Das Projekt "Waffenwirkung und Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht durchgeführt. Die Umwelt wird durch die neuen Vertraege des humanitaeren Voelkerrechts wie z.B. im Zusatzprotokoll I vom 12.12.1977 zu den Genfer Abkommen vom 12.8.1949 auch im bewaffneten Konflikt geschuetzt. Das Ausmass und den Umfang des Schutzes an Hand der Vertragsvorschriften und des voelkerrechtlichen Gewohnheitsrechts praezise zu bestimmen, stoesst angesichts der in den Vertraegen verwendeten Terminologie und der uneinheitlichen Staatenpraxis auf Schwierigkeiten. Die interdisziplinaer angelegte zweite Phase des Projekts dient der Aufarbeitung der naturwissenschaftlichen Rahmenbedingungen der voelkerrechtlichen Vorschriften. Dabei werden unter naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten sowohl methodische Fragestellungen des Schutzes der Umwelt im bewaffneten Konflikt aufgegriffen als auch Untersuchungen ueber die Auswirkungen bestimmter Waffen und Kriegsfuehrungsmethoden auf die Umwelt durchgefuehrt. Das Ziel des Projektes ist die Herausarbeitung von Empfehlungen fuer eine Verbesserung des Schutzes der Umwelt im bewaffneten Konflikt, die in den Prozess der Ueberpruefung der vertraglichen und gewohnheitsrechtlichen Grundlagen in den Vereinten Nationen Eingang finden koennen.