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Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren, Landkreis Oldenburg

Die wpd Windpark 471 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beim Landkreis Oldenburg, Bauordnungsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, als zuständige Genehmigungsbehörde nach §§ 4, 10 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V-172-7.2 EnVetus mit einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 172 m. Die Leistung je Anlage beträgt 7,2 MW. Sechs vorhandene Bestandsanlagen sollen zurückgebaut werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 UVPG eine UVP-Pflicht. Für das UVP-pflichtige Vorhaben wurde der erforderliche UVP-Bericht vorgelegt.

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG; Fa. RI Research Instruments GmbH

Die RI Research Instruments GmbH hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure in 51429 Bergisch Gladbach, Heinz-Fröling-Straße 8, Gemarkung Bensberg Honschaft, Flur 9, Flurstücke 710 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet in der Hauptsache die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 3.9.2 der Anlage 1 des UVPG. Für das Neuvorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der sich in der Nähe befindlichen Schutzgebiete und Naturschutzgüter nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Hamburger Luftmessnetz (HaLm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.

4. BImSchV Windenergieanlage

Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"

WMS 4. BImSchV Windenergieanlage

Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Daten des Hamburger Luftmessnetzes (Halm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Heizwerk Engie Deutschland GmbH

Die Firma Engie Deutschland GmbH in 04299 Leipzig, Gletschersteinstraße 28, beantragte am 27. Februar 2025 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) und Nr. 1.2.3.2 (V) sowie 1.2.1 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Heizwerkes in 09353 Oberlungwitz, Gold-bachstraße 21a, Gemarkung Oberlungwitz, Flurstück 1475/13. Für das Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG und Nrn. 1.2.3.2 sowie 1.2.1 Spalte 2 der An-lage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht als überschlägige Prüfung durchzuführen.

Vorhaben der Goodman Alana Logistics (Lux) S. á. r. l., 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxembourg; Errichtung und Betrieb von Notstromanlagen für zwei Rechenzentren der Goodman Alana Logistics, (Lux) S.á.r.l in Neu-Isenburg

Die Goodman Alana Logistics (Lux) S. á. r. l., 5 rue de Strasbourg, L-2561 Luxembourg hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Notstromanlagen bestehend aus 40 Notstromdieselmotoranlagen (NDMA) mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 292 MW für zwei Rechenzentren der Goodman Alana Logistics (Lux) S. á. r. l in Neu-Isenburg. Die Anlage befindet sich in der Rathenaustraße, 29-31, 63263 Neu-Isenburg Gemarkung Neu-Isenburg, Flur 12, Flurstücke 4/264 (geteilt zu 4/322 und 4/323), 4/304, 4/305, 4/306, 4/309, Rechts- und Hochwert 477500 / 5543400. Das Vorhaben umfasst eine Netzersatzanlage mit insgesamt 40 Notstromdieselmotoranlagen mit zugehörigen Nebeneinrichtungen (u.a. Abfüllflächen, Diesel-Flachtanks, Pumpen, Rohre, Abgaskamine) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 292 MW. Die max. Betriebsstundenzahl beträgt 743 h/a. Die Anlage soll 2025/2026 in Betrieb genommen werden. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie.

Errichtung und Betrieb einer Extraktionsanlage in einem Gebäudeneubau als Ersatz für die bestehende Extraktionsanlage durch die Raps GmbH & Co. KG

Die Raps GmbH & Co. KG hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Extraktionsanlage in einem Gebäudeneubau als Ersatz für die bestehende Extraktionsanlage beantragt. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1328 der Gemarkung Kulmbach, Adalbert-Raps-Straße 1, 95326 Kulmbach, verwirklicht werden.

Antrag nach §§ 4 und 19 BImSchG der Windpark Kottgeisering – Moorenweis GmbH & Co. KG auf Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in den Gemarkungen Moorenweis und Kottgeisering

Die Windpark Kottgeisering – Moorenweis GmbH & Co. KG (vertreten durch Herrn Garside) beantragt die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen gemäß §§ 4 und 19 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA). Diese sind auf folgenden Grundstücken geplant: • Drei WKA auf den Flurnummern 2315, 2317 und 2320/11 der Gemarkung Moorenweis, Gemeinde Moorenweis, • Zwei WKA auf den Flurnummern 2317/1 und 464 der Gemarkung Kottgeisering, Gemeinde Grafrath.

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