Natura2000: FFH-Gebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Bezeichnung bis 2004 - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Datum des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission - BEKANNT: Öffentliche Bekanntmachung der Gebiete - SHAPE.STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. EU-Vogelschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Datum des Beschlusses der Landesregierung - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Beschlussfasssung durch MU - BEKANNT: öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung des MU - SHAPE_STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. Schutzgebiete: Naturdenkmale (ND): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturparke (NP): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle niedersächsischen Naturparke mit Informationen u. a. zum Namen, Träger, Recht vom und Datum der in Krafttretung. Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, 2011 neu bekannt gemacht. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Biosphärenreservat (BSR): Digitale Landesweite Übersichtskarte: Die Geometrien mit den Attributen wie Name, Größe, in Kratftreten, etc., des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet. © 2015, geodaten@nlwkn-dir.niedersachsen.de Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig.Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Nationalparke: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttretung, etc.) der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller flächenhaften niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen u. a. wie Fläche, Datum der VO und Datum des In-Kraft-Tretens. Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsichen Naturschutzgebiete (NSG) mit Angaben u. a. zu Name, Kennzeichen, VO-Datum, Datum des Inkrafttretens. Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 NAGBNatSchG durch Verordnung ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Die Schutzgebiete stellen die Berliner Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inklusive Natura 2000 dar. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen nach dem Klassifikationsschema der Internationalen Naturschutzunion klassifizierten Schutzgebiete.
Die Datensammlung dient der inspirekonformen Darstellung von Schutzgebieten für das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Das Projekt "Tagung 'IUCN - Standards für deutsche Schutzgebiete' - 05.-08. Mai 2003, Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Verbreitung und aktuelle Situation des Fischotters in Niedersachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Aktion Fischotterschutz e.V. durchgeführt. Die Aufgabenstellung sah vor, den noerdlichen Teil von Niedersachsen auf Nachweise des Fischotters hin zu ueberpruefen, wobei die von der IUCN/SSC Otter Specialist Group empfohlene Stichprobenmethode angewandt wurde. Hierbei sollten auch vorgefundene Nachweise von Iltis, Mink, Nutria, Dachs und Waschbaer mitkartiert werden. Gleichzeitig war an den Kontrollstrecken eine Biotop-Kartierung und -Bewertung durchzufuehren. Das Untersuchungsgebiet erstreckte sich von der Niederlaendischen Grenze mit dem Emsland im Westen bis nach Osten in das Gebiet der Elbe-Niederung und dem Wendland. Im Norden wird es durch die Nordseekueste sowie die Elbe im Nordosten begrenzt. Nach Sueden hin erstreckte sich das Untersuchungsgebiet bis in das Osnabruecker Tiefland und die Allerniederung. Das Gebiet umfasste somit eine Flaeche von rund 30.000 qkm, das entspricht 64 Prozent der Landesflaeche.
Das Projekt "Kommission zum Ueberleben der Arten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Zoologisches Institut I durchgeführt. Aktive Mitarbeit in der Mustelid & Viverrid Specialist Group und der Captive Breeding Specialist Group von IUCN (The World Conservation Union) umfasst die Erarbeitung und Aktualisierung von Roten Listen und eines Aktionsplanes zur Rettung gefaehrdeter Arten. Gutachtertaetigkeit bezueglich bedrohter Kleinraubtiere (zB Washingtoner Artenschutzabkommen).
Das Projekt "Rechtsstatus der Weltnaturschutzunion (IUCN) in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Das Projekt prüft im Rahmen eines juristischen Gutachtens, wie der Rechtsstatus der IUCN in Deutschland aufgewertet und insbesondere einer Internationalen Organisation gleichgestellt werden kann. Dazu gehört die Prüfung der hybriden Struktur der IUCN nach völkerrechtlichen Kriterien, die rechtsvergleichende Prüfung sowie eine Analyse der bisherigen deutschen Praxis. Zur Umsetzung des Ergebnisses wird außerdem eine Rechtsverordnung entworfen.
Das Projekt "Artenschutzprojekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Veterinärwesen durchgeführt. Erkennungshilfen Das Uebereinkommen ueber den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES ) kann nur vollzogen werden, wenn die Kontrollorgane in der Lage sind, geschuetzte Tiere und Pflanzen als solche zu erkennen. Zu diesem Zweck gibt das Bundesamt fuer Veterinaerwesen seit 1975 eine Instruktion fuer den Grenztieraerztlichen Dienst heraus, die einen umfangreichen diagnostischen Teil enthaelt. Auch fuer den Pflanzenschutzdienst des Bundesamtes fuer Landwirtschaft, der im Bereich der Flora die Einfuhrkontrollen wahrnimmt, wurden Erkennungshilfen verfasst. Ferner hat die schweizerische Delegation bei der CITES- Vertragsstaatenkonferenz bereits 1981 auf internationaler Ebene die Erstellung eines CITES Identification Manuals initiiert. Dieses Manual ist eine, mittlerweile neun Ordner umfassende, Dokumentation im Loseblattformat, die als Informationsquelle fuer die nationalen Vollzugsbehoerden und als Grundlage fuer die Erarbeitung nationaler Vollzugshilfen von grossem Nutzen ist. Die Ergebnisse der vom Bundesamt fuer Veterinaerwesen in Auftrag gegebenen Erkennungshilfen dienen somit nicht nur dem Grenztieraerztlichen Dienst und dem Pflanzenschutzdienst, sondern sind von weltweiter Bedeutung. Nachdem sich neben der Schweiz nur wenige andere Vertragsstaaten aktiv darum bemuehen, den Vollzugsorganen geeignete Arbeitsinstrumente zur Verfuegung zu stellen, ist ein Engagement der Schweiz in diesem Teilbereich auch in Zukunft von grossem Nutzen. Im Berichtszeitraum hat das Bundesamt fuer Veterinaerwesen Datenblaetter fuer die folgenden Tier- und Pflanzenarten in Auftrag gegeben: A 29.03.1996: 52 Greifvogelarten Entscheidungshilfen fuer die CITES-Vertragsstaatenkonferenz Im Hinblick auf die 10. und 11. Tagung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Harare 1997, Nairobi 2000) hat das Amt durch die Welt-Naturschutzorganisation IUCN geleistete Recherchen finanziell unterstuetzt Diese resultierten in den 'IUCN Analyses of Proposals to amend the CITES Appendices', sowie in einer revidierten Fassung der Veroeffentlichung 'CITES: A Conservation Tool, A Guide to amending the Appendices to CITES'. Beide Veroeffentlichungen sind wichtige Entscheidungshilfen fuer die Vorbereitung sowie fuer die Annahme oder Ablehnung von - bisweilen politisch brisanten - Antraegen zur Aenderung der Anhangslisten des Uebereinkommens. Sie trugen wesentlich dazu bei, dass die schweizerische Delegation sachlich fundiert in die Verhandlungen eingreifen konnte. Daneben erbrachte die IUCN im Rahmen des in den Jahren 1996 und 1997 unterstuetzten Projekts 'Promoting Sustainability in International Trade in Wildlife' weitere Leistungen, die fuer die Schweiz von Interesse waren, namentlich hinsichtlich Pflanzen, aber auch in Zusammenhang mit Stoeren und Krokodilen. Wesentlich war auch die Rolle, welche die IUCN Species Survival Commission spielte, um die Standpunkte der Arealstaaten in der Frage des Schutzes und der Nutzung des Afrikanischen Elefanten...
Das Projekt "Nationalpark. Bestandsaufnahme eines Begriffes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für Energie- und Umweltplanung, Wirtschaft und Marktanalysen GmbH durchgeführt. Die vorliegende Arbeit ist als eine Form Nachschlagewerk gedacht, zur raschen Information ueber alle Fragen, Begriffe und Zusammenhaenge zum Thema 'Nationalpark' (Recht, Struktur, Raum- und Regionalplanung, Erfahrungen aus Planung und Betrieb usw); es ist kein Buch ueber einzelne Nationalparks oder deren landschaftliche Schoenheit.