Lüneburg/Wustrow. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) ist für die Unterhaltung der Jeetzel zuständig. Dies beinhaltet unter anderem die Mahd der grünen Böschungen i m Stadtgebiet Wustrow ( Landkreis Lüchow-Dannenberg) entlang der Fußwege von der Salzwedlerstraße über die Bahnhofstraße bis hoch zur Wehranlage „Blütlingen“. Dieser Aufgabe können die Mitarbeitenden des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker nicht mehr problemlos nachkommen. Der Grund ist eine zunehmende Verschmutzung der Böschungen, insbesondere durch Hundekot. Auch die teils gezielte Entsorgung von Müll am Gewässer außerhalb der Ortschaften führt zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) ist für die Unterhaltung der Jeetzel zuständig. Dies beinhaltet unter anderem die Mahd der grünen Böschungen i m Stadtgebiet Wustrow ( Landkreis Lüchow-Dannenberg) entlang der Fußwege von der Salzwedlerstraße über die Bahnhofstraße bis hoch zur Wehranlage „Blütlingen“. Dieser Aufgabe können die Mitarbeitenden des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker nicht mehr problemlos nachkommen. Der Grund ist eine zunehmende Verschmutzung der Böschungen, insbesondere durch Hundekot. Auch die teils gezielte Entsorgung von Müll am Gewässer außerhalb der Ortschaften führt zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand. Vergangene Woche appellierte Wustrows Bürgermeister Wolfgang Stendal an die Hundebesitzerinnen und -besitzer, den Kot ihrer Haustiere nicht auf Grünflächen an der Jeetzel liegen zulassen. „Diesem Aufruf schließen wir uns ausdrücklich an“, bekräftigt Jan Schulz, Leiter des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker. „Wir möchten unsere Arbeiten im Rahmen der Gewässerunterhaltung der Jeetzel wie gewohnt nachgehen, aber unter den aktuellen Umständen ist dies streckenweise nicht mehr möglich. Um dies zu ändern, sind wir auf die Mithilfe der Tierhalterinnen und -halter angewiesen. Denn diese sind verantwortlich die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen“, so Schulz. Insbesondere im Stadtbereich wird die Mahd größtenteils fußläufig mit Balkenmäher und Freischneidern durchgeführt und das Mähgut zudem teils händisch abgeräumt. „Durch die starke Frequentierung der Wege für Gassi-Runden sind die Grünflächen sehr stark durch Hundekot verschmutzt“, schildert Schulz die zunehmende Problematik. Bei den Arbeiten auf besagten Rasenflächen werden Kleidung und Geräte stark verschmutzt. Zudem wird Kot bei der Mahd aufgewirbelt und landet trotz Schutzausrüstung im Gesicht. „Dies ist nicht zumutbar für unsere Mitarbeiter und stellt zudem eine Gesundheitsgefährdung dar“, betont Schulz. Ein verstärkter maschineller Einsatz löse das Problem nicht, da auch diese stark verschmutzten und spätestens nach den Arbeiten gereinigt werden müssten. Hinweisschilder zur Leinenpflicht werden aufgestellt Hinweisschilder zur Leinenpflicht werden aufgestellt Der NLWKN weist darauf hin, dass die gesamte Jeetzel inklusive der Uferbereiche zum Landschaftsschutzgebiet Jeetzel gehören und dort eine ganzjährige Leinenpflicht herrscht. Die Uferbereiche, auch in Wustrow, stellen wertvolle Lebensräume für diverse geschützte Tierarten dar. Freilaufende Hunde können, auch wenn diese nicht aktiv jagen, einen Fluchtinstinkt bei den meisten Wildtieren auslösen und diese somit aus ihrem Lebensraum vertreiben. Der NLWKN hat daher mit Bürgermeister Wolfgang Stendel vereinbart, Hinweisschilder zur Leinenpflicht und zur Entsorgung der Hinterlassenschaften aufzustellen. Diese werden momentan vorbereitet und sollen zeitnah am Gewässer zu sehen sein. Zudem sollen weitere Mülleimer mit Kotbeutelspendern zur Verfügung gestellt werden. Sowohl NLWKN als auch die Gemeinden entlang der Jeetzel haben außerdem zunehmend mit illegalen Müllentsorgungen von Privatleuten außerhalb der Siedlungsgebiete zu kämpfen. „Entlang der Jeetzel haben die Mitarbeitenden von Renovierungsmüll bis zu vollen Windeln schon alles gefunden,“ erklärt Schulz. Der Müll gefährdet nicht nur die Tierwelt vor Ort. Landet der Müll erstmal im Gewässer, gelangt dieser über die Elbe weiter ins Meer und trägt dort zum Anwachsen der Müllinseln in den Ozeanen bei. Da der Müll mitunter auch die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten behindert, ist es teils erforderlich, diesen mit hohem Personalaufwand einzusammeln.
Umweltschäden durch illegale Abfallablagerung sowie finanzielle Kosten für deren fachgerechte Entsorgung im Zeitraum 2019 bis 2024; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige Dioxine und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-Gemisch. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.
Emden/Aurich. Der Emder Vorflutkanal spielt für die Entwässerung in der Region eine wichtige Rolle. Damit er seine Aufgabe optimal bewältigen kann, sind regelmäßige Gehölzpflege- und Ufersicherungsarbeiten notwendig. Ab der kommenden Woche (11.11.) führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeiten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ aus, um Ufer und Böschung möglichst frei von Bewuchs und in optimalem Zustand zu halten. Der Emder Vorflutkanal spielt für die Entwässerung in der Region eine wichtige Rolle. Damit er seine Aufgabe optimal bewältigen kann, sind regelmäßige Gehölzpflege- und Ufersicherungsarbeiten notwendig. Ab der kommenden Woche (11.11.) führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeiten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ aus, um Ufer und Böschung möglichst frei von Bewuchs und in optimalem Zustand zu halten. Die Mitarbeiter des Betriebshofs Aurich des Landesbetriebs nehmen dabei neben dem Rückschnitt von Gehölzen an der Böschung auch illegal entsorgten Kompost und anderen Müll in den Blick: Die in letzter Zeit vermehrt hier gelagerten Gartenabfälle werden in den kommenden Wochen ebenfalls abgefahren. Das diese hier eigentlich gar nichts zu suchen haben, betont Eike Tschich vom NLWKN in Aurich: „Eine illegale Müllentsorgung auf landeseigenen Flächen ist nicht nur strengstens untersagt. Die Gartenabfälle – insbesondere Rasen- und Heckenabschnitte – beschädigen mittelfristig auch die Böschung und gefährden den Hochwasserschutz“. Besonders im Bereich „Am Vorfluter“ werde immer wieder Müll an der Böschungsoberkante entsorgt. „Die Verursacher entledigen sich so ihrer Gartenabfälle auf Kosten der Allgemeinheit“, so Tschich. Nach der Gehölzpflege wird an ausgekolkten Bereichen des Emder Vorflutkanals durch den NLWKN zudem eine neue Ufersicherung durchgeführt. Für mit den Arbeiten in den nächsten vier Wochen verbundene Einschränkungen und Behinderungen durch Sperrungen der Randstreifen und Entsorgungsfahrten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ bittet der Landesbetrieb vorab um das Verständnis der Anwohner. Der Emder Vorflutkanal bewältigt zusammen mit dem Schöpfwerk Borssum Hochwasserabflüsse aus dem Ems-Jade-Kanal, die nicht über den Emder Hafen abgeleitet werden können. Er wird seit 1997 durch das Land Niedersachsen unterhalten.
Beim Landesamt für Umweltschutz (LAU) arbeiten Sie für die obere Landesbehörde für Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt. Das LAU gehört zum Geschäftsbereich des Umweltministeriums. An insgesamt sechs Standorten in Sachsen-Anhalt erfassen LAU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter eine Vielzahl von Daten über den Zustand der Umwelt, bereiten diese auf und bewerten sie. Ob Naturschutz oder Klimawandel und Luftüberwachung, die Wasserversorgung im Land, Radioaktivitätsmessungen, Corona-Viren im Abwasser, illegale Müllentsorgung oder Wölfe in der Nachbarschaft – bei uns sind vielfältige Themen vertreten und Sie sind ganz nah dran. Ein freundliches, positives Arbeitsklima wird bei uns gelebt. So gehören regelmäßige Dienstberatungen und Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche genauso in den Arbeitsalltag wie unsere jährlichen Veranstaltungen, denn zweimal pro Jahr kommt die ganze Belegschaft zusammen und feiert gemeinsam: beim Sommerfest im LAU-Garten und zur Weihnachtsfeier im Saal. An unserem frisch und energieeffizient sanierten Hauptsitz in Halle erwarten Sie helle, moderne Büroräume mit höhenverstellbaren Schreibtischen, ein barrierefreier Zugang sowie ein strukturreiches, naturnahes Gelände mit Wildblumen und Obstbäumen zum Spazieren und ausreichend (auch kostenfreie) Parkmöglichkeiten. Bisher nehmen 35 % unserer Mitarbeitenden mindestens einen Heimarbeitstag pro Woche in Anspruch – Tendenz steigend. 20 % unserer Mitarbeitenden arbeiten ihrem Wunsch entsprechend in Teilzeit. Unsere Gleitzeitordnung ermöglicht die flexible Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mehrfach im Jahr werden im LAU Fachkolloquien zu verschiedenen Themen angeboten, an denen Sie als künftige Kollegin/künftiger Kollege selbstverständlich teilnehmen und sich informieren können. Weiterbildung ist ein fester Bestandteil der Arbeit beim Land Sachsen-Anhalt. Es gibt eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten, die Sie wahrnehmen können, in Präsenz an verschiedenen Standorten im Land, zunehmend aber auch online. Im Landesamt für Umweltschutz finden Sie Ihre sinnstiftende Aufgabe und helfen Sachsen-Anhalts Umwelt zu bewahren! Dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir verzichten daher auf Bewerbungen per Post oder E-Mail und arbeiten mit Interamt, einem modernen Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Die elektronische Übermittlung von Bewerbungsdaten sorgt für eine schnelle Prüfung der Bewerbungen und ein zügiges Auswahlverfahren. Wichtige Hinweise Um sich online bewerben können, müssen Sie sich zuerst bei Interamt mit Ihren persönlichen Daten registrieren . Die Registrierung ist kostenlos und hat diverse Vorteile: individuelle Suche mit eigenen Such-Profilen, Benachrichtigung bei passenden Stellen, sich mit einem Bewerberprofil von Arbeitgebern finden lassen, Überblick über Ihre Bewerbungen und Suchanfragen, Hinzufügen von Dokumenten zu bereits versandten Bewerbungen, Änderung persönlicher Daten im Profil selbst vornehmen. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz (DSGVO) im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
- Taschendiebstahl in Aschersleben - illegale Abfallentsorgung in Schönebeck - Aschersleben (Taschendiebstahl) Am Mittwochabend wurde auf dem Parkplatz des E-Neukauf in der Eislebener Straße ein Rucksack entwendet. Die Eigentümerin hatte den Rucksack am Einkaufswagen angehängt und während des Einladens kurz aus den Augen gelassen. Als sie ihn anschließend an sich nehmen wollte, war er verschwunden. Einen Täter konnte sie auch kurz nach dem Diebstahl im Umfeld nicht ausmachen. Im Rucksack befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch die Geldbörse und ihr Schlüsselbund. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen/Rucksäcke oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Schönebeck (Verstoß gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz) Am Mittwochnachmittag wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Gartenanlage „Am Brückenfeld“ gerufen. Die Polizei welche ebenfalls informierte wurde, traf wenig später ebenfalls in der Gartenanlage ein. Hier bot sich den Beamten als auch der Feuerwehr ein völlig anders gelagerter Sachverhalt. Der Pächter einer Gartenparzelle hatte sich offenbar dazu entschieden seine Laube von einer in die Jahre gekommenen Couch zu befreien. Er brachte sie kurzer Hand nach draußen und positionierte sie auf einer alten Badewanne, welche als Auffangbehälter für die Asche dienen sollte. Die Rauchentwicklung in der Gartenanlage führte zu den Anrufen bei Polizei und Feuerwehr. Das Feuer wurde gelöscht und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass der Verursacher auch die anfallenden Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen darf, auch wenn er sich vor dem Eintreffen von Polizei und FFW entfernt hat. Ein Hinweis noch an dieser Stelle, nicht alles was im Garten ist, ist auch Gartenabfall. Und im Übrigen ist im Salzlandkreis auch das Verbrennen von Gartenabfällen nicht erlaubt! (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Um die Entwicklungsziele des Pflege- und Entwicklungsplans umsetzen zu können, sind diverse Rahmenbedingungen zu beachten und Abstimmungen mit einer Vielzahl von Akteuren durchzuführen. Bis zur tatsächlichen Realisierung der Planungen des Pflege- und Entwicklungsplans können daher noch einige Jahre vergehen. Nur ein Teil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist im Eigentum des Landes Berlin. Das Land Berlin bemüht sich, weitere Flächen im LSG zu kaufen. Wichtige Flächeneigentümer sind der Bund, die Bahn, Unternehmen wie die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) oder Privatpersonen. Die Realisierung von Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen im Mauerstreifen kann daher nur im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern geschehen. Andererseits haben die Eigentümer eigene Vorstellungen zur Gestaltung ihrer Flächen. So plant beispielsweise die NEB, die Strecke der Heidekrautbahn bis zum Haltepunkt Wilhelmsruh auszubauen, so dass die Grünflächen des LSG südöstlich des Märkischen Viertels zukünftig an eine stark befahrene Bahnstrecke angrenzen werden. Mehrere Flächen auf dem ehemaligen Mauerstreifen sind für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) im Zuge von Eingriffsvorhaben reserviert. Dadurch soll die Finanzierung der Gestaltung dieser Flächen zukünftig abgesichert werden. Allerdings erfolgt die Freigabe für solche Maßnahmen erst, wenn eine abgestimmte und genehmigte Planung für das eigentliche Vorhaben vorliegt. Im Falle der Planungen zur Dresdener Bahn, im Zuge dessen beispielsweise die Flächen des Nassen Dreiecks südlich der Brehmestraße als A+E-Maßnahmen gestaltet werden sollen, dauert das Genehmigungsverfahren bereits viele Jahre, eine endgültige Einigung ist derzeit nicht abzusehen. Aufgrund früherer Nutzungen ist auf einigen Flächen im LSG mit Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen zu rechnen. Um eine sichere Nutzung solcher Flächen, insbesondere für Sport, Spiel und Naturerfahrung zu gewährleisten, sind in der Regel recht kostenintensive Sondierungs- und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Klärung der Verantwortlichkeit für und die Finanzierung von solchen Maßnahmen nimmt oftmals viel Zeit in Anspruch. Eine unnötige und doch verbreitet auftretende Beeinträchtigung sowohl der Landschaftsqualität als auch des ungestörten Natur- und Freizeiterlebens sind illegale Müllablagerungen und die Entsorgung von Gartenabfällen. Die Beräumung kostet viel Geld, das nicht vorhanden ist. Begrenzte finanzielle Möglichkeiten und Verkehrsicherungspflichten sind ein Grund für die zurückhaltende Einstellung der verantwortlichen Bezirksämter, wenn es um Sondernutzungen in öffentlichen Grünanlagen geht. BMX(Bicycle Moto Cross.) -Parcours, Hundefreilaufgebiete oder Naturerfahrungsräume sind nur realisierbar, wenn sich dafür verantwortungsvolle Träger finden.
Die vorliegende Karte stellt die aus dem Grundwasserflurabstand und dem Aufbau der Deckschichten abgeleitete Verschmutzungsempfindlichkeit dar. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß diese Karte nur für großräumliche Betrachtungen geeignet ist, nicht aber für die Bewertung kleiner Gebiete. Außerdem ist der Erkundungsstand in den letzten zehn Jahren weiter fortgeschritten, was in dieser Karte nicht berücksichtigt werden konnte. Im folgenden wird nach einer allgemeinen Beschreibung der pleistozänen Bildungen die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf der Grundlage von Geologie und Grundwasserflurabstand für die geomorphologischen Einheiten Berlins beschrieben. Allgemeine Beschreibung der pleistozänen Bildungen Der letzte Zeitabschnitt des Tertiärs (Pliozän) zeigte durch eine starke Abkühlung des Gebietes um den nördlichen Pol den Übergang zum Eiszeitalter (Pleistozän) an. Durch große Niederschlagsmengen in Skandinavien kam es zur Bildung von Gletscherströmen, die sich nach Süden bewegten, dabei die vorhandene Erdoberfläche erodierten und große Mengen von Gesteinsmaterial aufnahmen. In Mittel- und Nordeuropa konnten drei große Eisvorstöße, die durch Bildungen von Warmzeiten getrennt sein können, lokalisiert werden (Elster-, Saale- und Weichseleiszeit). Der Rückzug des Eises erfolgte durch Abschmelzen infolge einer Klimaerwärmung. Folgende Landschaftsformen wurden durch die Vor- und Rückzugsphasen des Eises geschaffen: Grundmoräne: an Gletschersohle aufgearbeitetes Gesteinsmaterial als unsortiertes Gemisch aus Ton, Schluff und Sand (Geschiebemergel, Geschiebelehm) und nicht aufgearbeitete Gesteinsblöcke (Geschiebe in der Mergelmasse) Endmoräne: gebildet durch vor dem Eis transportiertes grobes Gesteinsmaterial (Gesteinsblöcke); bei Gleichgewicht von Nachschub und Abschmelzen des Eises (Stillstand der Inlandeisrandlage) über längere Zeit Aufschüttung von häufig groben Blockpackungen nordischen Gesteinsmaterials, aber auch von Kiesen und Sanden, zum Teil auch von tonigem Material Sander: durch Schmelzwässer (stammen vom Eisrand, aber auch von der Gletscheroberfläche) aus Endmoräne ausgewaschenes kiesiges und vor allem grob- und mittelsandiges Material Urstromtal: Abflußgebiet der Schmelzwässer Innerhalb der drei großen Eisvorstöße erfolgten mehrere Vorstoß- und Rückzugsphasen (z. B. werden in der Weichseleiszeit drei Phasen unterschieden: die Brandenburger, die Frankfurter und die Pommersche Phase) mit oben beschriebener glazialer Abfolge. Dadurch kam es zur Überlagerung mehrerer glazialer Abfolgen mit den entsprechenden Bildungen. Die Spaltung des Gletschers in viele Gletscherströme mit entsprechender Abfolge bewirkte zusätzlich eine Verschachtelung der glazialen Formen, so daß es in Gebieten mit kleinräumigen glazialen Landschaftsformen oft schwer ist, die Bildungen eindeutig genetisch zuzuordnen. Vor allem die Grundmoränenlandschaft ist noch stärker in sich gegliedert. Als Ergebnis der Schmelzwassertätigkeit entstanden zum einen Seen verschiedener Formen, zum anderen unterschiedliche Ablagerungsformen von im Eis enthaltenem Gesteinsmaterial. Der Abfluß von Schmelzwasser in Eisspalten des Gletschers schuf tiefe, schmale Rinnenseen (Bsp. Grunewald-Seenkette, Havel-Seenkette); die Erosionstätigkeit von ehemaligen Eiszungen des Inlandeises liegt den oft breiten und tiefen, langgestreckten Zungenbeckenseen zugrunde. Ausschmelzende Toteisschollen (vom sich durch Nachschub und Abschmelzen bewegenden Inlandeis abgetrennte Eisblöcke) schufen abflußlose wassergefüllte Senken (Sölle, Pfuhle). Nach dem Abschmelzen des Eises auf der Grundmoräne zurückgebliebenes Gesteinsmaterial (Sande, Kiese, Blöcke) bildete Oser und Kames (geschichtete Sand- und Kiesablagerungen in Eisspalten und Geröllhügel) sowie Drumlins (elliptische Geröllhügel mit einem Kern aus Geschiebemergel). Barnim-Hochfläche Die Barnim-Geschiebemergelhochfläche ist im Zuge der Brandenburger Phase der Weichseleiszeit entstanden. Die südliche Begrenzung dieser Grundmoräne verläuft ungefähr von Frohnau über Hermsdorf, Pankow, Humboldthain, Lichtenberg (am Bahnhof), Rüdersdorf und Herzfelde. Der Barnim zeigt eine Neigung nach Süden zum Urstromtal hin. An der Erdoberfläche anstehend oder oberflächennah ist ein Geschiebemergel zu beobachten. An einigen Stellen wird er durch Hochflächensande überlagert, die jedoch keinen Grundwasserleiter darstellen. Nördlich von Buch, Karow, Schönerlinde und Hobrechtsfelde verdecken ihn Sandersande der Frankfurter Phase. Häufig bilden saale- und weichselzeitliche Geschiebemergel einen kompakten Stauer, sie sind stellenweise nur durch geringmächtige Sandeinlagerungen getrennt. Der Hauptgrundwasserleiter ist im nördlichen Teil des Barnims durch eine ca. 30 – 40 m mächtige und im südlichen Teil durch eine ca. 10 – 30 m mächtige Geschiebemergeldecke geschützt. Er ist mit einer Mächtigkeit von 50 m besonders gut in Buch ausgebildet. Im Raum Hohenschönhausen – Falkenberg – Malchow – Schwanebeck keilt dieser Hauptgrundwasserleiter nach Nordwesten zum Panketal hin aus, während er in Weißensee, Pankow und Wedding durch Geschiebemergeleinlagerungen in mehrere Grundwasserleiter aufgespalten ist. Überwiegend besteht, zumindest von der Deckschichtenart her (Geschiebemergel > 10 m), auf der Barnim-Hochfläche eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Dabei erreichen Schadstoffe das Grundwasser im nördlichen Teil aufgrund der größeren Mächtigkeit des Geschiebemergels noch später als im südlichen Teil der Hochfläche. Jedoch ist auch das Grundwasser dieser Hochfläche nicht restlos vor Schadstoffeintrag geschützt. So durchbrechen die durch Schmelzwässer geschaffenen Rinnensysteme wie die Wuhle und das Neuenhagener Fließ die schützende Geschiebemergeldecke und ermöglichen das Eindringen von Schadstoffen, die durch die Grundwasserfließ- und -strömungsverhältnisse weitreichend (auch in tiefere Grundwasserleiter) verteilt werden können. Die Wuhle weist als Schmelzwasserrinne sowohl von den natürlichen Gegebenheiten als auch von der Flächennutzung her ein hohes Gefährdungspotential auf. Sie enthält Sande mit einem Flurabstand unter 5 m; zwischen Biesdorf-Nord und Eiche schließen sich Sande und Geschiebemergel in Wechsellagerung an, wobei der Flurabstand von der unmittelbaren Wuhle zum umgebenen Geschiebemergel hin zunimmt (von < 5 m auf > 10 m). Die das Grundwasser überlagernden Deckschichten zeigen also eine hohe bis mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit. Trotzdem wurden jahrelang entlang der Wuhle Hausmüll, Trümmer und Bauschutt verkippt (Ahrensfelder- und Kienberg-Kippe, Trümmerberge von Biesdorf), deren genaue Zusammensetzung weitgehend unbekannt ist. Dadurch wurden und werden Schadstoffe durch Niederschlagswasser gelöst und in die Wuhle eingetragen. Das unzureichend geklärte Abwasser des Klärwerks Falkenberg und die an die Wuhle grenzenden Schrottplätze sowie wilde Müllkippen bergen ebenfalls eine enorme Schadstoffbelastung in sich. Die Wuhle, die nördlich von Ahrensfelde beginnt, überträgt durch ihre Verbindung mit der im Urstromtal gelegenen Spree diese große Schadstoffbelastung auf weitere hoch verschmutzungsempfindliche Bereiche. Ebenso bietet das Neuenhagener Mühlenfließ durch seine natürlichen Gegebenheiten, im Talbereich Sande mit einem Grundwasserflurabstand von 0 – 5 m, die Möglichkeit des Schadstoffeintrages, sei es durch Versickerung oder durch Oberflächenabfluß schadstoffbelasteter Wässer. Durch die bis 1960 und zum Teil länger andauernde Rieselfeldnutzung weiter Teile der Hochfläche, so nördlich von Falkenberg und Marzahn bis Wartenberg und Malchow, entstand eine hohe Anreicherung des Bodens mit Schwermetallen, Nährstoffen und organischen Schadstoffen. Neben dem großen Schadstoffangebot aus den eingeleiteten Abwässern sind für diese Anreicherung die große Pufferkapazität und der hohe Gehalt an organischer Substanz dieser Böden sowie nicht zuletzt die sich einstellenden Redox-/pH-Bedingungen (insbesondere durch den alkalischen Charakter der verrieselten Abwässer und das große Angebot abgestorbener organischer Substanz) verantwortlich. Mit Einstellung der Abwasserverrieselung bewirkt der jahrelange saure Niederschlag ein Absinken des Redoxpotentials und pH-Wertes in diesen Gebieten. Bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte werden bisher fest gebundene Schwermetalle mobilisiert und können damit durch Niederschlagswässer oder durch auftretende Schichtenwässer (bei sandigem Geschiebemergel vorhanden) in verschmutzungsempfindliche Gebiete abgeführt werden. Das Oberflächenwasser und auch das Grundwasser auf der Hochfläche fließen nach Südwest in Richtung des Urstromtals. Geringe Flurabstände und Sande bzw. Sande und bindige Böden in Wechsellagerung als Deckschichtentyp, wie z. B. vorherrschend südlich des Malchower Sees unweit der ehemaligen Rieselfeldnutzungen, sowie die Lage dieses Gebietes in Strömungsrichtung bedingen den Eintrag und die Verbreitung dieser schadstoffbelasteten Niederschlags- und Schichtenwässer in den Grundwasserleitern. Auch lokale Sandfenster (die sicher nicht alle kartiert sind), Partien eines sehr sandigen Geschiebemergels über größere Mächtigkeit oder die Durchtrennung von Bereichen geringmächtigen Geschiebemergels durch Baumaßnahmen ermöglichen einen Schadstoffeintrag in den Fließ- und Strömungskreislauf des Grundwassers (nicht nur des obersten Grundwasserleiters). Eine ganz andere, nicht anthropogene, sondern geogene Gefahr für die Grundwasserqualität kann überall dort vorliegen, wo Fehlstellen des Rupeltons (Bildung des Tertiärs) vorhanden sind, die entweder primär durch fehlende Ablagerung dieser Bildung oder sekundär durch die Erosionstätigkeit des Eises entstanden. Der Rupelton trennt gering mineralisiertes und höher mineralisiertes Grundwasser voneinander. Durch Fehlstellen (z. B. bei Schwanebeck) besteht die Möglichkeit, daß höher mineralisiertes Grundwasser aus Tiefen unterhalb des Rupeltons in oberflächennahe Bereiche aufsteigt. Diese Möglichkeit besteht vor allem dort, wo eine Umkehrung des natürlichen Fließregimes vorliegt, vorrangig in Bereichen von Förderanlagen der Wasserwerke. Die hier aufgeführten Beispiele sollen verdeutlichen, daß auch eine Geschiebemergelhochfläche nicht vollständig gegen Schadstoffeintrag geschützt ist Panketal Das Panketal liegt zwischen dem Barnim und dem Westbarnim. Die westliche Begrenzung bilden Wilhelmsruh, Rosenthal, Niederschönhausen, Buchholz und Lindenhof, die östliche S-Bahnhof Pankow, Heinersdorf, Blankenburg und Karow. Bei Schönholz mündet es in das Berliner Urstromtal. Das Panketal wurde durch Schmelzwässer während der letzten Eiszeit geschaffen. Diese transportierten vor allem Feinsande, die dort zur Ablagerung kamen. Damit weist das Panketal eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit auf. Westbarnim Der Westbarnim ist die Fortsetzung des Barnims auf der Nordwest-Seite des Panketales. Er wird im Westen von der Havelniederung und im Süden vom Berliner Urstromtal begrenzt. In dieser Karte erscheint nur sein südlicher Teil. Der Untergrund besteht aus saale- und weichselkaltzeitlichem Geschiebemergel, wobei vor allem der Saale-Geschiebemergel durch geringmächtige Sande aufgespalten ist. An der Erdoberfläche erscheint er aber nur zwischen Blankenfelde und Rosenthal, bei Buchholz, um Mühlenbeck, Schönfließ, Stolpe-Dorf und nördlich von Schönerlinde in Form von kleinen und größeren Inseln. In diesen Gebieten ist die Verschmutzungsempfindlichkeit gering (Flurabstand > 10 m). Zwischen den Geschiebemergellinsen lagern Decksande des Weichselglazials, die besonders großflächig im Raum Schildow-Blankenfelde-Arkenberge vorkommen. Teilweise lagern in diesen Sanden bindige Schichten mit einem Anteil an der Gesamtmächtigkeit über 20 %, wonach sie die Einstufung als mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit erhalten (Flurabstand 0 – 10 m). Östlich Schönerlinde überlagern Sanderbildungen der Frankfurter Phase die Grundmoräne. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands und der Grobkörnigkeit beinhalten diese eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit. Der stark bewegte Untergrund im Südteil des Westbarnims verhindert die Existenz eines Grundwasserleiters mit flächenhafter Ausdehnung. So existiert z. B. im Raum Frohnau-Hermsdorf-Buchholz-Schönerlinde eine Hochlage tertiärer Sedimente, die steil nach Osten abfällt. Berliner Urstromtal Die nördliche Grenze des Urstromtals zieht sich von Osten aus entlang Rüdersdorf, Woltersdorf, Hoppegarten, Lichtenberg und knickt beim Stadtbezirk Friedrichshain nach Nordwesten entlang Pankow, Hermsdorf, Frohnau ab. Die südliche Grenze verläuft ungefähr von Ost nach West über Schulzendorf, Schönefeld, Altglienicke, Rudow, Buckow, Britz, Schöneberg, Wilmersdorf bis südlich der Spreemündung in die Havel. Das (Warschau-) Berliner Urstromtal wurde schon während der Saaleeiszeit als Talstruktur angelegt und hatte während der Weichseleiszeit die Funktion des Abflußtales der Schmelzwässer der Frankfurter Phase. Es weist ein schwaches Gefälle von Südost nach Nordwest auf. Tiefster Ort im Urstromtal ist Rohrbeck mit 30 m über NN. Assmann (1957) beschreibt den Aufbau des Urstromtals als fünffache rhythmische Ablagerung von Feinsanden mit örtlichen Einlagerungen von Talton, Mittelsanden, Grobsanden bis Kiesen und Kiesen, die Geschiebe enthalten können. Letztere sind häufig Reste von ausgewaschenen saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die öfter in geringmächtige Geschiebemergellagen übergehen und dann zu einer Aufspaltung des 40 – 55 m mächtigen unbedeckten Hauptgrundwasserleiters in mehrere Stockwerke führen. Teilweise sind auch nur vereinzelte Geschiebemergellinsen im Hauptgrundwasserleiter eingelagert, so z. B. in den obersten Schichten des Talsandes bei Charlottenburg (hier Reste der weichselkaltzeitlichen Grundmoräne). An der Erdoberfläche anstehende Reste von Endmoränenbildungen bilden die Müggelberge, die Gosener Berge und die Höhen südlich von Neu-Zittau. Diese bestehen vorwiegend aus Sanden mit Stauchungsmerkmalen. Rinnenartige Täler, die zum Teil Seen enthalten, durchqueren das Urstromtal in Nord-Süd-Richtung, vor allem im Raum Köpenick-Erkner. Elstereiszeitliche Schichten treten im Urstromtal mit stark differierenden Mächtigkeiten auf und bestehen aus häufig wechselnden, zum Teil aufgearbeiteten tertiären Sedimenten. Sie sind deshalb für die Wassergewinnung nicht so gut geeignet wie die saale- und weichseleiszeitlich gebildeten Sande. Ende der letzten Kaltzeit entstanden durch Ausblasung der feinkörnigen Bestandteile aus den Endmoränen, vor allem aber aus den Tal- und Hochflächensanden Dünenbildungen. Im Urstromtal sind diese z. B. zwischen Köpenick und Erkner, im Spandauer Forst sowie westlich von Hennigsdorf und bei Falkensee verbreitet (bis 15 m mächtig). Das sehr geringe Gefälle des Urstromtals (Spree 0,1 %) und der hohe Grundwasserstand verursachten die Bildung von holozänen torfigen und anmoorigen Böden. Auch abflußlose Senken, Rinnen und Kolke können mit diesen Ablagerungen gefüllt sein. Insgesamt kann festgestellt werden, daß das Urstromtal durch seinen geologischen Aufbau eine sehr hohe Verschmutzungsempfindlichkeit besitzt. Geschiebemergel tritt nur vereinzelt in geringmächtigen Linsen auf und bietet somit keinerlei Schutz gegen Verschmutzungen. Trotzdem befinden sich gerade in dieser empfindlichen Zone zahlreiche Industriestandorte, die die Grundwasser- und Bodenqualität negativ beeinflussen. Außerdem kann ein Schadstoffeintrag durch mit gelösten Schwermetallionen angereicherte Oberflächenwässer aus dem Bereich der Hochflächen erfolgen. Durch das äußerst geringe Gefälle und die geringe Fließgeschwindigkeit ist eine Konzentration der Schadstoffe im Urstromtalbereich sowohl in den Sedimenten als auch im Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Teltow-Hochfläche Die Teltow-Hochfläche ist eine flachwellige Grundmoränenbildung süd- bis südwestlich des Berliner Urstromtals bzw. des Dahme-Spree-Bogens. Ihre südliche Begrenzung bilden die Nuthe- und Notte-Niederungen, die westliche das Berliner und Potsdamer Havelgebiet. Hinsichtlich der Verschmutzungsempfindlichkeit lassen sich auf dem Teltow drei Bereiche aushalten: Nordwest-Teil mit Grunewald südöstlicher Teil zwischen Britz, Mariendorf, Buckow, Lichtenrade und Osdorf und südlicher Teil zwischen Osdorf, Lichtenrade und den Nuthe-Notte-Niederungen. h5. Nordwest-Teil mit Grunewald Der unmittelbar nordwestliche Rand entlang des Havelufers besteht aus Kamesbildungen (Havelberge). Diese erstrecken sich südlich von Ruhleben mit einer Ausdehnung von ca. 2,5 km bis nördlich von Schwanenwerder, allerdings schmaler werdend. Östliche Begrenzung ist die ca. Nordost-Südwest verlaufende Teufelssee-Pechsee-Barssee-Rinne. Diese Eisrandlagenbildung setzt sich hauptsächlich aus geschichteten Sanden mit einzelnen eingelagerten Kiesschichten und Geschieben zusammen. Dieses Gebiet, in dem Sande mit einem Anteil an bindigem Material (Tone, Schluffe, Braunkohle) unter 20 % vorherrschen, wird nur aufgrund von Flurabständen über 10 m in die mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit eingestuft. Der unmittelbare Uferbereich der Havel hat jedoch eine höhere Verschmutzungsempfindlichkeit, da hier die Flurabstände geringer sind. Die Galerien der Wasserwerke Tiefwerder und Beelitzhof liegen somit in einem Gebiet ohne natürliche Schutzschicht. Die entlang dieser Eisrandlage durch abfließende Schmelzwässer geschaffene Teufelssee-Pechsee-Barssee-Rinne wurde nachfolgend durch tauende Toteisblöcke überprägt. Heute existieren dort abflußlose Senken. Der sich nach Südost anschließende flachwellige Teil der Hochfläche (östlicher Grunewald), welche nach Süden bis südlich des Teltowkanals reicht, wird aus über 10 – 15 m mächtigen glazifluviatilen Sanden gebildet, denen 1 – 2 m mächtige Decksande aufliegen. Vorkommende Geschiebe und lokale Geschiebemergellinsen sind Relikte einer ehemaligen, die glazifluviatilen Sande überlagernden Grundmoräne, die durch die Schmelzwässer einer im Bereich der Nauener Platte und der Havel gelegenen Gletscherzunge (Brandenburger Gletscher) ausgewaschen wurde. Auch dieses Gebiet weist aufgrund von Sanden als Deckschicht mit Mächtigkeiten über 10 m eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit auf. h5. Südöstlicher Teil zwischen Britz, Mariendorf, Lichtenrade und Osdorf Dieser Teil, Kern der Grundmoränen-Hochfläche, wird im wesentlichen aus Geschiebemergel gebildet. Er kann gelegentlich von geringmächtigen Hochflächensanden überlagert sein, deren Anteil aber unter 20 % der Deckschichtenmächtigkeit liegt. Der Geschiebemergel ist in der Regel mehr als 10 m, häufig mehr als 20 m mächtig und ermöglicht damit die Einstufung des Gebietes in die geringe Verschmutzungsempfindlichkeit. h5. Südlicher Teil zwischen Lichtenrade, Osdorf und den Nuthe-Notte-Niederungen Von der Nuthe-Niederung ausgehend lösen schmale, flache Quertalungen die im nördlichen Teil einheitliche Geschiebemergeldecke in einzelne Geschiebemergelinseln auf. Dadurch sind in diesem Gebiet genug Möglichkeiten für die Versickerung schadstoffbelasteter Wässer gegeben. In den Talungen entstanden häufig Flachmoortorfe oder Sandablagerungen. Außerdem weist dieser Teil der Hochfläche viele lokale Sandfenster, Gebiete mit wechselnder Lagerung von Sanden und bindigen Schichten sowie geringmächtige Geschiebemergelinseln (< 5 m mächtig) auf, die eine hohe bzw. mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit besitzen. Der Hauptgrundwasserleiter wird von Sanden der Saaleeiszeit gebildet. Ihn überlagert eine stauende Deckschicht aus Weichsel-, örtlich in unmittelbarer Verbindung mit einem Saale-Geschiebemergel. Diese Deckschicht ist oft durch zwischengelagerte Sande aufgesplittet, wodurch die einzelnen Sandschichten miteinander hydraulisch verbunden sein können. Deshalb weisen nur einzelne Bereiche gespanntes Grundwasser auf. Bäketal Das Bäketal, welchem der Teltowkanal zum Teil folgt, schneidet die nördliche Geschiebemergelfläche der Teltow-Hochfläche von West nach Ost bzw. Südwest nach Nordost. Es wurde durch die Schmelzwässer der letzten Eiszeit gebildet, besteht eng begrenzt aus Sanden und organischen Sedimenten und weist damit eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit auf. Eine hydraulische Verbindung mit dem Hauptgrundwasserleiter ist fraglich. Nauener Platte Die Nauener Platte wird nördlich vom Havelländischen Luch, südlich vom Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet und östlich von der Havel begrenzt. In der Karte ist nur ihr östlicher Teil dargestellt. Die Nauener Platte gehört wie die bereits erwähnten Teltow- und Barnim-Hochflächen zum Vereisungsbereich des Brandenburger Stadiums der Weichselkaltzeit und wird vor allem von saale- und weichselkaltzeitlichen Grundmoränen gebildet. Diese ebenen bis flachwelligen, weithin geschlossenen Grundmoränenflächen sind teilweise durch Endmoränenbildungen überprägt. Der zentrale Teil dieser Platte besteht aus tonig bis schluffigem Geschiebemergel, der westliche und östliche Randbereich dagegen vorwiegend aus sandigem Geschiebemergel. Der östliche Randbereich der Nauener Platte erreicht Berlin bei Gatow, Kladow und Großglienicke. Hier treten an der Erdoberfläche und oberflächennah großräumig mehr als 10 m mächtige Hochflächensande, nur an wenigen Stellen Geschiebemergel auf, so beispielsweise bei Seeburg, in der Gatower Heide und bei Karolinenhöhe. Auf der Nauener Platte herrschen günstige Grundwasserverhältnisse vor, die Grundwasserleiter sind wenig gestört und nur am westlichen und südlichen Rand häufiger durch Geschiebemergellinsen aufgespalten. Hauptgrundwasserleiter ist ein bedeckter Grundwasserleiter aus glazifluviatilen saalekaltzeitlichen Sanden mit ausgedehnter horizontaler Verbreitung zwischen 20 – 40 m unter Gelände, der vor allem im Zentralteil durch seine Geschiebemergelbedeckung geschützt ist. Durch zum Teil fehlenden Geschiebemergel am östlichen Rand der Nauener Platte wird das Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasserfließsystem begünstigt. Das sich in den Hochflächensanden ansammelnde Wasser westlich der Havel ist ebenfalls kaum gegen eindringende Schadstoffe geschützt. Nur aufgrund der Mächtigkeit der Hochflächensande über 10 m wird diesem Gebiet eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit zugewiesen.
Fenster und Bewegungsmelder beschädigt Chüttlitz, An der Chaussee Im Zeitraum vom 06.01.2022, 08:30 Uhr bis 10.01.2022, 21:50 Uhr wurden durch bislang unbekannte Täter sämtliche Fenster und zwei Bewegungsmelder einer Gartenlaube der Kleigartensparte „Am Stadtrand“ beschädigt. Entwendet haben die Unbekannten nach bisherigen Erkenntnissen nichts. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 3.000 Euro. Hinweisgeber melden sich bitte im Polizeirevier Salzwedel unter der Telefonnummer 03901/848-0. Illegale Müllentsorgung Kunrau, K1122 Blaue Säcke mit benutzten Windeln, sowie diverse Taschen mit Müll und Elektrogeräten entsorgten bislang Unbekannte in der Kunrauer Natur. Der Unrat befindet sich im Waldstück rechts (Höhe Kieskuhle) und links der Kreisstraße 1122 am Ortsausgang Kunrau in Richtung Steimke. Personen, die Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten sich im Polizeirevier Salzwedel (Tel.: 03901/848-0) zu melden. Geschwindigkeitskontrollen Winterfeld, Schulstraße, 11.01.2022 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr Von insgesamt 56 Fahrzeugen wurde die Geschwindigkeit vor der Winterfelder Kindertagesstätte kontrolliert. Bei zulässigen 30 km/h waren drei Fahrer zu schnell unterwegs. Am schnellsten fuhr ein Audi-Fahrer mit 52 km/h. Alle Verstöße werden mit einem Verwarngeld geahndet. Hottendorf, B188, 11.01.2022, 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr In Hottendorf bei erlaubten 50 km/h erfolgte eine Geschwindigkeitskontrolle von insgesamt 49 Fahrzeugen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 81 km/h. Insgesamt wurden vier Verstöße, davon drei im Bußgeldbereich festgestellt. Wildunfall L19 Bandau-Klötze, 11.01.2022, 05:45 Uhr Eine Audi-Fahrerin (59) befuhr die L 19 aus Richtung Bandau nach Klötze. Ein Damwild überquerte die Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von circa 2.500 Euro. Das Tier flüchtete. (FH) Impressum: Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de
Mit einem Aktionstag am 12. Juni im Frohnauer Forst rund um den Hubertussee informierten die Berliner Forsten gemeinsam mit dem Polizei-Abschnitt 12 und dem bezirklichen Ordnungsamt die Waldbesuchenden über rücksichtsvolles Verhalten im Wald und den richtigen Umgang mit dem Naturraum. Dabei erläuterten die Behörden den Waldbesuchenden die Möglichkeiten und Grenzen der Freizeitnutzung im Wald. Die Mitarbeitenden wiesen bei ihren Rundgängen auf Verstöße gegen die Regelungen des Berliner Landeswaldgesetzes hin und zeigten Lösungsmöglichkeiten auf. Vereinzelt festgestelltes uneinsichtiges Verhalten wurde durch die beteiligten Ordnungsbehörden geahndet. Ziel des Aktionstages war die Verbesserung der Erholungsqualität und der Schutz des Waldes. Anlass für den Aktionstag war die Sorge des zuständigen Forstamtes Tegel um drohende Gefahren für das besondere Waldökosystem im Frohnauer Forst. Der überwiegende Teil ist im Rahmen der FSC-, Naturlandzertifizierung als Referenz- bzw. Naturwaldentwicklungsfläche ausgewiesen und wird seit vielen Jahren nicht mehr bewirtschaftet. Die Anzahl der Waldbesuchenden hat in diesem Gebiet ebenso wie in vielen Berliner Wäldern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Es kommt zu teilweise erheblichen Belastungen des Waldes und immer wieder auch zu Verstößen gegen die Regelungen des Landeswaldgesetzes. Vor allem illegale Müllentsorgungen, freilaufende Hunde, das Befahren und Parken im Wald mit Pkw und Verstöße gegen das Rauchverbot führen zu Konflikten zwischen Erholungssuchenden und zu Schädigungen oder Gefährdungen der Waldlandschaft. „Es freut uns sehr, dass immer mehr Berlinerinnen und Berliner den Wald für sich entdecken, ihn zur Erholung oder zum Sport aufsuchen und in der Natur Entspannung finden“, so der Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne. Die erhöhte Zahl der Waldbesuchenden sei nicht das Problem, sondern das Fehlverhalten Einzelner. „Diese wollen wir mit dem Aktionstag erreichen und umfassend über die Auswirkungen ihres Handels auf das Ökosystem Wald informieren“.
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