Das Graduiertenkolleg soll sich in interdisziplinärer Form dem integrierten Umweltschutz widmen. Ausgangspunkt ist der insbesondere im europäischen Gemeinschaftsrecht verwurzelte Gedanke der Loslösung von einer isoliert auf einzelne Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) zentrierten Regelungskonzeption zu Gunsten einer holistisch etikettierten Sichtweise, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Wechselwirkungen verschiedener Umweltbelastungen bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen und auf diese Weise zu einem effektiveren und in sich geschlosseneren Umweltschutz zu gelangen. Normativ angeknüpft werden kann an die mittlerweile in das deutsche Recht transformierte Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl.EG Nr. L 257 v. 10. Oktober 1996, S. 26 - sog. IVU- Richtlinie). Das gemeinschaftsrechtliche Ziel besteht nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie darin, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Der zunächst anlagenbezogene Regelungsansatz wird damit zu einem übergeordneten, den gesamten gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutz umfassenden Leitmotiv, dessen Operationalisierung naturgemäß erhebliche praktische Schwierigkeiten aufwirft. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Richtlinientransformation ist die deutsche Gesetzgebung in jüngerer Zeit zunehmend dazu übergegangen, durch wortgetreue Wiedergabe des über weite Strecken durchaus nur programmatischen und generalklauselartigen Richtlinientexts immerhin gerichtliche Niederlagen zu vermeiden anstatt durch den Versuch einer sinnhaften Transformation dem materiellen Richtlinienzweck gerecht werden zu können. Dieses Procedere taugt freilich zur wirklichen Bewirkung eines integrierten Umweltschutzes kaum. Vor diesem Hintergrund sucht das Graduiertenkolleg, ausgehend von der möglicherweise auch nur utopischen Prämisse der tatsächlichen Realisierbarkeit integrierten Umweltschutzes, Auslegung und Anwendung der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe einer näheren interdisziplinären Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das ambitionierte Ziel des Gemeinschaftsrechts erreicht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die gemeinsame Erarbeitung objektiver Bewertungskriterien als verlässliche Grundlage für Normsetzung und Normvollzug. Das ist in der Vergangenheit insbesondere durch den häufig fehlenden intensiven Dialog zwischen Rechts- und Naturwissenschaften nicht ausreichend und zeitnah unternommen worden. Gerade die schnelle Entwicklung naturwissenschaftlicher Bewertungsansätze und Verfahrensweisen erzeugt einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit der umweltrechtlichen Normsetzung. usw.
Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln, die unter der IED (Industrial Emissions Directive) erfolgen wird. Die IED bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Gemäß Art.13 der IED findet ein EU - weiter Informationsaustausch (Sevilla -Prozess) über die 'Besten Verfügbaren Techniken' (BVT) statt, dessen Ergebnisse als BVT - Merkblätter veröffentlicht werden. Im Jahr 2014 startet die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel'. Nach Anhang I, Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie sind die folgenden Tätigkeiten betroffen: 'Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr.' In diesem Vorhaben sind fortschrittliche Referenzanlagen in ausgewählten Branchen innerhalb des genannten Bereichs auszuwählen. Zu diesen Referenzanlagen sind umfassende technische Informationen und Daten zu erheben. Es sind Besichtigungen der Referenzanlagen zu organisieren, an denen die UBA-Projektbetreuerin und nach Möglichkeit Vertreter der jeweiligen Genehmigungsbehörde teilnehmen. Darüber hinaus sind Formulare für eine Datenerhebung auf EU-Ebene zu entwickeln. Diese sollen dem IPPC-Büro als Grundlage für die dortigen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben ist in einer Fachveranstaltung zu Beginn des Vorhabens vorzustellen und zu diskutieren. Darüber hinaus findet ein Fachgespräch kurz vor Abschluss des Vorhabens statt, um die Ergebnisse fachlich abzusichern.
A) Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. B) Zielstellung: Der Arbeitsplan der EU-Kommission sieht eine Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter' im Rahmen des Sevilla-Prozesses nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED (2010/75/EU) bis Ende 2019 vor. Das BVT-Merkblatt adressiert die Umweltauswirkungen bei der Lagerung und beim Umschlag von Flüssigkeiten, die Staubemissionen aus Lagerung und Umschlag von Feststoffen sowie die Vorsorge vor Zwischenfällen und Unfällen (Störfallvorsorge) bei diesen Verfahren. Im Vorfeld der Revision besteht das Ziel des Forschungsvorhabens in der dafür erforderlichen Datenerhebung und -auswertung für den dafür vorgesehenen Überarbeitungsprozess. Dafür werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene Maßnahmen benötigt. Informationsdefizite bestehen bei zukunftsweisenden Techniken und Verfahren vor allem in den Bereichen Emissionen, Risikoabwägung und -vorsorge sowie Kosten. Die Beiträge zur Revision der BVT-MB müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Förderung der internationalen Anwendung von BVT zu entwickeln. Die Erhebung von Techniken zu den einzelnen Branchen erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern.
Die EU-Kommission hat auf Grundlage von Art. 16 (2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Referenzdokument über die Beste verfügbare Technik (BREF) in der Intensivtierhaltung zu revidieren. Dafür ist eine deutsche Position zu erarbeiten und wissenschaftlich zu unterlegen. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche: - Ammoniak-Minderungziele über die NEC-RL hinaus. D.h. im Hinblick auf die Europäische Luftreinhaltestrategie (CAFE) für 2020; - Beiträge zur Minderung der Feinstaub-Problematik; - Einbeziehung der Aspekte der Tiergerechtheit in die Bewertung von Haltungsverfahren. Deutsche Grundlage dafür sind Art. 20a Grundgesetz sowie der Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren. Insbesondere Letzterer ist in den BREF-Revisionsprozess angemessen einzubringen. Ferner ist die wissenschaftliche Literatur seit Verabschiedung des BREF Intensivtierhaltungsanlagen für den Revisionsprozess aufzuarbeiten. Es werden konkrete englische Textbausteine für den Einbau neuer Passagen in das BREF erwartet, ferner fundierte Begründungen zur Streichung veralteter oder sonst wie überholter Passagen.
Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) mit einer Produktionsmenge von über 600m3 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nicht ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB). Die Ergebnisse des Projektes sollen in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden.
A) Problemstellung: Im Arbeitsprogramm für die IVU-Richtlinie soll nach heutigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2016 unter anderem das BVT-Merkblatt ' Energy Efficiency' überarbeitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Beauftragung externer Experten die erforderlichen aktualisierten Daten nicht in ausreichendem Maße von den Beteiligten geliefert werden können. Dies trifft auch auf das vorgenannte BVT-Merkblatt zu. Dies stellt zusätzlichen Aufwand dar, der absehbar nicht von den an der Überarbeitung des Merkblatts Beteiligten geleistet werden kann. B) Handlungsbedarf: Aus den vorgenannten Gründen besteht die Notwendigkeit, externe Sachverständige damit zu beauftragen, die Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency' zu aktualisieren. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Vorhaben sollen der unter B) genannte Handlungsbedarf umgesetzt werden. Die geplante Aktualisierung der Daten für das BVT-Merkblatt 'Energy Efficiency' würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem überarbeiteten Merkblatt mit umfangreicheren und aktuelleren Daten führen. Dies würde den Nutzen des Merkblatts für Betreiber von Industrieanlagen und für die Genehmigungsbehörden verbessern. Dies trägt zu einer nachhaltigen Energienutzung bei.
A) Problemstellung: Nach Artikel 17 (3) i.V.m. 17 (1) der EG-IVU-Richtlinie (ehemals Artikel 16 (1) und (3))ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, alle 3 Jahre u.a. repräsentative Daten zu den Emissionsgrenzwerten, den Techniken, mit denen diese Grenzwerte erreicht werden, sowie äquivalente Parameter und äquivalente technische Maßnahmen für die industriellen und gewerblichen Anlagenarten nach Anhang I der Richtlinie an die EU-Kommission zu berichten. Neben der IVU-Richtlinie sind auch im Rahmen von Berichtspflichten für die Sektor-Richtlinien sowie das E-PRTR anlagenbezogene Daten der KOM zu übermitteln. Diese Erhebungen erfolgen nicht koordiniert und führen zu unnötigen Mehrfachbelastungen von Behörden und Betreibern. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die KOM hat beschlossen, für den zum 30.9.2009 zu erarbeitenden Bericht für den Zeitraum 2006 bis 2008 ein elektronisches Berichtswerkzeug entwickeln zu lassen , über das die Mitgliedsstaaten ihre Berichtsdaten an die KOM übermitteln sollen. Die Daten sollen in eine öffentlichen zugängliche Datenbank eingepflegt werden. Genauere Angaben zum Aufbau und zur Funktionalität des Berichtswerkzeugs wie der Datenbank will die KOM auf einem Workshop am 3. März 2009 in Brüssel bekannt geben. Dieser Workshop und die mit ihm verbundenen Entscheidungen der KOM werden das eigentliche Projekt maßgeblich beeinflussen. Zur Vor- und Nachbereitung dieses Workshops benötigt das UBA externen DV-technischen Sachverstand, um sicher zu stellen, dass die für Deutschland zur Umsetzung der Berichtspflicht benötigten Spezifikationen an die KOM übermittelt werden können. C) Ziel dieser Vorstudie ist es, die deutschen Interessen in den Entscheidungsprozess der KOM über die Durchführung der diesjährigen Berichtspflicht, unterstützt durch externen DV-technischen Sachverstand, einbringen zu können, so dass durch die deutschen Kommentare ein für D nutzbares und funktionsfähiges Berichtssystem entsteht, das für die usw.
Flugzeuglacke müsse Extreme aushalten: Enorme Temperaturwechsel in kurzer Zeit bei Start und Landung oder Chemikalien wie Flugbenzin und Hydrauliköle. Neben dieser Belastung müssen die Lacke das Flugzeug absolut sicher vor Korrosion schützen. Diesen Ansprüchen konnte man bisher nur mit Anstrichen unter Zusatz von organischen Lösungsmitteln (VOC) gerecht werden. VOC s sind aber problematisch für die Umwelt: Sie leisten unter anderem einen erheblichen Beitrag bei der Bildung von Sommersmog. PRC-De Soto wird jetzt ein Anstrichsystem entwickeln, bei dem die Verwendung dieser Lösungsmittel drastisch reduziert wird. Das Projekt heisst DAMIVOC (Development of an Aerospace minimized VOC Exterior System). Der Lack wird neue Standards der Europäischen Union für die Erreichung der Umweltziele beim Einsatz von Flugzeuglacken setzen.
Im Rahmen der IVU Richtlinie und durch ihre Implementierung wird die Bewertung medienuebergreifender Aspekte bei bestimmten industriellen Prozessen gefordert. Ziel dieses Projekts ist es zunaechst, die medienuebergreifende Verlagerung von Schadstoffen in der Praxis (konkrete Branchen und Technologien) zu identifizieren. Exemplarische vergleichbare Technologien werden im wesentlichen Projektabschnitt mit Hilfe einer neu entwickelten Methode (laufendes Vorgaengerprojekt) hinsichtlich ihrer medienuebergreifenden Aspekte bewertet, um die beste Technologie hinsichtlich ihrer Gesamtauswirkungen (auf alle Medien) zu bestimmen. Mit der vom laufenden Vorhaben (Entwicklung einer Methode zur medienuebergreifenden Bewertung von Umweltbelastungen durch bestimmte industrielle Taetigkeiten, FKZ 29894321) entwickelten Methode soll diese Bewertung durchgefuehrt werden. Es stehen bereits eine Reihe dringender konkreter Fallbeispiele im europaeischen und nationalen Rahmen fuer die Erprobung und Implementierung der Methode zur Verfuegung. Der Schwerpunkt der Arbeiten wird dabei auf folgenden Bereichen liegen: - Einsatz und Implementierung der Methode des laufenden Vorhabens bei der Bewertung medienuebergreifender Konflikte; - Untersuchung medienuebergreifender Konflikte in abgeschlossenen und laufenden BVT-Merkblaettern (BREFs); - Erarbeitung von generellen und speziellen Fragestellungen mit den Laenderbehoerden zu medienuebergreifenden Pruefungen bei der Anlagenzulassung sowie spezielle Pruefungen medienuebergreifender Aspekte bei bestimmten Besten Verfuegbaren Techniken (BVT).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 96 |
| Land | 5 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 96 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 96 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 93 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 58 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 63 |
| Lebewesen und Lebensräume | 83 |
| Luft | 58 |
| Mensch und Umwelt | 95 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 96 |