Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen. Um Schädlingen dennoch etwas entgegenzusetzen, können auch Grundstoffe verwendet werden. Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der europäischen Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung im Jahre 2009 neu eingeführt. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Grundstoffen keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe sind eigentlich nicht für den Pflanzenschutz entwickelt worden, dennoch ist ihre Anwendung im Pflanzenschutz von Nutzen. Artikel 23 der Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung, legt die Kriterien der Genehmigung für einen Grundstoff im Pflanzenschutz fest: Es darf sich dabei nicht um einen bedenklichen Stoff handeln. Grundstoffe dürfen keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen. Sie dürfen nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Eine EU-Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Grundstoff weder eine unmittelbare oder verzögerte schädigende Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier, noch eine unannehmbare Wirkung auf die Umwelt hat. Hinweis: Es gibt auch industriell hergestellte Grundstoffe, die in Bau- und Gartenmärkten vertrieben werden. Die in Deutschland geltenden „ Einheitliche Kriterien für die Abgrenzung von Grundstoffen gemäß Artikel 23 der *Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegenüber Pflanzenschutzmitteln können hier abgerufen werden. Grundstoffe durchlaufen nicht das ansonsten für Wirkstoffe im Pflanzenschutz übliche Genehmigungsverfahren. Ihre Genehmigung erfolgt auf der Grundlage eines EU-Beurteilungsberichts, indem die zulässigen Anwendungsgebiete beschrieben sind. Ferner werden dort auch Anwendungsbedingungen und in einigen Fällen sogar Wartezeiten, die bei der Anwendung zu beachten sind, festgelegt. Da Grundstoffe in der Regel für andere Zwecke auf den Markt kommen, z. B. Bier, sind sie nicht für eine Anwendung im Pflanzenschutz gekennzeichnet. Über den Genehmigungsstatus von Grundstoffen informiert die Europäische Kommission in ihrer Wirkstoffdatenbank. EU Pesticides Database (v.2.2) Search Active substances, safeners and synergists Eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Grundstoffe im xlsx*-Format finden Sie hier. Die Informationen entstammen den Durchführungsverordnungen zur Genehmigung dieser Grundstoffe und den Beurteilungsberichten der EU-Kommission. Wir bitten um Beachtung der geänderten Datensätze. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Grundstoffe können auch im Haus- und Kleingarten von nicht beruflichen Anwendern eingesetzt werden. Im ökologischen Anbau dürfen nur Stoffe zum Pflanzenschutz verwendet werden, die im Anhang I der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/1165 aufgeführt sind. Über die Zulässigkeit informiert das Tabellenblatt „Herstellung_Bedingungen“. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Pflanzenschutzdienst Haus- und Kleingarten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anwendung von Grundstoffen
Chemikalien in der Umwelt Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz REACH-Verordnung genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – PBT ), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat: Perfluoroktansäure ( PFOA ) ist ein PBT- Stoff und mittlerweile ist die Verwendung bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen der POP -Konvention international verboten. Die Säure kann als Verunreinigung, Rückstand oder Abbauprodukt in einer Vielzahl von Erzeugnissen vorkommen, die mit Fluorpolymeren, –elastomeren oder mit seitenkettenfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, zum Beispiel in Funktions- und Haushaltstextilien, beschichtetem Kochgeschirr und fettabweisendem Papier. Aber auch Feuerlöschschäume können PFOA oder ihre Vorläuferverbindungen enthalten. In der Umwelt ist PFOA so stabil, dass sie früher oder später auch in der Tiefsee und in arktischen Tieren ankommt und dort nachgewiesen wird. Besorgniserregend ist außerdem der Ferntransport der Substanz in entlegene Gebiete über den Luftpfad. Besonders kritisch ist der langfristige Verbleib der krebserregenden, fortpflanzungsgefährdenden und lebertoxischen Substanz im menschlichen Blut (drei bis vier Jahre) und in der Muttermilch, in die sie über die Nahrung, das Trinkwasser oder die Atemluft gelangt. Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine Beschränkung , die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt. Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien Das Umweltbundesamt ( UBA ) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das Klima werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt. Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – REACH -Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials. Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. Der gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen ( REACH ) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen). Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (ETOX-Datenbank) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer. Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse. Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit ( OECD ) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach REACH registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der CLP -VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).
Produkte auf besonders besorgniserregende Stoffe getestet Im Rahmen des Projektes LIFE AskREACH, an dem das UBA beteiligt ist, wurden Produkte auf „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) getestet. SVHCs können zum Beispiel Krebs verursachen, das Hormonsystem stören oder sich in der Umwelt anreichern. Untersucht wurden Schwimm-, Garten- und Heimwerkerprodukte. Von 106 Gebrauchsgegenständen war in fast jedem dritten mindestens ein SVHC nachweisbar. Zehn Produkte enthielten SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. In sechs Produkten wurden Weichmacher nachgewiesen, die aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften seit Juli 2020 in Verbraucherprodukten beschränkt sind. Sie dürfen dort nur noch in Konzentrationen unter 0,1 Gewichtsprozent vorkommen, wurden jedoch bis zu 23 Gewichtsprozent gemessen zum Beispiel in Gartenhandschuhen und in einer Malschürze für Kinder. In einem Fugengummi wurden vier krebserregende und persistente polyzyklische Kohlenwasserstoffe über 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen. Auch diese Stoffe sind in dieser Konzentration gesetzlich verboten, d.h. das Produkt ist in der EU nicht verkehrsfähig. Neben den in Konsumgütern beschränkten SVHCs gibt es auch solche, die weiterhin darin enthalten sein dürfen. Informationen darüber müssen aber entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist, sind Händler, Importeure und Hersteller gemäß EU-Chemikalienverordnung REACH auch verpflichtet, Ihnen als Verbraucher*in dies auf Anfrage mitzuteilen. Die Testergebnisse zeigen, dass viele Produkte auf dem europäischen Markt immer noch SVHCs enthalten, manchmal sogar in sehr hohen Konzentrationen. Im Vergleich zu früheren Testrunden im AskREACH-Projekt sind Hersteller und Einzelhändler zwar stärker für SVHCs in ihren Produkten sensibilisiert, dennoch sind sich einige des Problems nicht ausreichend bewusst und reagieren nicht auf entsprechende Verbraucheranfragen. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt "LIFE AskREACH" nimmt sich seit September 2017 der Problematik an. Zum einen wurde die Smartphone-App "Scan4Chem" entwickelt, mit welcher Verbraucherinnen und Verbraucher den Barcode eines Produkts einscannen können, um sich über enthaltene SVHCs zu informieren. Sie bekommen die Informationen zum Teil sofort aus der europäischen AskREACH-Datenbank, sofern sie dort bereits von den verantwortlichen Unternehmen hochgeladen wurden. Sind noch keine Daten in der Datenbank, können Verbraucherinnen und Verbraucher mit der App eine automatisch generierte Anfrage an den Produktanbieter versenden. Je mehr Anfragen die Produktanbieter erhalten, desto eher sind sie bereit, ihre Informationen über die AskREACH-Datenbank zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Produkttests wurden auch 25 in der AskREACH-Datenbank erfasste Erzeugnisse analysiert, um die Korrektheit der Firmenangaben zu überprüfen. Nur einer dieser Artikel enthielt SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. Das betreffende Unternehmen wurde aufgefordert, die Angaben zu korrigieren. Die App " Scan4Chem " erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern, Anfragen zu SVHC in Produkten zu stellen. Nach der Ersteinrichtung der App können SVHC-Anfragen in weniger als einer Minute direkt im Geschäft gesendet werden. "Scan4Chem" kann für iOS und Android heruntergeladen werden. Außerdem gibt es eine Web-App , die über den Internet-Browser genutzt werden kann. Ziel des AskREACH-Projektes ist, Bürgerinnen und Bürger auf das Thema aufmerksam zu machen und dazu zu bewegen, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen. Denn das Antwortverhalten der Unternehmen und schließlich der Ersatz von SVHCs in Konsumgütern wird sich nur dann verbessern, wenn die Kundinnen und Kunden dies einfordern. Darüber hinaus klären die europäischen Projektpartner Unternehmen in der gesamten EU über ihre Auskunftspflicht auf , unterstützen sie dabei, Informationen über ihre Lieferkette zu erhalten, ihre SVHC-Anfragen besser verwalten und beantworten zu können und ihr Bewusstsein für SVHCs und den Umgang damit zu schärfen. Unternehmen, die Gebrauchsgegenstände herstellen, importieren oder verkaufen und bestrebt sind, die Vorschriften einzuhalten und gegenüber Ihrer Kundschaft transparent zu sein, können sich in der AskREACH-Datenbank registrieren. Die Registrierung vereinfacht die Beantwortung von Anfragen über die App und verbessert somit die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden.
Was darf nicht in die Toilette? Küchenrolle, Taschentücher, abgelaufene Medikamente oder Feuchttücher – all diese Dinge landen in Deutschland im WC. Die Folge: Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke führen zu Schäden in Millionenhöhe an unseren Abwassersystemen, Arzneimittelwirkstoffe gelangen in Flüsse und Seen und können die Hormonsysteme der dort lebenden Organismen stören. Nicht nur die Reparatur von verstopften Rohren und lahmgelegten Pumpen kosten die Wasserversorger Millionen. Auch um das Wasser von den zahllosen unerwünschten Stoffen zu befreien, die dort nicht hingehören, wird seitens der Kläranlagen ein hoher Aufwand betrieben. Das Ziel ist, Abwasser so zu behandeln, dass es in die Umwelt zurückgeführt werden kann, ohne die Gewässerqualität zu beeinträchtigen. Gleichzeitig gibt es in Deutschland für die oben beispielhaft genannten Abfälle gute Verwertungs- und Entsorgungswege, die wir auch nutzen sollten. Das schützt die Gewässer und auch die in den Gewässern lebenden Organismen. Feuchttücher, Küchenrolle, Taschentücher Küchenrolle, Taschentücher, feuchte Toilettentücher und Feuchttücher haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Herkömmliches Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Küchenrollen und Taschentücher sind allerdings im nassen Zustand deutlich fester und überstehen teilweise sogar einen Waschgang in der Waschmaschine. Beim Abwassertransport beziehungsweise der -behandlung können sie dadurch zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese begünstigen. Wenn sie den Weg bis zur Kläranlage geschafft haben, müssen sie dort mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel anschließend verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen wir alle – über den Abwasserpreis. Auch andere feste Abfälle wie Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände müssen in der Kläranlage zeit- und kostenaufwändig aussortiert werden. Bei der Herstellung von Küchenrollen und Taschentüchern werden außerdem sogenannte Nassfestmittel auf Basis von synthetischen Polymeren verwendet. Sie sind schwer biologisch abbaubar, weshalb ihr Eintrag ins Abwassersystem zu vermeiden ist. Papiertaschentücher, Küchenrollen aber auch Feuchttücher aus synthetischen Fasern sind deshalb kein geeigneter Ersatz für Toilettenpapier und dürfen nicht in die Toilette. Es ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen. Außerdem ist es nicht sinnvoll, feste Abfälle mit entsprechendem Aufwand an Energie und Trinkwasser ins Abwassersystem einzuleiten, um sie anschließend mit erhöhtem Aufwand in der Kläranlage wieder abzutrennen. Toilettenpapier wird von den meisten Abwasserentsorgern geduldet, da es damit in der Regel bei ordnungsgemäßer Verwendung keine Probleme gibt und dies auch im Sinne der Hygiene ist. Küchenabfälle und Essenreste Auch Küchenabfälle oder Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken in den offen Kanälen Ratten und anderes Ungeziefer an. Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Behandlung ist aufwändiger und verursacht zusätzliche Kosten. Küchenabfälle und Essenreste gehören deshalb in den Bio- oder Hausmüll. Medikamente Medikamente oder Drogen können in den meisten Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Was viele nicht wissen: viele Arzneimittelwirkstoffe werden nach der Einnahme zu einem hohen Anteil wieder ausgeschieden – oft in unveränderter Form. Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente gelangen zusätzlich in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden. Das in der Kläranlage behandelte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer oder bei Ausbringung von Klärschlamm und bei Verwendung als Bewässerungswasser auf die Böden gelangen. In Deutschland wurden bereits über 400 unterschiedliche Arzneimittelrückstände in Wasser und Boden nachgewiesen, wenn auch meist in niedriger Konzentration, zum Beispiel Schmerzmittel, Antibiotika und Hormone. Einige dieser Substanzen in Konzentrationen, die der Umwelt schaden: Zum Beispiel wurde unterhalb von Kläranlagenabläufen eine Verweiblichung von männlichen Fischen beobachtet, die in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneimittelwirkstoffen gekommen waren. Die Funktionsfähigkeit und Steuerung der Hormonsysteme der Organismen in den Ökosystemen kann gefährdet und gestört werden. Alte Medikamente können i.d.R. über den Hausmüll entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen, um sicherzustellen, dass die Medikamente verbrannt und somit vollständig zerstört werden. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich verschlucken. Farben, Lacke, Lösungsmittel Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel sollten ebenso wenig im WC entsorgt werden. Sie können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen. Da sie häufig Substanzen enthalten, die für die Mikroorganismen giftig sind, gefährden sie außerdem den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken der Kläranlagen. Hinweise zur korrekten Entsorgung von eingetrockneten Farben und Lacken und leeren Gebinden finden sich jeweils auf deren Verpackungen. Flüssige Farb- und Lackreste und auch Lösungsmittel selbst müssen über Schadstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen die Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. Informieren Sie sich direkt beim Kauf über Möglichkeiten zur Rücknahme. Alle Haushalte in Deutschland verfügen über eine Toilette, 97 Prozent der Haushalte sind an das Kläranlagensystem angeschlossen. Damit nimmt Deutschland weltweit einen Spitzenplatz in der Sanitärversorgung ein. In über 9.000 kommunalen Kläranlagen werden jährlich etwa zehn Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt. Das behandelte Abwasser wird wieder in den Wasserkreislauf – i.d.R. in die Oberflächengewässer – zurückgeführt. Mit dem behandelten Abwasser gelangt auch eine Vielzahl von Stoffen in die Gewässer und ggf. auch in Böden, die aufgrund ihrer Wirkungen und Langlebigkeit dort unerwünscht sind. Dazu zählen Arzneimittel, Biozide, Coffein und Drogen sowie Abbauprodukte dieser Stoffgruppen. Diese Stoffe haben unterschiedliche Quellen – so auch die häusliche Toilette. Fast 100 Prozent des Abwassers werden biologisch behandelt. Das Hauptziel dabei ist, eine Belastung der Gewässer durch organische Substanzen und Nährstoffe zu minimieren. Für viele der oben genannten kritischen Stoffe reicht diese Behandlung nicht aus, sie können die Kläranlage ungehindert passieren und damit in die Umwelt gelangen. Abhilfe würden weitere Behandlungsstufen der Kläranlagen ermöglichen. In den letzten beiden Jahrzehnten sind auf etwa 30 Kläranlagen diese sogenannten vierten Reinigungsstufen eingeführt worden. Damit können die Konzentrationen der kritischen Stoffe im Ablauf der Kläranlage drastisch reduziert werden. Jedoch gilt unabhängig von der Ausstattung der Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe der Grundsatz: Was nicht ins Abwasser gelangt, muss auch nicht wieder entfernt werden. Deshalb ist die Reduktion von Einträgen unerwünschter Stoffe an der Quelle – auch im häuslichen Bereich – ein wichtiger Beitrag um die Qualität unserer Gewässer zu verbessern.
Schadstoffe in Sportartikeln gefunden Im EU-LIFE Projekt AskREACH, an dem das UBA beteiligt ist, wurden Sportartikel auf Schadstoffe getestet. Elf Prozent der untersuchten Produkte enthielten sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern), in einer Konzentration über 0,1 Prozent. SVHCs können z.B. krebserregend, hormonell wirksam oder besonders kritisch für die Umwelt sein. 82 Proben aus 13 europäischen Ländern wurden auf sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern) untersucht. Darunter fallen z.B. manche Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Alkylphenole. Getestet wurden Produkte wie Gymnastikbälle, Yogamatten, Hanteln, Springseile, Schwimmutensilien, Wasserflaschen oder Gymnastikschuhe. Elf Prozent der untersuchten Produkte enthielten "besonders besorgniserregende Stoffe“ in einer Konzentration über 0,1%, wodurch sie unter die Auskunftspflicht gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH fallen: Firmen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über das Vorhandensein dieser Stoffe in ihren Produkten informieren. Sieben getestete Produkte enthielten die Weichmacher DEHP oder DIBP. Verbraucherprodukte, die diese Stoffe in Konzentrationen über 0,1% enthalten, dürfen seit Juli 2020 in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. DIBP wurde in einer Konzentration von 41 % in einem Pilates-Ball und 35 % in einem Trainings-Ball gefunden. DIBP ist ein besonders besorgniserregender Stoff , weil es die Fortpflanzung beeinträchtigen und schädlich auf das Hormonsystem wirken kann. Weichmacher wie DIBP können aus den Erzeugnissen ausdünsten und in den menschlichen Körper gelangen. In einem Springseil wurden 2,6% kurzkettige Chlorparaffine gefunden, eine Stoffgruppe, die nur in Konzentrationen bis max. 0,15% in Erzeugnissen erlaubt ist. Ein Allergen, das als SVHC gilt, wurde in einer Konzentration über 0,1% in einem Tennisball und in einer Yogamatte gemessen. Die Testergebnisse werden den zuständigen Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt. Keine der Firmen, bei denen die Produkte gekauft wurden, kam ihrer Auskunftspflicht gemäß REACH angemessen nach. Viele Unternehmen sind sich dieser Pflicht noch nicht ausreichend bewusst. Auch die von REACH vorgeschriebene Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette funktioniert bisher oft nur unzureichend. Im Projekt AskREACH arbeitet das Umweltbundesamt mit Partnern aus zahlreichen Ländern daran, die REACH Auskunftspflichten bei Firmen und in der Bevölkerung bekannter zu machen. Das Ziel: die Kommunikation über SVHCs in Verbraucherprodukten verbessern. App für Verbraucherinnen und Verbraucher: Scan4Chem Mit der App Scan4Chem können Verbraucher und Verbraucherinnen Barcodes von Produkten scannen und mit wenigen Klicks eine Informationsanfrage an den Produktanbieter senden. Produktanbieter können die Anfragen einzeln beantworten oder ihre Informationen in die AskREACH Datenbank eingeben, so dass sie zukünftig in der App sofort zur Verfügung stehen. Der Erfolg der App hängt von der Mitwirkung der Verbraucherinnen und Verbraucher ab: Je mehr Anfragen über die App verschickt werden, desto eher werden Produktanbieter die Datenbank mit Informationen füllen und die App wird komfortabler. Die App funktioniert auch im Online-Handel. Was können Hersteller und Händler tun? Informieren Sie sich über Chemikalien in Ihren Produkten und geben Sie die Informationen über SVHCs in der Lieferkette weiter. Ersetzen Sie SVHCs durch weniger schädliche Stoffe. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten gemäß EU Chemikalienverordnung REACH, z.B. beim deutschen REACH- CLP -Biozid Helpdesk oder bei der nächsten AskREACH Web-Veranstaltung. Beantworten Sie jede Verbraucheranfrage zu SVHCs in Ihren Produkten. Über die kostenlose AskREACH Datenbank und die App Scan4Chem können Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern in ganz Europa Informationen über Ihre Produkte zur Verfügung stellen. Am besten über Produkte, die keine SVHCs über 0,1% enthalten.
Bisphenol A (BPA) wird hauptsächlich als Ausgangsstoff für die Produktion von Kunststoffen eingesetzt. Aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung im Menschen und anderen Organismen ist der Einsatz von BPA mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken verbunden. Daher besteht ein großes Interesse an Verbindungen, die mit BPA vergleichbare Eigenschaften hinsichtlich des Einsatzes in der Kunststoffproduktion haben, aber das endokrine System von Organismen nicht beeinflussen. Bezüglich der molekularen Wirkweise vieler BPA-Substitutionskandidaten gibt es substantielle Datenlücken, die eine Bewertung ihres Einflusses auf die Umwelt derzeit nicht erlauben. In dieser Studie wurde eine Literaturstudie zur Identifizierung von umweltrelevanten BPA-Substitutionskandidaten durchgeführt sowie die Wechselwirkung dieser Substanzen mit mehreren Kernrezeptoren untersucht, die für die endokrine Wirkung von BPA mitverantwortlich sein können. Durch eine Batterie von biochemischen und zellbasierten Screening-Tests konnte so ein Einfluss dieser Substanzen auf die Östrogenrezeptoren a und ß sowie den Androgenrezeptor ermittelt werden. Quelle: Forschungsbericht
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sind in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für neue flussgebietsspezifische Schadstoffe Umweltqualitätsnormen (UQN, EQS) festzulegen. Für viele Spurenstoffe ist eine realitätsnahe UQN-Ableitung nicht möglich, da valide Testergebnisse fehlen. Zur Risikoabschätzung relevanter Stoffe müssen somit einerseits bereits vorhandene Daten auf Validität überprüft, andererseits Datenlücken mithilfe von Biotests geschlossen werden. Im Teilvorhaben A wurden valide Daten für ausgewählte, umweltrelevante Schadstoffe anhand von Literaturrecherchen und ökotoxikologischen Standardtests (Algen-, Daphnien-, Fischeitest) erarbeitet und Vorschläge für Umweltqualitätsstandards abgeleitet. Für die folgenden Stoffe wurden EQS vorgeschlagen: 4-Aminoantipyrin (Metabolit von Metamizol), Amisulprid, Bisoprolol, Clindamycin, Clindamycinsulfoxid und N-Desmethylclindamycin (Metaboliten), Gabapentin, Metformin und Guanylurea (Transformationsprodukt), Lamotrigin, Oxipurinol (Metabolit von Allopurinol), Torsemid, Valsartansäure, Venlafaxin und O-Desmethylvenlafaxin (Metabolit), Methoxymethyltriphenylphosphoniumchlorid, 1,4-Dioxan, Desethylterbutryn und Terbutrynsulfoxid (Transformationsprodukte von Terbutryn und Cybutryn). Als potenziell gewässerrelevant können die Stoffe Venlafaxin, Clindamycin, N-Desmethylclindamycin, Metformin (siehe Teilvorhaben B) und Desethylterbutryn eingestuft werden, d. h. eine Schädigung der aquatischen Biozönose ist nicht auszuschließen. Im Teilvorhaben B wurden Untersuchungen zu chronischen, subletalen Wirkungen des Antidiabetikums Metformin sowie Guanylurea an Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) durchgeführt. In zwei separaten Versuchsansätzen wurden subadulte Regenbogenforellen über 28 Tage Konzentrationen von 0,1-1.000 (my)g/L der jeweiligen Testsubstanz ausgesetzt. Im Anschluss an die Exposition erfolgten eine Bestimmung von Biomarkern und klinisch-chemischen Parametern sowie hämatologische Untersuchungen zur Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Fische. Ausgewählte Organe der Testtiere wurden einer histopathologischen Untersuchung unterzogen. Zudem erfolgte eine histologische Bestimmung der Reifegrade männlicher Gonaden. In einem dritten Versuch wurden juvenile Regenbogenforellen im Alter von 44 Tagen nach dem Schlupf Konzentrationen von 0,1-1.000 (my)g/L Metformin ausgesetzt. Schwerpunkt dieser Studie war die Überprüfung eines möglichen Effektes von Metformin auf die Gonadenentwicklung in dieser hierfür besonders sensiblen Lebensphase. Die Untersuchungsergebnisse weisen auf eine Beeinflussung des Hormonsystems subadulter, männlicher Regenbogenforellen nach Metformin-Exposition hin. Von den Veränderungen wird insbesondere der Nachweis einer zwar geringen, aber signifikante Induktion von Vitellogenin als ein eindeutig auf die Metformin-Exposition zurückzuführender Effekt interpretiert. Nach Exposition in Guanylurea wurden bei adulten Regenbogenforellen beiderlei Geschlechts signifikante Veränderungen der Sexualhormone nachgewiesen. Die Werte ließen jedoch keine klare Tendenz oder Dosis-Wirkungsbeziehung erkennen, sodass sie im Rahmen einer Risikobewertung keine Berücksichtigung finden. Weder Metformin, noch Guanylurea führten zu pathologischen Veränderung der Fischorgane oder zu eindeutigen, auf die Testsubstanzen zurückzuführende hämatologische und klinisch-chemische Veränderungen. Eine Metformin-Exposition juveniler Lebensstadien von Regenbogenforellen hatte keinen eindeutigen Einfluss auf die Geschlechtsdifferenzierung und Gonadenentwicklung der Tiere. Zusammenfassend ergaben die im Rahmen der Studie erhobenen Befunde Hinweise auf eine negative Beeinflussung der Fischgesundheit durch Metformin und Guanylurea. Zur Ableitung eines ökotoxikologischen Schwellenwertes für Metformin werden die Veränderungen der Vitellogenin-Konzentrationen bei männlichen Regenbogenforellen herangezogen. Die NOEC hinsichtlich der Vitellogenin-Induktion lag mit 50 (my)g/L im Bereich der maximal in Oberflächengewässern gemessenen Metformin-Konzentrationen. Damit ist Metformin als gewässerrelevanter Spurenstoff einzustufen. Quelle: Forschungsbericht
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sind in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für neue flussgebietsspezifische Schadstoffe Umweltqualitätsnormen (UQN, EQS) festzulegen. Für viele Spurenstoffe ist eine realitätsnahe UQN-Ableitung nicht möglich, da valide Testergebnisse fehlen. Zur Risikoabschätzung relevanter Stoffe müssen somit einerseits bereits vorhandene Daten auf Validität überprüft, andererseits Datenlücken mithilfe von Biotests geschlossen werden. Im Teilvorhaben A wurden valide Daten für ausgewählte, umweltrelevante Schadstoffe anhand von Literaturrecherchen und ökotoxikologischen Standardtests (Algen-, Daphnien-, Fischeitest) erarbeitet und Vorschläge für Umweltqualitätsstandards abgeleitet. Für die folgenden Stoffe wurden EQS vorgeschlagen: 4-Aminoantipyrin (Metabolit von Metamizol), Amisulprid, Bisoprolol, Clindamycin, Clindamycinsulfoxid und N-Desmethylclindamycin (Metaboliten), Gabapentin, Metformin und Guanylurea (Transformationsprodukt), Lamotrigin, Oxipurinol (Metabolit von Allopurinol), Torsemid, Valsartansäure, Venlafaxin und O-Desmethylvenlafaxin (Metabolit), Methoxymethyltriphenylphosphoniumchlorid, 1,4-Dioxan, Desethylterbutryn und Terbutrynsulfoxid (Transformationsprodukte von Terbutryn und Cybutryn). Als potenziell gewässerrelevant können die Stoffe Venlafaxin, Clindamycin, N-Desmethylclindamycin, Metformin (siehe Teilvorhaben B) und Desethylterbutryn eingestuft werden, d. h. eine Schädigung der aquatischen Biozönose ist nicht auszuschließen. Im Teilvorhaben B wurden Untersuchungen zu chronischen, subletalen Wirkungen des Antidiabetikums Metformin sowie Guanylurea an Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) durchgeführt. In zwei separaten Versuchsansätzen wurden subadulte Regenbogenforellen über 28 Tage Konzentrationen von 0,1-1.000 (my)g/L der jeweiligen Testsubstanz ausgesetzt. Im Anschluss an die Exposition erfolgten eine Bestimmung von Biomarkern und klinisch-chemischen Parametern sowie hämatologische Untersuchungen zur Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Fische. Ausgewählte Organe der Testtiere wurden einer histopathologischen Untersuchung unterzogen. Zudem erfolgte eine histologische Bestimmung der Reifegrade männlicher Gonaden. In einem dritten Versuch wurden juvenile Regenbogenforellen im Alter von 44 Tagen nach dem Schlupf Konzentrationen von 0,1-1.000 (my)g/L Metformin ausgesetzt. Schwerpunkt dieser Studie war die Überprüfung eines möglichen Effektes von Metformin auf die Gonadenentwicklung in dieser hierfür besonders sensiblen Lebensphase. Die Untersuchungsergebnisse weisen auf eine Beeinflussung des Hormonsystems subadulter, männlicher Regenbogenforellen nach Metformin-Exposition hin. Von den Veränderungen wird insbesondere der Nachweis einer zwar geringen, aber signifikante Induktion von Vitellogenin als ein eindeutig auf die Metformin-Exposition zurückzuführender Effekt interpretiert. Nach Exposition in Guanylurea wurden bei adulten Regenbogenforellen beiderlei Geschlechts signifikante Veränderungen der Sexualhormone nachgewiesen. Die Werte ließen jedoch keine klare Tendenz oder Dosis-Wirkungsbeziehung erkennen, sodass sie im Rahmen einer Risikobewertung keine Berücksichtigung finden. Weder Metformin, noch Guanylurea führten zu pathologischen Veränderung der Fischorgane oder zu eindeutigen, auf die Testsubstanzen zurückzuführende hämatologische und klinisch-chemische Veränderungen. Eine Metformin-Exposition juveniler Lebensstadien von Regenbogenforellen hatte keinen eindeutigen Einfluss auf die Geschlechtsdifferenzierung und Gonadenentwicklung der Tiere. Zusammenfassend ergaben die im Rahmen der Studie erhobenen Befunde Hinweise auf eine negative Beeinflussung der Fischgesundheit durch Metformin und Guanylurea. Zur Ableitung eines ökotoxikologischen Schwellenwertes für Metformin werden die Veränderungen der Vitellogenin-Konzentrationen bei männlichen Regenbogenforellen herangezogen. Die NOEC hinsichtlich der Vitellogenin-Induktion lag mit 50 (my)g/L im Bereich der maximal in Oberflächengewässern gemessenen Metformin-Konzentrationen. Damit ist Metformin als gewässerrelevanter Spurenstoff einzustufen. Quelle: Forschungsbericht
Kassenbons gehören nicht ins Altpapier Kassenbons bestehen meist aus Thermopapier, das mit Chemikalien beschichtet ist. Das UBA empfiehlt deshalb aus Vorsorgegründen, alle Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen. Kritische Inhaltsstoffe der enthaltenen Farbentwickler können sich im Altpapier verteilen und über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde muss für jeden Einkauf einen Beleg erhalten. Das Ziel: Steuerbetrug verhindern. Aus Umweltsicht ist diese Regelung allerdings problematisch. Das liegt weniger am steigenden – aber verhältnismäßig immer noch geringen – Papierverbrauch, sondern vielmehr an den Inhaltsstoffen der Kassenbons. Kassenzettel werden meist auf Thermopapier gedruckt. Thermopapier ist ein Spezialpapier das ca. 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler enthält, der unter Temperatureinwirkung in einer chemischen Reaktion die Schwarzfärbung des Papiers auslöst. Als Farbentwickler wurden bisher im wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S eingesetzt. Bisphenol A ist mittlerweile EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“ (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH identifiziert, sowohl für den Bereich der menschlichen Gesundheit als auch der Umwelt. BPA hat eine endokrine Wirkung auf Mensch und Umwelt. Das bedeutet, dass der Stoff durch einen Eingriff in das Hormonsystem die Gesundheit schädigen kann. Außerdem wird BPA als reproduktionstoxisch eingestuft – das bedeutet, dass die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau beeinträchtigt werden kann. Eine Beschränkung für BPA in Thermopapier besteht bereits seit längerem und greift seit dem 2. Januar 2020. Seitdem dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht, also auch nicht weiterverkauft werden. Für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S liegen bisher keine abschließenden Bewertungen vor. Bisphenol S steht aber auch im Verdacht, für Mensch und Umwelt endokrin wirksam zu sein. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass eine Unterscheidung von farbentwicklerhaltigen und farbentwicklerfreien Thermopapieren für den Verbraucher bisher nicht möglich ist. Bei den Thermopapieren mit Farbentwickler ist es auch nicht möglich zwischen problematischen und weniger kritischen Stoffen zu unterscheiden, da eine entsprechende Kennzeichnung bisher fehlt. Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben Ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere mit dem Restmüll zu entsorgen, da weiterhin phenolhaltige Farbentwickler verwendet werden und der Verbraucher phenolhaltige nicht von phenolfreien Thermopapieren unterscheiden kann. Denn die enthaltenen Farbentwickler, wie Bisphenol S, können sich als kritische Inhaltsstoffe im Altpapier verteilen – und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Detaillierte Infos zu Kassenbons und deren Entsorgung sowie zur Bonpflicht aus Umweltsicht gibt es in unseren Fragen und Antworten zur Bonpflicht .
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellte bei einer Untersuchung von Lebensmittelkonserven großer deutscher Handelsketten eine Belastung von mehr als der Hälfte der getesteten Lebensmittel mit Bisphenol A (BPA) fest. Von 26 in Stichproben ausgewählten Produkten aus dem Sortiment von Rewe, Lidl, Aldi, Netto, Penny und Edeka enthielten 14 Produkte das Hormongift. BPA ist Ausgangsstoff für die Herstellung von Epoxidharzen. Das sind Kunststoffe, mit welchen das Innere von Konservendosen häufig ausgekleidet wird, um Korrosion zu verhindern. BPA kann sich aus der Beschichtung lösen und auf die Lebensmittel übergehen. Im menschlichen Körper wirkt die Chemikalie ähnlich dem weiblichen Hormon Östrogen. Viele Studien belegen, dass BPA bereits in sehr geringen Mengen das Hormonsystem stören und schädlich für die Fortpflanzung sein kann. Unter anderem werden Unfruchtbarkeit, Prostata- und Brustkrebs, Diabetes Typ 2, Immunschwäche und Übergewicht mit BPA in Verbindung gebracht. Der BUND hatte Konserven mit Thunfisch, gestückelten und ganzen Tomaten, Kokosmilch sowie Mais und Sauerkraut untersucht. Bei Thunfisch, Tomaten und Kokosmilch waren 74 Prozent der Proben BPA-belastet. Zwar handele es sich um eine stichprobenartige Untersuchung, die nicht repräsentativ für das gesamte Sortiment sein müsse, jedoch sei bei der Zahl belasteter Produkte eine deutliche Tendenz erkennbar, sagte der BUND-Chemikalienexperte Manuel Fernández. Ähnliche Ergebnisse habe ein parallel durchgeführter Test der österreichischen BUND-Partnerorganisation Global 2000 gezeigt.
Origin | Count |
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Bund | 193 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 166 |
Text | 23 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 28 |
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Language | Count |
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Deutsch | 185 |
Englisch | 33 |
Resource type | Count |
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Webseite | 64 |
Topic | Count |
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Luft | 114 |
Mensch & Umwelt | 198 |
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