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INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Wärmekataster, Abwärmequellen Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Abwärme quellen: Standort und Quantifizierung möglicher industrieller Abwärme quellen, teils mit Bezeichnung des Unternehmens: Ausgehend von dem Prozesswärmebedarf der Nicht-Wohngebäude (Industrie) wurde das Abwärme potenzial in den Abwärme-relevanten Wirtschaftsbranchen ermittelt. Die Potenzialabschätzungen konnte nur zu Teilen verifiziert werden, sodass die Angaben im Einzelfall zu prüfen sind. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

COHP: Aufbau eines Niedertemperatur-Warmwassersystems mit 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur aus industrieller Abwärme

Die Roche-Gruppe mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, betreibt am Standort im oberbayrischen Penzberg auf einer Fläche von 590.000 Quadratmetern (83 Fußballfeldern) eines der größten Biotechnologie-Zentren Europas mit ca. 7.500 Mitarbeitenden. Hier werden für den Weltmarkt diagnostische Proteine, Reagenzien und Einsatzstoffe sowie therapeutische Proteine biotechnologisch hergestellt. Das Unternehmen beabsichtigt mit diesem Projekt, seine Wärmeversorgung am Standort Penzberg zukünftig CO 2 -frei zu gestalten und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Derzeit erfolgt die Wärmeversorgung über die drei Verteilungsnetze Dampfnetz, Nahwärmenetz mit 90/70 Grad Celsius und Wärmerückgewinnungsnetz (WRG-Netz) mit 20/30 Grad Celsius, wobei die Versorgung des Dampf- und Nahwärmenetzes noch vollständig auf Erdgas basiert. Dieses wird in verschiedenen BHKWs und Dampfkesseln eingesetzt, um das gesamte Werk zu versorgen. Nunmehr soll das bestehende WRG-Netz zwar weiterverwendet, jedoch zu einem NT45 Netz (NiederTemperaturNetz, 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur) umgebaut werden, um auf Grundlage des höheren Temperaturniveaus nun auch Gebäude beheizen und die bestehende Dampf-Luftbefeuchtung durch Wasserbefeuchtung ersetzen zu können. Die Temperaturerhöhung von 30 Grad Celsius (des Wassers aus dem WRG-Netz) auf 45 Grad Celsius erfolgt mittels Wärmepumpen, die als Wärmequelle vorhandene Abwärmepotenziale (Prozesswärme) des Werks einsetzen. Dazu werden von den bestehenden Kältemaschinen zwei zusätzlich für die Nutzung als Wärmepumpen umgebaut und können in beiden Funktionen betrieben werden. Die Wärmepumpen werden mit 100 Prozent (zertifiziertem) Grünstrom betrieben. Mit dem NT45-Netz werden die Gebäude mit Niedertemperatur  versorgt, die bisher mit Erdgas beheizt wurden. Des Weiteren setzt der Standort bei raumlufttechnischen Anlagen auf Wasserbefeuchtung statt Dampfbefeuchtung. Die Temperierung der Luft erfolgt ebenso mit dem Niedertemperaturmedium. Der COP (“Coefficient of Performance” - Heizleistung je elektrische Antriebsleistung) von sieben und mehr ist erheblich größer als bei standardisierten Wärmepumpen, die einen COP von drei bis fünf haben. Durch die Nutzung der Abwärme wird zusätzlich der Einsatz von Kühltürmen minimiert, woraus sich Einsparungen von Wasser (36.000 Kubikmeter/Jahr), Strom (18.200 Megawattstunden/Jahr) und Bioziden ergeben. Die jährlichen CO 2 -Einsparungen liegen für 2023 bis 2025 bei 1.737 Tonnen CO 2 , steigern sich dann bis 2029 um weitere 2.171 Tonnen CO 2 , so dass diese dann ab 2030 insgesamt bei 3.908 Tonnen CO 2 liegen werden. Diese Größenordnungen zeigen, welche Potenziale in der Nutzung von Prozesswärme liegen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Roche Diagnostics GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend

lAW - industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen, Stadt Markranstädt, Gemarkungen Quesitz, Thronitz Flur 3, Thronitz Flur 4 und Kulkwitz

Die Vorhabenträgerin plant die Neuerrichtung einer Fernwärmetrasse zur Einbindung bisher ungenutzter, unvermeidbarer industrieller Abwärme. Die geplante Fernwärmeleitung mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km führt durch die Bundesländer Sachsen (5 km) und Sachsen-Anhalt (14 km). Im Abschnitt Sachsen ist die Verlegung einer Rohrleitung von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis nach Kulkwitz mit einer Leitungsdimension von DN 700 (jeweils Vor- und Rücklauf) und einem Nenndruck von 25 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen geplant. Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und den Entstehungsorten industrielle Abwärme in Leuna möglich, die derzeit überwiegend ungenutzt über Luftkühler an die Umgebung abgegeben werden.

„IAW-Industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Fern-wärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt“ in den Gemarkungen Spergau (Stadt Leuna, Landkreis Saalekreis), Wengelsdorf und Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Landkreis Burgenlandkreis), Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz (Stadt Bad Dürrenberg, Landkreis Saalekreis) sowie Prittitz (Stadt Teuchern, Landkreis Burgenlandkreis)

Die Vorhabenträgerin, die Stadtwerke Leipzig GmbH, plant die Neuerrichtung einer Fernwärmetrasse zur Einbindung bisher ungenutzter, unvermeidbarer industrieller Abwärme mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km durch die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das antragsgegenständliche Vorhaben umfasst die Verlegung einer Rohrleitung, bestehend aus zwei Rohren für den Vor- und Rücklauf, jeweils mit einer Leitungsdimension von DN 700 und einem Nenndruck von 25 bar, inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen, im Land Sachsen-Anhalt von Leuna bis an die Landesgrenze zu Sachsen (ca. 14 km). Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und den Entstehungsorten industrieller Abwärme in Leuna möglich, die derzeit überwiegend ungenutzt über Luftkühler an die Umgebung abgegeben werden. Bei der Landesdirektion Sachsen wird für den Abschnitt Landesgrenze bis nach Kulkwitz zeitgleich ein Planfeststellungsverfahren geführt. Im Rahmen dessen werden die Unterlagen ebenfalls in der Stadtverwaltung Markranstädt ausgelegt. Die Fernwärmetrasse ist räumlich eng mit dem eigenständigen Vorhaben der Vorhabenträgerin „IAW-Industrielle Abwärme – Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz“ verbunden. Vorgesehen ist, die geplante Fernwärmetrasse in einem Abstand von 2,50 m parallel der Wasserstofftrasse zu verlegen. Durch diese Schutzstreifenüberlappung sowie durch die enge räumliche Verbundenheit sollen sich positive Synergieeffekte in Bezug auf die Planung und den Bau ergeben und der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Nutzung eines gemeinsamen Baufeldes geringer gehalten werden. Für das Bauvorhaben selbst werden Grundstücke in den Gemarkungen Spergau, Wengelsdorf, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz beansprucht. Darüber hinaus sollen Grundstücke für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Spergau, Großkorbetha, Prittitz, Bad Dürrenberg und Angersdorf in Anspruch genommen werden.

Wärmekataster, Abwärmequellen Saarland

Abwärme quellen: Standort und Quantifizierung möglicher industrieller Abwärme quellen, teils mit Bezeichnung des Unternehmens: Ausgehend von dem Prozesswärmebedarf der Nicht-Wohngebäude (Industrie) wurde das Abwärme potenzial in den Abwärme-relevanten Wirtschaftsbranchen ermittelt. Die Potenzialabschätzungen konnte nur zu Teilen verifiziert werden, sodass die Angaben im Einzelfall zu prüfen sind.

lAW - industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen, Stadt Markranstädt, Gemarkungen Quesitz, Thronitz Flur 3, Thronitz Flur 4 und Kulkwitz.

Die Vorhabenträgerin plant die Neuerrichtung einer Wasserstofftrasse. Die geplante Wasserstoffleitung mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km führt durch die Bundesländer Sachsen (5 km) und Sachsen-Anhalt (14 km). Dieses Planfeststellungsverfahren betrifft den durch Sachsen verlaufenden Abschnitt. Im Abschnitt Sachsen ist die Verlegung einer Rohrleitung von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis nach Kulkwitz mit einer Leitungsdimension von DN 400 und einem Auslegungsdruck von 63 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen geplant. Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und Wasserstoffinfrastrukturen in Leuna möglich

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm

Ausreichend Potenzial für die Wärmewende in NRW vorhanden

Das energetische Potenzial an erneuerbarer und klimafreundlicher Wärme ist in NRW ausreichend vorhanden, um die Wärmeversorgung klimaneutral sicherzustellen. Das zeigen die heute (Freitag, 26. Januar 2024) vorgestellten Zwischenergebnisse einer Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW. Auftraggeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE). „In Summe übersteigen aus landesweiter Sicht die klimafreundlichen Erzeugungspotenziale den in der Studie ermittelten Raumwärme- und Warmwasserbedarf deutlich“, erläuterte Antje Kruse, Fachbereichsleiterin des LANUV-Fachzentrums Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und Erneuerbare Energien. Inwiefern das theoretische Potenzial regional genutzt werden kann, wird nun innerhalb einer Szenarienanalyse ermittelt, die im Herbst dieses Jahres vorliegen soll. NRW hat ebenso wie der Bund das Ziel, bis 2045 die Wärmeversorgung vollkommen zu dekarbonisieren. Dafür muss unter anderem der Raumwärme- und Warmwasserbedarf von 123 bis 148 TWh/a im Jahr 2045 komplett durch klimafreundliche und erneuerbare Energien gedeckt werden. In der Studie, die von einem Konsortium bestehend aus den Instituten Fraunhofer IFAM, IEG, UMSICHT, der Hochschule Bochum und dem Solar-Institut Jülich bearbeitet wird, wurden alle relevanten Wärmeerzeugungsoptionen analysiert und deren energetisches Potenzial ermittelt. Das größte bereitstehende Potential für das Jahr 2045 wurde ermittelt bei der oberflächennahen Geothermie mit einem Potenzial von 135 TWh/a, der (mittel-)tiefen Geothermie (hydrothermal) mit 38 TWh/a sowie bei der industriellen Abwärme mit einem Potenzial von 35 TWh/a. Aber auch weitere Wärmequellen wie die Abwärme von Elektrolyseuren oder Rechenzentren, weisen ein regional bedeutsames Potenzial auf. In der Studie wurde auch erstmalig das Potenzial der Freiflächensolarthermie in NRW untersucht. Mit der Potenzialstudie zur Wärmeversorgung in NRW unterstützt das LANUV die Städte und Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne nach dem Wärmeplanungsgesetz. Das Gesetz sieht vor, den Bestand und das Potenzial regional zu ermitteln und anschließend in einer Szenarienanalyse zu beschreiben, wie innerhalb des Gemeindegebiets eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden kann. Mit den vom LANUV erhobenen Daten, wird den Kommunen die Wärmeplanung erleichtert, da die landesweiten Daten als Grundlage dienen können und somit nicht von jeder Gemeinde eigens erhoben werden müssen. Alle in der Studie erhobenen Ergebnisse stehen nach Fertigstellung als Geodaten frei zum Download bereit. Mit der zurzeit laufenden Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW, vervollständigt das LANUV die umfangreichen Analysen einiger Vorgängerstudien, wie der Potenzialstudie Geothermie oder der Potenzialstudie zur industriellen Abwärme. Mit der neuen Studie wurden in einem ersten Schritt alle potenziellen klimafreundlichen und erneuerbaren Wärmequellen bis zum Jahr 2045 analysiert. In einem zweiten Schritt werden an Hand verschiedener Szenarien für jede Kommune Anwendungsmöglichkeiten dargestellt. Alle Informationen und Daten werden nach Abschluss der Studie im Energieatlas NRW zur Verfügung gestellt. Im dort integrierten Wärmekataster können alle neuen Daten zukünftig abgerufen werden, sobald diese innerhalb der Studie fertiggestellt und aufbereitet sind. Bereits heute können dort viele Daten, wie die derzeitige Raumwärmebereitstellung, abgerufen werden: www.energieatlas.nrw.de www.waermekataster.nrw.de Das neue Raumwärme- und Warmwasserbedarfsmodell ist das erste Datenpaket, welches nun im Open.NRW-Portal zur Verfügung steht und heruntergeladen werden kann. In den kommenden Monaten werden die Datenpakete um alle ermittelten Bedarfe und Potenziale ergänzt: https://www.energieatlas.nrw.de/site/service/download_daten Die Potentialstudie zur Wärmeversorgung in NRW wird im LANUV-Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und erneuerbare Energien“ bearbeitet. Das Fachzentrum hat die Aufgabe, Grundlagendaten und Lösungsansätze für die Herausforderungen, die sich aus dem anthropogenen Klimawandel und der Energiewende ergeben, zu erarbeiten und bereitzustellen. Thematische Schwerpunkte im Fachzentrum sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Strom- und Wärmewende. Das Fachzentrum betreibt die beiden digitalen Fachinformationssysteme Klimaatlas NRW und Energieatlas NRW, in denen die Arbeitsergebnisse für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Politik adressscharf und regionalisiert zur Verfügung gestellt werden. Im Fachzentrum arbeiten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Umwelt, Energie, Informatik, Kommunikation und Planung. zurück

Kohleausstieg als Gelegenheit für treibhausgasneutrale Wärmenetze

Kohleausstieg als Gelegenheit für treibhausgasneutrale Wärmenetze Wärmenetze versorgen viele Gebäude mit Energie zum Heizen und für Warmwasser. Wärmenetze müssen künftig Gebäude treibhausgasneutral versorgen. Oft kommt die Energie heute noch aus fossil versorgten Heizkraftwerken. Für viele Wärmenetze fällt durch den Kohleausstieg die bisher wichtigste Wärmequelle weg. Ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ könnte wichtige Weichen stellen und Planungssicherheit geben. In der Studie „Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamts untersucht, was der Kohleausstieg für heutige Wärmenetze bedeutet und wie sie künftig treibhausgasneutral werden können. Dafür wurden sechs sehr unterschiedliche Wärmenetze genauer betrachtet und in enger Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen der lokalen Praxispartner vor Ort treibhausgasneutrale Zukunftsszenarien für die Netze entwickelt. Es zeigte sich, dass die Wärmenetze durch den Kohleausstieg vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen stehen. Soll nicht von Kohle auf einen anderen fossilen Energieträger wie Erdgas für die Versorgung gewechselt werden, ergeben sich in der Folge auch sehr unterschiedliche Versorgungstechniken für die verschiedenen Standorte. Je nach lokalen Gegebenheiten – wie dem Zustand der versorgten Gebäude, dem Datum für den geplanten Kohleausstieg und die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen – kommen beispielsweise Geothermie, industrielle Abwärme oder Flusswasser-Großwärmepumpen in den Entwicklungsvarianten für die Praxisbeispiele zum Einsatz. Diese Ergebnisse wurden in Interviews mit Vertreter*innen der Praxispartner*innen, der kommunalen Stellen vor Ort und weiteren Akteuren*Akteurinnen diskutiert und in den lokalen Kontext eingeordnet. Es zeigt sich, dass politische Anpassungen der Rahmenbedingungen nötig sind, um im Zuge des Kohleausstiegs einen möglichst schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien durch die Betreibenden der Wärmenetze wirtschaftlich zu realisieren. Als Kern dieser Anpassungen schlagen die Autorinnen*Autoren der Studie als Empfehlung an die Politik ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ (EWG) vor. Es berücksichtigt sowohl die technischen, sozio-ökonomischen, planerischen, ökologischen und institutionellen Rahmenbedingungen. Es soll die Hemmnisse auf den verschiedenen Ebenen abbauen und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen ermöglichen. Den Kern des erarbeiteten „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ bilden die folgenden Vorschläge: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte gesetzlich garantiert werden. Für die langen Zeiträume bei der anstehenden Transformation von Wärmenetzen sollte die BEW, als wichtigstes Instrument für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen, mehr Sicherheit bei der Planung geben. Die kommunale Wärmeplanung sollte verpflichtend werden. Sie hilft Kommunen planerische Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wärmeversorgung eine gemeinsame Richtung bei der Dekarbonisierung einzuschlagen. Verpflichtende Dekarbonisierungsziele auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045 für Wärmenetze Im Zusammenspiel mit den Transformationsplänen der BEW und kommunaler Wärmeplanung sollen diese helfen die Dekarbonisierung von Wärmenetzen sicherzustellen. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollte angepasst werden. Aktuell existieren BEW und KWKG parallel für verwandte und teils gleiche Fördergegenstände. Hier können teilweise Überschneidungen abgebaut werden und dadurch die Dekarbonisierung von Wärmenetzen zielführend begleitet werden. Anpassung bei der energetischen Bewertung von Fernwärme Noch schneiden fossilversorgte KWK-Anlagen bei der energetischen Bewertung von Fernwärme sehr gut ab. Das ist mit Blick auf die Wärmewende nicht mehr sinnvoll, so dass begleitend zum EWG Anpassungen der Bewertungsmethode vorgeschlagen werden. Der Umbau von Infrastruktur ist langwierig. Damit ist es umso wichtiger, dass schnell mit der Planung der Transformation hin zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen – ohne Kohle oder fossiles Gas – begonnen wird. Liegen Pläne vor, können auch bei allen Arbeiten am Netz die in der Zwischenzeit anstehen, immer schon auf einen dekarbonisierten Zielzustand hingearbeitet werden. So können sich zum Teil auch Lock-ins verhindern lassen. Beispielsweise, wenn bei einer Erneuerung von Teilen des Wärmenetzes gleich ein neuer Rohrdurchmesser verlegt wird, der künftig mit dem Wechsel der Versorgungstechnik ohnehin notwendig werden wird. Der anstehende Kohleausstieg bietet eine große Gelegenheit diese Pläne schnell Realität werden zu lassen – wenn die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen stimmen.

Mobile trassenlose Wärmeversorgung

Die LaTherm GmbH plant, industrielle Abwärme, z.B. von Chemiewerken, Aluminium- hütten oder Müllverbrennungsanlagen, mittels eines Latentwärmespeichers an Wärmekunden weiterzugeben, die nicht an Infrastrukturen wie Nah- oder Fernwärmnetze angeschlossen sind. Latentwärmespeicher arbeiten üblicherweise stationär und mit Öl als Trägermedium. Bei dem neuen, patentierten Verfahren wird als Trägermedium statt dessen Wasser verwendet, mit dem die in Natriumacetat gespeicherte Wärme entnommen wird. Durch Unterbringung des Natriumacetats in einem transportablen Container wird die Anlage außerdem mobil. Die erstmalige Anwendung der neuartigen Wärmeversorgung wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) erfolgen. Der mit Natriumacetat gefüllte Container nimmt dazu die Abwärme der lokalen Deponiegasanlage auf, speichert 60 Prozent als latente Wärme in der Kristallstruktur des Trägermediums und 40 Prozent als sensible (fühlbare) Wärme. Danach wird der Container per LKW zur Schwimmhalle am Schulzentrum in Dortmund-Brackel transportiert und die Wärme dort wieder abgegeben. Bisher verbrauchte das Schwimmbad jährlich 2.220 Megawattstunden Wärme, die aus Erdgas erzeugt wurde. Durch die Anwendung des neuen Verfahrens kann die Grundlast der Wärmeerzeugung in Höhe von 1.667 Megawattstunden Wärme durch die Abwärme aus der Deponiegasanlage gedeckt werden. Dadurch ergeben sich CO2- Emissionsminderungen von mehr als 90 Prozent. Jährlich können so 290 Tonnen CO2 eingespart werden. Der Verzicht auf das Trägermedium Öl erübrigt Auffangvorrichtungen (Bodenwannen) und verbessert darüber hinaus die problematische Abfallentsorgung. Das Speichermedium Natriumacetat kann nach seiner normativen Nutzungszeit von 15 Jahren gereinigt und erneut genutzt werden. Branche: Energieversorgung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: LaTherm GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2009 - 2010 Status: Abgeschlossen

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