<p> <p>Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 48,2 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990.</p> </p><p>Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 48,2 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990.</p><p> Emissionsentwicklung <p>In Deutschland konnten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">Treibhausgas-Emissionen</a> seit 1990 deutlich vermindert werden. Die in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> umgerechneten Gesamt-Emissionen (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) sanken bis 2025 um rund 604 Millionen Tonnen (Mio. t) oder 48,2 %. Für das Jahr 2025 wurden Gesamt-Emissionen in Höhe von 649 Mio. t berichtet. Die Emissionen sinken um 0,1 % gegenüber dem Jahr 2024.</p> <p>Die deutlichsten Minderungen gab es in der <em>Energiewirtschaft</em>, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren sinkende Emissionen im <em>Verarbeitenden Gewerbe</em>, Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. Deutliche Minderungen gab es auch in den <em>Industrieprozessen</em> und bei <em>Haushalten und Kleinverbrauchern</em> (siehe folgende Abbildung und Tabellen).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_THG-Emissionen-seit-1990-nach-Gasen_2026-07-02.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen in Deutschland seit 1990 nach Gasen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_THG-Emissionen-seit-1990-nach-Gasen_2026-07-02.png">Bild herunterladen</a> (282,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-seit-1990-nach-Gasen_2026-07-02.pdf">Diagramm als PDF</a> (54,31 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Emi-direkt-indirekt-THG_2026-07-02.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Emi-direkt-indirekt-THG_2026-07-02.png">Bild herunterladen</a> (72,31 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Emi-direkt-indirekt-THG_2026-07-02.pdf">Tabelle als PDF</a> (62,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Red-Emi-direkt-indirekt_2026-07-02.png"> </a> <strong> Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Red-Emi-direkt-indirekt_2026-07-02.png">Bild herunterladen</a> (76,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Red-Emi-direkt-indirekt_2026-07-02.pdf">Tabelle als PDF</a> (62,73 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Entwicklung der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid <p>Die <em>Kohlendioxid</em> (CO2)-Emissionen werden fast ausschließlich durch Verbrennungsprozesse verursacht (> 90 %). Insgesamt sanken die geschätzten Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2025: die Am stärksten sanken die Emissionen bei den Industrieprozessen (-4,7 %) und beim Verarbeitenden Gewerbe (-3,6 %). In der Energiewirtschaft (-0,3 % gegenüber dem Vorjahr) sanken die Emissionen nur wenig. Bei den Haushalten und Kleinverbrauchern (+3,0%) und beim Verkehr (+1,5 %) stiegen die Emissionen. </p> <p>Die <em>Methan</em> (CH4)-Emissionen wurden zwischen 1990 und 2009 etwa halbiert. Die Emissionen sanken seit 1990 fast jedes Jahr, bis auf 43,9 Millionen Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> im Jahr 2025. Grund für den starken Rückgang ist vor allem die seit 1990 stark fallende Trends der Diffusen Emissionen (-95 %) und der Abfallwirtschaft (-90 %). Die große verbleibende Quelle ist die Landwirtschaft mit fast 76 % Anteil an den Gesamtemissionen des Jahres 2025.</p> <p><em>Die Emissionen von Distickstoffoxid</em> (N2O) sanken bis 2025 geschätzt um ca. 54,4 %. Hauptverursacher waren im Jahr 1990 zu 47 % die Landwirtschaft und zu 40 % die Industrieprozesse. Die massive Reduktion der industrielen Lachgas-Emissionen zwischen 1990 und 2024 (-98,4 %) führt dazu, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren die Gesamt-Emissionen dominiert (76,0% Anteil) (siehe Abb. „Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid“). </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Trend-Emi_2026-07-02.png"> </a> <strong> Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Trend-Emi_2026-07-02.pdf">Diagramm als PDF (45,27 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung der F-Gase – (teil-)fluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid <p>Die Emissionen der <em>fluorierten Treibhausgase</em> sind seit 1995 gesunken. Im Jahr 1995 überstiegen die Emissionen bei der Herstellung die aus der Verwendung um nahezu das Doppelte. Zwischen 1995 und 2000 sind die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen deutlich gemindert worden. Die Emissionen sind von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, welche die Verwendung der F-Gase limitieren<strong>.</strong> Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht wird. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11920">Verordnung (EU) Nr. 517/2014</a> weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Dies wird sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben werden jetzt kontinuierlich sinken (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen“ und Tab. „Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid gegenüber dem Vorjahr“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Anteile-THG-Emi_2026-07-02.png"> </a> <strong> Anteile der Treibhausgase an den Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Anteile-THG-Emi_2026-07-02.png">Bild herunterladen</a> (131,51 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Anteile-THG-Emi_2026-07-02.pdf">Diagramm als PDF</a> (33,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Tab_THG-Emi-Vorjahr_2026-07-02.png"> </a> <strong> Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten THG und von Schwefeldioxid gegenüber ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Tab_THG-Emi-Vorjahr_2026-07-02.png">Bild herunterladen</a> (89,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Tab_THG-Emi-Vorjahr_2026-07-02.pdf">Tabelle als PDF</a> (56,21 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Treibhausgas-Emissionen nach Kategorien <p>Die mit 83,9 % im Jahr 2025 bedeutendste Quelle von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien“). Insgesamt nahmen die <em>energiebedingten Emissionen</em> aller Treibhausgase zwischen 1990 und 2025 um 48 % ab. </p> <p>Die <em>Industrieprozesse</em> sind mit einem Anteil an den Gesamt-Emissionen von ca. 7 % die bedeutendste der anderen Kategorien. Die Emissionen des Jahres 2025 sanken gegenüber 1990 um knapp 51 %. </p> <p>Die <em>Landwirtschaft</em> liegt in der gleichen Größenordnung (Anteil 8,2 %), die Emissionen des Jahres 2025 sanken gegenüber 1990 jedoch nur um 28 %. </p> <p>Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen (-88 %) trat in der <em>Abfallwirtschaft</em> auf, so dass der Anteil an den Gesamt-Emissionen 2024 nur noch 0,8 % betrug.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Tab_THG-Emi-Kat_2026-07-02.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Tab_THG-Emi-Kat_2026-07-02.pdf">Tabelle als PDF (96,17 kB)</a></li> </ul> </p><p> Nationale und europäische Klimaziele <p>Informationen zu den deutschen Klimazielen finden Sie im Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands"><strong>Treibhausgasminderungsziele Deutschlands</strong></a></p> <p>Informationen zu den europäischen Klimazielen finden Sie im Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele"><strong>Europäische Energie- und Klimaziele</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zum Thema des DSAs und bitte Sie daher um idealerweise digitale Übersendung von - einer Liste aller Stakeholder, die sich im Kontext des Digital Services Act an das Haus mit einer bzw. mehreren Stellungnahmen gewendet haben, inkl. des jeweiligen Eingangsdatums der Schreiben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
ich beantrage gemäß § 18a Berliner Informationsfreiheitsgesetz in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz Zugang zu Informationen über sämtliche immissionsschutzrechtlichen Verfahren, Anzeigen, Prüfungen oder Zuständigkeitsentscheidungen bezüglich des Betriebsstandortes Scheringstraße 2, 13355 Berlin Pierburg GmbH / Rheinmetall Waffe Munition GmbH im Zeitraum 1. Januar 2024 bis heute. Ich bitte insbesondere um Mitteilung und Übersendung, soweit vorhanden: 1 ob für die Produktionsumstellung eine Genehmigung nach § 4 oder § 16 BImSchG beantragt oder erteilt wurde, 2 ob Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG eingereicht wurden, 3 die jeweiligen Aktenzeichen, 4 Eingangs- und Entscheidungsdaten, 5 die jeweilige Beschreibung des genehmigten bzw. angezeigten Vorhabens, 6 Genehmigungsbescheide bzw. Entscheidungen, 7 umweltbezogene Nebenbestimmungen und Auflagen, 8 Stellungnahmen anderer Behörden, 9 Angaben zum vorgesehenen bzw. mitgeteilten Zeitpunkt der Inbetriebnahme, 10 Mitteilungen des Betreibers über Inbetriebnahme oder Produktionsaufnahme, 11 Prüf-, Kontroll- oder Überwachungsberichte nach der Umstellung, 12 gegebenenfalls die Entscheidung, dass ein bestimmtes Vorhaben keiner Genehmigung nach BImSchG bedarf. Sollte Ihre Behörde für einzelne Teile nicht zuständig sein, bitte ich gemäß den gesetzlichen Vorschriften um Weiterleitung an die informationspflichtige Stelle und entsprechende Mitteilung an mich. Ich beantrage keine sicherheitssensiblen Detailinformationen über Schutzsysteme, Zugangskontrollen, Bewachung oder konkrete technische Schwachstellen des Betriebes. Personenbezogene Daten oder schutzwürdige Betriebsgeheimnisse können geschwärzt werden; ich bitte jedoch um Herausgabe der übrigen Informationen. Sollte der Vorgang umfangreich sein, bitte ich zunächst um Aktenzeichen und Dokumentenverzeichnis. Ich bitte um elektronische Übermittlung. Sollten Gebühren von voraussichtlich mehr als 30 Euro entstehen, bitte ich vor weiterer kostenpflichtiger Bearbeitung um eine Kostenschätzung. Vielen Dank.
Dieser Datensatz enthält größtenteils behördliche Dokumente zum Thema Tiefseebergbau, die Greenpeace über Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) erhalten hat, aber auch weitere Onlinequellen, die Greenpeace zum Thema archiviert hat.
Veranlassung Baggergut das aufgrund erhöhter Nährstoffkonzentrationen für eine Umlagerung in der Ostsee nicht geeignet ist, wird häufig auf Spülfeldern im Küstenbereich abgelagert, um anschließend verwertet zu werden. Gelegentlich kann das Überschreiten von Grenzwerten des Arsens (As) im Eluat dazu führen, dass das Ausleiten des Überstandwassers seitens der zuständigen Landesbehörden nicht genehmigt wird, wodurch das Abtrocknen des Sediments, und somit der wichtigste Prozess der As-Retention, verlangsamt wird. Die Aussagekraft der Eluattests zur Abschätzung der Metall(oid)-Freisetzung aus den Spülfeldsedimenten ist sehr begrenzt, da die an Organik reichen, anaeroben Sedimente der Ostsee nach dem Aufbringen auf ein Spülfeld zeitlichen Änderungen von z.B. Temperatur- und Redoxbedingungen unterliegen. Darüber hinaus ist damit zur rechnen, dass diese Situation klimawandelbedingt durch ein häufigeres Auftreten von Trockenheitsereignissen weiter erschwert wird, da es zu einer Verstärkung vertikaler pH- und Redox-Gradienten und einer beschleunigten Mobilisierung von Cadmium, Nickel oder Zink unter oxischen Bedingungen als Folgewirkung der Sulfid-Oxidation kommt. Es besteht ein hoher Bedarf die Möglichkeiten der Verwertung von Spülfeldsedimenten zu verbessern und die Kapazitäten der Spülfelder für zukünftig anfallendes Baggergut zu erhalten. Kenntnisse über die Zusammenhänge der Metall(oid)mobilität mit zeitlich dynamischen Sedimenteigenschaften können hierzu einen wichtigen Beitrag liefern. Darüber hinaus soll in diesem Projekt untersucht werden inwieweit Unterschiede je nach Alter und Herkunft der Spülfeldsedimente bei der Transformation von PFAS-Vorläufersubstanzen hin zu Perfluorcarbonsäuren bestehen. Dies ist für Spülfeldsedimente der Ostsee bisher nicht bekannt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass relevante Grenzwerte nicht überschritten werden, da auch andere ubiquitäre Schadstoffe gewöhnlich in unterdurchschnittlichen Mengen auftreten. Vor dem Hintergrund ihrer guten Wasserlöslichkeit sind vertiefte Kenntnisse zur Bildung der Perfluorcarbonsäuren allerdings von hoher Bedeutung. Eine Optimierung der Verwertungsmöglichkeiten des Baggerguts der Ostsee-Spülfelder liefert auch für Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) der Binnenbereiche eine wichtige theoretische Arbeitsgrundlage. Dies betrifft einerseits die Handhabung des Baggerguts aus WSA-Talsperren, in denen ebenfalls schadstoffarmes, nährstoffreiches und stark organikhaltiges Baggergut anfällt, und welches somit im Beräumungsfall einer Problematik ähnlich den Ostsee-Spülfeldsedimenten unterliegt. Andererseits befinden sich im norddeutschen Raum zahlreiche WSA-Spülfelder deren Betrieb innerhalb der letzten Dekade eingestellt oder stark zurückgefahren wurde. Hier könnten die Projektergebnisse als Orientierung dienen, wenn eine Reaktivierung dieser Spülfelder gewünscht wird. Ziele - Erfassung des Einflusses verschiedener Bearbeitungstechniken auf die Mobilität anorganischer und organischer Schadstoffe in aufgespültem Baggergut - Erarbeitung detaillierter Kenntnisse zur Mobilität verschiedener Arsenspezies und weiterer Metall(oid)e, zu den dabei relevanten mikrobiologischen Prozessen sowie zu Möglichkeiten der Reduzierung der Arsenfreisetzung - Untersuchung des Freisetzungsverhaltens perfluorierter Verbindungen (PFAS) im Kontext des Reifungsprozesses von Baggergut sowie in Abhängigkeit des fluvialen Sedimenttransports - Ableitung und Anwendung geeigneter Remediationstechniken zur Behandlung von anoxischem Überstandwasser.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zugang zu den bei Ihrem Haus vorhandenen amtlichen Informationen zur Auslegung und Anwendung der Vorschriften über verkleinerte zweizeilige Kennzeichen bei Fahrzeugen, die nach der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 typgenehmigt sind, insbesondere bei Fahrzeugen der Klasse T3b Gegenstand des Informationsbegehrens sind insbesondere § 12 Abs. 2 und Abs. 6 Nr. 1 FZV, Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 4 FZV sowie § 76 Abs. 1 FZV. Ich bitte um Zugang zu sämtlichen am 1. September 2023 geltenden oder seit diesem Zeitpunkt erlassenen, geänderten, ersetzten oder aufgehobenen Erlassen, Runderlassen, Rundschreiben, Weisungen, Auslegungs- und Anwendungshinweisen, Arbeitshilfen, FAQ, Schulungsunterlagen, fachlichen Stellungnahmen, Besprechungs- und Abstimmungsvermerken sowie sonstigen Unterlagen, aus denen sich eine fachliche Vorgabe, Auslegung oder abgestimmte Verwaltungspraxis zu diesem Regelungskomplex ergibt. Wann wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt und wann nicht? Wenn eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird, auf welcher rechtlichen Basis? Es wird nicht um die Erstellung einer neuen rechtlichen Stellungnahme oder die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen gebeten, sondern um Zugang zu den hierzu bereits vorhandenen amtlichen Informationen. Sollten keine entsprechenden förmlichen Erlasse oder Weisungen vorhanden sein, bitte ich um Zugang zu sonstigen vorhandenen Unterlagen, aus denen sich eine ministerielle, fachaufsichtliche oder anderweitig abgestimmte Verwaltungspraxis ergibt. Soweit einzelne Bestandteile der begehrten Informationen Ausschlussgründen nach dem IFG NRW unterliegen sollten, bitte ich um Zugang zu den übrigen Teilen unter Schwärzung lediglich der geschützten Bestandteile. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übersenden Sie mir die Auswertungsergebnisse der berlinweiten Befragung zur Stadtsauberkeit und Ordnung, die im Zeitraum vom 16. Juni bis 31. Juli 2025 durchgeführt wurde und an der über 30.000 Menschen teilgenommen haben. Die Ergebnisse wurden zunächst für frühestens Oktober 2025 angekündigt, zuletzt war die Veröffentlichung für das erste Halbjahr 2026 geplant. Dass die Ergebnisse bereits vorliegen, ergibt sich aus dem Bericht „Gesamtstrategie Saubere Stadt” der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 27. Mai 2026, in dem auf die Befragungsergebnisse bereits Bezug genommen wird (u. a. auf den Seiten 17 und 19). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz / der Aarhus-Konvention (UIG) bitten wir Sie um Aufarbeitung und Offenlegung, welche Lehre Sie aus dem Sektionsbericht von dem Buckelwal Hartwin für künftige Fälle ziehen. Bitte senden Sie diese Informationen per E-Mail. Vielen Dank.
ich beantrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hilfsweise soweit einschlägig nach dem Umweltinformationsgesetz in Verbindung mit § 18a IFG Berlin, Zugang zu folgenden bei Ihrer Behörde vorhandenen Informationen. Im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Cyberangriff auf Berliner Behörden wurde ein öffentlich zugänglicher Suchindex veröffentlicht, in dem sich ein einzelner Indexeintrag mit dem Begriff „Pierburg“ findet. Ich möchte ausdrücklich nicht um Zugang zu geleakten oder anderweitig unrechtmäßig veröffentlichten Daten bitten, sondern ausschließlich um Informationen aus den regulären behördlichen Originalbeständen. Ich bitte daher um Mitteilung, welche bei Ihrer Behörde vorhandenen Dateien, Vorgänge oder Verzeichniseinträge im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 12. August 2026 den Begriff „Pierburg“ im Dateinamen, Dokumenttitel, Betreff, Vorgangsnamen oder Verzeichnisnamen enthalten. Zunächst bitte ich ausschließlich um eine Übersicht bzw. Auskunft mit folgenden Angaben, soweit vorhanden: 1. Dateiname oder Dokumenttitel, 2. Datum des Dokuments, 3. zuständige Organisationseinheit, 4. Aktenzeichen oder Vorgangsnummer, 5. kurze Bezeichnung des Gegenstands, 6. soweit ohne Prüfung des Dokumentinhalts ersichtlich: ob sich der Vorgang auf die Pierburg GmbH bzw. den Standort Scheringstraße 2, 13355 Berlin bezieht. Ich beantrage mit dieser Anfrage ausdrücklich noch keine Übersendung der betreffenden Dokumente oder vollständige Akteneinsicht. Falls keine entsprechende Übersicht bereits existiert, bitte ich hilfsweise um einfache Mitteilung, ob bei einer elektronischen Suche in den vorhandenen Akten- bzw. Dokumentenbeständen Treffer zum Begriff „Pierburg“ vorhanden sind und wie viele. Personenbezogene Daten benötige ich nicht und können gegebenenfalls geschwärzt bzw. weggelassen werden. Sollte die Bearbeitung gebührenpflichtig sein, bitte ich vor Entstehung von Kosten über 30 Euro um eine kurze Mitteilung mit einer ungefähren Kostenschätzung. Bis dahin bitte ich nur um Bearbeitung im gebührenfreien bzw. geringfügigen Umfang. Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle beziehungsweise um Mitteilung, bei welcher Behörde die entsprechenden Unterlagen geführt werden. Vielen Dank im Voraus.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 309 |
| Land | 190 |
| Weitere | 88 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 83 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 472 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 121 |
| Offen | 455 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 564 |
| Englisch | 23 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 22 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 59 |
| Keine | 457 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 90 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 237 |
| Lebewesen und Lebensräume | 567 |
| Luft | 228 |
| Mensch und Umwelt | 567 |
| Wasser | 278 |
| Weitere | 579 |