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Statistik der Luftverunreinigungen

Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.

Daten genehmigungsbedürfiger Anlagen (StALU WM Schwerin)

Daten der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-20 bis HB-25)

Aktenzeichen: 766.0015/22/1.6.2 [HB-20] 766.0016/22/1.6.2 [HB-21] 766.0017/22/1.6.2 [HB-22] 766.0018/22/1.6.2 [HB-23] 766.0019/22/1.6.2 [HB-24] 766.0020/22/1.6.2 [HB-25] Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglich-keitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Str. 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 16/19 des BImSchG die Genehmigung für die wesentliche Änderung von 6 Windenergieanlagen (WEA). Der Antrag beinhaltet die Schallleistungserhöhung im Nachtzeit-raum der Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 (HB-20 bis HB-22), E-115 EP3 E3 (HB-23 und HB-25) und E- 82 E2 (HB-24). Die Leistung der HB-20 veringert sich hierbei von 3000 kW auf 2700 kW. Bei den WEA HB-21 und HB-22 wird die Nennleistung von jeweils 3000 kW beibehalten. Ebenso wird die Leistung bei der HB-24 mit 2300 kW und den WEA HB-23 und HB-25 mit je 4200 kW beibehalten. Durch die Änderung der Betriebsmodi bzw. Änderung der Rotorblattwinkel zum Wind wird mit weniger Wind dieser effektiver für mehr (Anfangs-)Leistung bzw. Ertrag genutzt. Dies hat zur Folge, dass sich die Schallemissionen der WEA dadurch geringfügig erhöhen. Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Windpark Oyle-Bühren

Die Firma WPD Windpark Nr. 203 Renditefonds GmbH & Co KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes- Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1.274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBL. I S. 1.440) jeweils in den gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 6 Windenergieanlagen (2 des Typs Vestas V 117, Nabenhöhe 116,5 m und 4 des Typs Vestas V 126, Nabenhöhe 117 m) mit einer Nennleistung von 3,45 MW je Anlage auf folgenden Grundstücken: WEA 01 Gemarkung Bühren, Flur 1, Flurstück 9 WEA 02 Gemarkung Bühren, Flur 2, Flurstück 3 WEA 03 Gemarkung Binnen, Flur 5, Flurstück 3 WEA 04 Gemarkung Bühren, Flur 2, Flurstück 61 WEA 05 Gemarkung Binnen, Flur 2, Flurstück 22 WEA 06 Gemarkung Binnen, Flur 5, Flurstück 20 Vor Errichtung der neuen Windenergieanlagen erfolgt der Rückbau von 5 bestehenden Windenergieanlagen in der Gemarkung Binnen auf den Grundstücken Flur 2, Flurstücke 9 und 21 und Flur 5, Flurstücke 12, 20 und 21 Das Vorhaben fällt unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vorhaben ist gem. § 7 Abs. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 24.02.2010 (BGBL. I S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese entfällt, da die Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Nienburg/Weser im vorliegenden Einzelfall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren wird daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 (1) der 4. BImSchV). Der Landkreis Nienburg/Weser, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg, ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich 2021 in Betrieb genommen werden.

Windpark Höfen GmbH & Co. KG Vorprüfung

Die Firma Windpark Höfen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen plant auf den Flurstücken 31, 35, 43 und 50, Flur 1, Gemarkung Höfen die Änderung der bereits mit Bescheid vom 24.06.2020 genehmigten vier Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-115 (3,0 MW) auf den Typ ENERCON E- 115 EP 3 (4,2 MW) und hat dafür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine wesentliche Änderung gemäß § 16 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes –BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt.

BGH Edelstahl Freital GmbH - Änderung des Stahlwerkes

Die BGH Edelstahl Freital GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital beantragte mit Datum vom 12. Dezember 2023 die Genehmigung gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Stahlwerkes am Standort 01705 Freital, Am Stahlwerk 1.

Windpark Höfen GmbH & Co. KG Vorprüfung UVPG

Die Firma Windpark Höfen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen hat mit Antrag vom 09.09.2021 für die wesentliche Änderung von vier Windenergieanlagen „Windpark Höfen“ auf den Flurstücken 31, 35, 43 und 50, Flur 1, Gemarkung Höfen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes –BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt. Das Vorhaben umfasst die Änderung des Eiserkennungssystems und der Fledermausabschaltung.

Antrag der Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG

Die Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG, Im Kissen 19, 59929 Brilon, hat mit Datum vom 21.06.2023 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Rohspananlage auf Ihrem Grundstück in 59929 Brilon, Im Kissen 19, Gemarkung Brilon, Flur 27, Flurstück 232 beantragt.

Antrag der Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG

Die Firma Egger Holzwerkestoffe Brilon GmbH & Co. KG, Im Kissen 19, 59929 Brilon, hat mit Datum vom 28.06.2023 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Recycling-An- lage mit Puffersilo inkl. Errichtung der Halle 17 auf Ihrem Grundstück in 59929 Brilon, Im Kissen 19, Gemarkung Brilon, Flur 27, Flurstück 232 beantragt.

Bürgerwind Lembecker-Elven GmbH & Co. KG zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 172-7.2 in Dorsten

Die Bürgerwind Lembecker-Elven GmbH & Co. KG, Wessendorfer Weg 27 in 46286 Dorsten, hat mit Antrag vom 25.01.2024 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V 172-7.2, Gesamthöhe 261 m, Nabenhöhe 175 m, Rotordurch- messer 172 m, Nennleistung 7200 kW in 46286 Dorsten, Gemarkung: Lembeck, Flure: 8, 6, 7 , Flurstücke: 1, 5, 17, 18, 37, 141 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV - Verordnung über genehmi- gungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wird auf Antrag der Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltver- träglichkeitsprüfung durchgeführt.

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