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REACH wirkt - Auf Anfrage Auskunftspflicht für über hundert Stoffe

Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. ⁠ PFC ⁠ sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des ⁠ UBA ⁠ beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer ⁠ Stoff ⁠, der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist.  Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten ⁠ POP ⁠-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte ⁠ PBT ⁠-Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.

Erste Erfolge für REACH

Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht ⁠ REACH ⁠ eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das ⁠ UBA ⁠ schlug als ersten ⁠ Stoff ⁠ für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Anthrazen ist ein ⁠ PBT ⁠-Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.

REACH: Erster Erfolg gegen hormonähnlichen Stoff

Hormonell wirkende Chemikalie Octylphenol besonders besorgniserregend Mit Octylphenol wird erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen Wirkung in die europäische Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet, der zuständige Ausschuss der Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Chemikalienagentur hat ihn einstimmig bestätigt. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir forschen seit Jahren zu hormonellen Wirkungen von Stoffen und beraten über Bewertungskriterien. Mit dieser Entscheidung der Europäischen Union (EU) beginnen wir, hormonell wirkende Stoffe wegen dieser Eigenschaften zu regulieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal für den Umwelt- und Verbraucherschutz.“ Wissenschaftliche Studien belegen, dass Octylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt. Schon in niedrigen Konzentrationen schädigt der ⁠ Stoff ⁠ deren Entwicklung und Fortpflanzung. Verwendet wird die Chemikalie - chemisch korrekt als 4-tert-Octylphenol bezeichnet - bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen oder Reifen. Octylphenol trägt damit ab sofort den Status „besonders besorgniserregend“ - wie es die EU-⁠ REACH-Verordnung ⁠ für Stoffe vorsieht, die ersetzt werden sollen. Damit folgten die EU-Staaten einstimmig einem Vorschlag des ⁠ UBA ⁠. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat noch weitere besonders besorgniserregende Stoffe im Fokus. Mit der Bestätigung unseres Vorschlags ist der Weg frei, weitere hormonell wirksame Chemikalien zu regulieren.“ Die Entscheidung hat direkte Folgen für den Verbraucherschutz: „Auf Anfrage muss der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenfrei Auskunft erteilen, ob ein Produkt diese oder eine andere besonders besorgniserregende Chemikalie enthält. Mit Ihren Anfragen signalisieren sie dem Handel, dass sie keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten wünschen.“, sagt Flasbarth. Welche Folgen hat das für andere Chemikalien, die nachweislich die Fortpflanzung und Entwicklung von Menschen und Tieren aufgrund ihrer hormonellen Eigenschaften stören können? Bei entsprechenden Nachweisen können diese Stoffe durch REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft werden. Erhält eine Chemikalie diesen Status, können weitere regulatorische Maßnahmen folgen, z.B.  eine Zulassungspflicht. Alternativ können kritische Verwendungen oder der Import - auch als Bestandteil von Produkten - über eine Beschränkung verboten werden. Langfristig sollen besonders besorgniserregende Stoffe gänzlich aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Ein erster Schritt dorthin ist die Aufnahme in die „Kandidatenliste“ von REACH, wie soeben bei Octylphenol geschehen. Deutschland leistet mit diesem Vorschlag einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU-Kommissare für Umwelt, Janez Potočnik, und Unternehmen, Antonio Tajani, die Kandidatenliste bis Ende 2012 mit 136 besonders besorgniserregenden Chemikalien zu füllen. Mit der Entscheidung des Ausschusses tragen derzeit 73 Stoffe den Status „besonders besorgniserregend“, 19 davon auf deutsche Initiative.

REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe

Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“ Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wird 2012 den umstrittenen ⁠ Stoff ⁠ Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine ⁠ Emission ⁠ in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“ Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf - chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN - chemisch N-1-Naphthylaniline - wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken.  Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden. Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die  Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe. REACH-Verfahren Die ⁠ REACH-Verordnung ⁠ überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.

REACH: Umweltbundesamt rät zur Regulierung von Octylphenol

Amt empfiehlt ersten hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu, gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt. Das ⁠ UBA ⁠ hält es generell für erforderlich, hormonell wirkende Stoffe strenger zu regulieren. Die EU Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ macht dies möglich: Im Einzelfall können hormonell wirkende Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert werden. Damit werden sie genauso bewertet wie Stoffe, die Krebs erregen oder die Fortpflanzung schädigen. Doch bisher wurde dieses REACH Instrument noch nicht genutzt. “Wir dürfen nicht nur über die Bewertung hormonell wirkendender Stoffe diskutieren, sondern müssen handeln“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA geht mit der Identifizierung von Octylphenol hier einen ersten Schritt. Octylphenol (chemisch korrekt: 4-tert-Octylphenol) gehört zu den Alkylphenolen. Die bekannteste Chemikalie der Gruppe ist das ebenfalls hormonell wirkende Nonylphenol, dessen Ethoxylate jüngst in einer Greenpeace Studie in Textilien nachgewiesen wurden. Nonylphenol und seine Ethoxylate sind in der Europäischen Union in zahlreichen Verwendungen verboten. Octylphenol dagegen bisher nicht. Neben den oben genannten Verwendungen kommt eine Abwandlung der Chemikalie (Octylphenol-Ethoxylat) auch bei der Erdgasgewinnung durch Fracking zum Einsatz und wird zusammen mit Wasser unter hohem Druck in Gestein gepresst, um Erdgas freizusetzen. 45 Tage lang können Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger nun den UBA-Vorschlag öffentlich kommentieren. Denn REACH ist ein Verfahren mit breiten Beteiligungsmöglichkeiten. Danach entscheidet der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA. Ist ein ⁠ Stoff ⁠ in die Kandidatenliste aufgenommen, können Bürgerinnen und Bürger beim Handel kostenfrei erfragen, ob der Stoff in einem Produkt enthalten ist.

Kindergesundheit: Hausstaub zum Teil mit Umweltschadstoffen belastet

Erste Ergebnisse für 600 Haushalte mit Kindern Welche Schadstoffe enthält der Hausstaub in Wohnungen und Häusern von Familien mit Kindern? Aktuelle Daten dazu liefert der Basisbericht „Hausstaub” des Umweltbundesamtes (UBA), der im Rahmen des Kinder-Umwelt-Survey (KUS) entstand. Die Forscherinnen und Forscher fanden zum Teil Stoffe, deren Produktion und Anwendung seit Jahren verboten ist, weil sie schädlich sind: Etwa das Mückenbekämpfungsmittel Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) oder das Holzschutzmittel Pentachlorphenol (PCP). DDT wurde in 39 Prozent, PCP sogar in 83 Prozent der Hausstaubproben nachgewiesen. Die Daten ermittelte das UBA zwischen Mai 2003 und 2006 in 600 Haushalten mit Kindern. Das UBA wird die Daten für weitere Schadstoffe auswerten und veröffentlichen – die Forscher wollen so klären, mit welchen anderen Umweltschadstoffen der Hausstaub belastet ist und was mögliche Quellen sind. Hausstaub enthält neben „Schmutz” eine ganze Reihe von Chemikalien, die durch die Wohnungsausstattung – wie Fußbodenbeläge - oder Produkte des täglichen Gebrauchs – wie Schädlingsbekämpfungsmittel – in die Wohnungen gelangen. Da Kinder alles Mögliche interessant finden, begreifen und probieren wollen, stecken sie Vieles in den Mund. Die Folge dieses typischen „Hand-zu-Mund-Verhaltens”: Kinder können mit dem Hausstaub auch gesundheitsschädliche Stoffe aufnehmen. Die ⁠ UBA ⁠-Analysen umfassten neben ⁠ DDT ⁠ und ⁠ PCP ⁠ auch weitere Schädlingsbekämpfungsmittel -wie ⁠ HCB ⁠ (Hexachlorbenzol) und einige der polychlorierten Biphenyle (⁠ PCB ⁠), die Innenraumschadstoffe sind. Die Produktion und Anwendung dieser Stoffe ist zum Teil schon lange verboten, weil sie gesundheitlich problematische Eigenschaften haben: ⁠ DDT ⁠ ist ein langlebiger Umweltschadstoff, der Wirkungen auf das zentrale Nervensystem hat und zu den Stoffen gehört, die auf das menschliche Hormonsystem einen Einfluss haben. PCP ist so wie DDT eingestuft als „möglicherweise Krebs erregend beim Menschen”. Diese Stoffe waren früher in Holzschutzmitteln für den Innenraum enthalten. Durch verschiedene ausländische Produkte gelangen sie noch heute in den Innenraum und somit in den Hausstaub.  Die Stoffgehalte des Hausstaubs sind ein wichtiger ⁠ Indikator ⁠ für das Vorkommen schwer- und nichtflüchtiger Chemikalien in Innenräumen. Die neuen Ergebnisse dienen der Bewertung anlassbezogener Studien. Die Analyse von Hausstaub ist ein Screening-Instrument. Der neue Bericht beschreibt die Gehalte der Stoffe im Hausstaub übersichtlich in Tabellen. Die Daten sind nach der Wohnregion der Familie (westliche und östliche Bundesländer), dem sozialen Status (etwa Einkommen, Bildungsgrad und berufliche Stellung der Eltern) und dem Baujahr des Hauses gegliedert. Diese Merkmale sind nach den Erfahrung des UBA die wichtigsten, um die Belastung mit Schadstoffen im Hausstaub zu erklären. Damit zeigt sich zum Beispiel, wie hoch die Belastungen des Hausstaubs in den neuen und alten Ländern sind: Das Mückenbekämpfungsmittel DDT kommt häufiger in den neuen Ländern im Hausstaub vor, den Wirkstoff PCP dagegen, der bis 1989 in Holzschutzmitteln enthalten war, fanden die Expertinnen und Experten häufiger in den alten Bundesländern. Auch einige der PCB, die zum Beispiel noch bis 1989 in Kondensatoren eingesetzt waren und außerdem in Fugendichtungsmassen vorkamen, finden sich häufiger im Hausstaub aus den alten Bundesländern. Der Kinder-Umwelt-Survey (KUS) ist der erste bundesweite Survey nur für Kinder. Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Robert Koch-Institut (⁠ RKI ⁠) für den KUS in den Jahren von 2003 bis 2006 eine repräsentative Stichprobe von 1.790 Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren aus 150 Orten Deutschlands untersucht. Der KUS ist ein Modul des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) des RKI. Die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Bildung und Forschung förderten den KUS.

REACH: Umweltbundesamt sieht weitere Stoffe als ‘besonders besorgniserregend‘ an

Stoffe in Outdoor-Kleidung, Teppichen und Lacken im Fokus Zwei hormonell wirksame Stoffe, die unter anderem in Lacken und Farben verwendet werden, sollen als ‘besonders besorgniserregend‘ eingestuft werden. Dafür setzt sich Deutschland auf Vorschlag des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) ein. Insgesamt schlägt Deutschland acht Chemikalien zur Einstufung als ‘besonders besorgniserregend‘ vor, darunter solche, die zum Beispiel Outdoor-Kleidung und Teppichen wasser-, schmutz- und fettabweisende Eigenschaften verleihen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir wollen in der EU klare Regeln für die Verwendung von hormonell wirkenden sowie langlebigen Stoffen, die sich in der Umwelt anreichern.“ Verbände, Unternehmen und Bürger können sich zu diesen Vorschlägen derzeit auf der Website der ECHA äußern. Auskunft über ‘besonders besorgniserregende‘ Stoffe in Alltagsprodukten können Verbraucherinnen und Verbraucher neuerdings per Strichcode über www.reach-info.de erhalten. Hormonell wirksame Substanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor. Sie verbreiten sich in der Umwelt und können Lebewesen teilweise erheblich schädigen. Beispiel Nonylphenol: Der ⁠ Stoff ⁠ ist bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Trotzdem lassen sich Spuren der Chemikalie in Gewässern finden - zum Teil in hohen Konzentrationen. Der Stoff wird unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzt. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Nonylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und schon in geringen Konzentrationen Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigt. Ein ähnliches Problem stellen Octylphenolethoxylate dar. Diese Stoffe kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Octylphenol bilden. Octylphenol beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen. Unter den insgesamt 54 neuen Vorschlägen der EU-Mitgliedstaaten sowie der ECHA für ‚besonders besorgniserregende‘ Stoffe befinden sich mehrere per- und polyfluorierte Chemikalien - abgekürzt als ⁠ PFC ⁠. Sie kommen wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften unter anderem in Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr und Papier zum Einsatz. Die meisten PFC sind so stabil, dass sie in der Umwelt nicht abgebaut werden können. Dadurch lassen sie sich weltweit nachweisen, vor allem in Flüssen und Meeren. Auch im Blut von Menschen und tierischen Organismen sind PFC nachweisbar. Besonders kritisch sehen Fachleute die lange Verweildauer von mehreren Jahren im menschlichen Blut. Die europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Website der ECHA die Vorschläge 45 Tage lang kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie einen Stoff als ‚besonders besorgniserregend‘ bewerten. Stimmen sie zu, nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Für alle Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können beim Handel kostenfrei Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Konzentration ein ‚besonders besorgniserregender‘ Stoff in einem Produkt vorkommt. In vielen Fällen lässt sich allein mit dem Strichcode des Produktes eine Email-Anfrage an den Hersteller versenden.

Chemikalien: Umweltbundesamt schlägt fünf Anthracenöle für EU-weite Zulassungspflicht vor

Dennoch bleibt REACH bislang hinter den Erwartungen zurück Sie machen Gummi geschmeidig, sind aber giftig: Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig. Noch immer werden sie in Produkten wie Badelatschen oder Gummigriffen eingesetzt. Aus Autoreifen und Lebensmitteln hat die Europäische Union (EU) die PAK bereits weitgehend verbannt. Das Umweltbundesamt (UBA) möchte aber weiter gehen und schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen. Am 3. August 2009 ist es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach ⁠ REACH ⁠, der EU-Chemikalienverordnung. Im vergangenen Jahr bemängelten Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, dass nur 16 Vorschläge eingingen; sie forderten, 276 Stoffe sofort zu ersetzen. REACH verlangt aber eine detailierte Risikobewertung der vorgeschlagenen Stoffe (Annex XV-Dossier) durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Vermutlich deswegen gehen auch in diesem Jahr lediglich 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem ⁠ UBA ⁠. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, bedauert die zögerliche Haltung einiger EU-Mitgliedstaaten: „Bisher nutzen nur wenige Staaten die großen Chancen von REACH, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Wir bieten anderen Mitgliedstaaten an, bei der Bewertung von Umweltgiften zu kooperieren und gemeinsam besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren.” Denn es gibt genug zu tun: Eine Arbeitsgruppe aus EU-Fachleuten unter Beteiligung deutscher Experten identifizierte über 400 Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltschädigend sind. „Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jetzt zügig zusammenarbeiten, um diese Stoffe schnell EU-weit zu regulieren.”, so Holzmann. Die ECHA hat diese Idee bereits aufgegriffen und für den 24. September 2009 alle zuständigen Behörden nach Helsinki eingeladen. Sind die Stoffe erst einmal als besonders besorgniserregend identifiziert, müssen Unternehmen dem Handel sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitteilen, ob diese Stoffe mit mehr als 0,1 Prozent in Produkten enthalten sind. Damit gibt die EU Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Den Grundstein dazu legen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorschlägen - auch als ersten Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht. So sollen langfristig die schlimmsten Chemikalien vom Markt und aus der Umwelt verschwinden. Das UBA hat sich vorgenommen, weiterhin seinen Beitrag für einen Erfolg von REACH zu leisten: Schon jetzt stehen noch mehr ⁠ PAK ⁠ und weitere Umweltgifte auf der Agenda für 2010. Darunter sind auch Chemikalien, die das Hormonsystem stören.

Viele Bisphenol A-Alternativen möglicherweise hormonell schädlich

Neue UBA-Untersuchung: Nur ein untersuchter Ersatzstoff zeigt keine hormonähnliche Wirkung In der Studie des Umweltbundesamts (UBA) wurden 44 mögliche Alternativstoffe für Bisphenol A (BPA) für unterschiedliche Verwendungen und Produkte untersucht. 43 dieser Stoffe können demnach nicht als Ersatz empfohlen werden – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. BPA findet sich zum Beispiel in Konservendosen oder Klebstoff. Bis Januar 2020 wurde BPA auch als Farbentwickler in Kassenzetteln aus Thermopapier eingesetzt. Das UBA empfiehlt, Kassenzettel vorsorglich weiterhin im Restmüll zu entsorgen, da für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S (BPS) bisher keine abschließenden Bewertungen vorliegen. Die Stoffe können sich im Altpapier verteilen und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Ziel der Untersuchung war insbesondere, für diejenigen Verwendungen von BPA (z.B. als Farbentwickler in Thermopapieren, als Stabilisator in Textilfarben oder in der Auskleidung von Wasserleitungen), für die das ⁠ UBA ⁠ einen besonders hohen Umwelteintrag erwartet, mögliche Alternativen zu prüfen. Lediglich ein ⁠ Stoff ⁠, Pergafast 201, zeigte in allen durchgeführten in vitro-Screening-Tests, die Hinweise auf eine hormonähnliche Wirkweise anzeigen können, keinen Effekt. Bei allen anderen 43 Substanzen besteht entweder ein Anfangsverdacht auf die Beeinflussung von Hormonsystemen (33 Stoffe) oder die Datenlücken konnten im Rahmen des Projektes – durch in vitro-Tests oder Literaturrecherchen – nicht geschlossen werden (10 Stoffe). Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung dieser Stoffe in Organismen wurden nicht untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in den europäischen ⁠ REACH ⁠-Prozess zur Regulierung der Stoffgruppe der Bisphenole eingebracht. Unter anderem auf Basis dieser Daten wird dort in der Diskussion mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) entschieden, für welche Stoffe dieser Gruppe weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonell schädliche Wirkung in Mensch und Umwelt abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte unter Umständen EU-weit eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen eingeleitet werden, um Mensch und Umwelt vor einer ⁠ Exposition ⁠ gegenüber diesen hormonell schädlichen Substanzen zu schützen. In Kassenzetteln aus Thermopapier wurden bislang im Wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S als Farbentwickler eingesetzt. Seit dem 2. Januar 2020 dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten, innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für andere Ersatzstoffe gilt ein entsprechendes Verbot nicht. Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Daher sollten aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere weiterhin mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Entwicklung farbentwicklerfreier Thermopapiere sowie das elektronische Speichern von Kaufbelegen von Kassen anstelle der Ausgabe gedruckter Bons bewertet das Umweltbundesamt positiv. Weitere Informationen zur Bonpflicht aus Umweltsicht und zu möglichen Alternativen zum gedruckten Bon finden sich beim Umweltbundesamt unter Fragen und Antworten zur Bonpflicht . Die Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten beim Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) informieren u.a. zu Gesundheitsrisiken, Bewertungen und Grenzwerten. Bisphenol A war eine der ersten synthetischen Substanzen, die die Wirkung des weiblichen Sexualhormons Östrogen nachahmen konnten. Da es jedoch sehr viel potentere synthetische Östrogene gibt, machte Bisphenol A eine alternative Karriere als Industriechemikalie und ist heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden. So wird der Stoff u.a. in der Kunststoffproduktion als Härtungsmittel für Polykarbonate und zur Herstellung von Epoxidharzen eingesetzt. BPA hat eine endokrine (hormonell wirksame) Wirkung auf Mensch und Umwelt und wird als reproduktionstoxisch eingestuft – so reduziert der Stoff zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen ebenso wie von Tieren in der Umwelt. Er steht auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern. BPA ist mittlerweile EU-weit als "besonders besorgniserregender Stoff" (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH aufgrund seiner hormonell schädlichen Wirkung sowohl für die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt und seiner reproduktionstoxischen Wirkung identifiziert. Die vorliegende Studie untersuchte deshalb Stoffe, die aufgrund ihrer vergleichbaren chemischen und technischen Eigenschaften BPA ersetzen können, auf ihre hormonell schädliche Wirksamkeit. BPS gilt derzeit als Hauptalternative zu BPA. Es steht jedoch ebenfalls im Verdacht, im Menschen und der Umwelt hormonell schädlich zu wirken. Für eine Bewertung vieler anderer Ersatzstoffe gibt es erhebliche Datenlücken, die durch die Unternehmen nur zum Teil im Rahmen der Datenanforderungen der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ geschlossen werden.

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