Emissionen persistenter organischer Schadstoffe Die Emissionsentwicklung persistenter organischer Schadstoffe verläuft uneinheitlich. Minderungserfolge sind bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu verzeichnen. Umweltwirksamkeit von persistenten organischen Schadstoffen Persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) werden in der Umwelt nur langsam abgebaut. Besondere Umweltrelevanz ergibt sich daraus, dass sie nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und sich in der Nahrungskette anreichern. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität auf – in der breiten Öffentlichkeit wurde dies durch Unglücke wie in Seveso deutlich. Da sie weiträumig transportiert werden, können sie nach ihrer Deposition selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt werden (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel und Industriechemikalien) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (sogenannte uPOPs wie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und –furane (PCDD/F) oder polyaromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) (siehe Tab. „Emissionen persistenter organischer Schadstoffe nach Quellkategorien“). Internationale Regelungen zum Schutz vor persistenten organischen Schadstoffen Im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen ( Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution , CLRTAP) der UN -Wirtschaftskommission für Europa ( UNECE ) wurde 1998 ein Protokoll zur Reduktion der POP-Emissionen von 32 Staaten und der EU unterzeichnet. Deutschland hatte hierzu unter Federführung des Umweltbundesamts technische Basisdokumente erstellt, zum Beispiel zum Stand der Technik der Emissionskontrolle stationärer Quellen. 2009 wurde das Protokoll novelliert; Regelungen zu sieben weiteren POPs wurden aufgenommen und bestehende Regelungen aktualisiert. Darüber hinaus ist seit 2004 das weltweit geltende Stockholmer Übereinkommen zu POPs in Kraft, das inzwischen von 186 Staaten ratifiziert wurde. Beide Vertragswerke, das POPs-Protokoll und die Stockholm-Konvention, regeln derzeit über 20 verschiedene POPs, die aber nicht alle deckungsgleich in beiden Abkommen vertreten sind. Zudem werden neue POPs aufgenommen. Die formulierten Ziele der Abkommen richten sich im Detail nach dem jeweils betroffenen Stoff und umfassen alle Möglichkeiten vom Verbot über Substitution bis hin zu der Anforderung, dass die Emissionen des Stoffes den Wert eines Referenzjahres zukünftig nicht überschreiten darf. Umfang der Emissionen Die Schätzungen der Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter POPs ( uPOPs ) sind in der Regel mit größeren Unsicherheiten behaftet als die der Schadstoffe, die beabsichtigt eingesetzt werden. Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polychlorierte Biphenyle ( PCB ) sind in ihrer Anwendung strikt reglementiert, teilweise bereits seit Jahrzehnten. Rund zwei Drittel der insgesamt eingesetzten PCB von rund 100 Tausend Tonnen (Tsd. t) befinden sich geschlossen in Trafos, Kondensatoren oder Hydraulikflüssigkeit. Die restlichen Anwendungen in offenen Systemen (zum Beispiel Dichtungsstoffe, Anstriche und Weichmacher) liegen schon lange zurück. Daher werden die verbleibenden Emissionen der laufenden Anwendungen nur noch gering eingeschätzt (1990: 1.736 kg, 2022: 213 kg). Die Entsorgungssituation ist dennoch problematisch, da bei nicht kontrolliertem Verbleib von erheblichen Re-Emissionen auszugehen ist. Dioxine Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane ( PCDD/PCDF , kurz oft Dioxine genannt) entstehen in Gegenwart von Chlorverbindungen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung. Größte Quelle war 1990 noch die Abfallverbrennung in der Energiewirtschaft, deren Eintrag heute jedoch vernachlässigbar ist. Von insgesamt ca. 814 Gramm (Emissionsangaben in I- TEQ : Internationales Toxizitätsäquivalent) im Jahr 2022 stammten rund die Hälfte aus der Energiewirtschaft und 15 % aus den Industrieprozessen, dort fast ausschließlich aus der Metallindustrie (größtenteils aus Sinteranlagen). 37 % stammen aus Haus- und Autobränden. Insgesamt sanken die Emissionen zwischen 1990 und 2009 um etwa 85 % und stagnieren seither auf diesem Niveau beziehungsweise fluktuieren leicht. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) gehören über 100 Verbindungen. PAK entstehen durch unvollständige Verbrennung. Hauptquellgruppe sind mit Abstand die kleinen Feuerungsanlagen der Haushalte. Die vorhandenen Messwerte sind jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden, da ähnlich wie bei den Dioxinen eine repräsentative Aussage zum Nutzerverhalten bei kleinen Feststofffeuerungen nicht möglich ist. Weiterhin gibt es Schätzungen (unterschiedlicher Qualität) zu PAK-Emissionen der Stahl- und mineralischen Industrie sowie von Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen. Insgesamt ist das deutsche PAK-Inventar jedoch fast vollständig, da diese Emissionen weitestgehend aus Verbrennungsprozessen entstehen, die gut überwacht werden. Hexachlorbenzol (HCB) Die Datenlage für HCB ist deutlich schlechter als für Dioxine /Furane und PAK . Dieser Schadstoff wird in Anlagen normalerweise nicht gemessen, da er nicht gesetzlich geregelt ist. Seit 1977 ist HCB als reiner Wirkstoff in der Anwendung als Pflanzenschutzmittel verboten. Jedoch kann es als chemische Verunreinigung in anderen Wirkstoffen vorkommen. Mit Hilfe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) konnten erstmals für die Berichterstattung 2016 HCB-Emissionen für diesen Bereich über die Inlandsabsätze der Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Chlorthalonil und Picloram seit 1990 bis 2016 und der zulässigen HCB-Maximalgehalte ermittelt werden. Lindan ist bis zum Anwendungsverbot im Jahr 1997 berücksichtigt. Der rückläufige Trend ist nicht nur auf verminderte Maximalgehalte zurückzuführen, sondern auch auf die schwankenden Absatzmengen sowie die jeweiligen Wirkstoffzulassungen. Verschiedene Branchen, bei denen HCB-Emissionen zu erwarten wären, sind derzeit noch unberücksichtigt, wie zum Beispiel die Metallindustrie und die Zementindustrie. Weitere POPs Für weitere prioritär betrachtete POPs liegen wenig belastbare oder sehr geringe Emissionsschätzungen vor oder die Substanzen wurden in Deutschland weder hergestellt noch angewendet. Gleichwohl sind Immissionen über den Import nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Ausgasungen von im Inland früher einmal verwendeten Produkten, für die die großräumige Immissionssituation vernachlässigbar ist (zum Beispiel DDT und Lindan im Holzschutz von Innenbauten der neuen Länder). Trends Weitere Emissionsminderungen sind bei Dioxinen (PCDD/F) aufgrund der bereits vollzogenen Maßnahmen nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Die Benzo(a)pyren- (BaP-) Emissionen dürften sich großräumig bei den Kleinfeuerungen (Kamine, Öfen) durch Brennstoffsubstitution und -einsparung weiter verringern, solange der Holzeinsatz in der Kleinfeuerung nicht weiter zunimmt. Die hier vereinzelt bei Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie noch vorhandenen Reduktionspotenziale haben vor allem lokale Bedeutung. Bei PCB könnte die Altlastenproblematik mangels Kontrolle der umweltgerechten Rückführung vornehmlich durch Aufklärung entschärft werden. Bei Chlorparaffinen gibt es ein Stoffsubstitutionspotenzial kurzkettiger durch langkettige Stoffe. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU mit der Richtlinie 2002/45/EG im Jahre 2002 verboten.
Chemischer Zustand der Fließgewässer Der chemische Zustand von Gewässern in der EU wird anhand von 50 ausgewählten Chemikalien bewertet. Die Grenzwerte für diese Stoffe sind in der EU Wasserrahmenrichtlinie definiert. Ein guter chemischer Zustand ist erreicht, wenn keiner dieser Stoffe die Umweltqualitätsnorm überschreitet. In Deutschland werden diese v. a. für die Konzentrationen von Quecksilber und Flammschutzmitteln überschritten. Der chemische Zustand der Gewässer Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten einen guten chemischen Zustand der Gewässer. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Grenzwerten (Umweltqualitätsnormen) Weitere Erläuterungen enthält die Seite „ Flüsse – Chemische Qualitätsanforderungen und Bewertung “. Wird eine der Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten, wird der chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft. Werden alle Umweltqualitätsnormen eingehalten, ist der chemische Zustand „gut“. Einen Überblick über die Bewertungsergebnisse enthält die Seite „ Flüsse – Zustand “. Gewässer dürfen keine Senken für Chemikalien sein. Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand In unseren Gewässern wird eine Vielzahl von Stoffen mit chemisch-analytischen Verfahren gemessen. Dazu gehören Metalle, Pestizide ( Pflanzenschutzmittel , Biozide) und weitere Chemikalien, die als solche, in Gemischen und Erzeugnissen eingesetzt werden. Die EU hat mit der Umweltqualitätsnorm -Richtlinie (EG-UQN-RL) Umweltqualitätsnormen für insgesamt 50 Stoffe und Stoffgruppen vereinbart, die den chemischen Zustand des Gewässers definieren und Anforderungen an die Überwachung festgelegt. Damit soll gewährleistet werden, dass Pflanzen und Tiere in Flüssen, Seen und Küstengewässern nicht geschädigt werden und keine Anreicherung oder Vergiftung über die Nahrungsnetze bis hin zu Vögeln und zum Menschen erfolgt. Die Kriterien der Ableitung der Normen sind vereinheitlicht und in einer Leitlinie der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der EU zur Wasserrahmenrichtlinie niedergelegt. Für einige der Stoffe zur Bewertung des chemischen Zustands in Oberflächengewässern treten schon heute keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen mehr auf. Aber immer wieder bereiten Chemikalien Probleme in den Gewässern. Deshalb wird die Überwachungsliste regelmäßig angepasst. Da es auch teilweise neue Erkenntnisse zum Gewässergefährdungspotenzial gibt, werden auch die Umweltqualitätsnormen regelmäßig überprüft und geändert. Bei Überschreitung der Umweltqualitätsnorm sind durch die Bundesländer Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag des Stoffes zu reduzieren. Ergebnis der Zustandsbewertung In der Karte „Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper in Deutschland“ sind alle Gewässer als „nicht gut“ eingestuft. Grund sind die hohen Konzentrationen von Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln (BDE) in Fischen: Die Umweltqualitätsnormen werden überall überschritten und sind ein flächendeckendes Problem. Die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber wurde zum Schutz von Vögeln und Säugetieren, die sich von Fisch ernähren (zum Beispiel Fischadler, Fischotter) abgeleitet. Für die Umweltqualitätsnorm für BDE ist der Schutz der menschlichen Gesundheit maßgeblich. Auch andere Stoffe überschreiten die Umweltqualitätsnormen: Die für Wasserorganismen giftige, stark anreichernde und fortpflanzungsschädigende Perfluoroktansulfonsäure ( PFOS ). PFOS wurde u.a. in Feuerlöschmitteln genutzt und darf in der EU seit 2012 nicht mehr angewandt werden, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), das als sehr giftig für Wasserorganismen eingestufte Fluoranthen, die langlebigen und giftigen Pestizide Heptachlor (seit 1992 nicht mehr zugelassen) und Isoproturon (seit 2016 verboten), Cadmium, Nickel und Blei, das nicht mehr zugelassene Antifouling-Mittel Tributylzinn, das in Deutschland für Holzschutz oder Dachplanen verwendet wurde und in anderen Ländern weiterhin genutzt wird, der Weichmacher DEHP, der seit 2006 in der EU nur noch stark eingeschränkt hergestellt und genutzt werden darf. Messstellenbezogene Auswertungen der Stoffe des chemischen Zustands und der Stoffe mit einer nationalen Umweltqualitätsnorm sind den Fachthemenseiten zu entnehmen. Regionale Belastungsgebiete Hohe Konzentrationen einzelner Stoffe mit Überschreiten von Umweltqualitätsnormen (neben Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln) zeigen regionale Belastungsschwerpunkte. So treten erhöhte Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln vor allem in kleineren Gewässern im ländlichen Raum auf. Metalle finden sich besonders in den (Alt-)Bergbaugebieten und andere Chemikalien sind überwiegend in Gewässern in industriellen Ballungsgebieten festzustellen. Minderungsmaßnahmen müssen hierbei an die jeweilige Belastung angepasst und regional differenziert werden.
Die Niedersächsische Landesforsten haben am 08.07.2022 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Holzkonservierung beantragt. Der Standort des Vorhabens befindet sich in der Gemarkung Rotenburg Flur 31 Flurstück 26/18.
Nicht-chemische Methoden sind wichtige Werkzeuge zur gebotenen Reduzierung des Biozideinsatzes. Mit dem Projekt werden Maßnahmen zur Förderung von biozidfreien Alternativen beschrieben. Dazu gehören Konzepte für spezifische App-Entwicklungen, die Analyse bestehender Umweltlabel hinsichtlich ihrer Vergabekriterien mit Biozidbezug. Eine Fallstudie zeigt das große Potenzial von Nützlingen zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, im bekämpfenden Holzschutz, im Materialschutz in Museen, bei der Bekämpfung von Stallfliegen und dem Eichenprozessionsspinner auf. Mit einem EU-Workshop wurde ein Erfahrungsaustausch der zuständigen Behörden zu Informationsangeboten zu Bioziden und deren Alternativen gestartet. Veröffentlicht in Texte | 93/2022.
Nicht-chemische Methoden sind wichtige Werkzeuge zur gebotenen Reduzierung des Biozideinsatzes. Mit dem Projekt werden Maßnahmen zur Förderung von biozidfreien Alternativen beschrieben. Dazu gehören Konzepte für spezifische App-Entwicklungen, die Analyse bestehender Umweltlabel hinsichtlich ihrer Vergabekriterien mit Biozidbezug. Eine Fallstudie zeigt das große Potenzial von Nützlingen zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, im bekämpfenden Holzschutz, im Materialschutz in Museen, bei der Bekämpfung von Stallfliegen und dem Eichenprozessionsspinner auf. Mit einem EU-Workshop wurde ein Erfahrungsaustausch der zuständigen Behörden zu Informationsangeboten zu Bioziden und deren Alternativen gestartet. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2022.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Weitkampstraße 36 48282 Emsdetten Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Ems Betreiber: Robert GmbH Haupttätigkeit: Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien > 50 m³/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hochstraße 2 78183 Hüfingen Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Fürstenberg - THP GmbH Haupttätigkeit: Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien > 50 m³/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Siemensstr. 13 32120 Hiddenhausen Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Ed. Heckewerth Nachf. GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien > 50 m³/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Marienthal 10 36448 Bad Liebenstein Bundesland: Thüringen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Mala Verschluss-Systeme GmbH Haupttätigkeit: Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien > 50 m³/d
Studie zur Förderung von Alternativen zu Rattengift & Co Biozidfreie Alternativen zum Schutz von Gesundheit oder Materialien vor Schadorganismen sind wichtige Instrumente zur Reduktion des Eintrags von bioziden Wirkstoffen in die Umwelt. Diese Studie hat untersucht, mit welchen Maßnahmen die Verwendung der Alternativen gefördert werden kann. Betrachtet wurden unter anderem mögliche Umweltzeichen, Förderprogramme oder webbasierte Informationsangebote. Rattengift, Insektenspray oder Anti-Fouling-Farben gehören zu den Biozidprodukten und sollen die Gesundheit oder Materialien vor Schadorganismen schützen. Ihre Wirkung entfalten sie jedoch nicht nur gezielt auf die Schadorganismen, sondern unter Umständen auch in der Umwelt. Aus diesem Grund sollte ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Biozidfreie Alternativen sind dafür wichtige Werkzeuge, jedoch meist keiner Bewertung durch unabhängige Dritte unterworfen, was ihre Akzeptanz durch Anwendende verringert. Ziel der Studie war es zu untersuchen, wie ihr Einsatz gefördert werden könnte. Im Bericht wurden zunächst Rechercheergebnisse zu verfügbaren biozidfreien Verfahren dokumentiert. Es wurde in einem untersuchten Fallbeispiel deutlich, dass Nützlinge ein großes Potenzial als Ersatz oder zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, dem bekämpfenden Holzschutz, dem Materialschutz in Museen, der Fliegenbekämpfung in Ställen und der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners haben könnten. Darüber hinaus wurde eine Auswertung der Kriterien bestehender Umweltlabel in Bezug auf die Vermeidung von Bioziden vorgenommen. Für dauerhaftes Holz als Alternative zu mit Holzschutzmitteln behandelten Hölzern wurde untersucht inwieweit ein Umweltzeichen umsetzbar wäre. Eine chemische Holzmodifikation zur Haltbarmachung von Holz wird laut der Studie mittlerweile im großtechnischen Maßstab durchgeführt. Es existieren verschiedene Verfahren (Thermoholz, acetyliertes Holz, mit Furfurylalkohol vernetztes Holz), die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Zudem finden Forschungsarbeiten zu weiteren - auch biotechnologischen - Verfahren statt. Ein Umweltlabel „Blauer Engel für dauerhaftes Holz“ könnte laut Studie einen deutlichen Marktimpuls geben, um den Einsatz von Holzschutzmitteln zu minimieren und gleichzeitig eine Alternative zu Tropenholz für Außenanwendungen (Gartenmöbel, Terrassen, Fassaden bis hin zu Konstruktionsholz) auszuloben. In einem weiteren Teil der Studie wurden internationale Informationsangebote zu Alternativen untersucht und auf einem Workshop diskutiert. Ein systematischer Austausch der in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorliegenden Informationsmaterialien wurde dabei von allen Teilnehmenden als sehr sinnvoll erachtet. Das UBA wird sich hier in Zukunft im Rahmen der SCOTTY-Initiative verstärkt engagieren.
Origin | Count |
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Bund | 255 |
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Type | Count |
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