Der Luftverkehr ist ein Sektor mit einem besonders dynamischen Emissionswachstum. Die Europäische Union hat beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle übernommen und den Luftverkehr 2012 in das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) einbezogen. Zur Unterstützung des internationalen Prozesses für eine globale marktgestützte Maßnahme zur Begrenzung der internationalen Luftverkehrsemissionen unter dem Dach der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurde der Umfang des Emissionshandels reduziert. Anstatt alle Flüge, die wie ursprünglich geplant im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) starten oder landen, abzudecken, werden bis 2023 nur Flüge innerhalb des EWR durch den Emissionshandel abgedeckt. Ziel des Projekts ist es, die Wechselwirkungen zwischen den beiden marktbasierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverkehrsemissionen zu untersuchen: dem EU-ETS und Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). Daher werden mehrere Optionen untersucht, wie die beiden Systeme kombiniert werden können. Während im Prinzip beide Systeme die Emissionen überwachen, unterscheiden sich die MRV-Regeln sowohl auf Verfahrensebene als auch im Detail. Die MRV-Zyklen werden dargestellt und Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Emissionsfaktoren für alternative Kraftstoffe bewertet. Da das EU-EHS derzeit nur Flüge innerhalb des EWR abdeckt, wird die Rolle von Nicht-EWR-Operatoren auf diesen Strecken analysiert. Eine Quantifizierung des Umfangs, in dem die beiden marktorientierten Maßnahmen, das EU-ETS und CORSIA, voraussichtlich zum Emissionsziel der EU im Jahr 2030 beitragen werden, wird in die Studie einbezogen, ebenso wie Möglichkeiten zur Förderung des Übergangs durch einen Innovationsfonds für die Luftfahrt. Quelle. Forschungsbericht
Der Luft- und Seeverkehr ist im Übereinkommen von Paris nicht explizit erwähnt, in Artikel 4 streben die Staaten jedoch an, in der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts einen Ausgleich zwischen anthropogenen Treibhausgasemissionen und Senken oder mit anderen Worten die vollständige Dekarbonisierung bzw. Klimaneutralität zu erreichen. Da die Emissionen des Luft- und Seeverkehrs eindeutig anthropogen sind, fallen sie auch ohne explizite Erwähnung unter die Ziele des Paris Agreements. Im Rahmen des Vorhabens wurden BMU und UBA umfangreich und zeitnah zu vielen Fragen im Kontext Treibhausgasminderung im internationalen Luft- und Seeverkehr unterstützt. Die Unterstützung reichte von der quantitativen Analyse von aktuellen Vorschlägen für Politiken oder Instrumente über die Ad-hoc-Unterstützung bei und zwischen den Verhandlungen internationaler Gremien (ICAO, IMO, EU, etc.) bis hin zur Weiterentwicklung bestehender Instrumente oder Entwicklung eigener Politikvorschläge. Die Diskussion um Treibhausgasminderungen im Luft- und Seeverkehr konnte während der Laufzeit dieses Vorhabens ein Stück weit in Richtung des mit dem Übereinkommen von Paris kompatiblen Minderungspfades vorangetrieben werden. Das Vorhaben hat dazu eigene Beiträge geleistet und somit seine ursprüngliche Zielsetzung erfüllt. Gleichwohl sind der Internationale Luft- und Seeverkehr noch weit vom Paris-kompatiblen Minderungspfad entfernt. Insofern dürfen die Anstrengungen, internationale Vereinbarungen mit ambitionierten Zielen und Instrumenten abzuschließen, nicht nachlassen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der möglichen Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme (GMBM) durch die ICAO im Jahr 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach Artikel 25a (2) der Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) wird (weiterhin) eine Vereinbarung über eine globale Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr angestrebt. Liegt eine solche Vereinbarung auf ICAO-Ebene vor, so prüft die EU-Kommission anschließend, ob und wenn ja wie die ETS-RL geändert werden muss. Eine solche Maßnahme wird eventuell - abhängig von der Entscheidung der 39. Generalversammlung der ICAO - ab 2020 eingeführt. Bedingt durch die Frage, ob und wann eine solche Maßnahme kommen und welches klimapolitisches Ambitionsniveau diese ggf. aufweisen wird, ist die ETS-RL im Luftverkehr für die Zeit nach 2017 anzupassen. Es sind somit im Projektzeitraum Vorschläge der EU-Kommission für die Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr und diesbezügliche politische Diskussionen zu erwarten, zu denen sich DEU/BMUB positionieren muss. Diese Vorschläge können sich auf den Zeitraum vor und nach 2020 beziehen und sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll insbesondere die Kohärenz zwischen GMBM und EU-ETS überprüft werden.
Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme durch die ICAO II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach Artikel 25a (2) der Emissionshandelsrichtlinie (EH-RL) prüft die EU-Kommission nach Vorliegen einer Vereinbarung über eine globale Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr, ob - und wenn ja, wie - die EH-RL geändert werden muss. Eine solche Maßnahme wird nun von der ICAO mit CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ab 2019 schrittweise eingeführt, zunächst zeitlich befristet bis 2035. Ziel ist es, das Wachstum des internationalen Luftverkehrs ab 2021 mittels der Nutzung von Emissionseinheiten CO2-neutral zu gestalten. Die EU-Kommission hat im April 2018 mitgeteilt, CORSIA über die EH-RL zu implementieren, sobald größere Klarheit über Art und Inhalt der von der ICAO zur Anwendung des GMBM verabschiedeten Rechtsinstrumente sowie über die Planungen der anderen ICAO-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Anwendung des GMBM besteht. Dies soll bis spätestens 2023 geschehen. Es ist daher ein politscher Diskussionsprozess zu erwarten, in dem sich BMU positionieren muss. Die Vorschläge der EU-Kommission und weiterer relevanter Akteure sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftlich begleitet und analysiert werden. Dies erfolgt beispielsweise durch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu durch den Aufraggeber - auch kurzfristig - festzulegenden Themen. Wegen des ad-hoc Beratungscharakters des Vorhabens können detaillierte Forschungsfragen und Methoden des Vorhabens aus heutiger Sicht noch nicht abschließend beschrieben werden. Es ist aber aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorgängervorhaben davon auszugehen, dass v.a. Methoden aus Umweltökonomie und Politikwissenschaft zum Einsatz kommen werden. Zudem werden Datenanalysen und Modellierungen von Emissionsszenarien eine wichtige Rolle spielen. Es handelt sich um eine Fortführung des laufenden Projektes 'Weiterentwicklung des EU ETS im Luftverkehr' (FKZ 3717 42 502) über 2019 hinaus.
Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme durch die ICAO III" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der EU ETS im Luftverkehr befindet als regionale marktbasierten Maßnahme in einem Spanungsfeld mit der Einführung der globalen marktbasierten Maßnahme CORSIA durch die ICAO. Die EU-Kommission wird dazu im Sommer 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinienüberarbeitung vorlegen, der in diesem Spannungsfeld einen Weg für die weitere Entwicklung des EU ETS im Luftverkehr aufzeigen wird, und der bis 2023, dem Auslaufen der derzeitigen Regelungen, zu einer Richtlinienänderung führen soll. Ziel dieses Vorhabens, das auf das laufende Projekt 'Weiterentwicklung des EU ETS im Luftverkehr II' (FKZ 3719425080) aufbauen soll, ist die Untersuchung möglicher politischer Optionen zur Weiterentwicklung des EU ETS vor diesem Hintergrund. Je nach Verhandlungsstand (bei der ICAO zu CORSIA und in der EU zum EU ETS) und auftauchenden Problemfeldern sollen sowohl eigener Empfehlungen entwickelt werden, wie sichergestellt werden kann, dass der Luftverkehr in Europa und global zur Einhaltung der Ziele des Übereinkommens von Paris seinen Teil beiträgt, als auch Vorschläge der EU-Kommission und weiterer relevanter Akteure wissenschaftlich begleitet und analysiert werden.
The European Commission, the European Parliament and the Council agreed on a series of legislative proposals as part of the 'Fit for 55' package, which are intended to align energy and climate policy instruments with the new climate target of reducing emissions by at least 55% compared to 1990 levels by 2030. This factsheet presents key aspects of the agreement on aviation in the framework of the European Emissions Trading Scheme (EU ETS) under Directive 2003/87/EC and the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) of the International Civil Aviation Organisation (ICAO) in a condensed form. It further outlines interaction with other ‘Fit for 55’ elements for the use of sustainable fuels in aviation, the Energy Tax Directive and the Renewable Energy Directive.
Das Projekt "Energiewende im Luft- und Seeverkehr: Praxisorientierte Roadmap zur Erreichung der Klimaschutzziele" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. a) Das Klimaabkommen von Paris setzt das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Dazu soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das macht eine globale Energiewende nötig. Aufgrund des prognostizierten weiter stark wachsenden See- und Luftverkehrs und der damit verbundenen Emissionen können die internationalen Klimaschutzziele nur erreicht werden, wenn auch die Energieversorgung dieser Sektoren verändert wird. Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von Erneuerbaren Energien werden zurzeit weder im Luft- noch im Seeverkehr derzeit ausreichend diskutiert oder zur kommerziellen Nutzung vorbereitet. Es sind Prognosen für den Energiebedarf der beiden Sektoren zu ermitteln und sollen konkrete, praxistaugliche Vorschläge erarbeitet werden, wie die nationale und internationale Diskussion zum Einsatz der o.g. Kraftstoffe begonnen werden kann. Weitere Energieeffizienzmaßnahmen (bspw. Windenergie im Seeverkehr) sind zu berücksichtigen. Dabei sind sowohl die etablierten Institutionen (z.B. ICAO, IMO) und Prozesse wie auch verschiedene Instrumente (fiskalische, ordnungsrechtliche etc.) zu analysieren und entsprechende Vorschläge zu erstellen. Dabei sollen die notwendigen Gesetzgebungsinitiativen identifiziert werden, die es ermöglichen, den Luft- und Seeverkehr langfristig klimaneutral zu gestalten, ohne dabei andere ökologische Fragen (z.B. der Luftreinhaltung) zu vernachlässigen. Die Arbeiten sind eng mit thematisch verwandten Vorhaben im UBA (z.B. Treibhausgasneutrales Deutschland, RTD, klimaoptimiertes Flugzeugdesign) durchzuführen. b) Erstellung einer Roadmap zur Bedarfsermittlung u. Etablierung strombasierter Kraftstoffe auf Basis von Erneuerbaren Energien im Luft- und Seeverkehr, um aufzuzeigen, wie der Flug- und Seeverkehr seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele von 1,5/ 2,0 Grad leisten kann.
The climate neutrality of air and sea transport can hardly be achieved without the accelerated use of almost GHG-neutral fuels. Such fuels are generated from renewable electricity and are thus called electro fuels or (synthetic) e-fuels. To illustrate how these e-fuels can be made available and how to ensure that in both sectors only such fuels are used, several policy roadmaps have been sketched. In terms of e-fuel supply, there are significant differences between aviation and maritime transport: While e-kerosene is widely identified and accepted as future fuel for aviation, a single prospective fuel has not yet emerged for maritime transport. Currently, there is a challenging dilemma for policy makers. On the one hand, the transition towards defossilizing international transport should be accomplished by 2050, requiring that the right decisions are made sooner rather than later. Particularly for shipping, the main goal for the years ahead is, on the other hand, to limit the number of e-fuels pursued. Unless a dominant fuel or fuels are supported by a critical mass of countries, it will hardly be possible to trigger the economies-of-scale dynamics required to accomplish the transition. Our assessment also shows that the first regulatory steps must be taken immediately on all levels.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Reihe von Legislativvorschlägen als Teil des "Fit for 55"-Pakets geeinigt, die das energie- und klimapolitische Instrumentarium auf das neue Klimaziel einer Emissionsminderung um mind. 55 % gegenüber 1990 bis 2030 ausrichten sollen. In diesem Factsheet werden zentrale Aspekte der Einigung zum Luftverkehr im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) unter der Richtlinie 2003/87/EC und des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) komprimiert dargestellt sowie die Interkation mit anderen „Fit for 55“-Elementen zum Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen im Luftverkehr, die Energiesteuer- und die Erneuerbaren-Richtlinie skizziert.
Das Projekt "Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.
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