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Marktmacht bündeln

Die Studie liefert einen systematischen Überblick über relevante nicht-öffentliche Großverbraucher in Deutschland in sechs Gütergruppen (Elektromotoren, Innenraumbeleuchtung, Textilien, Reinigungsmittel, Hartbodenbeläge und IT/IKT-Geräte). Sie identifiziert 30 Umweltinnovationen mit hoher ökologischer Relevanz, für die es Großverbraucher gibt. Im Rahmen des Vorhabens wurden drei Workshops mit Großverbrauchern zu folgenden Themen durchgeführt: Pkw-Klimaanlagen mit ⁠CO2⁠ als Kühlmittel, Energieeffiziente Textiltrocknung, Biobaumwolle und Recyclingbaumwollfasern. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Aktivierung von Großverbrauchern vielversprechend ist. Sie könnte den bisherigen Fokus auf die öffentliche Beschaffung und private Endverbraucher sinnvoll ergänzen und erweitern.Denn es gibt in vielen umweltrelevanten Produktkategorien Großverbraucher, die einen signifikanten Anteil der Nachfrage des Gesamtmarktes abdecken. So repräsentierten die fünf Firmenvertreter im Workshop zu Pkw-Klimaanlagen alleine rund 100.000 Pkw in Deutschland und 800.000 Pkw weltweit. Das Vorhaben und die Workshops haben gezeigt, dass nicht nur die öffentliche Hand, Hersteller und Verbraucher, sondern auch nicht-öffentliche Großverbraucher für die Umweltpolitik sehr interessante und effektive Partner bei der Förderung von Umweltinnovationen und umweltfreundlichen Produkten sein können. Dabei stellt der Dialog mit Großverbrauchern ein geringinvestives Instrument zur Förderung umweltfreundlicher Produkte dar. Der Bericht empfiehlt, zum Beispiel im Rahmen von Aufklärungskampagnen zur öffentlichen Beschaffung auch gezielter Angebote in Richtung nicht-öffentliche Beschaffer zu machen. Umso mehr, da die Grenzen zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Beschaffung vielfach fließend sind.

Anforderungen an die Ermittlung des individuellen Anteils an Altgeräten an der gesamten Altgerätemenge pro Geräteart durch Sortierung oder nach wissenschaftlich anerkannten statistischen Methode

Im Folgenden werden Begriffe gemäß der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie im vorliegenden Bericht verwendet werden, definiert. Diese sind im „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ geregelt. Das ElektroG setzt die Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in das Deutsche Recht um. Veröffentlicht in Texte | 14/2008.

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