Auf Grossbaustellen und insbesondere beim Tunnelbau mit Tunnelbohrmaschinen fallen grosse Mengen Schlamm an, die durch organische Verunreinigungen wie Hydraulik-, Schmier- und Schneideöle kontaminiert sein können. Diese Schlämme müssen entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufwendig entsorgt werden, um eine schädliche Bodenbelastungen oder Gewässerverunreinigung zu verhindern. Je nach Schlammtyp und Verschmutzungsgrad können Schlämme auf Inert-, Reststoff- oder Reaktordeponien abgelagert werden. Die Entsorgungskosten belasteter Schlämme sind im Wesentlichen von der Deponieklasse abhängig, auf welcher sie entsorgt werden. Die Abgabe einer Tonne Schlamm auf einer Inert- bzw. Reststoffdeponie kostet 30 bis 40 CHF, auf einer Reaktordeponie betragen die entsprechenden Kosten ca. 90 bis 100 CHF. Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Inert- bzw. Reststoffdeponien weitaus zahlreicher sind als Reaktordeponien (über 160 Inert- bzw. Reststoffdeponien; nur ca. 52 Reaktordeponien). Dies führt in der Regel dazu, dass für Reaktordeponie-Material längere Transportwege und dadurch höhere Transportkosten in Kauf genommen werden müssen. Gelingt es die kontaminierten Schlämme soweit zu behandeln, dass diese anschliessend Inertstoff-Qualität aufweisen, wird die Entsorgung der Tunnelschlämme günstiger, Reaktordeponie-Volumen kann eingespart werden und Transportwege minimiert werden. Projektziele: Es soll eine Pilotanlage erstellt werden womit belastete Schlämme behandelt und gereinigt werden können. Stark belastete Schlämme werden soweit aufbereitet dass diese nach der Behandlung auf Inertstoffdeponien (Kohlenwasserstoff-Konzentration unter 500 mg/kg) deponiert werden können. Weniger belastete Schlämme sollen soweit aufbereitet werden, dass diese Schlämme eine Kohlenwasserstoff-Konzentration unter 50 mg/kg aufweisen und diese nach geltendem Schweizer Recht wiederverwendet oder entsorgt werden können. Ergebnisse: Beim Bau von Tunnels fällt ein Schlamm an, der mit Kohlenwasserstoffen kontaminiert ist und deshalb auf Reaktordeponien deponiert werden muss. Um Kosten und Deponievolumen zu sparen, wurde im Rahmen des Projekts ein Verfahren mit Ozonierung und anschliessender biologischer Behandlung zur Dekontaminiation dieses Tunnelbauschlamms entwickelt und optimiert. Aufgrund des hohen Energie- und Platzbedarfs ist das entwickelte Verfahren bei den heutigen Deponiekosten aber nicht wirtschaftlich und wird deshalb vorläufig nicht umgesetzt.
Heute bestehen in der Schweiz rund 50 Reaktor- und Reststoffdeponien sowie 170 Inertstoffdeponien. Die meisten Aufgaben, von der Planung und Errichtung über den Betrieb bis zum Abschluss und der Nachsorge von Deponien liegen im Kompetenzbereich der Kantone. Dem Bund obliegt die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der Deponien gemäss Artikel 38 des Umweltschutzgesetzes (USG). Das BAFU möchte die Kantone im Bereich Deponien mit einem systematisierten Deponiecontrolling verstärkt unterstützen. Der Aufbau des neu zu entwickelnden Bundes-Controllingsystems umfasst die Definition der Ziele und der Controlling-Elemente sowie die Evaluation und Ausarbeitung des geeigneten Instrumenten-Mixes. Das Controlling unterteilt sich in einen strategischen und einen operativen Teil. Das strategische Controlling ist für das BAFU ein wichtiges Steuerungsinstrument im Rahmen eines geschlossenen Führungskreislaufs. Das operative Controlling liefert Entscheidgrundlagen für das strategische Controlling und unterstützt den Vollzug der Deponieregelungen in den Kantonen. Im anstehenden Erarbeitungsprozess sind folgende Aspekte zu behandeln: (1) Vertiefte Analyse des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der vorhandenen Bundeskompetenzen, (2) Stärken-Schwächen-Analyse der aktuellen Ausgangssituation als Input für die Zielformulierung im strategischen Führungskreislauf, (3) Definition der Controllingthemen und Evaluation allfälliger Synergien mit anderen Controlling-Bereichen, insb. VASA-Controlling, (4) Festlegung von Datenbedarf und Notwendigkeit zur Datenharmonisierung (5) Entwicklung des standardisierten Controlinginstrumentensets. Vor der flächendeckenden Einführung des Deponiecontrollings ist ein Pilotversuch in ausgewählten Kantonen anzusetzen.
Die Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik (WAA) der Schweiz hat u.a. gezeigt, dass die deponierelevanten Vorschriften des Bundes sehr uneinheitlich umgesetzt werden. Dies zieht unerwünschte Folgen nach sich (Umweltgefährdungen, Marktverzerrungen, zusätzliche Transporte). Fortschritte in der Vorbehandlung abzulagernde Abfälle und der Deponietechnik wie auch betriebliche Verbesserungen wirken sich zunehmend auf die Umsetzung bestehender Regelungen im Deponiewesen aus. Insbesondere bei Inertstoffdeponien, welche der VASA unterstellt werden sollen, zeigt sich Handlungs- und Koordinationsbedarf. Ziel ist die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit aller bestehenden und neuen Deponien.
Ab dem 1. Juni 2005 können auf Grund der Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung nur noch vorbehandelte Abfälle mit geringen organischen Anteilen auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden. Damit wird ein neuer Deponietypus entstehen, der ausschließlich Abfälle mit überwiegend mineralischen bzw. anorganischen Inhaltsstoffen enthält. Ziel des Vorhabens ist, bereits bei Verfüllung der Deponieabschnitte die Wechselwirkungen zwischen den abzulagernden Abfällen zu nutzen, um durch Lösungs- und Fällungsreaktionen innerhalb der Deponie die Ausbildung einer wirksamen 'inneren' Barriere zu fördern. Durch eine Beschleunigung der Stabilisierungsreaktionen könnte die Nachsorgezeit deutlich verkürzt werden. Mit diesen neuen 'Inertstoffdeponien' können die Betriebskosten während der Betriebsphase der Deponie, aber auch der erforderliche Aufwand für Maßnahmen und deren Kontrolle in der Nachsorgephase erheblich reduziert werden. Mit dem Vorhaben werden Entscheidungskriterien für eine nachhaltige Abfallablagerung entwickelt, die einen entsprechenden Wissens- bzw. Technologietransfer zwischen Forscher und Anwender schaffen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Umweltsicherheit in die Praxis und die Schaffung zugehöriger Infrastruktur wird dadurch gefördert. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/)
Die Gemeinde Deining, Schloßstraße 6, 92364 Deining, beantragte am 06.03.2020, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 23.04.2020, die Plangenehmigung für die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) „Mittersthal“ auf dem Grundstück mit den FlNrn. 195, 196, 197, 197/1, 199 und 200 der Gemarkung Deining (ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie/ Rekultivierung) sowie für die Errichtung und Betrieb einer reinen Erdaushubdeponie auf dem Grundstück mit den FlNrn. 189 (TF), 190 (TF), 191 (TF), 195, 196, 197/1, 200, 201, 202, 203 (TF) der Gemarkung Deining (neue Deponie auf und neben alter Deponie/ „Erweiterung“). Der Genehmigungsantrag umfasst folgende Maßnahmen: - die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) Mittersthal auf dem Grundstück mit den FlNrn. 195, 196, 197, 197/1, 199 und 200 der Gemarkung Deining [ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie durch Oberflächenabdichtung („Rekultivierung“)] nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG und - die Errichtung und den Betrieb einer reinen Erdaushubdeponie auf dem Grundstück mit den FlNrn. 189 (TF), 190 (TF), 191 (TF), 195, 196, 197/1, 200, 201, 202, 203 (TF) der Gemarkung Deining [neue Deponie auf bzw. neben alter Deponie („Erweiterung“)] nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 KrWG mit folgenden Ausnahmeanträgen zur Reduzierung des Betriebsaufwandes: Verzicht zur Unterteilung von verschiedenen Anlagenbereichen (§ 3 Abs. 3 DepV) Ausnahme von der Sickerwassersammlung (§ 3 Abs. 4 DepV) Beprobungen einmal alle 3 Monate (§ 8 Abs. 3 DepV) Kontrolluntersuchungen einmal jährlich (§ 8 Abs. 5 DepV) Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 9 DepV) Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1 DepV) Minimierung von Emissionen, Prüfung und Überwachung durch Messungen und sonstige Eigenkontrollen (§ 12 Abs. 3 i. V. m. Anhang 5 Nr. 3.2 DepV) Sicherheitsleistung (§ 18 Abs. 4 DepV) Grundwassermessstellen (Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 1 DepV) Mengenerfassung Oberflächenwasser (Anlage 5 Nr. 3.1 Ziffer 4 DepV) Die zur Plangenehmigung beantragte Erweiterungsfläche umfasst ca. 1 ha (westlicher Streifen von ca. 50 x 200 m); die zu überfüllende bestehende Deponie hat zudem eine Grundfläche von ca. 3,75 ha [ca. 170 m (Ost-West) x 235 m (Nord-Süd)]. Bei einem jährlichen mittleren Materialaufkommen von ca. 15.000 bis 20.000 m³ und einem Deponievolumen von weiteren 309.000 m³ wird eine Betriebsdauer von ca. 15-20 Jahren prognostiziert. Die geplante Erdaushubdeponie befindet sich außerhalb bebauter Gebiete ca. 900 m südöstlich vom Ortskern Deining, ca. 750 m nördlich vom Ortsteil Mittersthal und ca. 350 m westlich der Staatsstraße St 2660 auf bisher landwirtschaftlich als Ackerland bzw. Wiesen genutzten Flächen.
Im Bereich der Huettenindustrie fallen Reststoffe in grossen Mengen an, die heute noch verhaldet bzw. auf Sonderdeponien deponiert werden. Die bislang zur Verfuegung stehenden Sonderdeponieflaechen zwingen zur Minimierung der Sonderabfallmengen und moeglichst weitgehender Nutzung der in diesen Sonderabfaellen enthaltenen Werkstoffe. Fuer den Bereich der chemisch-metallurgischen Industrie seien beispielhaft genannt: 1) Kiesabbraende, 2) LD-Schlacken, 3) Spaltoxide aus der Titanoxidherstellung, 4) Laugungsrueckstaende aus der Vanadiumgewinnung. Allen diesen Stoffen gemeinsam ist: mittlere Gehalte an Eisen und Mangan, Gehalte an Ferrolegierungselementen (Vanadium und Chrom) in einigen Prozent, Gehalte an Alkalien um 0,5 Prozent (Ausnahme: Laugungsrueckstaende 7 Prozent, hoehere wechselnde Gehalte an Schlackenbildnern (CaO, MgO, SiO2) mit geringen Gehalten an TiO2 und Al2O3. Arbeitsziele: Bei der Reduktion derartiger Stoffe ggf. nach einer Vorreduktion erfolgt die Bildung einer Metallphase, die Fe, Mn, Cr, V, P und Si enthaelt. Alkalien werden teilweise verfluechtigt und in einem Sekundaerflugstaub niedergeschlagen. Aus dem erzeugten Metall kann durch vorsichtige Oxidation eine an Vanadium und Chrom angereicherte Schlacke (neben normalem Rohstahl) erzeugt werden, aus welcher o.a. Elemente gewonnen werden koennen. Bevorzugtes Ziel der Arbeiten ist es, neben dem Metall Inertschlacken herzustellen, die der Deponieklasse II (Kurzbezeichnung: Bauschutt- und Inertstoffdeponie) zugeordnet werden koennen und damit kein Umweltproblem mehr darstellen.
Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung beantragt beim Landratsamt Mühldorf a. Inn eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort eines ehemaligen Kiesabbaus auf den Flurnummern 2176/1, 2207/2, 2246, 2247, 2247/1, 2247/4, 2247/5, 2370/1, 2371/1, 2371/2, 2372, 2372/3, 2373, 2374/1, 2375/1, 2376/1, 2376/2, 2376/3, 2377/1, 2378, 2379, 2380 und 2381/1, Gemarkung Ampfing, Gemeinde Ampfing, Landkreis Mühldorf a. Inn. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung plant die Deponie für die Abfälle aus der regionalen Abbruch- und Sanierungstätigkeit, darüber hinaus sollen je nach Anfall und Bedarf auch Abfälle von anderen Abfallerzeugern abgelagert werden. Das Areal der geplanten Deponie am Standort Ampfing erstreckt sich auf rund 12 ha, das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 2,0 Mio. m³. Die erwartete Laufzeit liegt bei einer geschätzten jährlichen Ablagerungsmenge von etwa 160.000 t bei etwa 20 Jahren.
Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) betreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Landkreise Donau-Ries und Dillingen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1948 und 1949 der Gemarkung Maihingen eine Deponie der Deponieklasse 0 (DK 0). DK 0-Deponien, sogenannte Inertabfalldeponien, stellen die niedrigste Deponieklasse dar. Auf ihr werden nur unbelastete bzw. gering schadstoffhaltige Abfälle abgelagert. Die Deponie ist auf die Annahme folgender Abfälle gem. Abfallschlüsselverzeichnis eingeschränkt: 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen. 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07* fällt 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen. Für Abfälle mit Belastungen, welche zur Einstufung als DK (I) oder DK (II) Material führen, nutzt der AWV die bei Donauwörth vorhandene Deponie Binsberg. Abfälle mit weitergehender Einstufung zu DK (III) oder DK (IV) werden in dafür zugelassene Einrichtungen außerhalb des Landkreises verbracht. Der AWV hat nun beim Landratsamt Donau-Ries die flächenmäßíge Erweiterung der DK (0) Deponie Maihingen auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 1944, 1945 und 1947 der Gemarkung Maihingen beantragt, nachdem die bisherigen Flächen bereits verfüllt sind. Das Volumen der Erweiterung beläuft sich für die o.g. Abfallschlüsselnummern mit den Zuordnungswerten DK (0) auf ca. 177.000 cbm und für Material mit den Zuordnungswerten Z (0) auf ca. 60.000 cbm. Z (0) Material ist Erdaushub, der auch im Erdbau im offenen Einbau uneingeschränkt verwertet werden kann.
Herr Kilian Gröbner hat mit Antrag vom 13.12.2023 die abfallrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) auf dem Grundstück Fl.Nr. 275 der Gemarkung Kruckenberg beantragt. Mit dem Antrag beantragt Herr Gröbner auch die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in einem Sickerwasserspeicher- und Absetzbecken vorbehandelten Sickerwassers aus den Ablagerungsbereichen und des im Eingangsbereich der Deponie anfallenden Niederschlagswassers sowie für die Versickerung des Niederschlagswassers aus einer Teilfläche von 5.500 m² der rekultivierten Deponieoberfläche in den Untergrund. Die Deponie soll sich auf die gesamte Fläche der Flurnummer 257 Gemarkung Kruckenberg, die derzeit als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt wird, erstrecken. Das Ablagerungsvolumen beträgt ca. 940.000 m³, für die Rekultiverungsschicht sind ca. 134.500 m³ veranschlagt und die Entwässerungsschicht an der Basis ist mit ca. 26.800 m³ angegeben. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 1.100.000 m³. Die Laufzeit der Deponie wird mit ca. 20 – 25 Jahren prognostiziert.
Die Gemeinde Pilsach beantragte am 04.07.2023, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 27.09.2023, die Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrWG für die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie, Erd- und Steindeponie) „Pfeffertshofen“ auf den Grundstücken mit den FlNrn. 330, 331, 332 (TF), 333, 336, 337 (TF) der Gemarkung Pfeffertshofen (ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie/ Rekultivierung). Die Deponie soll endgültig stillgelegt und gemäß § 10 Abs. 1 DepV mittels geeigneter Maßnahmen gesichert werden. Um allerdings auf die Böschungen Rekultivierungsmaterial aufbringen zu können, muss diese zuerst standsicher abgeflacht und profiliert werden. Für die Folgenutzung der Deponie soll eine Sukzessionsfläche mit erlebbarem ökologischen Lehrpfad eingerichtet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
| Kommune | 1 |
| Land | 32 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 2 |
| Umweltprüfung | 28 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 31 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 37 |
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| Boden | 19 |
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