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Heizen mit Holz

Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 3000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm  Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen außer Betrieb genommen werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung ab dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass auch der Kamin vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUV mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info29_Heizen-mit-Holz.pdf zurück

Erhöhung der Leistung eines Heizkraftwerkes am Standort Großkayna

Ein alter Holzkessel (Feuerungswärmeleistung (FWL) 850 kW) soll durch 2 neue Holzkessel ersetzt (FWL 900 und 450 kW) ersetzt werden.

Errichtung und Betrieb einer Holzfeuerungsanlage in der Stadt Kappeln (Kreis Sl-Fl) G40/2024/102

Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines Hackschnitzelkessels mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,424 MW in 24376 Kappeln

Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH (HKW und Holzfeuerung)

Die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, Uferstraße 36-44 in 32108 Bad Salzuflen, beantragt die Genehmigung gemäß §§ 4/6/19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Heizkraftwerkes am Standort Ziegelstraße 73 in 32105 Bad Salzuflen, Gemarkung Bad Salzuflen, Flur 27, Flurstück 537. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 4 des BImSchG i. V. m. mit den Nrn. 1.2.3.2 (V) (BHKW) und 1.2.1 (V) (Holzfeuerung) des Anhangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Antragsgegenstand sind als genehmigungsbedürftige Hauptanlage die Errichtung und der Betrieb eines Gasmotoren-Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit 2,33 MW Feuerungswärmeleistung sowie als genehmigungsbedürftige Nebenanlage die Errichtung und der Betrieb einer Holzfeuerungsanlage mit 2,4 MW Feuerungswärmeleistung. Die Anlagen sind in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ‒ UVPG, Nrn. 1.2.3.2 Spalte 2 sowie 1.2.1 Spalte 2) als Vorhaben genannt, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 S. 2-6 auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist.

Umweltpreis für Unternehmen Baden-Württemberg 2024 verliehen Seehotel Wiesler GmbH, Titisee-Neustadt (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) e.systeme21 GmbH, Ulm (Alb-Donau-Kreis) EDELRID GmbH & Co. KG, Isny im Allgäu (Landkreis Ravensburg) Chemische Werke Kluthe GmbH, Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) J. Schmalz GmbH, Glatten (Landkreis Freudenstadt) Luisenklinik, Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) Brauerei Clemens Härle KG, Leutkirch (Landkreis Ravensburg) colordruck Baiersbronn W. Mack Gmbh & Co. KG, Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt)

Von den insgesamt 104 Unternehmen, die sich beworben haben, hat die Jury im Sommer 2024 19 Betriebe besucht, die im Anschluss nominiert wurden. Allein die Nominierung für den Umweltpreis ist als würdige Auszeichnung zu bewerten. Bild zeigt: Das Logo für den Umweltpreis für Unternehmen Baden-Württemberg, Bildnachweis: Umweltministerium Baden-Württemberg Die Preise wurden in unterschiedlichen Kategorien durch Frau Ministerin Walker vergeben. Zusätzlich wurden die zwei Jurypreise „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ verliehen. Die Unternehmen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, welches wiederum in Umweltschutzmaßnahmen investiert werden muss. Bild zeigt: Umweltministerin Thekla Walker (vorne achte von rechts) mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Umweltpreises für Unternehmen 2024. Bildnachweis: Martin Stollberg Ausgezeichnet wurden die folgenden Unternehmen. Überzeugt hat der konsequent gelebte Umweltschutz. Hervorzuheben ist ein innovatives Energiekonzept, das sich aus einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 60 Kilowattpeak und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 200 Kilowattstunden, einer Energiezentrale mit zwei Holzkesseln und zwei Holzkraftwerken zusammensetzt, die das Hotel zu mindestens 90 Prozent mit Strom versorgen. Ein Neubau wird als „kreislauffähiges Gebäude“ umgesetzt und das Hotel führt eine innovative Zimmerreinigung mit Wasserdampf durch. Ausgezeichnet wurde der Betrieb für ein innovatives dezentrales Energieversorgungssystem. Dabei kommen Photovoltaik, beispielsweise durch vertikal ausgerichtete Photovoltaik-Systeme, Elektrolyse (Erzeugung von Wasserstoff), Wasserstoffspeicherung und Brennstoffzellen-Nutzung (Rückverstromung von Wasserstoff) zum Einsatz. Das firmeneigene Gebäude dient als „Reallabor“ und Vorzeigeprojekt und hat Strahlkraft in die Region. Als Hersteller von Kletter-, Outdoor- und Arbeitssicherheits-Ausrüstung werden nachhaltige Innovationen vorangetrieben und der Kreislaufgedanke konsequent umgesetzt. Außergewöhnlich ist beispielsweise die Entwicklung PFAS-freier Seile, Seile aus biobasierten Kunststoffen (z. B. Rizinusöl), Seile aus Garnresten und Rezyklaten oder auch Karabiner mit Stahleinlagen für eine längere Haltbarkeit. Überzeugt hat das Unternehmen unter anderem mit dem Thema Lösemittel-Recycling. Die Lösemittel werden in einem vollständig geschlossenen Recycling-Kreislauf zurückgenommen, aufbereitet und erneut verwendet. Für mehr als 80 Prozent der Produkte hat Kluthe nachhaltige Alternativen entwickelt, wie beispielsweise Wasserbasierte Schmierstoffe oder Reinigungsmittel. Im Umgang mit Kunden sind Nachhaltigkeitsberatungen fester Bestandteil. Der Marktführer im Bereich Automatisierung mit Vakuum und ergonomische Handhabungssysteme punktet in mehreren Bereichen. Beispielsweise wurde ein rein elektrischer Vakuum-Erzeuger für druckluftfreie Fertigung und Montage entwickelt. Aktuell entwickelt und produziert das Unternehmen Stacks für Redox-Flow-Batterien, das Herzstück dieser Stromspeichertechnik. Bei der Energieversorgung am Standort stehen erneuerbare Energien im Fokus. Die Fachklinik für psychische und psychosomatische Erkrankungen setzt stark auf Klimaschutz und eigene kreative Lösungen. Hierzu gehören beispielsweise eine ansprechende Fahrradstation mit Photovoltaik für E-Bikes und E-Roller sowie eine Lademöglichkeit, die das Klimaschutzteam selbst entwickelt und gebaut hat. Photovoltaik ist auf nahezu allen Dächern installiert. Zudem gibt es Fassaden-Photovoltaik als ein Experimentierfeld in der schneereichen Region. Nachhaltiges Denken ist fest im Familienunternehmen verankert und wird durch vielfältiges Engagement in die Tat umgesetzt. Dazu zählen z. B. die Umstellung auf E-LKW zur Auslieferung der Ware, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Öko-Landwirtschaft durch feste und langfristige Lieferverträge, konsequenter Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Strombedarfs, Pilotversuche mit Kipp-Photovoltaik-Anlagen auf einer Blühwiese und das Engagement für migrierte Mitarbeitende, zum Beispiel durch Wohnungsvermittlungen. Das Unternehmen ist rundum nachhaltig ausgerichtet. Neben einem ausgefeilten Energiekonzept ist besonders die Umstellung der Druckvorstufe von den bisherigen konventionellen Offsetdruckplatten auf die neue Technologie der „prozesslosen Druckplatten“ hervorzuheben. Dadurch kann auf Chemikalien und Entwickler verzichtet sowie der Wasserverbrauch deutlich reduziert werden. Wöchentliche Nachhaltigkeits-Newsletter, ein „Green Friday“ auf Social Media, Biohof-Lieferungen für Mitarbeitende und die Teilnahme an den „World Clean-Up Days“ sind weitere Beispiele für aktives nachhaltiges Engagement. Bild zeigt: Jury des Umweltpreises für Unternehmen Baden-Württemberg 2024 (von links): Martin Förster (Bankenverband Baden-Württemberg), Uwe Bechnika (Verband Unternehmer Baden-Württemberg), Gunter Müller (Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg), Sascha Jost (Handelsverband Baden-Württemberg), Umweltministerin Thekla Walker MdL, Dr. Christian Graf (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg), Kai Baudis (BUND Landesverband Baden-Württemberg), Monika Grübel (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg), Peter Schürmann (Handwerkskammer Konstanz), Carl-Otto Gensch (Öko-Institut). Bildnachweis: Martin Stollberg Die LUBW begleitet den Umweltpreis für Unternehmen bereits seit vielen Jahren in fachlicher und organisatorischer Hinsicht und ist als Mitglied in der Jury vertreten. Zu den Aufgaben gehören dabei insbesondere die Auswertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen, die Mitarbeit bei der Durchführung der Jurysitzungen sowie die Unterstützung des Umweltministeriums bei den Unternehmensbereisungen.

Kaminofen

Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen Welche Umweltaspekte Sie beim Kaminofen beachten sollten Verzichten Sie aus ⁠ Klimaschutz ⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses. Prüfen Sie den Austausch Ihres Kaminofens, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Verbrennen Sie nur trockenes und unbehandeltes Holz. Orientieren Sie sich beim Betrieb Ihres Kaminofens an der Bedienungsanleitung. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠ PAK ⁠) auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Holz ist ein begrenzter Rohstoff und wichtiger Kohlenstoffspeicher. Es sollte deshalb in Maßen und dann v.a. in langlebigen Holzprodukten genutzt werden. Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus ⁠ Klimaschutz ⁠-, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten. Falls Holz dennoch in einem Ofen verbrannt wird, um Raumwärme bereitzustellen, sind einige Punkte zu beachten: Alte Öfen austauschen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Die sparsamsten Kaminöfen erreichen Energieeffizienzklasse A+. Achten Sie auf eine möglichst hohe Energieeffizienz-Kennzahl von etwa 120 %. EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion Quelle: EU-Kommission EU-Energielabel für Kaminöfen Quelle: EU-Kommission Emissionsarme Anlagentechnik nutzen: Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Nur dann lässt sich dieser optimal und emissionsarm betreiben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen. Wählen Sie einen Ofen mit einer dicken Feuerraumauskleidung (z.B. Schamotte) und einer gut isolierten Sichtscheibe (2-fach Verglasung oder spezielle Reflexionsbeschichtung). Damit können hohe Temperaturen in der Brennkammer besser gehalten werden und die äußere Oberfläche des Ofens wird nicht zu heiß. Bei der Geometrie empfiehlt es sich, dass der Ofen höher als breit ist. Das verbessert die Flammenausbreitung und ist für einen emissionsarmen Betrieb vorteilhaft. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Ofen robust ist, keine wackligen Teile enthält und der Schließmechanismus für die Tür fest sitzt. Bei raumluftunabhängig betreibbaren Kaminöfen und Feuerstätten kommt die Verbrennungsluft nicht aus dem Umgebungsraum, sondern über eine separate Luftzufuhr. Dadurch lassen sich Wärmeverluste über den Schornstein größtenteils vermeiden. Wegen strengerer Normanforderungen haben solche raumluftunabhängigen Feuerstätten eine höhere Dichtheit und eine selbsttätig dicht schließende Tür. Ist Ihr Gebäude besonders gut gedämmt oder verfügt es über eine zentrale Belüftung, ist eine separate Luftzufuhr für den Kaminofen unbedingt erforderlich. Für eine möglichst bequeme Handhabung der Anlage achten Sie bei der Auswahl auf eine moderne Steuerung und Regelung. Sie sorgt dafür, dass Sie nur wenig tun müssen. Eine Abgassensorik mit Steuerung und Regelung überwacht die Verbrennung, sorgt für eine optimale Luftzufuhr in den Brennraum und reduziert die Emissionen. Einige Kaminöfen verfügen auch über nachgeschaltete Katalysatoren, um die Emissionen unverbrannter gasförmiger Luftschadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es auch Öfen, die über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider verfügen, um niedrige Staubemissionen zu gewährleisten. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz gibt Orientierung beim Kauf eines Kaminofens. Er zeichnet Geräte aus, die niedrige Staub- und Schadstoffemission aufweisen und die bedienerfreundlich sind. Fragen Sie beim Kauf, ob der ausgewählte Kaminofen die Kriterien des Blauen Engels einhalten kann. Trockenes Holz verwenden: Verbrennen Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz, das richtig gelagert wurde. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil im Holz auf 15 bis 20 Prozent. Dies dauert – je nach Holzart – etwa ein bis zwei Jahre. Erst dann ist das Holz zum Heizen geeignet. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufstapeln. Zudem sollte das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich haben, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Dies kann mit einem durchlüfteten Unterbau, beispielsweise bestehend aus zwei Querstangen, gewährleistet werden. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Abbrandverhalten. Mit Holzfeuchtemessgeräten lässt sich die Brennstofffeuchte überprüfen. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrige Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Prüfen Sie die Alternative einer Heizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme). Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Kaminofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletöfen und Pelletkessel . Beziehen Sie das Holz aus Ihrer Region und achten Sie auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz, insbesondere von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forst (⁠ LULUCF ⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren fordert die 1. BImSchV eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Pelletöfen, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Bei einer geplanten Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Weitere Informationen finden Sie hier: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima (⁠ UBA ⁠-Themenseite)

Heizkraftwerk Bad Feilnbach

Die MWB Bad Feilnbach GmbH & Co.KG beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 288 der Gemarkung Bad Feilnbach, Gemeinde Bad Feilnbach ein neues Biomasseheizwerk zu errichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb umfasst eine Anlage zur Erzeugung von Wärme in einer Verbrennungseinrichtung durch den Einsatz von Holz und Heizöl EL mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 11,1 MW, die sich auf zwei Holzheizkessel mit je 2,3 MW sowie einen Heizölkessel als Unterstützung der Biomassekessel mit 6,5 MW verteilt.

Staubabscheider für Einzelraumfeuerungsanlagen

Für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen: Staubabscheider reduzieren Staubemissionen So reduzieren Sie Staubemissionen mit Staubabscheidern Achten Sie beim Kauf von Staubabscheidern auf hohe Staubabscheidegrade (über 50 %) und eine automatische Abreinigung. Prüfen Sie, ob Ihr Staubabscheider eine Bauartzulassung vom DIBt hat. Binden Sie vor dem Einbau eines Staubabscheiders den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin frühzeitig in die Planungen ein. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ohne automatische Regelung läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gasförmigen Luftschadstoffen und Gerüchen auch Feinstaub und Ruß. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel haben einen kleineren Durchmesser als ein menschliches Haar und können bis tief in die Lunge eindringen und dort zu Entzündungsreaktionen führen. Diese Belastung kann zu Erkrankungen des Lungen- und Herz- Kreislauf-Systems führen. Staubabscheider können die Emissionen von Partikeln deutlich reduzieren und somit die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit mindern. Auf hohe Wirksamkeit beim Kauf achten: Achten Sie beim Kauf eines Staubabscheiders auf einen Nachweis des Herstellers, der einen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent aufweist, um sicherzustellen, dass eine Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik eingesetzt wird und die Bestandsanlage somit nach Ablauf der Übergangsfrist (Verweis auf § 26 der 1. ⁠ BImSchV ⁠) weiterbetrieben werden darf. Denn Staubabscheider müssen dem Stand der Technik entsprechen, um die Anforderungen des § 26 Absatz 2 der 1. BImSchV zu den Übergangsregelungen und Nachrüstverpflichtungen zu erfüllen. Für Einzelraumfeuerungsanlagen kommen dabei nur elektrostatische Staubabscheider in Betracht, gegebenenfalls ergänzt um Katalysatoren (siehe unten). Beachten Sie, dass Katalysatoren als Einzellösung keine Staubminderung nach dem Stand der Technik darstellen und somit nur ergänzend Anwendung finden können. Katalysatoren dienen vorwiegend dazu, die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren. Ihre Wirkung auf die Staubemissionen ist begrenzt. Sie werden deshalb nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Je höher der Abscheidegrad desto besser für die Umwelt. Abscheidegrade von über 65 % sind aus Sicht des Umweltbundesamtes zu empfehlen. Prüfen Sie die Bauartzulassung: Eingesetzte Staubabscheider müssen über eine Bauartzulassung verfügen. Diese wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Zugelassene Staubabscheider sind auf der Internetseite des DIBt gelistet. Bezirksschornsteinfeger*in frühzeitig einbinden: Beziehen Sie frühzeitig Ihren zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in in die Planung mit ein. Der Einbau wird im Regelfall von Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieben durchgeführt. Beachten Sie dabei, dass in den sogenannten Übergangsregelungen des § 26 der 1. BImSchV festgeschrieben ist, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Was Sie noch tun können: Durch die richtige Auswahl und einen ordnungsgemäßen Betrieb lassen sich die Emissionen reduzieren. Schauen Sie hierzu in unseren Flyer "Heizen mit Holz – wenn dann richtig" Kaminöfen, die die Anforderungen des "Blauen Engel" erfüllen, erreichen u.a. durch einen eingebauten elektrostatischen Staubabscheider und durch einen Katalysator besonders geringe Emissionen an Staub, Kohlenmonoxid und gasförmigen Kohlenwasserstoffen. Hintergrund Funktionsweisen: Es gibt es zwei typische Funktionsprinzipien der Staubabscheidung: elektrostatische und filternde Abscheider. Ergänzend können auch Katalysatoren Anwendung finden. Elektrostatische Staubabscheidung: Bei elektrostatischen Staubabscheidern erfolgt die Abtrennung der Partikel durch deren Aufladung infolge der Einwirkung eines starken elektrischen Felds, das mittels einer hohen Gleichspannung erzeugt wird, und der anschließenden Abscheidung der geladenen Partikel auf einer elektrisch leitenden Niederschlagsfläche. Der abgelagerte Staub wird im Rahmen der Kehrarbeiten durch das Schornsteinfegerhandwerk abgereinigt und mit der Kehrasche zusammen entsorgt. Aufgrund der höheren Staub- und Rußablagerungen ist es möglich, dass, abhängig von der Nutzungshäufigkeit, eine oder zwei zusätzliche Kehrungen pro Heizsaison notwendig sind. Darüber entscheidet der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Zwingend sind aber die Vorgaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen zu beachten. Dort werden Vorgaben über die Kehrhäufigkeit getroffen, um die Betriebssicherheit des Gerätes zu gewährleisten. Elektrostatische Staubabscheider können an verschiedenen Stellen zwischen Ofen und Schornstein, aber auch auf der Schornsteinmündung verbaut werden. Das Material des Schornsteins, also Metall, Beton oder Stein, spielt für die Installation keine Rolle. Filternde Abscheider funktionieren wie ein Schwamm. Staubpartikel lagern sich an der Oberfläche und den Poren und Wänden des Filters an. Diese Art der Staubabscheidung ist sehr effizient, aber auch vergleichsweise teuer und wird in dieser Form nicht bei Einzelraumfeuerungsanlagen eingesetzt. Katalysatoren bilden neben den elektrostatischen und filternden Staub-minderungseinrichtungen eine eigene Gruppe der Abgasreinigungsverfahren. Im Unterschied zu den Staubminderungseinrichtungen, die Feststoffe aus dem Gasstrom entfernen, zielen Katalysatoren primär auf die Umsetzung von gasförmigen Abgasbestandteilen ab. Teilweise kommt es auch zur Reduzierung der Staubemissionen, vor allem von Ruß, als Bestandteil des Staubs (VDI 3670:2016). Da Katalysatoren aber vorwiegend dazu dienen die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren und ihre Wirkung auf die Staubemissionen begrenzt ist, werden sie nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Katalysatoren als Einzellösung stellen somit keine Staubminderung nach dem Stand der Technik dar. Katalysatoren können sich mit der Zeit zusetzen und dadurch in ihrer Filterwirkung nachlassen. Daher bedürfen diese Produkte einer regelmäßigen Wartung. Darüber hinaus kommt es aufgrund verschiedener Prozesse zu einer Minderung der katalytischen Wirkung. Daher müssen Katalysatoren nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden oder -jahren ausgetauscht werden. Reinigungszyklen sowie der Austausch von Bauteilen sind den Zulassungs- oder Herstellerunterlagen zu entnehmen und berücksichtigen übliche und vorhersehbare Abnutzung. Umweltsituation: Aktuell gehören die über 11 Mio. Holzöfen in Deutschland zu einer der Hauptquellen von Feinstaub. Denn die Emissionen von kleinen Holzfeuerungsanlagen können erheblich zur Feinstaubbelastung der Umgebungsluft beitragen und stellen somit eine ernsthafte Umwelt- und Gesundheitsbelastung dar. Diese kleinen Partikel können nicht nur die Atemwege beeinträchtigen, sondern auch zu schwerwiegenderen Gesundheitsproblemen führen. Staubabscheider können die Freisetzung von Luftschadstoffen reduzieren und somit zur Verringerung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beitragen. Noch besser wäre es jedoch kein Holz zu verbrennen, da es auch mit Staubabscheider zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen kommt. Gesetzeslage: Der Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze – 1. ⁠ BImSchV ⁠) geregelt. In den sog. Übergangsregelungen des § 26 der 1. BImSchV ist festgeschrieben, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht erbracht werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen abhängig vom Alter der Anlage zu bestimmten Zeitpunkten (spätestens bis Ende 2024) mit einer "Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik" nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen (§ 26 Absatz 2 der 1. BImSchV). Bei der Verabschiedung der Verordnung in 2010 wurde diese technologieoffene Formulierung gewählt, um die Entwicklung verschiedener Techniken zu ermöglichen. In der VDI 3670 (Ausgabe: April 2016) wurden die bis zur Drucklegung der technischen Richtlinie bereits auf dem Markt verfügbaren Abgasreinigungstechniken beschrieben. Für nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für Einzelraumfeuerungsanlagen wurde ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent beschrieben (siehe auch BMUV-FAQ ). Seit 2016 ist die technische Entwicklung weiter vorangeschritten, sodass je nach Anlagen- und Brennstoffart noch höhere Abscheidegrade möglich sind. Dies zeigt auch die Vergabegrundlage für den Blauen Engel für Staubabscheider , die einen Staubabscheidegrad von 65 % fordert. Marktbeobachtung: Staubabscheider sind bei Einzelraumfeuerungsanlagen bisher eine Nischenanwendung. Eine Installation ist jedoch an verschiedenen Stellen zwischen Feuerungsanlage und Schornsteinmündung möglich. Bei Festbrennstoffkesseln haben elektrostatische Staubabscheider in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen.

Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen. Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) geregelt sind. Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2024, und spiegeln den Stand für das Jahr 2022 wider. Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen ⁠ PM10 ⁠ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und ⁠ PM2,5 ⁠ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden. Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 20,6 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 19 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2024). Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 19,5 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 18 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus und liegen damit über den Gesamt-Emissionen des Straßenverkehrs (in Höhe von 16,01 Tsd. T) (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2024). Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der ⁠ Witterung ⁠ während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie hier . Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt. Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen. Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die ⁠ PM10 ⁠- bzw. ⁠ PM2,5 ⁠ -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. ⁠ BImSchV ⁠ geregelt sind, bei 40 t und die PM10-Emissionen aller Ölfeuerungen bei 400 t (Emissionsberichterstattung 2024). Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 1. BImSchV). Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen. Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung energieeffiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ ( BEG EM ) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag). Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2022 mit rund 72 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2024 ). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen. Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2022 mit 104,4 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr (Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2024) . Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionsberichterstattung erhalten Sie hier . Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan) Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. ⁠ NMVOC ⁠) aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2022 mit rund 42 Tausend Tonnen etwa 4 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2024 ). Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier ( Treibhausgase bzw. Luftschadstoffe ).

Neugenehmigung § 4 BImSchG: Errichtung einer Holzfeuerungsanlage in Schnelldorf

Die Fa. Süd-Fensterwerk GmbH & Co. Betriebs-KG, Rothenburger Str. 39, 91625 Schnelldorf, hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Holzfeuerungsanlage inklusive Pufferspeicher mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 1.998 kW sowie die Stilllegung einer bestehenden Feuerungsanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 529 Gemarkung Oberampfrach, Gemeinde Schnelldorf, beantragt. Die Holzfeuerungsanlage ist nach Nr. 1.2.1V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

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