Das Projekt "Erarbeitung einer Prüfrichtlinie 'Hypoaspis-Reproduktion Test' insbesondere zur Bewertung von Pflanzenschutzmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie, Abteilung 10 Allgemeine und Theoretische Ökologie durchgeführt. A) Problemstellung: Das UBA ist im Rahmen des Vollzuges von PflSchG, Biozidrichtlinie, ChemG, EG-AltstoffV u.a. für die Beurteilung der umweltgefährlichen Eigenschaften von Stoffen zuständig. Um die Vergleichbarkeit und die Reproduzierbarkeit der bewertungsrelevanten Ergebnisse zu gewährleisten, sind standardisierte Testmethoden für die verschiedenen Trophiestufen erforderlich. Auch gewinnen besonders längerfristige ökotoxikologische Untersuchungen bei persistenten Substanzen für die Risikobewertung immer mehr an Bedeutung. Für bodenbewohnende, räuberisch lebende Tiere gibt es derzeit keine validierte Richtlinien, obwohl der Bedarf an entsprechenden Untersuchungen insbesondere für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln (Guidance Document an Terrestrial Ecotoxicology under Council Directive 91/414/EEC), und für andere Stoffe (Biozide, Neu- und Altstoffe) besteht. Derzeit ist das UBA jedoch nicht in der Lage, bei entsprechenden Anfragen auf eine validierte Testrichtlinie zu verweisen. Aus Literaturveröffentlichungen über nichtstandardisierte Untersuchungen mit der Bodenraubmilbe Hypoaspis aculeifer ist erkennbar, dass diese als ein geeigneter Testorganismus für die genannten Fragestellungen empfohlen werden kann. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Aufgabe des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Prüfrichtlinie für einen Reproduktionstest mit der Raubmilbe Hypoaspis aculeifer aufbauend auf bekannten Verfahrensvorschlägen (z.B. Bakker et al. (2003), Krogh, P.H., Axelsen, J.A. (1998)). Dazu sind Versuche zur Standardisierung der erforderlichen Testbedingungen (insbesondere Dauer, Testsubstrat) und zu Empfindlichkeit und Reproduzierbarkeit der bewertungsrelevanten Parameter (Mortalität, Reproduktion) in verschiedenen Laboratorien erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen ist ein Prüfrichtlinienentwurf zu erarbeiten. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer neuen Prüfrichtlinie, die der Fortschreibung des Prüfprogramms auf toxische Wirkungen von Stoffen dient.