Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Umweltbundesamt rechnet für 2021 allerdings wieder mit Anstieg der CO₂-Emissionen 2020 wurden in Deutschland insgesamt 728,7 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Das sind rund 71 Millionen Tonnen bzw. 8,9 Prozent weniger als 2019 und 41,3 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen die Ergebnisse der finalen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Am deutlichsten sind die Emissionen in der Energiewirtschaft zurückgegangen. Mit 407,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Nicht-EU-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) hält Deutschland 2020 sein Budget aus der Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD) wieder ein. Jedoch kann der geringe Überschuss von 3,5 Millionen Tonnen nicht das kumulierte Defizit der Vorjahre ausgleichen. Deutschland muss daher Emissionsberechtigungen von anderen Mitgliedstaaten zukaufen. Patrick Graichen, Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz : "Wir stehen vor einer enormen klimapolitischen Herausforderung. Wir müssen das Tempo erhöhen und die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft aktiv gestalten. Die Klimaziele erfordern bis 2030 fast eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung. Zur künftigen Einhaltung der Jahresemissionsmengen im Klimaschutzgesetz sind zusätzliche Maßnahmen die alle Sektoren betreffen dringend erforderlich. Mit dem Start des Klimaschutz-Sofortprogramm bringen wir jetzt alle notwendigen Gesetze und Maßnahmen dafür auf den Weg." Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die Coronakrise hat 2020 die Emissionen stark sinken lassen. Das wird aber nicht von Dauer sein, denn 2021 stiegen die Emissionen nach unseren ersten Prognosen wieder an. Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, brauchen wir daher mehr Energie aus Wind und Sonne, mehr Elektromobilität und eine Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien sowie eine grundlegende Transformation der Industrieproduktion. Die ersten Schritte sind dazu getan, jetzt müssen alle Ressorts an die Umsetzung gehen.“ Das UBA wird seine vollständige Prognose der CO₂-Emissionen 2021 am 15. März 2022 veröffentlichen. Im Jahr 2020 konnte die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen 2020 deutlich reduzieren, und zwar um 38,1 Millionen Tonnen oder 15,2 Prozent. Besonders stark ging der Einsatz von Stein- und Braunkohlen zurück. Die Nutzung von emissionsärmerem Erdgas nahm dagegen aufgrund von gesunkenen Gaspreisen und vergleichsweise hohen CO₂-Zertifikatspreisen leicht zu. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern stieg insbesondere durch die günstige Witterung für die Windenergie an Land ebenfalls an. Aufgrund der Corona-Krise sank der Stromverbrauch. Das führte in der Summe zu einem unerwartet hohen Emissionsrückgang, obwohl Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg 2 vom Netz ging und damit die aus Kernenergie erzeugte Strommenge sank. Den deutlichsten Emissionsrückgang verzeichnete die Braunkohle. Im Laufe des Jahres 2019 wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Das wirkte sich noch 2020 emissionsmindernd aus. Die Stromerzeugung aus Steinkohle ging trotz eines erheblichen Rückgangs im Vorjahr und der Inbetriebnahme des Kraftwerkes Datteln 4 in 2020 noch einmal deutlich zurück. Die Emissionen der Haushalte stiegen um 0,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 0,3 Prozent, während die Emissionen aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um zwei Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 7,0 Prozent sanken. Emissionsmindernd wirkte sich der Lock-Down aus, als Restaurants, Theater, Schwimmbäder etc. geschlossen blieben. Dem entgegen wirkte ein leicht erhöhter Heizölabsatz, aufgrund der vergleichsweise günstigen Preise und des für 2021 angekündigten nationalen Brennstoffemissionshandels. Allerdings fiel dieser Lagerhaltungseffekt deutlich niedriger aus als im Jahr 2019. Die CO₂-Emissionen des Verkehrs sanken für das Jahr 2020 gegenüber 2019 deutlich, obwohl der Bestand an Pkw im 13. Jahr in Folge weiter zugenommen hat. Mit 147,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten liegen die Verkehrsemissionen um knapp elf Prozent unter 2019 und damit wieder unterhalb des Wertes von 1990. Die Emissionen des Pkw-Verkehrs sind gegenüber dem Vorjahr sogar um 13 Prozent gesunken. Der Großteil dieser Minderung ist darauf zurückzuführen, dass bedingt durch die Corona-Pandemie im Schnitt deutlich weniger gefahren wurde. In deutlich geringerem Umfang haben mehr Elektro-PKW und höhere Beimischungen von Biokraftstoffen zum Emissionsrückgang beigetragen. Die Fahrleistung der Lkw lag trotz Corona-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr nur wenig niedriger und die Emissionen der Nutzfahrzeuge gingen um fünf Prozent zurück. Die Emissionen des inländischen Flugverkehrs gingen prozentual deutlich zurück (-53 Prozent). Die sogenannten „diffusen“ Treibhausgasemissionen, z. B. durch die Freisetzung von Grubengas, sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente oder 5,1 Prozent. Deutliche Rückgänge gab es auch bei industriellen Prozessen. Hier sanken die Emissionen um über sieben Prozent bzw. 4,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier spielen Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise eine wichtige Rolle, die in den Branchen allerdings unterschiedlich ausfielen. Die deutlichste Minderung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung stark zurückging. Im produzierenden Gewerbe gab es überwiegend leichte Emissionsrückgänge. In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um 0,8 Millionen Tonnen auf 56,1 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Gründe dafür sind ein vergleichsweise geringer Einsatz von Mineraldünger, sinkende Rinderbestände und die erneut trockene Witterung. Mit fast 88 Prozent dominiert auch 2020 Kohlendioxid (CO₂) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH₄) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N₂O) mit knapp vier Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 39,2 Prozent, Methan um 58,7 Prozent und Lachgas um 51,4 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 28,9 Prozent gesunken. Mit den Rechtsvorschriften zur Lastenteilung wurden für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Zeiträumen 2013-2020 und 2021-2030 festgelegt. Diese Ziele betreffen Emissionen aus den meisten Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, so die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, aber auch Teile des Industriesektors. Die genaue Berechnung der für die ESD relevanten Emissionen und damit auch der nötigen Zukäufe von Zertifikaten aus anderen Mitgliedstaaten erfolgt durch die EU-Kommission. Neben Gutschriften aus Vorjahren und einem Zukauf von Zertifikaten kann eine Überschreitung auch mit den Einsparungen im Jahr 2020 verrechnet werden. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2020 (siehe Pressemitteilung 07/2021 vom 15.03.2020) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2021 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2022 vorstellen.
Auch große Industrieländer können ihre CO2-Emissionen bis 2050 um 95 Prozent senken Kann ein Industrieland wie Deutschland seine menschengemachten Treibhausgasemissionen fast vollständig vermeiden? Die Antwort, die das Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Studie gibt, fällt positiv aus: „Technisch ist es möglich, den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um fast 100 Prozent zu vermindern. Und zwar mit heute schon verfügbaren Techniken.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Unser jährlicher Pro-Kopf-Ausstoß von heute über 10 Tonnen CO2-Äquivalente kann auf weniger als eine Tonne pro Kopf im Jahr 2050 sinken. Im Vergleich zu 1990, dem internationalen Bezugsjahr, entspricht das einer Reduktion um 95 Prozent. Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts annähernd treibhausgasneutral werden.“, sagte der UBA-Präsident bei der Präsentation der UBA-Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland 2050“. Für eine vollständige Treibhausgasneutralität müssten zusätzlich Emissionen in anderen Ländern – über deren eigene Klimaschutzverpflichtungen hinausgehend – sinken, um die dann noch verbleibende Tonne pro Kopf auszugleichen. Die entscheidenden Weichenstellungen stehen im Energiesektor an, so Flasbarth: „Strom, Wärme und herkömmliche Kraftstoffe verursachen derzeit rund 80 Prozent unserer Treibhausgasemissionen. Wir können unseren Endenergieverbrauch im Jahr 2050 gegenüber 2010 aber halbieren und vollständig durch erneuerbare Energien decken. So können wir mehr als Dreiviertel der Emissionen vermeiden. Dafür brauchen wir weder Atomkraft, noch müssen wir CO 2 im Untergrund verklappen.“ 95 Prozent weniger Treibhausgasemissionen sind nur möglich, wenn alle Sektoren einen Beitrag leisten. Neben dem Energiesektor (inklusive Verkehr) sind Industrie, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft gefragt. Die Emissionen der Landwirtschaft und aus bestimmten Industrieprozessen lassen sich leider nicht vollständig vermeiden. Daher ist eine vollständig regenerative Energieversorgung das Kernstück des UBA -Szenarios – und zwar sowohl für die Strom-, als auch für die Wärme- und Kraftstoffversorgung. Für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse: „Statt Pflanzen wie Mais und Raps allein zum Zweck der Energieerzeugung anzubauen, empfehlen wir auf Biomassen aus Abfall und Reststoffen zu setzen. Diese stehen auch nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion“, sagte Flasbarth. Zentral für eine fast treibhausgasneutrales Deutschland ist, den künftig zu 100 Prozent erneuerbar erzeugten Strom in Wasserstoff, Methan und langkettige Kohlenwasserstoffe umzuwandeln. Bei diesen Power-to-Gas und Power-to-Liquid genannten Verfahren wird Solar- und Windstrom genutzt, um mittels Elektrolyse von Wasser und weiterer katalytischer Prozesse das Gas Methan oder flüssige Kraftstoffe herzustellen. Diese können dann als Ersatz für Diesel oder Benzin genutzt werden, ebenso als Ersatz für Erdgas zum Heizen von Wohnungen eingesetzt sowie als Rohstoffe in der chemischen Industrie dienen. Erste erfolgreiche Pilotprojekte zu dieser Technik gibt es bereits in Deutschland. Allerdings ist dieser Prozess mit hohen Umwandlungsverlusten verbunden und derzeit noch teuer. Weitere Forschung – auch zu anderen Optionen bei der Mobilität und Wärmeversorgung – ist nötig. Der Verkehrssektor verursacht heute rund 20 Prozent der Klimagase. Diese können bis zum Jahr 2050 auf null sinken. Ganz wichtig dazu ist, unnötigen Verkehr überhaupt zu vermeiden. Nicht vermeidbare Mobilität sollte möglichst auf Fahrrad, Bus und Bahn verlagert werden. Bei Pkw und Lkw muss zudem die technische Effizienz der Fahrzeuge deutlich besser werden. Der wesentliche Schlüssel für null Emissionen im Verkehrssektor ist die Umstellung auf erneuerbare Energien: „Autos werden im Szenario des Umweltbundesamtes für das Jahr 2050 knapp 60 Prozent der Fahrleistung elektrisch erbringen. Flugzeuge, Schiffe und schwere Lkw werden in Zukunft zu einem großen Teil weiterhin auf flüssige Kraftstoffe angewiesen sein – dann aber als klimaverträglich hergestellte, synthetische Flüssigkraftstoffe, hergestellt im Power-to-Liquid-Verfahren.“, sagte Flasbarth. Ob und in welcher Form die strombasierten Kraftstoffe dann für einzelne Verkehrsträger bereitgestellt werden können, bedarf der weiteren Forschung. Sämtliche Raum- und Prozesswärme für die Industrie wird laut UBA-Szenario bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Strom und regenerativ erzeugtem Methan erzeugt. Hierdurch sinken die energiebedingten Treibhausgasemissionen vollständig auf null. Die prozess- bzw. rohstoffbedingten Treibhausgasemissionen sinken immerhin um 75 Prozent auf etwa 14 Millionen Tonnen. Die heute sehr stark erdölbasierte Rohstoffversorgung der chemischen Industrie müsste dazu auf regenerativ erzeugte Kohlenwasserstoffe umgestellt werden; so entstünden künftig fast keine Treibhausgasemissionen etwa bei der Ammoniakherstellung oder anderen chemischen Synthesen. Die Emissionen aus dem Sektor Abfall und Abwasser sind bis heute schon stark gesunken und liegen laut UBA im Jahr 2050 bei nur noch drei Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Nötig wäre dazu, noch mehr Deponiegase zu erfassen und in Blockheizkraftwerken zu nutzen. Auch eine bessere Belüftung von Kompostanlagen für Bioabfall kann künftig noch stärker helfen, dass sich kein klimaschädliches Methan in den Anlagen bildet. Der größte Emittent im Jahr 2050 könnte die Landwirtschaft mit 35 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten sein. Da technische Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um diese Minderung zu erreichen, ist es notwendig, den Tierbestand vor allem der Wiederkäuer zu verringern. Das Umweltbundesamt ist in seinem Szenario davon ausgegangen, dass Deutschland im Jahr 2050 weiterhin eines der führenden Industrieländer der Welt ist. Die Studie stellt nur ein technisch mögliches Szenario dar – und ist keine sichere Prognose dessen, was kommen wird. Dargestellt wird eine technisch mögliche Zukunft im Jahr 2050. Der Transformationspfad von heute bis 2050 wird ebenso wenig betrachtet, wie ökonomische Fragen zu Kosten und Nutzen. Außerdem wurde angenommen, dass das Konsumverhalten der Bevölkerung sich nicht grundlegend ändert. Mit klima- und umweltfreundlicheren Lebensstilen ließen sich die Klimaschutzziele deshalb natürlich noch leichter erreichen. Die 95-prozentige Treibhausgasminderung leitet sich aus Erkenntnissen der Wissenschaft ab. Auf diesen Erkenntnissen basiert auch die internationale Vereinbarung, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dazu muss der weltweite Ausstoß an Klimagasen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 50 Prozent sinken, für die Industrieländer entspricht das um 80-95 Prozent weniger als 1990. Entsprechende Klimaschutzziele haben sich Deutschland und die EU gesetzt.
Energiewirtschaft mit großen Minderungen 2019 wurden in Deutschland insgesamt 809,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind rund 46 Millionen Tonnen bzw. 5,4 Prozent weniger als 2018 und 35,1 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Am deutlichsten sind die Emissionen im Bereich Energiewirtschaft zurückgegangen. Mit 444,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Nicht-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) überschreitet Deutschland erneut sein Budget aus der Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD). Anders als 2016, 2017 und 2018 kann Deutschland 2019 die Überschreitung nicht durch Überschüsse aus Vorjahren ausgleichen. Ob Deutschland in der Folge zum Ausgleich Emissionsberechtigungen von anderen EU-Staaten kaufen muss, hängt von der Entwicklung im Jahr 2020 ab: Sollten die Treibhausgasemissionen im letzten Jahr in den Bereichen Verkehr und Gebäude 2020 deutlich gesunken sein, könnte das Defizit von 2019 noch ausgeglichen werden. Andernfalls müsste Deutschland Emissionsberechtigungen kaufen. Die Entscheidung darüber wird voraussichtlich 2022 fallen, wenn die finalen Emissionen 2020 feststehen. Die Energiewirtschaft hat ihre Treibhausgasemissionen 2019 deutlich reduziert, um 49,6 Millionen Tonnen oder 16,6 Prozent. Drei wesentliche Faktoren führten zu dieser Minderung: (1) ein verringerter Einsatz von emissionsintensiven Kohlekraftwerken zugunsten von Gaskraftwerken. Hier macht sich neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas vor allem die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels bemerkbar, die zu höheren CO2 -Preisen geführt hat. In der Folge war der Betrieb von Gaskraftwerken wieder wirtschaftlicher. (2) 2019 wurden Steinkohlekraftwerke mit insgesamt 3,5 Gigawatt Leistung stillgelegt oder in die Netzreserve überführt. Die 2019 in die Sicherheitsbereitschaft übernommenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke haben ebenfalls zur Minderung beigetragen. (3) Weiterhin ist 2019 der Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion deutlich gestiegen. Grund dafür ist allerdings nicht in erster Linie der Bau neuer Anlagen, sondern ein besonders wind- und sonnenreiches Wetter . Demgegenüber stiegen die Emissionen der Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um sieben Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bzw. 9,4 Prozent. Diese Steigerung ist insbesondere durch einen gestiegenen Heizölabsatz in Folge niedriger Heizölpreise bedingt. Nach dem deutlichen Rückgang 2018 sind auch die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors 2019 wieder leicht gestiegen. Mit 165,5 Mio. t CO2-Äquivalenten liegen sie um knapp ein Prozent über dem Vorjahreswert und damit auch wieder oberhalb des Wertes von 1990. Getrieben wird diese Entwicklung weiterhin durch den Straßenverkehr. Durch höheren Fahrzeugbestand sowie Zuwächse der Verkehrsleistung stiegen Kraftstoffabsatz und damit die Emissionen gegenüber dem Vorjahr (um 1,2 Prozent gegenüber 2018). Effizienzverbesserungen neuer Kraftfahrzeuge konnten den Anstieg der Emissionen des Verkehrs damit nur dämpfen, nicht aber verhindern. Durch das Ende des Steinkohlebergbaus 2018 sanken die sogenannten „diffusen“ Treibhausgasemissionen, z. B. durch die Freisetzung von Grubengas, um 1,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder 16,4 Prozent. Leichte Rückgänge konnten auch im Bereich der industriellen Prozesse erreicht werden. Hier sanken die Emissionen um drei Prozent bzw. 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, vor allem durch verminderte Emissionen insbesondere in der Stahlindustrie. In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um 0,65 Millionen Tonnen auf 61,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Weiterhin wurde weniger Mineraldünger eingesetzt und die Tierbestände nahmen ab. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: "Diese Trends verdeutlichen, was in den kommenden Jahren gelingen muss: Ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien ist notwendig, und in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft müssen endlich Durchbrüche zum Klimaschutz gelingen. Nur so können wir unsere ambitionierteren Klimaziele erreichen." Mit fast 88 Prozent dominiert auch 2019 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit sechs Prozent und Lachgas (N2O) mit 4,3 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 32,4 Prozent, Methan um 58,2 Prozent und Lachgas um 45,9 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 18,2 % gesunken. Die Entwicklung der F-Gas-Gruppen verläuft weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien, sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute, sanken die SF6- bzw. FKW-Emissionen seit 1995 deutlich, wohingegen die H-FKW-Emissionen seitdem erheblich anstiegen. Die Emissionen des fluorierten Gases Stickstofftrifluorid (NF3) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 an. Mit den Rechtsvorschriften zur Lastenteilung wurden für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Zeiträumen 2013-2020 und 2021-2030 festgelegt. Diese Ziele betreffen Emissionen aus den meisten Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, so die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, aber auch Teile des Industriesektors. Die genaue Berechnung der für die ESD relevanten Emissionen und damit auch der etwaig nötigen Zukäufe von Zertifikaten erfolgt durch die EU-Kommission. Neben Gutschriften aus Vorjahren und einem Zukauf von Zertifikaten kann eine Überschreitung auch mit möglichen Einsparungen im Jahr 2020 verrechnet werden. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2019 (siehe Pressemitteilung 11/2020 vom 16.03.2020) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2020 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2021 vorstellen.
UBA und weitere Behörden übermitteln Beschränkungsvorschlag für PFASs an Europäische Chemikalienagentur Europäische Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), haben heute einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007. Für Deutschland haben neben dem UBA die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammen mit den niederländischen, dänischen, norwegischen und schwedischen Behörden den Vorschlag erarbeitet. Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar 2023 vorgesehen. An diesem Tag ist auch eine hybride Pressekonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Behörden geplant. PFAS steht für Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Diese Chemikalien sind so stabil, dass sie lange in der Umwelt verbleiben und sich in Nahrungsketten anreichern können. PFAS werden weltweit in Gewässern, Luft und Böden nachgewiesen. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. Bislang gibt es nur wenig Möglichkeiten, PFAS zu umgehen. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend beworbene Produkte. Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Und Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichteter Einmal-Pappbecher ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle. Der Beschränkungsvorschlag der europäischen Behörden wurde unter REACH , der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund von bislang nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFASs ist eine Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFASs, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Im Rahmen dessen wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten. Für den Tag der Veröffentlichung planen die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden eine Pressekonferenz, bei der die Inhalte des Beschränkungsvorschlags vorgestellt werden. Nächste Schritte: ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen. Voraussichtlich am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte soll am 5. April 2023 stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben. Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut REACH-Verordnung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die Ausschüsse darstellen. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.
By ratifying the Kyoto Protocol, Germany undertook to make annual reports to the United Nations Framework Convention on Climate Change ( UNFCCC ) about Germany’s emissions of greenhouse gases. This is done in the National Inventory Report (NIR), which under the Common Reporting Format (CRF) is required to observe a specific organisation. This means that waste management aspects are only to be found in the “Waste” sector. However, this sector includes only those greenhouse gas emissions which are associated with landfill, biological treatment (including biological treatment in M(B) plants), and incineration without energy generation. By contrast, the benefits of waste recovery as material or energy are integrated in other sectors (“Energy”, “Industrial Process”). Veröffentlicht in Texte | 61/2010.
Umweltbundesamt übermittelt finale CO2-Berechnungen an EU-Kommission. 2017 wurden in Deutschland insgesamt 906,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 4,4 Millionen Tonnen bzw. 0,5 Prozent weniger als 2016 und 27,5 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die Europäische Kommission übermittelt hat. „Bis 2030 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um 70 Prozent. Aber vor allem der Verkehrssektor bewegt sich weiterhin in die falsche Richtung. Die Emissionen sind erneut gestiegen und liegen nun schon zwei Prozent über den Emissionen des Jahres 1990. Immer mehr Fahrzeuge, immer mehr Güter auf der Straße und immer größere und schwerere Autos führen natürlich auch zu steigenden Emissionen. Hier muss nun endlich etwas passieren“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Insgesamt emittierte der Verkehrssektor 2017 fast 168 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Den größten Anteil daran (über 96 Prozent) hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen 2017 um 2,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente anstiegen. Die deutlichsten Minderungen erreichte mit 19,5 Millionen Tonnen die Energiewirtschaft. Trotz weiterhin sehr hohem Überschuss im Stromaußenhandel sanken hier die Emissionen durch den verringerten Einsatz von Steinkohle, infolge gestiegener Nutzung erneuerbarer Energieträger (insbesondere der Windkraft) sowie durch Stilllegungen bzw. Überführungen in die Sicherheitsbereitschaft von Kraftwerkskapazitäten deutlich auf nun 313 Millionen Tonnen. In der Landwirtschaft sanken 2017 ebenfalls die Treibhausgasemissionen leicht gegenüber dem Vorjahr auf 66 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Das sind 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr und 16,3 Prozent weniger als 1990. Ausschlaggebend ist ein geringerer Einsatz von mineralischen Düngern. Im Bereich der industriellen Prozesse stiegen die Emissionen dagegen um 2,5 Prozent auf insgesamt 64 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahr an, dominiert durch die gute konjunkturelle Entwicklung in der Metall- und der Zementindustrie. Die Entwicklungen in den anderen Branchen heben sich gegenseitig nahezu auf. Mit 88 Prozent dominierte auch 2017 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH 4 ) mit 6,1 Prozent und Lachgas (N 2 O) mit 4,2 Prozent, Hauptquelle ist hier die Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 24,2 Prozent, Methan um 54,3 Prozent und Lachgas um 41,3 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6-) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 34,4 bzw. 88,9 Prozent. Die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) sind seitdem um 32,2 Prozent anstiegen. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2017 (siehe Pressemitteilung 08/2018 vom 27.03.2018 ) gehen auf Aktualisierungen der damals vorliegenden vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die aktuellen detaillierten Übersichten der Treibhausgasemissionen 1990 – 2017 finden Sie unter http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envxd4xlg . Die Nahzeitprognose für die Treibhausgasemissionen 2018 wird im März 2019 vorgelegt.
Neu gegründetes Fachgebiet untersucht Wege zu einer CO₂-neutralen Industrie Das Umweltbundesamt (UBA) eröffnet am 25. April 2024 einen neuen Standort in Cottbus. Künftig forschen hier zehn UBA-Mitarbeitende zum Thema Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrs. Das neu gegründete Fachgebiet soll sich mit lokalen Akteuren austauschen und vernetzen. Die Bundesregierung unterstützt die Einrichtung des neuen UBA-Standortes in Cottbus auf Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. Acht der zehn Mitarbeitenden am neuen UBA -Standort in Cottbus gehören dem Fachgebiet „Dekarbonisierung in der Industrie“ an und untersuchen künftig, wie sich energieintensive Industrieprozesse unter Berücksichtigung weiterer Umweltbelange klimaneutral umgestalten lassen. Auf dieser Grundlage unterstützen sie unter anderem eine entsprechende Fördermaßnahme der Bundesregierung – die Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz – mit der Branchenexpertise des UBA. So soll insbesondere die Elektrifizierung von Industrieprozessen sowie die Reduzierung prozessbedingter CO 2 -Emissionen vorangetrieben werden. Zwei weitere Mitarbeitende, die sich mit dem Thema Verkehr befassen, untersuchen sowohl Dekarbonisierungsoptionen als auch die Umwelt- und Klimawirkungen von schweren Nutzfahrzeugen im Straßenverkehr sowie von alternativen Kraftstoffen im Seeverkehr. UBA-Präsident Dirk Messner zur Eröffnung des neuen UBA-Standorts in Cottbus: „Die Dekarbonisierung unserer Industrie ist eine zentrale Weichenstellung auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die gesellschaftlichen Anstrengungen zum Schutz unseres Klimas können nur mit einer starken und leistungsfähigen Industrie erfolgreich sein – nicht gegen sie. Ich bin überzeugt, dass es uns gelingen wird, diesen Prozess zum Erfolg zu führen, und freue mich, dass wir als UBA unseren Teil dazu beitragen können. Die Lausitz ist eine der Regionen, die von dieser Transformation künftig profitieren wird, deswegen ist Cottbus genau der richtige Standort für das neue Fachgebiet des UBA.“ Durch den neuen UBA-Standort im Cottbuser Stadtzentrum sollen darüber hinaus langfristige Netzwerke zu Akteuren der lokalen Wirtschaft und zu Forschungseinrichtungen in der Region entstehen und bereits existierende Kontakte ausgebaut werden. Der Austausch mit regionalen Partnern wie dem Kompetenzzentrum für Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg sowie dem Praxislabor für Kraft- und Grundstoffe aus grünem Wasserstoff in der Lausitz (PtX Lab) ist dabei wesentlicher Bestandteil der Arbeit der UBA-Fachleute vor Ort. Der Lausitz-Beauftragte des brandenburgischen Ministerpräsidenten, Dr.-Ing. Klaus Freytag, begrüßt die Eröffnung des neuen UBA-Standortes in Cottbus: „Die neuen Bundesbehörden in der Lausitz, insbesondere im Oberzentrum Cottbus, sind wichtige Partner und Unterstützer im Strukturwandel. Das UBA begleitet mit seiner Expertise die vielfältigen Herausforderungen der Transformation in den Braunkohlerevieren. Die Expertise ist jetzt vor Ort in Cottbus, ein guter Tag für das Revier und seine Menschen!” Prof. Dr.-Ing. Michael Hübner, Vizepräsident für Forschung und Transfer der BTU Cottbus-Senftenberg, sagt: „Wir freuen uns sehr, dass sich das UBA für einen Standort in Cottbus entschieden hat. Das Thema Dekarbonisierung, das in Cottbus in den Bereichen Industrie und Verkehr mit weiteren Partnern, wie beispielsweise dem KEI, als Schwerpunkt gesetzt ist, passt sehr gut zur Forschung an der BTU. Unsere Profillinien „Dekarbonisierung und Energiewende“ sowie „Globaler Wandel und Transformation“ sind dabei hervorragende Schnittstellen zu den neuen Fachgebieten und ermöglichen zahlreiche Kooperationen, zum Beispiel in den Themen Energie und Umweltschutz. Diese bieten viel Potential und Synergien zu weiteren Forschungsbereichen, die wir für die Gestaltung einer nachhaltigen, lebenswerten Zukunft nutzen können.“
Whether in mouse pads, toys, or bathing shoes – polycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs) are ubiquitous. We encounter PAHs as atmospheric pollutants produced by small combustion units (such as fireplaces and stoves in homes), traffic, industrial processes, and tobacco smoke. They can also be detected in foodstuffs, especially at summertime BBQ events or in smoked products. What are polycyclic aromatic hydrocarbons and what risk do they represent? Why do we find PAHs time and again in objects of everyday use, and why do we encounter them on a daily basis? What is done to address the problem, and what can each individual do? The German Environment Agency ( UBA ) would like to answer these and other questions in this publication. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.
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