<p>Bauabfälle</p><p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des<a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie</a>oder des<a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a>erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio. t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio. t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt</a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a>wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>
Zwischen der Hochschule Zittau/Goerlitz und der Gemeinde Markersdorf wurde am 10.07.1998 ein Kooperationsvertrag ueber die Zusammenarbeit und wissenschaftlich-konzeptionelle Unterstuetzung bei der Realisierung des Lokalen Agenda 21 Prozesses in der Kommune Markersdorf geschlossen. Die Forschungsarbeiten sind zunaechst im Studiengang 'Oekologie und Umweltschutz' (verantwortlich: Prof.Dr. B. Delakowitz) angesiedelt und wurden mit der Vergabe von einer Diplomarbeit (Matrikel NOE 94) und vier Praktikumsarbeiten (NOE 95) begonnen. Im weiteren Verlauf ist die Einbeziehung weiterer Fachbereiche vorgesehen. Bisher erfolgten: - Vorbereitung und Durchfuehrung einer Auftaktveranstaltung fuer die BuergerInnen der Gemeinde, - Durchfuehrung einer Informationsveranstaltung zum Thema betriebliches Umweltmanagement vor dem oertlichen Unternehmerverband, - Initiierung einer Diplomarbeit zum Thema Kommunales Umweltmanagement, - Initiierung von vier Praktikumsarbeiten zu (a) Bachpatenschaften, (b) Umweltbildung an Schulen 1 Bau von Modellanlagen fuer regenerative Energieerzeugung, (c) kommunales Energiemanagement, (d) Digitale Karte.
Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
In Kooperation mit einem Kreis sächsischer Industriepartner (mittelständische Unternehmen der Maschinenbaubranche) und Industrieverbänden (u.a. VDMA, ZVEI, BDI etc.) wurde die Software EPM-KOMPAS in interdisziplinärer Zusammenarbeit an der Professur Betriebliche Umweltökonomie im bereits abgeschlossenen BMBF-Forschungsprojekt EPM-KOMPAS 'Environmental Performance Measurement als Instrument für nachhaltiges Wirtschaften: Konzeption, Operationalisierung und Multiplikation eines Controllinginstruments zur Umweltleistungsmessung als Grundlage für eine Publicly Available Specification' entwickelt. Die Software folgt dem Ansatz des integrierten Managements von Umwelt-, Qualitäts- und Risikoaspekten und kann als Einstiegshilfe aber auch zum Ausbau eines Umweltmanagements in mittelständischen Unternehmen genutzt werden. Im betrieblichen Umweltmanagement wird heute im Anforderungs- und Spannungsfeld der Praxis, Leistungen und Erfolge auch der ökologischen Steuerung zu messen und nachzuweisen, nach den tatsächlichen Ergebnissen eines Umweltmanagementsystems sowie nach konsistenten Kriterien zu deren Messung, Bewertung und Beurteilung gefragt. Daher wurde mit der Software EPM-KOMPAS ein speziell für mittelständische Unternehmen (KMU) entwickeltes Controllinginstrument zur Umweltleistungsmessung mit steuernder, nicht allein berichtender Funktion an der TU Dresden erarbeitet, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Umweltleistung in den betrieblichen Entscheidungsprozess zu integrieren. Durch seinen umfassenden Ansatz kann der EPM-KOMPAS großen Einfluss auf die Entscheidungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse im Unternehmen ausüben. Eine Integration in die vorhandenen Controllingprozesse der Unternehmen ist demzufolge anzustreben. Denn auf der Grundlage der gemessenen Umweltleistung eines Unternehmen/Prozesses/Produktes können unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. So sollen basierend auf dem Konzept der Ursachen-/Treiberanalyse und der ökologischen Erfolgsspaltung eine direkte Steuerung und Beeinflussung der Umweltleistung möglich sein. Die Analyse dieser Leistungstreibergrößen stellt eine strukturierte Methode zur Dekomposition von Daten der Ökobilanz und anderer ökologieorientierter Instrumente hin zu beeinflussbaren Treiber- und Einflussgrößen, d.h. Referenzpunkten der Entscheidung, dar. Der EPM-KOMPAS unterstützt dabei beim: Handhaben von Gefahrstoffen, Abfällen, Emissionen; Anlegen von Stoff- und Energieströmen (Bilanzen); Festlegen von Umweltzielen; Bewerten von Umweltmaßnahmen; Generieren von Berichten (für Behörden); Recherchieren auffälliger Stoff- und Energieströme; Kontrollieren der Ergebnisse/Erfolge. Neben diesen Funktionen wurde der EPM-KOMPAS mit Freiheitsgraden entwickelt, um offen für individuelle Bedürfnisse zu sein: wählbare Systemgrenzen (Betrieb, Prozess, Produkt); Offenheit für andere Bewertungsmethoden; Unabhängigkeit von Beratungsdienstleistungen: Software arbeitet mit 'Stillem Moderator'; ...
<p>Verbraucherschutz und Durchsetzung im Umweltbundesamt</p><p>Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 wurde die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei innereuropäisch grenzüberschreitenden Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind.</p><p><p>Genereller Hinweis:</p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p>Aktueller Hinweis:</p><p>Aus dem<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2345476/cdff731d8650c3ea9281853dedf46d2c/2025-05-06-organisationserlass-data.pdf?download=1">Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025</a>ergibt sich, dass dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter anderem die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung übertragen werden.</p><p>Dieser Erlass hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt. Sofern sich die Zuständigkeiten zukünftig ändern sollten, wird diese Webseite aktualisiert werden.</p></p><p>Genereller Hinweis:</p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p>Aktueller Hinweis:</p><p>Aus dem<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2345476/cdff731d8650c3ea9281853dedf46d2c/2025-05-06-organisationserlass-data.pdf?download=1">Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025</a>ergibt sich, dass dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter anderem die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung übertragen werden.</p><p>Dieser Erlass hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt. Sofern sich die Zuständigkeiten zukünftig ändern sollten, wird diese Webseite aktualisiert werden.</p><p>Zuständigkeiten von „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im UBA und Rechtsgrundlagen</p><p>In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlichen Verbraucherschutzrechts regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege. Verbraucher*innen setzen ihre Rechte entweder selbst durch und/oder Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten gehen gegen die „schwarzen Schafe“ mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.</p><p>Darüber hinaus setzt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks „Consumer Protection Cooperation“ (kurz: „CPC“) grenzüberschreitend diekollektivenwirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen durch.</p><p>Grundlage der Zusammenarbeit ist die<a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj">Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017</a>über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, die sogenannte CPC-Verordnung. Durch diese wurden Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, die in den Mitgliedstaaten die Benennung zuständiger Behörden sowie einer zentralen Verbindungsstelle vorsehen.</p><p>Zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>). Als eine von mehreren zuständigen Behörden wurde das Umweltbundesamt (UBA) benannt, mit der Folge, dass hier die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ eingerichtet wurde.</p><p>Die CPC-Verordnung zielt auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen ab. Bei Verstößen gegen „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“ (= alle im Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten Verordnungen und Richtlinien) ergreift die zuständige Behörde alle erforderlichen und verhältnismäßigen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Für die überwiegende Zahl der aufgeführten Verordnungen und Richtlinien ist das UBA zuständig.</p><p>Neben dem UBA sind im CPC-Netzwerk folgende weitere deutsche Behörden im Rahmen ihrer Aufgabengebiete tätig: das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vschdg">Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates</a>über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-VSchDG).</p><p>Wie setzt die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ die Verbraucherrechte europäischer Bürger*innen durch?</p><p>In die Zuständigkeit des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken – wie irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – verbieten. Bei einem Verstoß oder einem dahingehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank, dem Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (kurz für Internal Market Information System), in beide Richtungen gestellt: Das UBA wird auf Ersuchen seiner ausländischen Partnerbehörden tätig oder ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher*innen zu schützen.</p><p>Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das UBA die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten oder Dokumente verlangen und ggf. auch Durchsuchungen vornehmen sowie die Einstellung von Verstößen durch die*den Unternehmer*in schriftlich anordnen und ggf. Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen. Es ist aber grundsätzlich auch befugt, die Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu suchen und mit ihnen über Zusagen zu verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Schließlich kann das UBA, statt selbst vorzugehen, auch einen Dritten – Verbraucher- oder Unternehmerverband – damit beauftragen, zivilrechtlich auf das Abstellen der Verstöße hinzuwirken und dies ggf. im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen.</p><p>Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das UBA auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten „Sweeps“. Das sind stichprobenartige Marktüberprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen*Kunden machen, den gesetzlich vorgegebenen Kriterien genügen.</p><p><p>Ein Fallbeispiel</p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p></p><p>Ein Fallbeispiel</p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p><p>Die so genannten „Green Claims“ sind aber nur ein denkbares Handlungsfeld. Dark Patterns, Subscription Traps und unklare AGB sind ebenfalls zu nennen.</p><p>Wohin können sich Verbraucher*innen wenden?</p><p>Verbraucher*innen können sich bei Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einer<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/">Verbraucherzentrale</a>oder der<a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/">Wettbewerbszentrale</a>über den vermuteten Verstoß informieren oder dort eine Beschwerde einreichen.</p><p>Für individuelle Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist darüber hinaus das<a href="https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html">Europäische Verbraucherzentrum Deutschland</a>mit Sitz in Kehl zuständig.</p><p>Außerdem können Verbraucher*innen sich an die rechtsberatenden Berufe oder<a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Verbraucherstreitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstellen/Uebersicht_node.html">Verbraucherschlichtungsstellen</a>wenden.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und die Organisationseinheit „Verbraucherschutz und Durchsetzung“ sind keine Beschwerdestellen.</p><p>Wie erfährt das UBA von Rechtsverstößen?</p><p>In der Regel erhält das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die Anregung, ein Verfahren einzuleiten, wenn dort eine Vielzahl von Beschwerden gegen ein Unternehmen vorliegen.</p><p>Weitere Ersuchen können sich aus den jährlich stattfindenden „Sweeps“ im CPC-Netzwerk (siehe oben) ergeben, bei denen zu einem bestimmten Thema Marktstichproben durch das UBA vorgenommen werden.</p>
Klimaschutzministerin Katrin Eder, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Bauministerin Doris Ahnen unterzeichnen mit Vertretern aus Bausektor und Verwaltung Vereinbarung zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft auf dem Bau. So soll insbesondere die öffentliche Hand bei Abrissmaßnahmen den selektiven Rückbau konsequent umsetzen und verstärkt Recyclingbaustoffe bei neuen Bauprojekten einsetzen „In Bauwerken sind gigantische Mengen an Material und Energie gespeichert. Wird ein Gebäude abgerissen oder Teile davon renoviert, werden diese quasi wieder frei und können genutzt werden. Alleine der hierbei anfallende mineralische Abfall verursacht mehr als 50 Prozent des Gesamtabfalls in Deutschland und wird leider immer noch sehr häufig auf Deponien beseitigt. Mit dem „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ wollen wir dem entgegenwirken und durch den Einsatz von Recyclingmaterialien Energie und Ressourcen sparen, das Bauen kosteneffizienter machen sowie wertvollen freien Deponieraum erhalten“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Bauministerin Doris Ahnen am heutigen Montag in Mainz. Dort unterschrieben sie mit insgesamt zwölf Bündnispartnern die Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“, die durch verschiedene Maßnahmen dafür sorgen soll, dass Baumaterialien länger und wiederholt verwendet werden. Dies schont Ressourcen und schützt das Klima, da beispielsweise die Herstellung von Zement sehr energieintensiv ist. So kam etwa auch beim Neubau des Laborgebäudes des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz Recycling-Beton zum Einsatz, beim Wiederauffüllen von Leitungsgräben in Bad-Neuenahr-Ahrweiler wurde nach dem Wiederaufbau an vielen Stellen Flüssigboden verwendet, der recycelte Gesteinskörnungen beinhaltet. Für die Herstellung von Flüssigboden entstand nach der Flutkatastrophe eine Anlage in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Bündnis Kreislaufwirtschaft am Bau entstand bereits 2012. Durch neue Gesetze, etwa durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung 2023, wurde die Vereinbarung nun erneuert und konkretisiert. Schon bisher gab es regelmäßigen Erfahrungsaustausch, Infoveranstaltungen und eine gemeinsame Internetplattform ( www.kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de ). Die Kooperation zwischen den Bündnispartnern soll zukünftig weiter intensiviert werden. „Ziel ist es, dass Bauteile wie Türen und Geländer wiederverwendet werden, aber auch, dass durch den selektiven Rückbau sortenreine Bauabfallfraktionen anfallen, die nach definierter Aufbereitung als Schüttmaterial für den Tiefbau oder beispielsweise in Recyclingbeton im Hochbau eingesetzt werden können. Deshalb setzen wir schon bei der Planung darauf, dass beim Bau bereits an den Rückbau gedacht wird und Gebäude- und Gebäudeteile möglichst lange genutzt werden. Hierdurch werden Recyclingmaterialien leichter verfügbar und können etwa über Bauteil- und Bauabfallbörsen wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden. Deshalb bieten wir u.a. Schulungen für Architektinnen und Architekten, vernetzen einzelne Akteure der Baubranche und informieren die Öffentlichkeit“, so Klimaschutzministerin Eder. „Je mehr Materialien im Kreislauf, statt auf einer Deponie landen, desto mehr Ressourcen sparen wir. Dies gilt auch für die Ressource Platz: Denn Deponien haben zunehmend ein Kapazitätsproblem – sie sind bald voll. Daher entstehen vor allem beim Abriss und anschließendem Neubau hohe Baukosten, da die Entsorgung kostspielig ist. Neue Deponien auszuweisen oder bestehende zu vergrößern, stößt regelmäßig auf Widerstände. Zudem bedeutet Kreislaufwirtschaft stets, das Klima zu schützen, indem Energie und Material gespart werden.“ Ein bundeweites Vorzeigeprojekt sei dabei, so Eder, die im Ahrtal entstandene Clusterinitiative Boden- und Bauschuttmanagement. Eine Boden- und Bauschuttplattform soll verhindern, dass Material erst kostspielig entsorgt und dann wieder, wenn es gebraucht wird, herangeschafft werden muss, da Abriss und Wiederaufbau nicht zeitgleich erfolgen. Die Vereinbarung zielt dabei nicht nur auf Gebäude der öffentlichen Hand ab, sondern auch auf den Straßenbau. „Auch für den Erhalt und den Ausbau unserer Straßen und Brücken werden große Mengen an Rohstoffen benötigt. Für einen Kilometer Bahn-, Straßen- oder Radwegtrasse wird Gesteinsmaterial in einer Größenordnung von jeweils mehreren Tausend Tonnen benötigt. Das bedeutet: wir haben auch in Zukunft einen hohen Rohstoffbedarf für den dringend notwendigen Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur!“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt. „Selbstverständlich kommt beim Straßenbau in Rheinland-Pfalz auch heute schon Baustoff-Recycling zum Einsatz, insbesondere bei den Baumaßnahmen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz im Asphaltbereich“, erklärte Schmitt und dankte dem LBM für sein Engagement. Schmitt betonte jedoch auch, dass neben dem Baustoff-Recycling weiterhin eine verlässliche regionale Primärrohstoffversorgung wichtig sei. „Gerade die großen Mengen benötigten Gesteinsmaterials für den Straßenbau können nicht unbegrenzt weit transportiert werden. Und nicht alles ist recyclebar. Daher bleibt eine verlässliche heimische Rohstoffversorgung ebenso bedeutend. Durch kurze Transportwege wird auch dadurch Klima- und Ressourcenschutz erreicht. Zudem sollten wir weitere innovative Ansätze betrachten, bei denen wir durch Innovationen den Rohstoffeinsatz verringern können, um auch auf diese Weise kosten- und ressourcenschonender bauen zu können“, so Schmitt. Die Vereinbarung zielt zudem auf die verstärkte Berücksichtigung von gütegesicherten RC-Baustoffen ab. Diesen Sekundärbaustoffen soll, wenn sie geeignet sind und keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen, der Vorzug gegeben werden. Dieses Vorgehen kann die Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingbranche wie auch die regionale Verfügbarkeit von RC-Baustoffen fördern. „Ressourcenschonender Beton, sogenannter R-Beton, ist ein gutes Beispiel eines innovativen und zugelassenen Baustoffs, der zum Klima- und Ressourcenschutz beiträgt. Neben Kostenvorteilen lassen sich so auch Belastungen aus dem Schwerlastverkehr vermeiden – mit positiven Auswirkungen auf Klimaschutz, Umwelt und Gesundheit. In Hochbaumaßnahmen des Landes haben wir R-Beton verwendet: Sowohl im neu errichteten Landesuntersuchungsamt in Koblenz als auch zuletzt bei dem Neubau des Polizeipräsidiums in Ludwigshafen wurde in großem Umfang R-Beton verbaut“, sagte Bauministerin Doris Ahnen. Rohstoffe und Energie seien knapp und kostenintensiv. „Eine etablierte Entsorgungs- und Recyclinginfrastruktur ist essentiell. Daran arbeiten alle Partner des Bündnisses für Kreislaufwirtschaft auf dem Bau Rheinland-Pfalz mit großem Engagement“, so Ahnen. Die alte Vereinbarung des Bündnisses hatte das zukunftsweisende System der freiwilligen „Gütekontrolle Rheinland-Pfalz“ für Produzenten von Recyclingbaustoffen in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die seit 2023 bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung regelt in direkt vergleichbarer Weise nunmehr die Güteüberwachung für alle aufbereiten mineralischen Abfälle, also etwa Beton-Bauschutt. Das bedeutet, dass die Qualität des recycelten der von neu produzierten Material entspricht. Dies erfolgt durch eigene, aber auch durch Fremdkontrollen, durch anerkannte Institutionen und Prüflabore. Zudem ist die Prüfung der bauphysikalischen Eignung identisch. Bei recycelten Materialien werden zusätzlich noch Schadstoffgehalte kontrolliert und überwacht. Auch diese dürfen die von herkömmlichen Materialien nicht überschreiten. Hier machte sich das lange Bestehen des Netzwerks bereits bezahlt: Durch die sehr gute Vernetzung der Bündnispartner ergaben sich insbesondere bei der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in Rheinland-Pfalz wesentliche Erleichterungen bzw. eine schnellere Umsetzung der Vorgaben. So konnte beispielsweise der Baustoffüberwachungsverein RP, Hessen, Saarland als eine der bundesweit ersten Güteüberwachungsgemeinschaften nach Ersatzbaustoffverordnung bereits im August 2023 anerkannt werden. So konnten alle länderspezifischen Regelungen, Vollzugshinweise, Handbücher und ähnliches rechtzeitig und sogar schon vorzeitig angepasst werden. Die Bündnispartner sind: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. Gemeinde- und Städtebund e.V. Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz e.V. Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz Baustoffüberwachungsverein Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. Industrieverband Steine und Erden e.V. Architektenkammer Rheinland-Pfalz Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Weitere Infos sowie die vollständige Vereinbarung erhalten Sie hier: https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau Eine Übersicht über Bauteilbörsen, gibt es hier: https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Service/Links/Baustoffboerse_Typo3.pdf Der Internetauftritt der Clusterinitiative ist seit dem 15. November 2023 erreichbar unter www.bb-cluster.de . Die Seite bietet Informationen zur Clusterinitiative, Neuigkeiten, Verknüpfungen zu Schulungsprogramm und Internetseiten der Landesbehörden sowie eine Verbindung zur Plattform Site Depot Community ( https://community.sitedepot.de ). Diese bietet die Möglichkeit, sogenannte „Haufwerke“ (Angebot) und „Kippstellen“ (Nachfrage) auf „Baustellen“ einzutragen, Sichtbarkeit zu erzeugen und damit Angebot und Nachfrage zusammenzubringen.
Anfang Juni 2024 fand die Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik“ des Netzwerkes REACH@-Baden-Württemberg mit über 90 Teilnehmenden aus Industrie, Verbänden und Behörden in Karlsruhe statt. Das Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg ist eine Kooperation von baden-württembergischen Behörden und Industrieverbänden. Es unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der EU Chemikaliengesetzgebung REACH in der betrieblichen Praxis. Die Landesstelle für Chemikalien der LUBW in Sachgebiet 35.2 ist zugleich Koordinierungsstelle des Netzwerks. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick zu den neusten Entwicklungen im Bereich Chemikalienrecht. Spannend war für die Teilnehmenden das aktuelle Update zur EU-Chemikalienstrategie, für das Otto Linher von der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Binnenmarkt Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel angereist war. Der laufende Beschränkungsvorschlag für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) war für viele Teilnehmende das zentrale Thema, da er zahlreiche Industriezweige essentiell betrifft. Hierzu wurde sowohl der derzeitige Stand des Beschränkungsverfahren aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, als auch die damit verbundenen Herausforderungen und Alternativen aus Sicht der Industrie präsentiert und anschließend angeregt diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein Update zur geplanten CLP-Revision sowie einem Überblick zu der aktuellen EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Untersuchungen von Brassen aus verschiedenen deutschen Fließgewässern zeigten die höchsten Methyl-Triclosan-Gehalte in Brassen aus der Saale, der Saar und dem Rhein. Triclosan ist eine synthetisch hergestellte Chemikalie mit antimikrobiellen Eigenschaften. Sie wird seit etwa 40 Jahren zunehmend als Desinfektions- und Konservierungsmittel und auch zur Geruchsvermeidung beispielsweise in Socken und Sportkleidung eingesetzt. Man findet Triclosan darüber hinaus in Körperpflegeprodukten wie Shampoos, Seifen, Deodorants und zum Teil in Zahnpasta und pharmazeutischen Präparaten. Hinsichtlich seiner Wirkung auf die Umwelt wird Triclosan als umweltgefährlich , als sehr giftig gegenüber Wasserorganismen und als kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben eingestuft. Da es relativ schnell abgebaut wird, kommt es in der Umwelt jedoch nur in geringen Mengen vor. Methyl-Triclosan, ein Transformationsprodukt von Triclosan, wird in aquatischen Organismen angereichert. Wahrscheinlich stammen die in der Umwelt zu findenden Methyl-Triclosan-Gehalte aus der biologischen Methylierung von Triclosan. Diese Prozesse können ungewollt in Kläranlagen ablaufen. Eine Anreicherung in bestimmten Umweltkompartimenten oder Organismen ist unter Vorsorgegesichtspunkten ein unerwünschter Vorgang. Um zu klären, ob diese Stoffe auch unter natürlichen Bedingungen in wasserlebenden Organismen gefunden werden und wie hoch die Belastungen sind und waren, wurden in Retrospektiven Monitorings Brassen aus verschiedenen deutschen Fließgewässern auf Triclosan und Methyl-Triclosan untersucht. Die erste Zeitreihe umfasste die Jahre 1994-2003, die nachfolgende Untersuchung die Jahre 2004-2008. Die Gehalte an Triclosan in Brassen sind sehr niedrig und liegen in vielen Fällen unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die Belastung der Brassenmuskulatur mit Methyl-Triclosan ist dagegen deutlich höher. Die höchsten Methyl-Triclosan-Gehalte finden sich in Brassen aus der Saale und der Saar. Im Rhein nimmt die Belastung flussabwärts zu, während in der Elbe ein umgekehrter Trend zu beobachten ist mit deutlich geringerer Belastung von Brassen aus der Unterelbe (Blankenese). In Fischen fast aller Probenahmeflächen nehmen die Konzentrationen von Methyl-Triclosan seit Mitte der 1990er Jahre zu. Ein deutlicher Rückgang der Belastung ist häufig erst nach 2005/2007 zu beobachten. An einzelnen Probenahmeflächen zeichnet sich allerdings 2008 ein erneuter Anstieg ab. Alle Daten zur Ergebnisbeschreibung anzeigen An den untersuchten Probenahmeflächen der Umweltprobenbank ist aktuell nicht von einem ökologischen Risiko durch Triclosan und Methyl-Triclosan auszugehen. Bei einer Bewertung ist aber zu berücksichtigen, dass Persistenz und Anreicherungen von Xenobiotika in Organismen und abiotischen Umweltkompartimenten grundsätzlich nicht erwünscht sind. Die Darstellung der zeitlichen Verläufe hat gezeigt, dass der Gehalt von Methyl-Triclosan in Brassen an allen Probenahmeflächen seit Mitte der 1990er Jahre deutlich angestiegen ist. Gegen Ende des Untersuchungszeitraums (2008) ist an einigen, aber nicht allen Flächen eine Abnahme zu erkennen. Es sollten daher Maßnahmen zur Begrenzung des Eintrags von Triclosan getroffen werden. Ein erster Schritt war der 2001 vom Deutschen Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) ausgesprochene Verzicht auf Triclosan bei Wasch- und Reinigungsmitteln. Auch eine Optimierung der Reinigungsleistung von Kläranlagen würde zu einer Verringerung des Eintrags führen. Aktualisiert am: 12.01.2022
Liebe Leser*innen, der Dialog KlimaAnpassung vom BMUV und UBA geht in die zweite Runde: Bürger*innen entwickeln in fünf Regionen Zukunftsbilder für ein klimaangepasstes Deutschland . Neben Kommunen und Regionen sind auch Unternehmen zunehmend von Extremwetterereignissen betroffen und entwickeln Anpassungsstrategien. Wie sie bei der Bewertung der Klimarisiken und Auswahl von Anpassungsoptionen am besten vorgehen, beschreibt unser Schwerpunktartikel. Auch in diesem Newsletter: UBA startet Interessenbekundungsverfahren für Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung , UBA führt repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung durch, BMUV fördert kommunale naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung . Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen Physische Klimarisiken managen Quelle: istock.com; Denis Shevchuk Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen viele Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Unternehmensbereiche können betroffen sein. Es bestehen Risiken für Mitarbeitende, für Standorte bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken regelmäßig zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren. Das Umweltbundesamt hat hierzu methodische Vorschläge erarbeitet, die sich an internationalen Normen orientieren und Anforderungen der europäischen Sustainable Finance Regulierungen, wie die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen. Unser Schwerpunktartikel stellt diese Empfehlungen für Klimarisikoanalysen in Unternehmen vor. Regionale Dialoge zur Klimaanpassung starten in Dessau-Roßlau Das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt haben den Startschuss für eine Reihe an regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung gegeben. Den Auftakt machen etwa 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Region Mittelelbe. An zwei Tagen entwickeln sie ein gemeinsames Zukunftsbild für die Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise in ihrer Region. Weitere Dialoge folgen in Wismar, Duisburg, Worms und Zwiesel. Mit dieser Reihe startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“. Die Empfehlungen aus den Dialogen ergänzen die Erkenntnisse aus der ersten Phase der Beteiligung, die bundesweit als Online-Dialog durchgeführt wurde. Alle Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung an der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie ein. Interessenbekundungsverfahren für FuE-Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung Das Umweltbundesamt fördert im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ein angewandtes Forschungsprojekt, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden sollen. Ziel ist die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf die Klimawirkungen Hitze und Dürre und Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte. Projektskizzen können bis zum 7.12.2023 eingereicht werden. Repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung gestartet Wie angepasst sind Deutschlands Kommunen an die Folgen des Klimawandels? Welche Maßnahmen setzen sie bereits um und wo sehen sie Herausforderungen? Um Städte, Gemeinden und Landkreise zukünftig noch besser bei der Klimaanpassung unterstützen zu können, wurde im Auftrag des UBA die „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ gestartet. Die Kommunalbefragung wird vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Die etwa 4700 zur Online-Befragung aufgeforderten Kommunen haben noch bis Anfang November 2023 die Möglichkeit, daran mitzuwirken. Die Ergebnisse der Befragung werden im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim stellt neue Forschungsergebnisse zur Anpassung an den Klimawandel in deutschen Kommunen und Regionen vor Da die Auswirkungen des Klimawandels regional sehr unterschiedlich sind, müssen die Städte und Regionen verschiedenartige Maßnahmen ergreifen. Die BMBF-Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln" unterstützt sechs Modellregionen und zwei Querschnittsprojekte bei der Anpassung an den Klimawandel. Welche Rolle Klimadienste dabei in der Anpassungspraxis spielen, wurde auf der vom Umweltbundesamt organisierten RegIKlim-Veranstaltung am 19. und 20. September diskutiert. In einer zweiten Forschungs- und Entwicklungsphase sollen nun die erarbeiteten Informationen und Daten aufbereitet und auf einer Internetplattform gebündelt werden. Das sogenannte Klimakataster soll dann Akteur*innen helfen, die jeweilige Region auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. UBA-Abschlussbericht zum Vorhaben „Kommunen vernetzen“ Kommunalen Austauschplattformen sollen kleineren und mittelgroßen Kommunen helfen, sich besser mit den nötigen Klimaanpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ ins Leben gerufen. Ziel war es, drei kommunale Austauschplattformen zur Verstetigung von Lern- und Austauschprozessen zu schaffen. In dem nun veröffentlichten Abschlussbericht wurden die Erkenntnisse des Projektes aufbereitet. Untersuchte Fragen waren etwa: Welche Ansätze des Peer-Learning sind geeignet, um kommunale Anpassungsprozesse zu fördern? Wie kann der Mentoring-Ansatz Kommunen zur Klimaanpassung motivieren und befähigen und wie lassen sich Netzwerkstrukturen verstetigen? Studie: Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Klimaanpassung? Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Anpassung an den Klimawandel und wie lässt sich ihre Wirksamkeit vorab feststellen? Dieser Frage geht die Studie „Qualitative und quantitative Modellierungen der Wirksamkeit von Politikinstrumenten“ des Umweltbundesamts nach. Das Dokument fasst die Ergebnisse einer ausgiebigen Recherche qualitativer und quantitativer Modellierungsansätze zur Ex-ante Analyse der Wirksamkeit von Politikinstrumenten zusammen. Unter anderem werden verschiedene Modellierungsansätze und die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit der gefundenen Ansätze auf das Politikfeld der Klimawandelanpassung erläutert. BMUV fördert kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung Mit insgesamt 65 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium (BMUV) Kommunen bei der Ausarbeitung von Anpassungskonzepten an den Klimawandel – und fördert dabei insbesondere Projekte mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Für diese Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) stehen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung. Kommunen können bis 31. Januar eine Förderung für die Ausarbeitung ihrer Anpassungskonzepte beantragen. Eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular an, wenn Sie teilnehmen möchten. Anmeldeschluss ist Dienstag, 7. November 2023. BMUV unterstützt Klimaanpassung in der öffentlichen Ausbildung Die Hochschule Darmstadt entwickelt für den Studiengang Public Management neue Standardmodule zum Thema Klimafolgenanpassung. Mit den Lerninhalten sollen die Mitarbeitenden im öffentlichen Sektor schon bei der hochschulischen Grundausbildung Wissen und Kompetenzen im Bereich Klimawandel und Klimafolgenanpassung vermittelt bekommen. Unterstützt wird die Hochschule dabei vom Bundesumweltministerium, das für die Pläne 193.000 Euro aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Verfügung stellt. Die Lerninhalte werden über fünf Semester angeboten; gestartet wird mit der Vermittlung von Grundlagenwissen zum Klimawandel und zu Nachhaltigkeitszielen. Gutachten zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt Die Folgen des Klimawandels – etwa übermäßige Hitze – machen auch vor Bürotürmen und Fabrikgebäuden nicht Halt. Welche konkreten Auswirkungen der Klimawandel auf die Arbeitswelt hat, wurde in einem Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums untersucht. Erstellt wurde das Papier mit dem Titel „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“ vom Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. Zu den zentralen Fragen gehörten: Welche Risikogruppen gibt es? Welche Branchen und Arbeitsstätten sind besonders betroffen? Welche Klimaschutz- und Anpassungspotentiale gibt es in Unternehmen und wie werden sie umgesetzt? „Let's play Klimaanpassung“: Brandenburg wird Modellstadt Brandenburg an der Havel wird zur Modellstadt für Klimaanpassungsmaßnahmen. Als eine von sieben Städten und Gemeinden wurde Brandenburg für die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ ausgewählt. Die Initiative unterstützt Modellvorhaben, die sich mit nachhaltiger Stadtentwicklung auseinandersetzen. In Brandenburg wird im Projekt „Let’s play Klimaanpassung“ nun in einem digitalen und analogen Beteiligungsprozess am Beispiel der Bauhofstraße die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer Art Reallabor mit kleinteiligen Maßnahmen erprobt. Ein darauf aufbauender Kriterien- und Maßnahmenkatalog soll dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar sein. Klimawandel treibt Baumsterben im Schwarzwald voran Die Folgen des Klimawandels tragen maßgeblich zum Baumsterben im Schwarzwald bei. Insbesondere die trockenen und heißen Sommer reduzieren das Wachstum und erhöhen die Mortalität der Bäume, zeigt eine Langzeitstudie zum Einfluss von Klimaveränderungen auf die Bäume im Schwarzwald. Erstellt wurde sie von zwei Professoren für Waldwachstum und Dendroökologie an der Universität Freiburg. Die Daten zeigen unter anderem, dass etwa aufgrund von Borkenkäferbefall etwa maximal zwölf Prozent des nachhaltigen jährlichen Zuwachses absterben, nach extrem trockenen Sommern aber lag dieser Quote bei mehr als 40 Prozent. Extremwetterkongress: neues Faktenpapier Rapide schmelzende Gletscher, brennende Wälder, extreme Hitze und starke Überschwemmungen: Die Klimaextreme in diesem Jahr sind eine Wendemarke. Zu diesem Schluss kamen Wissenschaftler*innen und Expert*innen auf dem 13. ExtremWetterKongress Ende September in Hamburg. Demnach haben die extremen Wetterereignisse ein Maß erreicht, in dem der Klimawandel und seine menschlichen Ursachen nicht mehr geleugnet werden können. Die Vortragenden mahnten in dem Zusammenhang zu mehr Klimaschutz, aber auch zu entschlossenerem Handeln im Bereich der Anpassung an die nicht mehr umkehrbaren Folgen der Klimaerwärmung. Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert schnelle Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ plädiert dafür, den klimaresilienten Umbau der Städte voranzutreiben und dabei vor allem mit Wasser nachhaltiger umzugehen. In dem Positionspapier „Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft“ fordern unter anderem die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) etwa die Verankerung der wasserbewussten Stadt in Gesetze und Verordnungen. Außerdem müssten laut Papier unter anderem Sanierungs- und Städtebauförderungsgebiete „Klima“ eingeführt und Überschwemmungsbereiche von Überbauung freigehalten werden. Naturgefahrenreport 2023 erstmals mit ausführlichem Datenservice Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Versicherer (GDV) den sogenannten Naturgefahrenreport und bilanziert dabei Unwetterschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen. Seine aktuelle Ausgabe hat der Verband nun erstmals mit einem ausführlichen Datenservice ergänzt. In dem online zugänglichen Statistikteil zum Report sind alle Graphiken, Tabellen und Karten interaktiv hinterlegt. Der Verband möchte mit den Daten den Entscheidern bei ihren Aktivitäten im Bereich Naturgefahren, Prävention und Klimafolgenanpassung unterstützen. Laut Bericht hat die deutsche Versicherungswirtschaft in den vergangenen 50 Jahren rund 233 Milliarden Euro für die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen ausgegeben. Hessisches Landesamt hilft bei Auswahl klimaresilienter Begrünung Pflanzen können helfen, die Klimawandelfolgen in Städten abzumildern: Als natürliche Klimaanlagen spenden sie Schatten und kühlen. Wichtig dabei ist die Auswahl der richtigen Pflanzen. Hilfe bietet hier das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit einem Online-Tool zu Stadtgrün im Klimawandel. In den drei Modulen „klimaresiliente Baumarten finden“, „Antworten, Informationen, Handlungshilfen“ und „Bauwerksbegrünung aussuchen“ finden sowohl Stadtplaner*innen als auch kommunale Entscheidungsträger*innen und Privatpersonen Unterstützung bei der Planung und Auswahl klimaresilienter Begrünung. Projekt zu blau-grüner Infrastruktur in Gewerbegebieten Da Gewerbe- und Industrieparks meist stark versiegelt sind, sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – etwa bei Hitze und Überschwemmungen. Um bei der Um- und Neugestaltung der Gewerbegebiete mehr unversiegelte Parkplätze, begrünte Hallen und Straßenbegleitgrün zu ermöglichen, hat der Wissenschaftsladen Bonn (WILA Bonn) das Projekt „Industrie- und Gewerbeparks – klimaresilient & fit für die Zukunft“ gestartet. Gemeinsam mit Projektpartnern aus sechs europäischen Ländern soll in den Gewerbegebieten mehr blau-grüne Infrastruktur geschaffen werden. Ein besonderer Projektschwerpunkt liegt dabei auf Arealen aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei werden auch dort ansässige Unternehmen eingebunden, etwa durch Trainings. Faktor Grün-Projekt abgeschlossen: So werden Unternehmen klimafit Ob mit Pflanzaktionen, Fortbildungen der Mitarbeitenden oder der Schaffung von schattigen Plätzen für die Mittagspause: Um Unternehmen und deren Gebäude besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Ein Teil davon wurde im Projekt „Faktor Grün“ über zwei Jahre gemeinsam mit vier Unternehmen umgesetzt. Das vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt geförderte Projekt ging im Sommer dieses Jahres zu Ende. Auf der Abschlussveranstaltung gaben die Projektteilnehmenden unter anderem Einblicke wie Unternehmensflächen „klimafit“ gestaltet und die Belegschaft in Planung und Umsetzung mit einbezogen werden kann. Eine erarbeitete Toolbox soll nun weiteren Unternehmen helfen, ihre Firmengelände klimagerecht umzugestalten. Konferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ am 07.12.2023 Kommunen spielen bei der Bewältigung der Klimakrise eine zentrale Rolle. Dennoch sind Klimaschutz und Klimaanpassung bislang freiwillige Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Um den Austausch zwischen Bundes- und Landespolitik und kommunalen Akteuren zu fördern und die Sichtbarkeit der Kommunen zu verbessern, findet am 7. Dezember in Berlin die Veranstaltung „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ statt. Ausrichter sind das Klimabündnis und der Konvent der Bürgermeister für Energie & Klima. Angeschlagene Volkswirtschaften reagieren härter auf Klimaextreme Wetterextreme wie Überschwemmungen und Hitzewellen setzten bereits angeschlagene Volkswirtschaften deutlich stärker unter Druck als solche mit voller Wirtschaftskapazität. Denn lokale wirtschaftliche Schocks, wie sie durch Klimaextreme verursacht werden, können besser kompensiert werden, wenn die Produktionsausfälle durch nicht betroffene Standorte im Wirtschaftsnetz ausgeglichen werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Stressed economies respond more strongly to climate extremes”, für die Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in den beiden Szenarien „gestresste" Wirtschaft und „nicht gestresste“ Wirtschaft jeweils Klimaextreme simuliert haben. Studie: Jedem zweiten Skigebiet in Europa droht Schneemangel Schreitet der Klimawandel weiter voran, werden künftig mindestens die Hälfte der europäischen Skigebiete nicht ausreichend Schnee zur Verfügung haben. Bei einer globalen Erwärmung um 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau wären rund 50 Prozent der Skigebiete vom Schneemangel betroffen, bei 4 Grad wären es 98 Prozent, haben Forschende um Samuel Morin vom Centre National de Recherches Météorologiques in Grenoble errechnet. Ihre Ergebnisse wurden im Fachjournal „Nature Climate Change“ veröffentlicht. Zwar könnte künstliche Beschneidung teilweise den Skibetrieb aufrechterhalten; die Autor*innen geben aber die Umweltauswirkungen durch Strom und Wasserverbrauch zu Bedenken – diese kurbelten den Klimawandel weiter an. Bericht: So steht es um die Anpassungspolitiken der EU-Mitglieder Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht zum aktuellen Stand der nationalen Klimaanpassungspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Das Briefing „Is Europe on track towards climate resilience? Status of reported national adaptation actions in 2023“ ist die zweite Einordnung der nationalen Maßnahmen durch die EEA. Demnach werden zunehmend Klimarisikobewertungen eingesetzt, um die nationalen Anpassungsmaßnahmen zu verbessern. Rund die Hälfte der Berichtsländer habe seit 2021 neue nationale Klimarisikobewertungen vorgelegt. In den meisten Staaten spielen laut Bericht EU-Mittel eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen – nur wenige nutzen einen eigenständigen nationalen Fond. Stadtgrün wirkt! - Broschüre zur Auswahl klimawirksamer Pflanzen Eine Stadtbegrünung ist wichtig, um die Siedlungen resilienter gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten. Doch längst nicht alle Pflanzenarten können im sich wandelnden Stadtklima überleben, andere sind nicht klimawirksam. Hilfestellung bietet hier die Publikation „Stadtgrün wirkt! Aspekte der Pflanzenauswahl für eine leistungsfähige Vegetation für Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadt“, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitet hat. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachpersonen in Wissenschaft und Kommunalverwaltung, die Pflanzungen klimaresilient und kosteneffizient, auch in baulicher Verdichtung, erwägen. DWD-Fachzeitschrift mit Schwerpunkt „Stadtklima im Wandel“ Rund um das Thema „Stadtklima im Wandel“ dreht sich die aktuelle Ausgabe der meteorologischen Fortbildungszeitschrift „promet“, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) zweimal pro Jahr herausgibt. Die Fachartikel thematisieren unter anderem Wind, Hitze und Temperatur in der Stadt, geben Beispiele zu blau-grüner Infrastruktur sowie weitere Anpassungsbeispiele an den Klimawandel und behandeln lokalklimatische Auswirkungen der urbanen Energieversorgung. Forscherteam entwickelt Kompass für erfolgreiche Klimaanpassung Einige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel haben sich nicht nur als wirkungslos, sondern als schädlich herausgestellt. Da die negativen Folgen einer Fehlanpassung meistens erst im Nachhinein sichtbar werden, hat ein internationales Forscherteam ein Rahmenwerk namens „Navigating the Adaptation-Maladaptation Continuum“ (NAM) entwickelt. NAM soll durch die Analyse von Anpassungsmaßnahmen anhand von sechs verschiedenen Kriterien als eine Art Kompass dienen und sowohl erfolgreiche Anpassungspraktiken als auch potenzielle Fehlanpassungsrisiken identifizieren. Die Ergebnisse der Forschenden – zu denen auch Mitarbeitende der Uni Bonn gehören – wurden im Journal Nature Climate Change veröffentlicht. Klimaanpassung von Fachwerkgebäuden Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädte Quelle: Uwe Ferber StadtLand GmbH Viele Fachwerkgebäude sind bis heute nicht energetisch saniert. Das zu ändern und Fachwerkstädte damit auch resilienter gegen die Folgen des Klimawandels zu gestaltet, war das Ziel des zweijährigen Projekts „KliFa - Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädten“, das im Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ im BMUV mit rund 96.000 Euro gefördert wurde. Auch wenn die Corona-Pandemie die Umsetzung und besonders Vor-Ort-Termine erschwerte, stand am Ende der Projektlaufzeit ein frei verfügbares und digitales Weiterbildungsmodul für die Sanierung und Klimaanpassung der teils auch denkmalgeschützten Gebäuden. Dazu wurde in einem ersten Schritt unter Federführung des Maßnahmenträgers – der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte (ADF) – der Stand der Wissenschaft bei der Klimaanpassung von historischen Fachwerkstädten zusammengetragen und durch praktische Beispiele ergänzt. Anschließend wurden Schwerpunktthemen mit der methodischen Herangehensweise und dem praktischem Anwendungswissen für ein digitales Kursmodul generiert, das nun auf der Klima-Homepage der ADF zur freien Verfügung steht.
<p>Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen</p><p>Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Bereiche können betroffen sein, es bestehen Risiken für Mitarbeitende wie auch für Standorte, bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren.</p><p>Klimarisiken regelmäßig zu analysieren bedeutet Zukunftsplanung</p><p>Für die meisten Unternehmen sind Klimarisikoanalysen noch Neuland. Untersuchungen zeigen, dass Unternehmen sich bisher vor allem von transitorischen Klimarisiken betroffen sehen, die sich aus dem Übergang hin zu einer langfristig CO₂-armen Wirtschaft ergeben. Nur einige wenige der größten deutschen Unternehmen berichten über die Verwendung von Klimaszenarien, wohingegen Aussagen über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Resilienz#alphabar">Resilienz</a> der Unternehmensstrategie gegenüber Klimawandelfolgen nur selten zu finden sind (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/management-von-klimarisiken-in-unternehmen">Loew et al. 2021</a>).</p><p>Unternehmen, die langfristige Entscheidungen treffen müssen, wie in der Forstwirtschaft oder Betreiber von Infrastrukturen, beschäftigen sich bereits heute mit Klimarisiken. Auch Branchen, deren nationale oder internationale Lieferketten vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> bedroht werden, setzen sich schon seit längerem mit einer Reihe von Risiken auseinander. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen an großen Flüssen, die bei Niedrigwasser nicht mehr mit Rohstoffen beliefert werden oder ihre Produkte nicht mehr ausliefern können. Auch Betreiber thermischer Kraftwerke, die mittels Flusswassers gekühlt werden, werden sich seit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Hitzesommer#alphabar">Hitzesommer</a> 2003 immer stärker ihrer Klimarisiken bewusst.</p><p>Langanhaltende Dürren in Nordostdeutschland zwischen 2018 und 2022, die steigende Zahl von Waldbränden, Trockenheitsschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie verheerende Starkregenereignissen im Juli 2021 in der Eifel haben über die betroffenen Regionen hinaus Wirkkraft: Auch bei bisher noch nicht direkt betroffenen Unternehmen und privaten Akteuren steigt seitdem das Bewusstsein dafür, dass auch sie Vorsorge gegenüber Klimarisiken betreiben sollten.</p><p>Klimarisikoanalyse als neue Berichtsanforderung</p><p>In den vergangenen Jahren ist die Analyse physischer Klimarisiken Bestandteil von vielen Empfehlungen und gesetzlichen Regelungen für unternehmerische Berichterstattung geworden. Die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD), eingerichtet vom Financial Stability Board der G20, hat bereits 2017 Empfehlungen für eine Offenlegung von unternehmerischen Klimarisiken veröffentlicht. Sowohl die EU-Taxonomie Verordnung als auch die neue Europäische Richtlinie für unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fordern eine Klimarisikoanalyse. Die Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EU sehen außerdem vor, dass Unternehmen über ihre Anpassungsplanung, -ziele und -maßnahmen berichten. Eine Klimarisikoanalyse gehört auch zu den Auflagen der Regionalförderungen, etwa des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).</p><p>In den kommenden Jahren ist daher mit einem steigenden Wissensbedarf und wachsenden Kompetenzen für unternehmerische Klimarisikoanalysen zu rechnen.</p><p>Erfahrungen mit bundesweiten Klimarisikoanalysen</p><p>Für viele Kommunen, Bundesländer und die Bundesregierung sind Klimarisikoanalysen schon länger eine wichtige Grundlage, um Handlungsbedarfe für die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels abzuschätzen und das Bewusstsein für die Bedeutung von Anpassung – in Ergänzung zu Klimaschutzmaßnahmen – zu erhöhen. Beispielsweise aktualisiert das Umweltbundesamt die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland</a>alle sechs bis sieben Jahre und entwickelt sie methodisch stets weiter. Diese nationalen Erfahrungen sind unter anderem in eine internationale Norm zu Klimarisikoanalyse eingeflossen, die<a href="https://www.iso.org/standard/68508.html">ISO 14091</a>, die auch<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanalysen-auf-kommunaler-ebene">für Kommunen eine Orientierung bietet.</a></p><p>Empfehlungen für Klimarisikomanagement</p><p>Basierend auf diesen Erfahrungen und im Abgleich mit den Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung hat das Umweltbundesamt auch Empfehlungen für Unternehmen veröffentlicht, wie eine<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/how-to-perform-a-robust-climate-risk-vulnerability">robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen gemäß EU-Taxonomie</a>durchgeführt werden sollte. Diese Vorgehensweise greift die kürzlich veröffentlichte Broschüre „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/physische-klimarisiken-managen">Physische Klimarisiken managen</a>“ auf. Darüber hinaus gibt sie Hinweise, wie ein Klimarisikomanagement ablaufen sollte und in die Unternehmensorganisation integriert werden kann. Da auch Finanzinstitutionen Klimarisiken systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen sollten, gibt eine zweite Broschüre "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueber-physische-klimarisiken-sprechen">Über physische Klimarisiken sprechen</a>" Empfehlungen für Kundengespräche zwischen Finanzinstitutionen und Unternehmen.</p><p>Klimarisiken zu bewerten bedeutet, Klimagefahren und Sensitivitäten zu kennen</p><p>In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen demnach die voraussichtliche Lebensdauer der Wirtschaftstätigkeit ermitteln und die relevanten Untersuchungsobjekte auswählen. Hierfür bietet es sich an, für jedes relevante Untersuchungsobjekt die sensitiven Systeme, wie etwa Beschäftigte, Produktionshallen und Wasserversorgung, zu identifizieren.</p><p>Um aktuelle und zukünftige Klimagefahren einzuschätzen, sollten Unternehmen zunächst vergangene Wetterextremereignisse vor Ort und in der näheren Umgebung betrachten. Zusätzlich sollten sie bei Investitionen für die nächsten zehn Jahre Messdaten und daraus abgeleitete Klimatrends hinzuziehen, beispielsweise durch die Verwendung von<a href="https://www.dwd.de/DE/leistungen/kvhs_de/0_main/start_main.html?nn=17818">dekadischen Klimavorhersagen</a>. Für längerfristige Investitionen und Wirtschaftstätigkeiten mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von mehr als zehn Jahren sollten Unternehmen zusätzlich Klimaszenarien für die Mitte des Jahrhunderts oder sogar darüber hinaus betrachten. Hierfür gibt es öffentliche Datenquellen, beispielsweise<a href="https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html">den Klimaatlas des Deutschen Wetterdienstes</a>. Für eine Interpretation und eine regionale Auswertung kann es notwendig sein, externe Fachkenntnisse hinzuzuziehen.</p><p>Risikobewertung ist ein kooperativer Prozess</p><p>Neben den standortspezifischen Gefahren, wie Wetterextremen, sollte das Unternehmen auch die standortspezifischen Sensitivitäten und Anpassungskapazitäten untersuchen. Dazu zählen beispielsweise die Altersstruktur der Belegschaft sowie die Kühlungs- und Verschattungsoptionen vor Ort. Hierfür ist lokales Wissen von unterschiedlichen Fachleuten notwendig, das am besten in Workshops zusammengetragen und gemeinsam bewertet wird. Da Klimarisikoanalysen neben der Identifikation und Priorisierung von Risiken sowie der Vorbereitung von Anpassungsmaßnahmen immer auch ein größeres Risikobewusstsein zum Ziel haben, sind kooperative Prozesse, lokales Know-how und die Übernahme von Verantwortung zentrale Bestandteile für erfolgreiche Risikoanalysen.</p><p>Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte</p><p>Die Untersuchung der Auswirkungen von Klimaereignissen sensibilisiert auch für die Gefahren von Kaskadeneffekten, beispielsweise den multiplen Folgen eines Stromausfalls oder der Notwendigkeit von eingespielten Kommunikationswegen im Falle eines Extremereignisses. Unternehmen sollten daher bei ihren Untersuchungen auch Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte berücksichtigen. Sie sollten bereits im Vorfeld von Krisenereignissen mit der lokalen Verwaltung sowie den Infrastrukturbetreibern zusammenarbeiten, um Synergien für Anpassungen zu identifizieren und Maladaptationen zu verhindern. Maladaptionen sind Maßnahmen, die andere gesellschaftliche Ziele, wie etwa den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> oder den Schutz der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, oder zukünftige Anpassung beeinträchtigen.</p><p>Risikobewertung mündet in Maßnahmenplanung</p><p>Die Bewertung von Klimarisiken wird auch von Beratungsagenturen angeboten, die mittels komplexer Modelle und umfangreicher Daten Risikoeinstufungen anbieten. Dies beruht meist nur auf der Analyse von Klimagefahren und kann nicht die Einbindung von lokalen Fachleuten ersetzen. Die Einstufung der Risiken selber ist abhängig von der Risikobereitschaft der Unternehmen, denn nicht alle (ökonomischen) Risiken können oder müssen reduziert werden. Am Ende von Klimarisikoanalysen sollten jedoch für größere Risiken, wie Gesundheits- oder Umweltrisiken, immer konkrete Maßnahmen stehen.</p><p>Autorinnen: Dr. Inke Schauser, Kirsten Sander (Umweltbundesamt)</p><p>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a> und Anpassung Nr. 86 veröffentlicht.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a>können Sie den Newsletter abonnieren.</p>
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