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Scriptumonline 14: Hydrologie und Hydrogeologie der Ibbenbürener Karbon-Scholle - PDF

Das Heft Nr. 14 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ stellt die maßgeblichen hydrologischen und hydrogeologischen Eigenschaften der Ibbenbürener Karbon-Scholle zusammen. Mit Hilfe der erhobenen geohydraulischen Daten wurde ein numerisches Grundwasserströmungsmodell erstellt. Dieses Modell ermöglicht es, die Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf ein zukünftiges Zielniveau zu prognostizieren und Veränderungen der natürlichen hydrogeologischen Verhältnisse im Hinblick auf Grundwassernutzungen im Einflussbereich des Wiederanstiegs zu bewerten. [2020. 10 S., 2 Abb., 1 Tab., ISSN 2510-1331]

2024-06-16_Dezernent_Modellierung_hydro-undrohstoffgeologischer_K%C3%B6rper.pdf

Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt ( Wir suchen Sie als Dezernent/-in (m/w/d) Modellierung hydro- und rohstoffge Körper (E 13 TV-L) für das Dezernat 23 „Angewandte Geologie und Georisiken“ vorbehaltlich des haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 13 TV-L bewertet. E 13 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Vor unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 16.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministerium Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anha Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Die Ab „Geologischer Dienst“ nimmt die Aufgaben der geowissenschaftlichen Fachob Landes wahr. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Fachinformationen über den Z Veränderungen der Kompartimente der obersten Erdkruste (Gesteine, Böden zu erheben, neutral zu bewerten und anwendungsbezogen für Staat, Wissen Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualif aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichk Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ab Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Tic zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhal https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. e höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weit papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie m ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenzte einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschland ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attrakt in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Erschließung, Generierung, Parametrisierung und Auswertung angewa geowissenschaftlicher Punkt-, Flächen- und Rauminformationen für die hydro- und rohstoffgeologischer Räume Entwicklung, Übernahme, Validierung, Auswertung und Bereitstellung zur Umsetzung des Geologiedatengesetzes (GeolDG), für Anfragen de Bergverwaltung und anderer Institutionen zu hydro- und rohstoffgeolog Problemen bzw. zu Sachverhalten der Rohstoffsicherung Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Qualitätsprüfung und hydrogeologischer und lagerstättenkundlicher Rauminformationen Entwicklung, Beteiligung und fachliche Umsetzung themenbezogener Umgang mit anwenderorientierten Datenbanken und Schnittstellen) Weitere wünschenswerte Anforderungen: hydrogeologische und/oder rohstoffgeologische Kenntnisse zum geolo Sachsen-Anhalts Erfahrungen in der geologischen 3D-Modellierung einschließlich Attrib Parametrisierung des geologischen Raums Grundkenntnisse zu Programmen (z. B. GOCAD, MOVE, GST, GIS-A etc.), geologischen Methoden und Modellen sowie zu Betrieb und Nutz Datenbankmanagementsystemen (z. B. Microsoft SQL Server, Postgre Kenntnisse von geowissenschaftlichen Verschlüsselungssystemen (z. Symbolschlüssel Geologie / SEP 1 und 3 u. a.) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, G Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind will Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Me werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Bitte beachten Sie daher, dass säm Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung einer beg Übersetzung in deutscher Sprache sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit m deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internet Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://lsaurl.de/kmkzab. Bewerber/-innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, fügen ihrer Bewerbu Sprachzertifikat auf Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen

Qualität des oberflächennahen Grundwassers 2000

Brose, F. Brühl, H., 1993: Untersuchungen zur geogenen und anthropogenen Grundlast umweltrelevanter Schadstoffe in oberflächennahen Lockergesteinen und Grundwässern im westlichen Stadtgebiet von Berlin. – Z. dt. geol. Ges., 144, S. 279-294, Hannover. BTU et al. (2003): Erstellung von Karten zur Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben für die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).- Bericht der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, der Hydor Consult GmbH sowie der Heinkele Bodenconsult an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (unveröff.). FU (1997): Sicherung der Trinkwasserversorgung Berlins, Hydrogeologische Voraussetzung, Abschlussbericht. – Freie Universität Berlin, Institut für Geologie, Geophysik und Geoinformatik, Fachrichtung Rohstoff- und Umweltgeologie, Autoren: Pekdeger, A., C. Sommer- von Jarmersted & E. Kösters , im Auftrag des Senates von Berlin (unveröff.). 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LAWA (2003): “Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie”, Arbeitsexemplar. – Hrsg.: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Stand: 30.04. mit Aktualisierungen vom 14.10.2003 (unveröff.). DVWK 125 (1999): Methoden für die Beschreibung der Grundwasserbeschaffenheit. – DVWK-Schriften 125. WHG (2005): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746). BWG (2005): Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357). TrinkwV (2001): Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 ( BGBl. I S. 959).

Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers 1990

Das Grundwasser ist eine für den Menschen lebensnotwendige Ressource. Der Bericht zur Situation und Entwicklung der Öffentlichen Trinkwasserversorgung des Landes Berlin und der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Umland von Berlin (AG Wasser 1991) zeigt eine relativ angespannte Situation der Ressource Grundwasser für Berlin auf. Das theoretisch maximal verfügbare Grundwasserdargebot für West-Berlin , das sich anteilig aus der natürlichen Grundwasserneubildung, aus Uferfiltrat und aus der künstlichen Grundwasseranreicherung zusammensetzt, wird schon jetzt vollständig genutzt . Die Differenz aus dem 1990 genutzten Dargebot und dem theoretisch maximal verfügbaren Dargebot (= erkundetes Grundwasserdargebot) für Ost-Berlin bildet daher allein die Grundwasserreserve , die Gesamt-Berlin aufgrund des prognostizierten größtmöglichen Einwohnerzuwachses bis zum Jahr 2010 auf 4 Mio. fast vollständig verbrauchen wird (vgl. Tab. 1). Das heißt, daß bei weiterer Kontamination von Grundwasser keine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ gutem Trinkwasser mehr gewährleistet werden kann. Deshalb sollte dem Schutz des Grundwassers größte Bedeutung beigemessen werden. Erste Voraussetzung dafür ist der Schutz des Bodens vor Kontaminationen, denn vor allem die löslichen Schadstoffe werden durch Versickerung des Niederschlagswassers in das Grundwasser weitergeleitet. Die Bewertung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist von einer Reihe von Einflußfaktoren abhängig, wie z. B.: Der erste Grundwasserleiter, der hier betrachtet wird, ist durch die über ihm liegenden geologischen Deckschichten in unterschiedlichem Maße vor eintretenden Schadstoffen geschützt (natürliche Schutzwirkung). Besonders bindige Böden sind in der Lage, eine gewisse Menge von Schadstoffen, z. B. durch Einbau von Metallen in die Schichtgitter der Tonminerale, zu absorbieren. Während von diesen im Boden komplex gebundenen Schadstoffen eine relativ geringe Gefährdung des Grundwassers ausgeht, können die nicht gebundenen Schadstoffe durch Versickerung in das Grundwasser gelangen. Ein Schadstoffabbau im Boden kann durch mikrobiologische Prozesse erfolgen, ist jedoch stoffspezifisch sowie abhängig von Beschaffenheit, Temperatur und Sauerstoffgehalt des Bodens. Diese Selbstreinigung ist aber ebenso wie die Filterwirkung relativ unbedeutend. Daher stellt jede erfolgte Kontamination eine Gefahr vor allem für den ersten Grundwasserleiter dar. Sande und Kiese ohne bindigen Anteil binden auch nur sehr geringe Mengen an Schadstoffen und bieten darum dem Grundwasser kaum Schutz. Ein "gewisser" Schutz wird erst bei einer großen Mächtigkeit (>10 m) durch die Verlängerung der Sickerzeit angenommen. Für die zeitliche und räumliche Ausbreitung der Schadstoffe bzw. des Grundwassers sind der Oberflächenabfluß und seine Fließrichtung die Sickergeschwindigkeit und die horizontale Fließgeschwindigkeit im Grundwasserleiter von Bedeutung. Ein Oberflächenabfluß setzt dann ein, wenn die Versickerungszone aus bindigem Material wie Ton, Schluff und/oder Geschiebemergel besteht die Erdoberfläche eine Hangneigung aufweist ein die Versickerung übersteigendes Angebot an Niederschlagswasser vorhanden ist. Schadstoffe, die auf bindigen Böden abgelagert werden, versickern zwar nicht so schnell, können aber durch Niederschlagswasser in Senken mit sandigem Untergrund transportiert werden und stellen in diesem Fall ebenso eine große Gefahr für den ersten Grundwasserleiter dar. Die Sickergeschwindigkeit bzw. die meßbare Größe Sickerzeit ist eines der maßgeblichsten Kriterien für die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Sie resultiert im wesentlichen aus dem geologischen Aufbau der über dem Grundwasser liegenden Deckschichten (Durchlässigkeitsbeiwert, Porosität) und ihren Mächtigkeiten (Fließ- bzw. Sickerweg). Mit der Zunahme des Anteils bindiger Bildungen ist eine Abnahme des Durchlässigkeitsbeiwertes und damit der Sickergeschwindigkeit verbunden. Größer werdende Flurabstände verlängern die Sickerzeit. Der lithologische Aufbau des Grundwasserleiters und das Grundwasser-Fließgefälle bestimmen die horizontale Fließgeschwindigkeit und damit die räumliche und zeitliche Ausbreitung von Schadstoffen innerhalb eines Grundwasserleiters. Da ein Grundwasserleiter nicht homogen aufgebaut ist, sondern feinsandige mit grobsandigen oder auch schluffigen Partien wechseln können, muß ein resultierender horizontaler Duchlässigkeitsbeiwert zur Berechnung der Fließgeschwindigkeit herangezogen werden. Praktisch ist es sehr schwierig, alle wichtigen Einflußgrößen für die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers in ein Modell einfließen zu lassen. Deshalb werden für die Erarbeitung von Modellen und Karten nur die wichtigsten morpho- und geologischen Größen verwendet, wobei die Einflüsse durch die physiko-chemischen Eigenschaften der Schadstoffe sowie deren Wechselwirkungen mit dem geologischen Umfeld (z. B. das geochemische Bindungsverhalten) keine Berücksichtigung finden. Als die wichtigsten morpho- und geologischen Größen gelten: ein Geländehöhenlinienmodell (in Form einer Höhenlinienkarte, insbesondere für die Bewertung von Richtung, Geschwindigkeit und Größe des Oberflächenabflusses) ein Modell des geologischen Aufbaus und der Mächtigkeit der Deckschichten des ersten Grundwasserleiters (in Form einer differenzierten Karte der vertikalen Duchlässigkeitsbeiwerte) ein Modell der Grundwasserdynamik (in Form einer Karte der Grundwasserströmungsrichtung und -geschwindigkeit). Erste Ansätze zur Erstellung eines hydrogeologischen Modells für Berlin wurden in der Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz entwickelt. Die detaillierte Bewertung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf der Grundlage der genannten geo- und morphologischen Faktoren war hier nicht möglich, da eine Reihe der benötigten Datengrundlagen fehlt bzw. in ihrer Genauigkeit nicht den Anforderungen entspricht.

08_2023_Stellenausschreibung_Probenehmer_Lab._Halle_final.pdf

Stellenausschreibung Nr. 08/2023 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Halle (Saale) einen Probenehmer (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte:  Durchführung von Probenahmen gemäß den Anforderungen des Gewässerüberwachungs- programms Sachsen-Anhalt (Oberflächenwasser, Grundwasser, Sedimente, Schweb- stoffe) und des Abwasserkontrollplans im Rahmen der behördlichen Abwassereinleitkon- trolle sowie bei Sondermessprogrammen einschließlich folgender Tätigkeiten:  Vorbereitung, Pflege, Reinigung und Wartung der Probenahmeausrüstungen unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagementsystems  Führen von Probenahmenfahrzeugen  Messung von physikalisch-chemischen Parametern und Bestimmung von organoleptischen Parametern  Durchführung der Probenvorbehandlungen vor Ort und im Labor  Anwendung des Laborinformations- und Managementsystems Blomesystem (LIMS) Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als umweltschutztechnischer Assistent (m/w/d), Fach- kraft für Abwassertechnik (m/w/d), Chemielaborant (m/w/d) oder vergleichbarer Fachrich- tungen bzw. vergleichbare Kenntnisse und Qualifikationen, die zur Ausübung der o.g. Tä- tigkeiten befähigen  mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre) im genannten Aufgabengebiet  Kenntnisse im Umgang mit hydraulischen Modellen (1D/ 2D), GIS-Anwendungen (ESRI), CAD-Software  Grundkenntnisse über die geltenden DIN-, EN-, ISO-Vorschriften zur Untersuchung von Wasser und Feststoffen  praktische Erfahrungen im Umgang mit Probenahme- und Messtechnik für Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben  Grundkenntnisse MS-Office  Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Probenahmefahrzeugen und sonstigen Dienstkraftfahrzeugen auf der Straße und im Gelände  Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:       Fachkenntnisse zu Abwasserbehandlungsanlagen hydrologische, hydrogeologische, chemische und limnologische Kenntnisse grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Chemie und Messtechnik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Anforderungen Erfahrungen im Umgang mit Qualitätsmanagementsystemen nach DIN ISO 17025 Sportbootführerschein Binnen Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, organisatorische Fähigkeiten zur Koordinierung arbeitsplatzübergreifender Aufgaben be- sitzen. Was wir Ihnen bieten können:  betriebliche Altersvorsorge (VBL)  individuelle Fortbildungsmöglichkeiten  Gewährung einer Jahressonderzahlung  30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 11.05.2023 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 08/2023 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der Daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) o- der Frau Steuer (Telefon-Nr. 0391/581-1209). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.

„Im Westen stieg der Stand des Grundwassers, im Osten ist dieser weiter gesunken“

Hohe Temperaturen, kaum Niederschläge: Der Sommer 2022 ist – mal wieder – heiß und trocken. Viele Seen und Flüsse zeigen deutlich gesunkene Pegelstände, erschreckend viele Oberflächengewässer sind vom Austrocknen bedroht. Doch was ist mit dem Grundwasser? Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat gerade die Sonderausgabe zur Entwicklung des Grundwassers in Niedersachsen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Darin zeichnet sich ein uneinheitliches Bild für Niedersachsen: Trockener Osten und „fast normaler“ Westen. Hohe Temperaturen, kaum Niederschläge: Der Sommer 2022 ist – mal wieder – heiß und trocken. Viele Seen und Flüsse zeigen deutlich gesunkene Pegelstände, erschreckend viele Oberflächengewässer sind vom Austrocknen bedroht. Doch was ist mit dem Grundwasser? Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat gerade die Sonderausgabe zur Entwicklung des Grundwassers in Niedersachsen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Darin zeichnet sich ein uneinheitliches Bild für Niedersachsen: Trockener Osten und „fast normaler“ Westen. Frau Rickmeyer, was ist der zentrale Erkenntnisgewinn aus dem Sonderbericht für das Jahr 2021? Bereits seit 2009 bewegen sich die Grundwasserstände auf einem durchschnittlichen bis eher niedrigen Niveau. Die Trockenjahre 2018 und 2019 haben die Situation noch deutlich verschärft. Das hat zu zum Teil extremst niedrigen Grundwasserständen geführt. In den Jahren 2020 und 2021 zeichnet sich zwar insgesamt eine Verbesserung der Situation ab, diese verläuft aber regional komplett unterschiedlich: In den westlichen und nordwestlichen Landesteilen sind die Grundwasserstände auf etwa durchschnittliche Niveaus angestiegen, während in den östlichen und südlichen Teilen Niedersachsens weiterhin zum Teil ausgesprochen angespannte Verhältnisse herrschen. Einzelne Messstellen zeigen auch weiterhin sinkende Grundwasserstände, insbesondere in den warthezeitlichen Geestregionen Ostniedersachsens, also in der Stader und Lüneburger Geest. Vereinzelt treten solche Messstellen aber auch im westlichen Niedersachsen auf. Frau Rickmeyer, was ist der zentrale Erkenntnisgewinn aus dem Sonderbericht für das Jahr 2021? Herr Dr. Wriedt, was glauben Sie ist der Grund dafür? Ursache sind zum einen regionale Konstellationen wie hydrogeologische Gegebenheiten und die Witterungsverhältnisse vor Ort. In Niedersachsen haben wir ein deutliches Niederschlagsgefälle von Nordwest nach Südost mit zunehmend trockeneren Witterungsverhältnissen. In Niederungsregionen haben wir in der Regel stabilere Grundwasserverhältnisse, da hier immer Wasser „von oberhalb“ zufließt. In den Geestgebieten schwanken die Grundwasserstände dagegen nicht nur saisonal, sondern auch sehr deutlich in mehrjährigen Zyklen. Herr Dr. Wriedt, was glauben Sie ist der Grund dafür? In den warthezeitlichen Geestregionen Ostniedersachsens - aber nicht nur dort - befindet sich das Grundwasser oftmals viele Meter unterhalb der Geländeoberfläche und wird von gering durchlässigen Schichten überdeckt. Diese Bedingungen prägen die Grundwasserstandsdynamik nachhaltig. Grundwasserstände verändern sich in diesen Messstellen überwiegend in langjährigen Mustern und zum Teil auch mit deutlicher Verzögerung zur Witterung. In diesen Regionen konzentrieren sich auch die großen Beregnungsgebiete in Niedersachsen. Dort werden vor allem Felder mit Grundwasser bewässert. Welchen Einfluss insgesamt in Niedersachsen gestiegene Grundwasserentnahmen zum Beispiel für die öffentliche Wasserversorgung, den erhöhten Bewässerungsbedarf beziehungsweise den weiteren Ausbau der Feldberegnung die Entwicklung der vergangenen Jahre beeinflusst haben, können wir als NLWKN nicht abschließend beurteilen. Haben wir es hier mit einer auf den Klimawandel basierenden Entwicklung zu tun? Dr. Gunter Wriedt: Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Niedersachsen deutlich spürbar. Die Entwicklungen, die sich nicht nur als Folge der Trockenjahre 2018 und 2019, sondern bereits seit über zehn Jahren in unseren Grundwasserständen abzeichnen, sind nicht lediglich Folge zufälliger Witterungsschwankungen. Mit den in der Vergangenheit beobachteten und für die Zukunft prognostizierten Änderungen der saisonalen Verschiebungen der Niederschläge, Anstieg der Temperaturen und Änderungen der Wetterlagen sind sie auch Ausdruck einer sich infolge des Klimawandels insgesamt verändernden Wasserhaushaltsdynamik. Es liegen Untersuchungen vor, nach denen die extremen Trockenjahre 2018 und 2019 durch den Klimawandel deutlich verstärkt wurden. Auf Basis der bislang vorliegenden Klimaprojektionen und Auswertungen zur Grundwasserneubildung erwarten wir aber im Landesdurchschnitt und im langjährigen Mittel keine gravierenden Veränderungen. Konkrete Vorhersagen über die nächsten Jahre sind jedoch nicht möglich. Als Fachbehörde werden wir die Entwicklung selbstverständlich weiter beobachten. Was bedeutet das für die Grundwasserbewirtschaftung? Anne Rickmeyer: Für eine vorausschauende Grundwasserbewirtschaftung ist es unerlässlich, nicht nur die aktuellen klimatischen Bedingungen zu betrachten, sondern sowohl die zu erwartenden klimatischen Bedingungen inklusive der damit einhergehenden Extreme, als auch die Veränderungen der Wasserbedarfe für die verschiedenen Nutzungen angemessen zu betrachten und in Einklang zu bringen. Als einen wesentlichen Beitrag zu diesen Fragen hat das Land Niedersachsen das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen aufgestellt und im Frühjahr 2022 veröffentlicht (MU 2022). ( Wasserversorgungskonzept Niedersachsen | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ) Haben wir es hier mit einer auf den Klimawandel basierenden Entwicklung zu tun? Dr. Gunter Wriedt: Was bedeutet das für die Grundwasserbewirtschaftung? Anne Rickmeyer: Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen schätzt, dass der Bedarf an Grundwasser für Feldberegnung bis 2050 um 136 Prozent von 254 Millionen Kubikmeter pro Jahr (2015) auf etwa 600 Millionen Kubikmeter pro Jahr ansteigen wird. Kurzfristig bis 2030 ist eine Bedarfssteigerung von 54 Prozent zu erwarten. Für die öffentliche Wasserversorgung wird mit einer Bedarfssteigerung um neun Prozent bis 2050 von 747 Millionen Kubikmeter pro Jahr (2015) auf 815 Millionen Kubikmeter pro Jahr gerechnet. Für industrielle Entnahmen in Eigenversorgung werden keine wesentlichen Änderungen angenommen. Wie geht die Wasserwirtschaft mit diesen Bedingungen um? Anne Rickmeyer: Maßgeblich für wasserwirtschaftliche Planungen sind in der Regel die regional vorherrschenden durchschnittlichen klimatischen Verhältnisse. Diese werden konventionell über einen 30-Jahreszeitraum bestimmt. Speziell für die Bewirtschaftung von Grundwasserressourcen ist dies bedeutsam, da Niederschlag und Verdunstung (und damit auch die Grundwasserneubildung) natürlichen Schwankungen unterliegen. Durch Bezug auf mittlere Verhältnisse soll langfristig ein Ausgleich dieser Schwankungen sichergestellt werden. Dabei werden in Wasserrechtsverfahren je nach Art der Entnahme und der zu erwartenden Auswirkungen auch weitergehende Betrachtungen durchgeführt, um instationäre Verhältnisse oder Trockenphasen zu berücksichtigen. Die Entscheidungsbasis wird kontinuierlich an den Stand der Technik angepasst; dazu gehört zum Beispiel der verstärkte Einsatz hydrogeologischer Modelle und die Einbeziehung des Klimawandels mit dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand. Wie geht die Wasserwirtschaft mit diesen Bedingungen um? Anne Rickmeyer: Einen Handlungsrahmen für die Genehmigungspraxis in den unteren Wasserbehörden liefert der Grundwassermengenbewirtschaftungserlass (MU, 2020). Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (niedersachsen.de) Er benennt für die einzelnen Grundwasserkörper und Landkreise Richtwerte der für Entnahmen nutzbaren Reserven. Die verfügbaren Reserven werden dabei bereits auf Basis von Trockenjahren und nicht von durchschnittlichen Verhältnissen abgeleitet. Dieser seit 2015 gültige und zwischenzeitlich aktualisierte Erlass wird derzeit neu konzipiert und überarbeitet. In der zukünftigen Fassung werden neben Trockenjahren auch die aktuellen Klimaprognosen sowie die Erkenntnisse aus dem Wasserversorgungskonzept des Landes Berücksichtigung finden. Die Auswertung der Daten bezieht sich ja ausschließlich auf das vergangene Jahr 2021. Können Sie denn daraus auch für das aktuelle Jahr und für die Zukunft Aussagen treffen? Dr. Gunter Wriedt: Konkrete, tagesaktuelle Werte können wir leider nicht zur Verfügung stellen. Die Grundwasserstandsentwicklung folgt letztendlich der Witterungsdynamik, konkrete Vorhersagen für die Zukunft sind daher nicht möglich. Auch die in einzelnen Messstellen deutlich verzögerte Reaktion auf die Witterungsdynamik erschwert die Beurteilung der aktuellen Entwicklungen. Die aktuelle, nun über mehrere Jahre andauernde Trockenphase hat vielerorts zu extrem niedrigen Grundwasserständen geführt, die sich möglicherweise auch nur langsam regenerieren. Die bislang vorliegenden Klimaprojektionen legen jedoch auch nicht nahe, dass sich diese Situation dauerhaft als Norm etabliert. Möglicherweise pendeln wir zukünftig auch zwischen Extremen hin und her. Die Häufigkeit trockener Sommer wird jedoch zunehmen. Insgesamt wissen wir aber noch zu wenig darüber, wie Klimawandel und Witterungsverhältnisse sich insgesamt auf die Grundwasserstände in Niedersachsen auswirken. Als Fachbehörde werden wir das selbstverständlich weiter beobachten, gegebenenfalls neu bewerten und die Ergebnisse als Information und Entscheidungsgrundlage für die Wasserwirtschaft und die Politik zur Verfügung stellen. Die Auswertung der Daten bezieht sich ja ausschließlich auf das vergangene Jahr 2021. Können Sie denn daraus auch für das aktuelle Jahr und für die Zukunft Aussagen treffen? Dr. Gunter Wriedt: Vielen Dank für das Gespräch. Vielen Dank für das Gespräch. Link zum Grundwasserbericht Niedersachsen - Sonderausgabe zur Grundwasserstandsentwicklung im Jahr 2021 auf der Website des NLWKN: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/186424 Zu den Personen: Zu den Personen: Anne Rickmeyer leitet seit Mitte 2016 als Direktorin den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (kurz NLWKN). Der NLWKN ist in ganz Niedersachsen mit elf Betriebsstellen und zahlreichen weiteren Standorten und Stützpunkten präsent. Anne Rickmeyer Dr. Gunter Wriedt ist als Geograf seit 2010 in der Betriebsstelle Cloppenburg verantwortlich für das Thema Grundwasser und unter anderem wesentlich beteiligt an der Herausgabe zum Bericht über den Grundwasserstand in Niedersachsen. Dr. Gunter Wriedt

Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung (BfS)

Die Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung Einleitung1 Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioak- tive Abfälle gibt es zahlreiche zu erfüllende Sicher- heitsanforderungen an geeignete Gebiete (Untersu- chungsräume), damit das Endlager langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Eine die- ser Sicherheitsanforderungen ist, dass die aus dem Endlager entwichene und in die Biosphäre transpor- tierte Radioaktivität über einen Zeitraum von einer Million Jahre bestimmte Grenzwerte für die effek- tive Dosis nicht überschreiten darf (§ 7 Endlagersi- cherheitsanforderungsverordnung). Zur Abschät- zung, welche effektive Dosis einzelne Personen möglicherweise erhalten können, wurde vom Bun- desamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz eine Be- rechnungsgrundlage geschaffen. Nach dieser gesetzlichen Anforderung sind die Grenzwerte für die effektive Dosis im Bereich von 10 Mikro-Sievert pro Kalenderjahr für die zu erwarten- den Entwicklungen und 100 Mikro-Sievert pro Ka- lenderjahr für die abweichenden Entwicklungen festgelegt. Eine zusätzliche effektive Dosis im Be- reich von 10 Mikro-Sievert pro Kalenderjahr ist aus Sicht des Strahlenschutzes vernachlässigbar gering. Dieses Dosiskriterium wird bereits in anderen An- wendungsbereichen im Strahlenschutz umgesetzt. Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenexposition der deutschen Bevölkerung be- trägt 2100 Mikro-Sievert im Jahr. Somit liegt die zu- sätzliche effektive Dosis, die durch ein Endlager für hochradioaktive Stoffe bei zu erwartenden Entwick- lungen nicht überschritten werden darf, um mehr als den Faktor 100 unter der durchschnittlichen na- türlichen Strahlenexposition. geologischen Barrieren des Untergrundes. Allerdings genügt es nicht, nur die Menge der aus dem Endla- gersystem entwichenen Radionuklide zu betrachten, da die Radionuklide ein unterschiedliches dynami- sches Verhalten in der Biosphäre und eine unter- schiedliche Radiotoxizität aufweisen. Die möglichen Auswirkungen auf den Menschen werden erst durch die Dosisabschätzung bewertbar. Überblick über die Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung Die Biosphärenmodellierung beschreibt mithilfe ra- dioökologischer Modelle die Transport- und Anrei- cherungsprozesse der Radionuklide, die aus dem Endlager in die Biosphäre gelangen. Zunächst wer- den die radioaktiven Kontaminationen der Umwelt- medien (Grund- und Oberflächenwässer, Boden, At- mosphäre) und der Lebens- und Futtermittel auf der Basis von wissenschaftlichen Grundlagen berechnet. Dann wird die effektive Dosis der Bevölkerung aus sinnvollen Festlegungen zu deren Lebensbedingun- gen und Wirtschaftsweisen berechnet. Für die Entwicklung der Biosphäre mitsamt Klima, Topographie, Vegetation, Menschen und Tieren sind keine Prognosen über den Zeitraum von einer Mil- lion Jahre möglich, weder für die Entwicklung der Landschaft, noch für den Menschen an sich oder seine Lebens- und Wirtschaftsweise. Wegen des lan- gen Bewertungszeitraums bei der Endlagerung sind plausible Annahmen und Festlegungen zu treffen. Dies gilt unter anderem für die Verzehrsraten der Lebensmittel, die Aufenthaltszeiten und Aufent- haltsorte des Menschen und die Landwirtschaft, wie zum Beispiel die zu berücksichtigenden Nutzpflan- zen, die Bewässerung und die Erntezyklen. Der Fokus der Sicherheitsanforderungen liegt primär auf dem Endlagersystem und den technischen und 1 Sollten Ihnen Fachausdrücke nicht geläufig sein, so können Sie diese im Glossar der Informationsplattform zur Endlagersuche nachlesen. Stand: April 2022 Seite 1 von 4 Die berechnete effektive Dosis ist nur ein Indikator für die Tauglichkeit eines potenziellen Endlager- standorts und nur eines von vielen Kriterien bei der Bewertung der Standorte. Der Begriff Dosisabschät- zung wurde bewusst gewählt, da es unmöglich ist, reale effektive Dosen zukünftig lebender Menschen über den Bewertungszeitraum von einer Million Jahre zu berechnen. Vielmehr handelt es sich bei der Dosisabschätzung um eine potenzielle Dosis, die fiktive Personen unter ungünstigen Umständen the- oretisch erhalten könnten, wenn die heutigen Le- bens- und Wirtschaftsweisen für das jeweilige Klima unterstellt werden.Endlagerung gelten außerdem bestimmte Grund- sätze, die allgemein für sämtliche zu modellierenden Prozesse in der oberflächennahen Umwelt bis hin zur Dosisabschätzung anzuwenden sind: Letztlich sind standortspezifische Modelle nötig, welche die Kopplung der lokalen geologischen Gege- benheiten, der potenziellen Klimaentwicklungen und der Umwelt abbilden. Für diese standortspezifi- schen Modelle dient die Biosphärenmodellierung in der Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung bei der Endlagerung als Werkzeugkasten. Mit Werk- zeugkasten ist gemeint, dass nur die Transportpfade der Radionuklide zu berücksichtigen sind, die in dem jeweiligen Untersuchungsraum tatsächlich vorkom- men können. Weist das Grundwasser eines Untersu- chungsraums beispielsweise einen Salzgehalt auf, der eine Nutzung zum Trinken, Tränken und Bewäs- sern nicht zulässt, dann entfällt dieser Kontaminati- onspfad.Außerdem gilt, dass die Annahmen für die Berech- nung der effektiven Dosis nach heutigen Maßstäben so realistisch wie mit vertretbarem Aufwand mög- lich sein sollen. Zu einer realitätsnahen Modellie- rung für die Dosisabschätzung gehört auch, dass ortsspezifische Daten des Untersuchungsraumes für bestimmte Zeiträume der Modellierung genutzt werden, wenn die Gültigkeit der Daten für den vor- gesehenen Zeitraum plausibel begründet werden kann. Grundsätze der Biosphärenmodellierung Die Biosphärenmodellierung in diesem Berech- nungsverfahren wurde in Anlehnung an die aktuell gültigen Berechnungsgrundlagen im Strahlenschutz verfasst. Dieses Vorgehen ist deswegen sinnvoll, da die Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung bei der Endlagerung konsistent mit den aktuellen und etablierten Berechnungsverfahren im Strahlen- schutz sein soll. Die Modellstrukturen und Modell- annahmen wurden für die Biosphärenmodellierung vereinfachend und konservativ gewählt. Der Leitge- danke dabei war, die Exposition des Menschen so realistisch wie mit vertretbarem Aufwand möglich zu berechnen, die Exposition aber keinesfalls zu un- terschätzen. Für die Biosphärenmodellierung in der Berech- nungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Bundesamt für Strahlenschutz E-Mail: ePost@bfs.de So müssen alle Radionuklide, die aus dem Endlager in die Biosphäre gelangen können, berücksichtigt werden. Einzelne Radionuklide dürfen erst dann au- ßer Acht gelassen werden, wenn nachgewiesen wurde, dass ihr Dosisbeitrag vernachlässigbar ist. Es sind auch kurzlebige Tochternuklide zu betrachten, sofern sie von langlebigen Mutternukliden nachge- bildet werden. Klimaentwicklung Das Klima eines Standortes ist gemäß Definition die charakteristische Häufigkeitsverteilung atmosphäri- scher Zustände und Vorgänge bezogen auf einen langjährigen Bezugszeitraum von meistens 30 Jah- ren. Bei den Klimaszenarien, die für einen Standort zu betrachten sind, ist in der Berechnungsgrundlage vorgegeben, dass diese „abdeckend“ sein müssen. Es sind demnach alle Klimaszenarien zu rechnen, die am Standort innerhalb der nächsten einen Million Jahre tatsächlich vorkommen können. Hier hilft ein Blick in die Klimageschichte der Region des potenzi- ellen Endlagerstandortes. Die alleinige Betrachtung zeitlich konstanter klimatischer Zustände ohne Übergangsphasen genügt jedoch nicht. Die Klimage- schichte der Erde zeigt, dass ein Übergang von ei- nem Klima in das nächste an teilweise sehr lange Übergangsphasen gekoppelt ist. In diesen Über- gangsphasen kann es zu einer deutlich erhöhten Mobilität der Radionuklide kommen. Beispiele für diese Übergangsphasen sind das Tauen von Perma- frostböden oder das Schmelzen von Gletschern. Seite 2 von 4 Die angenommenen klimatischen Entwicklungen ei- nes Untersuchungsraums sind in die nach § 3 Endla- gersicherheitsanforderungsverordnung genannten „zu erwartenden“ und „abweichenden“ Entwicklun- gen einzuordnen. Die Übereinstimmung der klimati- schen Situation für die Geosphäre und Biosphäre muss in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. Es dürfen niemals unterschiedliche Klimaent- wicklungen für beide Sphären angenommen wer- den. Ausbreitung von Radionukliden und Umweltkonta- mination Die Geosphärenmodellierung liefert die Eingangsda- ten für die Biosphärenmodellierung. Dies sind die Fließrate des radioaktiv kontaminierten Grundwas- sers und die Konzentration gelöster Radionuklide im Grundwasser, die Eintragsrate gasförmiger Radio- nuklide und die chemische Zusammensetzung des Grundwassers, insbesondere die Konzentration der gelösten Salze. Bevorzugt sollen Messwerte aus dem Untersu- chungsraum und hydrogeologische Modelle zur Ab- schätzung der Entwicklung von Grundwasserfluss und Grundwasserzusammensetzung verwendet werden. Es sind sowohl Grundwasser als auch Ober- flächenwasser als Trinkwasser für die Bevölkerung, zum Tränken des Viehs und zur Bewässerung land- wirtschaftlicher Flächen zu betrachten. Auch für die Grundwassernutzung sind nach heuti- gen Maßstäben realitätsnahe Annahmen zu treffen. Wenn beispielsweise ein Grundwasserspeicher in 20 Meter Tiefe ausreichend Wasser liefern kann, um den angenommenen Wasserbedarf zu decken, dann darf für die Berechnung beispielsweise davon ausge- gangen werden, dass aus ökonomischen Gründen kein Grundwasserspeicher genutzt wird, der am sel- ben Standort in 300 Meter Tiefe liegt. Außerdem ist zu prüfen, ob gefördertes Grundwasser zum Trin- ken, Tränken und Bewässern nutzbar ist. Die Nutz- barkeit des Grundwassers, etwa zur Zubereitung von Säuglingsmilchnahrung, kann zum Beispiel durch seinen Salzgehalt eingeschränkt sein. Zusätz- lich ist für jeden Untersuchungsraum zu prüfen, ob in Abhängigkeit vom betrachteten klimatischen Zu- stand aufsteigendes kontaminiertes Grundwasser Bundesamt für Strahlenschutz E-Mail: ePost@bfs.de vorkommt, das zu einer radioaktiven Kontamination des Bodens und der Pflanzen führen kann. Expositionspfade Maßgebend für die Dosisabschätzungen sind die un- günstigsten Einwirkungsstellen. Das sind die Orte für die Erzeugung von Lebensmitteln und für den Auf- enthalt des Menschen, bei denen sich rechnerisch aufgrund der Umgebungskontamination jeweils die höchsten effektiven Dosen ergeben. Im Endergebnis werden für die einzelnen Untersuchungsräume Spannbreiten von Dosiswerten aus den zahlreichen Simulationsrechnungen ermittelt, die aus den Sze- narienbetrachtungen der Geosphäre und den abde- ckenden Betrachtungen der klimatischen Entwick- lungen der Biosphäre resultieren. Letztlich aus- schlaggebend ist für jeden Untersuchungsraum der höchste errechnete Dosiswert. Bei der Abschätzung der effektiven Dosis der Bevöl- kerung sind die effektiven Dosen aus folgenden Pfa- den zu addieren: 1. Äußere Exposition Von der äußeren Exposition spricht man, wenn Radi- onuklide von außen auf den menschlichen Körper einwirken. Durch Bewässerung, aufsteigendes Grundwasser oder aufsteigende Gase gelangen Ra- dionuklide in die Böden und werden dort akkumu- liert. Durch die Radionuklide im Boden wird der Mensch in Abhängigkeit von der akkumulierten Akti- vität, der Art der akkumulierten Radionuklide und der Aufenthaltszeit auf der kontaminierten Fläche exponiert. Durch Sedimentation radioaktiv kontaminierter Schwebstoffe in Oberflächengewässern werden Ra- dionuklide im Ufersediment angereichert. Wie hoch der Mensch durch Radionuklide im Ufersediment exponiert wird, ist von denselben Faktoren abhängig wie beim Boden. 2. Innere Exposition Von der inneren Exposition spricht man, wenn Radi- onuklide über den Mund oder die Atemluft in den menschlichen Körper gelangen. Hierzu zählt die Ex- position über die Nahrungskette durch den Verzehr Seite 3 von 4

Nr. 63.14: AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Die BGE die zieht in Betracht, dieses Ausschlusskriterium Grundwasser prinzipiell anzuwenden ohne eine räumliche Ausdehnung. In meinen Augen ist es nicht verständlich, warum in diesem Fall keine Dateninterpretation (?) mit Bezug zum hydrogeologischen System durchgeführt werden, wie dies ja ansonsten mit anderen Bohrlochdaten als Basis für alle anderen Modelle auch tatsächlich getan wird. Ich denke, wir brauchen eine massive Erweiterung der Datenbasis für Deutschland. Und um eine breite Diskussion zu gewährleisten, ist die gemeinsame Auswertung, Diskussion und Weiterentwicklung der Ergebnisse notwendig. Wir müssen hier einen Weg – ich nenne es mal in Anführungsstrichen – der Schwarmintelligenz auch wirklich finden. Auch um dies zu unterstützen, schlage ich die breite Öffnung des Datenraums bei der BGE zum wissenschaftlichen Diskurs vor. Stellungnahme der BGE: Vielen Dank für diese wichtige Frage. Das Ausschlusskriterium Grundwasseralter wird nach Ansicht der BGE erst eine größere Bedeutung in Phase II des Standortauswahlverfahrens bekommen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird es der BGE voraussichtlich möglich sein durch die Erkundung die notwendigen Daten für eine umfassende Bewertung zu erheben. Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung des hydrogeologischen Systems. In Phase I liegen zu diesem Ausschlusskriterium leider nur sehr wenige Daten für die endlagerrelevanten Tiefen vor. Insbesondere aus den Wirtsgesteinsformationen selbst liegen nur sehr vereinzelt belastbare Messungen vor. Ein Grund ist, dass hydraulisch dichte Formationen, zu denen die Wirtsgesteine gehören, schwierig zu beproben und im Vergleich zu den Grundwasserleitern von geringem Interesse waren. Deshalb ist weiterhin davon auszugehen, dass es in Schritt 2 der Phase I durch die Bewertung des Grundwasseralters zu keiner Eingrenzung der Teilgebiete kommt, da die notwendigen Daten für einen belastbaren Ausschluss nicht vorliegen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Die Tatsache, dass Sie momentan nur drei Daten von insgesamt 154 Daten einsehen können, das ist in der Tat nicht ideal. Das ist was, da arbeiten wir ganz, ganz intensiv dran als BGE hier einen Datentransparenz herzustellen. Aber ich muss auch klar sagen: Wir sind da nicht ganz alleine, weil wir brauchen dafür auch die rechtliche Grundlage. Das war ganz stark Thema in dieser Arbeitsgruppe E1. Da sind wir abhängig von Kategorisierungsbescheiden, die uns von den Staatlichen Geologischen Diensten zugehen. Und wir unsererseits arbeiten sehr, sehr intensiv daran, mit diesen Bescheiden dann auch schnellstmöglich dahingehend umzugehen, dass wir Daten dann auch verfügbar machen. Also, da wird sich sicherlich in naher Zukunft auch noch einiges tun. Wortprotokoll, S. 63 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Bewertung und Optimierung von Grundwasserschutz-Maßnahmenprogrammen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Im Rahmen des UFO-Plan-Vorhabens wurde eine Methodik zur Bewertung und Optimierung von Grundwasserschutzprogrammen nach EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ für diffuse und punktförmige Belastungen entwickelt. Diese Methodik umfasst drei aufeinander aufbauende Teile: 1. Im ersten Teil werden mit Hilfe eines konzeptionellen Modells die Zusammenhänge zwischen Stoffeinträgen (Belastungen), gemessenen Stoffkonzentrationen im Grundwasser und dem hydrogeologischen System ermittelt. 2. Hierauf aufbauend wird eine konsistente Bewertung von Maßnahmenprogrammen zur Erreichung des guten Grundwasserzustandes durchgeführt. 3. Im dritten Teil erfolgt eine Bewertung des Wirkungszeitraums zwischen Einleitung einer Maßnahme und deren Auswirkung im Hinblick auf den Zustand des Grundwassers. Veröffentlicht in Texte | 14/2011.

No. 3/20 - Exploratory drilling to start in October 2020

Work has started on exploratory boreholes R 10 and R 11. The drilling sites for the planned boreholes are currently being prepared so that the drilling rig can be set up safely. First, the drilling site for the R 10 borehole north west of the Asse II mine will be prepared. The area required for this is around 11,000 square metres. For comparison: This corresponds roughly to the area of a football field. This will be followed by the construction of the drilling site for borehole R 11. This is located to the west of the mine in the forest. The area is around 5,600 square metres. The construction work will be carried out from Monday to Friday from 7:00 a.m. to 7:00 p.m. each day. Drilling work is expected to begin in October 2020. The end of the drilling and exploration programme is planned for the end of 2021. The BGE wants to learn more about the Asse underground In order to continue to operate the Asse II mine safely and to implement the retrieval of radioactive waste, the Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) must learn even more about the underground. After the 3D seismic measurements at the beginning of the year, the BGE will drill two exploratory boreholes from above ground into the overburden of the Asse. The exploratory drilling on the surface is intended to collect information on the geological and hydrogeological situation, the structure of the overburden, and the transition area to the salt rock. Furthermore, the boreholes can provide data on groundwater-bearing strata that could be of importance for influx of solution into the Asse II mine. The results are to be incorporated into the geological and hydrogeological model of the Asse. The boreholes are 380 m (R 10) and 528 m (R 11) long. Exploratory borehole R 10 runs vertically into the subsoil, and exploratory borehole R 11 is drilled at an angle of 10 degrees. The minimum distances to the existing mine workings are 260 metres (R 10) and 167 metres (R 11). Concerns that the drilling could lead to an increase in the existing influx of solution are not shared by the State Office for Mining, Energy and Geology (LBEG) and the BGE: The distances between the boreholes and the mine provide sufficient safety.

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