Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung beantragt beim Landratsamt Mühldorf a. Inn eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort eines ehemaligen Kiesabbaus auf den Flurnummern 2176/1, 2207/2, 2246, 2247, 2247/1, 2247/4, 2247/5, 2370/1, 2371/1, 2371/2, 2372, 2372/3, 2373, 2374/1, 2375/1, 2376/1, 2376/2, 2376/3, 2377/1, 2378, 2379, 2380 und 2381/1, Gemarkung Ampfing, Gemeinde Ampfing, Landkreis Mühldorf a. Inn. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung plant die Deponie für die Abfälle aus der regionalen Abbruch- und Sanierungstätigkeit, darüber hinaus sollen je nach Anfall und Bedarf auch Abfälle von anderen Abfallerzeugern abgelagert werden. Das Areal der geplanten Deponie am Standort Ampfing erstreckt sich auf rund 12 ha, das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 2,0 Mio. m³. Die erwartete Laufzeit liegt bei einer geschätzten jährlichen Ablagerungsmenge von etwa 160.000 t bei etwa 20 Jahren.
Herr Kilian Gröbner hat mit Antrag vom 13.12.2023 die abfallrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) auf dem Grundstück Fl.Nr. 275 der Gemarkung Kruckenberg beantragt. Mit dem Antrag beantragt Herr Gröbner auch die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in einem Sickerwasserspeicher- und Absetzbecken vorbehandelten Sickerwassers aus den Ablagerungsbereichen und des im Eingangsbereich der Deponie anfallenden Niederschlagswassers sowie für die Versickerung des Niederschlagswassers aus einer Teilfläche von 5.500 m² der rekultivierten Deponieoberfläche in den Untergrund. Die Deponie soll sich auf die gesamte Fläche der Flurnummer 257 Gemarkung Kruckenberg, die derzeit als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt wird, erstrecken. Das Ablagerungsvolumen beträgt ca. 940.000 m³, für die Rekultiverungsschicht sind ca. 134.500 m³ veranschlagt und die Entwässerungsschicht an der Basis ist mit ca. 26.800 m³ angegeben. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 1.100.000 m³. Die Laufzeit der Deponie wird mit ca. 20 – 25 Jahren prognostiziert.
Die Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn, Große Gasse 366a, 06493 Ballenstedt Ortsteil Badeborn beabsichtigt, im Bereich des derzeitigen Kiessandtagebaus Warnstedt-Timmenrode eine Inertstoffdeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) zu errichten. Dazu wurde der Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung am 21.12.2023 erneut eingereicht. Ausweislich der Antragsunterlagen soll die Deponie eine Fläche von insgesamt ca. 19,5 ha einnehmen. Das Volumen des Deponiekörpers wird mit 1,7 Mio m³ angegeben. Über einen Zeitraum von 25 - 30 Jahren sollen ca. 2,89 Mio t Inertabfälle eingelagert werden.
Die Gemeinde Pilsach beantragte am 04.07.2023, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 27.09.2023, die Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrWG für die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie, Erd- und Steindeponie) „Pfeffertshofen“ auf den Grundstücken mit den FlNrn. 330, 331, 332 (TF), 333, 336, 337 (TF) der Gemarkung Pfeffertshofen (ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie/ Rekultivierung). Die Deponie soll endgültig stillgelegt und gemäß § 10 Abs. 1 DepV mittels geeigneter Maßnahmen gesichert werden. Um allerdings auf die Böschungen Rekultivierungsmaterial aufbringen zu können, muss diese zuerst standsicher abgeflacht und profiliert werden. Für die Folgenutzung der Deponie soll eine Sukzessionsfläche mit erlebbarem ökologischen Lehrpfad eingerichtet werden.
Abfallrecht – Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Deponieverordnung (DepV); Inertabfalldeponie DK 0 Uffenheim "Bei den drei Kreuzen", auf den Grundstücken Flur-nummern 4134, 4151 (Teilfläche), 4155, 4130 (Teilfläche), alle Gemarkung Uffenheim, Stadt Uffenheim; Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Betreiber: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch Hier: Antrag auf Änderungsplangenehmigung für die Errichtung eines BA III.2 und die Rekultivierung des BA I
Abfallrecht; Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Deponieverordnung (DepV) und Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Inertabfalldeponie DK0 „Burghaslach-Oberrimbach“ des Marktes Burghaslach und ehemalige Bauschuttdeponie des Marktes Burghaslach, auf dem Grundstück Flurnummer 235, Gemarkung Oberrimbach, Markt Burghaslach Antrag auf geänderte Plangenehmigung vom 20.06.2023 – Höherverfüllung und geänderte Rekultivierung der Deponie
Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über. Mit Bescheid vom 10.08.2022 wurde die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers als Nebenanlage der Deponie erteilt. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 04.07.2022 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch alternative Ausführung der Böschungsabdichtung im Bereich des VA1 Süd und West mit einer Kunststoffdichtungsbahn anstelle einer mineralischen Dichtung wurde mit Bescheid vom 06.09.2023 erteilt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.09.2023 wurde festgestellt, dass auch mit dieser Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nunmehr ist die Erweiterung der bestehenden Deponie in den Bereich der mit Bescheid vom 01.08.2018 genehmigten Kiesabbau-Erweiterung auf die nördlich und östlich an die bestehende DK0-Deponie angrenzenden FlNrn. 791/4, 792, 820/3, 838T, 838/1, 838/2 geplant. Die Erweiterung beträgt ca. 3,6 ha und stellt eine „Fortführung“ der bereits genehmigten DK0-Deponie in Richtung Norden und in Richtung Osten dar. Die „Fortführung“ betrifft sowohl den Einbau eines Höhenausgleichhorizonts zwischen Auskiesungssohle und UK Technischer Barriere als auch einer Technischen Barriere sowie die Verlängerung/Ergänzung des Sickerwasserfassungs- und Sickerwasserableitsystems sowie die Oberflächenabdichtung/Rekultivierung und die Einrichtungen für die Oberflächenwasserfassung, -ableitung und –versickerung. Insgesamt sind fünf Verfüllabschnitte geplant. Das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen erhöht sich um ca. 745.000 m³ auf ca. 1,15 Mio. m³; für die Verfüllung ist insgesamt eine Dauer von 25 bis 30 Jahren vorgesehen. Lediglich ein schmaler Streifen (ca. 0,8 bis 0,9 ha) in der südöstlichen Ecke des genehmigten Kiesabbaubereichs wird nicht für die Wiederverfüllung mit DK0-Material genutzt, sondern dient als Zwischenlagerfläche für unbelastete Materialien, die zum Bau des Profilierungs-, Dichtungs- und Rekultivierungshorizonts benötigt werden. Zudem erfolgt über diese Fläche die Zufahrt zu den hier liegenden Schächten 3 und 4 um bei Bedarf Reparaturarbeiten und Leitungsspülungen sowie die Kamerabefahrungen der Sickerwasserleitungen durchführen zu können.
Für die Süderweiterung der Inertstoffdeponie Julia hat die Tholen Deponiegesellschaft mbH einen Antrag auf Planfeststellung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgelegt. Die räumliche Erweiterung der bestehenden Deponie Julia hat eine Größe von etwa 3,9 ha und betrifft in der Gemarkung Aldenhoven die Grundstücke Flur 21, Flurstücke 104-107, die Wegeparzelle Flurstück 108 und die Abstands- und Böschungsflächen auf dem Flurstück 24, Flur 22 mit ca. 0,9 ha. Es ist die zusätzliche Ablagerung von rd. 688.500 m³ Inertabfall oberhalb des zukünftigen Grundwasserspiegels bis in Höhe des umgebenden Geländeniveaus nach den Vorgaben der Deponieverordnung vorgesehen. Die Anlieferung soll mit straßengängigen Lastkraftwagen erfolgen. Für den Einbau sind handelsübliche Erdbaugeräte vorgesehen. Die Deponieerweiterung soll über einen Zeitraum von zehn Jahren betrieben werden.
Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über. Mit Bescheid vom 10.08.2022 wurde die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers als Nebenanlage der Deponie erteilt. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 04.07.2022 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nunmehr soll die Böschungsabdichtung anstelle der ursprünglich geplanten mineralischen Basisabdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) erfolgen. Die Deponie wird abschnittsweise errichtet. Am 28.09.2022 erfolgte die Freigabe zur Einlagerung von Material im Verfüllabschnitt VA1. Die technische Barriere wurde bislang aber nur im Sohlbereich freigegeben. Die Bereiche der Böschungen Süd und West von VA1 wurden bislang nicht freigegeben, da dort bislang die Qualitätsanforderungen des QMP, insbesondere die geforderte Durchlässigkeit von kf <= 1 x 10-7 m/s, weder nach dem Einbau der örtlichen Rotlage noch nach dem anschließenden Materialrückbau und dem Neueinbau von örtlichem Rotlagematerial, das durch Zugabe/Einfräsen von Terramix verbessert/vergütet wurde, nachgewiesen werden konnten. Um sicherzustellen, dass kein Sickerwasser oder Deponat an die nicht abgenommenen Böschungsbereiche gelangen kann, wurde vor Freigabe der Sohlfläche an deren südlichen Rand ein temporärer Randwall errichtet. Als dauerhafte Lösung wurde nunmehr eine alternative Ausführung der Böschungsabdichtung im Bereich des VA1 Süd und West mit einem Geokunststoff anstelle einer mineralischen Dichtung beantragt. Der Deponiekörper an sich, das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen sowie die Verfülldauer werden von der Änderung nicht berührt.
Die Marktgemeinde Markt Nordheim betreibt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1567 (Teilfläche), 1568 (Teilfläche), Gemarkung Ulsenheim, Markt Nordheim eine Inertabfalldeponie DK-0. Die Errichtung und der Betrieb der DK0-Deponie wurde mit Bescheiden des Landratsamtes Neu-stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 5. August 2009 i.d.F. 27. Januar 2010 (Abfallarten) i.d.F. 24. August 2010 (Monitoring) i.d.F. vom 17. Mai 2013 (Änderung Bauabschnitte) und i.d.F. vom 21. Januar 2015 genehmigt. Angrenzend befindet sich die bereits rekultivierte Altdeponie. Im Laufe des Betriebs wurden die Grubenwände abweichend der genehmigten Planung steiler ausgeführt, wodurch die Standsicherheit nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Die Marktgemeinde Markt Nordheim beantragt daher die Änderung der Deponie zur Wiederherstellung der Standsicherheit der Böschungen innerhalb der Deponie. Gleichzeitig wird der bisher genehmigte Umgriff der Deponie verkleinert; ein weiterer Keuperabbausoll nicht stattfinden. Das restliche Verfüllvolumen beläuft sich auf ca. 22.800 m³.
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