Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geben nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden sollen. Es bestehen keine einzuhaltende Lärmgrenzwerte oder Vorgaben zur Anzahl Lärmbetroffener, ab deren Erreichen Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden müssen. Die für den jeweiligen Lärmaktionsplan zuständige Behörde hat also auch die Aufgabe, die Lärmsituation zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Dabei ist die sie in den Lärmkarten dargestellte Höhe der Lärmpegel allein nicht ausreichend, um als Kriterium für die Entscheidung zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung herangezogen zu werden. Entscheidend ist vielmehr die Angabe, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben der Verortung hoher Lärmwerte muss deshalb zur Identifikation von Lärmbelastungsschwerpunkten ("Hotspots") auch eine Berücksichtigung der Anzahl Betroffener erfolgen. Im Arbeitspaket 3 im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurde eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei wurden vorrangig die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen (insbesondere Ballungsräume) sowie weiterer europäischer Ballungsräume ausgewertet. Ergänzend wurde die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Dabei wurde eine Reihe von verwendeten Hotspot-Identifizierungsverfahren ermittelt. Fünf dieser Verfahren wurden an einer Musterstadt mit rund 100.000 Einwohnern erprobt. Die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren wurden ermittelt, dargestellt und verglichen. Abschließend wurden die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Verfahren in Datenblättern dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gibt nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden müssen. Sie nennt weder einzuhaltende Lärmgrenzwerte, noch legt sie fest, dass Maßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärmbetroffenen ergriffen werden müssen. Es ist vielmehr Aufgabe der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden, die Lärmsituation im Einzelnen zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung zu entwickeln. Dabei ist die Höhe der Lärmpegel allein kein hinreichendes Kriterium für die Entscheidung, an welchen Orten die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig ist. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben diesen quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten ("Hotspots") erscheint es sinnvoll, auch eine qualitative Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen. Im Rahmen des Arbeitspakets (AP) 3 wird eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei werden zum einen die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen, insbesondere Ballungsräume, sowie europäische Ballungsräume ausgewertet. Zum anderen wird die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Die gefundenen Hotspot-Identifizierungsverfahren werden für ein Testgebiet berechnet und grafisch dargestellt und bewertet. Daraus abgeleitet wird ein Vorschlag für eine zweistufige Herangehensweise entwickelt: Die Berechnung eines Hotspotmaßes (HSM) und eine qualitative Bewertung der Hotspots mit Hilfe eines Indikatorensystems. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Eifel Plume" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Erkundung der Erdkruste und des oberen Erdmantels in der Eifel durch Fernbebentomographie und lokale Tomographie. Fragestellung: Gibt es unter der Eifel einen Magmaaufstieg aus dem Erdmantel, der moeglicherweise die Hebung der Eifel und den Vulkanismus erzeugt.
Das Projekt "Bestandsaufnahme und Wirksamkeit von Maßnahmen der Luftreinhaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IVU Umwelt GmbH durchgeführt. Der aktuelle Sachstand bei der Erstellung von Luftreinhalte-, Luftqualitäts- und Aktionsplänen in Deutschland wurde mit Hilfe einer eingehenden Analyse der zum Stichtag 30.11.2012 veröffentlichten Pläne beschrieben. Diese Pläne bieten in der Zusammenschau eine umfangreiche Darstellung der aktuellen Luftschadstoffsituation, der verschiedenen Methoden der Prognose und der diskutierten Maßnahmen. Das vorliegende Vorhaben baut auf Methoden und Ergebnissen vorangegangener Arbeiten (FKZ 204 42 222, FKZ 363 01 140 und FKZ 363 01 194) auf und führt diese weiter. Die seit dem 31.08.2008, dem Stichtag der letzten Aktualisierung, neu hinzugekommenen oder veränderten Pläne wurden recherchiert, erfasst und ausgewertet. Einige der aus den Plänen zusammengeführten Daten wurden als thematische Karten aufbereitet. Zur Klassifizierung der in den Plänen genannten Maßnahmen wurde in den Vorgängerarbeiten ein Maßnahmenschema entwickelt, das im vorliegenden Bericht zum 'Maßnahmenschema 2013' erweitert wurde. Mit diesem Analysewerkzeug, das als den Bericht ergänzende Excel-Datei aufgebaut ist, wurden alle Maßnahmen der bis zum 30.11.2012 vorgelegten Veröffentlichungen, d. h. Pläne, Fortschreibungen und Entwürfe, systematisch erfasst und untersucht. Nach der durchgeführten Integration der neuen Maßnahmen enthält das Maßnahmenschema 2588 Maßnahmen aus 242 Plänen. Um die Vergleichbarkeit der in den Plänen aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten, wurde die in den Vorgängerarbeiten entwickelte Zusammenstellung von standardisierten Maßnahmen weitergeführt. Diese erweiterten 'Standard-Maß nahmen 2013' stellen ein zentrales Element der Maßnahmenanalyse dar und bilden alle Maßnahmen ab, die in Deutschland laut den vorgelegten Plänen durchgeführt, geplant oder diskutiert werden. Durch den längeren Zeitraum, in dem in Deutschland Pläne und Maßnahmen entwickelt und vor allem auch umgesetzt wurden, bietet sich inzwischen auch die Möglichkeit, die Wirkung von Maßnahmen durch vergleichende Untersuchungen nach deren Umsetzung abzuschätzen. und so die Wirkungsbeurteilung auf ein breiteres Fundament zu stellen, das über die gemäß den Plänen erwarteten Wirkungen, die in der Regel auf Abschätzungen und Szenarienrechnungen basieren, hinausgeht. Hierzu wurden Veröffentlichungen zur Bewertung von Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung, die nach der Verabschiedung der jeweiligen Pläne und nach der Einführung der entsprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden, recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. Betrachtet wurden hierbei die Maßnahmen Umwelt zone, Umweltorientiertes Verkehrsmanagement, Lkw-Durchfahrtsverbot und Tempo 30 bzw. 40 auf Hauptverkehrsstraßen. Am Beispiel der Umweltzone wurden die Komplexität der Aufgabenstellung und die Möglichkeit einer isolierten Abschätzung der Wirkung einer Maßnahme diskutiert. An drei Maßnahmenbeispielen zum Kfz-Verkehr wurden Wirkungspotenziale von Maßnahmen analysiert und am Beispiel der Umweltzone mit veröffentlichten Evaluierungen verglichen.
Das Projekt "Untersuchungen aktiver hydrothermaler Areale im Bereich von 'Hotspots' durch die Messung von Methan und anderen leichtfluechtigen Kohlenwasserstoffen (Tauchboot CYANA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Biogeochemie und Meereschemie durchgeführt. Hydrothermal aktive Bereiche im Gebiet der Teahitia und Macdonald Hotspots (suedlicher Zentralpazifik) sind durch die on-board Bestimmung der Konzentration von Methan und anderen leichtfluechtigen Kohlenwasserstoffen sowie Schwefelwasserstoff im Meerwasser lokalisiert und kartiert worden. Durch Direktbeprobung eines untermeerischen Ausbruches des Macdonald-Vulkans konnten wesentliche Erkenntnisse zu Prozessen in hydrothermal beeinflussten Zonen gewonnen werden.
Durch den längeren Zeitraum, in dem in Deutschland Pläne und Maßnahmen entwickelt und vor allem auch umgesetzt wurden, bietet sich inzwischen auch die Möglichkeit, die Wirkung von Maßnahmen durch vergleichende Untersuchungen nach deren Umsetzung abzuschätzen. und so die Wirkungsbeurteilung auf ein breiteres Fundament zu stellen, das über die gemäß den Plänen erwarteten Wirkungen, die in der Regel auf Abschätzungen und Szenarienrechnungen basieren, hinausgeht. Hierzu wurden Veröffentlichungen zur Bewertung von Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung, die nach der Verabschiedung der jeweiligen Pläne und nach der Einführung der entsprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden, recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. Betrachtet wurden hierbei die Maßnahmen Umweltzone, Umweltorientiertes Verkehrsmanagement, Lkw-Durchfahrtsverbot und Tempo 30 bzw. 40 auf Hauptverkehrsstraßen.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Das Projekt "Habitatgefuege von Gemeinschaften an den Abfluessen von Alpenseen: Biologische Gefahrenherde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz, Fachabteilung Hydrobiologie-Limnologie durchgeführt.
Bisherige PM10-Expositionsabschätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) für Deutschland basieren auf Konzentrationsfeldern mit einer horizontalen Auflösung von ca. 7*8 km². Der vorliegende Bericht beschreibt die Umsetzung von Verfahren zur Berücksichtigung urbaner Strukturen und insbesondere lokaler Verkehrsbelastungen in der PM10-Expositionsabschätzung in einem Pilotprojekt. Dazu wurden für das Bezugsjahr 2013 exemplarisch für die Bundesländer Berlin und Brandenburg drei Methoden zur räumlichen Verfeinerung der Expositionsabschätzung angewendet und mit den Ergebnissen vorhandener Modellierungen in höheren räumlichen Auflösungen aus der Luftreinhalteplanung abgeglichen.
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