Das Projekt "Grüne Logistik - Workshops für kleine und mittlere Unternehmen" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.bifa wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit der Durchführung des Projekts IPP als Instrument des betrieblichen Klimaschutzes - eine Anleitung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beauftragt. Im Rahmen dieses Projekts werden u. a. acht Workshops mit Vertretern der Wirtschaft durchgeführt. Der erste Workshop fand bereits im Februar 2010 unter dem Motto Grüne Logistik: Visionen - Chancen - Risiken statt. Es nahmen 13 Unternehmer aus verschiedenen Bereichen der Logistik teil. Nach kurzen Impulsvorträgen zur Integrierten Produktpolitik und Grünen Logistik wurden in drei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Umsetzung von grüner Logistik im eigenen Unternehmen diskutiert und Ansatzpunkte gesucht, wie durch verstärkte Kooperation und Kommunikation die umweltbezogenen Vorteile der grünen gegenüber der normalen Logistik noch weiter ausgeschöpft werden können. Das äußerst heterogene Teilnehmerfeld wurde sehr positiv bewertet. So beschreibt ein Teilnehmer: Da waren ein Unternehmer mit eigenem Fuhrpark, ein kleiner mittelständischer Spediteur, ein großer mittelständischer Spediteur und ich aus der verladenden Wirtschaft. In der abschließenden Diskussion tauchte neben zahlreichen Ansatzpunkten zur Umsetzung immer wieder eine Frage auf: Was ist Green Logistics ? Wie können wir sie messen, was umfasst sie, wer nimmt daran teil und wer bezahlt sie? . Zur Abgrenzung der grünen gegenüber der normalen Logistik müssen Standards geschaffen werden, die den Unternehmen helfen, sich noch intensiver mit Möglichkeiten der Umweltentlastung im Bereich der Logistik auseinanderzusetzen. In einem weiterführenden Workshop im April 2010 setzten sich die Teilnehmer mit diesen Fragestellungen auseinander und erarbeiteten unter dem Titel Grüne Logistik: Standards generieren und umsetzen - aber wie? Vorschläge und Handlungsempfehlungen für die Praxis. Das IPP-Projekt ist für unterschiedliche Wirtschaftszweige von großem Interesse: So wurden weitere Workshops zu Themen wie Reach , Emissionen/ CDM , Bauwirtschaft und Recycling erfolgreich durchgeführt. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Das Projekt "Produktintegrierter Umweltschutz und Stoffstrommanagement - Die Einfuehrung von Umweltmanagementsystemen im Verbund kleiner und mittlerer Unternehmen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: bfz-Bildungsforschung, Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft.
Das Projekt "Sonderforschungsbereich (SFB) 361: Modelle und Methoden zur integrierten Produkt- und Prozessgestaltung, Teilprojekt: Aufbau eines Gesamtszenarios 'Integrierte Produkt- und Prozeßgestaltung am Beispiel einer Windradentwicklung'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Werkzeugmaschinenlabor (WZL), Lehrstuhl für Werkzeugmaschinen.
Das Projekt "Modellierung geologischer Flaechen und Koerper zum Aufbau eines digitalen hydrogeologischen Informationssystems und als Grundlage fuer ein hydrogeologisches Kartenwerk 1:50000" wird/wurde gefördert durch: Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen.Entwicklung und Anpassung von Konzepten fuer die Nutzung kommerzieller GIS-Software bei der hydrogeologischen Landesaufnahme, Aufbau eines raeumlichen hydrogeologischen Informationssystems mit Punkt-, Linien-, Flaechen- und Raumdaten. Entwicklung einer Rahmenlegende mit Vorschriften fuer Datenauswertung, Praesentation und Datenhaltung, Weiterentwicklung von Verfahren zur Bereitstellung der Daten fuer GI-Systeme und zur Visualisierung und Ausgabe als geplottetes oder gedrucktes Kartenwerk. Datenhaltung auf CA-Ingres-basierten Datenbanken; Auswertung und Modellierung mit JSM, IPO (Firma Dynamic Graphics Inc.) und ArcView 3.1/GeoObject2 (Firma ESRI/Insight); kartographische Bearbeitung mit ALK-GIAP (AED Graphics).
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Bewertung und Operationalisierung von Sozialstandards im produktbezogenen Umweltschutz, besonders beim Umweltzeichen Blauer Engel und für die öffentlichen Beschaffung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Das Vorhaben reagiert darauf, dass 'grüne' und 'faire' Produkte und 'grüne' und 'faire' Beschaffung zunehmend gemeinsam diskutiert und von Verbraucher*innen und Beschaffenden zusammengedacht werden. Daher ist es an Umweltbundesamt sowohl im Bereich der (freiwilligen und verpflichtenden) Produktkennzeichnung als auch der Beschaffung erforderlich, ein klares und aktuelles Bild davon zu haben, was mit den verschiedenen, sich dynamisch weiter entwickelnden Ansätzen und Instrumenten zur Berücksichtigung von Sozialkriterien erreicht werden soll und kann, um diese ggf. in die eigenen Arbeiten zu integrieren. Das Vorhaben dient dazu, einen umfassenden Überblick über Sozialstandards und -audits und Tools zur Lieferkettenkommunikation in verschiedenen Produktbereichen zu erhalten, diese zu typisieren und ein verallgemeinerbares Vorgehen zur Identifizierung glaubwürdiger und sozial anspruchsvolle Standards und Audits zu entwickeln. Es soll konkrete Formulierungsvorschläge für den Produktstandard Blauer Engel und für Ausschreibungsempfehlungen liefern, auch bzgl. der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes. Zudem sollen auch die Grenzen der vorhandenen Instrumente im produktbezogenen Umweltschutz analysiert und Bedingungen für eine sinnvolle Umsetzung und Integration definiert werden.Weiterhin soll das Vorhaben untersuchen, ob und wenn ja wie viel teurer Produkte sind, die nach ökologischen und/oder sozialen Standards zertifiziert sind und welcher Anteil davon auf die Umsetzung der ökologischen und sozialen Anforderungen zurückzuführen ist. Es soll geprüft werden, wie im Rahmen staatlicher Förderungen (Ausstattung von Sozialwohnungen, Sozialhilfe, Sachkostenzuschüsse etc.) Produkte gefördert werden können, die Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette erfüllen.
Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart. Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft. Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware. Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen , die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO 2 - bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe , zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher*innen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll. Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt verschiedene Produktgruppen übergreifende, Mindestanforderungen gesetzt werden. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen und die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen). Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte anzureizen. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen. Wie es weitergeht Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Es sollen verstärkt die oben genannten (Zwischen-) Produkte in den Fokus gerückt werden. Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden. Die Rolle des Umweltbundesamtes Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Das Umweltbundesamt ( UBA ) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hierzu Stellungnahmen auf Basis der Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise und eigener wissenschaftlicher Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts. BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein. Das UBA begrüßt die Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie zu einer umfassenden Produktverordnung ausdrücklich, da mit der Herstellung und Nutzung von Produkten große Umweltbelastungen verbunden sind. Die Ökodesign-Regelungen setzen einheitliche ökologische Anforderungen für den gesamten europäischen Markt, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten und daher in der Summe zu großen Verbesserungen führen.
Ende 2023 veröffentlichte die Internationale Standard Organisation (ISO) eine neue Norm zur Treibhausgasneutralität: ISO 14068-1. Sie enthält von internationalen Fachleuten abgestimmte Begriffe, Prinzipien und Anforderungen für THG-neutrale Organisationen und Produkte. Sie hat aber auch erhebliche Schwächen, da sie Aussagen zur THG-Neutralität auch bei hohen fossilen THG-Emissionen und umweltschädlichen THG-Entnahmen erlaubt. In einem Factsheet beschreibt und bewertet das Umweltbundesamt diesen Standard. Sein Fazit: Aussagen zur THG-Neutralität tragen nur dann sinnvoll zum Klimaschutz bei, wenn Unternehmen mehr tun als die Norm verlangt. Sie müssen vor allem ihre THG-Emissionen konsequent verringern.
Das Projekt "EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Entwicklung einer verknüpften Netzplanung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: IPP ESN Power Engineering GmbH.Die IPP ESN Power Engineering GmbH (IPP ESN) übernimmt einen Teil der entwicklungsseitigen, konzeptionellen Modellierung für das Förder- und Forschungsprojekt 'Quarree 100'. Dabei liegt einer der Schwerpunkte auf dem stofflich gebundenen Wärmenetz, bei welchem in der Konzeptionierung die Koppelstellen berücksichtigt werden. Im weiteren Verlauf des Projektes werden die Unterlagen zur Übergabe an die übergeordnete Planung vorbereitet. Des Weiteren ist die IPP ESN an der Erstellung eines integralen Konzeptes zur Energiebereitstellung beteiligt. Hier steht die Ermittlung der notwendigen Anlagengrößen im Fokus. Dieses Konzept wird der Öffentlichkeit vorgestellt und vertreten. Zudem ist die IPP ESN an den Planungs- und Koordinierungstreffen für die Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes beteiligt.
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