Das Projekt "Unterstuetzung und wissenschaftliche Begleitung der 'Lokalen Agenda 21' Initiativen in der Gemeinde Markersdorf (Sachsen)" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Zittau,Görlitz, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, Fachgruppe Ökologie und Umweltschutz.Zwischen der Hochschule Zittau/Goerlitz und der Gemeinde Markersdorf wurde am 10.07.1998 ein Kooperationsvertrag ueber die Zusammenarbeit und wissenschaftlich-konzeptionelle Unterstuetzung bei der Realisierung des Lokalen Agenda 21 Prozesses in der Kommune Markersdorf geschlossen. Die Forschungsarbeiten sind zunaechst im Studiengang 'Oekologie und Umweltschutz' (verantwortlich: Prof.Dr. B. Delakowitz) angesiedelt und wurden mit der Vergabe von einer Diplomarbeit (Matrikel NOE 94) und vier Praktikumsarbeiten (NOE 95) begonnen. Im weiteren Verlauf ist die Einbeziehung weiterer Fachbereiche vorgesehen. Bisher erfolgten: - Vorbereitung und Durchfuehrung einer Auftaktveranstaltung fuer die BuergerInnen der Gemeinde, - Durchfuehrung einer Informationsveranstaltung zum Thema betriebliches Umweltmanagement vor dem oertlichen Unternehmerverband, - Initiierung einer Diplomarbeit zum Thema Kommunales Umweltmanagement, - Initiierung von vier Praktikumsarbeiten zu (a) Bachpatenschaften, (b) Umweltbildung an Schulen 1 Bau von Modellanlagen fuer regenerative Energieerzeugung, (c) kommunales Energiemanagement, (d) Digitale Karte.
Das Projekt "Textile Laundry Sustainability - Nachhaltigkeit in der Wäscherei und Textilreinigung: Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards für die Branche Textilreinigung und Wäschereien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: INTRASYS Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation mbH.
Das Projekt "Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und -verwertung in Galvanikanlagen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Das Projekt "Optimierung, Erweiterung und Weiterentwicklung der Software EPM-KOMPAS zur Umweltleistungsmessung und -bewertung" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Umweltökonomie.In Kooperation mit einem Kreis sächsischer Industriepartner (mittelständische Unternehmen der Maschinenbaubranche) und Industrieverbänden (u.a. VDMA, ZVEI, BDI etc.) wurde die Software EPM-KOMPAS in interdisziplinärer Zusammenarbeit an der Professur Betriebliche Umweltökonomie im bereits abgeschlossenen BMBF-Forschungsprojekt EPM-KOMPAS 'Environmental Performance Measurement als Instrument für nachhaltiges Wirtschaften: Konzeption, Operationalisierung und Multiplikation eines Controllinginstruments zur Umweltleistungsmessung als Grundlage für eine Publicly Available Specification' entwickelt. Die Software folgt dem Ansatz des integrierten Managements von Umwelt-, Qualitäts- und Risikoaspekten und kann als Einstiegshilfe aber auch zum Ausbau eines Umweltmanagements in mittelständischen Unternehmen genutzt werden. Im betrieblichen Umweltmanagement wird heute im Anforderungs- und Spannungsfeld der Praxis, Leistungen und Erfolge auch der ökologischen Steuerung zu messen und nachzuweisen, nach den tatsächlichen Ergebnissen eines Umweltmanagementsystems sowie nach konsistenten Kriterien zu deren Messung, Bewertung und Beurteilung gefragt. Daher wurde mit der Software EPM-KOMPAS ein speziell für mittelständische Unternehmen (KMU) entwickeltes Controllinginstrument zur Umweltleistungsmessung mit steuernder, nicht allein berichtender Funktion an der TU Dresden erarbeitet, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Umweltleistung in den betrieblichen Entscheidungsprozess zu integrieren. Durch seinen umfassenden Ansatz kann der EPM-KOMPAS großen Einfluss auf die Entscheidungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse im Unternehmen ausüben. Eine Integration in die vorhandenen Controllingprozesse der Unternehmen ist demzufolge anzustreben. Denn auf der Grundlage der gemessenen Umweltleistung eines Unternehmen/Prozesses/Produktes können unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. So sollen basierend auf dem Konzept der Ursachen-/Treiberanalyse und der ökologischen Erfolgsspaltung eine direkte Steuerung und Beeinflussung der Umweltleistung möglich sein. Die Analyse dieser Leistungstreibergrößen stellt eine strukturierte Methode zur Dekomposition von Daten der Ökobilanz und anderer ökologieorientierter Instrumente hin zu beeinflussbaren Treiber- und Einflussgrößen, d.h. Referenzpunkten der Entscheidung, dar. Der EPM-KOMPAS unterstützt dabei beim: Handhaben von Gefahrstoffen, Abfällen, Emissionen; Anlegen von Stoff- und Energieströmen (Bilanzen); Festlegen von Umweltzielen; Bewerten von Umweltmaßnahmen; Generieren von Berichten (für Behörden); Recherchieren auffälliger Stoff- und Energieströme; Kontrollieren der Ergebnisse/Erfolge. Neben diesen Funktionen wurde der EPM-KOMPAS mit Freiheitsgraden entwickelt, um offen für individuelle Bedürfnisse zu sein: wählbare Systemgrenzen (Betrieb, Prozess, Produkt); Offenheit für andere Bewertungsmethoden; Unabhängigkeit von Beratungsdienstleistungen: Software arbeitet mit 'Stillem Moderator'; ...
Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 wurde die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei innereuropäisch grenzüberschreitenden Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind. Genereller Hinweis: Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können. Aktueller Hinweis: Aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 ergibt sich, dass dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz , Naturschutz und nukleare Sicherheit unter anderem die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung übertragen werden. Dieser Erlass hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt. Sofern sich die Zuständigkeiten zukünftig ändern sollten, wird diese Webseite aktualisiert werden. Zuständigkeiten von „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im UBA und Rechtsgrundlagen In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlichen Verbraucherschutzrechts regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege. Verbraucher*innen setzen ihre Rechte entweder selbst durch und/oder Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten gehen gegen die „schwarzen Schafe“ mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor. Darüber hinaus setzt das UBA im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks „Consumer Protection Cooperation“ (kurz: „CPC“) grenzüberschreitend die kollektiven wirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen durch. Grundlage der Zusammenarbeit ist die Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, die sogenannte CPC-Verordnung. Durch diese wurden Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, die in den Mitgliedstaaten die Benennung zuständiger Behörden sowie einer zentralen Verbindungsstelle vorsehen. Zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). Als eine von mehreren zuständigen Behörden wurde das Umweltbundesamt (UBA) benannt, mit der Folge, dass hier die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ eingerichtet wurde. Die CPC-Verordnung zielt auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen ab. Bei Verstößen gegen „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“ (= alle im Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten Verordnungen und Richtlinien) ergreift die zuständige Behörde alle erforderlichen und verhältnismäßigen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Für die überwiegende Zahl der aufgeführten Verordnungen und Richtlinien ist das UBA zuständig. Neben dem UBA sind im CPC-Netzwerk folgende weitere deutsche Behörden im Rahmen ihrer Aufgabengebiete tätig: das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-VSchDG). Wie setzt die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ die Verbraucherrechte europäischer Bürger*innen durch? In die Zuständigkeit des UBA fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken – wie irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – verbieten. Bei einem Verstoß oder einem dahingehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank, dem Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (kurz für Internal Market Information System), in beide Richtungen gestellt: Das UBA wird auf Ersuchen seiner ausländischen Partnerbehörden tätig oder ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher*innen zu schützen. Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das UBA die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten oder Dokumente verlangen und ggf. auch Durchsuchungen vornehmen sowie die Einstellung von Verstößen durch die*den Unternehmer*in schriftlich anordnen und ggf. Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen. Es ist aber grundsätzlich auch befugt, die Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu suchen und mit ihnen über Zusagen zu verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Schließlich kann das UBA, statt selbst vorzugehen, auch einen Dritten – Verbraucher- oder Unternehmerverband – damit beauftragen, zivilrechtlich auf das Abstellen der Verstöße hinzuwirken und dies ggf. im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen. Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das UBA auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten „Sweeps“. Das sind stichprobenartige Marktüberprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen*Kunden machen, den gesetzlich vorgegebenen Kriterien genügen. Ein Fallbeispiel Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite. Die so genannten „Green Claims“ sind aber nur ein denkbares Handlungsfeld. Dark Patterns, Subscription Traps und unklare AGB sind ebenfalls zu nennen. Wohin können sich Verbraucher*innen wenden? Verbraucher*innen können sich bei Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einer Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale über den vermuteten Verstoß informieren oder dort eine Beschwerde einreichen. Für individuelle Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist darüber hinaus das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mit Sitz in Kehl zuständig. Außerdem können Verbraucher*innen sich an die rechtsberatenden Berufe oder Verbraucherschlichtungsstellen wenden. Das UBA und die Organisationseinheit „Verbraucherschutz und Durchsetzung“ sind keine Beschwerdestellen. Wie erfährt das UBA von Rechtsverstößen? In der Regel erhält das UBA vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die Anregung, ein Verfahren einzuleiten, wenn dort eine Vielzahl von Beschwerden gegen ein Unternehmen vorliegen. Weitere Ersuchen können sich aus den jährlich stattfindenden „Sweeps“ im CPC-Netzwerk (siehe oben) ergeben, bei denen zu einem bestimmten Thema Marktstichproben durch das UBA vorgenommen werden.
Klimaschutzministerin Katrin Eder, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Bauministerin Doris Ahnen unterzeichnen mit Vertretern aus Bausektor und Verwaltung Vereinbarung zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft auf dem Bau. So soll insbesondere die öffentliche Hand bei Abrissmaßnahmen den selektiven Rückbau konsequent umsetzen und verstärkt Recyclingbaustoffe bei neuen Bauprojekten einsetzen „In Bauwerken sind gigantische Mengen an Material und Energie gespeichert. Wird ein Gebäude abgerissen oder Teile davon renoviert, werden diese quasi wieder frei und können genutzt werden. Alleine der hierbei anfallende mineralische Abfall verursacht mehr als 50 Prozent des Gesamtabfalls in Deutschland und wird leider immer noch sehr häufig auf Deponien beseitigt. Mit dem „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ wollen wir dem entgegenwirken und durch den Einsatz von Recyclingmaterialien Energie und Ressourcen sparen, das Bauen kosteneffizienter machen sowie wertvollen freien Deponieraum erhalten“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Bauministerin Doris Ahnen am heutigen Montag in Mainz. Dort unterschrieben sie mit insgesamt zwölf Bündnispartnern die Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“, die durch verschiedene Maßnahmen dafür sorgen soll, dass Baumaterialien länger und wiederholt verwendet werden. Dies schont Ressourcen und schützt das Klima, da beispielsweise die Herstellung von Zement sehr energieintensiv ist. So kam etwa auch beim Neubau des Laborgebäudes des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz Recycling-Beton zum Einsatz, beim Wiederauffüllen von Leitungsgräben in Bad-Neuenahr-Ahrweiler wurde nach dem Wiederaufbau an vielen Stellen Flüssigboden verwendet, der recycelte Gesteinskörnungen beinhaltet. Für die Herstellung von Flüssigboden entstand nach der Flutkatastrophe eine Anlage in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Bündnis Kreislaufwirtschaft am Bau entstand bereits 2012. Durch neue Gesetze, etwa durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung 2023, wurde die Vereinbarung nun erneuert und konkretisiert. Schon bisher gab es regelmäßigen Erfahrungsaustausch, Infoveranstaltungen und eine gemeinsame Internetplattform ( www.kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de ). Die Kooperation zwischen den Bündnispartnern soll zukünftig weiter intensiviert werden. „Ziel ist es, dass Bauteile wie Türen und Geländer wiederverwendet werden, aber auch, dass durch den selektiven Rückbau sortenreine Bauabfallfraktionen anfallen, die nach definierter Aufbereitung als Schüttmaterial für den Tiefbau oder beispielsweise in Recyclingbeton im Hochbau eingesetzt werden können. Deshalb setzen wir schon bei der Planung darauf, dass beim Bau bereits an den Rückbau gedacht wird und Gebäude- und Gebäudeteile möglichst lange genutzt werden. Hierdurch werden Recyclingmaterialien leichter verfügbar und können etwa über Bauteil- und Bauabfallbörsen wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden. Deshalb bieten wir u.a. Schulungen für Architektinnen und Architekten, vernetzen einzelne Akteure der Baubranche und informieren die Öffentlichkeit“, so Klimaschutzministerin Eder. „Je mehr Materialien im Kreislauf, statt auf einer Deponie landen, desto mehr Ressourcen sparen wir. Dies gilt auch für die Ressource Platz: Denn Deponien haben zunehmend ein Kapazitätsproblem – sie sind bald voll. Daher entstehen vor allem beim Abriss und anschließendem Neubau hohe Baukosten, da die Entsorgung kostspielig ist. Neue Deponien auszuweisen oder bestehende zu vergrößern, stößt regelmäßig auf Widerstände. Zudem bedeutet Kreislaufwirtschaft stets, das Klima zu schützen, indem Energie und Material gespart werden.“ Ein bundeweites Vorzeigeprojekt sei dabei, so Eder, die im Ahrtal entstandene Clusterinitiative Boden- und Bauschuttmanagement. Eine Boden- und Bauschuttplattform soll verhindern, dass Material erst kostspielig entsorgt und dann wieder, wenn es gebraucht wird, herangeschafft werden muss, da Abriss und Wiederaufbau nicht zeitgleich erfolgen. Die Vereinbarung zielt dabei nicht nur auf Gebäude der öffentlichen Hand ab, sondern auch auf den Straßenbau. „Auch für den Erhalt und den Ausbau unserer Straßen und Brücken werden große Mengen an Rohstoffen benötigt. Für einen Kilometer Bahn-, Straßen- oder Radwegtrasse wird Gesteinsmaterial in einer Größenordnung von jeweils mehreren Tausend Tonnen benötigt. Das bedeutet: wir haben auch in Zukunft einen hohen Rohstoffbedarf für den dringend notwendigen Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur!“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt. „Selbstverständlich kommt beim Straßenbau in Rheinland-Pfalz auch heute schon Baustoff-Recycling zum Einsatz, insbesondere bei den Baumaßnahmen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz im Asphaltbereich“, erklärte Schmitt und dankte dem LBM für sein Engagement. Schmitt betonte jedoch auch, dass neben dem Baustoff-Recycling weiterhin eine verlässliche regionale Primärrohstoffversorgung wichtig sei. „Gerade die großen Mengen benötigten Gesteinsmaterials für den Straßenbau können nicht unbegrenzt weit transportiert werden. Und nicht alles ist recyclebar. Daher bleibt eine verlässliche heimische Rohstoffversorgung ebenso bedeutend. Durch kurze Transportwege wird auch dadurch Klima- und Ressourcenschutz erreicht. Zudem sollten wir weitere innovative Ansätze betrachten, bei denen wir durch Innovationen den Rohstoffeinsatz verringern können, um auch auf diese Weise kosten- und ressourcenschonender bauen zu können“, so Schmitt. Die Vereinbarung zielt zudem auf die verstärkte Berücksichtigung von gütegesicherten RC-Baustoffen ab. Diesen Sekundärbaustoffen soll, wenn sie geeignet sind und keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen, der Vorzug gegeben werden. Dieses Vorgehen kann die Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingbranche wie auch die regionale Verfügbarkeit von RC-Baustoffen fördern. „Ressourcenschonender Beton, sogenannter R-Beton, ist ein gutes Beispiel eines innovativen und zugelassenen Baustoffs, der zum Klima- und Ressourcenschutz beiträgt. Neben Kostenvorteilen lassen sich so auch Belastungen aus dem Schwerlastverkehr vermeiden – mit positiven Auswirkungen auf Klimaschutz, Umwelt und Gesundheit. In Hochbaumaßnahmen des Landes haben wir R-Beton verwendet: Sowohl im neu errichteten Landesuntersuchungsamt in Koblenz als auch zuletzt bei dem Neubau des Polizeipräsidiums in Ludwigshafen wurde in großem Umfang R-Beton verbaut“, sagte Bauministerin Doris Ahnen. Rohstoffe und Energie seien knapp und kostenintensiv. „Eine etablierte Entsorgungs- und Recyclinginfrastruktur ist essentiell. Daran arbeiten alle Partner des Bündnisses für Kreislaufwirtschaft auf dem Bau Rheinland-Pfalz mit großem Engagement“, so Ahnen. Die alte Vereinbarung des Bündnisses hatte das zukunftsweisende System der freiwilligen „Gütekontrolle Rheinland-Pfalz“ für Produzenten von Recyclingbaustoffen in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die seit 2023 bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung regelt in direkt vergleichbarer Weise nunmehr die Güteüberwachung für alle aufbereiten mineralischen Abfälle, also etwa Beton-Bauschutt. Das bedeutet, dass die Qualität des recycelten der von neu produzierten Material entspricht. Dies erfolgt durch eigene, aber auch durch Fremdkontrollen, durch anerkannte Institutionen und Prüflabore. Zudem ist die Prüfung der bauphysikalischen Eignung identisch. Bei recycelten Materialien werden zusätzlich noch Schadstoffgehalte kontrolliert und überwacht. Auch diese dürfen die von herkömmlichen Materialien nicht überschreiten. Hier machte sich das lange Bestehen des Netzwerks bereits bezahlt: Durch die sehr gute Vernetzung der Bündnispartner ergaben sich insbesondere bei der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in Rheinland-Pfalz wesentliche Erleichterungen bzw. eine schnellere Umsetzung der Vorgaben. So konnte beispielsweise der Baustoffüberwachungsverein RP, Hessen, Saarland als eine der bundesweit ersten Güteüberwachungsgemeinschaften nach Ersatzbaustoffverordnung bereits im August 2023 anerkannt werden. So konnten alle länderspezifischen Regelungen, Vollzugshinweise, Handbücher und ähnliches rechtzeitig und sogar schon vorzeitig angepasst werden. Die Bündnispartner sind: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. Gemeinde- und Städtebund e.V. Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz e.V. Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz Baustoffüberwachungsverein Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. Industrieverband Steine und Erden e.V. Architektenkammer Rheinland-Pfalz Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Weitere Infos sowie die vollständige Vereinbarung erhalten Sie hier: https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau Eine Übersicht über Bauteilbörsen, gibt es hier: https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Service/Links/Baustoffboerse_Typo3.pdf Der Internetauftritt der Clusterinitiative ist seit dem 15. November 2023 erreichbar unter www.bb-cluster.de . Die Seite bietet Informationen zur Clusterinitiative, Neuigkeiten, Verknüpfungen zu Schulungsprogramm und Internetseiten der Landesbehörden sowie eine Verbindung zur Plattform Site Depot Community ( https://community.sitedepot.de ). Diese bietet die Möglichkeit, sogenannte „Haufwerke“ (Angebot) und „Kippstellen“ (Nachfrage) auf „Baustellen“ einzutragen, Sichtbarkeit zu erzeugen und damit Angebot und Nachfrage zusammenzubringen.
Gründung der „Allianz für das Wasser“ als Beratungsgremium für Umsetzung des „Zukunftsplan Wasser“ „Die Zukunftsvision für das Wasser ist in Rheinland-Pfalz im ‚Zukunftsplan Wasser‘ festgehalten. Mit dem Zukunftsplan wurde auch ein umfangreiches Arbeitsprogramm mit 144 Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen vereinbart. Für dessen Umsetzung bedarf es der aktiven Mitwirkung aller relevanten und beteiligten Institutionen. Die ‚Allianz für das Wasser‘ wird diesen Prozess begleiten“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz bei der Gründungsveranstaltung der „Allianz für das Wasser“. Die „Allianz für das Wasser“ ist ein Beratungsgremium, zu dem Landesbehörden verschiedener Ressorts, Umweltverbände, kommunaler Verbände, Landwirtschafts-, Winzer-, Fischerei- und Forstwirtschaftsverbände, Wirtschafts- und Industrieverbände, Architekten- und Ingenieurkammer und Verbände der Energie- und Wasserwirtschaft gehören. Beim „Zukunftsplan Wasser“ handelt es sich um ein dynamisches, fortzuentwickelndes Strategiepapier, das regelmäßig überprüft und wenn notwendig fortgeschrieben wird. Ziel der Allianz ist es, den Wandel in der Wasserbewirtschaftung strukturiert mitzugestalten. Dies soll die Allianz durch regelmäßigen Austausch und Kooperation, Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren, Förderung von Synergien, Transparenz von Fortschritten und Adressieren von Herausforderungen erreichen. Mitglieder der Allianz können bei ihren Treffen Hinweise, Anregungen und Bedenken äußern und diskutieren. Das schließt insbesondere die Erörterung von Lösungsvorschlägen für die Umsetzung von Maßnahmen mit Konfliktpotenzial sowie die Bewertung von Ergebnissen des periodischen Monitorings und das Einbringen von Vorschlägen für neue Initiativen und Maßnahmen von landesweiter Bedeutung mit ein. „Die ‚Allianz für das Wasser‘ ist Plattform, Impulsgeberin und Partnerin zugleich – für alle, die sich aktiv an der Umsetzung des Zukunftsplans beteiligen“, so Erwin Manz. Mit der Allianz soll das Zukunftsanliegen Wasser auch in die Breite getragen werden. So können die einzelnen Mitglieder jeweils in ihren Gremien und Netzwerken wirken, um negative Entwicklungen beziehungsweise Interessenskonflikte frühzeitig einzufangen. Positive Entwicklungen können als das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung aller kommuniziert werden, was langfristig weitere Entwicklungen beziehungsweise Vorhaben zur Umsetzung der Maßnahmen im Zukunftsplan erleichtert. Die Geschäftsstelle der Allianz ist im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in der Abteilung Wasserwirtschaft angesiedelt. Das Büro Infrastruktur und Umwelt aus Darmstadt wird die Geschäftsstelle in der Anfangsphase unterstützen. Die Geschäftsstelle wird als Knotenpunkt für Informationen, Organisation und Koordination der Allianzaktivitäten fungieren. Bei ihrer konstituierenden Sitzung befasste sich die „Allianz für das Wasser“ neben der Vereinbarung des weiteren Prozesses der Zusammenarbeit mit einem Überblick über den Umsetzungsstand der prioritären Maßnahmen und der Vorstellung zweier kürzlich abgeschlossener Maßnahmen, dem Wasserversorgungsplan Teil 2 sowie mit der Etablierung eines Beratungsschwerpunkts zum Wasserrückhalt in der Fläche. In Zukunft werden sich die Mitglieder der Allianz ein- bis zweimal jährlich in Präsenz treffen. „Der Zukunftsplan ist eine echte Gemeinschaftsaufgabe. Es braucht ein breites Aktionsprogramm über Sektor- und Ressortgrenzen hinweg. Alle relevanten Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure, die das Wasser nutzen, schützen oder von Fragen des Wasserressourcenmanagements potentiell betroffen sind, müssen einbezogen werden, um die Herausforderungen im Bereich Wasserressourcen und -management erfolgreich zu meistern. Mit der ‚Allianz für das Wasser‘ sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Zukunftsplan Wasser nicht nur ein Papier bleibt, sondern eine kraftvolle Grundlage für konkretes Handeln wird – für ein zukunftsfähiges Wassermanagement in Rheinland-Pfalz“, so Erwin Manz. Zum Hintergrund Der im Koalitionsvertrag verankerte „Zukunftsplan Wasser“ wurde am 30. Oktober 2024 von Klimaschutzministerin Katrin Eder vorgestellt. Dem vorangegangen ist ein einjähriger interdisziplinärer Beteiligungsprozess, der allen maßgeblichen Stakeholdern der Wasserwirtschaft sowie Wassernutzenden und weiteren Interessensgruppen mit Schnittstellen zur Wasserwirtschaft – auf kommunaler, Landes- und Verbandsseite – die Möglichkeit gab, den Zukunftsplan mitzugestalten.
Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort. Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate. Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Gewusst wie Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit. Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen: Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen: Frischer Schmutz lässt sich leichter entfernen als eingetrockneter Schmutz. Daher den Schmutz sofort beseitigen. Angebranntes, Saucenflecken und andere Verschmutzungen am Herd und im Backofen vor der nächsten Nutzung entfernen, damit diese nicht stärker einbrennen können. Einweichen in Wasser erleichtert ebenfalls die Reinigung. Wassertropfen am Badewannenrand, an der Duschkabine und an Armaturen nach der Benutzung entfernen. Verwenden Sie für große Flächen einen Abzieher und für kleine Flächen ein Tuch – das verhindert Kalkflecken und beugt Schimmel vor. Die Dosierung ist wichtig: Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel. Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind. Quelle: Blauer Engel EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. Quelle: Europäische Kommission Wahl des Reinigungsmittels: Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder der EU-Umweltblume . Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen. Hygiene in Küche und Bad: Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene. Normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC erfordern zur Beseitigung von Keimen keine Desinfektionsmittel. Klassische Reinigungsmittel reichen hier im Normalfall aus. Vorsicht vor Keimen an den Händen: Vor der Zubereitung von Speisen und nach jedem Toilettengang sollten Sie die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen und abtrocknen. Hängen Sie Spülschwämme und Geschirrtücher nach dem Gebrauch umgehend zum Trocknen auf. Wechseln Sie das Spül- und Trockentuch regelmäßig und waschen Sie es bei 60 Grad Celsius. So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren: Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind. Bewahren Sie Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Stellen Sie Reinigungsmittel nicht in die Nähe von Getränkeflaschen und füllen Sie sie auch nicht in Lebensmittelverpackungen um. Lesen Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett vor der Anwendung. Vermeiden Sie stark saure oder stark alkalische Reiniger, da sie bei unsachgemäßer Anwendung Reizungen oder Verätzungen verursachen können. Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte. Falls doch organische Lösemittel im Einsatz sind, sollten Sie kräftig lüften. Verzichten Sie möglichst ganz auf den Einsatz von Raumsprays und Duftspendern. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Gebrauch von Waschmitteln ( UBA -Umwelttipps). Entkalken Sie regelmäßig die Kaffeemaschine und den Wasserkocher. Sind die Heizstäbe zunehmend verkalkt, behindert das die Wärmeabgabe an das Wasser oder das Gerät geht sogar kaputt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schimmel (UBA-Publikation). Hintergrund Umweltsituation: Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen. Gesetzeslage: Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten. Marktbeobachtung: Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Wasch- und Reinigungsmittel ( UBA -Themenseite) Frühjahrsputz (Radiointerview)
Anfang Juni 2024 fand die Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik“ des Netzwerkes REACH@-Baden-Württemberg mit über 90 Teilnehmenden aus Industrie, Verbänden und Behörden in Karlsruhe statt. Das Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg ist eine Kooperation von baden-württembergischen Behörden und Industrieverbänden. Es unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der EU Chemikaliengesetzgebung REACH in der betrieblichen Praxis. Die Landesstelle für Chemikalien der LUBW in Sachgebiet 35.2 ist zugleich Koordinierungsstelle des Netzwerks. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick zu den neusten Entwicklungen im Bereich Chemikalienrecht. Spannend war für die Teilnehmenden das aktuelle Update zur EU-Chemikalienstrategie, für das Otto Linher von der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Binnenmarkt Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel angereist war. Der laufende Beschränkungsvorschlag für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) war für viele Teilnehmende das zentrale Thema, da er zahlreiche Industriezweige essentiell betrifft. Hierzu wurde sowohl der derzeitige Stand des Beschränkungsverfahren aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, als auch die damit verbundenen Herausforderungen und Alternativen aus Sicht der Industrie präsentiert und anschließend angeregt diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein Update zur geplanten CLP-Revision sowie einem Überblick zu der aktuellen EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Liebe Leser*innen, der Dialog KlimaAnpassung vom BMUV und UBA geht in die zweite Runde: Bürger*innen entwickeln in fünf Regionen Zukunftsbilder für ein klimaangepasstes Deutschland . Neben Kommunen und Regionen sind auch Unternehmen zunehmend von Extremwetterereignissen betroffen und entwickeln Anpassungsstrategien. Wie sie bei der Bewertung der Klimarisiken und Auswahl von Anpassungsoptionen am besten vorgehen, beschreibt unser Schwerpunktartikel. Auch in diesem Newsletter: UBA startet Interessenbekundungsverfahren für Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung , UBA führt repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung durch, BMUV fördert kommunale naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung . Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen Physische Klimarisiken managen Quelle: istock.com; Denis Shevchuk Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen viele Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Unternehmensbereiche können betroffen sein. Es bestehen Risiken für Mitarbeitende, für Standorte bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken regelmäßig zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren. Das Umweltbundesamt hat hierzu methodische Vorschläge erarbeitet, die sich an internationalen Normen orientieren und Anforderungen der europäischen Sustainable Finance Regulierungen, wie die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen. Unser Schwerpunktartikel stellt diese Empfehlungen für Klimarisikoanalysen in Unternehmen vor. Regionale Dialoge zur Klimaanpassung starten in Dessau-Roßlau Das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt haben den Startschuss für eine Reihe an regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung gegeben. Den Auftakt machen etwa 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Region Mittelelbe. An zwei Tagen entwickeln sie ein gemeinsames Zukunftsbild für die Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise in ihrer Region. Weitere Dialoge folgen in Wismar, Duisburg, Worms und Zwiesel. Mit dieser Reihe startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“. Die Empfehlungen aus den Dialogen ergänzen die Erkenntnisse aus der ersten Phase der Beteiligung, die bundesweit als Online-Dialog durchgeführt wurde. Alle Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung an der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie ein. Interessenbekundungsverfahren für FuE-Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung Das Umweltbundesamt fördert im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ein angewandtes Forschungsprojekt, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden sollen. Ziel ist die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf die Klimawirkungen Hitze und Dürre und Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte. Projektskizzen können bis zum 7.12.2023 eingereicht werden. Repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung gestartet Wie angepasst sind Deutschlands Kommunen an die Folgen des Klimawandels? Welche Maßnahmen setzen sie bereits um und wo sehen sie Herausforderungen? Um Städte, Gemeinden und Landkreise zukünftig noch besser bei der Klimaanpassung unterstützen zu können, wurde im Auftrag des UBA die „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ gestartet. Die Kommunalbefragung wird vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Die etwa 4700 zur Online-Befragung aufgeforderten Kommunen haben noch bis Anfang November 2023 die Möglichkeit, daran mitzuwirken. Die Ergebnisse der Befragung werden im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim stellt neue Forschungsergebnisse zur Anpassung an den Klimawandel in deutschen Kommunen und Regionen vor Da die Auswirkungen des Klimawandels regional sehr unterschiedlich sind, müssen die Städte und Regionen verschiedenartige Maßnahmen ergreifen. Die BMBF-Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln" unterstützt sechs Modellregionen und zwei Querschnittsprojekte bei der Anpassung an den Klimawandel. Welche Rolle Klimadienste dabei in der Anpassungspraxis spielen, wurde auf der vom Umweltbundesamt organisierten RegIKlim-Veranstaltung am 19. und 20. September diskutiert. In einer zweiten Forschungs- und Entwicklungsphase sollen nun die erarbeiteten Informationen und Daten aufbereitet und auf einer Internetplattform gebündelt werden. Das sogenannte Klimakataster soll dann Akteur*innen helfen, die jeweilige Region auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. UBA-Abschlussbericht zum Vorhaben „Kommunen vernetzen“ Kommunalen Austauschplattformen sollen kleineren und mittelgroßen Kommunen helfen, sich besser mit den nötigen Klimaanpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ ins Leben gerufen. Ziel war es, drei kommunale Austauschplattformen zur Verstetigung von Lern- und Austauschprozessen zu schaffen. In dem nun veröffentlichten Abschlussbericht wurden die Erkenntnisse des Projektes aufbereitet. Untersuchte Fragen waren etwa: Welche Ansätze des Peer-Learning sind geeignet, um kommunale Anpassungsprozesse zu fördern? Wie kann der Mentoring-Ansatz Kommunen zur Klimaanpassung motivieren und befähigen und wie lassen sich Netzwerkstrukturen verstetigen? Studie: Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Klimaanpassung? Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Anpassung an den Klimawandel und wie lässt sich ihre Wirksamkeit vorab feststellen? Dieser Frage geht die Studie „Qualitative und quantitative Modellierungen der Wirksamkeit von Politikinstrumenten“ des Umweltbundesamts nach. Das Dokument fasst die Ergebnisse einer ausgiebigen Recherche qualitativer und quantitativer Modellierungsansätze zur Ex-ante Analyse der Wirksamkeit von Politikinstrumenten zusammen. Unter anderem werden verschiedene Modellierungsansätze und die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit der gefundenen Ansätze auf das Politikfeld der Klimawandelanpassung erläutert. BMUV fördert kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung Mit insgesamt 65 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium (BMUV) Kommunen bei der Ausarbeitung von Anpassungskonzepten an den Klimawandel – und fördert dabei insbesondere Projekte mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Für diese Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) stehen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung. Kommunen können bis 31. Januar eine Förderung für die Ausarbeitung ihrer Anpassungskonzepte beantragen. Eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular an, wenn Sie teilnehmen möchten. Anmeldeschluss ist Dienstag, 7. November 2023. BMUV unterstützt Klimaanpassung in der öffentlichen Ausbildung Die Hochschule Darmstadt entwickelt für den Studiengang Public Management neue Standardmodule zum Thema Klimafolgenanpassung. Mit den Lerninhalten sollen die Mitarbeitenden im öffentlichen Sektor schon bei der hochschulischen Grundausbildung Wissen und Kompetenzen im Bereich Klimawandel und Klimafolgenanpassung vermittelt bekommen. Unterstützt wird die Hochschule dabei vom Bundesumweltministerium, das für die Pläne 193.000 Euro aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Verfügung stellt. Die Lerninhalte werden über fünf Semester angeboten; gestartet wird mit der Vermittlung von Grundlagenwissen zum Klimawandel und zu Nachhaltigkeitszielen. Gutachten zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt Die Folgen des Klimawandels – etwa übermäßige Hitze – machen auch vor Bürotürmen und Fabrikgebäuden nicht Halt. Welche konkreten Auswirkungen der Klimawandel auf die Arbeitswelt hat, wurde in einem Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums untersucht. Erstellt wurde das Papier mit dem Titel „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“ vom Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. Zu den zentralen Fragen gehörten: Welche Risikogruppen gibt es? Welche Branchen und Arbeitsstätten sind besonders betroffen? Welche Klimaschutz- und Anpassungspotentiale gibt es in Unternehmen und wie werden sie umgesetzt? „Let's play Klimaanpassung“: Brandenburg wird Modellstadt Brandenburg an der Havel wird zur Modellstadt für Klimaanpassungsmaßnahmen. Als eine von sieben Städten und Gemeinden wurde Brandenburg für die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ ausgewählt. Die Initiative unterstützt Modellvorhaben, die sich mit nachhaltiger Stadtentwicklung auseinandersetzen. In Brandenburg wird im Projekt „Let’s play Klimaanpassung“ nun in einem digitalen und analogen Beteiligungsprozess am Beispiel der Bauhofstraße die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer Art Reallabor mit kleinteiligen Maßnahmen erprobt. Ein darauf aufbauender Kriterien- und Maßnahmenkatalog soll dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar sein. Klimawandel treibt Baumsterben im Schwarzwald voran Die Folgen des Klimawandels tragen maßgeblich zum Baumsterben im Schwarzwald bei. Insbesondere die trockenen und heißen Sommer reduzieren das Wachstum und erhöhen die Mortalität der Bäume, zeigt eine Langzeitstudie zum Einfluss von Klimaveränderungen auf die Bäume im Schwarzwald. Erstellt wurde sie von zwei Professoren für Waldwachstum und Dendroökologie an der Universität Freiburg. Die Daten zeigen unter anderem, dass etwa aufgrund von Borkenkäferbefall etwa maximal zwölf Prozent des nachhaltigen jährlichen Zuwachses absterben, nach extrem trockenen Sommern aber lag dieser Quote bei mehr als 40 Prozent. Extremwetterkongress: neues Faktenpapier Rapide schmelzende Gletscher, brennende Wälder, extreme Hitze und starke Überschwemmungen: Die Klimaextreme in diesem Jahr sind eine Wendemarke. Zu diesem Schluss kamen Wissenschaftler*innen und Expert*innen auf dem 13. ExtremWetterKongress Ende September in Hamburg. Demnach haben die extremen Wetterereignisse ein Maß erreicht, in dem der Klimawandel und seine menschlichen Ursachen nicht mehr geleugnet werden können. Die Vortragenden mahnten in dem Zusammenhang zu mehr Klimaschutz, aber auch zu entschlossenerem Handeln im Bereich der Anpassung an die nicht mehr umkehrbaren Folgen der Klimaerwärmung. Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert schnelle Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ plädiert dafür, den klimaresilienten Umbau der Städte voranzutreiben und dabei vor allem mit Wasser nachhaltiger umzugehen. In dem Positionspapier „Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft“ fordern unter anderem die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) etwa die Verankerung der wasserbewussten Stadt in Gesetze und Verordnungen. Außerdem müssten laut Papier unter anderem Sanierungs- und Städtebauförderungsgebiete „Klima“ eingeführt und Überschwemmungsbereiche von Überbauung freigehalten werden. Naturgefahrenreport 2023 erstmals mit ausführlichem Datenservice Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Versicherer (GDV) den sogenannten Naturgefahrenreport und bilanziert dabei Unwetterschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen. Seine aktuelle Ausgabe hat der Verband nun erstmals mit einem ausführlichen Datenservice ergänzt. In dem online zugänglichen Statistikteil zum Report sind alle Graphiken, Tabellen und Karten interaktiv hinterlegt. Der Verband möchte mit den Daten den Entscheidern bei ihren Aktivitäten im Bereich Naturgefahren, Prävention und Klimafolgenanpassung unterstützen. Laut Bericht hat die deutsche Versicherungswirtschaft in den vergangenen 50 Jahren rund 233 Milliarden Euro für die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen ausgegeben. Hessisches Landesamt hilft bei Auswahl klimaresilienter Begrünung Pflanzen können helfen, die Klimawandelfolgen in Städten abzumildern: Als natürliche Klimaanlagen spenden sie Schatten und kühlen. Wichtig dabei ist die Auswahl der richtigen Pflanzen. Hilfe bietet hier das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit einem Online-Tool zu Stadtgrün im Klimawandel. In den drei Modulen „klimaresiliente Baumarten finden“, „Antworten, Informationen, Handlungshilfen“ und „Bauwerksbegrünung aussuchen“ finden sowohl Stadtplaner*innen als auch kommunale Entscheidungsträger*innen und Privatpersonen Unterstützung bei der Planung und Auswahl klimaresilienter Begrünung. Projekt zu blau-grüner Infrastruktur in Gewerbegebieten Da Gewerbe- und Industrieparks meist stark versiegelt sind, sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – etwa bei Hitze und Überschwemmungen. Um bei der Um- und Neugestaltung der Gewerbegebiete mehr unversiegelte Parkplätze, begrünte Hallen und Straßenbegleitgrün zu ermöglichen, hat der Wissenschaftsladen Bonn (WILA Bonn) das Projekt „Industrie- und Gewerbeparks – klimaresilient & fit für die Zukunft“ gestartet. Gemeinsam mit Projektpartnern aus sechs europäischen Ländern soll in den Gewerbegebieten mehr blau-grüne Infrastruktur geschaffen werden. Ein besonderer Projektschwerpunkt liegt dabei auf Arealen aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei werden auch dort ansässige Unternehmen eingebunden, etwa durch Trainings. Faktor Grün-Projekt abgeschlossen: So werden Unternehmen klimafit Ob mit Pflanzaktionen, Fortbildungen der Mitarbeitenden oder der Schaffung von schattigen Plätzen für die Mittagspause: Um Unternehmen und deren Gebäude besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Ein Teil davon wurde im Projekt „Faktor Grün“ über zwei Jahre gemeinsam mit vier Unternehmen umgesetzt. Das vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt geförderte Projekt ging im Sommer dieses Jahres zu Ende. Auf der Abschlussveranstaltung gaben die Projektteilnehmenden unter anderem Einblicke wie Unternehmensflächen „klimafit“ gestaltet und die Belegschaft in Planung und Umsetzung mit einbezogen werden kann. Eine erarbeitete Toolbox soll nun weiteren Unternehmen helfen, ihre Firmengelände klimagerecht umzugestalten. Konferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ am 07.12.2023 Kommunen spielen bei der Bewältigung der Klimakrise eine zentrale Rolle. Dennoch sind Klimaschutz und Klimaanpassung bislang freiwillige Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Um den Austausch zwischen Bundes- und Landespolitik und kommunalen Akteuren zu fördern und die Sichtbarkeit der Kommunen zu verbessern, findet am 7. Dezember in Berlin die Veranstaltung „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ statt. Ausrichter sind das Klimabündnis und der Konvent der Bürgermeister für Energie & Klima. Angeschlagene Volkswirtschaften reagieren härter auf Klimaextreme Wetterextreme wie Überschwemmungen und Hitzewellen setzten bereits angeschlagene Volkswirtschaften deutlich stärker unter Druck als solche mit voller Wirtschaftskapazität. Denn lokale wirtschaftliche Schocks, wie sie durch Klimaextreme verursacht werden, können besser kompensiert werden, wenn die Produktionsausfälle durch nicht betroffene Standorte im Wirtschaftsnetz ausgeglichen werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Stressed economies respond more strongly to climate extremes”, für die Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in den beiden Szenarien „gestresste" Wirtschaft und „nicht gestresste“ Wirtschaft jeweils Klimaextreme simuliert haben. Studie: Jedem zweiten Skigebiet in Europa droht Schneemangel Schreitet der Klimawandel weiter voran, werden künftig mindestens die Hälfte der europäischen Skigebiete nicht ausreichend Schnee zur Verfügung haben. Bei einer globalen Erwärmung um 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau wären rund 50 Prozent der Skigebiete vom Schneemangel betroffen, bei 4 Grad wären es 98 Prozent, haben Forschende um Samuel Morin vom Centre National de Recherches Météorologiques in Grenoble errechnet. Ihre Ergebnisse wurden im Fachjournal „Nature Climate Change“ veröffentlicht. Zwar könnte künstliche Beschneidung teilweise den Skibetrieb aufrechterhalten; die Autor*innen geben aber die Umweltauswirkungen durch Strom und Wasserverbrauch zu Bedenken – diese kurbelten den Klimawandel weiter an. Bericht: So steht es um die Anpassungspolitiken der EU-Mitglieder Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht zum aktuellen Stand der nationalen Klimaanpassungspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Das Briefing „Is Europe on track towards climate resilience? Status of reported national adaptation actions in 2023“ ist die zweite Einordnung der nationalen Maßnahmen durch die EEA. Demnach werden zunehmend Klimarisikobewertungen eingesetzt, um die nationalen Anpassungsmaßnahmen zu verbessern. Rund die Hälfte der Berichtsländer habe seit 2021 neue nationale Klimarisikobewertungen vorgelegt. In den meisten Staaten spielen laut Bericht EU-Mittel eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen – nur wenige nutzen einen eigenständigen nationalen Fond. Stadtgrün wirkt! - Broschüre zur Auswahl klimawirksamer Pflanzen Eine Stadtbegrünung ist wichtig, um die Siedlungen resilienter gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten. Doch längst nicht alle Pflanzenarten können im sich wandelnden Stadtklima überleben, andere sind nicht klimawirksam. Hilfestellung bietet hier die Publikation „Stadtgrün wirkt! Aspekte der Pflanzenauswahl für eine leistungsfähige Vegetation für Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadt“, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitet hat. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachpersonen in Wissenschaft und Kommunalverwaltung, die Pflanzungen klimaresilient und kosteneffizient, auch in baulicher Verdichtung, erwägen. DWD-Fachzeitschrift mit Schwerpunkt „Stadtklima im Wandel“ Rund um das Thema „Stadtklima im Wandel“ dreht sich die aktuelle Ausgabe der meteorologischen Fortbildungszeitschrift „promet“, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) zweimal pro Jahr herausgibt. Die Fachartikel thematisieren unter anderem Wind, Hitze und Temperatur in der Stadt, geben Beispiele zu blau-grüner Infrastruktur sowie weitere Anpassungsbeispiele an den Klimawandel und behandeln lokalklimatische Auswirkungen der urbanen Energieversorgung. Forscherteam entwickelt Kompass für erfolgreiche Klimaanpassung Einige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel haben sich nicht nur als wirkungslos, sondern als schädlich herausgestellt. Da die negativen Folgen einer Fehlanpassung meistens erst im Nachhinein sichtbar werden, hat ein internationales Forscherteam ein Rahmenwerk namens „Navigating the Adaptation-Maladaptation Continuum“ (NAM) entwickelt. NAM soll durch die Analyse von Anpassungsmaßnahmen anhand von sechs verschiedenen Kriterien als eine Art Kompass dienen und sowohl erfolgreiche Anpassungspraktiken als auch potenzielle Fehlanpassungsrisiken identifizieren. Die Ergebnisse der Forschenden – zu denen auch Mitarbeitende der Uni Bonn gehören – wurden im Journal Nature Climate Change veröffentlicht. Klimaanpassung von Fachwerkgebäuden Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädte Quelle: Uwe Ferber StadtLand GmbH Viele Fachwerkgebäude sind bis heute nicht energetisch saniert. Das zu ändern und Fachwerkstädte damit auch resilienter gegen die Folgen des Klimawandels zu gestaltet, war das Ziel des zweijährigen Projekts „KliFa - Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädten“, das im Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ im BMUV mit rund 96.000 Euro gefördert wurde. Auch wenn die Corona-Pandemie die Umsetzung und besonders Vor-Ort-Termine erschwerte, stand am Ende der Projektlaufzeit ein frei verfügbares und digitales Weiterbildungsmodul für die Sanierung und Klimaanpassung der teils auch denkmalgeschützten Gebäuden. Dazu wurde in einem ersten Schritt unter Federführung des Maßnahmenträgers – der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte (ADF) – der Stand der Wissenschaft bei der Klimaanpassung von historischen Fachwerkstädten zusammengetragen und durch praktische Beispiele ergänzt. Anschließend wurden Schwerpunktthemen mit der methodischen Herangehensweise und dem praktischem Anwendungswissen für ein digitales Kursmodul generiert, das nun auf der Klima-Homepage der ADF zur freien Verfügung steht.
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