Forsteinrichtung Unter Forsteinrichtung versteht man das mittlerweile über Jahrhunderte bewährte Instrument zur Umsetzung einer geregelten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Regelmäßige Inventuren sorgen dafür, dass nicht mehr Holz genutzt wird als nachwachsen kann. Viele Wälder waren im 17. Jahrhundert in einem desolaten Zustand. Die Verhüttung von Erz, die Glasherstellung und der Bedarf an Bau- und Brennholz fraßen die Holzvorräte auf. Waldweide und Streunutzung ließen den Waldboden verarmen. Der Fortbestand des Waldes und die Versorgung nachfolgender Generationen mit Holz waren ernsthaft gefährdet. Man benötigte dringend Methoden, um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Die Einführung einer geregelten, planmäßigen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder war die Grundlage für die moderne Forstwirtschaft wie wir sie heute kennen und die Geburtsstunde der Forsteinrichtung. Diese versteht sich seit jener Zeit als Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit und stellt einen planmäßigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wald sicher. Neben der Sicherung von Holzvorräten gehen heutige Anforderungen an den Wald sehr viel weiter. Er soll der Erholung dienen und vor Umweltgefahren schützen. Deshalb hat die Forsteinrichtung nicht nur die nachhaltige Sicherung der Holznutzung, sondern die Sicherung aller vom Wald wahrzunehmenden Funktionen planerisch zu berücksichtigen. Hierzu besteht ein gesetzlicher Auftrag durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen § 22 (2) SächsWaldG. Waldbewertung Die sächsische Waldwertermittlungsrichtlinie ist seit dem 01.03.2000 in Kraft. Sie ist von den sächsischen Forstbehörden für Waldbewertungen, Schadens- und Entschädigungsbewertungen im Wald anzuwenden. Sie wird forstlichen Sachverständigen zur Anwendung empfohlen. Die Richtlinie enthält insgesamt 19 Anlagen, die als Hilfsmittel zur Waldwertermittlung konzipiert sind. Die Anlagen enthalten z.B. durchschnittliche Holzpreise, durchschnittliche Holzerntekosten, Alterswertfaktoren, aktuelle Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Zinsfaktoren. Waldinventur - permanente Betriebsinventur WISA (WaldInventurSachsen) auf Stichprobenbasis für Forstbetriebe > 1.500 Hektar - Vorbereitung der BWI 3 (Bundeswald-inventur) - Zuarbeit zur Aufnahmeanweisung BWI³ - Stellungnahme zu Inventuren Dritter - Vorbereitung und Durchführung der Landeswald-inventur
1. Ermittelt werden der Einschlag, die Einschlagsursache und der Verkauf von Rohholz nach Holzarten und Sorten jeweils nach Waldeigentumsarten. 2. Ermittelt werden in Betrieben der Holzbearbeitung die Zugänge, Abgänge und Bestände an Rohholz und Erzeugnissen des holzbearbeitenden Gewerbes nach der Herkunft und Holzart.
Der Datensatz enthält Informationen zur technischen Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Informationen zu punkthaften Hindernissen (Befahrungshindernisse), die für die technische Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen relevant sind. Befahrungshindernisse sind Denkmäler, Einzelfelsen, Grenzaufschlüsse, Brunnen, Quellen, Gruben, stillgelegte Bergwerke etc. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Informationen zu linienhaften Hindernissen (Befahrungshindernisse), die für die technische Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen relevant sind. Befahrungshindernisse sind ständig wasserführende Flüsse, Bäche, Kanäle und Gräben, oberirdische Rohrleitungen, kleinflächige Felsen, trockene Gräben und kleinflächig feuchte Standorte. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
Wälder auf hochproduktiven Standorten die eine besonders hohe Bedeutung für die Forstwirtschaft und heimische Holzproduktion haben
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung, die durch das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt aufbereitet und veröffentlicht werden. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 10 kg pro Einwohner gesunken. Aufkommen insgesamt: 425.505 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen: 194,6 kg/Einwohner Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Auch die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2021 erheblich um rund 10 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle): 295.773 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle): 135,3 kg/Einwohner Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt sank im Jahr 2022 um rund 12 kg/Einwohner. Ein Grund für diesen Rückgang ist die Trockenheit des Jahres 2022, wodurch weniger Bioabfälle angefallen sind. Aufkommen Bioabfälle insgesamt: 249.966 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle: 114,3 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz sowie die Beseitigung in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen. Rund 78 % der 2022 in Sachsen-Anhalt entsorgten 2.089.466 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 64 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 bietet die Abfallbilanz 2022, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Letzte Aktualisierung: 06.02.2025
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Heusweiler (Saarland), Ortsteil Holz:Bebauungsplan "Schacht Holz" der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Holz
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