Das Herstellungs- und Importverbot von klassischen Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr tritt innerhalb der Europäischen Union in Kraft.
Am 23. Februar 2012 haben die Mitgliedstaaten die Entscheidung über einen Importstopp von Öl aus kanadischen Teersanden vertagt. Der Vorschlag der EU-Kommission bekam in der Sitzung des Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) nicht die nötige Mehrheit.
Am 24. März 2014 verhängte der EU-Fischereirat ein Einfuhrverbot für Fischereiprodukte aus Belize, Kambodscha und Guinea. Die Länder halten sich nicht an Regeln gegen illegale und unregulierte Fischerei. EU-Schiffe dürfen nun nicht mehr in den Gewässern dieser Länder fischen und EU-Staaten keine Fischereiprodukte aus den Ländern einführen.
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Kontrolle des Handels mit wild lebenden Arten angenommen, die am 5. Februar 2015 in Kraft treten. Die Maßnahme betrifft die Einfuhr von Jagdtrophäen und soll die Legalität und Nachhaltigkeit entsprechender Einfuhren gewährleisten. Dabei geht es um folgende Arten: Afrikanischer Löwe, Eisbär, Afrikanischer Elefant, Südliches Breitmaulnashorn, Flusspferd und Himalayaschaf. Bisher gab es in den Mitgliedstaaten keine systematische Überprüfung durch wissenschaftliche Behörden, um sicherzustellen, dass die in die EU eingeführten Trophäen dieser Arten das Ergebnis nachhaltiger Jagd sind. Mit den neuen Maßnahmen werden diese Probleme angegangen, indem ein Antrag auf Einfuhrgenehmigung eingeführt wird, die gewährleistet, dass die Trophäe aus legalen und nachhaltigen Quellen stammt. Die Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn sich die EU vergewissert hat, dass die Einfuhr den Kriterien entspricht, durch die sichergestellt wird, dass es sich um ein nachhaltiges Produkt handelt. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien wird die Einfuhr verboten.
Am 9. September 2013 schlug die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, um die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten zu verhindern und einzudämmen. Mit dem Vorschlag soll auf die zunehmenden wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Probleme reagiert werden, die diese invasiven Arten mit sich bringen. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung. Die Liste wird zusammen mit den Mitgliedstaaten unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Während des Übergangszeitraums werden besondere Maßnahmen ergriffen, um Fragen im Zusammenhang mit Händlern, Züchtern oder Tierhaltern zu berücksichtigen.
U. a. durch die Robben-Kampagnen von Greenpeace, an denen 1977 auch Brigitte Bardot teilnimmt, nimmt der Widerstand gegen das Abschlachten von Robbenbabys so stark zu, dass die EU ein entsprechendes Importverbot erlässt.
86 Prozent der Bevölkerung in Deutschland halten die Hobbyjagd auf Tierarten, die von der Ausrottung bedroht sind, wie zum Beispiel Löwe, Elefant, Nashorn, Leopard oder Giraffe für nicht vertretbar. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die Kantar TNS im Auftrag von Tier- und Naturschutzverbänden erhoben hat. Anlässlich der Übergabe von 189.000 Unterschriften am 17. Mai 2017 in Bonn fordern der Deutsche Naturschutzring, der Deutsche Tierschutzbund, der IFAW, der NABU, Pro Wildlife, Rettet den Regenwald, Rettet die Elefanten Afrikas und Vier Pfoten das Bundesumweltministerium auf, die Einfuhr von Jagdtrophäen gefährdeter Tierarten zu verbieten. Deutschland ist gemeinsam mit Spanien nach den USA der größte Importeur von Jagdtrophäen bedrohter Arten. Alle diese Arten sind international und nach EU-Recht geschützt, der Handel mit ihnen ist verboten oder streng reglementiert. Jäger können die meisten Arten aber trotzdem einführen.
Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.
Bereits wenige Pollenkörner der Beifuß-Ambrosie in der Atemluft können die Entwicklung einer Ambrosia-Allergie mit Heuschnupfen und häufig auch schwerem Asthma bewirken. Die späte Blüte verlängert die Leidenszeit von Pollen-Allergikern bis in den Herbst hinein. Von dem extremen Wetter der letzten Wochen profitiert die Beifuß-Ambrosie besonders, da sie Wärme liebt und Trockenheit gut verkraftet, und damit Vorteile gegenüber heimischen Pflanzen hat. Die Bekämpfung jedes einzelnen Vorkommens ist wichtig, um eine weitere Verbreitung effektiv zu stoppen. Wer eine Beifuß-Ambrosie entdeckt, sollte diese den örtlichen Umweltbehörden oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) melden. Dazu hat das LANUV bereits im Sommer 2007 eine landesweite Meldestelle eingerichtet. Den eingegangenen Meldungen zufolge sind die meisten Vorkommen der Beifuß-Ambrosie auf Vogelfutter oder anderes Streufutter zurückzuführen. Seit dem 1. Dezember 2012 sind Einfuhr und Handel ambrosiahaltiger Futtermittel per EU-Verordnung verboten. Eine massenhafte Ausbreitung entlang von Straßenrändern oder Flussufern wurde bisher in NRW nicht beobachtet. Wie ist die Beifuß-Ambrosia zu erkennen und wie laufen die Meldewege? • Die Pflanze wird oft verwechselt mit dem Gemeinen Beifuß oder der Resede. Tipps zur Identifizierung finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/neobiota/ambrosia/#c4592 • Fotografieren Sie die als Beifuß-Ambrosie vermutete Pflanze und melden Sie den Fund dem LANUV über das Ambrosia-Meldeformular. • Das LANUV geht jeder Meldung nach und veranlasst nach Bestätigung der Artbestimmung eine Bekämpfung vor Ort. • Da die Samen bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben, muss der Fundort in den Folgejahren nach Beifuß-Ambrosien abgesucht werden. Behalten Sie daher bekannte Fundorte im Auge und melden Sie neu keimende Exemplare. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Beifuß-Ambrosie über Saat- und Futtermischungen aus Nordamerika nach Südosteuropa eingeschleppt. Dank Klimaerwärmung und wachsendem Güteraustausch breitet sich die wärmebedürftige Pflanze nach Nordwesten aus und wächst auch in Nordrhein-Westfalen an einigen Stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/neobiota/ambrosia/ Download: Foto: Beifuß-Ambrosie ; © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung
Das Projekt "Traubenkirschen in Kiefernbeständen der nördlichen Oberrheinebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Zur Frage der Behandlung dieser in der nördlichen Oberrheinebene stärker vertretenen, z. T. als 'Unkraut' angesehenen Traubenkirschen unbekannter Herkunft sind eine weitere Versuchsanlage zur Behandlung sowie zwei Versuchsanbauten mit ausgewählten Herkünften aus Pennsylvania/USA in den Forstbezirken Weinheim und Hardt geplant. Da bisher die Beschaffung von Samen bzw. Sämlingen (Einfuhrverbot in die E.U.) nicht möglich war und Eigenanzucht notwendig ist, musste das Vorhaben verlängert werden.
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