Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer durch den Bereich Dienstleistung als Generalunternehmer ausgeführten Erstaufforstung gemäß Bescheid 2024-00017341 vom 23.04.2024 wurde außerhalb der betreffenden Fläche im südwestlichen Bereich laut Aussage des Waldeigentümers ohne dessen Kenntnis auf Anordnung des verantwortlichen Revierförsters eine zusätzliche Bepflanzungsmaßnahme durchgeführt, welche in keinem Zusammenhang mit der Erstaufforstung steht. Bitte senden Sie mir hierzu folgende Informationen zu: - Den Wortlaut der Arbeitsanweisung und die Dokumentation über die Maßnahme - Das genaue Datum, wann die Maßnahme angeordnet wurde - Die Begründung und Zweckmäßigkeit der Maßnahme Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, mich darüber zu unterrichten, welche Behörde für den Antrag zuständig ist. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, derzeit schlägt die Bundesregierung eine Anpassung der Besoldung von Beamten vor mit Mehrkosten von ca. 3,5 Mrd pro Jahr. Enthalten ist offenbar trotz knapper Kassenlage auch, der Besoldungsstufe B11 (ausschließlich Staatssekretäre?) eine Steigerung von knapp 20% auf 19.831 Euro pro Monat zu gewähren. Bitte senden Sie mir vor diesem Hintergrund folgendes digital zu: - Anzahl Beamte in Besoldungsstufe B11 (oder vertraglich daran orientiert) in Ihrem Haus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen: 1) Sämtliche aktuell gültigen Genehmigungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Verwaltungsakte, die den Einsatz motorisierter Fahrzeuge (Verbrenner oder E‑Fahrzeuge) auf dem Tempelhofer Feld durch Sicherheitsdienstleister (z. B. WeWatch Security Service GmbH, vormals Dussmann) regeln. 2) Sämtliche aktuell gültigen Genehmigungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Verwaltungsakte, die den Einsatz motorisierter Fahrzeuge auf dem Tempelhofer Feld durch Grün Berlin oder von ihr beauftragte Feldbewirtschaftungs‑ bzw. Logistikunternehmen regeln. 3) Etwaige Dienstanweisungen, Nutzungskonzepte oder sonstige Regelungen, aus denen sich ergibt, unter welchen Voraussetzungen motorisierter Fahrzeugverkehr auf dem Tempelhofer Feld als ‚unbedingt notwendig‘ angesehen und genehmigt wird. Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form (z. B. als PDF) an diese E‑Mail‑Adresse.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO (Abteilung I/Referat I) Sehr geehrte Frau Senatorin Bode, bitte senden Sie mir Folgendes, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht. Ihre Senatsverwaltung fördert mich öffentlichen Mitteln den Verein Flotte e.V. des ADFC Berlin für die Bereitstellung von kostenfreien Lastenfahrrädern, die an verschiedenen Standorten in Berlin für BürgerInnen bereitstehen. Interessierte für eine Ausleihe müssen sich zuvor bei der Flotte Berlin anmelden und ein Konto anlegen. Über den Buchungskalender können sie dann ein Lastenrad verbindlich buchen. Grundlage hierfür bildet dann ein Leihvertrag. Die Ausgabe- und Rückgabe-Standorte stellen dann die Lastenräder für die Abholung und Rückgabe zur Verfügung und kontrollieren die ordnungsgemäße Rückgabe. Fragen: 1. Seit wann erhält die Flotte Berlin e.V. welche Förderungen mit welchen Qualitätsanforderungen und wie hoch sind die jährlichen Zuwendungen durch Ihre Senatsverwaltung? 2. Erhält die Flotte Berlin e.V. auch noch von weiteren Stellen öffentliche Zuwendungen und wenn ja, von wem? 3. Hat die Senatsverwaltung, im Rahmen der Förderung durch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, eine Dienst-, Fach-, Rechtsaufsicht oder eine andere Art von Aufsicht über die Flotte Berlin e.V. als Zuwendungsempfänger? 4. Nimmt die Senatsverwaltung Beschwerden von AusleiherInnen entgegen und wenn ja, wie ist das interne verwaltungsrechtliche Procedere? 5. Hat die Senatsverwaltung im Zuge der Bewilligung der Förderung für die Flotte Berlin e.V. juristisch geprüft: - ob zwischen der Flotte Berlin e.V. und den AusleiherInnen ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis i.S. § 598 BGB zustande kommt? - welchen Rechtsstatus die Ausgabe-/Rückgabe-Standorte für die Lastenräder in diesem Leihvertragsverhältnis mit der Flotte Berlin e.V. haben? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf Grundlage des Berliner Umweltinformationsgesetzes (UIG Bln) sowie hilfsweise des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen zum Vorhaben „Neubau der Bundesautobahn A 100, 16. Bauabschnitt, AD Neukölln bis AS Am Treptower Park": A) Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2010 Sämtliche planfestgestellten und beigestellten Unterlagen (UL 1 bis UL 21), insbesondere: - UL 1: Erläuterungsbericht - UL 7: Lagepläne - UL 8: Höhenpläne und Querschnitte - UL 11.1: Schalltechnische Untersuchung einschließlich aller Anhänge - UL 11.2.2: Tabellen der Fassadenberechnungspunkte (S. 1–143) - UL 12: Landschaftspflegerischer Begleitplan - UL 14: Antragsunterlagen zur Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG - UL 17: Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne - UL 19: Wassertechnische Untersuchung - alle weiteren Unterlagen, die im Beschluss vom 29.12.2010 referenziert sind B) Planänderungsbeschluss vom 20. März 2018 (Verfahren A100-16.BA-IVE-2-2017) Sämtliche Unterlagen des Änderungsverfahrens, insbesondere: - aktualisierter Erläuterungsbericht - aktualisierte Lagepläne der Anschlussstelle Am Treptower Park - schalltechnische Neuberechnung (Antrags- und Änderungsvariante) - lufthygienische Untersuchung (Änderungsvariante) - aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterlagen zur Begründung der Aufgabe der Inanspruchnahme der Grundstücke << Adresse entfernt >>, 18, 20 und 22 - alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie deren Auswertung - die Auslegungsunterlagen, die nach § 27a VwVfG online bereitgestellt wurden C) Verwaltungsvorgänge zu beiden Verfahren - Schriftwechsel zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger - behördeninterne Vermerke zur Bewertung von Einwendungen - gerichtliche Schriftsätze und Entscheidungen aus den Verfahren BVerwG 9 A 8.11 bis 9 A 20.11, soweit aktenkundig Bitte stellen Sie die Unterlagen vorzugsweise elektronisch als PDF zur Verfügung. Eine Bereitstellung per Download-Link ist ausdrücklich willkommen. Sofern die Bereitstellung mit Kosten über 30 Euro verbunden ist, bitte ich vorab um Mitteilung des voraussichtlichen Aufwands gemäß § 12 UIG Bln, bevor Kosten ausgelöst werden. Ich behalte mir vor, den Antragsumfang dann anzupassen. Sollten einzelne Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes nur teilweise herausgegeben werden können, bitte ich um Schwärzung personenbezogener Daten und Herausgabe der übrigen Inhalte (§ 8 UIG Bln). Ich weise auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist von einem Monat (§ 3 Abs. 3 UIG Bln) hin und bitte um schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.
Ewigkeitslastenvertrag zwischen RAG-Stiftung und RAG Aktiengesellschaft vom 13. November 2007 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein Zugang zu den amtlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Management des Buckelwals in der Ostsee im Zeitraum März bis April 2026. Ich ersuche insbesondere um Einsicht in folgende Unterlagen: Beauftragung externer Expertise: Sämtliche Unterlagen, Aktenvermerke und E-Mails bezüglich der Einbindung von Frau Dr. Stephanie Groß als wissenschaftliche Beraterin. Dies schließt die Begründung ihrer Auswahl sowie Informationen über etwaige Verträge oder Zusagen zur wissenschaftlichen Datennutzung (z. B. für Publikationen oder Habilitationszwecke) ein. Ablehnung von Hilfsangeboten: Dokumentation über die Bewertung und Ablehnung der angebotenen Unterstützung durch Robert Marc Lehmann. Ich ersuche um Einsicht in die fachliche Begründung, warum diese Ressourcen nicht in den Einsatz integriert wurden. Länderübergreifende Kommunikation: Der vollständige Schriftverkehr zwischen dem MEKUN SH und dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) bezüglich der Wanderung des Tieres, der Übergabe der Einsatzleitung und der Weitergabe von fachlichen Empfehlungen. Weisungen an Kommunen: Sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium und der Gemeinde Timmendorfer Strand bezüglich der Einsatzstrategie im März 2026, insbesondere Anweisungen zum Stopp oder zur Behinderung aktiver Rettungsversuche. Umgang mit zivilgesellschaftlicher Kritik: Interne Stellungnahmen oder Vermerke bezüglich der durch die Gruppe „Stranded No More“ veröffentlichten Vorwürfe und Informationen. Ich bitte um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die den Betrag von 30 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine Kostenschätzung.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Kommunikation mit der Senatskanzlei sowie mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Bezug zu einer Fanmeile am Brandenburger Tor seit dem 01.05.2026. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Weisungen, Richtlinien, Vorgaben und Handhabungen zum Umgang mit § 5 Open Data Verordnung in der Fassung vom 01.04.2026 (gültig ab dem 16.04.2026). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Weisungen, Richtlinien und Vorgaben zur Bearbeitung von IFG-Anfragen seit dem 01.01.2026. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 146 |
| Land | 133 |
| Weitere | 67 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Förderprogramm | 3 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 336 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 330 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 358 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 14 |
| Keine | 328 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 339 |
| Luft | 60 |
| Mensch und Umwelt | 350 |
| Wasser | 94 |
| Weitere | 358 |