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Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Ostenhof Wind GmbH & Co. KG

Die Ostenhof Wind GmbH & Co. KG, Oberwiese 2, 45731 Waltrop, beantragt einen Änderungsgenehmigung gemäß § 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG für eine WEA vom Typ Typ GE 5.5-158 in, Nabenhöhe 161 m, Rotordurchmesser 158 m, Nennleistung 5,5 MW. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine all- gemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP- Pflicht besteht.

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung der UVP-Pflicht für ein Antragsverfahren zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen bei Anröchte Windpark Reuterberg, Aktenzeichen: 20250116 bis 20250118

Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn beantragte mit Antrag vom 04.02.2025 eine Änderungsgenehmigung gem. § 16b Abs. 7, 8 u. 9 BImSchG zur Änderung des genehmigten WEA-Typs Nordex N-163 6.X (164 m Nabenhöhe, 163 m Rotordurchmesser, 7.000 kW Nennleistung) auf Enercon E-175 EP5 (162 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 6.000 kW Nennleistung) bei WEA 1 und 2 auf dem nachstehend genannten Grundstück im Gemeindegebiet Anröchte: Aktenzeichen (Bestand) / Aktenzeichen (Änderung) / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Anlagen-Flurstück 20230175 / 20250116 / 1 / Anröchte / 1 / 240 20230176 / 20250117 / 2 / Anröchte / 1 / 240 Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn beantragte mit Antrag vom 04.02.2025 eine Änderungsgenehmigung gem. § 16b Abs. 7 BImSchG zur Änderung des genehmigten WEA-Typs Nordex N-149 5.X (164 m Nabenhöhe, 149 m Rotordurchmesser, 5.700 kW Nennleistung) auf Enercon E-175 EP5 (162 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 6.000 kW Nennleistung) bei WEA 3 auf den nachstehend genannten Grundstücken im Gemeindegebiet Anröchte: Aktenzeichen (Bestand) / Aktenzeichen (Änderung) / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Anlagen-Flurstück 20230177 / 20250118 / 3 / Anröchte / 12 / 858, 271, 151 Die Standorte der Windenergieanlagen WEA 1-3 bleiben unverändert. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um Anlagen, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen sind. Da für die bestehende Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, besteht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzlich erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Für dieses Vorhaben wurde daher eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt.

Statistik der Luftverunreinigungen

Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer LNG-Tankstelle am Standort 15749 Mittenwalde; Reg.-Nr.: 50.087.00/24/9.1.1.2V/T12

Die Firma Alternoil GmbH, Portlandstraße 16 in 49439 Steinfeld beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 15749 Mittenwalde, Dahmestraße 5, Gemarkung Mittenwalde, Flur 13, Flurstück 648, eine Gasfüllanlage zur Lagerung und Abgabe von Flüssigerdgas (LNG - Liquified Natural Gas), bezeichnet als LNG-Tankstelle, zu errichten und zu betreiben. Die Tankanlage soll ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m³ besitzen und ein Gewicht von 28,92 t des heruntergekühlten Flüssigerdgases (LNG) speichern können. Die horizontalen, supervakuumisolierten Lagertanks werden für die Lagerung von LNG verwendet und haben Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen angeliefert, in zwei kryogenen Tanks gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (Lkw) wird durch zwei interne LNG-Zapfsäulen erfolgen. Der Betrieb der LNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Die LNG-Tankanlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Daten genehmigungsbedürfiger Anlagen (StALU WM Schwerin)

Daten der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15868 Jamlitz OT Ullersdorf; Vorhaben-ID Süd-G00323

Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen, beantragt die Genehmigung (Vorhaben-ID Süd-G00323) nach § 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), in 15868 Jamlitz auf den Grundstücken in der Gemarkung Ullersdorf, Flur 1, Flurstücke 110 und 226 zwei Windkraftanlagen (WKA) vom Typ NORDEX N163 - 5,7 MW zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Windkraftanlagen vom Typ NORDEX N163 - 5,7 MW haben eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und damit eine Gesamthöhe ab Oberkante des Fundamentes von 245,5 m. Die elektrische Leistung je WKA beträgt 5,7 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Getriebe, Maschinenhaus, Beton-Hybridturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein kumulierendes Vorhaben nach §§ 10, 11 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen. Hinweis: Die Genehmigung wurde erteilt.

Windpark Haßbergen, Vorprüfung UVP

Die Qualitas Energy IV DevGo GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin hat mit Antrag vom 20.12.2024 für ein Repowering von 5 Altanlagen die Änderung gem. § 16 b des Bundes- Immissionsschutzgesetzes –BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt. Die Altanlagen sollen durch sieben Anlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit 5,56 MW je Anlage und einer Gesamthöhe von 199,8 m auf der Flur 11, Flurstück 69/2 in der Gemarkung Haßbergen sowie auf der Flur 14, Flurstück 1 sowie der Flur 13, Flurstücke 7, 57, 56, 9 und 15 in der Gemarkung Gadesbünden ersetzt werden.

Antrag der Grün Energie Schmallenberg GmbH

Die Grün Energie Schmallenberg GmbH, Fichtenweg 1, 57392 Schmallenberg, hat mit Datum vom 20.12.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser auf Ihrem Grundstück in 57392 Schmallen- berg, Fichtenweg 1, Gemarkung Wormbach, Flur 1, Flurstücke 159 beantragt.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.

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