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Quellen (WFS Dienst)

Dargestellt ist die punktuelle Lage der Quellen im Stadtgebiet von Dresden. Entsprechend § 2 (4) SächsWG sind Quellen "der natürliche, an einer bestimmten, örtlich begrenzten Stelle nicht nur vorübergehend erfolgende Austritt von Grundwasser." Die Quellen wurden in den Jahren 2007/2008 im Auftrag des Umweltamtes durch das Büro nature concept kartiert. Ergänzungen erfolgten in den Jahren 2010, 2015, 2021 und 2023. Zu den einzelnen Quellen sind folgende Sachinformationen angeboten: eindeutige Nummer (STANDNR); laufende Nr. (NR); Bezeichnung (NAME); Lagebeschreibung (LAGE); Quelltyp, z.B. Sickerquelle, Linearquelle (TYP_QUELLE und TYP_QUELLE_ERL); Subtyp, z.B. feinmaterialreich (SUBTYP_QUELLE und SUBTYP_QUELLE_ERL); Aussage zur Wasserführung, z.B. permanent (WASSERFUEHRUNG und WASSERFUEHRUNG_ERL); Aussage zur Naturnähe (ZUSTAND und ZUSTAND_ERL); Einschätzung, ob es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt (BIOTOP und BIOTOP_ERL); Erfassungsdatum (Datum); Hoch- und Rechtswert (HOCH, RECHTS); eine Beschreibung (BESCHREIBUNG); Angaben zur Gefährdung (GEFAEHRDUNG); eventuelle Bemerkungen (BEMERKUNGEN); pH-Wert, Leitfähigkeit und Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Erfassung. Zudem gibt es zu jeder Quelle zwei Fotos.

Quellen (WMS Dienst)

Dargestellt ist die punktuelle Lage der Quellen im Stadtgebiet von Dresden. Entsprechend § 2 (4) SächsWG sind Quellen "der natürliche, an einer bestimmten, örtlich begrenzten Stelle nicht nur vorübergehend erfolgende Austritt von Grundwasser." Die Quellen wurden in den Jahren 2007/2008 im Auftrag des Umweltamtes durch das Büro nature concept kartiert. Ergänzungen erfolgten in den Jahren 2010, 2015, 2021 und 2023. Zu den einzelnen Quellen sind folgende Sachinformationen angeboten: eindeutige Nummer (STANDNR); laufende Nr. (NR); Bezeichnung (NAME); Lagebeschreibung (LAGE); Quelltyp, z.B. Sickerquelle, Linearquelle (TYP_QUELLE und TYP_QUELLE_ERL); Subtyp, z.B. feinmaterialreich (SUBTYP_QUELLE und SUBTYP_QUELLE_ERL); Aussage zur Wasserführung, z.B. permanent (WASSERFUEHRUNG und WASSERFUEHRUNG_ERL); Aussage zur Naturnähe (ZUSTAND und ZUSTAND_ERL); Einschätzung, ob es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt (BIOTOP und BIOTOP_ERL); Erfassungsdatum (Datum); Hoch- und Rechtswert (HOCH, RECHTS); eine Beschreibung (BESCHREIBUNG); Angaben zur Gefährdung (GEFAEHRDUNG); eventuelle Bemerkungen (BEMERKUNGEN); pH-Wert, Leitfähigkeit und Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Erfassung. Zudem gibt es zu jeder Quelle zwei Fotos.

Quellen

Dargestellt ist die punktuelle Lage der Quellen im Stadtgebiet von Dresden. Entsprechend § 2 (4) SächsWG sind Quellen "der natürliche, an einer bestimmten, örtlich begrenzten Stelle nicht nur vorübergehend erfolgende Austritt von Grundwasser." Die Quellen wurden in den Jahren 2007/2008 im Auftrag des Umweltamtes durch das Büro nature concept kartiert. Ergänzungen erfolgten in den Jahren 2010, 2015, 2021 und 2023. Zu den einzelnen Quellen sind folgende Sachinformationen angeboten: eindeutige Nummer (STANDNR); laufende Nr. (NR); Bezeichnung (NAME); Lagebeschreibung (LAGE); Quelltyp, z.B. Sickerquelle, Linearquelle (TYP_QUELLE und TYP_QUELLE_ERL); Subtyp, z.B. feinmaterialreich (SUBTYP_QUELLE und SUBTYP_QUELLE_ERL); Aussage zur Wasserführung, z.B. permanent (WASSERFUEHRUNG und WASSERFUEHRUNG_ERL); Aussage zur Naturnähe (ZUSTAND und ZUSTAND_ERL); Einschätzung, ob es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt (BIOTOP und BIOTOP_ERL); Erfassungsdatum (Datum); Hoch- und Rechtswert (HOCH, RECHTS); eine Beschreibung (BESCHREIBUNG); Angaben zur Gefährdung (GEFAEHRDUNG); eventuelle Bemerkungen (BEMERKUNGEN); pH-Wert, Leitfähigkeit und Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Erfassung. Zudem gibt es zu jeder Quelle zwei Fotos. Das Thema ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der Quellen im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Quellen sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Naturdenkmale (WMS Dienst)

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.

Naturdenkmale (WFS Dienst)

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.

Siedlungsbeschränkungsbereich 2020

Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.

Naturschutzgebiete

Als Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Naturschutzgebiete (WMS Dienst)

Als Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Naturschutzgebiete (WFS Dienst)

Als Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

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