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Energie als Ressource

Energie als Ressource Im letzten Jahrhundert ist der globale Energieverbrauch extrem angestiegen. Auch wenn dieser Trend gebrochen scheint, so haben insbesondere Industrieländer weiterhin einen besonders hohen Pro-Kopf-Verbrauch, zu ihnen zählt auch Deutschland. In Deutschland hat der Energieverbrauch vor dem wirtschaftlichen Krisenjahr 2009 seinen Höhepunkt erreicht. Der damalige Wert wurde in den Folgejahren nicht mehr erreicht, obwohl sich die Konjunktur wieder erholte. Der Primärenergieverbrauch ist seitdem deutlich gesunken, in geringerem Maße auch der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠. Mit der Nutzung von Energie sind eine Reihe schädlicher Auswirkungen für die Umwelt verbunden. Werden fossile Energieträger gefördert, kommt es häufig zu massiven Eingriffen in Ökosysteme. Doch auch wenn erneuerbare Energien genutzt werden, wird die Umwelt belastet werden. Die Umwandlung von ⁠ Primärenergie ⁠ in End- und ⁠ Nutzenergie ⁠ ist für einen wesentlichen Teil des Treibhauseffektes verantwortlich, beispielsweise durch die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken oder die von fossilen Kraftstoffen in Autos. Um die negativen Auswirkungen der Energienutzung zu verringern, sind zwei Strategien möglich: Einerseits kann der gesamte Energieverbrauch gesenkt werden, hierfür kommen vor allem Energieeffizienzmaßnahmen oder absolute Verbrauchssenkungen in Frage. Andererseits ist es möglich, das Energiesystem auf alternative Energieformen wie erneuerbare Energien umzustellen. In Deutschland und der EU werden beide Strategien verfolgt. Im Energieeffizienzgesetz von 2023 wurde festgelegt, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5 % unter dem Wert von 2008 liegen soll. Bis 2045 soll er 45 % unter dem 2008er-Wert liegen. Auch der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Bis 2030 soll er laut dem aktuellen „Nationalen Energie- und Klimaplan“ (NECP) bei 41 % liegen (Stand August 2024) und damit den EU-weiten Zielkorridor von 42,5 bis 45,0% untermauern. Ausführliche Informationen zur Herkunft und Verwendung konventioneller und erneuerbarer Energieträger finden sich im Daten-Bereich „Energie“ sowie auf der Themen-Seite „ Erneuerbare Energien in Zahlen “.

Europäische Energie- und Klimaziele

Europäische Energie- und Klimaziele Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden. Zielvereinbarungen Bei der ⁠ UN ⁠-Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus. Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen: ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert. Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen. Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht. Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben: So wurde durch die angepasste und am 22. November 2023 eingeführte Erneuerbare Energie Verordnung der EU das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ von 30 % auf 42,5 % gesteigert mit Ambitionen den Anteil auf 45% zu erhöhen (siehe EU KOM ). Durch die angepasste Energie-Effizienz Regulierung der EU sind am 10. Oktober 2023 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten erhöht worden. So hat die EU das Ziel für den Endenergieverbrauch auf 11.7% angehoben. Dies bedeutet für 2030 ein Primärenergieverbrauchsziel von 992.5 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und einem Endenergieverbrauchsziel von 763 Mtoe. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier . Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe EEA 2024 ). Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der ⁠ Klima ⁠- und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet: Das Ziel für die erneuerbaren Energiequellen für 2020 wurde erreicht, teilweise aufgrund der fallenden Preise für Wind- und Solarenergie. Das Verfehlen der Ziele durch einige Mitgliedsstaaten wurde durch andere Mitgliedsstaaten kompensiert. Mit der Revision der Erneuerbaren-Energien-Direktive III, hat die EU für 2030 ihr verbindliches Ziel auf 42,5% Anteil Erneuerbare Energien am ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ angehoben (siehe EU KOM ). Mit Blick auf das 2030-Ziel müssen die Ausbauraten deutlich steigen. Bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz ist eine Umkehrung des seit 2014 zu beobachtenden Trends der Energieverbrauchssteigerung (v.a. im Verkehrssektor) zu beobachten. Jedoch hat erst eine massive Verbesserung von 2019 auf 2020 zum Erreichen des 2020-Ziel geführt. Für das 2030-Ziel müssen neue Politiken und Maßnahmen zu einer deutlichen Ambitionssteigerung führen. Besonders im Gebäudesektor muss hier mit Maßnahmen nachgesteuert werden. Das Ziel für die Treibhausgasminderung im Jahr 2020 ist übererfüllt worden. Die Deutlichkeit dieser Zielerreichung geht auf den wirtschaftlichen Einbruch während der Corona-Pandemie zurück. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen aus. Um das Ziel von - 55 % weniger Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 zu erreichen, müssten die jährlichen Minderungen gegenüber den Projektionen mit bestehenden Maßnahmen (WEM) fast verdreifacht werden. Für eine Gesamtminderung von 95 % im Jahr 2050 müssten sie sogar fast um den Faktor sieben gesteigert werden. Das „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Teil davon sind die Revisionen der angesprochenen Verordnungen und Regulierungen sowie zahlreicher weiterer Gesetzespakete. Klima- und Energiepolitik in der EU | Umweltbundesamt Mit dem Impact Assessment der EU Kommission zu einem potentiellen Treibhausgasminderungsziel von 90% ggü. 1990 in 2040 hat die Kommission die Grundlage für ein solches Ziel gelegt (siehe EU KOM ). Die Aufgabe des kürzlich neu gewählten EU Kabinetts ist es nun ein solches Ziel gesetzlich zu verankern.

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert?

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠ UN ⁠), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem ⁠ Klimaschutz ⁠ nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer ⁠ Klimawirkung ⁠ von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. ⁠ UBA ⁠ an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.

Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union

Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union Die Europäische Union berichtet jährlich die Treibhausgas-Emissionen für die EU-27. Dazu werden die Emissionsdaten der Mitgliedstaaten konsolidiert und zusammengeführt, so dass ein konsistentes Gesamtinventar entsteht. Der Emissionstrend und die Verteilung auf die Kategorien folgen dabei weitestgehend denen der großen Industrieländer. Hauptverursacher 2022 verursachte die EU-27 insgesamt rund 3.375 Millionen Tonnen (Mio. t) Treibhausgase in Kohlendioxid (CO₂)-Äquivalenten (siehe Tab. „Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union“). Deutschland, Frankreich, Italien und Polen verursachten zusammen etwa 57 % davon. Deutschland allein steuerte bereits über 22 % bei. Pro-Kopf-Emissionen Bezieht man die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen 2022 auf die jeweiligen Bevölkerungen, so liegen die verursachten Mengen zwischen Malta mit nur 4,3 Tonnen (t) CO 2 -Äquivalenten pro Kopf und Luxemburg mit 12,5 t Kohlendioxid-Äquivalenten pro Kopf. Frankreich und Italien liegen mit ca. 5,8 bzw. 7,0 t eher am unteren Ende, Polen mit 10,2 t und Deutschland mit 8,9 t Kohlendioxid-Äquivalenten pro Kopf hingegen im oberen Mittelfeld (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Vergleich 2022 - Pro-Kopf-Emissionen“). Die Pro-Kopf Menge für die EU-27 insgesamt liegt bei 7,5 t. Emissionen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) Ein völlig anderes Bild ergibt sich, wenn man die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen 2022 mit der Wirtschaftsleistung in Form des BIP ins Verhältnis setzt: dann liegen Bulgarien und Polen mit 1.051 t bzw. 670 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR am oberen Ende und Deutschland (etwa 229 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR), Italien (232 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR) im guten Mittelfeld und Frankreich (166 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR) etwas darunter. Die EU-27 als Ganzes liegt bei 245 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR etwas höher, Spitzenreiter ist Schweden mit 85 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Vergleich 2022 – Emissionen pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts (BIP)“). Trends Zwischen 1990 und 2022 sanken die Emissionen der EU-27 um 1.492 Mio. t in CO₂-Äquivalenten (-31 %). An den Emissionen des Jahres 2022 hatte die Kategorie „Energie“ einen Anteil von 77 %. Seit 1990 sind die Emissionen in dieser Kategorie um 30 % zurückgegangen. Die Landwirtschaft machte knapp 11 % der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen aus. Ihr Ausstoß verringerte sich von 1990 - 2022 um 24 %. Die Emissionen der Industrieprozesse hatten 2022 einen Anteil von knapp 9 % an den Treibhausgas-Emissionen. Diese sind seit 1990 um mehr als 35 % gesunken. Die Emissionen aus der Abfallwirtschaft, welche 3,3 % der Gesamtemissionen ausmachen, nahmen im gleichen Zeitraum um rund 41 % ab (siehe Tab. „Treibhausgas-Emissionen der EU-27 nach Kategorien“). Gase Die CO₂-Emissionen dominieren mit einem Anteil von 80,6 % die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen der EU-27. Die Emissionen von Methan (CH 4 ) und Lachgas (N₂O) liegen mit einem Anteil von 12,1 % bzw. 5,3 % deutlich niedriger. Die Emissionen der Gruppe der „F-Gase“ machten als Summe zwar nur etwa 2,0 % der Gesamtemissionen des Jahres 2022 aus, nahmen aber seit 1990 um 36 % zu, was am starken Anstieg der Emissionen von Fluorkohlenwasserstoffen (H-FKW) liegt.

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenzen um knappe Ressourcen wie Frischwasser, Land und Rohstoffe steigen weltweit. Gleichzeitig nehmen damit globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradierung oder Biodiversitätsverlust zu. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist daher eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiges Thema der Umweltpolitik. Natürliche Ressourcen wie zum Beispiel Rohstoffe, Boden, Wasser und Luft sind die Grundlage unseres täglichen Lebensbedarfs und unseres Wohlstands. Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie Rohstoffe, Boden oder Frischwasser nehmen weltweit stetig zu. Ursache hierfür sind unter anderem ein nicht nachhaltiges Wirtschaftssystem, der Wohlstand der Industrieländer und neuerdings die rasante Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie ⁠ Klimawandel ⁠, Bodendegradation oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Die gegenwärtigen Produktions- und Konsummuster der industrialisierten Welt führen bei zukünftig neun Milliarden Menschen dazu, dass die Naturschranken weit überschritten sein werden. Auch aufgrund der teilweisen hohen Importabhängigkeit Deutschlands für bestimmte Rohstoffe und Produkte muss Ressourcenschonung im internationalen Kontext gesehen und müssen globale Aspekte berücksichtigt werden. Denn mit den steigenden Importen werden zunehmend auch Umweltwirkungen in die Zulieferländer verlagert. Auch die zunehmenden Ressourcenkonflikte müssen vermieden und Rohstoffsicherheit gewährleistet werden. Die Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme und der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist somit eine globale Aufgabe unserer Umweltpolitik. Ressourcenschonung folgt dem Leitbild einer in natürliche Stoffkreisläufe eingebetteten Wirtschaft mit minimalem Ressourcenverbrauch, deren Entwicklung weder zu Lasten anderer Regionen noch künftiger Generationen geht. Sie lässt sich daher nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Anreize für einen effizienten und umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen gegeben werden. Dafür gilt es, einen sorgfältig zusammengestellten „Policy Mix“ mit passgenauen Instrumenten zu wählen. Dabei sind vielfältige Strategien für abiotische und biotische Materialien, Wasser, Fläche und Energie konsistent zu verbinden und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Ressourcenschonung ist somit ein ressortübergreifendes Handlungsfeld und Großthema der Umweltpolitik. Verlässlichkeit durch politischen Konsens und wissenschaftlich fundierte Ziele dienen der Orientierung aller Akteure, insbesondere auch für langfristige Investitionsentscheidungen. Das ⁠ UBA ⁠ unterstützt hierbei. Es entwickelt Instrumente und Strategieansätze und schlägt anspruchsvolle Ziele und richtungssichere Indikatoren vor. Der Schutz natürlicher Ressourcen hat in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend hohen politischen Stellenwert erreicht. Seit der ⁠ UN ⁠-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 wird der Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen international als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung gesehen. Auf europäischer Ebene hat Ressourcenschonung mit dem im Jahr 2011 von der Kommission verabschiedete „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 an Bedeutung gewonnen. Im Ende 2019 veröffentlichten European Green Deal (EGD) ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung als zentrales Ziel enthalten. Im März 2020 wurde ein neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa verabschiedet. Weitere Strategien und Programme wurden von verschiedenen supranationale Organisationen entwickelt (u. a. UN, ⁠ OECD ⁠, G7/G20) oder finden in europäischen oder interenationalen Ländern statt. Deutschland entwickelt eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung der verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Strategien und Programme und arbeitet an deren Fortentwicklung mit.

Wirtschaft und Umwelt

Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den ⁠ Klimawandel ⁠ und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das ⁠ UBA ⁠ arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums (⁠ BMUB ⁠) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.

Atmosphärische Treibhausgas-Konzentrationen

Atmosphärische Treibhausgas-Konzentrationen Bedingt durch seine hohe atmosphärische Konzentration ist Kohlendioxid nach Wasserdampf das wichtigste Klimagas. Die globale Konzentration von Kohlendioxid ist seit Beginn der Industrialisierung um gut 50 % gestiegen. Demgegenüber war die Kohlendioxid-Konzentration in den vorangegangenen 10.000 Jahren annähernd konstant. Konzentrationen weiterer Treibhausgase tragen ebenfalls zum Klimawandel bei. Kohlendioxid Durch das Verbrennen fossiler Energieträger (wie zum Beispiel Kohle und Erdöl) und durch großflächige Entwaldung wird Kohlendioxid (CO 2 ) in der ⁠ Atmosphäre ⁠ angereichert. Diese Anreicherung wurde durch die Wissenschaft unzweifelhaft nachgewiesen. Die weltweite Kohlendioxid-Konzentration lag im Jahr 2023 bei 419,55 µmol/mol (⁠ ppm ⁠) Kohlendioxid ( NOAA 2023 ). Hinzu kommen Konzentrationen weiterer Treibhausgase, die ebenfalls zum weltweiten ⁠ Klimawandel ⁠ beitragen. Die Auswertung von Messungen der atmosphärischen Kohlendioxid-Konzentration für das Jahr 2015 an den Messstationen des Umweltbundesamtes Schauinsland (Südschwarzwald) und auf der Zugspitze hat gezeigt, dass in diesem Jahr die Konzentration an beiden Stationen im Jahresdurchschnitt erstmals über 400 µmol/mol (ppm) lag. Zum Vergleich: Die Kohlendioxid-Konzentration aus vorindustrieller Zeit lag bei etwa 280 µmol/mol (ppm). Auf Deutschlands höchstem Gipfel sind die Messwerte besonders repräsentativ für die Hintergrundbelastung der Atmosphäre, da die Zuspitze häufig in der unteren freien ⁠ Troposphäre ⁠ liegt und somit weitestgehend unbeeinflusst von lokalen Quellen ist. Im Jahr 2023 stieg der Jahresmittelwert auf der Zugspitze auf 420,7 µmol/mol (ppm) (siehe Abb. „Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre (Monatsmittel)“). Lange Messreihen ergeben ein zuverlässiges Maß für den globalen Anstieg der Kohlendioxid-Konzentration. Dank ihrer Genauigkeit ermöglichen sie es, den Effekt der Verbrennung fossiler Brennstoffe von natürlichen Konzentrations-Schwankungen zu unterscheiden. Auf dieser Grundlage kann die langfristige Veränderung des Kohlendioxid-Vorrats in der Atmosphäre mit Klimamodellen genauer analysiert werden. Die Auswertung der Messreihe vom aktiven Vulkan Mauna Loa auf Hawaii werden zur Bestimmung des globalen Kohlendioxid-Anstiegs genutzt, da sich die Messstation in größer Höhe und weit entfernt von störenden Kohlendioxidquellen befindet. Während in den 1960er-Jahren der jährliche Anstieg auf Mauna Loa (aktiver Vulkan auf Hawaii, wo) im Mittel noch bei 0,86 µmol/mol (ppm) Kohlendioxid lag, stieg der Welttrend in den vergangenen 15 Jahren im Mittel auf 2,35 µmol/mol (ppm) pro Jahr, in Mauna Loa auf 2,41 µmol/mol (ppm) pro Jahr. Gegenüber den 1950er-Jahren wurde damit der globale Kohlendioxid-Anstieg annähernd verdreifacht. Methan Bis 2023 stieg die weltweite Methan-Konzentration bis etwas über 1921,9 nmol/mol (⁠ ppb ⁠). An der Messstation Zugspitze wurde für 2023 ein Jahresmittelwert von 1994,0 nmol/mol (ppb) gemessen (siehe Abb. „Methan-Konzentration in der ⁠ Atmosphäre ⁠ (Monats- und Jahresmittelwerte)“). Lachgas Weltweit lag die Lachgas-Konzentration im Jahr 2023 bei über 336,7 nmol/mol (⁠ ppb ⁠). An der Messstation Zugspitze wurde für 2023 ein Jahresmittelwert von 337,4 nmol/mol (ppb) gemessen (siehe Abb. „Lachgas-Konzentration in der ⁠ Atmosphäre ⁠ (Monatsmittelwerte)“). Beitrag langlebiger Treibhausgase zum Treibhauseffekt In der Summe bilden Kohlendioxid (CO 2 ), Methan, Lachgas und die halogenierten Treibhausgase den sogenannten ⁠ Treibhauseffekt ⁠: Die langlebigen Treibhausgase leisteten 2022 einen Beitrag zur globalen Erwärmung (NOAA 2023) von insgesamt 3,398 W/m² (Watt pro Quadratmeter). Verglichen mit dem Stand von 1990 ergibt dies eine Zunahme von fast 49 %. Dabei leistet atmosphärisches CO 2 den vom Menschen in erheblichem Umfang mit verursachten Hauptbeitrag zur Erwärmung des Erdklimas. In Folge dieser Klimaerwärmung nimmt auch der sehr mobile und wechselnd wirkende Wasserdampf in der ⁠ Atmosphäre ⁠ zu. Im Vergleich zu CO 2 ist dieser zwar deutlich maßgebender für die Erwärmung, atmosphärisches CO 2 bleibt aber der vom Menschen verursachte Hauptantrieb. Wie stark die verschiedenen langlebigen Klimagase im Einzelnen zur Erwärmung beitragen, ist in der Abbildung „Beitrag zum Treibhauseffekt durch Kohlendioxid und langlebige Treibhausgase 2022“ zu sehen. Der größte Anteil dabei entfällt auf Kohlendioxid mit etwa 63,9 %, gefolgt von Methan mit 19,1 %, Lachgas mit 5,7%, und den halogenierten Treibhausgasen insgesamt mit 11,3 %. Obergrenze für die Treibhausgas-Konzentration Um die angestrebte Zwei-Grad-Obergrenze der atmosphärischen Temperaturerhöhung mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 66 % zu unterschreiten, müsste die gesamte ⁠ Treibhausgas ⁠-Konzentration (Kohlendioxid, Methan, Lachgas und F-Gase) in der ⁠ Atmosphäre ⁠ bis zum Jahrhundertende bei rund 450 ⁠ ppm ⁠ Kohlendioxid-Äquivalenten stabilisiert werden. Dabei ist eine kurzfristige Überschreitung dieses Konzentrationsniveaus möglich ( IPCC-Synthesebericht ). 2022 lag die gesamte Treibhausgas-Konzentration bei 523 ppm Kohlendioxid-Äquivalenten (siehe Abb. „Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre“). Um die angestrebte Stabilisierung zu erreichen, müssen die globalen Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. In den meisten Szenarien des Welt-Klimarates (IPCC) entspricht dies einer Menge von weltweiten Treibhausgas-Emissionen zwischen 30 und 50 Milliarden Tonnen (Mrd. t) Kohlendioxid-Äquivalenten im Jahr 2030. Im weiteren Verlauf bis 2050 müssten die Emissionen weltweit zwischen 40 % und 70 % unter das Niveau von 2010 gesenkt werden und bis Ende des Jahrhunderts auf nahezu null sinken. Dazu sind verbindliche Zielsetzungen im Rahmen einer globalen Klimaschutzvereinbarung erforderlich. Im Dezember 2015 vereinbarte die Staatengemeinschaft auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz unter der Klimarahmenkonvention (COP21) das ⁠ Klimaschutz ⁠-Übereinkommen von Paris. Darin ist zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen verankert, dass die durchschnittliche globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad begrenzt werden soll. Darüber hinaus sollen sich die Vertragsstaaten bemühen, den globalen Temperaturanstieg möglichst unter 1,5 Grad zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausgas-Emissionen sobald wie möglich abgesenkt werden. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll eine globale Balance der Quellen und das Senken von Treibhausgas-Emissionen (Netto-Null-Emissionen) erreicht werden. Das bedeutet die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und damit einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger. Enorme Anstrengungen sind notwendig, um dieses Ziel zu erreichen, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern in allen Staaten, insbesondere den Industrienationen. Zur Erreichung der Klimaziele hat Deutschland das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Weiterführende Informationen Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zu internationalen Klimabeobachtungssystemen: Thema: Globale Überwachung der Atmosphäre (GAW) WMO: Global Atmosphere Watch (GAW) WMO: Global Climate Observing System (GCOS) Weltdatenzentrum für Treibhausgase (WDCGG) BMVBS/DWD: Die deutschen Klimabeobachtungssysteme Wir danken der Nationalen Administration für die Ozeane und die Atmosphäre (NOAA Global ⁠ Monitoring ⁠ Division) in Boulder, USA und dem Scripps Institut für Ozeanography, La Jolla, USA für die CO 2 -Daten des GAW Globalobservatoriums von Mauna Loa, Hawaii, sowie dem Mace Head GAW Globalobservatorium, Irland und dem AGAGE Projekt für die Lachgasdaten.

Industrie

Industrie Deutschland hat im Vergleich zu vielen anderen entwickelten Volkswirtschaften eine starke Industrie. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes tragen mehr als ein Viertel zum deutschen Bruttoinlandsprodukt bei. Dies ist einer der höchsten Werte unter den Industriestaaten. Entsprechend hoch ist auch die Nutzung von Umweltressourcen durch die Industrie. Der Fokus des Datenbereiches „Industrie“ liegt auf dem „verarbeitenden Gewerbe“ und umfasst alle Branchen, die Rohstoffe und Zwischenprodukte verarbeiten und Produkte erzeugen. Die Wirtschaftsstruktur Deutschlands prägt die Art und Weise, wie die Umwelt hierzulande beansprucht wird. Das Herstellen materieller Güter belastet die Umwelt im Allgemeinen stärker als das Erbringen von Dienstleistungen. Während der Schadstoffausstoß des verarbeitenden Gewerbes in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist (siehe dazu die Datenbereiche „Luft“ und „Wasser“), ist vor allem der hohe Energiebedarf vieler Unternehmen und der damit verbundene Treibhausgasausstoß eine große Herausforderung für die deutsche Umweltpolitik. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist deshalb ein wichtiges Ziel. Auch die hohe Rohstoffintensität vieler Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bleibt künftig ein wichtiger Arbeitsbereich. Die Förderung und Aufbereitung von Rohstoffen ist mit hohen Umweltfolgen verbunden. Die Bundesregierung hat sich deshalb eine deutliche Steigerung der Rohstoffeffizienz zum Ziel gesetzt. Die Industrie wird dazu Beiträge leisten müssen, etwa durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen, also von Rohstoffen aus Abfällen. Da zudem nur ein geringer Teil der verwendeten Rohstoffe in Deutschland selbst gefördert wird, bleibt auch die Förderung hoher Umweltstandards bei ausländischen Rohstoffproduzenten etwa durch Zertifizierungssysteme eine wichtige Aufgabe

Aktuelles Wald- und Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt Leitlinie Wald

Sachsen-Anhalt ist mit 26 Prozent bewaldeter Fläche ein vergleichsweise waldarmes Land. Die größten Waldflächen befinden sich im Harz, Fläming, Dübener Heide sowie in der Colbitz-Letzlinger Heide. Die Wälder sind zu fast der Hälfte von der Hauptbaumart Kiefer geprägt. Danach folgen 13 Prozent Eiche und 10 Prozent Fichte. Der Wald in Sachsen-Anhalt mit einer Fläche von über 500.000 Hektar, von denen sich über 54 Prozent im Eigentum von rund 53.000 Privatwaldbesitzenden befinden, ist geprägt von kleinstrukturiertem Waldbesitz und auf den ärmeren Standorten wesentlich bestockt mit Kiefer als der Hauptbaumart. Der Wald ist landschaftsprägend und aufgrund seiner ökologischen Vielfalt von herausragender Bedeutung für die Erhaltung des Naturhaushaltes. Sachsen-Anhalts Wälder bieten nicht nur Erholung sondern auch Einkommen und Arbeit im ländlichen Raum und sind zugleich Grundlage für die heimische Holzwirtschaft. Holz als nachwachsender Rohstoff ist weltweit ein knappes Gut. Daher hat die Nutzung von Holz in unseren heimischen Wäldern aus globaler Verantwortung eine große Bedeutung. Die Forstwirtschaft verfolgt das Ziel, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu erhalten. In einer zunehmend naturfernen Arbeitswelt kommt dem direkten Erleben von Natur im Wald eine wachsende Bedeutung zu. Erholung im Wald und Waldpädagogik sind für eine Industrienation lebenswichtig. Mit der Leitlinie Wald (pdf) hat sich die Landesforstverwaltung bei der Bewirtschaftung des Waldes zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung verpflichtet. Die Leitlinie beinhaltet die Strategie des Landes für die Waldbewirtschaftung. Sie ersetzt die erste Leitlinie des Landes aus dem Jahr 1997. Die Leitlinie Wald ist eine Empfehlung für alle Forstleute und Waldbesitzer.

Marktdaten: Mobilität

Marktdaten: Mobilität Die Ausgaben privater Haushalte für Verkehr fließen vor allem ins eigene Auto, zunehmend auch ins Elektroauto. Der Marktanteil von Elektroautos (BEV) nahm zwar deutlich zu. Allerdings ist nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. China treibt den globalen Autobestand nach oben. Elektro- und Hybridfahrzeuge: Hybride weiter vor Elektro Dank staatlicher Förderung ist der Absatz an E-Autos seit 2020 deutlich angestiegen. Während 2019 nur etwa 63.000 batterie-elektrische E-Autos (BEV) verkauft wurden, waren es 2023 mit rund 524.000 fast neunmal so viele. Damit ist auch der Markanteil von batterie-elektrischen E-Autos von 1,8 % in 2019 auf 18,4 % in 2023 innerhalb von vier Jahren deutlich angestiegen (siehe Abb. „Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb“). Trotzdem wurden weiterhin mehr Hybridfahrzeuge (Plug-in- und nicht aufladbare Hybridfahrzeuge) als BEV neu zugelassen (840.000 gegenüber 524.000). Die Daten werden vom Kraftfahrtbundesamt erhoben. Globaler Autobestand: China stockt weiter auf Der weltweite Bestand an Personenkraftfahrzeugen (Pkw) hat sich in den letzten 44 Jahren mehr als vervierfacht: von 275 Millionen Pkw in 1978 auf über 1,3 Milliarden Pkw 2022 (siehe Abb. „Weltweiter Autobestand“). Während sich im vergangenen Jahrhundert mehr als drei Viertel des Autobestands in „alten“ Industrieländern befanden, sind es im Jahre 2023 nur noch 52 % mit abnehmender Tendenz (siehe Abb. „Autobestand in Industrieländern, neuen Verbraucherländern und Entwicklungsländern“). Besonders anschaulich wird diese dynamische, für den globalen Ressourcenschutz extrem kritische Entwicklung beim Vergleich der Bestandszahlen von Deutschland und China (siehe Abb. „Autobestand in Deutschland und China“). Während China trotz seiner hohen Bevölkerungszahl im vergangenen Jahrhundert für den Automarkt eine unbedeutende Größe war, ist der Autobestand 2023 fünfundzwanzigmal so hoch wie noch zur Jahrtausendwende. Seit 2012 gibt es mehr Pkw in China als in Deutschland. Trotzdem liegt die Autodichte in China mit 126 Pkw auf 1.000 Einwohner*innen immer noch weit unter der Autodichte in Deutschland (582 Pkw auf 1.000 Einwohner*innen).

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