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Luftqualität 2014: Stickstoffdioxid wird Schadstoff Nummer eins

Holzheizungen verursachen örtlich mehr Feinstaub als der Straßenverkehr Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon gefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das belegen vorläufige Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) von über 500 Messstationen. Besonders kritisch: Stickstoffdioxid, das vor allem aus KFZ-Abgasen stammt, entwickelt sich zum Schadstoff Nummer eins – erneut lagen an mehr als der Hälfte der Messstationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m3). Beim Feinstaub zählt 2014 zu den Jahren mit den niedrigsten Werten. UBA- Präsidentin Maria Krautzberger sieht trotzdem keinen Grund zur Entwarnung: „Trotz niedriger Feinstaub-Werte bleibt das Gesundheitsrisiko bestehen. Denn für Feinstaub gibt es keine Wirkungsschwelle – Gesundheitsschäden treten auch bei geringen Feinstaubkonzentrationen auf. Das hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wiederholt festgestellt.“ Der seit 1999 EU-weit geltende Grenzwert für Feinstaub (PM 10 ) wurde 2014 nur an zehn Prozent der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten; dort lag also der PM 10 -Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m 3 . Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt allerdings einen deutlich strengeren Feinstaub-Grenzwert von nur 20 µg/m 3 im Jahresmittel. Legt man diesen zugrunde, hätten 48 Prozent aller Messstationen den Grenzwert überschritten. Maria Krautzberger: „Vor allem die wachsende Zahl der Holzfeuerungen wirkt sich negativ auf die Feinstaubbelastung aus. Insbesondere in den Wintermonaten kann der Anteil der Holzfeuerungen an der gesamten Feinstaubbelastung bis zu 25 Prozent betragen. Die Emissionen aus Holzheizungen übersteigen damit mittlerweile die Feinstaubmengen, die aus den Abgasen des Straßenverkehrs stammen.“ Beim Stickstoffdioxid lagen rund die Hälfte der verkehrsnahen Messstationen über dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m 3 . Wie die Erfahrung vergangener Jahre zeigt, wird sich dieser Prozentsatz noch deutlich erhöhen, wenn im Mai 2015 weitere Daten von 124 Messstationen in die Statistik einfließen, die aus technischen Gründen noch nicht ausgewertet werden konnten. Maria Krautzberger: „Um die Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im realen Verkehr zu weniger Emissionen führt. Bisher können das viele Fahrzeughersteller nur im Labor garantieren.“ Obwohl im Sommer 2014 keine Ozonspitzen auftraten, kam es zu Zielwert-Überschreitungen an rund sechs Prozent aller Messstationen. Dabei darf der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, den Wert von 120 µg/m 3 überschreiten.

Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!

Gemütliche, umweltfreundliche und klimaschonende Wärme – das ist das Bild vom Heizen mit Holz. Doch der Schein trügt. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit und helfen meist nicht beim ⁠ Klimaschutz ⁠: Mehr Holz in Öfen zu verfeuern, führt zu mehr CO 2 und Feinstaub in der Luft. Insbesondere Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen stoßen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Wenn dennoch mit Holz geheizt werden soll, erklärt dieses Faltblatt, wie man die Umwelt- und Gesundheitsbelastung möglichst geringhält: mit der richtigen Brennstoff- und Ofenauswahl, regelmäßiger Wartung und dem richtigen Betrieb des Ofens. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Heizen mit Holz: Nicht jeder Brennstoff darf in Kamin oder Kachelofen

Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. ⁠ BImSchV ⁠) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das ⁠ Klima ⁠ schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008

Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen

Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1.⁠ BImSchV ⁠) fest. Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen: Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier” suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne. Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus - zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Wer das ⁠ Klima ⁠ schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte - neben der Wahl des richtigen Brennstoffs - die folgenden Tipps beachten: Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 03018/305-3355, per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.

Heizen mit Holz

Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeue­rungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klima­schädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung – im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage – beachten müssen. Veröffentlicht in Ratgeber.

Tag der Umwelt 2011: Wald erhalten und nachhaltig nutzen!

Klimawandel, zu viel Stickstoff und Übernutzung derzeit die größten Herausforderungen für Wälder Der deutsche Wald! Er liefert Holz und sauberes Grundwasser, reinigt unsere Atemluft und schützt uns vor Lawinen und Hochwasser. Und bietet so jede Menge Leistungen, die wir alle fast täglich nutzen; oft sogar kostenlos. Dennoch hat der Mensch den Wald immer wieder über Gebühr strapaziert: Im Mittelalter waren es großflächige Rodungen, im 20. Jahrhundert vor allem die Luftschadstoffe aus Industrie, Verkehr oder Landwirtschaft. Heute verursacht der Klimawandel zusätzlichen Stress für  den Wald: „Einerseits wollen wir Holz verstärkt nutzen, um fossile Rohstoffe einzusparen, andererseits sollen die Wälder ihre Klimaschutzfunktion als Kohlenstoffspeicher nicht verlieren. Auch die Stickstoffbelastungen führen langfristig zur Destabilisierung der Wälder und verstärken ihre Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel. Sie müssen auf 70 Prozent der Waldflächen um bis zu 20 Prozent sinken, auf einigen sogar um 40 - 50 Prozent, damit die Wälder ihre vielfältigen Funktionen auch zukünftig erfüllen. Vor allem die Emissionen aus der Landwirtschaft müssen deutlich zurückgehen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) zum Tag der Umwelt am Sonntag, 5. Juni 2011. Was eine anspruchsvolle Luftreinhalte-Politik bewirken kann, zeigt die erfolgreiche Minderung der Schwefelemissionen seit Beginn der 1980er Jahre. Der ⁠ Klimawandel ⁠ hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Wälder in Deutschland: Positiv schlagen längere Vegetationsperioden mit einem verstärkten Wald-Wachstum zu Buche. Negativ dagegen: Wasserknappheit, mehr Schädlinge und eine erhöhte Waldbrandgefahr. Hitze- und Dürreperioden, ⁠ Starkregen ⁠ und Sturm werden vermutlich häufiger. Wälder, die durch Stoffeinträge vorgeschädigt sind, reagieren empfindlicher auf diese Stressfaktoren. Die Fichte ist das beste Beispiel für die Anfälligkeit des Waldes gegenüber dem Klimawandel. Weil sie schnell wächst, wird sie in Deutschland häufig angebaut. Fichten bevorzugen feuchte, kühle Standorte, sind aber wenig hitzetolerant und anfällig gegenüber Borkenkäfern und starken Winden. Schon heute lohnt sich deshalb der Anbau von Fichten in manchen Regionen kaum noch. Weniger anfällig sind artenreiche Mischwälder, mit einer Mischung natürlich vorkommender Baumarten. Wälder wirken  dem Klimawandel aber auch entgegen, denn sie beeinflussen die Menge an Klimagasen in der ⁠ Atmosphäre ⁠: Sie entziehen der Luft Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), andererseits geben sie es bei Verbrennung oder Verrottung wieder ab. Damit die Wälder in der Summe mehr Kohlenstoff speichern als in die Atmosphäre abgeben, muss aber einiges passieren: „Global gesehen gilt es, die Entwaldung deutlich zu reduzieren. Wir müssen Wald zudem nachhaltig bewirtschaften - und in größerem Umfang als bisher an einigen Standorten unter Schutz stellen“, so ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth. Nur mit naturnahem und umweltverträglichem Waldbau kann es gelingen, gleichzeitig auf lange Sicht die Produktivität unserer Wälder, ihre Artenvielfalt sowie die WaldLeistungen zu erhalten. Holz als Brennstoff trägt erheblich zum ⁠ Klimaschutz ⁠ bei, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Nicht erneuerbare Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran werden eingespart. Holz als Baustoff kann nicht-erneuerbare oder weniger umweltfreundlich hergestellte Rohstoffe wie Beton oder PVC ersetzen. Zusätzlich wird das im Holz enthaltene CO 2 über die Nutzungsdauer hinweg gespeichert. Um die weltweit steigende Nachfrage nach Holz für stoffliche und energetische Nutzungen umweltverträglich bedienen zu können, gilt es Holz nachhaltig und effizient zu nutzen. Wo immer möglich, ist deshalb bei der Energieerzeugung aus Holz darauf zu achten, dass bei der Verbrennung möglichst wenige Feinstaub-Emissionen entstehen. Hierzu gibt die UBA-Broschüre „Heizen mit Holz“ wertvolle Ratschläge. Voraussetzung für ein gesundes und umweltfreundliches Produkt ist, dass es nachhaltig erzeugt wurde und bei der Be- und Verarbeitung sowie der Nutzung nur geringe Emissionen freigesetzt werden. Verbraucher erkennen solche unbedenklichen Produkte am „Blauen Engel“.

Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten auch 2013 weiter die Gesundheit

Jährlich rund 47.000 vorzeitige Todesfälle durch schlechte Luft Vor allem Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigten auch im Jahr 2013 die Luftqualität und damit die menschliche Gesundheit in Deutschland. Das zeigen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Beim Stickstoffdioxid war die Belastung im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert hoch. Mehr als die Hälfte der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den zulässigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm (μg) Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter (m3) Luft. Auch beim Feinstaub gab es anhaltende Grenzwertüberschreitungen. Verglichen mit den Vorjahren war 2013 allerdings eines der am geringsten belasteten Jahre. Entwarnung ist aber nicht angezeigt, sagte Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA: „Der Feinstaub-Grenzwert wurde zwar nur an rund drei Prozent aller Messstationen überschritten. Das scheint gering, spiegelt aber die tatsächliche Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Feinstaub nicht wider, gerade wenn man an die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO denkt.“ Die ⁠ WHO ⁠ rät bei Feinstaub der Partikelgröße kleiner als zehn Mikrometer (PM 10 ) schon lange zu einem weitaus strengeren Luftgüteleitwert von 20 μg/m 3 im Jahresmittel. Dieser wurde 2013 an fast 51 Prozent aller Messstationen in Deutschland überschritten. Thomas Holzmann: „Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes gibt es jährlich im Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todesfälle infolge der zu hohen Feinstaubbelastung – durch akute Atemwegserkrankungen, kardiopulmonale Erkrankungen oder Lungenkrebs. Wir plädieren für eine rasche Verschärfung der geltenden EU-Grenzwerte auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.“ Bei einem weiteren wichtigen Luftschadstoff – dem vor allem im Sommer auftretenden bodennahen Ozon – hielten etwa acht Prozent der Messstationen den Acht-Stunden-Wert eines Tages nicht ein. Dieser liegt bei 120 μg/m 3 und darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, überschritten werden. Thomas Holzmann: „Die Belastung mit Ozon fiel erfreulicherweise gering aus. Dabei hat der zeitweise heiße Sommer die Bildung von Ozon durchaus begünstigt. Durch eine anspruchsvolle Luftreinhaltepolitik in den vergangenen Jahren sind die Emissionen der Vorläufersubstanzen des Ozons wie Stickstoffoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe aber deutlich zurückgegangen – und damit auch die Ozonbelastung im Sommer“. Im Jahr 2013 musste daher nicht ein einziges Mal Ozonalarm ausgelöst werden, aus Sicht eines anspruchsvollen Gesundheitsschutzes sind aber auch hier die Belastungen nach wie vor zu hoch. Für gesunde Luft bleibt also noch viel zu tun. Und zwar in allen Sektoren: von der Holzheizung, über Autos und Lkw bis hin zum großen Kraftwerk. Das ⁠ UBA ⁠ begrüßt daher das Programm „ Saubere Luft für Europa “, das die EU-Kommission zum Ende des Jahres der Luft 2013 vorgestellt hat. Thomas Holzmann: „Die EU-Kommission hat Ende 2013 anspruchsvollere Minderungsziele  für die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe vorgeschlagen. Deren Einführung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Luftqualität in Deutschland und Europa.“

Mehr als schön: Gewinner des Bundespreises Ecodesign stehen fest

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) zeichnen zum fünften Mal Produkte mit ökologischem Design aus Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger ehrten heute die acht Gewinnerprojekte des Bundespreises Ecodesign 2016. Ausgezeichnet wurden u.a. langlebige und kreislauffähige Textilien, energiesparende Lösungen für Mobilität und Gebäude, eine nahezu emissionsfreie Holzheizung und ein Nachwuchskonzept zur Beseitigung von Plastikpartikeln aus den Ozeanen. Über 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft und der Designbranche feierten in den Lichthöfen des Bundesumweltministeriums. In ihrer Ansprache betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Relevanz ressourcenschonenden Konsumverhaltens: „Mit ökologischen Kaufentscheidungen können wir die Umweltbelastung maßgeblich verringern. Unser Ziel ist es, den nachhaltigen Konsum aus der Nische rauszuholen. Ökologische Produkte müssen Teil der alltäglichen Kaufentscheidung werden. Damit dies gelingt, müssen Produkte und Dienstleistungen nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ein Hingucker sein. Der Bundespreis Ecodesign hilft uns hierbei. Die über 350 Einreichungen in diesem Jahr zeigen eindrucksvoll, dass ökologische und soziale Aspekte beim Produktdesign alltäglicher werden. Ob kühlende Autolacke, extraleichte Flugzeugbauteile oder Ressourcenschutz in der Modebranche, es tun sich immer mehr Tätigkeitsfelder für die ökologischen Produkt- und Dienstleistungsgestaltung auf.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, nutzte in ihrer Rede die prämierten Arbeiten, um anschaulich auf die Chancen des Designs zur Ressourcenschonung aufmerksam zu machen: „Design kann, Design muss heute mehr als nur funktional und schön sein. Designerinnen und Designer gestalten durch Produkte und Dienstleistungen unser tägliches Lebensumfeld. Doch noch immer verursachen Produkte zu viele Umweltprobleme. Die meisten ließen sich bereits im Designprozess vermeiden. Ich freue mich sehr, dass das Problembewusstsein der Designszene hier weiter wächst.“ Das Bundesumweltministerium und das ⁠ UBA ⁠ zeichnen seit 2012 mit dem Bundespreis Ecodesign Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch überzeugen. Der Preis richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Startups oder Marktführer, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen, wie Designbüros und Marketingagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros. Der Preis wird jährlich in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) ausgelobt. Die ausgezeichneten Projekte werden in einer Wanderausstellung präsentiert, die 2017 an unterschiedlichen Orten im Bundesgebiet gezeigt wird. Am 16. Januar 2017 wird der Bundespreis Ecodesign zum sechsten Mal ausgeschrieben. Preisträger 2016: Kategorie Produkt: Kategorie Konzept: Kategorie Nachwuchs: Jury: Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des UBA) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Dr. Claudia Perren (Architektin, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im ⁠ BMUB ⁠) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Professorin an der ESMOD Berlin) Anfragen für Bildmaterial: presse [at] bundespreis-ecodesign [dot] de

Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. ⁠ BImSchV ⁠) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Blauer Engel für Kaminöfen

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Deutliche Emissionsminderungen vorgeschrieben Die Jury des Umweltzeichens Blauer Engel hat am Mittwoch Kriterien für die Vergabe des Siegels an Scheitholzkaminöfen beschlossen. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, dass sich Kaminöfen über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus mit dem Blauen Engel zertifizieren lassen. Dies geht mit einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffemissionen einher. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: “Der Blaue-Engel-Standard für Kaminöfen ist ein echter Fortschritt. Gerade in Regionen, wo das Heizen mit Holz besonders beliebt ist, können die Behörden somit effektiver gegen die Feinstaubbelastung vorgehen, indem beispielsweise nur noch der Betrieb von Anlagen mit dem Umweltzeichen erlaubt wird. Außerdem wird durch den Blauen Engel ein Bewusstsein dafür geschaffen, Kamine und andere Holzfeuerungen möglichst umweltfreundlich, ohne Luftbelästigung für die Nachbarschaft zu betreiben.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Im EU weiten Vergleich haben wir in Deutschland bereits strenge Grenzwerte für den Schadstoffausstoß bei Scheitholzkaminöfen. Mit den nun beschlossenen Anforderungen des Blauen Engels zeigen wir, dass man darüber noch hinausgehen kann. Das schiebt Innovationen in der Branche an, erleichtert den Verbrauchern und Verbraucherinnen die Orientierung und ist gut für unsere Luft.“ Die beschlossenen Vergabekriterien des Blauen Engels verlangen u.a. Maßnahmen zur Emissionsminderung für eine bessere Verbrennung mit deutlicher Reduzierung der Staub- und sonstigen Abgasemissionen gegenüber konventionellen Kaminöfen, beispielsweise durch Abscheidetechniken. Außerdem soll durch automatisierte Luftregelung ein ungünstiger Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermieden werden. So können Öfen mit dem Blauen Engel dazu beitragen, dass weniger Schadstoffemissionen aus den Privathaushalten freigesetzt werden. Die Kaminöfen durchlaufen für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel ein erweitertes Typprüfverfahren, mit dem das reale Emissionsverhalten beim Verbrennen des Holzes besser abgebildet wird, als mit der derzeitigen Typenprüfung. Zusätzlich wurden strenge Grenzwerte für Schadstoffemissionen einschließlich Staub festgelegt. Geräte mit dem Blauen Engel müssen einen Partikelmassewert – wie der Grenzwert für Staub in der Fachsprache genannt wird – einhalten, der deutlich unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Staub-Grenzwert liegt: 15 mg/m 3 statt 40mg/m 3 . Diese Minderung kann vor allem durch den Einsatz von Partikelabscheidern erreicht werden. Der Blaue Engel für Kaminöfen fordert zum Schutz der Gesundheit erstmalig die Einführung eines Partikelanzahl-Wertes für Holzfeuerungen. Hierfür wurde ein Messverfahren entwickelt, was aus den Erfahrungen bei Verbrennungsmotoren im KFZ-Bereich speziell für die Holzverbrennung angepasst wurde. Auf dieser Grundlage wird ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 5.000.000/cm3 vorgeschlagen, der ab 2022 eingehalten werden soll. Das Messverfahren zur Bestimmung der Partikelanzahl soll in der Übergangszeit validiert und in Ringversuchen erprobt werden. Der Blaue Engel ist ein freiwilliges Umweltzeichen, mit dem Hersteller ihre Produkte zertifizieren lassen können. Für Verbraucher und Verbraucherinnen erleichtert es die Auswahl der jeweils umweltfreundlicheren am Markt verfügbaren Produkte. Voraussetzung für die Zertifizierung der Produkte ist die Einhaltung der Vergabekriterien. Hinweis: Ergänzt am 17.12.2019 um ein Zitat von Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

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