Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt Knisterndes Kaminfeuer – gemütlich, aber oft alles andere als umweltfreundlich. Holzheizungen verursachen viel Feinstaub und CO₂. Wer dennoch mit einem Kaminofen heizen möchte, sollte auf emissionsarme Modelle, richtige Bedienung und regelmäßige Wartung achten. Wie sich die Umweltbelastung durch Kaminöfen reduzieren lässt, zeigt der neue UBA-Erklärfilm „Heizen mit Holz“. Gemütliche Wärme, umweltfreundlich und klimaschonend erzeugt – das ist das Bild vom Heizen mit Holz. Doch der Schein trügt. Besonders Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen stoßen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Und klimaschonend sind Holzheizungen normalerweise auch nicht, denn mehr Holz zu verfeuern führt zu mehr CO₂-Emissionen. Wer sich trotzdem einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte einige Dinge beachten: Um Überhitzung und Fehlbedienung zu vermeiden, sollte die Leistung des Ofens zur Größe des Aufstellraum und zum Wärmebedarf des Hauses passen. Moderne emissionsarme Modelle, die über eine automatische Luftsteuerung und einen Katalysator verfügen, erhöhen den Komfort und reduzieren die Emissionen. Beratung, Wartung und sachgerechter Betrieb Eine unabhängige Beratung durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin ist essenziell. Sie prüfen, ob der Schornstein geeignet ist, und helfen, die richtige Leistung des Ofens zu bestimmen. Neben der richtigen Auswahl ist auch der Betrieb entscheidend: Feuchtes oder ungeeignetes Holz sowie unsachgemäßes Anfeuern erhöhen die Schadstoffemissionen deutlich. Um Feinstaub und gesundheitsschädliche Gase zu minimieren, sollte nur trockenes, unbehandeltes Holz nach Herstellervorgaben verwendet werden. Für eine sichere und effiziente Nutzung ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Der Schornstein und die Feuerstätte müssen regelmäßig gereinigt werden, um Ablagerungen und Brände zu vermeiden. Wer all diese Punkte beachtet, kann die Umweltbelastung reduzieren – und die Wärme des Kaminfeuers genießen. Mehr erfahren Sie im neuen UBA -Erklärfilm „Heizen mit Holz“.
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Entwicklung eines neuen Umweltzeichens Blauer Engel für Staubabscheider für Scheitholz-Einzelraumfeuerungen DE-UZ 222. Heizen mit Holz führt zu erheblichen Belastungen mit besonders gesundheitsschädlichem Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ). Beim Einsatz Blauer Engel-zertifizierter Staubascheider erfolgt eine Gesamtstaub-Reduzierung von mindestens 65 % und eine Staubpartikelanzahl-Minderung um mindestens 90 %. Weitere Vorteile sind die Reparaturfähigkeit und Ersatzteilverfügbarkeit. Staubabscheider, die die Kriterien des Blauen Engel erfüllen, werden zur Reduzierung von Staubemissionen bei bestehenden Scheitholzfeuerungen empfohlen. Veröffentlicht in Texte | 157/2024.
Mit der dunklen Jahreszeit startet auch wieder die Kaminofenzeit. Wenn es draußen kälter wird, vermittelt das Feuer im Ofen Wärme und Geborgenheit. Doch für die Nachbarschaft kann das auch heißen „Fenster zu – draußen ist zu viel Rauch“. Denn bei der Verbrennung von Holz in Kaminöfen entstehen Luftschadstoffe. Wieviel, das hängt nicht nur von der Ofentechnik ab, sondern in hohem Maße auch von der richtigen Bedienung. Werden Sie zum Ofen-Experten: Für Ihren Ofen finden Sie die wichtigsten Hinweise in der Bedienungsanleitung – anschaulicher geht es mit dem Online-Kurs „Berliner Ofenführerschein“. In zahlreichen Videos erfahren Sie alles über das richtige Heizen mit Holz. Mit den richtigen Tipps und Tricks sparen Sie bis zu 30 Prozent Brennholz und tun der Nachbarschaft und der Umwelt etwas Gutes. Bereits 2.500 Berliner Ofenbesitzer haben sich seit Oktober 2023 für die Online-Schulung “Berliner Ofenführerschein” angemeldet. Selbst Ofenbesitzer mit langjähriger Erfahrung waren überrascht und begeistert von den Vorteilen der Bedienung und gaben zu, etwas Neues gelernt zu haben. Nach Abschluss der Schulung besteht die Möglichkeit, eine Prüfung zum Berliner Ofenführerschein abzulegen und ein personalisiertes Umweltzertifikat zu erwerben. Die Senatsverwaltung für Umwelt unterstützt noch bis Ende Dezember 2024 die Aktion mit 1.000 kostenlosen Ofenführerscheinen. Zur Anmeldeseite geht es hier: berlin.de/ofenfuehrerschein . Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Codezugang und können die Online-Schulung so oft Sie möchten absolvieren. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Sie möchten lieber eine Beratung zuhause für Ihren Ofen? Dann können Sie sich auch an Ihren Schornsteinfeger wenden, der Ihnen mit seiner Expertise Informationen geben kann. Und hier die Nr. 1 der Tipps aus dem Ofenführerschein: Um Ihre Nachbarn und sich selbst zu schützen, sollten Sie Ihren Kaminofen – auch ältere Modelle – möglichst von oben anzünden: Das dicke Scheitholz unten, darüber das dünnere Anmachholz und dazwischen am besten Anzünder aus Holzwolle. So werden Schadstoffe, die beim Entzünden der dickeren Holzscheite entstehen, in den oberen Flammen verbrannt und gelangen nicht in die Umwelt. Vollständig vermeiden lassen sich Schadstoffe aus Kaminöfen nicht, auch nicht bei einem optimalen Betrieb. Sie legen Wert auf gute Nachbarschaft? Dann sollte der Kaminofen bei sehr ungünstigen Wetterlagen nicht betrieben werden. Insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen, d.h. wenn kein Wind weht, werden die Abgase der Holzverbrennung nur sehr schlecht verdünnt und können sich in der unteren Luftschicht rund um unsere Häuser anreichern. An solchen Tagen herrscht oft stadtweit eine hohe Feinstaubbelastung. Die aktuelle Luftqualität ist in vielen Wetter-Apps unter dem Menüpunkt “Luftqualität” abrufbar. Bei der Senatsverwaltung für Umwelt werden die Messwerte des Luftgütemessnetzes unter luftdaten.berlin.de/lqi veröffentlicht. Mit der App „Berlin Luft“ können Sie die Berliner Luftqualität auch unterwegs im Blick haben – erhältlich für iOS im App Store und für Android im Google Play Store.
Heft/Veröffentlichung Titel 1/2025 Messnetzkonzeption 2025 (pdf-Datei 2,9 MB) 1/2024 Messnetzkonzeption 2024 (pdf-Datei 2,1 MB; nicht barrierefrei) 2/2023 Methodendokumentation THG-Inventar 2023 (pdf-Datei 1,1 MB; aktualisiert: 09/2024) 1/2023 Messnetzkonzeption 2023 (pdf-Datei 1,1 MB) 12/2022 Messnetzkonzeption 2022 (pdf-Datei 1,3 MB) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100 (Synthesebericht) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961–2100 (Endbericht) 5/2021 Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt 2018 und Schätzungen für die Jahre 2019 und 2020 1/2021 Messnetzkonzeption 2021 (pdf-Datei 1 MB) 11/2020 Klimawandel in Sachsen-Anhalt - Monitoringbericht 2020 (pdf-Datei, nicht barrierefrei) 3/2020 Mitteldeutsches Kernensemble (MDK) zur Auswertung regionaler Klimamodelldaten - Dokumentation (pdf-Datei 7,4 MB) 3/2020 Auswertung der airpointer ® -Messungen (pdf-Datei 3 MB) 2/2020 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 157 KB) 1/2020 Messnetzkonzeption 2020 (pdf-Datei 810 KB) 2/2019 Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke (pdf-Datei 600 KB); Hinweis: Informationen sind aufgrund aktueller Gesetzgebung zum Teil veraltet 1/2019 Messnetzkonzeption 2019 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Dabei 740 KB, nicht barrierefrei) 1/2018 Messnetzkonzeption 2018 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 738 KB, nicht barrierefrei) 4/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Trothaer Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,4 MB, nicht barrierefrei) 3/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Magdeburg Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Otto-von-Guericke-Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,6 MB, nicht barrierefrei) 2/2017 Einfluss von Holzheizungen im innerstädtischen Bereich (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) 1/2017 Messnetzkonzeption 2017 Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 536 KB, nicht barrierefrei) 3/2016 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Freiimfelder Straße im Jahr 2015 (pdf-Datei 2,0 MB, nicht barrierefrei) 3/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 84 KB, nicht barrierefrei) 2/2015 Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen Aktualisierte Hinweise für nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 304 KB, nicht barrierefrei) 1/2015 Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt - Artenschutzrechtliche Anforderungen für ihre Verwendung (pdf-Datei 254 KB, nicht barrierefrei) 1/2014 Schmutzfrachtnachweis für Mischwasserkanalisationen (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) 5/2011 Hinweise für nach § 29a BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige SachverständigeÄnderung des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a BImSchG im Land Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 65 KB, nicht barrierefrei) 4/2011 Luftbelastung durch GartenabfallverbrennungZusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung(erweiterte Aktualisierung) (pdf-Datei 972 KB, nicht barrierefrei) 3/2011 Hinweise für nach § 26 BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige Stellen (pdf-Datei 67 KB, nicht barrierefrei) 1/2011 Immissionsuntersuchungen in der Ortslage Altenbrak (Harz) - Untersuchungen zum Einfluss kleiner Holzheizungen (pdf-Datei 1,3 MB, nicht barrierefrei) 2/2010 Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser mit offenen, die Versickerung begünstigenden, Systemen (Hinweise zur Planung und Bemessung) (pdf-Datei 5,6 MB, nicht barrierefrei) 7/2009 Arzneistoffe in Zu- und Abläufen von Kläranlagen des Landes Sachsen-Anhalt – Untersuchungen zur Reinigungswirkung der Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes im Nachklärteich der Kläranlage Zörbig 2007 – 2008 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle - Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht (pdf-Datei 420 KB, nicht barrierefrei) 5/2008 Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen (aktualisiert: Dezember 2012 (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) 4/2008 Hinweise und Empfehlungen für die fachtechnische Prüfung von Anträgen auf Einleitung von Mischwasser in Gewässer (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 3/2007 Pflanzenkläranlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung (pdf-Datei 1,1 MB, nicht barrierefrei) 2/2007 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) 2/2006 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Optimierung (pdf-Datei 801 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 20.01.2025
Kaminöfen bringen Wärme und Gemütlichkeit in jeden Raum. Doch das Heizen mit Holz stößt erhebliche Mengen an Feinstaub und Schadstoffen aus. Mit unseren Rein-Heiz-Geboten heizen Sie besser an: Wer seinen Kaminofen richtig nutzt, minimiert die Belastungen für Umwelt und Klima, spart Geld und sorgt dafür, dass die Nachbarschaft aufatmet. Wichtige Info für alle zukünftigen Ofenprofis: Aufgrund der großen Nachfrage ist das Kontingent von 1.000 kostenlosen Ofenführerscheinen, das bis Ende des Jahres von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bereitgestellt wurde, bereits vorzeitig aufgebraucht. Kostenpflichtige Anmeldungen sind weiterhin möglich. Mit dem Rabattcode „berlin-10“ kann der Kurs für 29,00 € statt der regulären 39,00 € erworben werden. Enthalten sind: Ein Online-Seminar (90 Minuten) Ihr persönlicher Ofenführerschein, der nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail zugesendet wird. Anmeldemöglichkeit (Achtung, die Anmeldung ist kostenpflichtig) Wenn es um die Belastung der Atemluft mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Schadstoffen geht, stand in der Vergangenheit stets der Verkehr im Mittelpunkt. Vor allem Dieselmotoren produzierten diese Schadstoffe in großer Menge. Inzwischen hat sich die Situation erheblich verbessert dank sauberer Fahrzeugtechnik. Doch gelöst sind die Luftprobleme nicht. Zunehmend belasten Kaminöfen die Luftqualität. Berlinweit sind rund 115.000 dieser Öfen in Betrieb. Selbst die neuesten Modelle stoßen in einer Stunde so viele schädliche Partikel aus wie ein moderner Diesel-Pkw auf 100 Kilometer. Umweltbundesamt: Heizen mit Holz “Beim Verbrennen von Holz können klima- und gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.” Umweltbundesamt: Umweltaspekte “Verzichten Sie aus Klimaschutz-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses.” Hinzu kommen vielfältige Belastungen für Mensch, Klima und Umwelt. Bei der Verbrennung von Scheitholz entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte wie Partikel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid sowie klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Diese Stoffe gelangen über den Schornstein in die Außenluft und können z. B. Bronchitis, asthmatische Anfälle oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems verursachen. Dies macht sich vor allem im Winter bemerkbar, wenn mehr geheizt wird und austauscharme Wetterlagen zu dicker Luft führen. Auch für die Wälder ist der Trend zum Kaminofen eine Belastung. Für die bestehenden Berliner Anlagen müssen rechnerisch jedes Jahr etwa 115.000 ausgewachsene Buchen zur Wärmeversorgung verbrannt werden. Jedes Jahr wird dadurch eine Fläche von ca. 770 Hektar abgeholzt, was in etwa einem Sechstel der Waldfläche des Berliner Grunewalds gleichkommt. Weitere Informationen Achtsames Heizen ist die Devise! Genau dazu hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aufgerufen. Ofenprofi-Werdende, die die Chance genutzt haben, konnten sich das notwendige Wissen bis Mitte Dezember 2024 kostenlos aneignen. Mit Beachtung der Rein-Heiz-Gebote und dem Berliner Ofenführerschein in der Tasche heizen sie zukünftig garantiert kostengünstiger, klimaschonender und gesünder. Kontakt für weitere Fragen zu diesem Thema: Tel.: 0170-5645873 E-Mail: SauberHeizen@senmvku.berlin.de Anmeldemöglichkeit (Achtung, die Anmeldung ist kostenpflichtig) zum Video: „Schlauer Heizen mit dem Ofenführerschein“ Auch die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger können mit ihrer Expertise bei der nächsten Abgasuntersuchung oder Feuerstättenschau Auskunft geben. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt finden Sie unter dem Titel “Schornsteinfeger: Aufgaben und Zuständigkeiten” alle wichtigen Informationen zu den Aufgabenbereichen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie die Kontaktdaten der bevollmächtigten Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger auf der interaktiven Karte der Schornsteinfegerkehrbezirke des Geoportals Berlin. Die Kontaktdaten der Innungsmitglieder des Schornsteinfegerhandwerks sind zudem auch auf Seite der Berliner Schornsteinfeger-Innung www.schornsteinfeger-berlin.de zu finden. Schornsteinfegermeister Sascha Graf gibt Tipps fürs kluge Heizen. Bild: Berliner Forsten Überblick zur Holzverbrennung Die Beliebtheit von Kaminöfen ist hoch. Die Energiekrise sorgt aktuell mit steigenden Gas- und Heizölpreisen sowie der Sorge um eine unzureichende Heizversorgung im Winter zu einer erhöhten Nachfrage von Kaminöfen. Weitere Informationen Bild: gioiak2 / Depositphotos.com Richtig Heizen mit Holz Der richtige Betrieb des Kaminofens ist wichtig für eine saubere und damit umweltverträgliche Verbrennung. Das kann spürbar dazu beitragen die gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Wenn Sie mit Holz heizen, sollten Sie diese Punkte beachten. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Wie wird der Schadstoffausstoß von Kaminöfen begrenzt? Die Begrenzung des Schadstoffaustoßes aus Feuerungsanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Besonders mit Holz befeuerte Kleinfeuerungsanlagen tragen maßgeblich zur Feinstaubbelastung bei. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Messbericht Holzverbrennung (Zeitraum 2012-2014) Holzverbrennung in Öfen und Kaminen ist eine potentielle Feinstaubquelle in Berlin und Brandenburg, die zu erhöhten Feinstaubbelastungen und zur Überschreitung des Feinstaub-Tagesgrenzwertes gerade in der kalten Jahreszeit beitragen kann. Weitere Informationen
Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 3000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen außer Betrieb genommen werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung ab dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass auch der Kamin vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUV mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info29_Heizen-mit-Holz.pdf zurück
Das dürfte Sie brennend interessieren. Kaminöfen bringen Wärme und Gemütlichkeit in jeden Raum. Doch Heizen mit Holz stößt erhebliche Mengen an Feinstaub und Schadstoffen aus. Werden Sie zum Ofenspezialisten und machen Sie den Berliner Ofenführerschein! Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Überblick zur Holzverbrennung Die Beliebtheit von Kaminöfen ist hoch. Die Energiekrise sorgt aktuell mit steigenden Gas- und Heizölpreisen sowie der Sorge um eine unzureichende Heizversorgung im Winter zu einer erhöhten Nachfrage von Kaminöfen. Weitere Informationen Bild: gioiak2 / Depositphotos.com Richtig Heizen mit Holz Der richtige Betrieb des Kaminofens ist wichtig für eine saubere und damit umweltverträgliche Verbrennung. Das kann spürbar dazu beitragen die gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Wenn Sie mit Holz heizen, sollten Sie diese Punkte beachten. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Wie wird der Schadstoffausstoß von Kaminöfen begrenzt? Die Begrenzung des Schadstoffaustoßes aus Feuerungsanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Besonders mit Holz befeuerte Kleinfeuerungsanlagen tragen maßgeblich zur Feinstaubbelastung bei. Hierbei sind es vor allem die Einzelraumfeuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen), die nur einen Raum und nicht die ganze Wohnung heizen und als Zusatzheizung oder zum Komfort betrieben werden. Weitere Informationen Messbericht Holzverbrennung (Zeitraum 2012-2014) Holzverbrennung in Öfen und Kaminen ist eine potentielle Feinstaubquelle in Berlin und Brandenburg, die zu erhöhten Feinstaubbelastungen und zur Überschreitung des Feinstaub-Tagesgrenzwertes gerade in der kalten Jahreszeit beitragen kann. Der Bericht zum Forschungsprojekt wurde 2015 veröffentlicht. Weitere Informationen Sollten Sie sich von Holzfeuerungen in der Nachbarschaft belästigt fühlen, ist es zunächst sinnvoll, ein offenes Gespräch mit dem verantwortlichen Nachbarn zu führen. Sollten Sie Hinweise haben, dass ungeeignete Brennstoffe oder sogar Müll verbrannt werden, können Sie bei Nichteinsicht und Wiederholung des verantwortlichen Nachbarn die zuständige Behörde informieren . Ansprechpartner sind das Ordnungs- oder das Umweltamt in Ihrem Bezirk .
UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das UBA Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der Vorkette (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der UBA -CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von Totholz aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald- Ökosystem besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der Atmosphäre . Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den Klimaschutz bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte LULUCF -Sektor ( Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der UBA -CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der UBA -CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der Atmosphäre durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das UBA befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das Klima ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der UBA -CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den UBA -Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren UBA -Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der UBA -CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .
Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz Das Umweltbundesamt äußert sich zur Kritik an seiner im CO₂-Rechner angewandten Methode zur Berechnung der Treibhausgase, die durch das Heizen mit Holz verursacht werden, in einem offenen Brief. Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamtes können alle Interessierten ihren CO 2 -Fußabdruck berechnen und so Potenziale für mehr Klimaschutz im Alltag herausfinden. Im März 2024 hat das UBA auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Berechnung der CO 2 -Emissionen aus dem Heizen mit Holz angepasst. In einem offenen Brief vom 31. Juli 2024 hat der emeritierte Professor Roland Irslinger die neue Berechnungsmethode kritisiert. Das UBA hat Herrn Prof. Irslinger am 23.08.2024 mit einem offenen Brief geantwortet: Sehr geehrter Herr Prof. Irslinger, das Umweltbundesamt weist seit vielen Jahren zusammen mit vielen anderen Institutionen, Wissenschaftler*innen und NGOs auf die kritischen Seiten einer verstärkten Biomassenutzung hin. Konsequenterweise haben wir im März dieses Jahres nach längeren Detaildiskussionen die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO 2 -Rechner angepasst. Die wesentlichen Gründe hierfür sind in dem Ihnen vorliegenden Schreiben an Frau Dr. Kersten genannt. Diese Anpassung in unserem Bilanzierungstool für Privatpersonen wird unter Waldbesitzer*innen und in der Bioenergiewirtschaft kontrovers diskutiert. Ihrem Schreiben entnehme ich aber, dass wir durchaus wichtige Sichtweisen teilen. Lassen Sie mich deshalb diese zuvorderst festhalten: Es ist nützlich, sinnvoll und international vorgeschrieben, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Es ist mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Holz – nicht zuletzt ausgelöst durch den aus Klimaschutzgründen nötigen Ausstieg aus fossilen Rohstoffen – zu rechnen. Das betrifft auch die ansteigende Nachfrage aus der Baubranche und der chemischen Industrie. Holz wird unter diesen Voraussetzungen teurer werden. Unabhängig von der Frage, mit welchen erneuerbaren Energien wir künftig Gebäude heizen bzw. kühlen, ist es grundsätzlich wichtig, den Wärmebedarf von Gebäuden durch Wärmedämmung zu senken. Gleichzeitig ist völlig klar, dass wir im Hinblick auf eine nachhaltige Waldwirtschaft vor enormen Herausforderungen stehen, wo es angesichts der Komplexität von Waldökosystemen mit hohen standortspezifischen Abhängigkeiten und durch den Klimawandel verstärkte Stressfaktoren keine einfachen Lösungen geben wird. Kurzum: Holz ist mehr denn je ein sehr wertvoller Rohstoff. Für uns sind diese Punkte Motivation, das Bewusstsein für die Wertigkeit des Rohstoffes Holz zu stärken. Die transparente Ausweisung der Verbrennungsemissionen im CO 2 -Rechner ist für uns hierbei ein wichtiger Beitrag. An diesem Punkt widersprechen Sie mit sehr weitreichenden Vorwürfen dem UBA. In den von Ihnen angebrachten Begründungen lassen sich allerdings einige Missverständnisse ausmachen, auf die ich kurz eingehen und die ich richtigstellen möchte: Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Das UBA steht zu der Aussage, dass die Heiztechnik auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden ist. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Wir gehen davon aus, dass das Hintergrundpapier im CO 2 -Rechner klar als solches erkennbar ist: Eine Erläuterung für die interessierte Öffentlichkeit, weshalb und wie wir – auf wissenschaftlicher Basis – die Emissionsfaktoren im Rechner geändert haben. Es ist weder ein Gutachten noch ein Studienbericht. Insofern wäre ein großes Quellverzeichnis in einem Dreiseiter offensichtlich fehl am Platz. In unserem Hintergrundpapier sind die zentralen wissenschaftlichen Studien aufgelistet, in denen selbstverständlich vollständige und umfassende Quellverzeichnisse zu finden sind. Bei den Studien handelt es sich u.a. um aufwendige Modellierungen, die natürlich die Daten zu Waldinventuren und der nationalen Treibhausgasbilanz berücksichtigen bzw. zentral auf diesen aufbauen. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Ein Großteil Ihres Schreibens betrifft Aspekte innerhalb der Systemgrenze Wald. Sie verweisen insbesondere auf den Zusammenhang von Bewirtschaftung und Waldzuwachs. Hier besteht allerdings gar kein grundlegender Dissens zwischen Ihrer und der Position des UBA. Sie schließen allerdings aus der Tatsache, dass wir die Verbrennungsemissionen ausweisen und nicht mit den Senkenleistungen des deutschen Waldes im CO 2 -Rechner verrechnen, dass das UBA eine Nichtnutzung des Waldes als Ziel verfolgen würde. Das ist mitnichten der Fall. Mit anderen Worten: Nur weil wir die Verbrennungsemissionen explizit ausweisen, heißt das nicht, dass wir Holzernte und Waldbewirtschaftung ablehnen würden. Eine stärkere politische und marktliche Fokussierung auf eine Kaskadennutzung von Holz könnte die Wertschöpfung der Forstwirtschaft sogar stärken. Ich verweise an dieser Stelle auf die Initiative „Bauhaus der Erde“ von Prof. Schellnhuber, die beispielhaft aufzeigt, wie viele innovative Ideen und Möglichkeiten durch eine nachhaltige Nutzung von Holz und biobasierten Produkten es jenseits der Verbrennung von Holz gibt, um CO 2 aus der Atmosphäre zurückzuholen und längerfristig im Produktspeicher zu binden. Die Heiztechnik ist auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden. Das UBA bestreitet nicht, dass Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden sind. Eine effizientere Heiztechnik ist aber eben nur die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite, die Sie auch selbst erwähnen, ist die Senkung des Energiebedarfs. Hier sendete der CO 2 -Rechner in der Vergangenheit aber das Signal, dass man bei einem Wechsel auf eine Holzheizung seinen CO 2 -Fußabdruck durch zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen nur noch marginal verbessern konnte. Eine ambitionierte Wärmedämmung erschien damit aus Klimaschutzsicht für die Besitzer*innen von Holzheizungen überflüssig. Es ist aber unstrittig, dass das nachhaltig nutzbare Holzenergiepotenzial begrenzt ist und selbst im optimistischen Falle nur einen Teil der aktuellen Wärmeversorgung in Deutschland übernehmen kann. Fest steht, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands schneller voranschreiten und die Wärmeversorgung, wo immer möglich, auf brennstofffreie Alternativen umgestellt werden muss. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Sie legen in Ihrer Argumentation vielfach nahe, dass das Holz, das heute verbrannt wird, ansonsten ungenutzt verrotten würde. Sie schreiben: „Der Kohlenstoff im Holz ist aber Teil des natürlichen biosphärisch-atmosphärischen Kreislaufes. Sie würden durch Verrottung exakt in derselben Höhe stattfinden, auch wenn wir das Holz nicht energetisch nutzen würden, die energetische Nutzung ist lediglich der Beipass im Vergleich zur Verrottung, die Freisetzung von CO 2 erfolgt im Ofen anstatt im Wald - in derselben Menge in derselben Zeit.“ Diese Aussage ist zu allgemein, wenn man die von Ihnen selbst genannten Absatzmärkte für Holzreststoffe jenseits von Holzbrennstoffen berücksichtigt. Unsere gerade veröffentlichte Studie „Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF -Senken“ (BioSINK) beleuchtet auf der Basis von Modellierungen viele wichtige Detailaspekte hierzu. Sicherlich stimmt das UBA der Aussage zu, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff sowohl bei der Verbrennung als auch bei der Verrottung freigesetzt wird. Das bedeutet, dass für den Fall, dass Holz verbrannt wird, das sonst zeitnah verrotten würde, dies keinen Einfluss auf den CO 2 -Speicher hat. Es ist wichtig anzuerkennen, dass der Holzmarkt im Detail eine komplexe Angelegenheit ist: Schlagraumgrößen, Besitzverhältnisse, Marktdynamiken, Naturereignisse und anderes mehr beeinflussen Angebot und Nachfrage. Genau aus diesem Grund haben wir im UBA-CO 2 -Rechner auch die Kategorie „Holz aus Garten- und Landschaftspflege“, in der weiterhin keine direkten Verbrennungsemissionen dem verbrannten Holz angerechnet werden. Der Nutzende des CO 2 -Rechners hat hier die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der von ihm genutzte Brennstoff diese Bedingung erfüllt. Die Schlüsselfrage ist allerdings: Für welches Holz bzw. für welche Sägenebenprodukte gibt es keinen alternativen Markt? An dieser Stelle beginnt unser Dissens. Ich sehe zwei zentrale Aspekte, bei denen Dissens besteht: Besteht eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung einerseits und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs andererseits? Sie behaupten, dass Energieholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft die Atmosphäre nicht mit CO 2 belasten würde und unterstellen eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs. Diese Annahme ist zu einfach und wird der Realität der Klimakrise immer weniger gerecht. Bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen entsteht CO 2 . Umgekehrt gilt: Beim Wachstum von Pflanzen wird das C aus dem CO 2 aus der Luft in organische Stoffe umgewandelt und gebunden. Aus dem Schornstein entweichendes CO 2 lässt sich kausal dem Brennstoff zuordnen, der verbrannt wurde. Wichtig ist aber, dass man das CO2 , das beim Wachstum von Wäldern aus der Luft aufgenommen wird, nicht eindeutig zuordnen kann. Es könnte z. B. auch CO 2 aus einem Kohlekraftwerk sein. Der Zuwachs des Waldes wiederum ist unabhängig davon, ob das geerntete Holz verbrannt oder ob hieraus Papier, Spanplatten, Pflanzenkohle oder andere Produkte hergestellt werden. Damit stehen die Verbrennungsemissionen aus Holz einerseits nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit der Senkenleistung eines Waldes andererseits. Der Kontext des Klimaschutzes ist hier entscheidend: Die Senkenleistung der Wälder droht abzunehmen, während sie tatsächlich maximiert werden muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Umso wichtiger ist, restliche (unvermeidbare) THG-Emissionen (z. B. aus Landwirtschaft) durch negative CO 2 -Emissionen des Waldes zu kompensieren. Das Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte Ziele für den Landsektor vor, und ein entscheidendes Mittel ist Waldmodellierungen zufolge die verringerte Holzentnahme. So kann die Senkenleistung im Wald verbessert werden (unabhängig vom angenommenen Niveau der natürlichen Störungen), während zugleich waldbauliche Maßnahmen zur Stabilisierung instabiler Waldbestände einen notwendigen Beitrag leisten. Dieser Mix an Maßnahmen ist für eine möglichst lange Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in Produkten notwendig und stellt eine wichtige Stellschraube für erfolgreichen Klimaschutz dar. Stoffliche Verwertung vor Verbrennung: Wie groß ist das Angebot von nicht anderweitig nutzbarem Holz, das ansonsten ungenutzt verrotten würde? Der Grundsatz "stoffliche Verwertung vor Verbrennung" sollte im Vordergrund stehen. Deshalb fordert das UBA, die sich auf hohem Niveau befindliche Biomassenutzung nicht weiter durch Fördergelder und idealisierende Beschreibungen anzuheizen (und damit den Preis für den Energieträger Holz über die steigende Nachfrage tendenziell zu verteuern). Es gilt vielmehr den Energiebedarf zu senken, zur Deckung des restlichen Energiebedarfs wo immer möglich brennstofffreie Alternativen zu nutzen und alternative Holzverwendungsmöglichkeiten im Sinne der Kaskadennutzung zu fördern, zu etablieren und weiter auszubauen. Sie schreiben: „Der Logik Ihrer Argumentation folgend müsste der CO 2 -Rechner dem Nutzer die Frage stellen, ob das Brennholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt oder nicht.“ Unsere Argumentation ist hier nicht adäquat wiedergegeben (siehe vorheriger Punkt zur Kausalität). Wie Sie gehen auch wir davon aus, dass gemäß dem Bundeswaldgesetz Waldbesitzer*innen „kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufforsten“ (BWaldG, § 11 (1)). Entscheidend ist deshalb die Frage, ob es alternative Verwendungsmöglichkeiten für das Holz gibt oder ob es tatsächlich sonst ohne Nutzung verrotten würde. Ob Holz, das nicht verbrannt wird, ungenutzt verrotten würde, hängt aber von sehr verschiedenen, dynamischen Faktoren ab. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Markt für Holzenergie – politisch angetrieben – deutlich vergrößert. Insofern ist auch klar, dass sich diese Stoffströme nicht „über Nacht“ in neue Wege lenken lassen. Dennoch existieren diese alten und neuen Anwendungsfelder, und sie nehmen zu – wie Sie selbst in Ihrem Schreiben festgestellt haben. Mit dem Klimaschutzgesetz ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschlossen. Nun geht es darum, den Umbau zu einem klimaresilienten Wald als zentrale Kohlenstoffsenke voranzutreiben und die Weichen für eine umfassende Kaskadennutzung von Holz zu stellen. Der UBA-CO 2 -Rechner und seine transparente Ausweisung von Verbrennungsemissionen helfen dabei, die Wertigkeit des Rohstoffes Holz bewusst zu machen und für vielfältige und innovative Anwendungsfelder jenseits der direkten Verbrennung zu sensibilisieren. In dem Sinne dient er einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Forst- und Holzwirtschaft. Mit freundlichem Gruß Prof. Dr. Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes
Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen Welche Umweltaspekte Sie beim Kaminofen beachten sollten Verzichten Sie aus Klimaschutz -, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses. Prüfen Sie den Austausch Ihres Kaminofens, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Verbrennen Sie nur trockenes und unbehandeltes Holz. Orientieren Sie sich beim Betrieb Ihres Kaminofens an der Bedienungsanleitung. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Holz ist ein begrenzter Rohstoff und wichtiger Kohlenstoffspeicher. Es sollte deshalb in Maßen und dann v.a. in langlebigen Holzprodukten genutzt werden. Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus Klimaschutz -, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten. Falls Holz dennoch in einem Ofen verbrannt wird, um Raumwärme bereitzustellen, sind einige Punkte zu beachten: Alte Öfen austauschen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Die sparsamsten Kaminöfen erreichen Energieeffizienzklasse A+. Achten Sie auf eine möglichst hohe Energieeffizienz-Kennzahl von etwa 120 %. EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion Quelle: EU-Kommission EU-Energielabel für Kaminöfen Quelle: EU-Kommission Emissionsarme Anlagentechnik nutzen: Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Nur dann lässt sich dieser optimal und emissionsarm betreiben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen. Wählen Sie einen Ofen mit einer dicken Feuerraumauskleidung (z.B. Schamotte) und einer gut isolierten Sichtscheibe (2-fach Verglasung oder spezielle Reflexionsbeschichtung). Damit können hohe Temperaturen in der Brennkammer besser gehalten werden und die äußere Oberfläche des Ofens wird nicht zu heiß. Bei der Geometrie empfiehlt es sich, dass der Ofen höher als breit ist. Das verbessert die Flammenausbreitung und ist für einen emissionsarmen Betrieb vorteilhaft. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Ofen robust ist, keine wackligen Teile enthält und der Schließmechanismus für die Tür fest sitzt. Bei raumluftunabhängig betreibbaren Kaminöfen und Feuerstätten kommt die Verbrennungsluft nicht aus dem Umgebungsraum, sondern über eine separate Luftzufuhr. Dadurch lassen sich Wärmeverluste über den Schornstein größtenteils vermeiden. Wegen strengerer Normanforderungen haben solche raumluftunabhängigen Feuerstätten eine höhere Dichtheit und eine selbsttätig dicht schließende Tür. Ist Ihr Gebäude besonders gut gedämmt oder verfügt es über eine zentrale Belüftung, ist eine separate Luftzufuhr für den Kaminofen unbedingt erforderlich. Für eine möglichst bequeme Handhabung der Anlage achten Sie bei der Auswahl auf eine moderne Steuerung und Regelung. Sie sorgt dafür, dass Sie nur wenig tun müssen. Eine Abgassensorik mit Steuerung und Regelung überwacht die Verbrennung, sorgt für eine optimale Luftzufuhr in den Brennraum und reduziert die Emissionen. Einige Kaminöfen verfügen auch über nachgeschaltete Katalysatoren, um die Emissionen unverbrannter gasförmiger Luftschadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es auch Öfen, die über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider verfügen, um niedrige Staubemissionen zu gewährleisten. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz gibt Orientierung beim Kauf eines Kaminofens. Er zeichnet Geräte aus, die niedrige Staub- und Schadstoffemission aufweisen und die bedienerfreundlich sind. Fragen Sie beim Kauf, ob der ausgewählte Kaminofen die Kriterien des Blauen Engels einhalten kann. Trockenes Holz verwenden: Verbrennen Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz, das richtig gelagert wurde. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil im Holz auf 15 bis 20 Prozent. Dies dauert – je nach Holzart – etwa ein bis zwei Jahre. Erst dann ist das Holz zum Heizen geeignet. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufstapeln. Zudem sollte das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich haben, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Dies kann mit einem durchlüfteten Unterbau, beispielsweise bestehend aus zwei Querstangen, gewährleistet werden. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Abbrandverhalten. Mit Holzfeuchtemessgeräten lässt sich die Brennstofffeuchte überprüfen. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrige Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Prüfen Sie die Alternative einer Heizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme). Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Kaminofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletöfen und Pelletkessel . Beziehen Sie das Holz aus Ihrer Region und achten Sie auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz, insbesondere von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forst ( LULUCF ) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr Klimaschutz erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren fordert die 1. BImSchV eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Pelletöfen, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Bei einer geplanten Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Weitere Informationen finden Sie hier: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima ( UBA -Themenseite)
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