Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer. Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max 1:3000
Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer
Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.
Abfallstatistik Abfallwirtschaft ABSP Elbe ABSP Saale-Unstrut-Triasland Abwasser Abwasserbeseitigungskonzepte Abwassereinleitungen Abwasserherkunft AG Klima Altlasten Altlastenbewertung Altlastenfreistellung Altlastenleitfaden Altlastspezifische Kennzahlen (Altlastenstatistik Sachsen-Anhalt) Altastverdächtige Flächen Altstandort An-/Kationen Anlagensicherheit Arten- und Biotopschutz im Land Sachsen-Anhalt Artenmeldung Artenschutz Artenschutz (international) Artenschutzverordnung B Bauchpanzerfotos von Landschildkröten begrenzte Naturressource Bekanntgabe Benzol Bescheinigungsantrag Besonders geschützte und streng geschützte Arten Best verfügbare Technik (BVT) Bewertungsmaßstäbe für Immissionssmessungen Biotechnologie Bodenbeobachtung Boden-Dauerbeobachtung Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) Bodenfunktionsbewertung <link file:81314 _blank diesem link können sie eine datei>Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV LAU) Bodenschutz Bodenschutzausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) Bodenschutz in der Bauleitplanung Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem Bundesnaturschutzgesetz C Chemikalien Chemikaliengesetz Chemikaliensicherheit CITES CO2-Messwerte D Deposition Dioxine EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG Elektromagnetische Felder Element- und Ionenanalytik Elementanalytik Emissionserklärung Emissionsmessungen Emissionsüberwachung Erosion F Fachberichte Fachinformationen Feinstaub PM10 Feinstaub PM2.5 FFH-Richtlinie Furane G Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder Gentechnik Gentechnik- Datenbank Gentechnikgesetz Gentechniksicherheit Gentechnologie Gerüche Gewerbeabfälle Grenzwerte Luftschadstoffe Großfeuerungsanlagen GSBL H Haltung Gefährlicher Tiere Immission (Monats- und Jahresdaten) Immissionsmessungen Immissionsschutzbericht Industrieabwasser Ionenanalytik IVU-Richtlinie ( Industrieemissions-Richtlinie IED) K Kenngrößen Klimafolgenindikatoren Klimaschutz Klimaanpassung/Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimawandel Kohlenmonoxid Kommunalabwasser L Landschaftsprogramm Landschildkröten Lärm Lärmminderungsplanung Luft lufthygienisch wichtige Schadstoffe Luftmessnetz Luftqualität Luftreinhalteplanung Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) M Messstationen Messwerte Luftschadstoffe meteorologische Daten Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsindikatoren Nachweispflicht Naturschutz Naturschutzgesetz Sachsen- Anhalt (NatSchG LSA) O Ozon Ökologische Großprojekte (ÖGP) P PAK PCB PRTR Q R REACH REACH- Stelle ReKIS ReSyMeSa Rote Listen Schutzgebiete Schwefeldioxid Schwefelwasserstoff Stationstypen (Luftmessnetz) Staubniederschlag Stickstoffdioxid ST-BIS Strahlenschutz T Tierbestandsmeldungen (streng geschützter Arten) U Umgebungslärmrichtlinie UMK- Indikatoren Umweltallianz Umweltanalytik Umweltberichte Umweltbezogene Nachhaltigkeitsindikatoren Veröffentlichung von Luftqualitätsdaten Vogelschutzrichtlinie W Wasser Wasserhaushaltsgesetz Wasserversorgung Wirkung von Luftschadstoffen Z Zielwerte Luftschadstoffe
I Immission (Monats- und Jahresdaten) Immissionsmessungen Immissionsschutzbericht Industrieabwasser Ionenanalytik IVU-Richtlinie ( Industrieemissions-Richtlinie IED) K Kenngrößen Klimafolgenindikatoren Klimaschutz Klimaanpassung/Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimawandel Kohlenmonoxid Kommunalabwasser L Landschaftsprogramm Landschildkröten Lärm Lärmminderungsplanung Luft lufthygienisch wichtige Schadstoffe Luftmessnetz Luftqualität Luftreinhalteplanung Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) M Messstationen Messwerte Luftschadstoffe meteorologische Daten Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU , kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Die Industrieemissionsrichtlinie ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in EU-Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie (2008/1/EG), sowie die Richtlinie über Abfallverbrennung (2000/76/EG), die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen (2001/80/EG), die Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) und drei Richtlinien zur Titandioxidherstellung (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG). Nach Artikel 23 der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen haben die Mitgliedsstaaten ein System für Umweltinspektionen von Anlagen einzuführen, das die Prüfung der gesamten Auswirkungen von besonders umweltrelevanten Anlagen auf die Umwelt abdeckt. Diese Umweltinspektionen umfassen sowohl Vor-Ort-Besichtigungen als auch Probenahmen und die Sammlung der, für die Erfüllung der Berichtspflichten, erforderlichen Informationen. Die Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt. Dies schließt die Notwendigkeit der Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie sowie die Anforderungen an die Überwachung in diesem Zusammenhang ein. Ziel ist es, die behördliche Überwachung bestimmter Industrieanlagen einheitlich, systematisch und medienübergreifend zu gestalten. In einem Überwachungsplan sind alle betroffenen Anlagen im räumlichen Geltungsbereich zu erfassen und ein Grundkonzept für deren Überwachung vorzugeben. Der anlagenübergreifende Überwachungsplan hat eine Bewertung der Umweltprobleme und Verfahren für die regelmäßige und anlassbezogene Überwachung für alle betroffenen Anlagen zu enthalten. Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme. Er wird regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Der Überwachungsplan kann auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden.
Die Festlegungen von Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach einem kombinierten Ansatz. Zunächst sind Abwassereinleitungen aus Punktquellen durch die Vorgaben von Emissionsgrenzwerten geregelt (Emissionsprinzip). Das heißt, es sind für die verschiedenen Abwasserarten, je nach Herkunft des Abwassers, durch die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen festgelegt, welche das Abwasser vor Einleitung in ein Gewässer erfüllen muss. Die Abwasserverordnung gilt auch für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiter). Im Einzelfall ist jedoch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Einleitgewässer zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Abwasserverordnung AbwV manifestierten Festlegungen weitergehende Anforderungen an die Beschaffenheit des zur Einleitung vorgesehenen Abwassers gestellt werden müssen (Immissionsprinzip). Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer erfordert daher eine behördliche Gestattung in Form der so genannten wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine solche darf die Wasserbehörde nur erteilen, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einleitung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz WHG neu). Derjenige, der Abwasser einleiten will, ist also gezwungen, sein Abwasser durch technische Behandlungsverfahren auf einen bestimmten Qualitätszustand zu bringen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für Abwasser aus kommunalen Kläranlagen gilt der Anhang 1 der AbwV. Das Abwasser aus Industrie und Gewerbe ist in derzeit in 52 Branchen eingeteilt und die zu erfüllenden Kriterien sind in der Verordnung ebenfalls in Anhängen geregelt. Obwohl der § 1 Abs. 1 der AbwV auf die >in den Anhängen bestimmten Herkunftsbereiche< abstellt, können die Anforderungen subsidiär auch für nicht explizit genannte Branchen herangezogen werden, zumindest soweit es sich dabei um vergleichbare Abwasser handelt. Für Abwasser und Branchen, die in der AbwV nicht geregelt sind (z.B. Aquakulturen / Fischintensivhaltung und Soda-Herstellung), gilt: Einleitung in Gewässer aus diesen Bereichen werden durch Einzelfallentscheidungen genehmigt, Empfehlungen von nationalen Fachgremien, z.B. der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) fließen in die Entscheidungsfindung ein, internationale Empfehlungen, z.B. BREF-Dokumente nach der IVU-Richtlinie werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. letzte Aktualisierung: 08/2010
Die 1996 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) legt erstmals medienübergreifende Regelungen fest, die die bis dahin getrennten Bereiche Luftreinhaltung und Gewässerschutz vereint und um Regelungen zum Bodenschutz und zur Abfallvermeidung und -verminderung ergänzt. Die IVU-Richtlinie zielt damit auf das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt als geschlossenes globales Ganzes. Da es neben der IVU-Richtlinie weitere Richtlinien mit Berichtspflichten für Industrieanlagen gab, hat das Europäische Parlament am 24.11.2010 die Richtlinie 2010/75/EU verabschiedet und darin die IVU-Richtlinie und 6 Sektorenrichtlinien (über Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemittel und Titandioxid) vereint und angepasst. Wesentliche Neuerung ist die Einführung verbindlicher materieller Vorgaben für die Begrenzung von Emissionen nach den besten international verfügbaren Techniken (BVT) ohne Schadstoffverlagerungen in andere Medien. Die besten verfügbaren Techniken werden in den BVT-Referenz-Dokumenten = BREF-Dokumenten veröffentlicht. Die dabei abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen gelten auch für vorhandene Anlagen spätestens nach vier Jahren. Dies kann unter Umständen Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen, sowohl im Bereich des behördlichen Bescheides als auch im anlagentechnischen Bereich. Bereits veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen stellt das Umweltbundesamt regelmäßig im Internet zur Verfügung. Die Emissionen von bestimmten Schadstoffen in die Umwelt werden im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister (PRTR) seit 2007 jährlich erfasst und für die interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. letzte Aktualisierung: 04.10.2016
Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) – (BGBl. III 2129-8) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005, BGBl. I S. 1865. Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31996L0061 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2002-49-eg-ueber-die-bewertung-und-bekaempfung-von-umgebungslaerm Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. Datenerfassungssystem DES 06/2005: Ist-Stand 2004; übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. Deutschen Flugsicherung DFS: E-Mail vom 28.11.2006 von Herrn Robert Ertler (Robert.Ertler@dfs.de), Abteilung CC/FLL 25: Flugbewegungen Flughafen Tegel im Jahr 2005: Verteilung der Bewegungen einzelner Flugzeugtypen auf die Start- und Landebahnen. Übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 112. Sitzung der LAI vom 7. bis 8. September 2006. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2005: “Wohngebäude und Wohnungen in Berlin am 31. Dezember 2004 (F II 4 j 2004) (Best.-Nr.270.6), Berliner Statistik – Veröffentlichungen im September 2005 (30.10.05). Wölfel Meßsysteme: Software GmbH + Co. KG, IMMI 6.1 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) : bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – VBEB: vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Internet: www.intergraph.com/istationssk/default.asp Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2005: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 07.02. Straßenverkehrslärm, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2004/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2006: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2005/karten/artikel.1010689.php
Datengrundlagen Für die schalltechnischen Berechnungen wurden die dem Land Berlin für das Bezugsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Eingangsdaten herangezogen (mit Ausnahme der Strecken- und Verkehrsdaten zum Eisenbahnverkehr). Die Daten für den Eisenbahnverkehr wurden durch das Bahn-Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG aufbereitet und geliefert. Kartierungsgebiet Das Kartierungsgebiet überdeckt die Fläche des Landes Berlin mit 891 km². Die Lärmbelastung wird für 3.332.249 Einwohner untersucht. Geländemodell Für das Geländemodell stand ein Digitales Geländemodell (DGM5) im Innenstadtbereich und teilweise im Norden und Südosten der Stadt, für die restlichen Bereiche ein DGM25 und für das umliegende Brandenburg ebenfalls ein DGM25 zur Verfügung. Die digitalen Geländemodelle (DGM5, DGM25) beschreiben das Gelände in regelmäßigen Gittern von 5 m bzw. 25 m Punktabstand. Durch eine Optimierung des Geländemodells wurden Höhenpunkte entfernt, die nicht zur Bestimmung akustisch relevanter Geländestrukturen beitragen. Es entsteht ein Geländemodell aus heterogenen Höhenpunkten, die in ein Dreiecksgitter zusammengefasst werden (vgl. Abbildung 1). Entlang von Bahndämmen und –einschnitten wird das Gelände durch ein DGM5 nicht ausreichend genau beschrieben. Sofern diese Strukturen 1 m über oder unter dem umliegenden Gelände liegen, wurden die entsprechenden Ober- und Unterkanten mit einer Genauigkeit von < 0,5 m aus Stereo-Luftbildern ermittelt und als Höhenlinien in das Geländemodell übernommen (vgl. Verfahren bei Lärmschutzeinrichtungen). Das Eisenbahn-Streckennetz enthält Höhendaten an allen Streckenpunkten (vgl. Geometrie/Verkehr Eisenbahn). Diese Höhenpunkte wurden ebenfalls in das Geländemodell übernommen. Lärmschutzeinrichtungen _Lärmschutz Straße_ Die Lagebeschreibung von Lärmschutzeinrichtungen an Straßen wurde der vorhandenen Verkehrslärmkarte (Datenstand 1998/2003) entnommen (Karte 07.02. Straßenverkehrslärm (Ausgabe 2005)). Die Daten wurden, da sie teilweise nicht georeferenziert vorlagen, durch Luftbildauswertungen und Aufnahmen vor Ort ergänzt und bestmöglich in das digitale System eingepflegt. Die Lage und Höhen der Lärmschutzeinrichtungen der A113 (neu) wurden direkt aus den Planfeststellungsunterlagen zur A113 (neu) entnommen und in das digitale System eingefügt. _Lärmschutz Eisenbahn_ Die Lagebeschreibung von Lärmschutzeinrichtungen an Bahnstrecken konnte durch das Bahn-Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG nicht geliefert werden. Lärmschutzeinrichtungen aus Beton, Stahl, Glas u. a. wurden daher über eine externe 3D-Auswertung von Stereo-Luftbildern nach folgendem Verfahren ermittelt. Sämtliche Schallschutzeinrichtungen wurden als hochabsorbierende Lärmschutzwände angenommen. Import der aktuellen Luftbilder (Bildflug Berlin 2006, gescannte S/W-Luftbilder (8 bit), Auflösung ca. 15 cm) nebst Orientierungen in das Auswertungssystem ImageStation SSK der Firma Intergraph. Interaktive Auswertung der Luftbildmodelle und Erfassung der Lärmschutzeinrichtungen in speziellen Dateien: Für Lärmschutzwände (> 1,0 m) aus Beton, Stahl, Glas, usw. wurden die Mittelachsen als Polygon oben auf der Wand erfasst. Für Wälle (> 1,0 m), mit Funktion als Lärmschutzwall (Wall neben den Gleisen), wurde die Ausdehnung des Walls als Umringspolygon erfasst. Sofern die Bahn auf einem Damm verläuft (> 1,0 m über umliegendem Gelände), wurde dieser mittels Ober- und Unterkanten erfasst. Genauigkeit der Auswertung < 0,5 m. Export bzw. Import und Speicherung der unterschiedlich attributierten Dateien in das verwendete GIS-System. Sonderbauwerke _Tunnel Straße_ Tunnelbauwerke wurden im Berechnungsmodell durch Unterbrechungen der Streckenverläufe abgebildet. _Tunnel/Bahnhöfe Eisenbahn_ Tunnelbauwerke wurden im Berechnungsmodell durch Unterbrechungen der Streckenverläufe abgebildet. Im Lageplan wurde der Verlauf von Tunnelbauwerken dargestellt. Emissionspegel von Zugfahrten in Bahnhöfen wurden wie für die freie Strecke berechnet. Abschirmungen durch Bahnsteigkanten und Bahnhofsgebäude wurden nicht berücksichtigt. _Straßenbrücken_ Straßenbrücken über Straßen und Gewässer wurden in 241 Bereichen berücksichtigt, in denen die Hochlage einer Straße einen maßgeblichen akustischen Einfluss auf nahe gelegene Bebauung hat. Hier wurde jeweils eine reflektierende Brückenplatte in Straßenbreite modelliert. Bei der Nutzung der Lärmkarte ist dabei folgendes zu beachten: Brückenbauwerke zählen nicht zur Geländeoberfläche, sie stehen auf dem Gelände. Lärmkarten werden in einer Höhe von 4 m über dem Gelände berechnet und können daher unterhalb einer “lauten” Straßenbrücke liegen, von dieser abgeschirmt werden und lokal entsprechend geringe Immissionspegel ausweisen. Bebauung Aus der Automatisierten Liegenschaftskarte der Stadt Berlin wurden 550.344 Grundrisse von Gebäudeobjekten mit Angabe der Geschosszahl und folgender Gebäudenutzung übernommen vgl. Tabelle 2: Die Gebäudehöhen liegen nicht explizit vor und wurden daher über die empirisch ermittelte Funktion [Gebäudehöhe = 3,2 m + Geschosszahl x 2,8 m] festgesetzt. In einem Abstand von 3 km um das Stadtgebiet wurden 231.445 Gebäude mit expliziten Höhenangaben aus dem Land Brandenburg in das Modell übernommen. Diese Gebäude wirken als Hindernisse und Reflektoren für Straßen- und Schienenlärmquellen im Randbereich des Untersuchungsgebietes. Die Fassaden der Gebäude werden als reflektierend mit einem Absorptionsverlust von 1 dB(A) in den Berechnungen berücksichtigt. Bewohner in Gebäuden Einwohnerzahlen mit Haupt- und Nebenwohnsitz liegen in 14.253 Teilflächen des Stadtgebietes mit zusammen 3.331.249 Einwohnern im Jahr 2005 vor (Karte 06.05 Einwohnerdichte (Ausgabe 2006)). Diese Einwohner wurden anteilig auf die Geschossflächen der Wohngebäude verteilt, die auf den entsprechenden Teilflächen stehen. Gebäude mit einer Mischnutzung wurden dabei nur zu 75 % berücksichtigt. Wohnungen Die Anzahl von Wohnungen wurde bezirksbezogenen aus den Bezirksflächen und der Anzahl der Einwohner und Haushalte (Wohnungen) pro Bezirk aus dem Statistischen Bericht “Ergebnisse des Microzensus 2005” und dem Statistischen Bericht “Wohngebäude und Wohnungen in Berlin 2005” für Berlin ermittelt (vgl. Statistisches Landesamt Berlin 2005). Mit geringer Schwankung ergibt sich für das ganze Stadtgebiet ein mittlerer Wert von 0,554 Wohnungen pro Einwohner. Über diesen Faktor und die bekannte Anzahl betroffener Einwohner wurde die Anzahl betroffener Wohnungen abgeleitet Geometrie/Verkehr Straße Die Geometrie der zu untersuchenden Straßen sowie die erforderlichen Informationen zu Fahrbahnoberfläche und –zustand, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Lage im Gelände und Anzahl der Fahrspuren wurde aus der vorhandenen Verkehrslärmkarte Hauptnetzstraßen übernommen (vgl. Karte 07.02. Straßenverkehrslärm (Ausgabe 2005)). Die Daten wurden bezüglich der Fahrbahnoberflächen und des Fahrbahnzustands anhand von Angaben aus den Bezirken und durch Vor-Ort-Aufnahmen überprüft und aktualisiert. Des Weiteren wurden die bereits umgesetzten Tempo-30 Abschnitte im Hauptstraßennetz aus den vorhandenen Tempo-30 Konzepten ermittelt und in die Datenbank zum Straßennetz eingepflegt. Die Festlegung der Straßenabschnitte, in denen Zuschläge aufgrund von Mehrfachreflexionen zu berücksichtigen sind, erfolgte auf Grundlage der Dichte der parallel zur Straße stehenden Bebauung (vgl. Berechnungsverfahren Straßenverkehr). Streckenabschnitte des Hauptstraßennetzes, die bisher noch nicht in der Verkehrslärmkarte enthaltenen waren, aber Bestandteil des Verkehrszählnetzes sind, wurden vor Ort aufgenommen (Fahrbahnoberfläche und -zustand, Geschwindigkeit, Lage im Gelände, Fahrspuren, Informationen zur Bebauung, Lärmschutzwand) und in die Datenbank zum Straßennetz eingebunden. Dabei wurden ebenfalls die Abschnitte ermittelt, in denen Zuschläge aufgrund von Mehrfachreflexionen zu berücksichtigen sind. Die Streckenabschnitte wurden mit den Verkehrsstärken der Verkehrszählung 2005 belegt. Die Daten enthalten Informationen zum Durchschnittlichen Täglichen Verkehr (DTV), zum Schwerverkehr und zum Busverkehr. Für die Berechnungen nach der “Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen” (VBUS) wird der Schwerverkehr ab 3,5 t berücksichtigt. Zusätzliche Streckenabschnitte außerhalb Berlins wurden auf Grundlage topographischer Karten digitalisiert und mit den Verkehrszahlen der Verkehrsstärkenkarte des Landes Brandenburg (2002) mit Verkehr belegt. Insgesamt sind 1.770 km Streckennetz in die Berechnung eingeflossen. Davon liegen 1.362 km auf dem Gebiet der Stadt Berlin. Geometrie/Verkehr Straßenbahn, oberirdische U-Bahn Die Geometrie der Straßenbahn und der oberirdischen U-Bahn sowie die erforderlichen Informationen zur Gleisart, Geschwindigkeit und Lage im Gelände wurde aus den vorhandenen Verkehrslärmkarten Hauptnetzstraßen und Schienenverkehr übernommen. Es wurden die von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten für Straßenbahnen und oberirdische U-Bahnen aus dem Jahr 2006 sowie Aktualisierungen im Bereich der Gleisart der Straßenbahn eingearbeitet. Insgesamt sind 188 km Streckennetz Straßenbahn und 26 km Streckennetz oberirdische U-Bahn in die Berechnung eingeflossen. Geometrie/Industrie- und Gewerbeanlagen Anlagen haben einen Einfluss auf den Umgebungslärm, wenn sie relevante Schallimmissionen an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung hervorrufen, die über L DEN = 55 dB(A) und/oder L Night = 50 dB(A) liegen. Aus den Untersuchungen ergab sich, dass lediglich eine Industrieanlage in diesen Bereich fällt. Die Lärmkartierung Berlin für Industrie- und Gewerbestandorte mit Einfluss auf den Umgebungslärm umfasst somit 18 Kraftwerksstandorte und eine Industrieanlage (vgl. IVU-Richtlinie). Auch der Westhafen verursacht nach einem Gutachten aus 2005 an der nächstgelegenen Wohnbebauung Beurteilungspegel von unter 55 dB(A) tags und 44 dB(A) nachts. Somit ist der Westhafen schalltechnisch im Sinne der Umgebungslärm-Richtlinie als nicht relevant einzustufen und nicht in die Untersuchung aufgenommen worden. Für die 18 Kraftwerke innerhalb des Stadtgebietes Berlin wurde die Geometrie aus Angaben im Liegenschaftskataster zu den zugeordneten Flurstücken und durch Abgleich mit den digitalen Orthophotos und den Betreibern der Kraftwerke ermittelt. Die Modellierung der von den Kraftwerken und der IVU-Anlage ausgehenden Emissionen wurde anhand von flächenbezogen Schallleistungspegeln vorgenommen. Geometrie/Verkehr Flughafen Tegel Für die Fluglärmberechnung standen folgende Eingangsdaten zur Verfügung: Datenerfassungssystem DES 06/2005, Ist-Stand 2004, geometrische Beschreibung der Start-/Landebahnen und der An- und Abflugstrecken (Lage, Höhen, Flugkorridore) und Streckenbelegung mit Bewegungszahlen einzelner Flugzeugtypen, Verteilung der Flugbewegungen einzelner Flugzeugtypen für die Zeiträume Tag, Abend und Nacht auf die Start-/Landebahnen für das Jahr 2005. Für das Jahr 2005 steht das Datenerfassungssystem nicht zur Verfügung. Nach Auskunft der Deutschen Flugsicherung DFS haben sich im Jahr 2005 keine Änderungen der Streckenbeschreibungen im Vergleich zum Jahr 2004 ergeben. Die Streckenbeschreibungen können also für das Jahr 2005 übernommen werden. Die zur Verfügung gestellte Verteilung der Flugbewegungen bezieht sich auf die Start- /Landebahnen, nicht jedoch detailliert auf die einzelnen Flugstrecken. Daher wurde die Verteilung der Flugbewegungen 2005 auf die einzelnen Flugstrecken zu den gleichen Anteilen vorgenommen, wie sie für das Jahr 2004 dem Datenerfassungssystem entnommen werden konnten. Geometrie/Verkehr Eisenbahn Die Schienenstrecken der Bahn und der S-Bahn wurden von der Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Berlin (BUZ) erstellt und mit den Verkehrsdaten 2006 (Stand nach Inbetriebnahme des Hauptbahnhofes) belegt. Insgesamt sind 1.365 km Streckennetz in die Berechnung eingeflossen. Davon liegen 1.066 km auf dem Gebiet der Stadt Berlin. Es ist nicht im Einzelnen bekannt, in welchen Bereichen mit engen Kurvenradien Quietschgeräusche beim Befahren nicht auftreten, bzw. durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können. Die Korrekturwerte für Kurvenquietschgeräusche nach VBUSch wurden daher im Sinne einer worst-case-Betrachtung systematisch zum Ansatz gebracht, ohne das tatsächliche Auftreten der Geräusche zu berücksichtigen. Berechnungsmodell Die Eingangsdaten werden in einem 3D-Berechnungsmodell der Software IMMI 6.1 aufbereitet und zusammengeführt. Hindernisse Hindernisse wie Geländekanten, Gebäude und Lärmschutzeinrichtungen wurden mit den in den Eingangsdaten beschriebenen Parametern (Lage, Höhe, Reflexionseigenschaft u. a.) berücksichtigt. Das Grundmodell aus Gelände und Hindernissen blieb dabei für die Berechnung aller Lärmarten unverändert. Festlegung der Immissionspunkte An Wohngebäuden, Krankenhäusern und Schulen wurde die Lage der Immissionspunkte gemäß “Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm” (VBEB) festgelegt. Die Anzahl der Bewohner von Wohngebäuden wurde zu gleichen Teilen den Immissionspunkten der jeweiligen Wohngebäude zugeordnet. Prüfung auf Plausibilität Die Plausibilitätsprüfung setzt sich zusammen aus einer visuellen Überprüfung von 3D-Ansichten des Berechnungsmodells und zahlreichen automatischen Plausibilitätsabfragen. Berechnungsparameter Kartierungen im Rahmen und im räumlichen Umfang der Umgebungslärmrichtlinie sind unter vollständiger und strenger Einhaltung der geltenden Rechenvorschriften in wirtschaftlichen Rechenzeiten nicht durchführbar. Bei der Festlegung der Rechenparameter wurden daher Vereinfachungen getroffen (Mindestpegelabstand = 25 dB(A), Reichweite von Reflexionsflächen auf 200 m begrenzt), die im Wesentlichen zu einer Vernachlässigung von nicht relevanten Immissionseinflüssen an bestimmten Immissionsorten führen. Dabei wurde die Genauigkeitsforderung an die Berechnungsergebnisse der Lärmkartierung mit einer Gesamtgenauigkeit von 2 dB(A) nachweislich eingehalten. Berechnungsverfahren _Straßenverkehr_ Für die schalltechnischen Berechnungen der strategischen Lärmkarten wurde die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, VBUS, verwendet (vgl. § 5 Abs. 1, 34. BImSchV). Berechnet werden die Lärmindizes L DEN (gewichteter 24 h – Mittelwert) und L Night mit einer Rasterweite von 10 m x 10 m in einer Immissionsorthöhe von 4 m über dem Boden. Die Anzahl der in ihren Wohnungen belasteten Menschen, der Schulen und der Krankenhäuser wurde nach der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) ermittelt. Die Zuschläge für Mehrfachreflexionen wurden nach den in der VBUS enthaltenen Vorgaben ermittelt und berücksichtigt. Gesonderte Zuschläge für Lichtsignalanlagen dürfen nicht vergeben werden. _Straßenbahn-/U-Bahnverkehr_ Für die schalltechnischen Berechnungen der Strategischen Lärmkarten sowie der in ihren Wohnungen belasteten Menschen, der Schulen und der Krankenhäuser wurde die “Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen”, VBUSch, sowie die VBEB verwendet (vgl. § 5 Abs. 1, 34. BImSchV). Berechnet wurden die Lärmindizes L DEN und LNight mit einer Rasterweite von 10 m x 10 m in einer Immissionsorthöhe von 4 m über dem Boden. _Gewerbe_ Für die schalltechnischen Berechnungen der Strategischen Lärmkarten sowie der in ihren Wohnungen belasteten Menschen, der Schulen und der Krankenhäuser wurde die “Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe”, VBUI, sowie die VBEB verwendet (vgl. § 5 Abs. 1, 34. BImSchV). Berechnet wurden die Lärmindizes L DEN und L Night mit einer Rasterweite von 10 m x 10 m in einer Immissionsorthöhe von 4 m über dem Boden. _Flugverkehr_ Für die schalltechnischen Berechnungen der Strategischen Lärmkarten sowie der in ihren Wohnungen belasteten Menschen, der Schulen und der Krankenhäuser wurde die “Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen – Datenerfassungssystem” (VBUF-DES) und die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen – Anleitung zur Berechnung (VBUF-AzB) sowie die VBEB verwendet (vgl. § 5 Abs. 1, 34. BImSchV). _Eisenbahnverkehr_ Für die schalltechnischen Berechnungen der strategischen Lärmkarten sowie der in ihren Wohnungen belasteten Menschen, der Schulen und der Krankenhäuser wurde die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen, VBUSch, sowie die VBEB verwendet (vgl. § 5 Abs. 1, 34. BImSchV). Berechnet wurden die Lärmindizes L DEN und L Night mit einer Rasterweite von 10 m x 10 m in einer Immissionsorthöhe von 4 m über dem Boden. Nach VBUSch wird der in der nationalen Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm SCHALL 03 vorgesehene Schienenbonus (Abzug von 5 dB wegen der geringeren Störwirkung von Schienenverkehr) nicht vergeben. Nutzung der Datenanzeige Die einzelnen Themenkarten, die der Öffentlichkeit hiermit zur Verfügung gestellt werden, bieten neben einer Bewertung der Lärmsituation in klassifizierter Form, wie es die Umgebungslärm-Richtlinie vorsieht, auch die Möglichkeit, Sachdaten abzurufen. Diese zeigen in den Karten 07.05.1 – 07.05.10 die der Klasseneinstufung zugrundeliegenden Rastereinzelwerte sowie im Falle des Straßenverkehrslärms auch Hintergrundinformationen zum bewerteten Hauptstraßennetz. Aufgrund des in diesen Karten zur Darstellung kommenden 10 m x 10 m – Rasters sind die einzelnen Aussagen für eine gebäudescharfe Bewertung eher nicht geeignet. Daher wird ein vollständiger Überblick über die verwendeten Immissionspunkte an den Fassaden der Wohngebäude einschließlich ihrer berechneten Immissionshöhen in der Karte 07.05.11 – Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen angeboten.
Origin | Count |
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Bund | 88 |
Land | 28 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 75 |
Gesetzestext | 4 |
Text | 13 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
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geschlossen | 18 |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Dokument | 12 |
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Webdienst | 7 |
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Topic | Count |
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