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Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Modul 2 (2): BEST - Bioökonomie in Europa und SDGs: Entwicklung, Beitrag, Trade-offs, Teilprojekt ILR

Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Modul 2 (2): BEST - Bioökonomie in Europa und SDGs: Entwicklung, Beitrag, Trade-offs, Teilprojekt GWS

Xylene

Pflege der Datenbasis Wirkstoffmengen nach Paragraph 19 des Pflanzenschutzgesetzes

Nach Paragraph 19 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraph 3 der Pflanzenschutzmittelverordnung sind der BBA jaehrlich fuer das vorangegangene Kalenderjahr Art und Menge der Wirkstoffe der im Inland abgegebenen und der ausgefuehrten Pflanzenschutzmittel zu melden. Meldepflichtig sind der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, der Vertriebsunternehmer, wenn er Pflanzenschutzmittel erstmals in den Verkehr gebracht hat, oder bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln derjenige, der die Ware in den freien Verkehr ueberfuehrt oder ueberfuehren laesst.

Oekologische, oekonomische und entwicklungspolitische unmittelbare u. mittelbare Konsequenzen bei Betrieben und Partnerunternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung d. Basler-Konvention u.d. Verordnung EWG Nr. 259/93 - Stoffklasse Textile Rohstoffe

Auf der Grundlage von Erhebungen in 11 Mitgliedsfirmen des Fachverbandes fuer Textilrohstoffe e. V. wurden folgende Fragestellungen bezueglich des Transports textiver Reststoffe in Nicht OECD-Laender, welche diese in die gelbe oder rote Liste eingestuft haben: - Exportmengen / -laender; - Verwertungstechnologien; - Konsequenzen eines Wegfalls der Exportmoeglichkeiten bei den Betroffenen (Exporteure, Transporteure, Importeure, Verwerter im Inland/ OECD).

Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren und Kleinemittenten (z.B. Gebäudebereich) - Potenziale, Ausgestaltung, Verbindung mit dem internationalen Klimaregime

Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.

Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung kumulativer Stoffeinträge in die Umwelt

Unter REACH sind die Hersteller und Importeure von Stoffen verpflichtet, die Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe für deren gesamten Lebensweg zu definieren, die dafür notwendigen Verwendungsbedingungen zu dokumentieren und an ihre Kunden weiter zu reichen. Ab einer Herstellungs- bzw. Importmenge von 10 t muss der Hersteller bzw. Importeur dafür eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, die bei als gefährlich eingestuften oder als PBT/vPvB identifizierten Stoffen auch eine Expositions- und Risikobewertung beinhaltet. Eine einzelne Chemikalie kann jedoch in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein. Zusätzlich können mehrere Hersteller und Importeure am Handel mit einer Einzel-Chemikalie beteiligt sein. Kommen an einem Standort mehrere Verwendungen einer Chemikalie zusammen ist es möglich, dass sich Einträge von verschiedenen, für sich betrachtet risikoarmen Verwendungen addieren und dann insgesamt ein unannehmbares Risiko für die Umwelt darstellen. Daher ist die standortbezogene Erfassung der Summe aller Emissionen eines Stoffes über alle Anwendungen und alle Expositionspfade hinweg von zentraler Bedeutung für die Beurteilung des durch den Einsatz dieser Chemikalie entstehenden Risikos. In diesem Gutachten wurde die Berücksichtigung solcher kumulativer Stoffeinträge in die Umwelt bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH untersucht. Hierfür wurden die bestehenden Vorgaben zur kumulativen Expositionsbewertung in den Leitfäden und Handlungsanleitungen ausgewertet. Auch die Vorgaben anderer rechtlicher Regelungsbereiche wurden betrachtet und ihre Übertragbarkeit auf REACH untersucht. Insgesamt existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und Definitionen im Zusammenhang mit kumulativer Expositions- und Risikobewertung in den verschiedenen Regelungsbereichen, wobei es unter REACH keinen einheitlichen Begriff für die kumulative Expositionsbewertung gibt. Insgesamt wird die kumulative Expositionsbewertung in den Leitfäden zur Stoffsicherheitsbeurteilung nur eingeschränkt berücksichtigt. Im Gutachten werden Vorschläge für die technische Umsetzung der kumulativen Expositionsbewertung von Chemikalien bei der Erstellung von Stoffdossiers durch den Registranten bzw. bei der Evaluierung derselben durch die Behörden sowie für die Berücksichtigung kumulativer Exposition durch den nachgeschalteten Anwender gegeben. Dabei werden Lücken in den bestehenden Regelungen aufgezeigt.

Gasschwemme erreicht Europa: Starke Effekte auf Preise, Sicherheit und Marktstruktur

Die Gasschwemme läutet eine Zeitenwende auf dem europäischen Gasmarkt ein. Der freie Gaspreis wird zur neuen Benchmark und bestimmt den Preistrend. Das neue Preisumfeld bringt viele Chancen und Herausforderungen für Haushalts- und Industriekunden, Stadtwerke, Regionalversorger, freie Händler, Newcomer, Kraftwerksbetreiber, Importeure und Gasproduzenten. Betroffen sind die traditionellen Langfristverträge und typische Großprojekte - rund um Pipelinebau, LNG-Infrastruktur und Gasspeicher. Die Versorgungssicherheit steigt, auch weil die Schwemme die Gas-OPEC schwächt.

REACH Leitfaden für Formulierer bau-chemischer Produkte

Hintergrund und Aufgabenstellung: Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH ist am ersten Juni 2007 in Kraft getreten. Die Formulierer von Zubereitungen haben als Akteure zwischen den Stoffherstellern / Importeuren und den Anwendern von Chemikalien eine zentrale Position in der Wertschöpfungskette. Sie übernehmen wesentliche 'Übersetzungsarbeit in der Risikokommunikation und haben damit neue und herausfordernde Aufgaben zu bewältigen. Ziel und erwartete Ergebnisse: Ziel des Projektes ist es, einen Leitfaden zu erstellen, der den Formulierern bauchemischer Produkte Hilfestellung bei der effizienten Erfüllung der Vorgaben von REACH gibt. Die ersten Kapitel des Leitfadens Einführung in das REACH-System, Vorbereitung auf REACH im Unternehmen inklusive der Erstellung eines Stoffinventars und Vorregistrierung werden als Vorabversion gedruckt, um die bereits begonnenen Tätigkeiten der Unternehmen zeitnah zu unterstützen. Bestandteil des sog. Startpaketes ist auch ein accessbasiertes Trainingstool anhand dessen die Erstellung eines Stoffinventars geübt werden kann. Die weiteren Kapitel des Leitfadens werden im Wesentlichen die folgenden Themen betreffen: Umsetzung der Vorgaben zur sicheren Handhabung in Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario im eigenen Unternehmen, Erstellung von Informationen (Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenario wo gefordert) für die eigenen Zubereitungen, Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts durch nachgeschaltete Anwender und die Zulassung von Stoffen. Der Leitfaden wird in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Bauchemie e.V. im Rahmen einer Projektgruppe erstellt.

Reverse Logistics - Die ökonomischen Auswirkungen der EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland

Das Prinzip der Produktverantwortung wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit dem Ziel eingeführt, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle in erster Linie zu verwerten und erst in zweiter Linie zu entsorgen. Rechtsverordnungen zum KrW-/AbfG konkretisieren, wer die Produktverantwortung zu tragen hat. Durch die Altfahrzeug-Verordnung und die noch in nationales Recht zu übertragende EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden zwei große Industriezweige in Deutschland verpflichtet, ihre Produktverantwortung wahrzunehmen. Im Projekt werden begriffliche Grundlagen des noch jungen Forschungsgebietes der Reverse Logistics weiter entwickelt und es wird dargestellt, wie mithilfe von Reverse Logistics eine Durchflusswirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft überführt werden kann. Im weiteren Verlauf des Vorhabens soll untersucht werden, welche ökonomischen Auswirkungen die EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf betroffene Hersteller und Importeure in Deutschland haben können. Am Beispiel der Automobilindustrie soll gezeigt werden, welche Implikationen Reverse Logistics vor allem für die betrieblichen Funktionen Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Marketing hat.

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