Das Projekt "Teilprojekt GWS" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GWS Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung mbH durchgeführt. Die Entwicklung der Bioökonomie ist mit nationalen und internationalen Nachhaltigkeitszielen eng verknüpft. Die EU als großer Importeur von Produkten der Land- und Forstwirtschaft muss dabei auch die globalen Auswirkungen des eigenen Handelns bei der Politikgestaltung berücksichtigen. Zielkonflikte sind absehbar, wenn erwartete Entwicklungen verschiedener Bereiche übereinandergelegt werden. Datensätze und Modelle, die diese Zielkonflikte erfassen können, weisen noch verschiedene Schwachpunkte auf. Im Rahmen von BEST werden zwei globale Makromodelle, die auf unterschiedlichen Datensätzen und Theoriehintergründen beruhen, eingesetzt. Sie werden um ein detailliertes Partialmodell ergänzt, das Produktion, Handel und Nachfrage einzelner Gütergruppen der Bioökonomie erfasst. Außerdem werden der globale Landnutzungswandel und die Effektivität der Landnutzungs-Governance betrachtet. Auf dieser Basis werden die folgenden Fragestellungen detailliert beleuchtet: 1. Welche potentiellen Entwicklungspfade gibt es für die Bioökonomie in der EU mittelfristig (2030) mit Blick auf die regionale und globale Erreichung der SDGs und Erwartungen in verschiedenen Nutzungsbereichen sowie langfristig (2050/60) vor dem Hintergrund der Shared Socioeconomic Pathways (SSPs) und Klimaziele? 2. Welcher Beiträge und welche Zielkonflikte für die Erreichung der sozio-ökonomischen und ökologischen SDGs (2, 6-9 und 12-15) in Europa und weltweit ergeben sich aus diesen Entwicklungspfaden? 3. Welche Auswirkungen haben einzelne isolierte nationale Politikmaßnahmen (einschließlich EU) der Förderung und Regulierung von Bioökonomie gegenüber koordinierten globalen Mechanismen? Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich daraus, um die Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie zu steuern, die einen möglichst hohen Grad der Zielerreichung gewährleistet? Das Vorhaben ist in 5 Arbeitspakete untergliedert. Für den Austausch mit nationalen und internationalen Experten sind 2 Workshops vorgesehen.
Das Projekt "Teilprojekt ILR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomie durchgeführt. Die Entwicklung der Bioökonomie ist eng mit nationalen und internationalen Nachhaltigkeitszielen verbunden. Als wichtiger Importeur von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, muss die EU auch die globalen Auswirkungen ihrer eigenen Politikmaßnahmen berücksichtigen. Zielkonflikte in multiplen Dimensionen der SDG sind bei gegebenen Trends absehbar. Datensätze und Modelle, die dabei helfen könnten solche Zielkonflikte zu quantifizieren, weisen jedoch Schwächen auf. BEST verwendet zwei globale Makromodelle, die auf sich ergänzenden Datensätzen und theoretischen Hintergründen basieren. Sie werden durch ein detailliertes Teilmodell komplementiert, das Produktion, Handel und Nachfrage einzelner Produktgruppen der Bioökonomie erfasst. Berücksichtigt werden auch globale Landnutzungsänderungen und die Wirksamkeit der Landnutzungs-Governance. Aus diesen Zusammenhängen ergeben sich folgende Forschungsfragen: 1. Welche potentiellen Entwicklungspfade gibt es für die Bioökonomie in der EU mittelfristig (2030) mit Blick auf die regionale und globale Erreichung der SDGs und Erwartungen in verschiedenen Nutzungsbereichen sowie langfristig (2050) vor dem Hintergrund der Shared Socioeconomic Pathways (SSPs) und Klimaziele? 2. Welcher Beiträge und welche Zielkonflikte für die Erreichung der sozioökonomischen und ökologischen SDGs (2, 6-9 und 12-15) in Europa und weltweit ergeben sich aus diesen Entwicklungspfaden? 3. Welche Auswirkungen haben isolierte nationale Politikmaßnahmen (einschließlich EU) der Förderung und Regulierung von Bioökonomie gegenüber koordinierten globalen Mechanismen? Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich daraus, um die Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie zu steuern, die einen möglichst hohen Grad der Zielerreichung gewährleistet?
Das Projekt "ESTO spezifische Studie 'Die Auswirkungen von REACH auf die Chemische Industrie in den neuen Mitgliedsstaaten der EU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Der Vorschlag für eine neue europäische Chemikalien-Regulierung REACH wird nach seiner Verabschiedung in allen 25 Mitgliedstaaten gleichermaßen umgesetzt werden. Mögliche Auswirkungen der Umsetzung von REACH sind in verschiedenen Studien auf EU- und nationaler Ebene (EU 15, alte Mitgliedsstaaten) untersucht und beschrieben worden. Die Auswirkungen von REACH in den neuen Mitgliedsstaaten könnten sich jedoch von denjenigen in der EU 15 unterscheiden. Das Projekt wir im Rahmen des 'Memorandum of Understanding zwischen der europäischen Kommission und UNICE/CEFIC ausgeführt. Das Ziel der Studie ist es, den Einfluss von REACH auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen in den neuen Mitgliedstaaten abzuschätzen sowie deren Fähigkeit zu beurteilen, mit den Veränderungen der Anforderungen und Rollen umzugehen. Die Hauptaspekte sind dabei die Auswirkungen auf: Kosten, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen; ihr Produktportofolio, welches durch Veränderungen in der Verfügbarkeit von chemischen Substanzen betroffen sein kann; Innovationsaktivitäten und Vorlaufzeit für neue Produkte; Kapazitäten und Qualifikationen in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- sowie Umweltmanagement und die Strategien, um REACH zu meistern, im Allgemeinen. Gegenstand der Studie ist der Bereich der chemischen Spezialitäten. Innerhalb dieses Bereiches werden eine Reihe von Fallstudien im Detail analysiert werden, wodurch alle Ebenen der Versorgungskette abgedeckt werden. Diese Ebenen sind: Hersteller und Importeure von Chemikalien; Formulierer von chemischen Zubereitungen und nachgelagerte Anwender außerhalb der chemischen Industrie. Die Studie fokussiert auf chemische Schlüsselprodukte und besonders gefährdete Stoffe, wobei ein 'Schlüsselprodukt ein Stoff oder eine Zubereitung ist, die erheblich zum Umsatz eines Unternehmens beiträgt (mit der Ausnahme von Nischenprodukten) und Teil des Wettbewerbsvorteils ausmacht, oder von strategischer Bedeutung ist. Eine Chemikalie ist 'gefährdet, wenn ihre Produktion durch das schrittweise aus dem Verkehr ziehen ihrer Rohstoffe unter REACH gefährdet ist oder wenn eine Registrierung ökonomisch nicht sinnvoll ist. In der Mehrzahl der Fälle wird eine Gefährdung Stoffen mit kleinem Volumen und/oder niedrigem Preis zugesprochen. Projektdurchführung: Für jede Wertschöpfungskette wird ein umfassender Fragebogen für einen zweistufigen empirischen Ansatz entwickelt: im ersten Schritt werden grundlegende technisch-ökonomische Daten abgefragt, die für die quantitative Auswertung von REACH unbedingt notwendig sind. Die Sammlung dieser Information erfordert im Vorlauf zu den persönlichen Befragungen einige Präsenzarbeit in den Unternehmen. Alle Informationen und Daten, die von den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, werden streng vertraulich behandelt. Die Ergebnisdarstellung im Projektbericht wird keine Zuordnung bestimmter Informationen zu einzelnen Betrieben ermöglichen. Versuchsfelder: Polen, tschechische Republik, Estland
Das Projekt "Gasschwemme erreicht Europa: Starke Effekte auf Preise, Sicherheit und Marktstruktur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Bank AG, DB Research durchgeführt. Die Gasschwemme läutet eine Zeitenwende auf dem europäischen Gasmarkt ein. Der freie Gaspreis wird zur neuen Benchmark und bestimmt den Preistrend. Das neue Preisumfeld bringt viele Chancen und Herausforderungen für Haushalts- und Industriekunden, Stadtwerke, Regionalversorger, freie Händler, Newcomer, Kraftwerksbetreiber, Importeure und Gasproduzenten. Betroffen sind die traditionellen Langfristverträge und typische Großprojekte - rund um Pipelinebau, LNG-Infrastruktur und Gasspeicher. Die Versorgungssicherheit steigt, auch weil die Schwemme die Gas-OPEC schwächt.
Das Projekt "Neue Ansätze zur Risikokommunikation vor dem Hintergrund von REACH, GHS und Nano-Technologie RiKoReNa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. Neue Ansätze zur Risikokommunikation vor dem Hintergrund von REACH, GHS und Nanotechnologie. Nach geltendem Recht sind bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Verbraucher und professionelle Anwender durch den Hersteller bzw. Importeur über die damit verbundenen Gefahren zu informieren. Ferner verpflichtet Artikel 122 REACH-VO die nationalen Behörden dazu, die Öffentlichkeit über die Risiken im Umgang mit chemischen Stoffen zu informieren. Die neue Chemikalienagentur der EU (ECHA) soll dazu, unter Berücksichtigung der 'best practice' auf diesem Gebiet, Leitlinien erarbeiten. Zielgruppe der Risiko-Information ist der Verbraucherschutz, aber aus der Risikoperspektive 'semi-professioneller' gewerblicher Anwender, etwa im Handwerk. Hierzu wird eine breit angelegte empirische Erhebung mit Interviews und Focusgruppen durchgeführt.
Das Projekt "REACH Leitfaden für Formulierer bau-chemischer Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Hintergrund und Aufgabenstellung: Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH ist am ersten Juni 2007 in Kraft getreten. Die Formulierer von Zubereitungen haben als Akteure zwischen den Stoffherstellern / Importeuren und den Anwendern von Chemikalien eine zentrale Position in der Wertschöpfungskette. Sie übernehmen wesentliche 'Übersetzungsarbeit in der Risikokommunikation und haben damit neue und herausfordernde Aufgaben zu bewältigen. Ziel und erwartete Ergebnisse: Ziel des Projektes ist es, einen Leitfaden zu erstellen, der den Formulierern bauchemischer Produkte Hilfestellung bei der effizienten Erfüllung der Vorgaben von REACH gibt. Die ersten Kapitel des Leitfadens Einführung in das REACH-System, Vorbereitung auf REACH im Unternehmen inklusive der Erstellung eines Stoffinventars und Vorregistrierung werden als Vorabversion gedruckt, um die bereits begonnenen Tätigkeiten der Unternehmen zeitnah zu unterstützen. Bestandteil des sog. Startpaketes ist auch ein accessbasiertes Trainingstool anhand dessen die Erstellung eines Stoffinventars geübt werden kann. Die weiteren Kapitel des Leitfadens werden im Wesentlichen die folgenden Themen betreffen: Umsetzung der Vorgaben zur sicheren Handhabung in Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario im eigenen Unternehmen, Erstellung von Informationen (Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenario wo gefordert) für die eigenen Zubereitungen, Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts durch nachgeschaltete Anwender und die Zulassung von Stoffen. Der Leitfaden wird in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Bauchemie e.V. im Rahmen einer Projektgruppe erstellt.
Das Projekt "REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "Reverse Logistics - Die ökonomischen Auswirkungen der EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Studiengang Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre III: Umweltökonomie durchgeführt. Das Prinzip der Produktverantwortung wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit dem Ziel eingeführt, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle in erster Linie zu verwerten und erst in zweiter Linie zu entsorgen. Rechtsverordnungen zum KrW-/AbfG konkretisieren, wer die Produktverantwortung zu tragen hat. Durch die Altfahrzeug-Verordnung und die noch in nationales Recht zu übertragende EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden zwei große Industriezweige in Deutschland verpflichtet, ihre Produktverantwortung wahrzunehmen. Im Projekt werden begriffliche Grundlagen des noch jungen Forschungsgebietes der Reverse Logistics weiter entwickelt und es wird dargestellt, wie mithilfe von Reverse Logistics eine Durchflusswirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft überführt werden kann. Im weiteren Verlauf des Vorhabens soll untersucht werden, welche ökonomischen Auswirkungen die EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf betroffene Hersteller und Importeure in Deutschland haben können. Am Beispiel der Automobilindustrie soll gezeigt werden, welche Implikationen Reverse Logistics vor allem für die betrieblichen Funktionen Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Marketing hat.
Das Projekt "Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren und Kleinemittenten (z.B. Gebäudebereich) - Potenziale, Ausgestaltung, Verbindung mit dem internationalen Klimaregime" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.
Das Projekt "Economic analysis of certification systems for organic food and farming (CERTCOST)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre durchgeführt. Projektbeschreibung: Das Projekt Certcost analysiert die verschiedenen Öko-Zertifizierungssysteme in Europa im Hinblick auf Kosten und Effektivität mit dem Ziel, das bestehende System und die EU-Regelung EEC 2092/91 zu optimieren. Im Rahmen des Projekts werden für ausgewählte Produkte alle relevanten Transaktionskosten, die für Zertifizierung anfallen, erfasst und quantifiziert. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet: Produzenten, Verarbeiter, Großhändler, Einzelhandel, Importeure und die administrative Ebene. In einer Verbraucherstudie wird bestimmt, wie die verschiedenen Standards, Logos und Warenzeichen von Verbrauchern in unterschiedlichen europäischen Ländern wahrgenommen werden. Aus den Projektergebnissen werden für die EU Kommission, die zuständigen nationalen Stellen und private Akteure Empfehlungen abgeleitet, wie die Effektivität und Effizienz von Öko-Zertifizierungssystemen erhöht werden können. Hauptaufgabe unseres Fachgebiets ist die Konzipierung und Durchführung der Verbraucherstudie zur Zahlungsbereitschaft und Wahrnehmung der verschiedenen Öko-Standards und -Logos.
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Bund | 29 |
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unbekannt | 1 |
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Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 19 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 29 |
Wasser | 8 |
Weitere | 29 |