Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime
Zahlreiche Berichte verdeutlichen mangelnden globalen Klimaschutz Im Vorfeld der 27. UN-Klimakonferenz (COP27) wurden diverse Berichte veröffentlicht, die alle attestieren, dass der aktuelle globale Klimaschutz unzureichend ist, um die Ziele des Übereinkommens von Paris einzuhalten und drastische Klimafolgen zu vermeiden. Hier werden einige zentrale Aussagen verschiedener Berichte zusammengefasst. Der vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlichte UNEP Emissions Gap Report 2022 „ The Closing Window – Climate crisis calls for rapid transformation of societies “ setzt die klare Botschaft, dass die Staatengemeinschaft sich weiterhin nicht auf einem Pfad befindet, der ein Einhalten der Paris-Ziele zulässt. Die vollständige Umsetzung der unkonditionierten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) (also NDCs ohne Unterstützung in Form von Finanzierung, Technologietransfer oder Kapazitätsaufbau) würde die globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts schätzungsweise auf etwa 2,6 °C begrenzen (66 Prozent Wahrscheinlichkeit), bei Umsetzung der konditionierte NDCs auf 2,4 °C. Unter dem „current policies scenario“ wird der Anstieg auf 2,8 °C geschätzt. Die Analysen machen deutlich, dass die Zeit der kleinen Schritte vorbei ist – es wird eine systemweite und tiefgreifende Transformation benötigt. Der Bericht analysiert entsprechend in diesem Jahr, wie diese Transformation durch Maßnahmen in den Sektoren Stromversorgung, Industrie, Verkehr und Gebäude sowie Lebensmittel- und Finanzsysteme erreicht werden kann. Der Bericht erschien am 27. Oktober 2022 nach aktiver Beteiligung verschiedener UBA -Mitarbeiter*innen. Mit diesen Aussagen stimmt auch der 2021 bei der COP26 in Glasgow (UK) mandatierte und kürzlich erschienene Bericht des UN -Klimasekretariats überein: Der UNFCCC Synthesis Report „ Nationally determined contributions under the Paris Agreement “ stellt heraus, dass die Umsetzung der sogenannten konditionierten NDCs (also NDCs mit Unterstützung in Form von Finanzierung, Technologietransfer oder Kapazitätsaufbau) für 2030 einen Rückgang der Treibhausgasemissionen von 3,6 Prozent gegenüber 2019 bedeuten würde. Die Umsetzung der unkonditionierten NDCs würden für 2030 einen Anstieg von 3,1 Prozent gegenüber 2019 bedeuten. Ein Scheitelpunkt der globalen Emissionen ist somit möglich. Die Aussagen des neusten Berichtes des Weltklimarats (IPCC) von April 2022 machen jedoch deutlich, wie weit man mit diesen Anstrengungen von den Zielen des Übereinkommens von Paris entfernt ist. Ein Temperaturanstieg von maximal 1,5 °C kann nur erreicht werden, wenn die Emissionen vor 2025 fallen und bis 2030 die Emissionen um 43% gegenüber 2019 zurückgehen. Die unter den NDCs erwartbaren Treibhausgas - (THG-) Emissionen würden in dieser Dekade der 2020er-Jahre 86 Prozent des Kohlenstoffbudgets des 1,5 °C-Pfades bzw. 37 Prozent des Kohlenstoffbudgets eines 2 °C-Pfades verbrauchen. Der World Energy Outlook 2022 der International Energy Agency (IEA) zeigt auf: Die globale Energiekrise – ausgelöst durch Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine – hat weitreichende Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und ganze Volkswirtschaften und führt zu kurzfristigen Reaktionen der Regierungen sowie zu einer tieferen Debatte darüber, wie das Risiko zukünftiger Störungen verringert und die Energiesicherheit gefördert werden kann. Hohe Energiepreise bewirken einen enormen Vermögenstransfer von den Verbrauchern zu den Produzenten. Für Öl geschieht dies auf einem Niveau, das es zuletzt 2014 gab. Bei Erdgas geschieht dies völlig beispiellos. Hohe Brennstoffpreise sind für 90 Prozent des Anstiegs der durchschnittlichen Stromerzeugungskosten weltweit verantwortlich, Erdgas allein für mehr als 50 Prozent. Die Kosten für Erneuerbare und der CO 2 -Preis spielen dabei nur eine marginale Rolle und unterstreichen, dass es sich um eine Krise handelt, in der die Energiewende die Lösung und nicht das Problem ist. Zu den energiebedingten CO 2 -Emissionen wird berichtet, dass diese im Jahr 2021 auf 36,6 Gigatonnen CO 2 anstiegen – der größte jährliche Anstieg aller Zeiten. Im IEA Stated Policies Scenario (STEPS) erreichen die CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 ein Plateau bei etwa 37 Gigatonnen, bevor sie langsam auf 32 Gigatonnen im Jahr 2050 abfallen. Dies würde bis 2100 zu einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um 2,5 °C führen. Im IEA Announced Pledges Scenario (APS), das von der Implementierung aller Regierungsankündigungen zum Klimaschutz ausgeht, erreichen die Emissionen schon Mitte dieses Jahrzehnts ihren Scheitelpunkt und würden zu einem Temperaturanstieg von 1,7 °C bis Ende des Jahrhunderts führen. Weitere Berichte mit Relevanz für die COP27, die kürzlich publiziert wurden, sind: der UNEP Adaptation Gap Report 2022 , welcher sich mit den Fortschritten bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen befasst und angibt, dass 84 Prozent der Vertragsparteien der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) diverse Anpassungspläne, Strategien, Gesetze und Richtlinien aufgestellt haben und die Instrumente auch immer besser darin werden, benachteiligte Gruppen wie indigene Völker zu priorisieren. Jedoch folgt bisher keine ausreichende Finanzierung, um diese Pläne und Strategien in die Tat umzusetzen. Die internationalen Finanzströme für Anpassungsmaßnahmen an die Entwicklungsländer liegen 5- bis 10-mal unter dem geschätzten Bedarf. Der geschätzte jährliche Anpassungsbedarf beläuft sich bis 2030 auf 160-340 Milliarden US-Dollar und bis 2050 auf 315-565 Milliarden US-Dollar. das WMO Greenhouse Gas Bulletin ; es dokumentiert für 2021 den größten Anstieg der Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ) und Distickstoffmonooxid (Lachgas, N 2 O) in der Atmosphäre seit dem Beginn der Aufzeichnungen vor 40 Jahren. der " State of Climate Action 2022"- Bericht , der anhand von 40 Indikatoren aufzeigt, in welche Richtung die systemweite Transformation in verschiedenen Sektoren geht und dokumentiert, dass derzeit kein Sektor auf dem Weg ist, die nötigen Ziele zu erreichen. der " Climate Transparency 2022"- Bericht (PDF) zu ungenügenden Maßnahmen der G20 und der Bericht State of Nationally Determined Contributions 2022 , der weitere Daten zu den nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs) von Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention liefert.
Die Einhaltung von Sozialstandards und Menschenrechten in den globalen Lieferketten ist von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen Umweltzeichen wie Blauer Engel zunehmend soziale und menschenrechtliche Belange bei der Entwicklung von Vergabekriterien. In diesem Vorhaben wurden Formulierungsvorschläge für soziale und menschenrechtliche Anforderungen in Form von Kriterien und entsprechenden Nachweissystemen für fünf Produktgruppen - Textilien, Wasch- und Reinigungsmittel, Spielzeuge, Drucker und Möbel - detailliert herausgearbeitet. Dafür wurden soziale und menschenrechtliche Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Produkten analysiert und ausgewählte internationale Standards im Hinblick auf ihre Eignung als verlässliche, vertrauenswürdige und effiziente Nachweisführung im Umweltzeichen ausgewertet. Die Formulierungsvorschläge adressieren neben den ILO-Kernarbeitsnormen viele weitere soziale und menschenrechtliche Brennpunkte wie z.B. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Rechte indigener Völker, Arbeitszeiten, soziale Absicherung, Beschwerdemechanismus usw. Darüber hinaus adressieren sie viele wichtige Lieferkettenbereiche, vor allem Rohstoffgewinnung sowie Fertigung. Zusätzlich integrieren sie den Ansatz der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie konkrete Kriterien für die Vor-Ort-Unterstützung von Kleinbauernvereinigungen. Bei allen Kriterien wurden möglichst viele Synergien mit den bestehenden, ambitionierten Standards geschaffen, damit der Aufwand für die Prüfeinrichtungen reduziert und sich freiwillige Standards gegenseitig verstärken. Insgesamt sind die Formulierungsvorschläge zwar ambitioniert, stellen aber einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Prüfeinrichtungen dar. Damit setzen sie Anreize für die Unternehmen, ihre Bemühungen zur Verbesserung von Sozialstandards und Menschenrechten glaubwürdig an die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Quelle: Forschungsbericht
Neue Leitlinien deutscher Arktispolitik In der Arktis erwärmt sich die Luft zwei- bis dreimal schneller als im globalen Mittel. Neben dem Klimawandel gefährden zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten die Umwelt der Arktis. Mit den Leitlinien übernimmt Deutschland mehr Verantwortung für die Region und bekennt sich zu einem konsequenten Klima- und Umweltschutz als wesentliches Element deutscher Arktispolitik. Eine Region im Wandel Die Erkenntnisse der Polar- und Klimaforschung sagen voraus, dass sich die Arktis in Zukunft weiter verändern wird. Für das letzte Jahrhundert wurde im weltweiten Vergleich ein besonders starker Temperaturanstieg in der Arktis verzeichnet. Die Lufttemperatur erwärmt sich dort zwei- bis dreimal schneller als die globale Mitteltemperatur. In der Arktis betrug der Temperaturanstieg im 20. Jahrhundert etwa 2° Celsius im Mittel, in manchen Regionen sogar 5° Celsius. Bis zum Jahr 2100 gehen Klimafachleute von einer Erwärmung von bis zu 6° Celsius aus. Die Veränderungen in der Arktis wirken sich über Rückkopplungsprozesse auf das gesamte Erdsystem aus. Bereits jetzt verändert sich das atmosphärische Strömungssystem über der Nordhalbkugel und beeinflusst das Wettergeschehen in Europa und damit auch in Deutschland. Das Abschmelzen des kontinentalen Eises und das Auftauen des Permafrostbodens haben globale Auswirkungen, wie einen Anstieg des Meeresspiegels oder eine Veränderung der Atmosphärengase. Mit der Verringerung der sommerlichen Meereisausdehnung sind die arktischen Ökosysteme einer stetig wachsenden Belastung ausgesetzt, da die Rohstoffvorkommen der Arktis leichter zugänglich und Schifffahrtswege in bisher unzugängliche Meeresgebiete ausgedehnt werden. Zentrale Elemente zukünftiger deutscher Arktispolitik Mit den Arktisleitlinien hebt die Bundesregierung die Bedeutung einer ganzheitlichen deutschen Arktispolitik und die gemeinsame Verantwortung aller Akteure für diese sensible Region hervor. Maßgebend für das umweltpolitische und wirtschaftliche Handeln der Bundesregierung in der Arktis sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip . Neben der Einhaltung bestehender internationaler und regionaler Übereinkommen und Klimaschutzzielen ist Deutschland unter anderem bestrebt, die Seeschifffahrt in der Arktis umweltverträglicher zu gestalten, um die Auswirkungen durch Abgase, Abwasser und Abfälle, durch Unterwasserlärm und die Einschleppung nicht-heimischer Arten zu verringern. Deutschland setzt sich für rechtsverbindliche Regelungen für eine ökologisch verträgliche Erkundung von Bodenschätzen und deren Abbau unter höchsten Umweltstandards ein. Ein weiteres wichtiges Anliegen sind die Ausweisung von Schutzgebieten und Ruhezonen sowie die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen, um die einzigartige arktische Biodiversität zu erhalten. Bei allem Handeln muss die besondere Stellung der indigenen Bevölkerung in der Arktis beachtet werden, um deren Rechte auf Freiheit, Gesundheit und Selbstbestimmung in ihrem Lebensraum zu wahren. Rolle des Umweltbundesamtes Die Reduzierung von Umweltverschmutzungen und Stoffeinträgen in der und in die Arktis sowie die Weiterentwicklung bestehender internationaler, umweltrelevanter Regelungen zum Schutz der Arktis sind aktuelle Themen. Die Expertinnen und Experten des Umweltbundesamtes arbeiten aktiv in Arbeitsgruppen des Arktischen Rates oder beraten das Auswärtige Amt in Umweltfragen. Weitere Informationen und die Leitlinien finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes . Weitere Informationen zur Arktis finden Sie außerdem auf den Themenseiten des UBA und auf der Internetseite des BMUV.
Vielfältige Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Die Landwirtschaft in Deutschland ist einem immensen Veränderungsdruck ausgesetzt. Klar ist: Wir müssen etwas ändern. Wie diese Änderungen genau aussehen, ist ungewiss. Am 22. November diskutierte die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) ihre Empfehlungen zu fünf Themen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit der Öffentlichkeit. Etwa 140 Personen kamen zur KLU-Dialogtagung „Landwirtschaft quo vadis?“, um die Empfehlungen der KLU kennenzulernen und über eine nachhaltigere Landwirtschaft zu diskutieren. Die Entscheidungstragenden aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, Beschäftigte aus landwirtschaftlichen Betrieben und Fachleute von Gremien und Verbänden widmeten sich den Themen ländliche Entwicklung, Nährstoffüberschüsse, Ernährungsindustrie, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft. Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Die KLU hat den Auftrag, den Diskussionsprozess um die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu befeuern.“ Der ländliche Raum hat Probleme, weil für die Politik die Wirtschaftlichkeit der Betriebe im Vordergrund steht. Beim Thema Landwirtschaft, Umwelt und nachhaltige ländliche Entwicklung empfiehlt die KLU der Politik deshalb die Gesamtheit des ländlichen Raumes mit ihren naturräumlichen und kulturellen Besonderheiten zu fördern. Ein neues Leitbild „Ländlicher Raum“ ist dringend erforderlich. Darin stimmten große Teile des Publikums mit der KLU überein. In der Diskussion wurde aber auch klar, dass ein konsensuales Leitbildes zu entwickeln, Zeit und zusätzlicher Ressourcen bedarf. Eine Chance dafür bietet die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 mit ihrem Fokus auf nationale Verantwortung. In der Präsentation zu Stickstoff- und Phosphorströmen in der Landwirtschaft machte die KLU klar, dass Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft ein seit langem bestehendes Problem sind. EU-Vorgaben und nationale Zielen werden nicht eingehalten. Die KLU empfiehlt deswegen einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau zusammenführt. In der Diskussion wurde klar, dass selbst eine gute bundeseinheitliche Düngeverordnung das Problem nur verringern, aber nicht lösen kann. Dazu sind die naturräumlichen Gegebenheiten zu verschieden. Regionen, die gesetzliche Vorgaben einhalten und trotzdem zu hohe Nitratwerte im Grundwasser haben, wären dann nicht erfasst. Auf der anderen Seite ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen da eine präzise Düngung extrem komplex ist. Hier ist die Wissenschaft gefragt gute Konzepte zu entwickeln. Die Produktion von Lebensmitteln verursacht Umweltschäden. Diese sind in billigen Lebensmittelpreisen oft nicht enthalten. Das war der Kern des Themas Ernährungsindustrie, Handel und Konsum . Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft nicht, wie die Produkte entstanden sind. Die KLU empfiehlt deswegen ein staatliches und unabhängiges Lebensmittelsiegel. Der dringend notwendige Paradigmenwechsel stand im Fokus der anschließenden Diskussion. Lebensmittel dürfen nicht als eine Ware wie jede andere betrachtet werden, sondern müssen als Produkte wertgeschätzt werden, die Lebensqualität beeinflussen und einen Einfluss auf die Umwelt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen Verantwortung übernehmen. Entsprechende Labels müssen es ihnen aber auch ermöglichen dies zu tun. Internationaler Agrarhandel kann den allgemeinen globalen Wohlstand fördern, hat aber auch seine Schattenseiten. Er führt zu Abholzung des Regenwaldes und vertreibt die indigenen Bevölkerung im Exportland. Handel ist auch eine Ursache für die Nährstoffüberschüsse, die bei der Produktion von tierischen Produkten für den Export in Deutschland entstehen. Die KLU empfiehlt deshalb verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Handelsabkommen. Die Diskussion zeigte, dass internationale Abkommen zum Handel ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen der Landwirtschaft sein können, auch wenn sie viele Schwächen haben. Gleichzeitig kann die Handelspolitik helfen, der Nachhaltigkeit Nachdruck zu verleihen. Die Verbesserte Umweltwirkung der Landwirtschaft durch digitale Transformation stand im Fokus der letzten Präsentation. Digitalisierung in der Landwirtschaft kann einen schonenderen Umgang mit Ressourcen ermöglichen. Sie kann aber durch eine Steigerung der Effizienz bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften, noch verstärken. Die KLU empfiehlt der Politik, hier Verantwortung zu übernehmen, damit die neuen Techniken die Entwicklung einer multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen. Digitalisierung hat ein großes Potential, kann aber engagierte Landwirtinnen und Landwirte nicht ersetzen. Darin war sich das Publikum einig. Eine vielfältige, standörtlich angepasste Landwirtschaft ist nicht die Kernkompetenz von Robotern und Computern, sondern die von bäuerlichem Wissen. Damit die Digitalisierung ihr Versprechen an eine Ökologisierung der Landwirtschaft einlösen kann, ist, eine gute Ausbildung der Beschäftigten in der Landwirtschaft und sehr viel Forschung nötig. Denn wichtig sind standortangepasste und feldfruchtspezifische technische Lösungen. Im Abschlussstatement betonte der Vorsitzende der KLU noch einmal, welche Verantwortung die Politik trägt. „Sie ist dafür verantwortlich, dass ökologische Mindeststandards in der Landwirtschaft festgelegt, dass sie eingehalten werden, und, dass von der Landwirtschaft erbrachte Gemeinwohlleistungen entsprechend honoriert werden. Nur so kann Landwirtschaft nachhaltig werden.“, so Heißenhuber. Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, schloss die Tagung mit einem Blick auf die Rolle des Umweltbundesamtes. Sie betonte die prominente Rolle der Landwirtschaft im Koalitionsvertrag. Diese zeige, dass das Thema nachhaltige Landwirtschaft nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Politik angekommen sei. Die Aufgabe des Umweltbundesamtes sei es, das Umweltministerium fachlich zu unterstützen, wobei die Empfehlungen der KLU hierbei eine entscheidende Rolle spielten. Insbesondere sind die im Koalitionsvertrag verankerten Strategien zur Nutztierhaltung und zum Ackerbau entscheidende erste Schritte für die politischen Weichenstellungen in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft. In ihrer Rede ging die Präsidentin des Umweltbundesamtes auch auf die GAP ein. Hier sei eine Chance auf eine grundlegende Kurskorrektur vertan. Wichtig sei aber, dass die nationalen Spielräume in der neuen Agrarpolitik genutzt werden. Deutschland könne hier zeigen, wie wichtig ihr das Umsetzen einer nachhaltigen Landwirtschaft sei. Die KLU veröffentlichte zur Tagung ihre Positionen in einem Konferenzpapier, das hier verfügbar ist. Zudem können Sie die Vorträge der Tagung hier nachlesen. Zu den oben vorgestellten Themen wird die KLU ausführliche Positionspapiere erarbeiten, in die Anregungen der Dialogtagung einfließen werden.
Nach einem am 20. Juni 2016 veröffentlichten Bericht "On Dangerous Ground" der britischen Organisation Global Witness wurden im Jahr 2015 weltweit mindestens 185 Umweltschützer ermordet. Das sind 54% mehr Opfer als im Jahr 2014 und der bisher höchste Stand seit Beginn der Datensammlung im Jahr 2002. Brasilien führt dabei mit 50 ermordeten Umweltschützern und Menschen die Liste der Staaten an. An zweiter und dritter Stelle stehen die Philippinen mit 33 Morden und Kolumbien mit 26 ermordeten Aktivisten. Weltweit sind dabei Ureinwohner am stärksten von den Morden betroffen: 40 Prozent der Opfer waren 2015 Indigene. Die meisten Menschen – 42 – mussten laut dem Bericht wegen ihres Widerstands gegen Bergbauprojekte sterben. Weitere Gründe waren der Kampf gegen die Agrarindustrie, gegen Staudämme und die Abholzung von Wäldern.
Am 3. November 2015 unterzeichnete die Regierung der Russischen Förderation ein Dekret zur Schaffung eines Nationalparks in der Bikin-Region im Fernen Osten Russlands. Mehr als 1,16 Millionen Hektar Urwald um den Birkin Fluss sollen somit dauerhaft geschützt werden. Der neu entstehende Nationalpark im Westen des Sichote-Gebirges umfasst laut WWF das einzige bewaldete Flussbecken der gemäßigten Breiten, das noch nie einem Holzeinschlag zum Opfer fiel. Nach angaben des WWF ist die Bikin-Region für rund 10 Prozent der russischen Tigerpopulation Heimat und Rückzugsort. Außer dem sei der Der Nationalpark zudem ein großer Gewinn für die einheimische Udegen-Bevölkerung, für die der Erhalt eines intakten Waldes die Lebensgrundlage darstellt. Die traditionelle Nutzungen des Waldes und die Jagd könne die indigenen Bevölkerung auch weiterhin ausüben, so der WWF.
Am 24. November 2015 gab Brasiliens Umweltbehörde Ibama grünes Licht für den Betrieb des umstrittenen Staudamms Belo Monte. Jahrelang hatten Umweltorganisationen und Organisationen der indigenen Bevölkerung gegen den Bau des Staudamms protestiert. Noch im September 2015 hatte Ibama die Betriebslizenz verweigert, da die Betreiber einige Umwelt- und Sozialauflagen nicht erfüllt hatten. Obwohl nach Medienangaben bisher nicht alle Auflagen erfüllt wurden, darf der Betreiber ab jetzt mit der Aufstauung des Xingu-Flusses beginnen.
Vom 15. bis 18. September 2014 tagte in Portoroz, Slowenien, die 65. Tagung der Internationalen Walfangkommission. Auf der Tagung standen unter anderen der von Dänemark vorgelegte Vorschlag zur Walfangquote für die indigene Bevölkerung Grönlands, der japanische Vorschlag zu Fangquoten für Minkwale für den kleinen Küstenwalfang, die Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik sowie eine Resolution zum zukünftigen Umgang mit Walfangprogrammen zu Forschungszwecken. Mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet wurde der dänische Vorschlag, Fangquoten für den indigenen Walfang der Ureinwohner Grönlands festzulegen. Die IWC lehnte den Vorschlag Japans für die Genehmigung des Fangs von jährlich 17 Minkwalen durch kleine Küstenwalfangschiffe zum lokalen Verbrauch ab. Der Vorschlag Neuseelands für eine Resolution über die praktische Umsetzung des IGH-Urteils zum Wissenschaftswalfang wurde mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Die Resolution sieht insbesondere vor, dass die von den IWC-Mitgliedern eingereichten Walforschungsprogramme künftig zunächst vom IWC-Wissenschaftsausschuss hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem IGH-Urteil umfassend geprüft werden. Brasilien, Argentinien, Südafrika und Uruguay legten erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik vor. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit.
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