Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.:Die Daten sind nach Gemeinden aufgeschlüsselt und in vier Radonaktivitätskategorien (0-99 Bq/m³; 100-299 Bq/m³; 300-1000 Bq/m³; > 1000 Bq/m³), sowie nach der Messzeit (kurzzeit = bis zu mehreren Monaten; langzeit = mind. 1 Jahr) eingeteilt. Die Werte in den Kategorien sind die Anzahl der Messungen bis heute.
Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011 Schutzzone 1 ;Tagschutzzone 1: L Aeq Tag 65 dB (A) Schutzzone 2; Tagschutzzone 2: L Aeq Tag 60 dB (A), Nachtschutzzone Amtsblatt des Saarlandes vom 01.09.20011, S 289ff. Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021.
Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011 Schutzzone 1 Schutzzone 2 Nachtschutzzone Amtsblatt des Saarlandes vom 01.09.20011, S 289ff. Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021. Nachtschutzzone: L Aeq Nacht 55dB (A)
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Fluglärm-Nacht-Schutzzone: Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011.Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021.
Das Projekt "Ermittlung von Geruchsschwellenwerten (Olfaktometrie) mit Hilfe der Enzephalographie" wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen.
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte am 07.02.2024 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 161 m Nabenhöhe, 240 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grund-stücken in 37696 Marienmünster: WEA 1: Gemarkung Bredenborn, Flur 3, Flurstück 29 WEA 2: Gemarkung Vörden, Flur 8, Flurstück 6 WEA 3: Gemarkung Bredenborn; Vörden, Flur 3; 8, Flurstück 47; 1 (Az.: 43.0080/23/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 17.01.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung kann, auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0080/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte mit Schreiben vom 12.03.2024, hier eingegangen am 12.04.2024, den immissionsschutzrechtli-chen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 120,90 m Nabenhöhe, 199,90 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grundstücken in 37696 Marienmünster: WEA K1: Gemarkung Papenhöfen, Flur 2, Flurstück 9 WEA K2: Gemarkung Papenhöfen, Flur 2, Flurstück 32 (Az.: 43.0062/24/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 07.02.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das län-derübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung kann, auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0062/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: MWU Sachsen-Anhalt) befasst sich mit den großen Zukunftsaufgaben unserer Zeit: der erfolgreichen Gestaltung der Energiewende, dem Klimaschutz, nachhaltigem Wirtschaften sowie dem Umweltschutz. Um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern, bedarf es vielfältiger wissenschaftlicher Expertise. Deshalb wird es das Ziel des Ministeriums sein, die erstklassige Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalts weiterzuentwickeln. Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Telefon: +49 391 567-1916 E-Mail: VzMin(at)mwu.sachsen-anhalt.de Leiterin des Ministerbüros Johanna Sannecke Telefon: +49 391 567-1970 E-Mail: johanna-dina.sannecke(at)mwu.sachsen-anhalt.de Persönliche Referentin des Ministers Anne Hellmann (Elternzeitvertretung bis Oktober 2025) Telefon: +49 391 567-1971 E-Mail: anne.hellmann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Pressesprecher Matthias Stoffregen Telefon: +49 391 567-1951 E-Mail: matthias.stoffregen(at)mwu.sachsen-anhalt.de Stellvertretender Pressesprecher Robin Baake Telefon: +49 391 567-1953 E-Mail: robin.baake(at)mwu.sachsen-anhalt.de Staatssekretär Thomas Wünsch (Amtschef) Telefon: +49 391 567-1961 Staatssekretär Dr. Steffen Eichner Telefon: +49 391 567-1969 Petra Heydrich Telefon: +49 391 567-3420 Sandra Neumann Vorsitzende des Hauppersonalrats beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567 1863 E-Mail: sandra.neumann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Zur Webseite des Hautpersonalrates Anne-Christin Barthel Abteilungsleiterin Vorzimmer Telefon: +49 391 567-1778 E-Mail: VzAL1(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 11 - Organisation, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung, OZG Jan Dittrich Referat 12 - Personal, Bildungs- und Gesundheitsmanagement Antje Bartels Referat 13 - Haushalt, Koordinierung EU-Fonds Dr. Jörg Fenchel Referat 14 - Justitiariat, Beteiligungsverwaltung, LHO-Betriebsprüfung, Internationale Zusammenarbeit Michael Strampe Referat 15 - IT, Umweltinformationsmanagement, Geoinformation Veronika Janssen Referat 16 - Innerer Dienst, Hochschulpersonal und Hochschuldienstrecht Frank Anhalt Dr. Ekkehard Wallbaum Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1551 E-Mail: VzAL2(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 21 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Landesbetriebe und Anstalten Michael Janssen Referat 22 - Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, EU-Hochwasserriskomanagement-Richtlinie Sven Schulz Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie Hans-Werner Peschel Referat 24 - Arten- und Biotopschutz, Natura 2000, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung Christian Bank Referat 25 - Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzfördermaßnahmen Reinhold Sangen-Emden Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Ulrike Hursie Uwe Zischkale Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 31 - Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung, EU-Förderprogramme im Bereich Energie Jenny Schwarz, m.d.W.d.G.b Referat 32 - Energiewende, Wasserstoffwirtschaft, Energiemärkte, Energieeffizienz, Wärmewende Thomas Gerke Referat 33 - Energieaufsicht, Energieregulierung Stefan Köster Referat 34 - Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier N. N. Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LRB) Stefan Köster Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1506 E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 41 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Fachübergreifendes Umweltrecht Aleksander Hinkel Referat 42 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung Stefan Behrend Referat 43 - Bodenschutz und Altlasten Gabriela Kluge Referat 44 - Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz Dr. Claudia Hauffe-Kloss Referat 45 - Strahlenschutz, Atomrecht Bernd Köhler Referat 46 - Klimawandel, Klimaschutz Steffi Mitschke Dr. Michael Lehmann Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-3477 E-Mail: Vz5MWU(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 51 - Wissenschaftspolitik, grundsätzliche Angelegenheiten der Hochschulen, Gremien Thomas Neumann Referat 52 - Hochschulaufsicht und Angelegenheiten der Hochschulverwaltung Christoph Börner Referat 53 - Hochschulmedizin, Hochschulrecht, Hochschulgesetzgebung, Qualitätssicherung Uwe Paul, m.d.W.d.G.b. Referat 54 - Forschung und Technologietransfer, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Uwe Paul Referat 55 - Hochschulzugang, Studentenwerke, Digitalisierung, Ausbildungsförderung, PG "OZG-Umsetzung - Studium und Weiterbildung" N. N. Projekt- und Koordinierungsstelle BAföG-Digital Stefan Kirst
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Bei dem Datensatz handelt es sich um die Achtungsabstände der Betriebsbereiche nach SEVESO (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU) im Saarland.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ("Industrial Emissions Directive", kurz IED) im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen.
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