Diese Fragestellung stand im Fokus der ersten Veranstaltung der neuen Reihe „Netzwerk Abfallvermeidung“. Referentinnen und Referenten aus Kommunen und privaten Initiativen (z. B. Repair-Cafés) gaben Einblick in ihre praktischen Erfahrungen. Außerdem bestand die Möglichkeit zum Austausch und zur Klärung rechtlicher Fragstellungen. Elektro- und Elektronikaltgeräte stellen einen der am stärksten wachsenden Abfallströme dar. Die Verfügbarkeit und der Ausstattungsgrad steigen, während es Hinweise darauf gibt, dass die Nutzungsdauer aus verschiedenen Gründen sinkt. Im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes ist es essentiell, diesem Trend entgegenzuwirken. Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine breite Auswahl an Maßnahmen und Initiativen vorgestellt, sowie ein Blick auf die fachlichen und rechtlichen Hintergründe geworfen. Die Veranstaltung wurde durch eine Rede der Präsidentin, Frau Dr. Hagel eröffnet. Nach einem Grußwort von Frau Kupferschmidt (Leiterin Abteilung 4 – Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt) zur Thematik Abfallvermeidung führte Frau Dreißig (Leiterin Abteilung 2 – Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft am LAU) allgemein in die Thematik ein und erläuterte die Basis für die Arbeit des Netzwerks Abfallvermeidung. Unter der Überschrift „Aus der Praxis für die Praxis“ stellte zunächst Herr Hohenschurz-Schmidt, Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde , die Aktivitäten seines Unternehmens von Flohmarkt bis Gebrauchtwarenladen mit angeschlossener Reparatur-Werkstatt vor. Frau Tröstler als Vertreterin der AWM unternahm eine kurze Zeitreise durch die Geschichte des Gratis-Flohmarkts der AWM und ging auf die in Magdeburg ebenfalls betriebene Online-Tauschbörse ein. Im Anschluss bot Frau Israel-Schart einen umfassenden Einblick in die Geschichte, Organisation und die ehrenamtliche Arbeit des Repair-Cafés Wernigerode . Weiterführende Links Brauchbar der Stadt Halle (Saale) Netzwerk Reparatur-Initiativen Der zweite Teil der Veranstaltung diente dazu den Blick zu weiten. Frau Hipp vom Umweltbundesamt erläuterte wissenschaftlich, warum die Reparatur von Geräten aus Umweltsicht nahezu immer lohnt. Frau Jänicke von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. gab den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einen Überblick im für kommunale Aktivitäten relevanten Haftungs- und Gebührenrecht. Zum Abschluss stellte Frau Bauer vom Institut für Betriebsführung im DHI e.V. die Erkenntnisse des Forschungsvorhabens REALKOOP vor und lenkte so den Blick auch noch einmal auf das reparierende Handwerk. das Programm (PDF-Datei, 0,223 MB, nicht barrierefrei) Teil A – Aus der Praxis für die Praxis: Erfahrungsberichte Impulsvortrag — Ergebnisse des Befragungs- und Kommunikationsprozesses zur Abfallvermeidung (PDF-Datei, 0,97 MB, nicht barrierefrei) Elke Dreißig (Abteilungsleiterin Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft des LAU) Erfahrungen mit Online-Tauschbörse und Gratisflohmarkt (PDF-Datei, 2,06 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber) Ines Tröstler (Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg) Brauchbar, Reparierbar, KaufBar: Wiederverwendung im Kreis Rendsburg-Eckernförde (PDF-Datei, 3,89 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber) Ralph Hohenschurz-Schmidt (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde) Vorstellung Repair-Café Wernigerode (PDF-Datei, 3,39 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber) Jeanette Israel-Schart (Repair-Café Wernigerode) Teil B – Das große Ganze: Forschung, rechtliche Hintergründe und Entwicklungen Warum Reparatur die Umwelt (fast immer) schont und wie Reparatur rechtlich gestärkt wird (PDF-Datei, 1,25 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber) Dr. Tamina Nicole Hipp (Umweltbundesamt) Handlungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (PDF-Datei, 5,44 KB, nicht barrierefrei, externer Urheber) Katrin Jänicke (Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) Regionale Netzwerke zur Reparaturförderung (PDF-Datei, 2,99 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber) Julia Maxi Bauer (Institut für Betriebsführung im DHI e.V.) Die Europäische Kommission hat das Thema Reparatur als Maßnahme zur Verlängerung der Nutzungsdauer in einem Gesetzgebungsvorschlag aufgegriffen. Im Februar 2024 wurde im Trilog-Verfahren eine Einigung der EU-Institutionen über neue Regelungen zur Stärkung und Vereinfachung von Reparaturen erreicht. Das Europäische Parlament hat den Text im April 2024 angenommen ( siehe Pressemitteilung auf der Internetseite des Europäischen Parlaments ). Letzte Aktualisierung: 30.10.2024
Das Projekt "Nachhaltige Konzepte für die Optimierte Wärmeableitung aus Energiespeichern von Serien-Elektrofahrzeugen, Teilvorhaben: Untersuchung nachhaltiger Batteriekonzepte mit Schwerpunkt Wärmeleitmaterialien in BEV-Batterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: AUDI AG.
Das Projekt "Modellbasierte Optimierung des Kraftstoffverbrauchs von Küstenmotorschiffen, Vorhaben: Einfluss von See- und Umwelteinflüssen auf Propulsion und maritime Navigation, im Kontext der zeitlichen Vorhersage und Effizienzsteigerung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: promarin Propeller und Marinetechnik GmbH.
Das Projekt "Entwicklung von auf automatisierten und KI-basierten Sortierlösungen für die nachhaltige Verwertung von Alttextilien, Teilvorhaben: Entwicklung KI-basierter Computer Vision zur automatisierten Sortierung von Alttextilien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Werkzeugmaschinen und Fabrikbetrieb, Fachgebiet Mikro- und Feingeräte.
Re-Use Berlin führt regelmäßig Fachdialoge zu verschiedenen Themen im Bereich Wiederverwendung durch. Hier können Sie Informationen zu vergangenen und geplanten Fachdialogen einsehen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 25. Februar 2025 , 14:00 bis 17:00 Uhr, zu einem Fachdialog ein, bei dem rund 40 teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft über Potenziale und Herausforderungen der Sharing Economy diskutierten. Im Fokus standen Fragen zu Finanzierung, gesellschaftlicher Akzeptanz und politischer Unterstützung, um gemeinschaftliches Teilen langfristig zu etablieren. Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz lud am 10. Oktober 2023 , 10:00 bis 13:00 Uhr, zu einem Online-Fachdialog ein, in dem die Vielfalt der vorhandenen kreativen Ansätze zur Förderung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren präsentiert wurde. Das breite Spektrum der vorgestellten zirkulären Lösungen reichte vom klassischen Gebrauchtwarenhandel über Modelle des Tauschens und Teilens, öffentlich und privat, digital und analog, von lokalen bis hin zu großskaligen Ansätzen. Ziel war es, zu erkunden, wo Chancen für gegenseitiges Lernen und Kooperationen liegen, aber auch, was strukturelle Widersprüche sein können. Anhand der Praxisbeispiele sollten sowohl bestehende Hemmnisse als auch Potenziale und wesentliche Elemente für eine erfolgreiche Stärkung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren diskutiert werden. Dazu bot die Veranstaltung an mehreren Stellen Raum für Fragen und Diskussion . Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 6. Juni 2023 zum Online-Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni“ ein, in dem Maßnahmen zur Förderung der Reparatur auf lokaler Ebene am Beispiel von Netzwerken und Boni diskutiert wurden. Dabei wurden bestehende Netzwerke und Good-Practice-Beispiele für Kooperation und Reparaturboni vorgestellt und mögliche Erfolgsfaktoren und Herausforderungen aufgezeigt. Zudem erfolgte ein Austausch dazu, welche politischen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Reparatursektors notwendig sind. Rund 50 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Stiftung Initiative Mehrweg veranstalteten am 27. Februar 2023 einen Online-Fachdialog zum Thema Mehrweg-Transportverpackungen, in dem die Potenziale, Herausforderungen und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen zusammen mit Expertinnen und Experten aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert wurden. Rund 60 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Zu einem Online-Fachdialog über die Umsetzung von Re-Use- und Recyclingmaßnahmen bei Dämmstoffen hatten am 25. November 2022 die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel eingeladen. Weitere Informationen Im Rahmen der Berliner Re-Use Initiative veranstalteten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Kunsthochschule Berlin-Weißensee am 1. Dezember 2021 den Online-Fachdialog „Re-Use von Textilien – Auf dem Weg in eine zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Ca. 80 Teilnehmer*innen und Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft tauschten sich zu ökologischen Potentialen, Elementen und Visionen sowie Praxisbeispielen und Handlungsbedarfen einer zirkulären Textilwirtschaft in Berlin aus. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 11. November 2021 fand der Online-Fachdialog „Einsatz von runderneuerten Reifen“ statt, organisiert von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Fachverband Recycling von Reifen und Gummi. Gemeinsam mit mehr als 40 Teilnehmer*innen diskutierten Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft ökologische Potentiale, Handlungsbedarfe, technische Möglichkeiten und verschiedene Einsatzzwecke für die Runderneuerung von Lkw-Reifen. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 6. Oktober 2021 haben die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel einen digitalen Fachdialog über Re-Use- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen durchgeführt. Dabei wurden erste Erfahrungen zum zirkulären Bauen für Dämmstoffe vorgestellt und ausgetauscht. Das Land Berlin plant zukünftig nur noch wiederverwendbare und recycelbare Dämmstoffe bei öffentlichen Bauvorhaben einzusetzen. Für die Ressourcenwende in dem Bausektor kommt diesem Projekt eine wichtige Rolle zu. Der digitale Fachworkshop am 15. Juli 2021 stellte die Wiederverwendung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen im Rahmen der Neubaumaßnahme von Gebäuden der Kirchengemeinde zu Staaken dar. Dabei wurden Eindrücke und Erfahrungen aus dem Rückbau geschildert, Herausforderungen mit der Wiederverwendung angesprochen und über Improtheater gebrauchte Bauteile und Einrichtungsgegenstände vorgestellt, die über eine Auktion in die Wiederverwendung kommen sollen und ersteigert werden können. Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Etwa 60 Prozent der Berliner Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verbraucht. Daher war es das Ziel des Online-Fachdialogs vom 6. Oktober 2020 , Akteure aus der Baubranche, aus Initiativen, Baumärkten, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen für einen Überblick und Austausch zu ihre Erfahrungen aus der Praxis zusammenzubringen. Diskutiert wurde, wie Re-Use im Bauwesen und bei Einrichtungsgegenständen vorangebracht werden kann und welche Hemmnisse es dabei zu überwinden gilt. Die rund 80 zugeschalteten Teilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Am Online-Fachdialog am 24. September 2020 haben mehr als 60 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer teilgenommen. Nach dem vom Berliner Senat beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sollen die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien ausgebaut werden, um Stoffkreisläufe zu schließen. 14 Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen und Branchen präsentierten und diskutierten in einem vielseitigen Programm aus jeweils ihrer Perspektive den aktuellen Status Quo der Retouren-Problematik im Bekleidungssektor sowie Potenziale und mögliche Ansatzpunkte, um mit entstandenen Retouren umzugehen bzw. sie zukünftig zu reduzieren oder zu vermeiden. Das Potenzial für eine längere Nutzungsdauer von IKT-Geräten ist insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen groß. Das Land Berlin hat das Ziel, die Wiederverwendung konsequent auszubauen. Hauptanliegen des Online-Fachdialogs am 27. August 2020 war deshalb, Akteure zusammenzubringen, um die Aufarbeitung, Beschaffung, Reparatur und Wiederverwendung von gebrauchten IKT-Geräten in Berlin gemeinsam voran zu bringen und zu etablieren. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Re-Use-Praxis diskutierten Studienergebnisse, Strategien und ihre Erfahrungen.
Bild: SenMVKU Überblick Die Region "Industriegebiet Spree" – das heutige ökologische Großprojekt Berlin – befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Regionales Grundwassermonitoring Das regionale Grundwassermonitoring dient der Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit in den sogenannten Transfergebieten von Schadstoffen zwischen altlastenverunreinigten Industrieflächen sowie den Brunnengalerien der Wasserwerke Johannisthal und Wuhlheide. Weitere Informationen Bild: C. Blach Berliner Batterie- und Akkumulatorenfabrik Das Grundstück der heutigen BAE Berliner Batterie GmbH wird seit ca. 1899 industriell zur Produktion von Akkumulatoren und Batterien genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine flächenhafte Verbreitung von Belastungen des Bodens durch Blei. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Dachpappenfabrik Oberschöneweide Von 1894 bis 1945 wurde der Standort durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Durch Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten kam es zu Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch flüssige Teerphase. Weitere Informationen Bild: envi sann GmbH, Berlin Haushaltsgeräteservice Von 1940 bis 1945 erfolgte die Produktion von Farben durch eine Lackfabrik. Von 1945 bis 1995 diente der Standort der Endmontage und Reparatur von Haushaltsgeräten. In Vorbereitung einer Erweiterung des Gebäudebestandes erfolgte 1980 die Bergung des Tanklagers, wodurch es zu Schadstoffaustritten kam. Weitere Informationen Bild: C. Blach Kabelwerk Oberspree 1896 wurden die Kabelwerke Oberspree als Tochter der AEG gegründet. 1993 erfolgte die Ausgliederung von nicht betriebsnotwendiger Fläche. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige Verbreitung von As- und CN-haltigen Industrieschlämmen. Weitere Informationen Bild: Firma TAUW GmbH Medizinischer Gerätebau Von 1910 bis 1945 produzierten die Albatroswerke Flugzeugteile. Nach dem Weltkrieg II bis 1990 wurde die Fläche zur Produktion von medizinischen Geräten genutzt. Von 1992 bis 1994 durchgeführten Erkundungen belegten auf dem Standort massive Belastungen der Bodenluft und des Grundwassers mit LCKW. Weitere Informationen Bild: ARGE IUP/ISAC Tanklager "Staatsreserve" Der Standort des ehemaligen Tanklagers im Bezirk Treptow-Köpenick wurde von 1911 bis 1975 als Treibstofflager bzw. als Großtanklager der Staatsreserve genutzt. Im Zuge des Tanklagerrückbaus (1975) wurden 28 Einzeltanks und diverse Leitungssysteme entfernt sowie ein Bodenaustausch realisiert. Weitere Informationen Bild: Büro f. Umweltplanung, Berlin Transformatorenwerk Oberschöneweide Das Grundstück wurde seit 1899 bis 1996 im wesentlichen als Transformatorenwerk (Großtransformatoren, Leistungsschalter/-trenner) industriell genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige, dem Grundwasser aufschwimmende Ölphase. Weitere Informationen Bild: C. Blach Transformatorenwerk Rummelsburg Das Grundstück wurde seit den 20er-Jahren bis 1953 durch die Elektrometallurgischen Werke Rummelsburg bzw. Berliner Elektrizitätswerke genutzt. Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen wurden Boden- und Grundwasserkontaminationen durch MKW, Cyanide und untergeordnet Schwermetalle und BTEX festgestellt. Weitere Informationen Bild: IUP VEB Lacke und Farben Das Gelände ist Teil eines seit 1871 durch die chemische Industrie- und Farbenproduktion geprägten Industriebereiches im Bezirk Treptow-Köpenick. Am Standort gelangten Schadstoffe über Havarien, Handhabungsverluste und als Aufschüttungsmaterial nach Kriegsschäden in den Boden und in das Grundwasser. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Johannisthal 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie LCKW aus Altlastengrundstücken und Pflanzenschutzmitteln eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Sicherung des Wasserwerks Wuhlheide Kriegseinwirkungen, Handhabungsverlusten und mangelndem Umweltbewusstsein verursachten über Jahrzehnte hinweg Schaden in Boden und Grundwasser. Insbesondere LCKW, FCKW, BTEX und Aniline stellen aufgrund ihrer hohen Mobilität im Grundwasser eine Gefahr für die Trinkwassergewinnung dar. Weitere Informationen Bild: IUP (2918), Drohnenflug im Rahmen des Altlastensymposiums 2018 Werk für Fernsehelektronik Aufgrund der Mobilität der LHKW-Verbindungen sowie des immer noch hohen Schadstoffpotentials im FCKW-Quellbereich ergibt sich eine Gefährdungssituation für das Grundwasser im Abstrom des Grundstücks sowie für das Wasserwerk Wuhlheide. Weitere Informationen
Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Was sind Alttextilien? Wie werden Alttextilien gesammelt? Was ist bei der Abgabe von Alttextilien zu beachten? Links und Hinweise Daten Hinweis für Gewerbliche Sammler Unter Alttextilien sind zu verstehen: Bekleidung und Schuhe Heimtextilien, wie Handtücher, Tischdecken, Gardinen und Vorhänge, Bettwäsche und Bettwaren, Taschen, Rucksäcke und Accessoires, wie Gürtel, Mützen, Schals, Handschuhe Nicht als Textilien sind zu verstehen: Matratzen, Polster, Teppiche oder Auslegware. Diese müssen über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden (Recyclinghöfe der BSR, Kieztage, oder Sperrmüllabholung). Textilien mit elektronischen Funktionen, wie Licht- und Heizelementen oder sonstige elektronische Funktionen, müssen als Elektrogeräte entsorgt werden. Für Alttextilien gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Pflicht zur getrennten Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in Berlin die BSR. Diese Pflicht leitet sich aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie her. Da in Deutschland und Berlin seit Jahrzehnten ein etabliertes System der Altkleidersammlung bereits besteht, ergibt sich durch die Vorgabe zur getrennten Sammlung von Alttextilien zum 01. Januar 2025 keine Änderung. Alttextilien werden in Deutschland größtenteils in sogenannten Altkleider-Depotcontainern gesammelt. Diese stehen meist auf öffentlichen Flächen, teilweise auch privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen und Recyclinghöfen der BSR ( Hinweise zu Standorten ). Teilweise bieten auch Bekleidungsunternehmen eine Abgabe für Alttextilien im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme in ihren Filialen an. Die Alttextilsammlung ist in der Regel kostenlos und finanziert sich durch den Verkauf von noch tragbaren Alttextilien als Secondhand-Kleidung. Der Verkauf ist jedoch vom stark schwankenden Markt für Secondhand-Kleidung abhängig. Für das Aufstellen von Altkleidercontainern ist eine Genehmigung des Grundstückeigentümers notwendig. Für öffentlichen Flächen sind die Bezirksämter zuständig. Je nach Marktlage werden immer wieder auch illegale, also nicht genehmigte Container aufgestellt. Die Alttextilien werden von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern selbst oder durch beauftragte Firmen erfasst und dann sortiert. Diese Sortierung läuft händisch ab und ist nur sehr begrenzt mit Maschinen automatisierbar. Nach der Sortierung können die hochwertigen und tragbaren Alttextilien als Secondhand-Kleidung im In- und Ausland verkauft werden. Die sauberen, nicht tragbaren oder beschädigten Alttextilien können stofflich verwertet also recycelt werden, um Dämmmaterial, Malerflies oder Putzlappen herzustellen. Nicht geeignet für das Recycling sind Textilien mit vielen Fasergemischen (Baumwolle, Polyester, Elasthan, Wolle, …). Diese und andere nicht tragbare und nicht stofflich verwertbare Alttextilien müssen teuer energetisch verwertet oder beseitigt werden. Die Kosten dafür tragen die Sammler. Bei der Entsorgung von Alttextilien ist Folgendes zu berücksichtigen: Alttextilien müssen sauber und gewaschen sein. Alttextilien müssen in Plastiktüten (Müllbeutel) geschützt gegen Feuchtigkeit und Verschmutzungen in die Depotcontainer eingeworfen werden. Nur so können sie wieder als Secondhand-Textilien genutzt werden. Schuhe müssen paarweise als Bündel eingeworfen werden. Bitte volle Altkleider-Container nicht überfüllen . Werden Alttextilien neben den Containern abgelegt, ist eine Verwertung unmöglich, da diese absehbar Verschmutzt werden. Bei Kleiderspenden an wohltätige Organisation ist zu beachten, dass nur tragbare und benötigte Kleidung abgegeben wird. Die Organisationen müssen nicht tragbare und nicht benötigte Kleidung auf eigene Kosten entsorgen. Bitte fragen Sie vorher, ob und welche Bedarfe bestehen! Tipps und Hinweise BSR Abfall ABC (Altkleider) A-Gain-Guide gibt Hinweise zu Reparatur und Verwertung von Alttextilien ReMap gibt Hinweise zu Standorten und Reparatur- & Secondhandläden und direkt Annahmestellen für Kleiderspenden Rücknahme in der NochMall Rücknahme bei Kieztagen Rücknahme ist auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr möglich Standorte von Altkleidercontainer Übersicht der Altkleidercontainer der gemeinnützigen Alttextilsammler im Verband Fairwertung Karte mit Altkleidercontainern über den A-GAIN-GUIDE BSR Recyclinghöfe Nicht alle Berliner Bezirke genehmigen Stellflächen für Altkleidercontainer auf öffentlichem Flächen. Grund dafür sind meist die häufigen Verschmutzungen der Standorte. Bezirk Mitte Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Annahmestellen für direkte Kleiderspenden Annahmestellen der Berliner Stadtmission (bitte unbedingt die Hinweise und Bedarfe berücksichtigen) Spenden statt wegwerfen (Auflistung von Einrichtungen und Bedarfen, sortiert nach Bezirken) Auch einige Kleidungsunternehmen nehmen freiwillig in ihren Filialen Alttextilien zurück. In der Berliner Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz (SKU-Bilanz) sind die abgeschätzten Sammelmengen von Alttextilien und deren Verwertungswege und Umweltauswirkungen für die jeweils geraden Jahre berichtet. In den Berliner Abfallbilanzen (für die ungeraden Jahre verfügbar) werden nur die Mengen aufgeführt, die von der BSR gesammelt worden sind. Zu den Abfallbilanzen des Landes Berlin Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler müssen, vor dem Beginn ihrer Sammlung ein Anzeigeverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchlaufen. Weitere Informationen
Aurich - Dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen i n Westerende Kirchloog voraussichtlich zehn Tage lang für Umwege: Ab Montag, dem 7. April bis zum Donnerstag, dem 17. April muss die Waagebalkenbrücke „EJK 7 Fahne“ über den Ems-Jade-Kanal täglich von 8 bis 18 Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Landesbetrieb bittet um Verständnis, dass es bei der Planung auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen i n Westerende Kirchloog voraussichtlich zehn Tage lang für Umwege: Ab Montag, dem 7. April bis zum Donnerstag, dem 17. April muss die Waagebalkenbrücke „EJK 7 Fahne“ über den Ems-Jade-Kanal täglich von 8 bis 18 Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Landesbetrieb bittet um Verständnis, dass es bei der Planung auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Der Grund für die Sperrung sind Reparaturen an den Lagern der Brücke. Dafür muss das fast 25 Jahre alte Brückenbauwerk heruntergeklappt bleiben, um einen Zugang zum Arbeitsbereich mit entsprechendem Gerät zu ermöglichen. Unter anderem kommen ein Hubsteiger und ein Kran bei den Arbeiten an der Loog-Straße in Fahne zum Einsatz.
Das Projekt "Klimaschutz: Hohlleiterbasierte Spurengasanalyse von Methan" wird/wurde ausgeführt durch: DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH.
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