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Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E‑Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein Umfangreiche Magnetfeld -Messungen in und an elektrischen Pkw und Krafträdern Ausgabejahr 2025 Datum 09.04.2025 Quelle: Halfpoint/stock.adobe.com In einer Strahlenschutz -Studie haben alle untersuchten Elektroautos die Empfehlungen zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern eingehalten. Außerdem ist man in reinen Elektroautos nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder hybridem Antrieb. Das zeigen aufwendige Messungen und Computersimulationen im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) und des Bundesumweltministeriums ( BMUV ). Unabhängig von der Antriebsart unterschritten alle untersuchten Fahrzeuge die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte. Diese Höchstwerte begrenzen die elektrischen Ströme und Felder, die von Magnetfeldern im menschlichen Körper verursacht werden können, auf ein unschädliches Maß. Für die Untersuchung wurden die Magnetfelder an den Sitzplätzen von vierzehn verschiedenen Pkw-Modellen der Baujahre 2019 bis 2021 in unterschiedlichen Betriebszuständen gemessen und bewertet. "Zwar wurden in einigen Fällen – lokal und zeitlich begrenzt – vergleichsweise starke Magnetfelder festgestellt. Die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in den untersuchten Szenarien aber eingehalten, sodass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitlich relevanten Wirkungen zu erwarten sind" , unterstreicht BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Die Studienergebnisse sind eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits ein Elektroauto fahren oder über einen Umstieg nachdenken." Die Studie wurde von einem Projektteam aus Mitarbeitenden der Seibersdorf Labor GmbH , des Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik RWTH Aachen und des Technik Zentrums des ADAC e.V. durchgeführt. Fahrzeughersteller waren an der Untersuchung nicht beteiligt. Magnetfelder treten in allen Kraftfahrzeugen auf Magnetfeldquellen nur in Elektroautos und Hybriden Magnetfelder entstehen, wenn elektrische Ströme fließen. In modernen Kraftfahrzeugen gibt es daher viele Quellen magnetischer Felder. Dazu gehören zum Beispiel Klimaanlagen, Lüfter, elektrische Fensterheber oder Sitzheizungen. Bei Elektrofahrzeugen kommen vor allem eine größere und leistungsstärkere Batterie, die Hochvoltverkabelung und der Inverter (Wechselrichter) für den Antriebsstrom sowie der elektrische Antrieb selbst hinzu. Die Untersuchung nahm alle in den Autos auftretenden Magnetfelder in den Blick und ordnete sie – wo möglich – der jeweiligen Ursache zu. Höchste Werte meist im Fußbereich Hartschaum-Dummy mit zehn Messsonden im Fond eines Elektroautos Die Auswertung der Messungen und Simulationen zeigte, dass die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder in allen erfassten Szenarien eingehalten wurden. Im Detail ergab sich allerdings ein differenziertes Bild: Die gemessenen Magnetfeldwerte variierten zwischen den untersuchten Fahrzeugen, räumlich innerhalb der einzelnen Fahrzeuge sowie abhängig vom Betriebszustand deutlich. So traten die stärksten Magnetfelder in erster Linie im Fußbereich vor den Sitzen auf, während die Magnetfelder im Kopf- und Rumpfbereich meist niedrig waren. Motorleistung ist kein Indikator für Magnetfeldstärke Zwischen der Motorisierung und den Magnetfeldern im Innenraum der Elektrofahrzeuge zeigte sich kein eindeutiger Zusammenhang. Größeren Einfluss als die Leistungsstärke des Motors hatte die Fahrweise. Bei einer sportlichen Fahrweise mit starken Beschleunigungs- und Bremsvorgängen waren kurzzeitig deutlich stärkere Magnetfelder zu verzeichnen als bei einem moderaten Fahrstil. Kurzzeitige Spitzenwerte von unter einer Sekunde Dauer traten unter anderem beim Betätigen des Bremspedals, beim automatischen Zuschalten von Motorkomponenten wie auch – unabhängig von der Antriebsart – beim Einschalten der Fahrzeuge auf. Der höchste lokale Einzelwert wurde beim Einschalten eines Hybridfahrzeugs ermittelt. Spitzenwerte senken BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk "Die großen Unterschiede zwischen den Fahrzeugmodellen zeigen, dass Magnetfelder in Elektroautos nicht übermäßig stark und auch nicht stärker ausgeprägt sein müssen als in herkömmlichen Pkw" , sagt Paulini. "Die Hersteller haben es in der Hand, mit einem intelligenten Fahrzeugdesign lokale Spitzenwerte zu senken und Durchschnittswerte niedrig zu halten. Je besser es zum Beispiel gelingt, starke Magnetfeld-Quellen mit Abstand von den Fahrzeuginsassen zu verbauen, desto niedriger sind die Felder, denen die Insassen bei den verschiedenen Fahrzuständen ausgesetzt sind. Solche technischen Möglichkeiten sollten bei der Entwicklung von Fahrzeugen von Anfang an mitgedacht werden." Über die Studie Die Studie stellt nach Kenntnisstand des BfS die bislang umfangreichste und detaillierteste Untersuchung zum Auftreten von Magnetfeldern in Elektrofahrzeugen dar. Die erhobenen Daten beruhen auf systematischen Feldstärkemessungen in aktuellen, für den deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugmodellen auf Rollenprüfständen, auf einer abgesperrten Test- und Versuchsstrecke und im realen Straßenverkehr. Insgesamt wurden elf rein elektrisch angetriebene Pkw, zwei Hybridfahrzeuge sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor untersucht. Mit einem E-Roller, zwei Leichtkrafträdern und einem Elektro-Motorrad wurden erstmals auch elektrische Zweiräder berücksichtigt. Ähnlich wie bei den Pkw traten die stärksten Magnetfelder im Bereich der Füße und der Unterschenkel auf. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in allen untersuchten Szenarien eingehalten. Folglich ist das Auftreten nachgewiesenermaßen gesundheitsrelevanter Feldwirkungen in den untersuchten Fahrzeugen als insgesamt sehr unwahrscheinlich einzuschätzen. Messverfahren Durch die Anwendung ausgefeilter Messtechnik ließen sich in der Studie auch kurzzeitige Magnetfeld -Spitzen von unter 0,2 Sekunden Dauer zuverlässig erfassen und bewerten. Die aktuell gültigen Messvorschriften lassen solche kurzzeitigen Schwankungen, die bei der Aktivierung von elektrischen Fahrzeugkomponenten auftreten können, außer Acht. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass sie in relevantem Umfang vorkommen. Eine entsprechende Erweiterung der Messnormen erscheint aus Sicht des BfS deshalb geboten. Der Studienbericht "Bestimmung von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität. Ergebnisbericht – Teil 1" ist im Digitalen Online Repositorium und Informations-System DORIS unter der URN https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2025031250843 abrufbar. Weitere Informationen über den Strahlenschutz bei der Elektromobilität gibt es unter https://www.bfs.de/e-mobilitaet . Stand: 09.04.2025
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Im Landkreis Celle einschließlich der Stadt Celle ist die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen (Klima und Boden) an die Voraussetzung einer gut strukturierten Feldberegnung gebunden. In den Jahren 1991 und 1993 wurden wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung im Kreis- und Stadtgebiet Celle erlassen, die bis zum 31.12.2009 befristet waren. Auf der Grundlage dieser Erlaubnisse konnten bis zu 80 mm pro Jahr beziehungsweise in Summe bis zu 18,46 Millionen m³ pro Jahr verregnet werden. Seit 2010 wurden für die Feldberegnung wiederholt Übergangserlaubnisse mit kurzer Laufzeit (ein bis zwei Jahren) und reduzierter Entnahmemenge erteilt. Im Dezember 2025 reichten sechzehn Beregnungsverbände des Landkreises Celle Anträge auf Erteilung langfristiger Erlaubnisse gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Förderung von Grundwasser zu Beregnungszwecken ein. Zwei Beregnungsverbände (Celle-Nord und Celle-Süd) reichten entsprechende Anträge bei der Stadt Celle ein. Die Förderung soll aus insgesamt 2.563 Brunnen mit einer maximalen Entnahmemenge von ca. 31,9 Millionen m³ pro Jahr erfolgen. Die Anzahl der Brunnen und die beantragte maximale Entnahmemenge verteilt sich auf die Gebiete der Beregnungsverbände und somit auch auf die Einzelanträge wie folgt: BV Ahnsbeck: 123 Brunnen; 2.181.105 m³ BV Beedenbostel: 25 Brunnen; 600.976 m³ BV Bergen: 146 Brunnen; 3.574.920 m³ BV Bonstorf: 16 Brunnen; 337.504 m³ BV Celle-Nord: 159 Brunnen; 2.440.800 m³ BV Celle-Süd: 157 Brunnen; 902.928 m³ BV Eldingen: 35 Brunnen; 1.121.643 m³ BV Eldingen-Süd: 48 Brunnen; 1.525.203 m³ BV Eschede: 158 Brunnen; 3.136.329 m³ BV Flotwedel: 471 Brunnen; 3.006.384 m³ BV Hambühren-Wietze: 93 Brunnen; 969.864 m³ BV Hermannsburg-Müden: 162 Brunnen; 3.004.232 m³ BV Höfer: 53 Brunnen; 1.373.931 m³ BV Hohne: 114 Brunnen; 1.489.488 m³ BV Langlingen: 285 Brunnen; 1.812.152 m³ BV Neu-Lutterloh: 7 Brunnen; 120.968 m³ BV Wathlingen: 285 Brunnen; 2.367.440 m³ BV Winsen/Aller: 226 Brunnen; 1.941.840 m³. Es wurde festgestellt, dass für die beantragten Grundwasserentnahmen UVP-Pflicht besteht, da es sich um kumulierende Vorhaben i. S. v. § 10 Abs. 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) handelt, welche zusammen den Leistungswert nach Anlage 1 Nr. 13.3.1 UVPG übersteigen. Zuständig für die Durchführung der Verfahren zur Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind der Landkreis und die Stadt Celle als Untere Wasserbehörden. Der Stadt und dem Landkreis wurden im Zuge der Antragstellung folgende Unterlagen vorgelegt: 1. Erläuterungsbericht, 2. Modelldokumentation, 3. Hydrogeologisches Fachgutachten, 4. Umweltverträglichkeitsstudie (entspricht dem UVP-Bericht gemäß § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz), 5. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, 6. Artenschutzbeitrag, 7. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, 8. Landschaftspflegerischer Begleitplan, 9. Bodenkundliches Gutachten, 10. Beweissicherungskonzept, 11. Anlagen und Karten. Für die bei der Stadt Celle gestellten Anträge erfolgt die Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich aller Gutachten, Pläne und sonstigen Nachweise durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.celle.de/feldberegnung und durch digitale Bereitstellung im Rathaus der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, Raum 259. Die Auslegung findet statt vom 20.02.2026 bis zum 20.03.2026. In dieser Zeit können die Unterlagen mittels bereitgestellter Bildschirmgeräte (stationärer PC) während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person, deren Belange durch die bei der Stadt Celle beantragten Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an Feldberegnung@celle.de oder zur Niederschrift bei der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, erhoben werden. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkung der Benutzung können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden. Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin / des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Es wird dabei ebenso vorausgesetzt, dass aus ihnen zumindest der geltend gemachte Belang sowie die Art der befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Sollten fristgerecht Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, findet nach Ablauf der Auslegungsfrist ein Erörterungstermin statt, dessen Zeitpunkt zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter), sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen der späteren Entscheidung über die Einwendungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Bearbeitung der Einwendungen werden die erforderlichen personenbezogenen Daten der einwendenden Person(en) verarbeitet (§ 88 WHG, Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Nds. Datenschutzgesetz). Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die verfahrensführende Behörde entschieden.
Die Biotoptypkartierung 1997 erfolgte als Ist-Zustandsaufnahme im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zur Baumaßnahme "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt". Die Kartierung ist Grundlage für die Bewertung der eingetretenen Veränderungen im Vergleich zu den in der UVU gemachten Prognosen.
Die Auswertung Bindung von Pflanzenbehandlungsmitteln in Böden auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) zeigt, wie stark einzelne organische Wirkstoffe im Boden gebunden und damit gefiltert werden können. Über Niederschlagswasser gelangen auf Ackerflächen aufgebrachte Pflanzenschutzmittel (PSM) in den Boden, wo sie meist kurz- bis langfristig gebunden werden können. Durch das Sickerwasser kann es jedoch zur weiteren Auswaschung und zum Eintrag in das Grundwasser kommen. Die Bindungsstärke ist dabei stoffspezifisch. Für die Einschätzung der Bindung von Pflanzenbehandlungsmitteln in Böden (FOB) wird jeweils die humus- und ton-spezifische Bindungsstärke für ausgewählte PSM analysiert. Zusätzlich werden gemäß dem pH-Wert Zu- und Abschläge berücksichtigt. Die Kennwertklassifizierung für jedes PSM erfolgt in sechs Stufen (von 0 [praktisch nicht] bis 5 [sehr hoch]). Der Datensatz ist insbesondere im Rahmen des Abfallrechts, der Agrarplanung, des Baurechts, der Landesplanung, des Naturschutzes und wasserrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudien von Interesse.
Die Auswertung Bindung organischer Schadstoffe in Böden auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) zeigt, wie stark einzelne organische Schadstoffe im Boden gebunden und damit gefiltert werden können. Über das Niederschlagswasser, atmosphärische Deposition oder diffuse Eintragspfade können organische Schadstoffe in die Böden gelangen, wo sie meist kurz- bis langfristig gebunden werden. Durch das Sickerwasser kann es jedoch zur Auswaschung und schließlich zu Einträgen in das Grundwasser kommen. Für die Einschätzung der Bindungsstärke organischer Schadstoffe in Böden (FOB) werden die humus- und ton-spezifischen Bindungsstärken ausgewählter Schadstoffe analysiert. Zusätzlich werden gemäß dem pH-Wert Zu- und Abschläge berücksichtigt. Die Auswertung kann für knapp 50 unterschiedliche repräsentative organische Schadstoffe, z.B. Phenol, Kerosin oder Benzopyren, durchgeführt werden. Als Datengrundlage dienen die Leitprofile der BK50. Die Kennwertklassifizierung erfolgt in sechs Stufen (von 0 [praktisch nicht] bis 5 [sehr hoch]) jeweils spezifisch für den ausgewählten Stoff. Der Datensatz ist insbesondere im Rahmen des Abfallrechts, der Agrarplanung, des Baurechts, der Landesplanung, des Naturschutzes und wasserrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudien von Interesse.
Die Auswertung Bindung von Pflanzenbehandlungsmitteln in Böden auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) zeigt, wie stark einzelne organische Wirkstoffe im Boden gebunden und damit gefiltert werden können. Über Niederschlagswasser gelangen auf Ackerflächen aufgebrachte Pflanzenschutzmittel (PSM) in den Boden, wo sie meist kurz- bis langfristig gebunden werden können. Durch das Sickerwasser kann es jedoch zur weiteren Auswaschung und zum Eintrag in das Grundwasser kommen. Die Bindungsstärke ist dabei stoffspezifisch. Für die Einschätzung der Bindung von Pflanzenbehandlungsmitteln in Böden (FOB) wird jeweils die humus- und ton-spezifische Bindungsstärke für ausgewählte PSM analysiert. Zusätzlich werden gemäß dem pH-Wert Zu- und Abschläge berücksichtigt. Die Kennwertklassifizierung für jedes PSM erfolgt in sechs Stufen (von 0 [praktisch nicht] bis 5 [sehr hoch]). Der Datensatz ist insbesondere im Rahmen des Abfallrechts, der Agrarplanung, des Baurechts, der Landesplanung, des Naturschutzes und wasserrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudien von Interesse.
Die Auswertung Bindung organischer Schadstoffe in Böden auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) zeigt, wie stark einzelne organische Schadstoffe im Boden gebunden und damit gefiltert werden können. Über das Niederschlagswasser, atmosphärische Deposition oder diffuse Eintragspfade können organische Schadstoffe in die Böden gelangen, wo sie meist kurz- bis langfristig gebunden werden. Durch das Sickerwasser kann es jedoch zur Auswaschung und schließlich zu Einträgen in das Grundwasser kommen. Für die Einschätzung der Bindungsstärke organischer Schadstoffe in Böden (FOB) werden die humus- und ton-spezifischen Bindungsstärken ausgewählter Schadstoffe analysiert. Zusätzlich werden gemäß dem pH-Wert Zu- und Abschläge berücksichtigt. Die Auswertung kann für knapp 50 unterschiedliche repräsentative organische Schadstoffe, z.B. Phenol, Kerosin oder Benzopyren, durchgeführt werden. Als Datengrundlage dienen die Leitprofile der BK50. Die Kennwertklassifizierung erfolgt in sechs Stufen (von 0 [praktisch nicht] bis 5 [sehr hoch]) jeweils spezifisch für den ausgewählten Stoff. Der Datensatz ist insbesondere im Rahmen des Abfallrechts, der Agrarplanung, des Baurechts, der Landesplanung, des Naturschutzes und wasserrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudien von Interesse.
Die Auswertung Gefährdung des Grundwassers durch Schwermetalle auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) bewertet das Risiko für die Mobilisierung von Schwermetallen aus dem Boden und den Austrag dieser mit dem Sickerwasser. Um das Verhalten von Schwermetallen im Boden abzubilden werden Informationen zu Bodenart, Humusgehalt, Grobboden, pH-Wert, Nutzung, mittlerem Jahresniederschlag, mittlerer FAO-Gras-Referenzverdunstung und Grundwasserstand in die Berechnung einbezogen. Für die Einschätzung der Gefährdung des Grundwassers durch Schwermetalle (FSM~W~) werden bis maximal 2 m unter GOK sämtliche Horizonte eines Profils bis zur Untergrenze des ganzjährig grundwasserfreien Bodenraumes (oberhalb des mittleren Grundwasserhochstand) betrachtet. Zusätzlich zur relativen Bindungsstärke von Metallen (FSM) werden Zu- und Abschläge aufgrund der Humus- und Tongehalte, sowie der Quelleigenschaften der Tonminerale vergeben. Die Bewertung erfolgt für die Leitprofile der BK50. Der Kennwert wird in fünf Stufen von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr stark) klassifiziert. Der Datensatz ist insbesondere im Rahmen des Abfallrechts, der Agrarplanung, des Baurechts, der Landesplanung, des Naturschutzes und wasserrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudien von Relevanz.
Die Auswertung Gefährdung des Grundwassers durch Schwermetalle auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) bewertet das Risiko für die Mobilisierung von Schwermetallen aus dem Boden und den Austrag dieser mit dem Sickerwasser. Um das Verhalten von Schwermetallen im Boden abzubilden werden Informationen zu Bodenart, Humusgehalt, Grobboden, pH-Wert, Nutzung, mittlerem Jahresniederschlag, mittlerer FAO-Gras-Referenzverdunstung und Grundwasserstand in die Berechnung einbezogen. Für die Einschätzung der Gefährdung des Grundwassers durch Schwermetalle (FSM~W~) werden bis maximal 2 m unter GOK sämtliche Horizonte eines Profils bis zur Untergrenze des ganzjährig grundwasserfreien Bodenraumes (oberhalb des mittleren Grundwasserhochstand) betrachtet. Zusätzlich zur relativen Bindungsstärke von Metallen (FSM) werden Zu- und Abschläge aufgrund der Humus- und Tongehalte, sowie der Quelleigenschaften der Tonminerale vergeben. Die Bewertung erfolgt für die Leitprofile der BK50. Der Kennwert wird in fünf Stufen von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr stark) klassifiziert. Der Datensatz ist insbesondere im Rahmen des Abfallrechts, der Agrarplanung, des Baurechts, der Landesplanung, des Naturschutzes und wasserrechtlicher Umweltverträglichkeitsstudien von Relevanz.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 290 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 7 |
| Land | 197 |
| Weitere | 3 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 69 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 245 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Taxon | 6 |
| Text | 46 |
| Umweltprüfung | 65 |
| unbekannt | 102 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 112 |
| Offen | 289 |
| Unbekannt | 70 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 454 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 22 |
| Bild | 7 |
| Datei | 30 |
| Dokument | 86 |
| Keine | 249 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 154 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 267 |
| Lebewesen und Lebensräume | 417 |
| Luft | 264 |
| Mensch und Umwelt | 470 |
| Wasser | 212 |
| Weitere | 464 |