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FFH-Gebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU

Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.

Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG)

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit dem WPG wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung auf die kommunalen Gebietskörperschaften übertragen. Mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen. Dadurch soll die langfristige Aufgabe der Transformation der Wärmeversorgung als wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe in den kommunalen Gebietskörperschaften verankert werden. Darüber hinaus beinhaltet das AGWPG klärende Begriffsbestimmungen, die Möglichkeit zum Konvoi-Verfahren (Kooperation von planungsverantwortlichen Stellen) sowie Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung, zur Anzeige, zur Finanzierung und zu den Zuständigkeiten. Der durch das WPG vorgegebene Rahmen, der möglichst viel Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung der Wärmeplanung sowie bei der Erstellung von Wärmeplänen belassen sollte, wird möglichst ausgenutzt.

Europäisches Netz Natura 2000 gemäß § 32 BNatSchG i.V.m. §23 LNatSchG

SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979. FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992. Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht. Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Experimentelle gentechnische Überwachung Arbeitsschwerpunkte Qualitätsgesicherte Analyseverfahren Veröffentlichungen Links

Die Gentechnik ist ein moderner und zukunftsträchtiger, zugleich aber auch kontrovers diskutierter Zweig der Biotechnologie. In Deutschland setzt das Gentechnikgesetz (GenTG) den rechtlichen Rahmen für die Anwendung solcher gentechnischer Verfahren in Forschungs- und gewerblichen Einrichtungen. Als Technologie-Gesetz erfüllt es gemäß § 1 sowohl Schutz- und Präventionszwecke als auch Förderzwecke. Das Gesetz regelt das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in gentechnischen Anlagen, die gezielte Freisetzung von GVO in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von GVO (Abgabe von GVO – Produkten an Dritte, z. B. den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen). Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) in Halle ist Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Die Mitarbeiter des Gentechnischen Überwachungslabors des LAU stehen dem Ministerium sowie den zuständigen Behörden als Ansprechpartner in fachlichen Fragen für den Bereich Gentechniksicherheit zur Verfügung. Im Land Sachsen-Anhalt existieren spezifische Zuständigkeiten nach Gentechnik-Recht. Die fachliche Federführung liegt hierbei beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit Sitz in Magdeburg. Es ist Mitglied der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG: www.blag-gentechnik.de/ ). Als Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle für die Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten sowie für deren Überwachung und die Überwachung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens im Rahmen des GenTG zuständig. Für die experimentelle gentechnische Überwachung, die das LAU im Auftrag des LVwA ausübt, steht in der Reilstraße eine moderne gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe S2 zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit dem LVwA werden planmäßige und anlassbezogene Probenahmen aus gentechnischen Anlagen, aus Freisetzungsflächen und ggf. aus der Umwelt durchgeführt. Molekular- und mikrobiologisch analysiert und bewertet werden im Gentechnik-Labor des LAU die verschiedensten Probenmatrizes. Nachweise gentechnischer Veränderungen erfolgen z. B. in Viren, Bakterien, Pflanzen, Tieren und menschlichen Zellkulturen. Aber auch konventionelles Saatgut, Wischproben von Laboroberflächen sowie Boden-, Wasser- und Luftproben werden bei Bedarf untersucht. Probenahme von Organismen und Oberflächenproben sowie von Umweltmatrizes Überprüfung der Betreiberangaben zu Organismen und gentechnischen Veränderungen Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in gentechnischen Anlagen, z.B. des Containments (Arbeiten mit GVO im geschlossenen System) Analyse von konventionellem Saatgut auf GVO-Anteile Erarbeitung einer Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden für die Überwachung nach §28b GenTG beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nukleinsäure-Extraktion (DNA/RNA) Qualitative und quantitative PCR-Verfahren (real-time PCR; digitale PCR) Zellkultur Mikrobiologische Verfahren ELISA weitere molekularbiologische sowie mikrobiologische und biochemische Verfahren Gen-Datenbankanalysen Seit 2005 ist die GVO-Saatgutanalytik im LAU nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. P. Guertler, S. Pallarz, A. Belter, K. N. Eckermann, L. Grohmann (05/2023): Detection of commercialized plant products derived from new genomic techniques (NGT) - Practical examples and current perspectives. In: Food Control 152 (2023) 109869; https://doi.org/10.1016/j.foodcont.2023.109869 M. M. Voorhuijzen, T. W. Prins, A. Belter, J. Bendiek, C. Brünen-Nieweler, J. P. van Dijk, O. Goerlich, E. J. Kok, B. Pickel, I. M.J. Scholtens, A. Stolz, L. Grohmann (07/2020): Molecular characterization and event-specific real-time PCR detection of two dissimilar groups of genetically modified petunia (Petunia x hybrida) sold on the market. In: Frontiers in Plant Science, Vol.11, Artikel 1047. doi: 10.3389/fpls.2020.01047 L. Grohmann; A. Belter; B. Speck; O. Goerlich; P. Guertler; A. Angers-Loustau; A. Patak (11/2016): Screening for six GM soybean lines by an event-specific multiplex PCR method: Collaborative trial validation of a novel approach for GMO detection. In: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; doi: 10.1007/s00003-016-1056-y VDI (diverse Autoren) (05/2016): Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen - Leitfaden zur technischen und analytischen Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen. In: VDI-6300-1 ( www.vdi.de/6300-1 ) R. Hochegger, N. Bassani, A. Belter, D. Villa sowie 13 weitere Autoren (01/2016): Report of the Working Group “Seed Testing” of the European Network of GMO Laboratories (ENGL). In: Technical Report; doi: 10.2788/418326 ; Report number: JRC99835, Affiliation: European Union Reference Laboratory for Genetically Modified Food and Feed A. Belter (01/2016): Long-Term Monitoring of Field Trial Sites with Genetically Modified Oilseed Rape (Brassica napus L.) in Saxony-Anhalt, Germany. Fifteen Years Persistence to Date but No Spatial Dispersion. In: Genes 2016, 7 (1), 3; doi: 10.3390/genes7010003 L. Grohmann, A. Belter, B. Speck, K. Westphal, G. Näumann, N. Hess, J. Bendiek (12/2014): Collaborative trial validation of a testing plan for detection of low level presence of genetically modified seeds. In: Seed Science & Technol., 42, 414-432; https://doi.org/10.15258/sst.2014.42.3.08 A. Belter, L.Grohmann (01/2011): Gentechniküberwachung - Neuer Band der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. In: GIT Labor-Fachzeitschrift 01/2011 Gentechnik- Gesetz ( GenTG ) in der jeweils aktuellen Fassung EU-Richtlinie 2009/41/EC über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (contained use) EU-Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt "Opt-Out"-Richtlinie 2015/412/EU zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeiten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen Allgemeine Informationen zur Gentechnik: www.transgen.de Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Renaturierung Rodebach bei Isenbruch/Gemeinde Selfkant

Die Waterschap Limburg beabsichtigt die Renaturierung des Rodebaches im Bereich Isenbruch/Gemeinde Selfkant auf einer Länge von ca. 5km sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite. Die Untere Wasserbehörde Kreis Heinsberg entscheidet über den Antrag nach § 68 WHG für das Vorhaben auf deutschem Hoheitsgebiet. Der aktuelle Zustand des Baches entspricht dem eines stark veränderten Wasserkörpers, sodass der naturnahe Ausbau zur Einhaltung der Vorgaben der WRRL erforderlich ist. Nach Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Antragsunterlagen sowie der TÖB-Stellungnahmen wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine dauerhaften erheblichen negativen Auswirkungen auf relevante Schutzgüter entfaltet und eine Verpflichtung zur Durchführung einer vollumfänglichen UVP nicht besteht.

Erreichbarkeiten der Wasserschutzpolizei in Niedersachsen

Wasserschutzpolizei Niedersachsen (Stand: Januar 2025) Dienststelle Leitung der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiinspektion Bloherfelder Straße 235 26129 Oldenburg Amt: Gesch.-Stelle: Telefax: 0441 95065-0 0441 95065-103 0511 95065-150 E-Mail: poststelle@wspi.polizei.niedersachsen.de EPOST (Fernschreibadresse): (ni) oldenburg wspi Internet: www.pd-ol.polizei- nds.de/startseite/dienststellen/wasserschutzpo lizeiinspektion WSP-Leitstelle Am Alten Hafen 2 27472 Cuxhaven Gesch.-Stelle: Telefax: 030 185420-2612 030 185420-2009 E-Mail: poststelle@wsp- leitstelle.polizei.niedersachsen.de EPOST (Fernschreibadresse): (ni) cuxhaven wsp leitstelle Zuständigkeitsbereich -2- Dienststelle Wasserschutzpolizei Zuständigkeitsbereich •Küsten- und Wattenmeer von der Grenze zum Dienstbezirk Emden bis zur Grenze zum Dienst- bezirk Brake bzw. der Zuständigkeitsbereiche der WSPn Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg einschließl. der Insel-, Küsten- und Sielhäfen im Bereich der ostfriesischen Inseln, •Maade vom Maadesiel bis zur Straßenbrücke in Rüstersiel, •Hooksmeer von der Hooksieler Schleuse bis Zum Alten Hafen, •Vareler Tief von der Vareler Schleuse bis zum Hafen Varel, •Hafen Wangersiel, •Jadebusen einschl. Dangaster und Vareler Fahr- wasser, •Hafen (Museumshafen) Carolinensiel und der Hafen Harlesiel, •Außenweser von See bis zur Grenze zum Dienstbezirk Brake ausschl. der im Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen gelegenen Teile der Weser, •Ems-Jade-Kanal von der Schleuse Upschört (ausschl.) bis Wilhelmshaven. WSP-Station Wilhelmshaven W (24-Stunden-Dienst) Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Wache: Telefax: 04421 942-832/-833 04421 942-800 E-Mail: esd@wspst-whv.polizei.niedersachsen.de -3- Dienststelle Wasserschutzpolizei Zuständigkeitsbereich •Wattenmeer von den niederländischen Hoheits- gewässern bis Meridian 7° 25´ Ost (Ostbake Baltrum) einschließlich der Insel-, Küsten- und Sielhäfen bis Neßmersiel (einschl.). Die seewär- tigen Begrenzungen erfolgen durch eine Verbin- dungslinie von der Großen Bake auf Rottumer- oog entlang der Nordseiten des Hohen Riffs und der Kachelotplate bis zur Westspitze Juist sowie durch die Basislinien zwischen Juist und Nor- derney und zwischen Norderney und Baltrum, •Unter- und Außenems ab Papenburg (km 0,00) einschl. der Nebenfahrwasser, •Leyhörner Sieltief von der Schleuse Leysiel bis zum Hafen Greetsiel (einschl.), •Ems-Seitenkanal, •Ems-Jade-Kanal von Emden bis zur Schleuse Upschört (einschl.), •Verbindungskanal vom Ems-Seitenkanal bis zum Ems-Jade-Kanal, •Ratsdelft, Falderndelft, Eisenbahndock, Rotes Siel und Alter Binnenhafen in Emden, •Nordgeorgsfehn-Kanal von Wiesmoor bis zum Ems-Jade-Kanal, •Leda von Leer bis zur Sagter Ems, •Sagter Ems von der Leda bis zum Elisabeth- fehnkanal. WSP-Station Emden Am Seemannsheim 4 26723 Emden Amt: Wache: Telefax: 04921 58237-0 04921 58237-15/-16 04921 58237-10 E-Mail: esd@wspst-emden.polizei.niedersachsen.de

Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben der ONE Dyas B.V. „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt in der Nordsee in die Erdgasfelder N05-A, N05-A-Nord, N05-A-Südost, Diamant und Tanzaniet-Ost Explorations- bzw. Produktionsbohrungen abzuteufen und Erdgas zu fördern. Das geplante gesamte Vorhaben der ONE Dyas B.V. besteht im Einzelnen aus den folgenden Teilprojekten: - Bau und Betrieb einer Plattform N05-A (Hoheitsgebiet Niederlande) - Kabellegung für die Stromversorgung zum Offshore-Windpark Riffgat (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Abteufen von Bohrungen (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Förderung von Erdgas (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Bau und Betrieb einer Erdgasleitung (Hoheitsgebiet Niederlande). Die Plattform N05-A befindet sich auf niederländischen Hoheitsgebiet 23 km von der Insel Borkum entfernt. Die Erdgasfelder N05-A und N05-A Nord sind grenzüberschreitend. Das Erdgasfeld Tanzaniet-Ost befindet sich vollständig auf niederländischem Hoheitsgebiet und die Erdgasfelder N05-A Südost und Diamant vollständig auf deutschem Hoheitsgebiet. Für die Vorhabenbestandteile auf niederländischen Hoheitsgebiet (Bau und Betrieb der Plattform N05-A auf niederländischen Hoheitsgebiet, das Abteufen der Bohrungen auf niederländischen Hoheitsgebiet, die Erdgasförderung auf niederländischen Hoheitsgebiet, den Bau und Betrieb einer Erdgasleitung zum Abtransport des geförderten Erdgases auf niederländischen Hoheitsgebiet sowie für die Verlegung des Stromkabels von der Plattform N05-A bis zur niederländisch-deutschen Grenze) wurde ein niederländisches Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei dem Deutschland in einer grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG beteiligt wurde (siehe auch: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=AFD9488B-677B-4793-A133-9B5FCC1F509B ). Für die Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet hat die ONE Dyas B.V. den Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs 2a BBergG beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Insgesamt sind maximal neun Richtbohrungen mit zusätzlichen Ablenkungen aus diesen Bohrungen auf deutschen Hoheitsgebiet vorgesehen. Die Richtbohrungen werden in einem vertikalen Tiefenbereich von 1.500 m bis 3.500 m vom niederländischen Hoheitsgebiet ins deutsche Hoheitsgebiet abgelenkt. Die erwartete technisch förderbare Erdgasmenge des gesamten Vorhabens wird insgesamt auf 4,5 bis 13 Mrd. Nm³ Erdgas geschätzt. Am 13.08.2024 hat das LBEG den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Offshore-Windpark „Skåne Havsvindpark“ in der (AWZ) der Ostsee

ID: 1991 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG, Bekanntmachung des BSH nach der Espoo-Konvention für den geplanten OWP „Skåne Havsvindpark“ in der schwedischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Windpark „Skåne Havsvindpark“ befindet sich in der Ostsee im Arkonabecken zwischen Bornholm und der Untiefe Kriegers Flak außerhalb des schwedischen Hoheitsgebiets in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Schwedens, etwa 22 km südlich der Küste von Skåne. Dieser (UVP-Bericht) umfasst Bau, Betrieb und Außerbetriebnahme des Windparks „Skåne Havsvindpark“ mit internem Kabelnetz, Umspannstationen sowie Plattformen für Logistik und Quartiere. Auch Untersuchungen des Meeresbodens sind im UVP-Bericht enthalten. Weil das Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt im Natura 2000-Gebiet „Sydvästskånes utsjövatten“ (SE0430187) vorliegt, bildet der UVP-Bericht auch die Grundlage für die Prüfung einer Genehmigung nach Kap. 7 § 28a des schwedischen Umweltgesetzbuchs. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.09.2022 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: Tel. 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders / Organisation enthalten. Vorhabenträger Ørsted A/S Ørsted A/S Kraftværksvej 53 7000 Fredericia Dänemark Homepage: https://orsted.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                           09:00–16:00 Uhr Freitag                                                              09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag           08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                             08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                          geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.09.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.09.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben

Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: Deutschland, Jahre

Teil der Statistik "Gesamtwirtschaftliches Materialkonto" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) (EVAS-Nr. 85***). 1.2 Geltungsbereich Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) stellen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene quantitativ die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft in Form von Fluss- und Bestandsgrößen dar. Dabei ist die Wirtschaft als komplette Anthroposphäre und somit als Gegensatz zur Umwelt definiert. Sie umfasst dementsprechend die gesamte Volkswirtschaft bestehend aus Unternehmen, den staatlichen Institutionen und den privaten Haushalten. Die UGR lassen sich dabei in unterschiedliche Module (engl. accounts) einteilen, die untereinander in Beziehung stehen und eine Einheit bilden. Anhand der verwendeten Maßeinheiten beziehungsweise aufgrund ihres Fokus auf bestimmte Themen oder Sektoren lassen sich diese in physische (engl. physical accounts), monetäre (engl. monetary accounts), die Gesamtrechnungen der Ökosysteme (engl. ecosystem accounts) und sektorale Module (engl. thematic accounts) gruppieren. Die Ergebnisse der Rechnungen werden jeweils in Form von Konten abgebildet. Die physischen Module konzentrieren sich derzeit auf Flussgrößen. Sie zeigen die Stoffströme aus der Umwelt in die Wirtschaft sowie in entgegengesetzter Richtung in physischen Maßeinheiten. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen physischen Modulen um: - Gesamtwirtschaftliches Materialkonto (Rohstoff- und Materialflüsse) - Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten - Energiegesamtrechnung - Luftemissionsrechnung - Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen - Wassergesamtrechnung. Die monetären Module zeigen monetär quantifizierte Maßnahmen innerhalb der Wirtschaft, die je nach Maßnahme eine Auswirkung auf die Umwelt haben bzw. entfalten sollen: - Umweltbezogene Steuern (und ähnliche Abgaben) - Umweltbezogene Subventionen (und sonstige Transferzahlungen) - Potentiell umweltschädliche Subventionen - Umweltschutzausgaben. Die Gesamtrechnungen der Ökosysteme stellen sowohl das Ausmaß und den Zustand (Bestandsgröße) der Ökosysteme als auch ihre finalen Leistungen für die Wirtschaft (physische und monetäre Flussgrößen) dar. Sofern diese Leistungen der Ökosysteme bereits in den physischen Materialflussrechnungen enthaltene Stoffströme sind, werden sie möglichst so ausgewiesen, dass es bei einer Aggregation aus beiden Rechnungen nicht zu Doppelerfassungen kommt. Die sektoralen Module stellen detaillierte übergreifende Betrachtungen für einzelne Aspekte wie beispielsweise den Wald, landwirtschaftliche Fläche, den Bereich Verkehr, Tourismus oder die privaten Haushalte dar. Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen stellen ihre Ergebnisse sowohl nach dem Territorialkonzept (auch Inlandskonzept genannt, siehe auch unter 1.4) als auch dem Inländerkonzept dar, bei dem die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten erfasst wird, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Die Ergebnisse werden aus der Makroperspektive dargestellt, d.h. die Gliederungsebenen sind große Gruppen (Wirtschaftsbereiche, Sektoren, Kategorien der letzten Verwendung). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den monetären Konten der UGR ist in der Regel die institutionelle Einheit, die zu Wirtschaftszweigen oder abweichend in den Ausgabenrechnungen in so genannte Markt- bzw. Nichtmarkt- und spezialisierte bzw. nicht spezialisierte Produzenten von Umweltschutzleistungen zusammengefasst werden. Zusätzlich sind der Staat, die privaten Haushalte und die Institutionen ohne Erwerbszweck Darstellungseinheit. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physischen Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den Gesamtrechnungen der Ökosysteme ist die inländische Fläche, die auf die unterschiedlichen Ökosystemtypen aufgeteilt wird. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Im Bereich der Gesamtrechnungen zu Ökosystemen werden die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet, die zwischen Deutschland und den Niederlanden umstrittenen Gebiete in der Ems-Mündung sowie der Bodensee als Inland betrachtet. Der Arbeitskreis UGR der Länder berechnet auf der Grundlage der Bundesergebnisse partiell Angaben für Bundesländer. Bei den Gesamtrechnungen zu Ökosystemen stellt das StBA teilweise Ergebnisse auf Ebene der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände bereit. Der vorliegende Qualitätsbericht bezieht sich nur auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die UGR berechnen und veröffentlichen ihre Ergebnisse jeweils für ganze Kalenderjahre. 1.6 Periodizität Die Ergebnisse werden in der Regel jährlich erstellt. Die Wassergesamtrechnung und die Gesamtrechnungen der Ökosysteme werden alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: - a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), - b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), - c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und zukünftig dem - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Die Datengrundlage der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei Gesamtrechnungssystemen wie den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Allgemeinen unproblematisch, da es sich um makroökonomische Betrachtungen handelt. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. Im Einzelfall wird Einzeldatenmaterial zu Verteilungszwecken von bekannten Eckwerten oder als Grundlage für Schätzungen verwendet. Durch das Einbeziehen zahlreicher Datenquellen im Kontensystem sowie das Zusammenfassen zu Wirtschaftsbereichen, zur Position "private Haushalte", zu aggregierten umweltbezogenen Größen (z. B. Rohstoffgruppen) oder größeren Flächeneinheiten (Ökosystemrechnungen) entsteht eine sehr hohe Aggregationsebene. Im weiteren Berechnungsverfahren werden die Zwischenergebnisse zusätzlich untereinander harmonisiert und dadurch gegenüber den Ausgangsdaten weiter verändert. Somit ist es im Regelfall nicht möglich, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu ziehen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Aufgrund der durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine stehen viele der für die UGR notwendigen Basisdaten nicht rechtzeitig zum ersten Veröffentlichungstermin zur Verfügung. Stattdessen beruht die Erstveröffentlichung bei einigen Modulen noch zu einem erheblichen Teil auf Indikatoren, Schätzungen und Fortschreibungen: Fehlende Angaben werden zunächst (hinzu)geschätzt oder auf der Basis von zum Teil recht groben Indikatoren fortgeschrieben. Die Datenbasis wird später durch zusätzliche Daten verbessert, die sukzessive in die Berechnungen eingehen. Erst nach rund vier Jahren liegen nahezu alle notwendigen Basisstatistiken vollständig vor, und die UGR-Daten gelten, vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Methodik, den Basisdaten oder Klassifikationen, als "endgültig". 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen umfassen mehrere Strom- und Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen der Umwelt geben. Weitere Informationen zu den Inhalten und Teilgebieten der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen enthält der Abschnitt 1.2 Geltungsbereich. 2.1.2 Klassifikationssysteme Für die übergreifende Ergebnisdarstellung ist insbesondere die vereinheitlichte Gliederung nach 67 Wirtschaftsbereichen bzw. Produktionsbereichen sowie den privaten Haushalten relevant. Für die Wirtschaftsbereiche wird die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) verwendet, die auf der europäischen NACE Rev. 2 und – auf UN-Ebene – der ISIC Rev. 4 basiert, für die Klassifikation der Produktionsbereiche die CPA (Classification of Products by Activity). Die Bereichsabgrenzung dieser europäischen Klassifikation der Produktionsbereiche ist vergleichbar mit der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft (Ausgabe 2008). Bedingt durch das große Berichtsspektrum werden in den UGR zu ihrer Berechnung und der Gliederung sowie Systematisierung ihrer Ergebnisse in den unterschiedlichen Rechnungen zusätzlich zahlreiche weitere Klassifikationen verwendet. Nähere Angaben finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die deutschen UGR bestehen aus den im Abschnitt 1.2. Geltungsbereich genannten Teilgebieten. Wie in Abschnitt 1.4 beschrieben, beziehen sich die Angaben für Deutschland auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Oftmals werden hierbei Angaben sowohl für das Inland als auch für die Inländer gemacht. Die entsprechenden Konzepte werden als "Territorialkonzept" (auch "Inlandskonzept") bzw. "Inländerkonzept" bezeichnet. Informationen zu Deutschland entsprechend dem Territorialkonzept beziehen sich somit auf das deutsche Staatsgebiet. Bei Angaben entsprechend dem Inländerkonzept gehen dagegen alle Werte ein, die sich auf in Deutschland ansässige wirtschaftliche Akteure, seien es Privatpersonen oder Unternehmen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Rechtsform, beziehen. Um z. B. beim Endenergieverbrauch vom Territorial- zum Inländerkonzept zu gelangen, muss der Verbrauch der Ausländer im Inland abgezogen und der Verbrauch der Inländer im Ausland addiert werden. Detaillierte weitere Angaben zu den jeweiligen national verwendeten Konzepten und Definitionen sowie den international abgestimmten Grundlagen finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der VGR verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. Die Wünsche nach möglichst schnellen, tief gegliederten, genauen, aber zugleich umfassenden und konsistenten Daten können nicht immer zugleich erfüllt werden. Gemäß der Konzeption der UGR als Rechensysteme, die Sachverhalte umfassend auf gesamtwirtschaftlicher Ebene darstellen und dabei strukturelle Gegebenheiten und langfristige Entwicklungen aufzeigen, liegt der Fokus bei der Datenbereitstellung auf Vollständigkeit und Konsistenz. Dabei werden die Berechnungsprozesse möglichst zeiteffizient gestaltet und die durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine eingehalten. Mitunter wird auch der Bedarf nach einer Erhöhung der Periodizität einzelner Module sowie einer Ausdehnung der dargestellten Sachverhalte auf zusätzliche Themengebiete geäußert. Dem kommen die UGR entgegen, indem sie internationale Diskussionen frühzeitig aufgreifen und im Rahmen von Projekten ihr Repertoire kontinuierlich weiterentwickeln. Diejenigen Themengebiete, für die eine ausgereifte Methodik entwickelt werden konnte und geeignete Datenquellen zur Verfügung stehen, werden in einen regelmäßigen Produktionsprozess überführt, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung von UGR-Ergebnissen werden alle geeigneten statistischen Erhebungen sowie Ergebnisse aus den VGR verwendet, die rechtzeitig für den jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Definitionen und Klassifikationen gelten in der Regel gleichermaßen für Basisstatistiken und UGR; allerdings finden Revisionen von Klassifikationen in den UGR zu einem späteren Zeitpunkt statt als in den Fachstatistiken, um auf revidierten Ergebnissen der Basisstatistiken aufbauen zu können. Die von den UGR verwendeten Basisstatistiken weisen naturgemäß einen unterschiedlichen zeitlichen Abstand zwischen der Datenverfügbarkeit und dem Berichtszeitjahr auf. Sofern für ein bestimmtes Modul der UGR der überwiegende Teil der Basisstatistiken vorliegt, werden für Größen, für deren Berechnung erforderliche Basisstatistiken noch fehlen, mit Hilfe kurzfristiger Indikatoren oder anderer Schätzverfahren vorläufige Ergebnisse ermittelt. Liegt die Ausgangsstatistik für die entsprechende Berichtsperiode vor, wird diese in die UGR-Berechnungen eingearbeitet. Dies erklärt einerseits die laufenden Revisionen der UGR-Ergebnisse, andererseits auch den zeitlichen Verzug gegenüber den einzelnen Basisstatistiken, die in die UGR einfließen. Genauere Angaben zu den Datenquellen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnung der Ergebnisse der UGR werden die Ergebnisse aller geeigneten statistischen Erhebungen sowie der VGR verwendet, die zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Zusätzlich werden weitere Datenquellen wie administrative Daten und Daten aus den Jahresabschlüssen großer Unternehmen sowie Informationen von Verbänden ausgewertet. Zusätzlich werden für die Berechnungen zu Ökosystemleistungen unterschiedliche kartographische Daten verwendet. Genauere Angaben zu den Datenquellen und Berechnungen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Auch die Darstellung der monetären Konten erfolgt in den jeweiligen Preisen. Teilweise werden in den Veröffentlichungen der UGR Kombinationen aus Daten der UGR und der VGR dargestellt, etwa Produktivitätsindikatoren. Die dort verwendeten monetären Angaben der VGR sind teilweise preisbereinigt. Für die entsprechenden Verfahren sei auf den Qualitätsbericht der VGR verwiesen. Eine Saisonbereinigung dient als Ausgleich für wiederkehrende unterjährige Effekte, die sonst einen Vergleich mit unterjährigen Vorperioden erschweren würden. Die UGR stellen bisher allerdings nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. Eine Bereinigung um strukturelle Effekte zwischen verschiedenen Jahren findet aus mehreren Gründen nicht statt. Zum einen sind viele Umweltschutzmaßnahmen wie etwa Ausgaben für den Umweltschutz kaum von strukturellen Effekten beeinflusst. Zum anderen sind die Einflussfaktoren auf Umweltwirkungen wie etwa Rohstoffentnahme oder Treibhausgasemissionen so multikausal, dass ein Verfahren zur Bereinigung entsprechender Schwankungen sehr komplex zu entwickeln wäre. Die einzige Ausnahme stellt das Modul "Private Haushalte und Umwelt" dar. Hier wird der Energieverbrauch privater Haushalte für Raumwärme temperaturbereinigt, da er in hohem Maße von Witterungsbedingungen beeinflusst wird. Durch die Temperaturbereinigung wird die Aussagekraft der Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich Effizienzsteigerungen oder Änderungen im Nutzerverhalten erhöht. Weiterführende Informationen bietet die entsprechende Methodenbeschreibung (www.destatis.de). 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Als Revision bezeichnet man in der amtlichen Statistik die nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter statistischer Ergebnisse. In den UGR finden zum einen laufende Revisionen, zum anderen auch anlassbedingte Revisionen statt. Laufende Revisionen ergeben sich in den UGR daraus, dass die zugrundeliegenden Datenquellen selbst Revisionen unterworfen sein können. Im Rahmen der laufenden Revisionen werden daher auch für zurückliegende Berichtsjahre die jeweils aktuellsten Versionen der Datenquellen verwendet und in die Berechnungen der UGR einbezogen. Die Datennutzer können somit auf bestmögliche Ergebnisse für Analysen und Prognosen zurückgreifen. Anlassbedingte Revisionen sind zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der zugrundeliegenden Methodik oder bei den verwendeten Klassifikationen erforderlich. Weitere Gründe können sein, dass bislang verwendete Datenquellen nicht mehr zur Verfügung stehen und durch andere Quellen ersetzt werden müssen oder bei unveränderter Verfügbarkeit eine besser geeignete Datenquelle identifiziert wurde und diese die bisherige ersetzt. Auch ist es möglich, dass eine bestimmte Datenquelle für den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt nicht rechtzeitig vorliegt, dies vorübergehend durch Schätzungen kompensiert wird und die Schätzungen später ersetzt werden. Wenn bei einzelnen Modulen Revisionen notwendig sind, werden die revidierten Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der nächsten regulären Veröffentlichung publiziert. Sofern eine bestimmte Datenquelle oder Klassifikation beziehungsweise ein methodischer Aspekt für mehrere Module relevant ist, wird darauf geachtet, dass die Revision in allen Modulen für den gleichen Berichtszeitraum und im gleichen Jahr stattfindet. 4.3.2 Revisionsverfahren Anlassbedingte Revisionen erfolgen bei methodischen Neuerungen oder geänderter Verfügbarkeit der verwendeten Datenquellen rückwirkend für den längst möglichen Zeitraum. Laufende Revisionen finden in allen Modulen dann statt, wenn für ausgewählte Merkmale benötigte Datenquellen nicht rechtzeitig zum Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden fehlende Daten zunächst geschätzt und bei Vorliegen der jeweiligen Datenquelle ersetzt. Die folgende Übersicht zeigt Gründe und Zeiträume für weitere laufende Revisionen je Modul: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - aufgrund laufender Revisionen in der Luftemissionsrechnung (s.u.) für den gesamten Berichtszeitraum. - aufgrund von Revisionen der Vierteljährlichen Produktionserhebung für die beiden aktuellsten Berichtsjahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Energiegesamtrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der nationalen Energiebilanzen maximal für die drei aktuellsten Berichtsjahre. Luftemissionsrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der ZSE-Datenbank (Zentrales System Emissionen) des Umweltbundesamtes zu Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen für den gesamten Berichtszeitraum. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - aufgrund laufender Revisionen der Energiegesamtrechnung, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Umweltschutzausgabenrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Waldgesamtrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. 4.3.3 Revisionsanalysen Eine Möglichkeit zur Abschätzung der Zuverlässigkeit der von den UGR veröffentlichten Ergebnisse besteht in der Analyse von Revisionsdifferenzen. Dabei wird die Abweichung zwischen dem zuerst veröffentlichten Ergebnis und dem späteren (revidierten) Ergebnis untersucht. Mit der Berechnung von Revisionsdifferenzen erhalten Nutzer einen Eindruck davon, welchen Einfluss die Revisionen auf die Ergebnisse haben. Übliche Revisionsmaße sind die "Mittlere Revision" (MR) und die "Mittlere absolute Revision" (MAR), die das arithmetische Mittel der in der Vergangenheit beobachteten Abweichungen zwischen erstmalig und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichten Werten mit (MR) beziehungsweise ohne (MAR) Berücksichtigung des Vorzeichens berechnen. Die UGR stellen zahlreiche unterschiedliche Ergebnisse bereit. Daher konzentriert sich die hier vorliegende Darstellung der Revisionsauswirkungen auf ausgewählte, wichtige Kennzahlen. Da sich die Ausgestaltung der UGR-Tabellenbände sowie der Umfang der in GENESIS-Online enthaltenen Daten unter anderem aufgrund geänderter Nutzeranforderungen und technischer Gegebenheiten stetig wandeln kann, wurden die Revisionsmaße je Modul bezogen auf die jährlich an Eurostat übermittelten Daten bestimmt. Die Berechnungen zeigen, dass sich die mittlere Revision zwischen -0,15 % und 7,38 % bewegt. Im weit überwiegenden Teil der Fälle ist die mittlere Revision positiv, das heißt die ursprünglich an Eurostat übermittelten Werte werden im Rahmen späterer Lieferungen tendenziell nach oben korrigiert. Meist liegt die mittlere Revision bei unter einem Prozent. Eine Ausnahme bildet die Umweltschutzausgabenrechnung mit etwas höheren mittleren Revisionen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bis zum Vorliegen endgültiger Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Berechnungen teilweise Schätzungen herangezogen werden müssen. Die mittlere absolute Revision liegt zwischen 0,1 % und 7,38 %. Besonders stabil sind die übermittelten Daten der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern, dort liegt die mittlere absolute Revision auch drei Jahre nach der ersten Übermittlung nur bei 0,34 %. Bei der Interpretation der Revisionsmaße ist zu beachten, dass methodisch bedingte Revisionen, wie sie gerade bei eher neu entwickelten Berechnungen noch häufig vorkommen, eigentlich nicht einer mangelnden Datenqualität im engeren Sinne anzulasten sind. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Der größte Teil der Ergebnisse der verschiedenen UGR-Module wird spätestens zum Zeitpunkt t+24 Monate, also zwei Jahre nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Die folgende Übersicht zeigt die Aktualität der Module im Einzelnen. Hierbei handelt es sich um Planungswerte, Abweichungen sind also im Einzelfall möglich. Wie in Abschnitt 4.3 beschrieben, können bereits veröffentlichte Ergebnisse revidiert, d. h. durch andere Werte ersetzt werden. Revisionen sind mithin auch für als "endgültig" bezeichnete Ergebnisse möglich. Sie können also auch nach den hier genannten Zeitpunkten auftreten. Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+19 Monaten für Daten zu inländischer Entnahme von Rohstoffen, Im- und Exporten von Rohstoffen und Waren. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+29 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+41 Monaten. Energiegesamtrechnung: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+20 Monaten für Daten zum Primärenergieverbrauch der Produktionsbereiche und privaten Haushalte. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Luftemissionsrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+48 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu kassenmäßigen Einnahmen nach t+6 Monaten. - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu periodengerechten Einnahmen, teils auf Basis von Schätzungen, nach t+16 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Umweltschutzausgabenrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Waldgesamtrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+20 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - unregelmäßig, da es für die Ausgangsdaten keine festen Veröffentlichungstermine gibt. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. Ergebnisse zu Rohstoffäquivalenten sowie zu indirekten Energieflüssen und CO2-Emissionen wurden zuletzt aufgrund des Veröffentlichungszeitpunkts der zur Berechnung notwendigen Input-Output-Tabellen nach t+29 Monaten (Rohstoffäquivalente vorläufig), t+41 Monaten (Rohstoffäquivalente endgültig) bzw. t+48 Monaten (indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit immer fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Fristen für die verschiedenen Module. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt je Modul in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die UGR-Module werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der UGR durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von UGR-Ergebnissen über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. In den Jahren 2018 bis 2020 ergaben sich vor allem aus den folgenden Gründen Brüche in den Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen: - methodische Verbesserung der Berechnungen zu Energieverbrauch und Emissionen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei die erforderlichen Datenquellen erst ab dem Berichtsjahr 2014 zur Verfügung stehen, daher Bruch zwischen 2013 und 2014 bei straßenverkehrsbezogenen Merkmalen der Energiegesamtrechnung, Luftemissionsrechnung, Gesamtwirtschaftlichem Materialkonto und umweltbezogenen Steuern. Daneben konnte in den Jahren 2018 bis 2020 die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse der UGR durch die folgenden Überarbeitungen verbessert werden: - In den Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern wurde 2019 eine methodische Verbesserung bei der Berechnung der Verkehrssteuer (Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer) rückwirkend bis zum Jahr 2012 vorgenommen. So konnte auch weiterhin eine methodisch konsistente lange Zeitreihe zur Verfügung gestellt werden. - Harmonisierung des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos mit der Energiegesamtrechnung bezüglich der inländischen Entnahme fossiler Energieträger durch Umstieg auf die Energiebilanz der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen als neue Datenquelle für die gesamte Zeitreihe ab dem Berichtsjahr 1994. - In den Rechnungen zum Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto wurde 2019 die verwertete inländische Entnahme um die Fangmengen der Binnenfischerei in den Berichtsjahren 2000 bis 2004 ergänzt. Zuvor lagen diese nur für den Berichtszeitraum ab 2005 vor. Somit hat sich der Zeitraum, für den keine Angaben zur Binnenfischerei ausgewiesen werden, von elf auf sechs Berichtsjahre reduziert. ? Somit stellt sich die Länge der Zeitreihen mit vergleichbaren Werten bei den einzelnen Modulen wie folgt dar: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - 1994 bis 2019, d. h. 26 Jahre, Ausnahme Bunkerungen von Kraftstoff für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre; durch Verkettung ist Indexbildung für den Zeitraum 2000 bis 2018 möglich. Energiegesamtrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Energieverbrauch für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Luftemissionsrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Emissionen durch den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - 2010 bis 2016, d. h. 7 Jahre. Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - 1995 bis 2018, d. h. 24 Jahre; Aufteilung nach Wirtschaftszweigen nur ab 2008, d. h. 11 Jahre. Umweltschutzausgabenrechnung: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre. Waldgesamtrechnung: - 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - 2015 bis 2018. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der UGR werden auf der Seite www.destatis.de/ugr im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen für ein bestimmtes Modul abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Tabellenbänden veröffentlicht, die im Excel- und PDF-Format unter www.destatis.de/ugr zur Verfügung stehen. Online-Datenbank: Ergebnisse zur UGR können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85*** abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der UGR werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. Sonstige Verbreitungswege: In unregelmäßigen Abständen werden weitere Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsbeiträge erstellt. Dies umfasst zum Beispiel Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" oder im Datenreport. Daneben sind die Daten der UGR auch Bestandteil der deutschen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung (www.destatis.de/nachhaltigkeit) und der Globalisierungsindikatoren (www.destatis.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Module der UGR bieten die folgenden Publikationen, die unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden können: - Methode des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos. - Rohstoffe weltweit im Einsatz für Deutschland (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung von Rohstoffäquivalenten). - Methode der Energiegesamtrechnung. - Methode der Luftemissionsrechnung. - Methode der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern. - Ausgaben für Umweltschutz: neue Anforderungen der Europäischen Union (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Umweltschutzausgaben- rechnung). - Methode der Umweltschutzausgabenrechnung. - Flächenbelegung von Ernährungsgütern - Methoden und Konzepte. - Flächenbelegung durch Importe pflanzlicher Erzeugnisse: (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung zur weltweiten Flächenbelegung für pflanzliche Erzeugnisse). - Methodenbeschreibung zum Tabellenrahmen der European Forest Accounts und Ergebnisse der Jahre 2014 und 2015. - Methode der Berechnungen zu Verkehr und Umwelt. - Methode: Rechnung zum Energieverbrauch der Haushalte für Wohnen. - Methode der Flächenbilanzierung der Ökosysteme. - Ökosystemgesamtrechnungen - Flächenbilanzierung der Ökosysteme (Extent Account) (Artikel in "Wirtschaft und Statistik"). Zu übergreifenden Aspekten sind darüber hinaus folgende Publikationen erschienen (www.destatis.de/ugr): - Einführung in die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. - Methode der Berechnungen zur globalen Umweltinanspruchnahme durch Produktion, Konsum und Importe (Informationen zur Berechnung direkter und indirekter Energieflüsse und CO2-Emissionen, der Flächenbelegung für Ernährungsgüter und der Wassergesamtrechnung). - Die Dekompositionsanalyse in den Physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Ein Veröffentlichungskalender, der Termine zu allen Statistiken und Gesamtrechensystemen des Statistischen Bundesamtes zeigt, ist derzeit in Arbeit. Darin können künftig auch die Veröffentlichungstermine der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen eingetragen werden. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Der Veröffentlichungskalender wird auf www.destatis.de veröffentlicht. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der UGR stehen für alle Nutzer zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2023

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