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Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100).
Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 300-jährlichen Hochwasser (HQ 300), gebietsweise wurde auch das Wiederkehrintervall 200 Jahre verwendet (HQ 200).
Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 20-jährlichen Hochwasser (HQ 20), gebietsweise wurden auch andere Wiederkehrintervalle verwendet (HQ 5 bis HQ 25).
Bodenmikrobiologische N-Umsetzungsprozesse nehmen eine zentrale Stellung im N-Kreislauf von Wäldern ein, da sie einerseits als N-Lieferanten für den Bestand fungieren, andererseits aber auch mit diesem um N konkurrieren. Bisher lagen keine systematischen Untersuchungen über den Einfluss von Klimafaktoren (Temperatur, Niederschlagsverteilung) und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schirmhieb) auf (a) bakterielle N-Umsetzungsraten im Boden, (b) die an sie gekoppelten gasförmigen N-Verluste, (c) die Konkurrenzsituation zwischen Baumwurzel-Aufnahme und bakteriellen N-Umsetzungsprozessen um im Boden vorhandenen Stickstoff wie auch (d) Zusammensetzung der am N-Kreislauf in Buchenwäldern beteiligten bakteriellen Populationen vor. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die bisher durch Freiland- und Laboruntersuchungen auf den Kernflächen des auslaufenden Sonderforschungsbereichs 433 (K1: NO-exponiert und K2: SW-exponiert) gewonnenen Ergebnisse um Untersuchungen auf der NW-exponierten Satellitenfläche S erweitert werden, um belastbare Aussagen über den Einfluss von Klima bzw. Bewirtschaftung auf die o.g. Parameter treffen zu können. Die eigenen und in engster Zusammenarbeit mit weiteren Disziplinen (Hildebrand/Bodenkunde, Mayer/Meteorologie, Rennenberg/Baumphysiologie gewonnenen Freiland- und Labor-Datensätze werden dazu genutzt, ein im IFU vorhandenes prozessorientiertes Modell zur Simulation der biogeochemischen N- und C-Umsetzungen in Waldböden und der an sie gekoppelten gasförmigen N- und C-Emissionen so weiterzuentwickeln, dass es zur Berechnung der genannten Umsetzungen/Emissionen auf der lokalen Skala, d.h. der Skala der Untersuchungsflächen, eingesetzt werden kann.
Straßenplanungsfachsoftware für die Entwurfsphase, Grunderwerb, Kanal-/Leitungsplanung, Bauabrechnung, Bohrpunkte, BIM-Methode, Geländemodell, Planableitung und 3D-Visualisierung BIM-Anwendungsfälle: • 010 Bedarfserfassung und -modellierung • 030 Planungsvarianten • 040 Visualisierung • 080 Planableitung Fach- Teilmodelle welche mit Vestra INFRAVISION erstellt werden können: FM Umgebung • TM DGM • TM Gebäude • TM Grunderwerb FM Verkehrsanlage (Bestand) • TM Ausstattung (VA-B) • TM Entwässerung (VA-B) • TM Erdbau (VA-B) • TM Fahrbahn (VA-B) FM Verkehrsanlage • TM Ausstattung (VA) • TM Entwässerung (VA) • TM Erdbau (VA) • TM Fahrbahn (VA) FM Baugrund • TM Aufschluss • TM Bodenschicht verwendete Standards: OKSTRA, ALKIS-NAS, IFC, BCF, ISYBAU, LandXML, WM(T)S, LAS, CityGML, OpenstreetMap
In der Karte wird die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, wirtschaftliche Tätigkeit, Kultur und Umwelt in den Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko dargestellt. Es können drei verschiedene Szenarien mit den statistischen Wiederkehrintervallen 20, 100 oder 200/300 Jahre gewählt werden. Abgebildet werden die Anzahl der betroffenen Einwohner, die UNESCO-Welterbestätten, die Flächennutzung und die Anlagen nach IED-Richtlinie in den überschwemmten Flächen sowie die NATURA 2000 Schutzgebiete und die Wasserschutzgebiete. Die Karte entspricht den Anforderungen des § 74 WHG.
In der Karte wird die Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, wirtschaftliche Tätigkeit, Kultur und Umwelt in den Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko dargestellt. Es können drei verschiedene Szenarien mit den statistischen Wiederkehrintervallen 20, 100 oder 200/300 Jahre gewählt werden. Abgebildet werden die Anzahl der betroffenen Einwohner, die UNESCO-Welterbestätten, die Flächennutzung und die Anlagen nach IED-Richtlinie in den überschwemmten Flächen sowie die NATURA 2000 Schutzgebiete und die Wasserschutzgebiete. Die Karte entspricht den Anforderungen des § 74 WHG.
Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) ist seit mehr als 20 Jahren und seine Neufassung seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Mit ihm setzt Deutschland auf Bundesebene die Vorgaben der Aarhus-Konvention und der Umweltinformationsricht-linie der EU um. Ein ungehinderter Zugang zu Umweltinformationen ist Voraussetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und ein wesentlicher Baustein einer transparenten und bürgerfreundlichen Umweltverwaltung. Anders als das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Zugang zu anderen amtlichen Informationen regelt, wurde das UIG des Bundes noch nicht umfassend evaluiert. Vorliegende Studien deuten darauf hin, dass die Bearbeitung von UIG-Anträgen in der Praxis partiell weiterhin Schwierigkeiten verursacht. Eine Untersuchung und Bewertung der Wahrnehmung der aktiven Informationspflichten aus dem UIG durch Bundesbehörden fehlt bisher ganz. Mit der Evaluation soll untersucht werden, ob die gesetzlichen Ziele des UIG in der Praxis erreicht werden und welche sonstigen Wirkungen das Gesetz hat. Mögliche Schwachstellen im Vollzug des UIG sollen identifiziert und Vorschläge zur Abhilfe unterbreitet werden. Die unter Anwendung rechts- und sozialwissenschaftlicher Methoden vorzunehmende Untersuchung soll den gesamten Regelungsbereich des UIG abdecken, d. h. neben dem Zugang zu Umweltinformationen auf Antrag auch untersuchen, ob Behörden in ausreichender Weise ihre Pflicht zur aktiven Informationsverbreitung wahrnehmen. Die vorhandenen Ergebnisse rechts- und sozialwissenschaftlicher Forschungen zum UIG des Bundes und zu anderen Gesetzen über den Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland (UIGs der Länder, IFG des Bundes und der Länder, Verbraucherinformationsgesetz) sind dafür auch mit Blick auf die Schnittstellen zum UIG (Synergien, Zielkonflikte) auszuwerten und ggf. zu aktualisieren.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, außerhalb geschlossener Ortschaften sind Radwege an Kreisverkehren, Einmündungen und Kreuzungen auch in NRW regelmäßig so weit von der Fahrbahn abgerückt, dass diese nicht mehr zusammengehören und der Radweg nicht mehr an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt und ein Zeichen 205 aufgestellt wird. Ich erbitte die Übersendung aller vorhandenen Informationen zu folgenden Themen: - den Auswirkungen obengenannter Konstellation auf die Benutzungspflicht für Fuß- und Radverkehr sowohl am Knotenpunkt als auch auf der Stecke - der Notwendigkeit von Rückführungen auf die Fahrbahn von Fuß- und/oder Radverkehr, sobald der vormals straßenbegleitende Weg zu einem eigenständigen Weg wird - ob der selbe Weg an unterschiedlichen Abschnitten gleichzeitig straßenbegleitend und eigenständig sein kann - den Auswirkungen eines abgesetzten Weges auf den Vorrang des Fußverkehrs beim Abbiegen nach § 9, Abs. 3, S. 3 StVO Das Ministerium kann gerne alternativ und bevorzugt stattdessen auch zu diesen Themen Stellung nehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<p><p>Der milliardenschwere deutsche Staatsfonds KENFO soll seine Gelder eigentlich nachhaltig anlegen. Doch eine Liste aller Investitionen zeigt: Der Fonds investiert in fossile Energien – und auch Unternehmen aus Russland und aus Steueroasen sind darunter.</p><p>Forderungen nach Desinvestitionen in fossile Technologien gibt es schon lange, hier 2014 beim People's Climate March</p>–<p><a href="https://www.flickr.com/photos/diversey/">Tony Webster</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a></p></p><p><p>Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (<a href="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=KENFO">KENFO</a>) ist der erste Staatsfonds Deutschlands und ein einzigartiges Konstrukt. Er verfügt im Auftrag des Staates über einen dicken Batzen Geld: Mehr als 24 Milliarden Euro soll der als Stiftung aufgestellte Staatsfonds so investieren, dass mit den Erträgen die Entsorgung von Atommüll dauerhaft finanziert werden kann.</p><p>Im Mittelpunkt steht dabei aber nicht nur die nachhaltige Finanzierung, sondern auch Klima-Nachhaltigkeit. Nach <a href="https://www.kenfo.de/fileadmin/user_upload/dokumente/kenfo-anlagerichtlinien.pdf">gesetzlichen Vorgaben</a> muss der Staatsfonds zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Wie Dokumente zeigen, die durch <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/aktieninvestitionen-zum-stichtag-31122019">eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz</a> über FragDenStaat öffentlich geworden sind, stehen manche Investments von KENFO allerdings den Klimazielen entgegen: 757,9 Millionen Euro hatte der Fonds Ende 2020 in Öl- und Gasunternehmen investiert.</p>750 Millionen für fossile Energien<p>Der KENFO untersteht dem Wirtschafts- und Klimaministerium von Robert Habeck. Obwohl er im Auftrag des Staates Milliarden Euro investiert, sind seine Tätigkeiten bisher kaum öffentlich bekannt gewesen. Wie die <a href="https://www.kenfo.de/fileadmin/user_upload/dokumente/kenfo-portfolio_2020_12_31.pdf">Liste der Investments</a> zeigen, die wir <a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1jIV8VwUaFkNp03i3FInWgY7Hn_FdbLo59crNVdnS8G0/edit#gid=0">hier aufbereitet haben</a>, investiert der KENFO nicht nur in fossile Energien. Ende 2020 hielt er auch Anteile in Höhe von 17 Millionen Euro an der russischen Sberbank und 26 Millionen Euro am russischen Ölkonzern Lukoil.</p><p>Gegenüber dem WDR betonte ein Sprecher des KENFO, dass der Einsatz von Fracking bei der Förderung von Öl und Gas sowie die Förderung von Öl aus Teersand von den Investitionen ausgeschlossen sei, die „konventionelle Gasförderung“ komme jedoch im Portfolio weiterhin als „Übergangstechnologie“ vor. Die CO2-Emissionen ihrer Anlagen will der Staatsfonds zwar auf Null reduzieren – allerdings erst bis ins Jahr 2050.</p>Investitionen in Cum-Ex-Banken<p>Dabei gibt der KENFO keine Auskunft zu aktuell laufenden Investitionen – auf Anfrage des WDR etwa auch nicht nur Frage, ob der Staatsfonds derzeit Anteile an Gazprom hält. Die Liste der Investitionen des Jahres 2021 will der KENFO erst Mitte diesen Jahres veröffentlichen. Wir prüfen derzeit juristische Schritte, um auf eine frühere Veröffentlichung zu drängen.</p><p>Dabei dürfte die neue Transparenz des KENFO auch die Ampel-Koalition auf den Plan rufen. Denn neben den klimaschädlichen Investitionen hält der Staatsfonds derzeit auch Anteile an Banken, gegen die im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Cum-Ex-Skandal ermittelt wird, darunter die Santander Bank und BNP Paribas.</p><p><strong>FragDenStaat ist spendenfinanziert. Wenn Sie unsere Recherchen unterstützen möchten, <a href="https://fragdenstaat.de/spenden/">spenden Sie hier</a>!</strong></p><p>→ <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/aktieninvestitionen-zum-stichtag-31122019/">zur Anfrage</a></p><p>→ <a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1jIV8VwUaFkNp03i3FInWgY7Hn_FdbLo59crNVdnS8G0/edit#gid=0">zu den Daten</a></p><p></p></p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 152 |
| Europa | 1 |
| Land | 138 |
| Weitere | 71 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 8 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 337 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 37 |
| Offen | 322 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 361 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 20 |
| Keine | 329 |
| Unbekannt | 10 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 77 |
| Lebewesen und Lebensräume | 351 |
| Luft | 67 |
| Mensch und Umwelt | 356 |
| Wasser | 110 |
| Weitere | 362 |