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Internationale Normung in der Wasseranalytik

Ausarbeitung von Internationalen Normen zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit. Leitung des Technischen Komitees 147 'Wasserbeschaffenheit' in der ISO. Ausarbeitung von Europaeischen Normen zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit. Leitung des Technischen Komitees CEN/TC 230 'Water analysis' (CEN = Comite Europeen de Normalisation).

Braunkohlereviere als attraktive Lebensräume durch Straßengeräuschsimulation auf Basis bestehender Verkehrsdaten zur Minimierung von Lärm, Teilvorhaben: HEAD acoustics GmbH

NIP II: H2Fuel -, Teilvorhaben: ZBT

NIP II: H2Fuel -, Teilvorhaben: LBST

NIP II: H2Fuel -, Teilvorhaben: HHUD

Normen und Regeln – Defizite bei Anpassung an den Klimawandel

<p>In Normen und Regeln ist für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft festgeschrieben, wie einzelne Dinge funktionieren sollen und beschaffen sein müssen. Dadurch soll Sicherheit sowie Kompatibilität gewährleistet werden. Die Klimawandelanpassung sollte dringend in solche Vorgaben Eingang finden. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht.</p><p>Standards in Deutschland</p><p>Etwa 34.000 DIN und mehr als 20.000 ISO Normen sowie technische Regeln von Institutionen und Verbänden setzen in Deutschland Standards für Technik, Bauten, Produkte und Arbeitsprozesse. Wenn es nötig ist, beispielsweise im Zuge technischer Entwicklungen, werden diese Richtlinien überarbeitet oder sogar neu erstellt. Mit dem voranschreitenden ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ müsste auch die Anpassung an seine Folgen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-analyse-zeigt-risiken-der-erderhitzung-fuer">die fast alle Bereiche der Gesellschaft und der Infrastruktur betreffen, Eingang in Normen und Standards finden</a>. Ebenso müsste deren Anwendung forciert werden, da Normen per se nicht verbindlich, sondern in ihrer Anwendung freiwillig sind, es sei denn sie finden Erwähnung in einem Gesetz.</p><p>Die Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf">„Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) hat deshalb untersucht, inwieweit die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken bereits berücksichtigt werden. Das Resultat zeigt: Nur in 11 der 34.000 DIN-Normen findet das Thema bisher direkte Erwähnung und dann auch eher unverbindlich. Rechtsverbindlich ist laut der Studie keine dieser Normen. Das Problem ist zwar erkannt, wird aber noch selten in konkrete Umsetzung übertragen. Dabei wäre dies enorm wichtig, um in vielen Bereichen Sicherheit zu gewährleisten und langfristige ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Resilienz#alphabar">Resilienz</a>⁠ zu erreichen. Ein Büro- oder Wohnkomplex, der heute gebaut wird, sollte beispielsweise in verschiedenen Aspekten von den Materialien bis zur Begrünung darauf ausgerichtet sein, dass Mensch und Gebäude künftig häufiger auftretende Wetterextreme wie etwa Hitze oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ schadlos überstehen.</p><p>Im Ergebnis sieht die Studie deshalb unter anderem die Notwendigkeit, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stärker in den jeweiligen Arbeitsbereichen als Stand der Technik zu etablieren. Zudem sollten Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter gemacht werden. Die Autoren der Studie sehen es außerdem als wichtig an, dass normende Organisationen dem Thema Klimaanpassung mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an die Gremien die Sensibilitäten geschärft wird und eine Berücksichtigung begünstigt werden muss.</p><p>Richtlinien werden teilweise erst alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet</p><p>Die Gremien, in denen die Regeln und Normen festgelegt werden, bestehen aus Fachleuten aus den dementsprechenden Bereichen, in der Regel aus der Wirtschaft. Die Arbeit an den Vorgaben leisten sie nicht häufig. „Nehmen wir die Planung für Versickerungsanlagen. Das Arbeitsblatt wurde 2006 veröffentlicht, dem voraus gehen ungefähr noch einmal fünf Jahre Prozess in der Arbeitsgruppe. Festgeschrieben wurde, was die Mehrheit der Ingenieure damals sowieso schon gemacht hat, was bedeutet: Auch das war schon 10 bis 15 Jahre Usus. Das heißt: Das Wissen, was heute in dem Arbeitsblatt steht, ist 30 Jahre alt“, erklärt Prof. Dr. Heiko Sieker, der die Studie mit durchgeführt hat und als Ingenieur u.a. auf alles, was mit Regenwasser zusammenhängt, spezialisiert ist.</p><p>Parallel zu diesen Zeitverläufen konnte durch „Adaptation Standard“ auch festgestellt werden, dass gerade Normen, die die Klimaanpassung und den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ aufgreifen müssten, um Folgekosten zu vermeiden, dies noch nicht tun.</p><p>Dr. Wiebke Meister, Seniorprojektmanagerin beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für den Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) und die Koordinierungsstelle Umweltschutz (DIN-KU), engagiert sich seit langem für die Einbindung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ in Normen und stößt dabei an Grenzen: „Wir arbeiten strategisch für die Wirtschaft und versuchen, relevante und aktuelle Themen in den Normungsgremien zu verankern. Bezüglich der Folgen des Klimawandels reden wir über einen Zustand, den wir noch nicht in allen Ausmaßen kennen. Es entspricht aber nicht dem Prinzip der Normung, sich auf ungesicherte Daten zu beziehen. Wie schaffe ich da Rechtssicherheit? Da muss die Normung neue Ansätze finden, die sowohl Rechtssicherheit auf der einen als auch Projektionen auf der anderen Seite erlauben. Das verursacht bei den Betroffenen verständlicherweise Zögern und Kopfschmerzen.“ Darum würde sie sich mehr Rückmeldung aus und Austausch mit den Gremien wünschen, um sie bei ihren Bedarfen zu unterstützen und Hürden gemeinsam zu überwinden. Dass etwas getan werden muss, sei den meisten bewusst, allein das anzugehen falle jedoch schwer.</p><p>„Adaptation Standard“ zeigt ähnliche Probleme in anderen europäischen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden, in denen auch nur von einem sehr geringen Integrationsgrad von Klimafolgen und Klimaanpassung in Normen gesprochen werden kann. Um das Thema stärker in die Normungsprozesse zu integrieren, sieht die Studie politischen Willen und politisches Engagement als einen ausschlaggebenden Faktor. Nur so ließen sich Gesetzgebungen und Handlungsrahmen schaffen, die die Dringlichkeit der Klimaanpassung verdeutlichen und Grundlage von Maßnahmen seien können. Darüber hinaus regt „Adaptation Standard“ dazu an, die Integration der Klimaanpassung in Normen mit einer von allen Akteuren getragenen Gesamtstrategie zu verknüpfen. Dies sei vor allem für eine effektive Umsetzung wichtig und könnte auch dazu beitragen die Akzeptanz als auch das Bewusstsein bei den involvierten Akteuren zu stärken.</p><p>Erste Ansätze bei ISO und DWA</p><p>Dr. Wiebke Meister hat die Entstehung der ISO-Norm 14091 „Anpassung an den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vulnerabilitt#alphabar">Vulnerabilität</a>⁠, Auswirkungen und Risikobewertung“ eine der ersten Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) im Zusammenhang mit dem Klimawandel begleitet. Dieser Norm ging die ISO-Norm 14090 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/neue-internationale-norm-unterstuetzt-bei-anpassung">„Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“</a> voran, die neben Städten und Gemeinden besonders Unternehmen Handlungsempfehlungen nahelegt. Das Problem: Es werden keine Daten darüber erhoben, wer sie inwieweit anwendet. Dadurch ließen sich jedoch künftige Normen und Regeln differenzierter und zielgerichteter ausgestalten. „Das ist prinzipiell schwierig hinsichtlich von Normen: Es wird nicht systematisch erfasst, wer sie benutzt und welche Erfahrungen er damit macht. Auch zur ISO 14090 und ISO 14091 gibt es bisher kaum Rückmeldungen aus der Wirtschaft, doch das wäre wichtig, um so anwendungsfreundlich wie möglich zu agieren und zu lernen wo Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Meister.</p><p>Ein zweites Beispiel für die Verankerung der Klimaanpassung in wichtigen Vorgaben, ist die „Klimakennung DWA-Regelwerk“, die die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA) als zentrale Maßnahme ihrer Klimastrategie in diesem Jahr veröffentlicht hat. Mit der „Klimakennung“ geht die DWA einen entscheidenden Schritt, ihr eigenes Regelwerk klimagerechter zu gestalten. Das DWA-Regelwerk stellt einheitliche technische Regeln für die Bereiche Wasserwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz, Abwasser- und Abfalltechnik auf und berührt damit Bereiche, in denen Klimaanpassung ein wichtiges Thema ist. Die „Klimakennung“ richtet sich deshalb an Expertinnen und Experten in den DWA-Fachgremien, die durch sie eine Hilfestellung bei der Planung neuer Publikationen sowie bei der Überarbeitung bestehender Regeln im DWA-Regelwerk erhalten. Durch die „Klimakennung“ können Anwender des Regelwerks schnell und einfach erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und/oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ auseinandersetzt. Auf diese Weise will die DWA Nutzerinnen und Nutzer für die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisieren und dazu beitragen, dass technische Maßnahmen in den betreffenden Bereichen klimarobuster umgesetzt werden. Diese Regelung hat es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht gegeben.</p><p>Forderung nach Initiative der Gesetzgebung</p><p>In einem Punkt sind sich auch Wiebke Meister und Heiko Sieker einig: Wenn die Anpassung von Normen und technischen Regeln an den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ gelingen soll, braucht es Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Sieker liefert auch hierfür ein anschauliches Beispiel: „Wir müssen unbedingt etwas beim Thema ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ unternehmen, also wenn es in Städten zu viel regnet. Es gibt Geländesenken, die von Bebauung freigehalten werden müssen, weil das Wasser bei Starkregen dorthin fließt. Es besteht akuter Regelungsbedarf, dass sogenannte Starkregengefahrenkarten vorausschauend zur Pflicht werden, darin sind sich alle Experten einig.“ Andernfalls passieren Dinge wie der Bau einer Kita in einer solchen Senke, die bei Starkregen unter Wasser stehe. Durch die Normung würde im zweiten Schritt festgelegt werden, welche Daten die Starkregengefahrenkarten enthalten müssen. Städte wie Köln oder Hamburg haben sie bereits, Berlin ist dabei sie zu entwickeln – alle auf Eigeninitiative. „Teilweise formulieren Fachverbände ihre Ziele selbst, weil es seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben gibt.“, so Sieker weiter.</p><p>Zusammen mit dem Projektteam hat er fünf Normen herausgearbeitet, bei denen die Berücksichtigung des Klimawandels zu empfehlen wäre. Diese sind:</p><p>„Der Ball ist über den Scheitelpunkt hinweg“</p><p>Trotz aller Hürden bleibt Wiebke Meister zuversichtlich, gewinnt aktuell sogar an Optimismus hinzu, dass bezüglich der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ auch in ihrem Bereich mehr in Bewegung kommt. Nicht zuletzt, weil das Thema parteiübergreifend hoch auf die politische Agenda gerutscht ist. „Der Ball ist über dem Scheitelpunkt hinweg, da kommt jetzt etwas ins Rollen. Es wird sicher ruckelig, wir werden Ansätze suchen und wieder verwerfen. Aber ‚Anpassung‘ ist politisch nach oben gerutscht, es ist einfach klar: Wir müssen anpassen“, stellt Wiebke Meister fest.</p><p>Das sieht Ingenieur Sieker nicht anders. Seiner Ansicht nach liegt die Priorität darauf, dass es weniger wichtig sei, neue Regelwerke zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Sondern viel mehr die bestehenden, die die Klimaanpassung bremsen, abzuschaffen oder anzupassen. „Das ist entscheidend. Wir wissen ja, dass der Klimawandel passiert, das muss mir keiner in die Norm reinschreiben.“</p><p>Link zur Studie</p><p>„Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf</a></p><p>&nbsp;</p><p>Autor: Sven Scheffler, dpa</p><p>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 75 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</p>

ProTandem - Demonstration der Produktionstauglichkeit von Perowskit-Silizium Tandemsolarzellen, Teilvorhaben: Ökobilanz und Screening sozioökonomischer Risiken

ProTandem soll erstmals die industrielle Produktionstauglichkeit von der sich weltweit in rasanter Geschwindigkeit entwickelnden Perowskit-Silizium Tandemsolarzelltechnologie zeigen. Dafür wird die von Oxford PV am Hauptsitz in Oxford entwickelte Technologie in die neu erworbene, ehemals zur Bosch CISTECH gehörende, Solarzell-Fabrik in Brandenburg an der Havel übertragen und auf Standardgröße skaliert. Zudem soll eine neuartige, sich noch in einem früheren Entwicklungsstadium befindende Technologie der nächsten Generation zur Herstellung solcher Tandemsolarzellen parallel weiterentwickelt werden. Diese soll die Anwendbarkeit der Tandemtechnologie auf ein breiteres Feld von Siliziumsolarzell-Architekturen erweitern. Zudem soll diese eine bessere Kompatibilität mit den verschiedenen üblichen Oberflächentexturen ermöglichen. Im Teilvorhaben der TU Berlin wird die Umweltverträglichkeit der Perowskit-Technologie mittels einer erstellten Ökobilanz nach ISO-Norm über den gesamten Lebenszyklus bewertet. Zusätzlich wird eine qualitative Überprüfung möglicher sozio-ökonomischer Risiken der Technologie durchgeführt.

CLIENT II - MoCa - Entwicklung einer Produktionskette für Seltenerd-Elemente aus Tailings des ultramafischen Alkali-Karbonatit-Komplexes Catalão/Goiás (Monazit Catalão), Teilvorhaben 3: Ökobilanz

EnOB: InSituNachweis - Entwicklung einer Methodik zur Bestimmung der Energieeffizienz von Gebäuden auf Basis von optimierten in situ Messungen, Teilvorhaben: Funkbasiertes Sensor/ Monitoringsystem für Gebäude mit Integration in Standard-Gebäudeleitsysteme nach ISO 16484

Entwicklung und Validierung von Methoden zur Bestimmung des Energiebedarfs bewohnter Gebäude aus kurzzeitigen minimal-invasiven Messungen. Hierbei werden von den einzelnen Forschungspartnern unterschiedliche Methoden betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in regelmäßigen Projekttreffen untereinander ausgetauscht. Als Grundlage der folgenden Validierung der Methoden dienen die Daten eines Monitoring-Vorhabens das sowohl von den Forschungspartnern gemeinsam zur Validierung als auch von dem Annex 71-Konsortium genutzt werden wird. Zusammen mit den Industriepartnern wird ein angepasstes funkbasiertes Messsystem entwickelt. Die 3 beteiligten Forschungspartner werden weitere Beiträge zum IEA EBC Annex 71 leisten. Im Fall des IBP wird dies vor allem die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Messdatensatzes zur Validierung von Gebäudesimulationsprogrammen sein.

EmoStar²K - Förderung der Elektromobilität durch Standardisierung, Koordination und Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung, Teilvorhaben: Initiierung und Koordinierung individueller Standardisierungsprojekte

Projektbeschreibung: In der laufenden Phase des Markthochlaufs der Elektromobilität und der weiter fortschreitenden Technologieentwicklung resultierte aus den Ergebnissen abgeschlossener und laufender Standardisierungsprojekte die Notwendigkeit, die positiven Effekte der Standardisierung von Beginn an in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen und damit die Vorreiterrolle Deutschlands beim Setzen von internationalen Normen und Standards in der Elektromobilität zu stärken. Um das Ziel des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt zu entwickeln, wurde durch die Bundesregierung entschieden, übergreifende, koordinierende Maßnahmen sowie geeignete Begleitmaßnahmen in einem Verbundprojekt zwischen DIN, DKE (VDE) und NA-Automobil (VDA) mit dem Titel EmoStar2K über 3,5 Jahre zu fördern. Mit der Förderzusage schafft die Bundesregierung somit den finanziellen Rahmen, um die erfolgreiche Zusammenarbeit dieses Konsortiums aus dem Vorgängerprojekt Emo-Norm (10/2012 bis 03/2016) fortzusetzen, welches die Deutsche Normungs-Roadmap Elektromobilität (Version 3.0) ausgearbeitet hat. Als Ziele wurden die Akzeptanzsteigerung und die Vernetzung aller betroffenen Kreise im Sinne der deutschen Interessen ausgegeben, was durch die Stärkung der öffentlichem Kommunikation erreicht werden soll. Des Weiteren stehen - die Umsetzung der deutschen Normungs-Roadmap Elektromobilität, - eine zügige Einbindung der Resultate aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten ebenso wie aus der Begleit- und Wirkungsforschung in den Standardisierungs- bzw. Normungsprozess, - die schnelle Identifizierung und Einbringung neuer Standardisierungsthemen, - der Aufbau strategischer Allianzen sowie - die Unterstützung der deutschen KMUs im Fokus des Projektes. Die DKE (VDE) unterstützt die Fördermaßnahme mit ihrer Expertise im Feld elektrotechnische Normung und Standardisierung insbesondere in Bezug auf die Interoperabilität des Ladens sowie die Weiterentwicklung und dem Setzen von Standards im Bereich der Energiespeicher. Ergebnisverwertung: Die Projektergebnisse sollen in national abgestimmte Arbeitspapiere fließen, die als Grundlage für die Erarbeitung/Überarbeitung internationaler Normen dienen. Damit kann der europäische Normungsprozess beschleunigt und die zugrunde liegenden EU-Mandate beantwortet werden.

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