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HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2025.

HwS Selke Deichneubau OL Hausneindorf, Landkreis Harz (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt)

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beabsichtigt die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortschaften an der Selke. Der Hochwasserschutz der Ortslage Hausneindorf soll durch einen Hochwasserschutzdeich mit anschließender Hochwasserschutzwand von der Poststraße bis zur Wohnsiedlung am Mühlenberg errichtet werden. Die Planung sieht zudem die Errichtung eines ca. 67 m langen Hochwasserschutzdeiches, einer ca. 106 m langen Spundwand sowie einer ca. 519 m langen Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton vor.

Erhöhung des Landesschutzdeiches im Bereich Speicherquartier Vegesack in Bremen

Mit dem Vorhaben ist vorgesehen, die Hochwasserschutzanlage auf einer Länge von ca. 400 m an die aktuelle Bestickhöhe von + 7,90 mNN anzupassen. Hierfür wird eine Hochwasserschutzwand bestehend aus einer Winkelstützwand (ca. 325 m) und einer Spundwand (ca. 55 m) errichtet sowie eine Anhebung der Straße „Zum Alten Speicher“ durchgeführt. Das Vorhabengebiet verläuft zwischen dem Deichschart im nördlichen Bereich des Speicherquartiers und dem Wendekreis der Straße „Zum alten Speicher“ und grenzt an das Gebäude der „vier Deichgrafen“ an.

Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3 "Altdorf Nord"

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragte beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3: Altdorf Nord samt Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken Die Schutzbauwerke werden entlang der Pfettrach bzw. entlang der bebauten Flächen mit dem Ziel errichtet, den Hochwasserschutz der Bebauung bei bestmöglichem Erhalt der Retentionsflächen im Außenbereich zu ermöglichen. Dabei soll die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie zu bewirtschafteten Agrarflächen wasserseitig der Schutzbauwerke aufrechterhalten werden. Mit Ausnahme von mobil verschließbaren Öffnungen an Verkehrswegen werden ortsfeste Schutzwände vorgesehen. - Sickerwasserdränagen entlang der Hochwasserschutzwände Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bauwerke und um zu verhindern, dass Sickerwasser in derartigen Fällen landseitig der Wände bis über die Geländeoberkante ansteigt und dadurch Überflutungen bewirkt, werden Dränagen angeordnet. Das dort gefasste Sickerwasser wird über Schachtpumpwerke in die Pfettrach gefördert. - Gewässerausbau der Pfettrach Im Bereich der Engstellen innerhalb des bebauten Gebiets soll die Pfettrach ausgebaut werden, um einen möglichst großen Hochwasserabflussquerschnitt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll vor allem oberstrom der Bahnhofstraße eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts erfolgen, die soweit möglich als bepflanztes Hochwasserabflussbett gestaltet wird. Kleinere Aufweitungen sind auch im Bereich zwischen der Brücke und dem Schlauchwehr vorgesehen. Außerdem soll hier eine Räumung von Schlamm und Sedimenten erfolgen, die sich im Lauf der Zeit abgelagert haben. - Maßnahmen am Mühlbach Am nördlichen Durchlass des Mühlbachs unter der Bahnlinie wird ein Sielbauwerk angeordnet, dass bei Hochwasserführung der Pfettrach verschlossen wird. An der Mündung des Mühlbachs in die Pfettrach wird ein Schöpfwerk mit Siel errichtet.

Hochwasserschutz Hammermühlbach Bauabschnitt 1: Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich von Station 0+000 (Mündung in den Kollbach) bis 0+850 (Kreuzung Schauflinger Straße) durch die Stadt Deggendorf

Die Stadt Deggendorf plant die Hochwasserfreilegung des Hammermühlbaches. In einem ersten Bauabschnitt sollen nun Maßnahmen zwischen der Mündung in den Kollbach (Station 0+000) und der Kreuzung Schauflinger Straße (Station 0+850) im Stadtgebiet Deggendorf umgesetzt werden. Hierzu wird einerseits die Errichtung von Hochwasserschutzwänden erforderlich. Andererseits ist zwischen der Graflinger Straße und der Ulrichsberger Straße die Errichtung eines Bewirtschaftungsweges an der nordseitigen Uferseite des Hammermühlbaches vorgesehen.

Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau,1. Planänderung

Gz.: C46-0522/193/48 Es wurde die Planänderung zum planfestgestellten Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau, 1. Planänderung“ beantragt. Im Vergleich zur Genehmigungsplanung werden insbesondere folgende Änderungen geplant: • Anpassung der Gründungskonstruktion der Hochwasserschutzmauern in den Maßnahmen A1, A2 und A3 an den aktuellen Stand der Technik und den Erkenntnissen im Baugeschehen. • Bezüglich der Abwicklung des Baustellenverkehrs wurden Ergänzungen erforderlich. Diese Zufahrten zum Baubereich machen Sperrungen und damit einhergehend Umleitungsstrecken erforderlich.

Konzeptionelle und konstruktive Optimierung des technischen Hochwasserschutzes zur Sicherung des Werksgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Abflussereignis (HQ 100) des Mains durch die Fa. Bosch Rexroth AG, Lohr a.Main

Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.

Katrin Eder: „Land investiert weiter in den Hochwasserschutz am Oberrhein“

Schöpfwerk Leimersheim offiziell übergeben – Pumpleistung massiv erhöht „Rheinland-Pfalz zählt zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen in Deutschland. Die Durchschnittstemperatur ist bereits um 1,8 Grad gestiegen. Extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu. Damit steigt auch das Risiko von Hochwasser- und Starkregenereignissen erheblich. Das Land hat in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert – darunter zählen massive Investitionen am Oberrhein. Zu den zentralen Bausteinen dieser Schutzmaßnahmen zählt der Neubau des Schöpfwerks Leimersheim. Gemeinsam mit dem geplanten Bau des Reserveraums Hördt ist es Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Großregion. Die 17 Millionen Euro Investitionskosten sind eine wichtige Zukunftsinvestition. Ich freue mich sehr, dass der Neubau des Schöpfwerks heute seiner Bestimmung übergeben wird“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder vor Ort. An der offiziellen Übergabe nahmen neben der Ministerin auch Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim, Reinhard Scherrer, Verbandsvorsteher des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung“ sowie Manfred Schanzenbächer, Abteilungsleiter der SGD Süd, teil. Schöpfwerke dienen dazu, Wasser aus dem Binnenland kontrolliert in den Rhein zu pumpen, wenn der natürliche Abfluss durch hohe Wasserstände im Rhein behindert ist. Bei normalen Wasserständen kann das Binnenwasser durch Siel- und Durchlassbauwerke frei in den Rhein fließen. Bei hohen Rheinpegeln werden die Durchlässe allerdings geschlossen, um das Eindringen des Wassers ins Hinterland zu verhindern. Das im Binnenland gestaute Wasser wird dann mit leistungsstarken Pumpen in den Rhein befördert. Das Schöpfwerk Leimersheim wurde bereits 1931 gebaut, um bei Rheinhochwasser den Abfluss des Michelsbachs in den Rhein zu gewährleisten. Aufgrund der neuen Deichlinie des Reserveraums Hördt übernimmt das Schöpfwerk Leimersheim bei einem zukünftigen Einsatzfall die Entwässerung des südlich liegenden Gewässersystems Otterbach, Fischmal und Michelsbach. Dazu wurde die Pumpenleistung beim Neubau in Leimersheim auf 14 m³/s erhöht. „Damit wurde die bisherige Schöpfwerksleistung mehr als verdoppelt“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. Reserveraum und Schöpfwerk sind aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. „Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass sich das Land als Bauherrin für den Einsatz von Schneckenpumpen entschieden hat. Schneckenpumpen gelten als besonders fischverträglich, weil sie mit niedrigen Drehzahlen arbeiten. Diese Technik ist langlebiger, wenig anfällig für Störungen, also wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglicher“, erläuterte Ministerin Eder. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, erklärte: „Das Schöpfwerk Leimersheim ist quasi der Prototyp aller im Zusammenhang mit dem Reserveraum neu entstehenden Schöpfwerke. Für dessen Funktionieren sind zwei zusätzliche Schöpfwerke am Klingbach und am Brandgraben wie auch der Neubau der in die Jahre gekommenen Schöpfwerke Sondernheim-Süd und -Nord erforderlich. Mit dem Schöpfwerk Leimersheim ist somit praktisch der Anfang für den Reserveraum Hördt gemacht.“ „Insbesondere am Oberrhein haben wir große Investitionen für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Zusätzlich werden in Hördt – sowie an dem zweiten rheinland-pfälzischen Standort in Rheinhessen bei Eich-Guntersblum – Reserveräume realisiert. Sie dienen der Abwehr von extremen, über das 200-jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereignissen. Die Reserveräume werden gezielt geflutet, um den Hochwasserscheitel zu senken und damit die Gefahr eines Deichversagens oder einer Deichüberströmung zu reduzieren. Insgesamt geht es um die Sicherheit von mehreren hunderttausend Menschen, die in der deichgeschützten Oberrheinniederung leben und arbeiten. Ihr Leben sicherer zu machen, ist jede Investition wert“, so Umweltministerin Katrin Eder. Betreiber der pfälzischen Schöpfwerke ist der Zweckverband „Entwässerungsverband Obere Rheinniederung“ mit Sitz in Hagenbach. Dieser betreibt acht Schöpfwerke in der Rheinniederung von Neuburg bis Lingenfeld.

Neckar Hochwasserschutz Nürtingen im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au

Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1, plant durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen bzw. die Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Nürtingen entlang des Neckars im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au. Hierfür ist es vor allem erforderlich vorhandene Hochwasserschutzanlagen in Form von Deichen zu ertüchtigen. Neben der Ertüchtigung von Bestandsdeichen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern wird im Rahmen der Maßnahme eine Bestandsmauer aufgehöht und zahlreiche Querungen, Leitungen und Kabel umverlegt und / oder angepasst. Der Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au erstreckt sich am rechten Ufer des Neckars von ca. Fluss-km 9+050 bis ca. Fluss-km 11+235. Folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Nürtingen sind von der Maßnahme betroffen: 66, 730, 732, 1089, 1141/4, 1172, 1176, 1177, 1181, 1183, 1184/1, und 1185/3. Zudem sind folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Zizishausen von der Maßnahme betroffen: 858/4, 1677, 856/3, 861/2, 337, 531/2, 838, 838/23, 856/1, 857/2, 858/1, 858/3, 860, 1516, 1516/2, 1516/3 und 1516/4. Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1 hat mit den eingereichten Antragsunterlagen vom 21.09.2022 (vollständig eingereicht am 19.12.2022) beim Landratsamt Esslingen, untere Wasserbehörde, die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung des o. g. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).

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