API src

Found 176 results.

Related terms

Statistik der Luftverunreinigungen

Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.

Daten genehmigungsbedürfiger Anlagen (StALU WM Schwerin)

Daten der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Drittes Messprogramm nach Paragraph 7 des Immissionsschutzgesetzes

Schwefeldioxidmessungen.

Erstes Programm nach Paragraph 7 des Immissionsschutzgesetzes

Staubniederschlagsmessungen im Rahmen des Landesmessprogrammes.

Messstelle nach Paragraph 26 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz

Verkehrsmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen

Hintergrund des Projektes stellen die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) für PM10 und NO2 in allen Bundesländern Österreichs dar. Gemäß IG-L sind bei Vorliegen von Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte per Verordnung durch den Landeshauptmann vorzuschreiben. In der Studie werden über 70 potentielle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte untersucht. u.s..w.

Jahresbericht 2021 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2021 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Stefan Röth, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Obstsortiererinnen©JackF/stock.adobe.com Fotos: Seite 7 zerstörte Brücke Ahrtal©MKUEM RLP Seite 9 Mann im Schutzanzug©plo/stock.adobe.com Seite 11 Geothermieanlage©SGD Süd RLP © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Oktober 2022 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, auch das Jahr 2021 war in einem so nicht vorher- sehbaren Maße von Corona geprägt. Die Fallzah- len sind im Vergleich zum Beginn der Pandemie erheblich angestiegen. Durch die veränderten Virusvarianten, das Vorhandensein von Schutz- ausrüstungen (insbesondere Schutzmasken) und den Aufbau der Testkapazitäten hat sich die Situ- ation aber grundsätzlich verändert. Die Arbeitswelt wurde durch die stark gestie- genen Fallzahlen vor neue Herausforderungen gestellt, weil die Mitarbeiter krank waren oder wegen der zeitweise geltenden Quarantäne-Re- gelungen als Kontaktpersonen zu Hause bleiben mussten. Die Gewerbeaufsicht ergriff hierbei auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des ei- genen Personals vor einer Ansteckung mit Co- rona bei der täglichen Arbeit, um ihre Aufgaben weiterhin vollumfänglich erfüllen zu können. Die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal haben auch die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz be- schäftigt. Dabei stand im Vordergrund, die not- wendigen Ausnahmen in der Akutsituation zuzu- lassen und gleichzeitig soweit wie möglich eine Gefährdung der vor Ort tätigen Personen zu ver- hindern und den Umweltschutz sicherzustellen. Die dritte Periode der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist im Jahr 2021 angelaufen und es wurden erste Betriebsbesich- tigungen zur Überprüfung der Arbeitsschutzor- ganisation durchgeführt. In ausgewählten Betrie- ben wird im Rahmen der GDA Periode zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hin- sichtlich psychischer Belastungen, beim Um- gang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen oder beim Handling von Lasten überprüft, mit dem Ziel, diesen zu verbessern und damit Erkran- kungen zu verhindern. Eine Schwerpunktaktion wurde bei den Paketzustellern durchgeführt, die aufgrund der Ladenschließungen während des zweiten Corona-Lockdowns besonders belastet waren. Im Jahr 2021 wurde außerdem eine Pro- grammarbeit „Jugendarbeitsschutz im Einzelhan- del (insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel)“ durchgeführt. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre Leistung ein Garant für ein erfolgrei- ches Wirken der rheinland-pfälzischen Gewer- beaufsicht zum Schutz von Mensch und Umwelt sind, sei hiermit ganz herzlich gedankt. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 Alexander Schweitzer, MdL Staatsminister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung 3 INHALT AGENDA 2021 ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20216 Flutkatastrophe am 14. 07. und 15. 07. 2021 im nördlichen Rheinland-Pfalz7 Arbeitsschutzinspektionen mit dem Schwerpunkt der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen 9 11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 24 25 26 4 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)27 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)28 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)29 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)30 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 KURZ NACHGESCHAUT 1) Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte 163 3 Betriebe 218.950 Beschäftigte 1.620.000 - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 5 2) 3) - davon tödliche Arbeitsunfälle 36.950 45.030* 19* Betriebsrevisionen11.960 Beanstandungen12.640 Überprüfte Produkte1.438 Begutachtete Krankheiten5.795 Getroffene Entscheidungen30.270 Zugelassene LKW35.0304) - davon Omnibusse Verwender radioaktiver Stoffe 2.9724) 401 Röntgeneinrichtungen6.861 Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland-Pfalz 5) – vom BfS betriebene ODL-Messstrationen Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz 102 5.806 Störfallrelevante Betriebsbereiche148 Anlagen nach dem Gentechnikgesetz184 1) 2) 3) 4) 5) Die Angaben sind teilweise gerundet. In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2021 lagen bei Drucklegung nicht vor. Sie werden im Jahresbericht 2022 nachgeliefert. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 5

Überprüfung und Verbesserung der Berechnungsverfahren beim Fluglärm

Aufgabenbeschreibung: Im Zuge der Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm wurde 2008 die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Die Beurteilung der Lärmsituation von Fluglärm betroffener Gebiete nach FlugLärmG erfolgt anhand des in der AzB im Detail festgelegten Berechnungsverfahrens, das auf der Grundlage einer Prognose von Art und Umfang des künftigen Flugbetriebs die realitätsnahe Bestimmung des Fluglärmpegels der sechs verkehrsreichsten Monate ermöglicht. Es ist vorgesehen, das Berechnungsverfahren zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung an den aktuellen Stand der Luftfahrttechnik und der Berechnungsmethodík zu entwickeln. Anhand von Vergleichsergebnissen aus aktuellen Messungen soll verifiziert werden, inwiefern die Lärmberechnungsmethode gemäß 1. FlugLSV dem aktuellen Kenntnisstand entspricht. Zusätzlich ist darzustellen, inwieweit Bedarf besteht, weitere Kenngrößen für neue Flugzeugmuster zu ermitteln, um zu gewährleisten, dass die Berechnungen von Fluglärm auch zukünftig dem Stand der Luftfahrttechnik entsprechen. Erforderliche Daten für entsprechende Ergänzungen sind auszuarbeiten. Mit Verankerung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz finden Lärmberechnungsmethoden nach CNOSSOS-EU Anwendung, die u.a. der Lärmkartierung dient. Fluglärmgesetz und EU-Umgebungslärmrichtlinie sehen zum Teil unterschiedliche Eingangsdaten, Berechnungsmethoden und Lärmindizees für die jeweiligen Lärmarten vor. Die Merkmale und Unterschiede der beiden spezifischen Berechnungsmethoden für Fluglärm sind darzustellen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen differenziert zu ermitteln.

Ökonomische Instrumente zur weiteren Minderung der Luftschadstoffbelastung

Die Luftreinhaltepolitik ist sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland überwiegend durch ordnungsrechtliche Instrumente geprägt. Emissions- sowie Luftqualitätsgrenzwerte aber auch Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Anlagen sind in EU-Richtlinien und Verordnungen festgelegt, die in deutsches Recht umzusetzen sind.In Deutschland ist der Kern des Immissionsschutzes das 'Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge', kurz Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Ziel des BImSchG ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (Gefahrenabwehr) und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (Vorsorgeprinzip). Gemäß dem Vorsorgeprinzip sind Emissionen soweit technisch möglich und ökonomisch vertretbar zu vermeiden oder, soweit Emissionen unvermeidlich sind, nach dem Stand der Technik zu vermindern.In den vergangenen Jahrzehnten haben zahlreiche Maßnahmen, die auf Grundlage des BImSchG durchgesetzt wurden, zu einer deutlichen Abnahme der Luftschadstoffemissionen und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität geführt. Trotz dieser Erfolge überschreitet Deutschland die seit dem Jahr 2010 einzuhaltenden Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie (Richtlinie 2001/81/EG; umgesetzt in deutsches Recht durch die 39. BImSchV) für die Schadstoffe NOx und NH3. Zudem treten an vielen Orten in Deutschland nach wie vor Überschreitungen der in der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG; umgesetzt in deutsches Recht durch die 39. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte auf. Insbesondere der Jahresmittelwert für NO2 (40 myg/m3) wird derzeit an vielen Messstationen in Deutschland nicht eingehalten, und auch der Tagesmittelwert für PM10 (50 myg/m3) wird vielerorts an mehr als den erlaubten 35 Tagen im Jahr überschritten.Es soll deshalb geprüft werden, welche Instrumente neben den in Deutschland bestehenden ordnungsrechtlichen Instrumenten eine ökonomisch effiziente und ökologisch effektive Minderung der Luftschadstoffbelastung bewirken können.

1 2 3 4 516 17 18