Das Projekt "Vergleichende Untersuchung zur Beruecksichtigung von REN- und REG-Massnahmen im Rahmen der HOAI" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bremer Energie-Institut, Institut für kommunale Energiewirtschaft und -politik an der Universität Bremen durchgeführt. Die Bundesregierung ist ermaechtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Honorarordnungen fuer Leistungen der Architekten und Ingenieure zu erlassen. Im Rahmen der fuenften und bislang letzten Aenderung der Honorarordnung fuer Architekten und Ingenieure (HOAI) zum 1. Januar 1996 sollten ua die planerischen Bemuehungen zur Senkung der Betriebskosten eines Gebaeudes durch die Moeglichkeit der Verguetung im Rahmen von 'Besonderen Leistungen' honoriert werden. Bislang liegen keine Ergebnisse ueber die Inanspruchnahme dieser Moeglichkeit durch Planer und Bauherren vor, so dass noch keine Aussage darueber getroffen werden kann, ob durch diese Veraenderung tatsaechlich eine wirkungsvolle Motivation der Planer stattgefunden hat bzw ob entsprechende Ansprueche von seiten der Bauherren/Investoren formuliert wurden. Erste Zielsetzung dieses Projektes ist daher zu pruefen, ob sich durch die Novellierung der HOAI tatsaechlich eine verstaerkte Umsetzung von Massnahmen der rationellen Energienutzung (REN) oder des Einsatzes regenerativer Energien (REG) im Bereich von Neu- und Umbauten in der Bundesrepublik ergeben hat bzw welche Hemmnisse fuer eine solche Umsetzung existieren. In einem zweiten Schritt sollen die im europaeischen Ausland geltenden Honorarordnungen unter dem Gesichtspunkt einer Foerderung des Einsatzes von REN- und REG-Technologien bewertet werden. Hierzu soll zunaechst eine Bestandsaufnahme der in einzelnen Laendern ueblichen Praxis der Verguetung von Architekten- und Ingenieurleistungen durchgefuehrt werden