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Beschreibung und Umsetzung der nationalen 'Besten Verfügbaren Techniken' in der Intensivtierhaltung unter der Berücksichtigung der BVT-Schlussfolgerungen (IRPP BREF)

DE hat sich zu einer jährlichen nationalen Emissionshöchstgrenze von 550 Gg Ammoniak verpflichtet, die aktuell um mindestens 100 Gg NH3 überschritten wird. Etwa 70% der NH3-Emissionen stammen aus der Tierhaltung. Weiterhin besteht in Hochkonzentrationsgebieten ein enger Zusammenhang zwischen dem Überangebot von Gülle aus der Tierhaltung und erhöhten Nitratgehalten im Grundwasser, so dass die Vorgaben der EU-Nitrat-richtlinie in Deutschland nicht eingehalten werden. Entsprechend ambitioniert müssen die Anforderungen an genehmigungspflichtige Tierhaltungsanlagen formuliert werden. In den vergangenen Jahren entwickelte sich in den Bundesländern eine sehr inhomogene Genehmigungspraxis für Tierhaltungsanlagen. Mit dem überarbeiteten IRPP BREF werden wichtige in Europa vorhandenen Techniken aufgelistet. Der Stand der Technik in DE wird damit aber nicht ausreichend beschrieben. Im IRPP BREF sind Hinweise für die Implementierung der BVT meist vage formuliert und nicht direkt umsetzbar. Es fehlen essentielle Informationen über Emissionen, Monitoring- oder Nachweisverfahren, Minderungspotentiale und Kosten der Techniken bei Altanlagen im Vergleich zu Neuanlagen sowie bei Verfahren, die dem Tierwohl besser gerecht werden. Die BVT-Schlussfolgerungen des IRPP BREF werden im 1. Quartal 2017 publiziert. DE muss dann die BVT-Schlussfolgerungen innerhalb eines Jahres in nationales Recht und innerhalb von 4 Jahren in die betriebliche Praxis umsetzen. Das Vorhaben soll die Implementierung der BVT-Schlussfolgerungen in der Intensivtierhaltung unterstützen.

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