Cadmium verdient unter den Schwermetallen besondere Beachtung, da seine Toxizität für Tiere und Menschen erheblich größer als die anderer Schwermetalle ist. Als Akkumulationsgift wird es im Körper angereichert und kann dort über Jahrzehnte verbleiben. Auf Grund seiner chemischen Verwandtschaft zum Zink kommt es fast ausschließlich mit diesem vor, insbesondere in allen zinkführenden Mineralen (u. a. Zinkblende, Galmei) und Gesteinen. Die durchschnittliche Cd-Konzentration der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 0,1 mg/kg, in Böden finden sich Gehalte in der Regel 0,50 mg/kg. Im Gegensatz zu As und anderen Schwermetallen (z. B. Cr, Ni) ist in den oberflächennah anstehenden sächsischen Hauptgesteinstypen keine geochemische Spezialisierung auf Cd nachweisbar. Die petrogeochemische Komponente liegt im Bereich des Clarkwertes um 0,1 mg/kg. In den Erzlagerstätten ist Cd vor allem an die Zinkerze der polymetallischen hydrothermalen Gänge und teilweise an die Skarnlagerstätten und stratigen-stratiformen Ausbildungen gebunden (chalkogene Komponente). Seit Beginn der Industrialisierung gelangt Cadmium über die Emissionen der Buntmetallhütten, die Verbrennung von Kohlen und Erdöl und in jüngerer Zeit über Galvanotechnik, Müllverbrennung, Düngemittel, Klärschlämme und Komposte anthropogen in die Umwelt. Während in den Oberböden Nord- und Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (Cd-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen zu einer relativen Anreicherung. Eine Abhängigkeit vom Tongehalt ist insofern festzustellen, dass die sandigen Substrate gegenüber lehmigen Substraten etwas niedrigere Cd-Gehalte aufweisen. Auf Acker- und Grünlandstandorten sind im Vergleich zu den Waldstandorten im Oberboden höhere Cd-Gehalte anzutreffen, da infolge der sehr niedrigen pH-Werte unter Forst eine Cd-Mobilisierung und Verlagerung in größere Bodentiefen stattfindet. Besonders hohe Cd-Belastungen befinden sich im Freiberger Raum, die durch die geogene Cd-Anreicherung bei der Bildung buntmetallführender Erzgänge aber vor allem anthropogen durch die Verhüttung von Zinkerzen verursacht werden. Die höchsten Gehalte sind in den Oberböden in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte sowie in geringeren Konzentrationen östlich davon (in Hauptwindrichtung) festzustellen. Andere Lagerstättengebiete mit Zinkverzungen im Westerzgebirge und in der Erzgebirgsnordrandzone weisen nur schwach erhöhte Gehalte auf. Eine besondere Stellung bei der Belastung mit Cadmium nehmen die Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde ein. Durch die Abtragung von Böden mit geogen verursachten Anreicherungen im Einzugsgebiet und den enormen anthropogenen Zusatzbelastungen durch die Erzaufbereitung und die Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu hohen Cd-Anreicherungen. In den Auenböden der Elbe und Zwickauer Mulde treten dagegen deutlich niedrigere Gehalte auf. Die geogenen und anthropogenen Prozesse führen im Freiberger Raum und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu flächenhaften Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Cadmium.
The 11.8 m-long composite sediment record from the hardwater lake of Sacrower See, located near the city of Potsdam (north-eastern Germany), has been characterised by a range of analytical techniques. These include magnetic susceptibility, chemical parameters (XRF core scanning, CNS analysis, biogenic silica) and stable isotopes (13C, 15N). The chronology covers the entire Holocene and the concluding Lateglacial (Alleröd, Younger Dryas) and is based on age-depth modelling using radiocarbon dates refined by the onset of the local varve chronology in 1870 CE (Lüder et al., 2006) and by the Laacher See Tephra, an isochrone dated to 13,000 cal. BP. It offers a detailed environmental reconstruction providing insights into depositional processes influenced by both natural climatic variations and human activities (Enters et al., 2009; Kirilova et al., 2009). The Lateglacial and Early Holocene are distinguished by the stabilisation of natural landscapes characterised by the presence of pine-birch (Alleröd) and mixed oak forests (Early Holocene). This development was interrupted by the climatic deterioration of the Younger Dryas, which resulted in a destabilisation of vegetation and increased natural soil erosion. It is evident that, for the first time around 5500 cal. BP, anthropogenic forest clearing became a factor, which subsequently led to increasing cultural soil erosion further accelerating during the Bronze Age (3600-3200 cal. BP), the Early Iron Age (2800-2600 cal. BP) and the Middle Ages (900-600 cal. BP). In the course of industrialisation since the 19th century, human impact underwent a transition from the destabilisation of soils to the phenomenon of eutrophication. This transition resulted in the occurrence of hypolimnetic anoxia, accompanied by the formation of carbonaceous varves.
Ziel: Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen fuer ein ueberregionales Konzept einer integrierten Landschaftsplanung; Verhinderung unkoordinierter und oekologisch nicht vertretbarer Landschaftsveraenderung vor allem durch Industrieansiedlung. Erhaltung der Elbe als Lebensraum; Verhinderung ihrer Umwandlung in einen Abwasserkanal.
Das beantragte Vorhaben hat zum Ziel, die neueste Generation der Hochtemperatur-Dampfelektrolyse in einer Stahlwerksumgebung erstmalig zum Einsatz zu bringen und im Langzeitbetrieb zu validieren. Dazu werden im Stahlwerk der Salzgitter Flachstahl GmbH zwei Testmodule als Technologieträger für die für Industrialisierung gestaltete Stacks sowie für eine großserientaugliche verfahrenstechnische Systemstruktur installiert und für drei Jahre betrieben. Die Gesamtelektrolyseleistung wird ca. 540 kW betragen, entsprechend einer Produktionsleistung von ca. 153 Nm³/h. Der produzierte Wasserstoff wird für die Versorgung einer Forschungsanlage zur Eisendirektreduktion sowie für Wärmebehandlungsanlagen eingesetzt. Die Anlage knüpft an das erfolgreiche Projekt GrInHy2.0 an, welches die vorige Generation der HTE am selben Standort integrierte Forschungsschwerpunkte sind die optimale Verschaltung und Betriebsstrategien von zwei Modulen im Systemkontext und die Auswertung des Betriebs und Validierung der neuen Stack- und Systemtechnologien. Darüber hinaus sollen ökobilanzielle Betrachtungen für die Elektrolyseure durchgeführt werden, die durch die Entwicklung von praktikablen Recyclingkonzepte untermauert werden.
Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich entlang des Maibaches von der Ortslage Trebnitz nach Westen bis zur Grenze des Landkreises Weißenfels. Es liegt auf der Grenze zwischen den beiden Landschaftseinheiten Lützen-Hohenmölsener Platte und Zeitzer Buntsandsteinplateau. Das Maibachtal besitzt den Charakter eines periglazial überprägten Muldentales mit steilerem Nordhang und einem flach zum Gewässer hin abfallenden Südhang. Besonders die steile Geländestufe des Nordhanges, die von 200 m über NN auf 235 m über NN ansteigt, ist innerhalb der waldfreien und gehölzarmen Agrarlandschaft landschaftsprägend. Die Hangbereiche und Teile des Talgrundes werden durch eine intensive landwirtschaftliche, vorwiegend ackerbauliche Nutzung bestimmt. Typische Grünlandflächen sind nur zwischen den Waldresten im westlichen Teil des LSG und im Randbereich von Oberschwöditz vorhanden. Der Maibach wird abschnittsweise von Baumgruppen und Baumreihen begleitet. Oberschwöditz ist durch Obstgärten, Gärten, Obstbaumreihen und die westlich der Ortschaft gelegene Streuobstwiese gut in die Landschaft eingebunden. Das östliche Umfeld des Talzuges wird durch Braunkohlentagebaue beherrscht, historische Abbaubereiche sind auch innerhalb des LSG vorhanden, diese sind jedoch heute nahezu vollständig von Gehölzen bestanden. Die Lützen-Hohenmölsener Platte gehört zum Altsiedelland und wurde bereits relativ früh entwaldet. Reste blieben nur auf steileren Hanglagen der Bachtäler erhalten. Besonders gravierende Folgen hatte der Braunkohlenabbau, der nach 1870 mit der allgemeinen Industrialisierung einen Aufschwung erlebte. Beginnend vom Rand der Mulde mit geringer Tiefenlage der Flöze setzte der Abbau der Braunkohle ein. Anfänge stammen aus der Mitte des 18. Jahrhundert, als in Form von Bauerngruben im Ausstrichbereich Abbau zur Brennstoffnutzung betrieben wurde. Zwei Mulden im südlichen Teil des LSG deuten auf eine solche Nutzung hin. Tiefbaugruben entstanden im Zeitraum 1855 bis 1920 besonders im Bereich der bitumenreichen Kohlen, die zur Veredlung in Schwelereien und zur Produktion von Mineralöl und Parafin genutzt wurden. Über Tiefbaue unter dem LSG liegen jedoch keine Informationen vor. In der Mitte dieses Jahrhunderts vollzog sich der Übergang zur Förderung im Großtagebau. Östlich des LSG wurden große Landschaftsteile durch den Abbau völlig verändert. Neben Braunkohle wurde auch Kies abgebaut. Altabbaue sind im südlichen Hangbereich des Maibachtales vorhanden, besonders südlich Oberschwöditz. Eine alte, noch offene Kiesgrube und weitere bereits gehölzbewachsene Flächen liegen westlich Oberschwöditz. Seit Beginn dieses Jahrhunderts erfuhren auch die Anbaumethoden in der Landwirtschaft eine Intensivierung. Die Melioration der Bachaue in den 70er Jahren, der Ausbau des Maibachs und die Anlage von Entwässerungsgräben machten eine Umwidmung der Grünlandflächen in Acker möglich. Hinzu trat, wie in weiten Teilen der Lützen-Hohenmölsener Platte, die Beseitigung von Gehölzstrukturen, obwohl das Gebiet bereits zu Beginn dieses Jahrhunderts schon relativ strukturarm war. Das Maibachtal liegt am südlichen Rand des Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenreviers. Dessen tieferer Untergrund wird durch Schichten des Zechsteins und des Unteren Buntsandsteins gebildet. Eine durch Salzablaugung bedingte Senke bildete das Sedimentationsbecken, in dem sich die zum Tteil bis zu 80 m mächtigen tertiären Schichten ablagerten. Diese werden von pleistozänem und holozänem Lockermaterial überlagert, welches nochmals 25 bis 35 m Mächtigkeit erreicht. Der westliche Rand der Verbreitung der Braukohlenflöze verläuft von Döschwitz nach Teuchern und besitzt nördlich von Hollsteitz einen Ausläufer im Bereich des Maibachtales. Im Maibachtal verläuft damit der Ausstrichbereich der tertiären Sedimentfolgen. Die Böden des zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland gehörenden Gebietes gliedern sich in zwei sehr unterschiedliche Bereiche, den der Bachaue mit lehmig-schluffigen, grundwasserbestimmten Böden, zum Beispiel Lehm-Gleyen, und den der Talflanken mit Böden aus Löß, vor allem Pararendzinen und Parabraunerden. Die Temperaturen des Gebietes gehören mit 8,5°C im Mittel und 17,0 - 18,0°C im Juli zu den Räumen am Rande des Leegebiets der Mittelgebirge im Übergang zum subkontinentalen Binnenlandklima. Dies unterstreicht auch die Jahresniederschlagssumme von im Mittel 630 mm/Jahr. Die Waldreste der Hänge können dem bodensauren Eichen-Mischwald zugeordnet werden. Vorhandene Bestände im Randbereich werden als Eichen-Hainbuchenwald angesprochen. Hier kommen unter anderem Märzenbecher und Hain-Wachtelweizen vor. In der Bachaue stockt ein kleiner Bestand des Holunder-Ulmenwaldes, der einen reichen Frühjahrsgeophytenaspekt mit Busch-Windröschen aufweist. Als floristische Besonderheit sei das Vorkommen des Zerstreutblütigen Vergißmeinnichts erwähnt. Ein besonders wertvolles Biotop stellt ein isoliert liegender Sandtrockenrasen dar. Er ist den Grasnelken-Schwingel-Rasen zuzuordnen. Kennzeichnende Arten sind Karthäuser-Nelke und Hain-Wachtelweizen. Eingemischt sind auch Arten der basiphilen Halbtrockenrasen, zum Beispiel Fieder-Zwenke. Im Übergang zu den angrenzenden Gehölzen ist auch die Bärenschote zu finden. Das Grünland im Siedlungsrandbereich besitzt den Charakter artenarmer Glatthafer-Wiesen. Magere Frischwiesen oder Naßwiesen sind im Tal nicht mehr vorhanden. Ein Refugium für einzelne Arten der Naßwiesen bilden die Staudensäume des Maibachs. Hier ist ein Restbestand mit Großem Wiesenknopf, Wolligem Honiggras, Echtem Mädesüß, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpf-Pippau und Rauhhaariger Segge erhalten. In den meisten Bereichen überwiegen jedoch ruderale Arten, charakteristische Arten der bachbegleitenden Staudenfluren wie Kohl-Kratzdistel, Pestwurz, Beinwell und Bach-Ehrenpreis sind selten. Faunistisch bedeutsam ist der Talzug durch seinen Refugialcharakter. 33 Brutvogelarten wie beispielsweise Sumpfrohrsänger, Baumpieper, Nachtigall, Bachstelze und Mönchsgrasmücke wurden hier nachgewiesen. Hervorzuheben ist die Bedeutung als Jagdgebiet der Wasserfledermaus; ihr Sommerquartier liegt in Oberschwöditz. Der Sandtrockenrasen hat besonders für Falter und andere Insektenarten eine Bedeutung. Hier wurde auch der Schwalbenschwanz beobachtet. Dominieren wird auch weiterhin die landwirtschaftliche Nutzung. Eine nachhaltige Landwirtschaft berücksichtigt dabei die Erfordernisse des Wasser- und Bodenschutzes und des Naturschutzes. Der Grund des Maibachtales sollte wieder vorwiegend als Grünland genutzt werden. Weil das LSG die Funktion eines Refugiums besitzt, sind durch geeignete Strukturen die unterschiedlichen Lebensräume miteinander zu vernetzen. Der Gehölzanteil der Landschaft ist zu erhöhen. Die Anlage von Hecken und blütenreichen Säumen trägt nicht nur zur Biotopvernetzung bei, sondern belebt auch das Landschaftbild. Der Sandmagerrasen ist zu pflegen und durch Pufferzonen zu schützen. Das Gebiet ist durch landwirtschaftliche Wege erschlossen. Ein weiter Blick ergibt sich von der Alten Heerstraße über den gesamten Raum. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Das LSG liegt im äußersten Süden des Landes Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Thüringen. Es gehört zu den beiden Landschaftseinheiten Zeitzer Buntsandsteinplateu und Weiße-Elster-Tal. Charakteristisch für das Gebiet ist eine ausgesprochene Hügellandschaft, deren höchste Erhebung die Grabeholzhöhe mit 299 m ü. NN ist. Höhenunterschiede von bis zu 140 m treten auf. Das LSG umfaßt die tiefeingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga sowie die angrenzenden Hochflächen, die teilweise bewaldet sind, so daß ein großer Reichtum an verschiedenartigen Landschaftsbildern vorherrscht. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Landschaft wurde sehr früh besiedelt und im Zuge der Besiedlung auch entwaldet. Lediglich im zum LSG gehörenden Teil südlich von Zeitz blieben einige Wälder im Elster- und Agatal erhalten. Aus dem 11. Jahrhundert stammt vermutlich die Haynsburg als deutsche Burgsiedlung, die sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz der Zeitz-Naumburger Bischöfe befand. In Droyßig befindet sich eine im 13. Jahrhundert erbaute Niederungsburg mit einer Parkanlage. Während die Landschaft um Zeitz im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den verstärkt im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergbau stark beeinflußt wurde, blieben die eingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga davon verschont. Die Energie des fließenden Wassers wurde seit langem an beiden Flüssen zum Antrieb von Wassermühlen genutzt, unter anderem Lonziger Wassermühle, Johannismühle, Neumühle Sautzschen. Auch die auf der Ebene immer intensiver betriebene Landwirtschaft beeinträchtigte die Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften, so daß die bewaldeten Täler ein Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten bildeten. Jedoch wurden auch diese Wälder durch die forstliche Nutzung beeinflußt, insbesondere durch das Einbringen standortfremder Baumarten. Der Untergrund im LSG wird zum größten Teil aus Gesteinen des Unteren, im Südosten auch des Mittleren Bundsandsteins aufgebaut. Der Buntsandstein wird in mehreren Aufschlüssen sichtbar, so bei Haynsburg, zwischen Droßdorf und Ossig sowie ganz besonders in den aufgelassenen Steinbrüchen bei Droyßig und am linken Elsterhang oberhalb des Bahnhofs Haynsburg. Nur bei Wetterzeube tritt ein isoliertes Vorkommen von Plattendolomit des unterlagernden Zechsteins zutage. Auf den Hochflächen wird der Buntsandstein durch tertiäre Kiese, Sande und Tone bedeckt. Als Relikte ehemaliger Tertiärbedeckung finden sich stellenweise Tertiärquarzite, die als erdgeschichtliche Zeugen Naturdenkmale darstellen und dementsprechend geschützt sind, wie zwischen Droyßig und Wetterzeube oder bei Staudenhain. Die Elster- und die Saalekaltzeit hinterließen Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese, die jedoch nur noch auf kleinen Flächen von der Abtragung verschont blieben. Nahezu durchgehend ist dagegen auf den Hochflächen der weichselkaltzeitliche Löß verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen sind sandig-kiesige und schluffige Bildungen des Holozäns in der Elsteraue und ihren seitlichen kleinen Tälern. Entsprechend der bodenlandschaftlichen Gliederung lassen sich zwei Gebiete unterscheiden: das Elstertal mit Auenschluff-Vega und die Hochflächen zu beiden Seiten der Elster. Hier dominieren Böden aus Löß: Parabraunerden und Böden mit Stauvernässung (Braunerde-Pseudogleye). Die Seitentäler der Elster enthalten Abschlämmmassen von den umgebenden Hochflächen und Talhängen, auf denen Kolluvialböden ausgebildet sind. Auf den Hängen sind über unterem Buntsandstein Parabraunerden und seltener Braunerde-Pseudogleye aus skeletthaltigem Löß über tonigen Fließerden entwickelt, die zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland überleiten. Größtes Fließgewässer im LSG ist die Weiße Elster, die hier der alten tertiären Landabdachung von Südwest nach Nordost folgt und ab Schleckweda in einer nur 100 m breiten Taleinengung, der ”Thüringer Pforte”, fließt. Die Aga und weitere Nebengewässer der Weißen Elster, wie der Dielzschenbach, weisen eine starke Strömung infolge des großen Gefälles zum Elstertal auf. Stehende Gewässer sind ein Stauweiher im Wald sowie ein Teich bei Ossig neben einer Reihe kleinerer Tümpel, die zum Teil periodisch austrocknen, sowie das Elsteraltwasser bei Wetterzeube. Das Klima im LSG ist wärmebegünstigt und relativ niederschlagsarm. Im langjährigen Mittel wurden in Zeitz 575 mm Niederschlag und 8,6 °C Jahresmitteltemperatur gemessen, wobei die Niederschläge nach Südosten geringfügig auf etwa 630 mm ansteigen. Das etwas feuchtere und kühlere Klima des Elstertales hebt sich von dem wärmeren und trockeneren Klima der Hochebene ab. Das Tal gewinnt dadurch an Bedeutung als Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Arten. Die ehemals natürlichen Laubwälder sind in Resten als Eichen-Hainbuchenwälder im Grabeholz und an den Forsträndern, als Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guteborntales und des Zeitzer Forstes sowie als wärmeliebende Hügellandausbildung des Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes vorhanden. Bei durchgeführten Aufforstungen wurden teilweise standortfremde Baumarten, besonders Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer und Lärche, angepflanzt. Der Zeitzer Forst stellt das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts dar. An den Hängen der Taleinschnitte stocken Eschen-Ahorn-Schluchtwälder, im Agatal findet sich Erlen-Eschenwald. In der Elsteraue sind noch Reste der ursprünglichen Weichholzaue als Pappel-Weiden-Auengehölze erhalten. Größere Flächen des LSG sind waldfrei. Mit Feldgehölzen und Hangrestwäldern sind die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren strukturiert. Grünland ist nur in der Elsteraue als artenarmes Wirtschaftsgrünland vorhanden. In den noch erhaltenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern der Hochebene kommen neben den bestandsprägenden Baumarten Stiel-Eiche und Hainbuche auch Gemeine Esche, Winter-Linde und Hasel vor, während in der Feldschicht Echte Sternmiere, Scharbockskraut, Busch-Windröschen, Wald-Veilchen, Wald-Ziest und Rasen-Schmiele dominieren. Die Hänge der Taleinschnitte sind von Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern bestanden (Gemeine Esche, Berg-Ahorn). Im tiefeingeschnittenen Agatal stockt ein Erlen-Eschenwald, in dem neben Großer Brennessel, Kleb-Labkraut und Rasen-Schmiele teilweise auch eine anspruchsvolle Bodenflora mit Hohlem Lerchensporn, Märzenbecher, Aronstab, Einbeere, Türkenbund-Lilie und Echtem Lungenkraut vorkommt. Daneben sind auch Vorkommen von Rippenfarn, Siebenstern, Eichen-Lattich, Keulen-Bärlapp, Wald-Geißbart, Winter-Schachtelhalm, Christophskraut, Bleichem Waldvöglein, Fransen-Enzian und Knolligem Rispengras bekannt. Auf den Wirtschaftswiesen im Agatal findet sich, allerdings in stark rückgängiger Zahl, die Herbstzeitlose. Die stark gegliederte Landschaft des LSG bietet ein differenziertes Lebensraumangebot für eine artenreiche Fauna. In den Wäldern kommen die allgemein verbreiteten jagdbaren Säugetierarten, wie Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Dachs, Iltis, Baum- und Steinmarder vor. Wie anderswo ist auch hier der Bestand des Feldhasen stark rückgängig. Neben Igel und Maulwurf sind als Vertreter der Kleinsäugerfauna Haus- und Gartenspitzmaus sowie Haselmaus ebenso nachgewiesen wie Mops- und Fransenfledermaus sowie Großes Mausohr. In den Wäldern und Gehölzen des LSG brüten die Greifvögel Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Turmfalke, aber auch die typischen Vertreter der Spechte, wie Schwarz-, Bunt-, Grau- und Grünspecht sowie Wendehals. Von Süden reicht das Areal des Sperlingskauzes bis in das Gebiet. In der Elsteraue wurden neben Stockenten auch Bleß- und Teichrallen sowie Zwergtaucher und als Durchzügler der Flußuferläufer nachgewiesen. Außer der verbreiteten Bachstelze und der im Grünland der Aue vorkommenden Schafstelze finden sich an der Aga auch die Gebirgsstelze und vereinzelt der Eisvogel. In einigen feuchten Hang- und Schluchtwäldern des LSG wird der im Gebiet stark gefährdete Feuersalamander gefunden. Von den weiteren Lurcharten sind Gras-, Moor- und Teichfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Kammolch zu nennen. Die Kriechtiere sind besonders durch Waldeidechse und Blindschleiche vertreten, jedoch werden auch Ringel- und Glattnatter sowie ganz selten die Kreuzotter beobachtet. Nach der eingetretenen Verbesserung der Wassergüte leben in der Weißen Elster auch wieder anspruchsvolle Fischarten wie Döbel, Hasel und Gründling. Insgesamt werden 27 Fischarten für das Einzugsgebiet der Weißen Elster genannt, die im Zeitraum nach 1992 nachgewiesen worden sind. In der Aga, einem Mittelgebirgsbach, sind von der ursprünglichen Fischfauna nur noch Schmerle und Dreistachliger Stichling vorhanden, während Bachforelle, Bachneunauge, Groppe und Ellritze infolge der Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft verschwunden sind. Das vorrangige Entwicklungsziel besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Auenlandschaft an der Weißen Elster sowie des tiefeingeschnittenen Kerbtales der Aga und der Wälder mit ihren unterschiedlichen natürlichen Waldgesellschaften. Das bedeutet insbesondere die Vermeidung jeglichen direkten oder indirekten Einleitens von Schad- und Nährstoffen in die Weiße Elster und die Aga. Sämtliche Abwassereinleitungen, auch außerhalb des LSG, dürfen nur nach vollständiger Reinigung erfolgen. Das Grünland der Aue sollte extensiv bewirtschaftet werden, um einerseits ein Nährstoffeindringen in die Gewässer zu vermeiden und andererseits wieder einer artenreiche Wiesenvegetation Regenerationsmöglichkeiten zu geben. In den Wäldern sind schrittweise die standortfremden Baumarten zu entnehmen und durch Baumarten zu ersetzen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Insbesondere auf der Hochfläche sind die forstlich beeinträchtigten Eichen-Hainbuchenwälder wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In der Elsteraue ist die Entwicklung der Weichholzaue zu fördern, ohne den Offenlandcharakter weiter Teile der Aue zu verändern. Im LSG gibt es eine Vielzahl von Wanderrouten unterschiedlicher Ausdehnung, die das Gebiet erschließen und die unterschiedlichen Landschaftsräume berühren. Sie werden in älteren und neueren Broschüren ausführlich beschrieben. Zeitz war seit 967 Bischofssitz. Als dieser 1028 nach Naumburg verlegt wurde, verblieb auf dem Domhügel, ursprünglich wohl eine königliche Burg, ein Kollegialstift. Allerdings residierten die Naumburger Bischöfe seit dem späten 13. Jahrhundert zeitweilig auch wieder in Zeitz. Die Stadt war im Hoch- und Spätmittelalter ein wichtiger Handelsplatz am Übergang über die Weiße Elster. Zeitz scheint eine der ältesten deutschen Städte zu sein, denn die schon 1147 Civitas genannte Oberstadt mit der Marktkirche St. Michael, 1229 erweitert durch einen Neumarkt, ist offenbar jünger als die unterhalb der Bischofsburg bestehende Unterstadt mit ihrem ältesten Markt. Anstelle des von Städten wie Naumburg und vor allem Leipzig angezogenen Fernhandels fand die Stadt schon im späten 18. Jahrhundert mit der Textilfabrikation ein neues Auskommen, ein Jahrhundert später waren es unter anderem die Kinderwagenherstellung und die chemische Industrie, die der Stadt zu neuer Blüte verhalfen. Als kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind unbedingt das Schloß und der Park in Droyßig zu nennen. Diese im 13. Jahrhundert errichtete ehemalige Niederungsburg wurde im 16., 17. sowie im 19. Jahrhundert umgebaut, so daß man Zeugen der verschiedenen Baustile, wie Renaissance, Barock oder Neugotik, am Schloß findet. Im Dachgebälk dieses Schlosses befand sich lange Zeit eines der größten Sommerquartiere des Mausohrs in Mitteldeutschland, einer stark gefährdeten Fledermausart. Der 3,8 ha große Park weist einen sehr alten Bestand seltener Bäume auf. Eine weitere Burgsiedlung, die Haynsburg mit einem 35 m hohen Bergfried, südlich von Zeitz gelegen, stammt vermutlich aus dem 11. Jahrhundert. Diese Burg befand sich seit 1295 im Besitz der Bischöfe von Zeitz-Naumburg. Auch sie wurde mehrfach überbaut, so wurden im Südflügel ein Mauerwehrgang und an der Ostseite ein Renaissancegiebel aus gestaffelten Rundbogen geschaffen. Aber auch die kleineren Ortschaften im LSG sollten bei Wanderungen oder Rundfahrten Beachtung finden, weisen sie doch fast alle schöne Dorfkirchen und Fachwerkbauten auf und sind hervorragend der Hügellandschaft des Gebietes angepaßt. Im LSG befinden sich folgende sehenswerten Geotope, die alle als Naturdenkmale (ND) geschützt sind: - Ehemaliger Steinbruch westlich Wetterzeube: Aufschluß im Zechstein mit Plattendolomit - Ehemaliger Steinbruch Topschall ca. 1 km westlich Haynsburg: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Ehemaliger Steinbruch nordwestlich der Straße Droßdorf-Ossig: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Katersdobersdorf: Erosionsrinne mit Bachkaskade des Katerborns im Trias-Sandstein (Mittlerer Buntsandstein) - Quarzitblöcke (Blockfeld) südlich Droyßig: sog. Tempelwacken, Tertiärquarzit (Gesteinsausbildung) im Hüllstockwerk - Ehemalige Ziegeleigrube südwestlich Grana: Lößwand, Löß mit Bodenbildung aus dem Quartär (Weichselvereisung) - Findling in Grana, im Grundstück Dorfstr. 16a: Granit (Wiborg-Rapakiwi), Quartär (Elster-vereisung) veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Historisch bedingt gehört Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Die massive Industrialisierung und der großflächige Rohstoffabbau führten insbesondere in den industriellen Ballungsräumen zu enormen Boden- und Grundwasserkontaminationen. Für die Landesbehörden bedeutet dies eine große Herausforderung. Wichtiger Hinweis: Auskunft zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen erteilt die nach § 18 BodSchAG LSA zuständige untere Bodenschutzbehörde des jeweiligen Kreises. Bodenbelastungen durch Schadstoffe können durch Verunreinigungen auf direktem Wege – beispielsweise durch Altlasten, aufgrund von Unfällen, eines unsachgemäßen Umgangs oder der Ablagerung belasteten Materials – entstehen. Schadstoffe können aber auch durch diffuse Einträge, wie atmosphärische Deposition oder Überschwemmungsereignisse, in die Böden gelangen. Neben punktuellen Kontaminationen treten somit auch großflächige Belastungen, etwa in den ehemaligen Industrieregionen und Bergbaugebieten, wie Bitterfeld/Wolfen, Halle/Merseburg und Harz/Mansfelder Land, auf. Vor allem durch die weitreichenden Emissionen der Hüttenwerke sind in diesen Regionen unter anderem erhöhte Gehalte an Arsen und Schwermetallen nahezu flächendeckend im Boden anzutreffen. Die Verlagerung von Schadstoffen im Grundwasser sowie die Remobilisierung und erneute Ablagerung von Kontaminanten aus belasteten Flussauen stellen ebenfalls eine andauernde und dynamische Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Böden in Sachsen-Anhalt sind nicht nur durch Altlasten und anthropogene Einflüsse der Vergangenheit teilweise dauerhaft belastet. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen. Diese entstehen vor allem im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme durch Bebauung und der damit einhergehenden Versiegelung sowie mit der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Böden ohne Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Als Belastungen wirken hier unter anderem Bodenabtrag (Bodenerosion), Bodenverdichtung und der Verlust organischer Substanz (Stoffentzug). Vergleichsweise neu und deshalb noch kaum untersucht sind beispielsweise Bodenbelastungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubastanzen (PFAS) oder Mikroplastik. Bodenschutz in der Nachsorge bedeutet Gefahrenabwehr und den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Bodenfunktionsverlust. Die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen dient dazu, Mensch und Umwelt vor den Folgen der Bodenbelastungen zu schützen und stillgelegte Industriestandorte wiederzubeleben, weiterzuentwickeln oder erneut einer Nutzung zuzuführen. Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen sowie altlastverdächtige Flächen und Altlasten systematisch erfasst, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen bewertet und stufenweise bearbeitet sowie statistisch ausgewertet. Dabei wurden in einem ersten Schritt, gemäß dem Leitfaden zum Altlastenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Fortschreibung , flächendeckend Altstandorte (unterteilt nach Branchengruppen) und Altablagerungen in einer Ersterfassung auf Grundlage der bestehenden Aktenlage aufgenommen und in einer formalen Erstbewertung nach ihrem Risikopotenzial in drei Prioritätengruppen eingestuft. Die weitere Bearbeitung dieser Standorte und Pflege des Katasters obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Bodenschutzbehörden. Die Vorgehensweise ist im Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) beschrieben. Im Fall der großflächigen Kontaminationsschwerpunkte, in den so genannten Ökologischen Großprojekten (ÖGP), und bei einigen Sonderfällen nimmt die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) diese Aufgaben wahr. Die räumliche Verteilung der Belastungsschwerpunkte, insbesondere der ÖGP, sind in der folgenden Karte dargestellt. Die zentrale Aufgabe des LAU ist – im Hinblick auf den Bodenschutz – die fachliche Beratung und Unterstützung der Vollzugsbehörden im Land. Das LAU stellt den unteren Bodenschutzbehörden das Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz zur Führung der DSBA zur Verfügung und entwickelt dieses fort. Weitere Aufgaben sind u. a. die Analyse vorhandener Datengrundlagen, die Entwicklung von Untersuchungs- und Bewertungsstrategien sowie von Handlungsempfehlungen zur Beschreibung der Belastungssituation von Böden. Veröffentlichungen des LAU zu diesem Thema sind unter den Publikationen zu finden. Ein Überblick über Regularien und Methoden hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten befindet sich auf der Seite des Informationssystems zur Qualitätssicherung bei der Altlastenbearbeitung (ISQAB) . Die Bearbeitung von Bodenbelastungen bleibt eine dauerhafte Herausforderung. Durch die kontinuierliche Arbeit der Landesbehörden werden jedoch wichtige Beiträge zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Böden in Sachsen-Anhalt geleistet. Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der in der DSBA erfassten Flächen geben die nachfolgenden Grafiken und die altlastenspezifischen Kennzahlen, welche hier zum Download bereitstehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die tatsächliche Altlastensituation im Land nicht vollständig durch die Statistik widergespiegelt wird. Besonders komplexe und großflächige Belastungsgebiete, wie die ÖGP, werden in der Regel als eine Altlast gezählt. So wird beispielsweise die erfolgreiche Sanierung von einzelnen Teilflächen gar nicht berücksichtigt. Diese Kennzahlen beruhen auf den im FIS Bodenschutz des LAU erfassten Stand und fließen u. a. auch in die bundesweite Altlastenstatistik der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ein. letzte Aktualisierung: 17.07.2026
Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
<p> <p>Auf dem Messegelände Paris-Le Bourget wurde am 12. Dezember 2015 ein Stück Geschichte geschrieben. Im Konsens verabschiedeten 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (194 Staaten und die EU) auf der 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris: das erste Klimaschutzabkommen, das verbindliche Klimaschutzbeiträge von allen Staaten umfasst.</p> </p><p>Auf dem Messegelände Paris-Le Bourget wurde am 12. Dezember 2015 ein Stück Geschichte geschrieben. Im Konsens verabschiedeten 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (194 Staaten und die EU) auf der 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris: das erste Klimaschutzabkommen, das verbindliche Klimaschutzbeiträge von allen Staaten umfasst.</p><p> Das Übereinkommen von Paris: Leitlinie für eine lebenswerte Zukunft <p>„Kohlenstoff in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> fängt die Wärme ein und wir fügen der Atmosphäre stetig mehr CO2 hinzu. Der Rest sind Details.“ Dieses Zitat des US-amerikanischen Klimaforschers Michael Mann verdeutlicht, dass der <strong>Grund für die menschengemachte Erderwärmung</strong> recht leicht nachvollziehbar ist. Seit Beginn der Industrialisierung sorgen technische Prozesse vermehrt für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in die Atmosphäre. Der daraus resultierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> ist dank globaler Temperaturmessungen seit etwa dem Jahr 1850 nachweisbar.</p> <p>Kompliziert wird es, wenn es darum geht, <strong>Lösungen</strong> zu finden. Denn der Klimawandel ist ein globales Problem – Treibhausgase kennen keine Staatsgrenzen – und lässt sich somit nur global lösen. Dazu müssen viele Menschen mit vielen verschiedenen Interessen an einen Tisch kommen und sich einigen. Und zwar unter Zeitdruck: Die Folgen des Klimawandels, wie Eis- und Gletscherschmelze, Meeresspiegelanstieg, zunehmende Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen, bedrohen schon heute unsere Lebensgrundlagen. Um sie auch für zukünftige Generationen zu erhalten, müssen wir handeln.</p> <p>Wie genau die globale Klimatransformation aussehen soll, wird auf den Weltklimakonferenzen der mittlerweile 198 Mitgliedsparteien (englisch „Conference of the Parties“, COP) der Klimarahmenkonvention verhandelt. Und für diese <strong>komplexen Aushandlungsprozesse</strong> braucht es Leitplanken, die die generelle Richtung vorgeben. Auf diese konnte sich die Weltgemeinschaft nach zähem Ringen und Verhandeln auf der COP21 in Paris 2015 einigen. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) ist also so etwas wie die Leitlinie für die Lösung eines der existentiellen Probleme der Menschheitsgeschichte. 2018 wurde auf der COP24 im polnischen Katowice zusätzlich ein Regelbuch zur technischen Umsetzung der im ÜvP definierten Ziele und Mechanismen verabschiedet. Aber werfen wir zunächst noch einmal einen Blick zurück.</p> <p>Eine große Herausforderung für die Bekämpfung des Klimawandels ist die <strong>lange Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre</strong>: CO2 verbleibt hunderte bis tausende Jahre in der Atmosphäre. Rechnet man die aufsummierten (kumulierten) Emissionen seit 1750 in die Klimabilanz von Ländern mit ein, landet <strong>Deutschland auf dem vierten Platz der weltweit größten Emittenten</strong>, und somit Verursacher der Klimakrise.</p> </p><p> Wissenschaftlicher Konsens und politische Entwicklung <p>Als das Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 auf der COP21 verabschiedet wurde, war die <strong>Klimaforschung</strong> bereits knapp 200 Jahre alt: Der Mathematiker und Physiker Jean Baptiste Joseph Fourier formulierte 1824 erstmals das Prinzip des Treibhauseffekts. Spätestens seit den späten 1970er Jahren herrscht in der Wissenschaft Konsens darüber, dass der aktuelle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> menschengemacht ist und das Potenzial hat, das Leben auf der Erde grundsätzlich zu verändern. Seit 1988 fasst der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3196">Weltklimarat</a> (englisch „Intergovernmental Panel on Climate Change“, IPCC) den Stand der Wissenschaft zu Klimafragen zusammen und gibt regelmäßig wissenschaftliche Sachstandsberichte zum vergangenen, aktuellen und künftigen Zustand des Klimasystems sowie Klimawandel-, Anpassungs- und Klimaschutzszenarien heraus. Diese Ausblicke auf gravierende Folgen des Klimawandels haben sich im Rückblick häufig als zutreffend oder sogar überoptimistisch erwiesen. 1992 hat die Staatengemeinschaft die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12827">Klimarahmenkonvention</a> (engl. „United Nations Framework Convention on Climate Change“, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) in New York verabschiedet. Sie erkannte damit erstmals offiziell weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an, und verpflichtete sich zum Handeln. Dass die Lücken zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, politischer Handlung und gesellschaftlicher Umsetzung trotzdem so groß sind, liegt auch daran, dass die fossile Industrie seit Jahrzehnten <strong>Lobbyarbeit </strong>betreibt,<strong> um die Ergebnisse der Klimawissenschaft in Zweifel zu ziehen</strong> – <a href="https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/oelkonzern-exxon-kannte-klimawirkung-ganz-genau-neue-studie-in-science">und zwar auch entgegen eigener Forschungsergebnisse dazu</a>. Erst im Jahr 2002 löste sich die eigens zum Zweck der Klimawandel-Leugnung gegründete „Global Climate Coalition“ von Exxon, Shell und anderen Ölkonzernen auf. Das US-amerikanische „Heartland Institute“ gilt aktuell als weltweit bedeutendste Organisation, die öffentlich versucht, weiter Zweifel am menschengemachten Klimawandel zu säen.</p> <p>Eine <a href="https://www.uni-bonn.de/en/news/weltweite-befragung-zeigt-breite-mehrheit-der-weltbevoelkerung-fuer-den-klimaschutz">globale Studie der Uni Bonn</a> und anderer Institute von 2024 zeigt, dass der <strong>Großteil der Weltbevölkerung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> grundsätzlich unterstützt</strong> und der Meinung ist, Regierungen sollten sich stärker für Klimaschutz einsetzen. Geringere Zustimmungswerte zeigen sich besonders in Industrieländern, wenn es um die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen geht. Laut des sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarats (<a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf">IPCC, AR6 S.146, „Societal Aspects of Mitigation“, 2023</a>) nimmt die Motivation für Klimaschutz zu, wenn Maßnahmen als sozial gerecht wahrgenommen werden, Menschen (z. B. verschiedener Geschlechter und Einkommensgruppen) gleichberechtig einbezogen sowie mögliche Lasten gerecht verteilt werden. Am größten ist die Unterstützung für Klimaschutz in Ländern des globalen Südens, in denen Menschen schon heute weitaus stärker von Klimawandelfolgen betroffen sind, während sie selbst kaum oder gar nicht zur Erderwärmung beigetragen haben. <a href="https://www.munichre.com/de/risiken/naturkatastrophen.html#:~:text=Naturkatastrophen%20zerst%C3%B6ren%20weltweit%20jedes%20Jahr,der%20Sch%C3%A4den%20selber%20tragen%20mussten.&text=Gr%C3%B6%C3%9Ftkatastrophen%20durch%20Erdbeben%20oder%20Hurrikane,Naturkatastrophe%20mit%20den%20h%C3%B6chsten%20Gesamtsch%C3%A4den.">Die hohen Kosten für Verluste und Schäden</a> können hier aufgrund von geringer finanzieller Absicherung oder gänzlich fehlender Ressourcen oft nicht bewältigt werden. Aus diesem Grund verpflichtet das ÜvP wirtschaftsstärkere Staaten dazu, den ärmsten und verwundbarsten Ländern zu helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Formen der Unterstützung sind beispielsweise finanzielle Mittel für die Minderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an Klimawandelfolgen, die Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und die Vermittlung und der Austausch von Erfahrungen sowie Wissen.</p> </p><p> Von Kyoto nach Paris <p>Mit dem Vorläufer des ÜvP, dem <strong>Kyoto-Protokoll</strong>, trat 2005 zum ersten Mal ein internationales, völkerrechtlich bindendes Abkommen in Kraft, das absolute Treibhausgasminderungsziele setzte und vor allem die Hauptverursacher der Klimakrise, die Industriestaaten, in die Pflicht nahm. Allerdings verlor das Kyoto-Protokoll mit der Zeit an Wirkmacht: An der zweiten Verpflichtungsperiode von 2013-2020 nahmen einige der weltweit größten Emittenten nicht mehr teil. Die USA hatten das Protokoll nie ratifiziert, weil es verbindliche Ziele nur für Industrieländer vorsah und nicht für große Schwellenländer wie China oder Indien.</p> <p>2015 gelang dann dank des Einsatzes zahlreicher Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Verabschiedung des <strong>Übereinkommens von Paris</strong>. Dieses verpflichtet die 195 Vertragsparteien (darunter 194 Staaten und die EU) völkerrechtlich bindend dazu, „die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (ÜvP, 2015).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/13194/bilder/zitat_uvp_juliane_berger.png"> </a> <strong> Juliane Berger, Teil der deutschen COP-Delegation 2015 und Fachgebietsleiterin im UBA, erinnert sich </strong> Quelle: Susanne Kambor / UBA </p><p> <p>In den folgenden <strong>Interviews</strong> teilen weitere Protagonist*innen von Paris ihre Perspektive auf das Abkommen und die Ereignisse von 2015.</p> <p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: Persönliche Erinnerungen </p><p> Paris 2015: Ambitionierte Ziele für alle Vertragsparteien <p>Anders als das Kyoto-Protokoll verpflichtet das ÜvP alle Vertragsparteien, und nicht nur die Industriestaaten, zur ambitionierten <strong>Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen</strong>. Dabei gilt der Grundsatz der „Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten“ (ÜvP, 2015). Das bedeutet: Länder, die mehr Verantwortung für die Klimakrise tragen, vor allem die Industrieländer, sollen auch größere Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels übernehmen, und Entwicklungsländer bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und -anpassung unterstützen. Alle fünf Jahre müssen die Vertragsparteien des ÜvP ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (engl. „Nationally Determined Contributions“, NDCs) einreichen und so darlegen, welchen Beitrag sie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten werden. Auf absolute, verbindliche Ziele zur Minderung von Treibhausgasen wurde im ÜvP verzichtet, nicht zuletzt aufgrund des Widerstands der USA.</p> <p>Stattdessen gibt das ÜvP einen „Ambitionsmechanismus“ vor: Die neuesten Klimaschutzbeiträge müssen stets eine Steigerung gegenüber dem vorherigen Ziel sein und die größtmögliche Ambition darstellen. Die neuen, 2025 eingereichten NDCs sollen sich an einer <strong>Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau</strong> ausrichten. Diese Entscheidung ging 2023 aus der Globalen Bestandsaufnahme (engl. „Global Stocktake“, GST) hervor, die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet.</p> <p>Dass das <strong>1,5-Grad-Ziel</strong> in das ÜvP mit aufgenommen wurde, ist übrigens insbesondere den kleinen Inselstaaten (engl. „Small Island Developing States“, SIDS) zu verdanken, die in Paris mithilfe einiger Industrieländer – darunter auch Deutschland (als Teil der „High Ambition Coalition“, HAC) – für die 1,5-Grad-Grenze geworben hatten. Für die Inselstaaten geht es dabei um nicht weniger als ihre Existenz. Im Juli 2025 bestätigte der <a href="https://enb.iisd.org/international-court-justice-advisory-opinion-climate-change-23Jul2025?utm_medium=email&utm_campaign=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025&utm_content=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025+CID_9ac593ad858df6789008505f3d3500fe&utm_source=cm&utm_term=Read%20highlights%20and%20images">internationale Gerichtshof in einem Gutachten</a> zur Verantwortung der Staaten für die Bewältigung der Klimakrise, dass das 1,5-Grad-Ziel als primäres Temperaturziel des Pariser Abkommens zu verstehen ist.</p> </p><p> Die Architektur des Übereinkommens <p>Dank der Verhandlungen auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) in Baku in Aserbaidschan 2024, sind die letzten noch offenen Regelungspunkte abgearbeitet und entschieden worden, so dass nun alle <strong>Mechanismen des Übereinkommens von Paris</strong> vollständig umgesetzt werden können. Zur Architektur des ÜvP zählen</p> <ul> <li>die nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), die dem bereits erwähnten Ambitionsmechanismus unterliegen, sich also immer weiter steigern müssen,</li> <li>der erweiterte Transparenzrahmen (Enhanced Transparency Framework) mit einheitlichen Vorgaben für nationale Berichte zu Emissionsmengen, damit diese untereinander vergleichbar sind,</li> <li>die Globale Bestandsaufnahme (GST), die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet und</li> <li>die Marktmechanismen, die Vertragsparteien die Möglichkeit bieten, bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass im eigenen Land angerechnete Emissionsminderungen unter bestimmten Voraussetzungen in Drittländern durchgeführt werden können, beispielsweise durch den Handel mit Emissionszertifikaten.</li> </ul> <p>Außerdem gibt das ÜvP den Rahmen für die globale Klimafinanzierung, die Klimaanpassung und die Anerkennung von Verlusten und Schäden vor.</p> </p><p> Das Übereinkommen wirkt, aber nicht schnell genug <p>Ein Vergleich der früheren und aktuellen Projektionen zur Entwicklung globaler Durchschnittstemperaturen bis zum Ende des Jahrhunderts zeigt: Die Architektur und die <strong>Mechanismen des Übereinkommens von Paris funktionieren</strong> und wirken. Laut des <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2016">UNEP Emissions Gap Reports 2016</a> steuerte die Welt mit der ersten Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) 2015 noch auf eine 3,4 Grad Celsius wärmere Welt zu. Der aktuelle <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2025">UNEP Emissions Gap Report 2025</a> geht unter Berücksichtigung der neuen, bis Ende September 2025 eingereichten und angekündigten NDCs von einer globalen Erwärmung von 2,3 bis 2,5 Grad bis zum Jahr 2100 aus. Bei der Fortführung aktueller politischer Maßnahmen zur Treibhausgasminderung würde laut dem Bericht eine Erwärmung von 2,8 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts erreicht werden. Letztes Jahr lag diese Zahl in dem Bericht noch bei 3,1 Grad.</p> <p>Das Übereinkommen von Paris wirkt also <strong>noch nicht schnell genug</strong>: <strong>Mit den aktuellen NDCs sind die Temperaturziele des ÜvP nicht zu erreichen.</strong></p> <p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: Erfolge des Abkommens </p><p> Wichtige Ziele und Themen des Übereinkommens: Wo stehen wir heute? <strong>Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, idealerweise 1,5 °C (Artikel 2.1a):</strong> <p>Artikel 2.1(a) definiert das übergeordnete Ziel des Übereinkommens: die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau und am besten auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Diese Begrenzung soll die schlimmsten Folgen des Klimawandels vermeiden, das Risiko von Extremereignissen reduzieren (z. B. Dürren, Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg) und so der Menschheit noch die Möglichkeit geben, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Das 1,5-Grad-Ziel soll außerdem die steigende globale Ungerechtigkeit durch die Auswirkungen einer Erderwärmung über 1,5 Grad Celsius begrenzen. 2024 war jedoch das erste Jahr, in dem bereits eine globale Durchschnittstemperatur von plus 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit dokumentiert wurde. Setzt sich der aktuelle Erwärmungstrend fort, könnte das Überschreiten des 1,5-Grad-Ziels des ÜvP, das sich auf einen klimatologischen Zeitrahmen von mindestens 20 Jahren bezieht, bereits in den 2030er Jahren rückwirkend nachgewiesen werden.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114877">Hier finden Sie weitere Informationen zum 1,5-Grad-Ziel unter dem Übereinkommen von Paris.</a></p> <strong>Klimaschutz und Anpassung finanzieren (Artikel 2.1c und 9.1):</strong> <p>Die Kosten zum Erreichen der Pariser Klimaziele sind enorm. Eine <a href="https://www.climatepolicyinitiative.org/wp-content/uploads/2023/11/GLCF-2023-Methodology.pdf">Analyse der Climate Policy Initiative (CPI) aus dem Jahr 2023</a> kam zu dem Schluss, dass in den Jahren bis 2030 weltweit durchschnittlich <strong>Investitionen für Klimaschutz und Anpassung in Höhe von etwa 8.000 Milliarden US-Dollar pro Jahr</strong> anfallen. </p> <p>Entwicklungsländer haben nur geringe finanzielle Möglichkeiten, sind aber vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> besonders betroffen, ohne viel zu ihm beigetragen zu haben. In Paris wurde 2015 deshalb beschlossen, dass die Industriestaaten an Entwicklungsländer 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für die Bewältigung der Klimakrise zahlen sollen. Diese Marke wurde erstmals im Jahr 2022 erreicht.</p> <p>Auf der Klimakonferenz 2024 in Baku (COP29) wurde ein neues Klimafinanzierungsziel, das „New Collective Quantified Goal“ (NCQG) ausgehandelt. Das NCQG sieht vor, dass die Summe der Zahlungen an Entwicklungsländer ab 2035 auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr angehoben werden soll. Zudem soll die Klimafinanzierung durch Einbeziehung aller Akteure, darunter auch der Privatwirtschaft, ab 2035 auf insgesamt 1.300 Milliarden US-Dollar pro Jahr gesteigert werden.</p> <p>Damit verbleibt immer noch eine enorme Finanzierungslücke. Geld ist indes vorhanden – es müsste nur umgeleitet werden: Laut <a href="https://www.imf.org/en/topics/climate-change/energy-subsidies">Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF)</a> wurden fossile Energien im Jahr 2022 weltweit mit insgesamt 7.000 Milliarden US-Dollar staatlich gefördert. Bis 2030 erwartet der IWF sogar einen Anstieg fossiler Subventionen auf 8.200 Milliarden US-Dollar jährlich. Um das Klimafinanzierungsziel von 1.300 Milliarden US-Dollar zu erreichen, könnte auch eine <a href="https://unctad.org/publication/all-roads-lead-reform-financial-system-fit-mobilize-13-trillion-climate-finance">globale Finanztransaktionssteuer</a> helfen.</p> <p>Das ÜvP ruft in Artikel 2.1c dazu auf, die globalen „Finanzmittelflüsse in Einklang […] mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ zu bringen (ÜvP, 2015). Investitionen in erneuerbare Energien lenken die Weltmärkte schon heute in eine klimafreundlichere Richtung. <a href="https://www.irena.org/Publications/2025/Nov/Global-landscape-of-energy-transition-finance-2025">Globale Investitionen in die Energiewende</a> sind laut der internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) 2024 auf 2.400 Milliarden US-Dollar angestiegen. Sie konzentrierten sich allerdings großenteils auf China und Industrieländer. Außerdem bleiben sie hinter den Zielen der ersten Globalen Bestandaufnahme (u. a. Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030) zurück und reichen bei weitem nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.</p> <p>Kleine Fortschritte gab es auf der COP30 für die Finanzierung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Diese soll bis 2035 verdreifacht werden. Bislang ist aber unklar, auf welcher Summe diese Verdreifachung basieren wird.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120271">Hier finden Sie weitere Informationen zur internationalen Klimafinanzierung. </a></p> <strong>Treibhausgase reduzieren (Artikel 4):</strong> <p>Artikel 4 des Übereinkommens von Paris beschäftigt sich mit dem Klimaschutz, also dem Reduzieren der globalen Treibhausgasemissionen. Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, dass der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und „in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“ hergestellt werde soll (ÜvP, 2015). Das bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> gelangen, wie zum Beispiel durch Wälder und andere Senken wieder aufgenommen werden können.</p> <p>Aktuell besteht eine beachtliche globale Ambitions- und Umsetzungslücke bei der Reduzierung von Treibhausgasen: Um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen, wäre laut Weltklimarat ein globaler Rückgang der Treibhausgasemissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Bei vollständiger Umsetzung der <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/nationally-determined-contributions-ndcs/2025-ndc-synthesis-report">neuen, bis zum 10. November 2025 eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs)</a> wird nur ein Rückgang der Emissionen von circa 12 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 erwartet. Vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde jedoch noch erwartet, dass die Emissionen bis 2035 um 20-48 Prozent steigen.</p> <p>Zusätzlich zu den NDCs ruft das ÜvP alle Vertragsparteien dazu auf, langfristige Niedrigemissionsstrategien (engl. „Long-Term Low <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> Development Strategies“, LT-LEDS) auszuarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie Länder treibhausgasneutral werden. Bislang habe 79 Vertragsparteien des ÜvP LT-LEDS eingereicht.</p> <p>Um die Temperaturziele des ÜvP in Reichweite zu halten, muss sobald wie möglich der globale Scheitelpunkt der Emissionen erreicht werden, die Emissionen müssen also auf globaler Ebene sinken. Im <a href="https://www.nature.com/articles/s43017-025-00658-x">Jahr 2024 sind die globalen Emissionen noch um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr</a> gestiegen. </p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/116052">Hier finden Sie weitere Informationen zu nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs ).</a></p> <strong>Natürliche Kohlenstoffsenken stärken (Artikel 5):</strong> <p>Eine wichtige Rolle beim globalen Klimaschutz kommt den sogenannten naturbasierten Lösungen (engl. „Nature-based Solutions“, NbS) zu. Um die Erderwärmung zu begrenzen, brauchen wir <strong>intakte Ökosysteme, die Treibhausgase absorbieren</strong>. „Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung von Senken und Speichern von Treibhausgasen, darunter Wälder“ sind daher fest im ÜvP verankert (ÜvP, 2015).</p> <p>Auf der COP26 wurde 2021 in Glasgow entschieden, dass die Entwaldung bis zum Ende des Jahrzehnts beendet werden soll. Dennoch gingen auch 2024 weltweit 8,1 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche fast so groß wie alle Wälder Deutschlands zusammengenommen (<a href="https://forestdeclaration.org/resources/forest-declaration-assessment-2025/">Forest Declaration Assessment 2025</a>), und kaum weniger als die 8,3 Millionen Hektar jährlich zu Beginn der Dekade. Dabei ist die Landwirtschaft der Haupttreiber der Abholzung, aber auch Klimawandelfolgen wie Trockenheit und Waldbrände sorgen für erhebliche Schäden, vor allem an Tropenwäldern. Das Dilemma: Je stärker der Klimawandel voranschreitet, desto mehr büßen die Ökosysteme ihre Klimaschutzwirkung ein, etwa ihre Fähigkeit, Kohlendioxid zu binden und ihre Umgebung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> zu kühlen. Auf der COP30 in Brasilien wurde ein freiwilliger Fonds zum Schutz der Tropenwälder angestoßen. Deutschland will sich mit 1 Milliarde Euro bis 2035 beteiligen.</p> <p>Hier finden Sie weitere Informationen zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110455">naturbasierten Lösungen für Klima- und Biodiversitätsschutz</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/101283">Klimaschutz in der Landwirtschaft auf globaler Ebene</a>. </p> <strong>Transparenz herstellen (Artikel 13):</strong> <p>Der in Artikel 13 des ÜvP ausgeführte Transparenzrahmen soll „zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und zur Förderung einer wirksamen Umsetzung“ der Pariser Klimaziele beitragen (ÜvP, 2015). Er sorgt dafür, dass <strong>alle Staaten offenlegen, was sie zum Klimaschutz beitragen und welche Unterstützung sie erhalten oder leisten</strong>. Alle zwei Jahre müssen Vertragsparteien des ÜvP Transparenzberichte (sogenannte „Biennial Transparency Reports“, BTRs) vorlegen. Diese müssen Informationen über die nationalen Treibhausgasinventare, die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), ihre Anpassungsmaßnahmen sowie (bei Industrieländern) geleistete Unterstützung oder (bei Entwicklungsländern) erhaltene Unterstützung enthalten. Außerdem sollen sie Bedarfe und Prioritäten für zukünftige Unterstützung aufzeigen.</p> <p>Die Umsetzung des erweiterten Transparenzrahmens wurde 2018 auf der COP24 in Katowice beschlossen. Erstmals mussten Staaten Transparenzberichte bis Ende 2024 einreichen, etwa <strong>die Hälfte der Vertragsparteien, darunter auch Deutschland, ist dem Aufruf nachgekommen</strong>. Die Berichte dienen auch als eine Grundlage für die Globale Bestandsaufnahme.</p> <p>Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention (englisch „United Nations Framework on Climate Change“, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) hat Ende Oktober 2025 einen <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/transparency-and-reporting/reporting-and-review/reporting-and-review-under-the-paris-agreement/biennial-transparency-reports/2025-synthesis-report-of-biennial-transparency-reports">zusammenfassenden Bericht zu den Transparenzberichten</a> veröffentlicht.</p> <strong>Fortschritte messen und bewerten (Artikel 14):</strong> <p>In Artikel 14 ruft das ÜvP die Vertragsparteien zu einer regelmäßigen „Bestandsaufnahme der Durchführung dieses Übereinkommens“ auf (ÜvP, 2015). Die daraus abgeleitete <strong>Globale Bestandsaufnahme</strong> (engl. „Global Stocktake“, GST) <strong>bewertet alle fünf Jahre den kollektiven Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris</strong>. Die erste Globale Bestandsaufnahme wurde 2023 abgeschlossen. Das Ergebnis zeigte: <strong>Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen.</strong> Auf der COP28 in Dubai einigten sich die Vertragsparteien des ÜvP auf konkrete Schritte: Bis 2030 soll die weltweite Kapazität an erneuerbaren Energien verdreifacht und die Energieeffizienz verdoppelt werden. Bis 2050 sollen sich Staaten von fossilen Energien abkehren. Zudem wurde der Beschluss der COP26 bekräftigt, die globale Entwaldung bis 2030 zu stoppen und umzukehren sowie auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster und Kreislaufwirtschaftskonzepte umzusteigen.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90901">Hier finden Sie weitere Informationen zur globalen Bestandsaufnahme unter dem Übereinkommen von Paris.</a> </p> <p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: Herausforderungen </p><p> 10 Jahre nach Paris </p><p> Aufwind für die Energiewende – auch ohne die USA <p>Insbesondere zu der Entscheidung der globalen Bestandsaufnahme, die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen, gibt es Fortschritte: 2024 wurde die globale Kapazität für erneuerbare Energien um 15,1 Prozent gesteigert. Um das Ziel der Verdreifachung bis 2030 zu erreichen, <a href="https://www.irena.org/News/pressreleases/2025/Oct/World-Breaks-Renewable-Records-but-Must-Move-Faster-to-Hit-2030-Tripling-Goal-DE">bedarf es ab 2025 einem jährlichen Zuwachs von 16,6 Prozent</a>. Im ersten Halbjahr 2025 produzierten erneuerbare Energien global zudem erstmals mehr Strom als Kohlekraftwerke. Die Energieerzeugung ist, als Sektor mit den weitaus größten Emissionen, eine der wichtigsten Stellschrauben für die globale Klimatransformation.</p> <p>Die positive Dynamik in der globalen Energiewende wird sich auch durch den erneuten Ausstieg der USA aus dem ÜvP Anfang 2025 nicht aufhalten lassen. Seit die USA in der ersten Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump 2016 aus dem ÜvP ausgestiegen sind (um dann unter der Regierung von Joe Biden wieder beizutreten), hat sich auf dem internationalen Markt einiges getan. 2024 waren 91 Prozent der weltweit in Betrieb genommenen <a href="https://www.irena.org/Publications/2025/Oct/UAE-Consensus-2030-tripling-renewables-doubling-efficiency">Wind- und Solarprojekte bereits günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe</a>. Insbesondere China setzt für seine wirtschaftliche Entwicklung auf „CleanTech“ und hat sich zum Weltmarktführer erneuerbarer Technologien und elektrischer Mobilität entwickelt. <a href="https://www.iea.org/reports/global-ev-outlook-2025/trends-in-electric-car-markets-2">Mehr als jedes fünfte neu zugelassene Auto weltweit fährt inzwischen elektrisch.</a> Etwa Dreiviertel der Elektroautos weltweit wurden 2024 in China hergestellt. Auch beim Export und der eigenen installierten Leistung erneuerbarer Energien verzeichnete China 2024 ein Rekordwachstum, blieb aber gleichzeitig mit etwa 30 Prozent Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen weltweit größter Emittent, gefolgt von den USA auf Platz zwei mit etwa 14 Prozent.</p> <p>Das Ausscheiden der USA aus dem ÜvP hinterlässt somit eine enorme Lücke im globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, die derzeit weder von China noch der EU gefüllt werden wird. Auf der COP30 in Brasilien hat sich erstmals eine Allianz aus Staaten gebildet, die konkrete Schritte zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gehen wollen. Die EU hat sich zwar offiziell dafür ausgesprochen, steht aber ohne die USA als Unterstützer schwächer gegen Länder mit fossilen Geschäftsmodellen, wie Saudi-Arabien, Russland und auch China, da. </p> <p>Künftig steht die EU vor der Herausforderung, auch ohne Rückenwind durch die USA die eigene Wirtschaft konsequent weiter umzubauen und die globale Klimatransformation und den Ausbau klimafreundlicher Technologie mit anzuführen, um auch wirtschaftlich von ihr zu profitieren.</p> </p><p> Klimaschutz sichert Wohlstand <p>Insgesamt steht außer Frage, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> wirtschaftliche Vorteile hat: Gut konzipierte Klimapolitiken führen laut einer <a href="https://www.oecd.org/en/publications/2025/06/investing-in-climate-for-growth-and-development_9ce9b093/full-report.html">Studie</a> der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des United Nations Development Programme (UNDP) sogar kurzfristig zu stärkerem Wirtschaftswachstum, wie sich im Vergleich mit Szenarien zeigt, die auf aktuellen Politiken basieren. Langfristig betrachtet lohnt sich ambitionierter Klimaschutz noch viel mehr: Selbst gemäß den eher konservativen Schätzungen von OECD und UNDP verhindern ambitioniertere Klimapläne von Staaten signifikante klimawandelbedingte wirtschaftliche Verluste und sind notwendig, um langfristig Wohlstand zu sichern. Laut der Studie würden ambitionierte Klimaziele bis 2050 ein Plus von 3 Prozent und bis 2100 von 13 Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes bedeuten. Demgegenüber standen allein 2024 <a href="https://www.oecd.org/en/publications/the-climate-action-monitor-2025_1819c631-en/full-report.html">laut OECD</a> Schäden durch klimabedingte Katastrophen in Höhe von weltweit 285 Milliarden Euro. Laut einer <a href="https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/nature-studie-zu-klimaschaeden-ueberarbeitet">Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung</a> ist bis 2049 mit fünfmal höheren Kosten für Schäden durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> zu rechnen als mit Vermeidungskosten für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf zwei Grad.</p> </p><p> Trotz Schwächen historisch einzigartig <p>Das ÜvP wurde geschaffen, um Staaten den Weg hin zur Treibhausneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts zu weisen und anhand von Meilensteinen politischen Druck aufzubauen, die Klimatransformation in ihren Ländern voranzutreiben. Eine zentrale Herausforderung dabei ist, dass die globalen Anstrengungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zwar auf internationaler Ebene ausgehandelt werden, aber auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Das ÜvP ist völkerrechtlich bindend, sieht aber keine Sanktionen vor, wenn Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge nicht einreichen oder umsetzen. Ambitions- und Umsetzungslücken werden in der Globalen Bestandsaufnahme lediglich kollektiv bewertet. Zudem können Entscheidungen nur per Konsens getroffen werden, sodass einzelne Vertragsparteien ambitionierte Beschlüsse blockieren können. Diese Aspekte des Abkommens sind kritisch zu betrachten und können das Vorankommen beim Klimaschutz ausbremsen. Daran haben auch die jüngsten Verhandlungen der COP30 erinnert, bei denen auch zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP kein Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gefunden werden konnte.</p> <p>Trotz dieser Schwächen ist die internationale Zusammenarbeit unter dem ÜvP und der Klimarahmenkonvention historisch einzigartig und für die Lösung des globalen Problems <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> unverzichtbar. Heute steht die Welt im Kampf gegen die Klimakrise zwar noch nicht gut da, aber wesentlich besser, als es ohne das ÜvP der Fall gewesen wäre. Zudem haben die internationalen Verhandlungen vor allem auch kleinen Staaten, die mitunter besonders stark vom Klimawandel betroffen sind, eine lautere Stimme verliehen. Denn unter dem ÜvP zählen die Stimmen aller Vertragsparteien, unabhängig von Größe, Bevölkerung oder Wirtschaftskraft, gleichwertig. Dass die Weltgemeinschaft aktuell auf dem Kurs ist, das 1,5-Grad-Ziel zu verfehlen, kann kein Anlass sein, das ÜvP als gescheitert zu erklären. Vielmehr müssen die Ziele und Leitlinien des Abkommens ambitionierter denn je verfolgt werden, um einem immer gefährlicher werdenden Klimawandel entgegenzuwirken.</p> </p><p> Wie geht es jetzt weiter? <p>Eines der zentralen Themen der COP30 im brasilianischen Belém dieses Jahr war die <strong>Abkehr von fossilen Energien</strong>, die 2023 auf der COP28 in Dubai beschlossen wurde. Zwar konnten die Staaten in Belém keinen Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den Fossilen finden, trotzdem haben die Verhandlungen den Weg für freiwillige Initiativen von Vorreitern geebnet. Im April 2026 laden Kolumbien und die Niederlande zur ersten internationalen Konferenz zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ein. COP30-Präsident André Corrêa do Lago hat zudem die Erstellung von Fahrplänen für den Ausstieg aus den Fossilen sowie für den Stopp der Entwaldung unter seiner noch bis zur nächsten COP andauernden Präsidentschaft angekündigt.</p> <p>Freiwillige Allianzen sind für das Erreichen der Pariser Klimaziele enorm wichtig und helfen, Lücken im globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zu schließen. Für solche „Koalitionen der Willigen“ gibt es bereits viele Beispiele von <strong>Zusammenschlüssen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure</strong>. Hierzu zählt auch die auf der COP30 ins Leben gerufene „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Erhalt der für den Klimaschutz so wichtigen Tropenwälder oder die auf der COP28 in Dubai gegründete <a href="https://www.champ-climate.org/">Koalition für hohe Ambitionen und Multilevel-Partnerschaften (CHAMP),</a> die die Zusammenarbeit von nationalen und sub-nationalen Regierungsebenen beim Klimaschutz stärken soll.</p> <p>Auch <strong>internationale Energiepartnerschaften</strong> wie die „Just Energy Transition Partnerships“ (JTEP) können zum notwendigen Wandel beitragen. Sie orientieren sich an den Pariser Klimazielen und haben zum Ziel, fossile Energieträger in Entwicklungs- und Schwellenländern mit hohen Treibhausgasemissionen zu ersetzen und dabei soziale Gerechtigkeit zu stärken. <a href="https://www.bmz.de/de/aktuelles/deutsche-g7-praesidentschaft-just-energy-transition-partnerships-114320">Deutschland hat derzeit JTEPs mit Südafrika, Indonesien, Vietnam und Senegal. </a> </p> <p>Das Umweltbundesamt begleitet zudem <strong>bilaterale Klimapartnerschaften</strong>, etwa den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/115285">Deutsch-Chinesischen Track-2-Dialog</a> und den <a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/die-deutsch-brasilianische-partnerschaft-fuer-sozial-oekologische-transformation">Deutsch-Brasilianischen Track-1.5-Dialog</a>.</p> <p>Als Co-Vorsitzende bringt Deutschland sich auch im <a href="https://climate-club.org/">Klimaclub</a> ein, ein Zusammenschluss aus derzeit 46 Ländern, der sich auf Wissensaustausch zur Dekarbonisierung der Industrie fokussiert – mit dem Ziel, die Pariser Klimaziele zu erreichen.</p> </p><p> Die Rolle Deutschlands und der EU <p>Die neue Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) unter dem ÜvP weisen dieses Jahr den Weg für den globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> bis 2035. Das neue NDC der EU, das aus dem EU-Klimaziel für 2040 abgeleitet wurde, reicht wie jenes vieler anderer Vertragsparteien des ÜvP nicht aus, um bis 2035 auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Emissionspfad zu kommen.</p> <p>Die EU und Deutschland tragen historisch eine besonders große Verantwortung für den Klimawandel und liegen mit einem <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/cli_gge_foot/default/table?lang=en">Pro-Kopf-Ausstoß von 9,1 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (EU) und 10,8 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (Deutschland)</a> auch heute noch um circa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88592">60 Prozent über dem globalen Durchschnitt</a>. Sie sollten daher ihrer <a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de">selbstgesteckten Vorreiterrolle</a> beim Klimaschutz gerecht werden. Hierfür gibt es in Deutschland auch Mehrheiten: Laut der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11271">Umweltbewusstseinsstudie 2024 des UBAs</a> halten 54 Prozent der Menschen in Deutschland Umwelt- und Klimaschutz weiterhin für sehr wichtig. Dennoch fällt Deutschland derzeit im Vergleich von 63 Ländern und der EU beim Klimaschutz zurück: Beim <a href="https://www.germanwatch.org/de/93330">Climate Change Performance Index 2026</a> erreichte Deutschland nur noch Platz 22, im vergangenen Jahr hatte es noch für Platz 16 gereicht.</p> <p>Derweil schreitet der <a href="https://climate.copernicus.eu/why-are-europe-and-arctic-heating-faster-rest-world">Klimawandel in Europa seit den 1980er Jahren doppelt so schnell voran</a> wie im globalen Durchschnitt. Für Deutschland meldete der Gesamtverband der deutschen Versicherer für 2024 <a href="https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/gdv-naturgefahrenstatistik-2024-hochwasserschaeden-mehr-als-verdoppelt-188734">Schäden durch Extremwetter in Höhe von 5,7 Milliarden Euro</a> – etwa eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Dafür verantwortlich sind vor allem zunehmende Starkregenereignisse und Überschwemmungen. Während der globale Meeresspiegelanstieg besonders für kleine Inselstaaten im Pazifik bereits heute existenzbedrohend ist, macht dieser auch an europäischen Küsten nicht Halt. Laut Weltklimarat ist in diesem Jahrhundert mit einem globalen Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter zu rechnen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a>, 2021). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/109736">Dieser wird auch in Deutschland zu zunehmenden Sturmfluten und Überschwemmungen führen.</a></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/13194/bilder/ribera_zitat_de_quer_0.png"> </a> <strong> Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin, Europäische Kommission </strong> Quelle: Teresa Ribera / Europäische Kommission </p><p> Jedes zehntel Grad weniger globale Erwärmung zählt <p>Die Ziele des Übereinkommens von Paris sind nicht willkürlich gesteckt. Sie resultieren aus einem Prozess, in dem die Grenzen der politischen, technischen und sozialen Machbarkeit ausgelotet wurden. Jedes Überschreiten der Pariser Temperaturziele kann neben zunehmenden Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen schwerwiegende und möglicherweise irreversible Veränderungen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimasystem">Klimasystem</a> zur Folge haben. Das Übereinkommen von Paris bleibt auch zehn Jahre nach Verabschiedung zentrale Leitlinie und Orientierungsrahmen für den internationalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. In den vergangenen Jahren wurden viele Berichte veröffentlicht, die Lücken beim Verfolgen der Pariser Klimaziele aufzeigen. Zukünftig braucht es noch mehr konkrete Fahrpläne, wie wir diese Lücken schließen und die Ziele des Abkommens in Reichweite halten können, denn es geht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, unsere wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. <strong>Zehn Jahre nach Paris gilt: Jedes zehntel Grad zählt!</strong></p> </p><p> UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz <p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=xlhgzKP6xY0&list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0&index=5">Die Langversion des Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 504 |
| Kommune | 4 |
| Land | 72 |
| Weitere | 10 |
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