Das Projekt "BVT-Referenzdokument im Rahmen der IVU-Richtlinie; Kick-Off-Meeting der TWG in Sevilla vom 27.-28.10.2003" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.
Das Projekt "Durchführung eines Bund-Länder-Fachgespräches zur 'Umsetzung der IVU-Richtlinie (96/61/EG) bei Altanlagen - Einhaltung der Umsetzungsfrist 30.10.2007'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. A) Problemstellung: Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der IVU-Richtlinie (96/61/EG) verpflichtet zu gewährleisten, dass alle IVUAltanlagen bis zum 30.10.2007 die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Bundesregierung hat die Umsetzung durch Anpassung des deutschen Anlagenrechts vorgenommen. Dabei wurde auch das untergesetzliche Regelwerk (z.B. TA Luft, AbwV) an die heutigen Besten Verfügbaren Techniken bzw. den heutigen Stand der Technik angepasst. Für die Umsetzung dieser Anforderungen bei den einzelnen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Bundesländer zuständig. Bislang wurde der Stand dieser Umsetzung auf Bundesebene nicht gezielt erkundet und eventuelle Umsetzungsprobleme wurden noch nicht systematisch identifiziert. Um eine fristgemäße Umsetzung der IVU-Richtlinie bzw. der dazu novellierten deutschen Rechtsvorschriften sicherzustellen und ggf. auf Schwierigkeiten reagieren zu können, ist eine solche systematische Erhebung des Standes der Umsetzung erforderlich. Dies ist auch deshalb vordringlich, weil die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Umsetzung der IVU-Richtlinie gegen Deutschland eröffnet hat. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA/Ziele des Vorhabens): Sicherstellung der fristgerechten Umsetzung der IVU-Richtlinie für Altanlagen, Unterstützung des Vollzugs bei bestehenden Problemen.
Das Projekt "Ausrichtung der Konferenz über den Stand der IVU-Richtlinie im Jahr 2005 in Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Konferenz in Dresden zur Implementierung der Richtlinie 96/61/EC über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) richtet sich an Interessierte in den neuen und alten EU-Mitgliedsstaaten. Die Veranstaltung soll ein Forum für den Austausch von Erfahrungen bieten. Des Weiteren sollen Themen wie die Umsetzung der Richtlinie, die Nutzung der BVT-Merkblätter (BREFs) und die zukünftige Entwicklung der Richtlinie diskutiert werden. Die Veranstaltung umfasst einen eintägigen Workshop und eine sich daran anschließende zweitägige Konferenz. Ecologic ist mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung betraut.
Das Projekt "Erfassung der Daten im Projekt NIKLAS-IGL beim STUA Duisburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Bochum, Fachbereich 2 - Bauingenieurwesen, Institut für Wasser und Umwelt durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Erfassung der Daten von industriellen und gewerblichen Abwasser-Direkteinleitern. Die gesetzliche Grundlage und Verpflichtung für die Datenerfassung ergeben sich aus dem Paragraphen 16 Abs. 3 der IVU-Richtlinie. Ab dem Jahr 2003 besteht eine Berichtspflicht über diese Daten, die zudem auch für das geplante Europäische Schadstoff-Emissionsregister notwendig sind. Die Datenerhebung wird in dem Erfassungssystem für industrielle Abwassereinleitungen NIKLAS-IGL vorgenommen. Die Aufgabe bezieht sich auf die regionalen Zuständigkeitsbereiche des STUA Duisburg und umfasst Aktenstudien, Vororterfassung bei den Betrieben, Dateneingaben einschließlich der Erstellung von Fließschemata sowie Plausibilitätsprüfungen.
Das Projekt "Fachgespraech zur Vorbereitung der Umsetzung der kuenftigen IVU-Richtlinie am 8.11.1996 in Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von OstWestWirtschaftsAkademie durchgeführt. Pruefung der Eignung der moeglichen Umsetzungsmodelle fuer die IVU-Richtlinie in einer ganztaegigen Veranstaltung mit Vertretern der Zulassungsbehoerden, der Wirtschaft, der Umweltverbaende, der Wissenschaft, der EG-Kommission sowie bis zu zwei Vertretern der Umweltministerien der Niederlande, Frankreich oder Grossbritanniens. Etwa 20 Teilnehmer, daneben etwa 20 bis 30 Zuhoerer (Mitglieder des von Frau BM'n eingesetzten Arbeitskreises zur Vorbereitung der Umsetzung der IVU-Richtlinie, weitere Vertreter von BMU, UBA und der Landesumweltministerien).
Das Projekt "Expertenkolloquium zum Umweltrecht vom 29.08.1997 - 31.08.1997: 'Probleme und Perspektiven des Vollzuges bei kleinen und mittleren Unternehmen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelische Akademie Loccum durchgeführt. Das Expertenkolloquium dient dem Erfahrungsaustausch ueber Aspekte des Vollzuges des Umweltrechts und der Umsetzung anstehender Richtlinien. Im Vordergrund stehen zwei miteinander zusammenhaengende Fragen: a) Wie hat ein sachgerechter Vollzug des Umweltrechts insbesondere gegenueber kleinen und mittleren Unternehmen auszusehen? Hierbei werden auch Aspekte der EG-IVU-Richtlinie anzusprechen sein. b) Was sind Chancen und Bedingungen fuer einen moeglichst effektiven Vollzug des Umweltrechts? Hierbei wird auf die BMU-Entscheidung, ein Umweltgesetzbuch vorzulegen, eingegangen. Beide Themen betreffen das vom BMU z. Z. erarbeitete Erste Buch zum Umweltgesetzbuch.
Das Projekt "Entwicklung und Anwendung einer DV-gestuetzten Methode zur Erhebung und Auswertung von Daten aus den Laendern zur Erfuellung von Berichtspflichten nach Art. 16 (1) und 16 (3) IVU-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführt. Gemaess Art. 16(1) und 16(3) IVU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle drei Jahre die verfuegbaren repraesentativen Daten ueber die fuer Kategorien von industriellen Taetigkeiten des Anhangs 1 festgelegten Emissionsgrenzwerte und ggf. die besten verfuegbaren Techniken, von denen die Emissionsgrenzwerte insbesondere entsprechend den Bestimmungen des Art. 9 (Genehmigungsauflagen) abgeleitet sind, mitzuteilen. Der erste Berichtszeitram erstreckt sich ueber die Jahre 2000 bis einschliesslich 2002. Zur Erfuellung von bestimmten Berichtspflichten nach Art. 16(1)und 16(3) IVU-Richtlinie isteine Abfrage zu repraesentativen Daten bei den Laendern erforderlich. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, die Daten zusammenzufassen, auszuwerten und der Kommission mitzuteilen. Die Aufgaben werden vom UBA fuer das Bundesumweltministerium wahrgenommen. Die Abfrage der Daten wird zu insgesamt 55 industriellen und gewerblichen Sektoren gemaess Anhang I der IVU-Richtlinie erfolgen. Ausserdem ist zu beruecksichtigen, dass zu verschiedenen Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden), zur Abfallentsorgung und eventuell Energieverbrauch berichtet werden muss. Fuer die Berichterstattung wurde von der Kommission nur ein allgemeiner Fragenkatalog festgelegt. Ein Berichtsformat fuer die Abfrage bei den Laendervollzugsbehoerden wird inhaltlich im UBA in Zusammenarbeit mit den Laendern entwickelt werden. Das dadurch vorgegebene Berichtsformat soll rechnergestuetzt angewendet werden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Datenbank zur systematischen Erhebung und Auswertung der Daten. Die Entwicklung der Datenbank soll als Forschungsauftrag nach aussen vergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Pflege der Datenbank nach Beendigung des Vorhabens ueber das IT-Rahmenkonzept sicherzustellen.
Das Projekt "Erste Durchfuehrung der Berichterstattung zum Europaeischen Schadstoffregister (ESER) nach Art. 15 (3) der IVU-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführt. Am 25.1.2000 wurde die Ausgestaltung des europaeischen Schadstoffregisters ESER, das auf Art. 15(3) der IVU-Richtlinie beruht, beschlossen. Der erste Bericht wird zum 1.7.2003 an die Kommission zu liefern sein. Darin werden die Emissionsfrachten in den Bereichen Wasser und Luft aus dem Jahre 2001, hilfsweise aus 2000 oder 2002 zu uebermitteln sein. Mit Erlass vom 3.3.2000 bat das BMU das UBA, die nationale, integrierte Berichterstattung durchzufuehren. Bei der ersten Durchfuehrung werden, u.a. aufgrund der noch unzureichenden gesetzlichen Umsetzung und den neu aufzubauenden Strukturen fuer die Datenuebermittlung, erhebliche Umsetzungsprobleme erwartet, die einen Arbeitsaufwand erfordern, der deutlich ueber eine spaetere, etablierte Berichterstattung hinausgehen wird. Dieser zusaetzliche Arbeitsaufwand, v.a.: - Koordinierung des Datenflusses von den Laendern zum Bund; - fachliche Pruefung auftretender Probleme; - Erarbeitung von geeigneten Pruefalgorithmen auf Plausibilitaet und Vollstaendigkeit; - Schaffung geeigneter Datenuebermittlungswerkzeuge; - geeignete Darstellung des deutschen Berichtes (ggf. Internetpraesentation) soll in diesem F+E Vorhaben fuer die beiden Bereiche Wasser und Luft aufgefangen werden. Ziel des Vorhabens ist die Durchfuehrung der ersten Berichterstattung und die gleichzeitige Etablierung der notwendigen Arbeitsschritte und Werkzeuge fuer eine zukuenftige Routineberichterstattung. Das Vorhaben sollte durch die LfU-Baden-Wuerttemberg durchgefuehrt werden, die bereits das vorbereitende Vorhaben 29921288: 'Emissionsberichterstattung Abwassereinleitungen gemaess Artikel 15(3) der IVU-Richtline' durchfuehrt hat und dadurch ueber erhebliche Vorkenntnisse ueber die Situation in Deutschland und moegliche Schwierigkeiten bei der Durchfuehrung der Berichterstattung verfuegt.
Das Projekt "Ermittlung des Standes der Technik in Deutschland bei der Herstellung von Platten auf Holzbasis: Spanplatten, Faserplatten und OSB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) mit einer Produktionsmenge von über 600m3 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nicht ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB). Die Ergebnisse des Projektes sollen in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden.
Das Projekt "Gutachten fuer einen deutschen Beitrag zur Vollzugsvorbereitung zur Umsetzung der IVU-Richtlinie fuer den Bereich Intensivtierhaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt.
Origin | Count |
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Bund | 96 |
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Förderprogramm | 96 |
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Englisch | 15 |
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