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Hohe-See-Einbringungsgesetz

§ 1 Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen. Das Umweltbundesamt kann als Einvernehmensbehörde die Beseitigung gefährlicher Abfälle auf dem Meer verhindern.

Greenpeace Aktion: Steine gegen Schleppnetzfischerei

Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.

Vorhaben: Analyse der technischen, ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, der potenziellen Risiken sowie des Zusatznutzens

Das Projekt "Vorhaben: Analyse der technischen, ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, der potenziellen Risiken sowie des Zusatznutzens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Fachgruppe öffentliches Recht, Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht durchgeführt. Test-ArtUp-C bildet den rechtswissenschaftlichen Teil des Gesamtprojekts Test-ArtUp. Es untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs zum Zweck der CO2-Entfernung. Es zielt zum einen darauf ab, Rechtsklarheit hinsichtlich der Zu-lässigkeit sowohl von Feldexperimenten als auch von etwaigen großskaligen Einsätzen zu gewinnen; zum anderen analysiert es Wege einer Integration von Artificial Upwelling in das internationale Meeresumweltschutz- und Klimaschutzrecht, um Kollisionen zwischen der CO2-Entnahme und an-deren legitimen Meeresnutzungen sowie den Belangen des Meeresumwelt- und Biodiversitäts-schutzes zu vermeiden. Um diese Ziele zu erreichen, analysiert das Projekt in einem ersten Schritt die Anwendbarkeit und ggf. Folgen des für Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach dem Protokoll von 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) und - insbesondere - dem Hohe See-Einbringungsgesetz geltenden Genehmigungsregimes auf Mechanismen zur künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs. Der zweite Teil des Projekts behandelt die völker-rechtliche Regulierung von Mechanismen zur künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs jenseits der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Grundlagen und Reichweite der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt über Geräte und Installationen, die zu Zwecken der Erhöhung des künstlichen Auftriebs eingesetzt werden, sowie die Anwendbarkeit des Regimes der wissenschaftlichen Meeresforschung auf Artificial Upwelling untersucht. Schließlich beschäftigt sich das Projekt mit dem Konzept der Ocean Governance als Mechanismus zur Integration von Artificial Upwelling in das geltende Meeresumweltschutz- und Klimaschutzrecht.

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