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Errichtung und Betrieb einer DK0-Deponie auf dem Grundstück Fl.Nr. 257 Gemarkung Kruckenberg, Gemeinde Wiesent

Herr Kilian Gröbner hat mit Antrag vom 13.12.2023 die abfallrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) auf dem Grundstück Fl.Nr. 275 der Gemarkung Kruckenberg beantragt. Mit dem Antrag beantragt Herr Gröbner auch die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in einem Sickerwasserspeicher- und Absetzbecken vorbehandelten Sickerwassers aus den Ablagerungsbereichen und des im Eingangsbereich der Deponie anfallenden Niederschlagswassers sowie für die Versickerung des Niederschlagswassers aus einer Teilfläche von 5.500 m² der rekultivierten Deponieoberfläche in den Untergrund. Die Deponie soll sich auf die gesamte Fläche der Flurnummer 257 Gemarkung Kruckenberg, die derzeit als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt wird, erstrecken. Das Ablagerungsvolumen beträgt ca. 940.000 m³, für die Rekultiverungsschicht sind ca. 134.500 m³ veranschlagt und die Entwässerungsschicht an der Basis ist mit ca. 26.800 m³ angegeben. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 1.100.000 m³. Die Laufzeit der Deponie wird mit ca. 20 – 25 Jahren prognostiziert.

Tholen, Deponie Titz

Die Tholen Deponiegesellschaft mbH betreibt in Titz eine Inertstoffdeponie auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses des Kreises Düren vom 08.09.2016. Mit Schreiben vom 25.11.2021 und 26.11.2021 wird beantragt, den Planfeststellungsbeschluss für die Deponie in Titz ("Polder 3") zu ändern. Gemäß Antrag soll die Ablagerungsphase bis zum 30.09.2022 und die daran anschließende Rekultivierung bis zum 31.3.2023 verlängert werden. Innerhalb des Oberflächenabdichtungs-Systems sollen darüber hinaus die mineralischen Dicht- und Entwässerungsschichten durch geosynthetische Bauelemente ersetzt werden. Für die beantragten Änderungen ist ein Plangenehmigungsverfahren nach § 35 Abs. 3, Satz 1 Nr. 2 KrWG durchzuführen.

Neuerrichtung einer DK 0-Deponie am Standort Ampfing

Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung beantragt beim Landratsamt Mühldorf a. Inn eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort eines ehemaligen Kiesabbaus auf den Flurnummern 2176/1, 2207/2, 2246, 2247, 2247/1, 2247/4, 2247/5, 2370/1, 2371/1, 2371/2, 2372, 2372/3, 2373, 2374/1, 2375/1, 2376/1, 2376/2, 2376/3, 2377/1, 2378, 2379, 2380 und 2381/1, Gemarkung Ampfing, Gemeinde Ampfing, Landkreis Mühldorf a. Inn. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung plant die Deponie für die Abfälle aus der regionalen Abbruch- und Sanierungstätigkeit, darüber hinaus sollen je nach Anfall und Bedarf auch Abfälle von anderen Abfallerzeugern abgelagert werden. Das Areal der geplanten Deponie am Standort Ampfing erstreckt sich auf rund 12 ha, das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 2,0 Mio. m³. Die erwartete Laufzeit liegt bei einer geschätzten jährlichen Ablagerungsmenge von etwa 160.000 t bei etwa 20 Jahren.

Antrag der Fa. Tholen, Geilenkirchen für die Errichtung und den Betrieb einer Inertstoffdeponie in Titz

Die Firma Tholen Deponiegesellschaft mbH, 52511 Geilenkirchen hat einen modifizierten Antrag auf Planfeststellung mit UVP-Bericht (§ 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) nach § § 35 Absatz 2 KrWG i.V.m. § 19 Deponieverordnung (DepV) für die Inertstoff-Deponie (DK 0) „Noah“ im Quarzsand- und Quarzkiestagebau „Noah“ in Titz vorgelegt.

Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)

Das Projekt "Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Ab dem 1. Juni 2005 können auf Grund der Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung nur noch vorbehandelte Abfälle mit geringen organischen Anteilen auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden. Damit wird ein neuer Deponietypus entstehen, der ausschließlich Abfälle mit überwiegend mineralischen bzw. anorganischen Inhaltsstoffen enthält. Ziel des Vorhabens ist, bereits bei Verfüllung der Deponieabschnitte die Wechselwirkungen zwischen den abzulagernden Abfällen zu nutzen, um durch Lösungs- und Fällungsreaktionen innerhalb der Deponie die Ausbildung einer wirksamen 'inneren' Barriere zu fördern. Durch eine Beschleunigung der Stabilisierungsreaktionen könnte die Nachsorgezeit deutlich verkürzt werden. Mit diesen neuen 'Inertstoffdeponien' können die Betriebskosten während der Betriebsphase der Deponie, aber auch der erforderliche Aufwand für Maßnahmen und deren Kontrolle in der Nachsorgephase erheblich reduziert werden. Mit dem Vorhaben werden Entscheidungskriterien für eine nachhaltige Abfallablagerung entwickelt, die einen entsprechenden Wissens- bzw. Technologietransfer zwischen Forscher und Anwender schaffen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Umweltsicherheit in die Praxis und die Schaffung zugehöriger Infrastruktur wird dadurch gefördert. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/)

Änderungsplangenehmigung DK0 Deponie "Bei den drei Kreuzen" Uffenheim - Errichtung des Bauabschnittes III.2

Abfallrecht – Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Deponieverordnung (DepV); Inertabfalldeponie DK 0 Uffenheim "Bei den drei Kreuzen", auf den Grundstücken Flur-nummern 4134, 4151 (Teilfläche), 4155, 4130 (Teilfläche), alle Gemarkung Uffenheim, Stadt Uffenheim; Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Betreiber: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch Hier: Antrag auf Änderungsplangenehmigung für die Errichtung eines BA III.2 und die Rekultivierung des BA I

Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KrWG zur Errichtung und Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK-0 Deponie)

Die KRO - Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern GmbH, Kieswerkstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck hat die abfallrechtliche Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK-0 Deponie) auf den folgenden Flurstücken (T bei Teilfläche) 438 T, 441 T, 443 T, 446 T (aufgelassener Feldweg), 447 T, 447/1 T, 1196 T, 1232 T, 1233 T und 1234 T der Gemarkung Puch, Stadt Fürstenfeldbruck, beantragt. Die geplante "KRO Inertdeponie Fürstenfeldbruck" liegt etwa 600 m westlich des Gewerbegebietes Hubertusstraße der Stadt Fürstenfeldbruck (B 471), unmittelbar südlich der Staatsstraße St 2054. Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die KRO Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern GmbH, die weitere Verfüllung im bisherigen Planfeststellungsbereich mit Material der Deponieklasse DK-0 (Inertbaustoffdeponie). Die bisherig geplante Geometrie der Verfüllung sowie die Rekultivierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der artenschutzfachlichen Maßnahmen werden hierbei beibehalten. Die betroffenen Behörden und Fachstellen wurden an dieser Vorprüfung beteiligt. Unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Vorhabens und der örtlichen Gegebenheiten sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck stellte daraufhin fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen war. Diese Feststellung wird nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Zuständig für die abfallrechtliche Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck als untere Abfallbehörde.

Änderungsplangenehmigung DK0 Deponie "Bei den drei Kreuzen" Uffenheim

Abfallrecht – Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Deponieverordnung (DepV); Inertabfalldeponie DK 0 Uffenheim "Bei den drei Kreuzen", auf den Grundstücken Flur-nummern 4134, 4151 (Teilfläche), 4155, 4130 (Teilfläche), alle Gemarkung Uffenheim, Stadt Uffenheim; Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Betreiber: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch Hier: Antrag auf Änderungsplangenehmigung für die Errichtung eines BA III.1

Errichtung und Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK0) "Am Weinberg Süd" durch die "Deponie am Weinberg GmbH"

Abfallrecht - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Deponieverordnung (DepV); Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0, auf den Grundstücken Flurnummern 343, 333/2, 333/1 (Teilfläche), 322, 321, 312 (Teilfläche), 320, alle Gemarkung Ickelheim, Stadt Bad Windsheim; Durch die Deponie am Weinberg GmbH, Westheimer Straße 6, 91438 Bad Windsheim; Direkt südlich anschließend, an die bestehende "Deponie am Weinberg - Alois Zimmermann", soll eine neue Deponie der Deponieklasse 0 (DK0) errichtet werden, die auch an die Südflanke der Bestandsdeponie angeschüttet wird. Die neue Deponie umfasst eine Fläche von ca. 6,76 ha und ein Ablagerungsvolumen von ca. 880.000 m³. Zur Deponie werden ein Betriebshof und Becken zur Sickerwasserfassung gehören. Eine am bisherigen Betriebshof bestehende, immissionsschutzrechtlich genehmigte Brecheranlage soll weiter betrieben werden. Abgelagert werden vorwiegend Abfälle aus dem Betrieb einer örtlichen Gießerei, sowie Boden und Steine, und Bau- und Abbruchabfälle aus dem Stadtgebiet Bad Windsheim mit Ortsteilen.

Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben, Erweiterung der DK-0 Deponie Maihingen, Antrag auf Plangenehmigung nach § 35 KrWG

Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) betreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Landkreise Donau-Ries und Dillingen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1948 und 1949 der Gemarkung Maihingen eine Deponie der Deponieklasse 0 (DK 0). DK 0-Deponien, sogenannte Inertabfalldeponien, stellen die niedrigste Deponieklasse dar. Auf ihr werden nur unbelastete bzw. gering schadstoffhaltige Abfälle abgelagert. Die Deponie ist auf die Annahme folgender Abfälle gem. Abfallschlüsselverzeichnis eingeschränkt: 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen. 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07* fällt 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen. Für Abfälle mit Belastungen, welche zur Einstufung als DK (I) oder DK (II) Material führen, nutzt der AWV die bei Donauwörth vorhandene Deponie Binsberg. Abfälle mit weitergehender Einstufung zu DK (III) oder DK (IV) werden in dafür zugelassene Einrichtungen außerhalb des Landkreises verbracht. Der AWV hat nun beim Landratsamt Donau-Ries die flächenmäßíge Erweiterung der DK (0) Deponie Maihingen auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 1944, 1945 und 1947 der Gemarkung Maihingen beantragt, nachdem die bisherigen Flächen bereits verfüllt sind. Das Volumen der Erweiterung beläuft sich für die o.g. Abfallschlüsselnummern mit den Zuordnungswerten DK (0) auf ca. 177.000 cbm und für Material mit den Zuordnungswerten Z (0) auf ca. 60.000 cbm. Z (0) Material ist Erdaushub, der auch im Erdbau im offenen Einbau uneingeschränkt verwertet werden kann.

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