Web Map Service (WMS) zum Thema Prävention und sexuelle Gesundheit Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Praevention und sexuelle Gesundheit Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
CASAblanca: Beratungsstelle für HIV und sexuell übertragbare Infektionen (STI). Das Angebot beinhaltet Präventionsberatung und Testung und ist kostenlos und anonym. Zielgruppen sind Menschen mit Informationsbedarf und erhöhten Risiken zu HIV und STI sowie die Allgemeinbevölkerung mit Risiken. GESAH14 ist eine Beratungsstelle für Sexarbeitende in Hamburg. Sie bietet gesundheitliche Beratung an und stellt die entsprechende Bescheinigung darüber aus, um sich als Prostituierte in Hamburg anmelden zu können.
Das Puumalavirus-Prognosemodell modelliert das Auftreten von humanen PUUV-Infektionen auf Basis der Daten von 2006–2021. Es umfasst 78 Kreise bundesweit und kann das zukünftige humane Infektionsrisiko anhand von Wetter- und Phänologie-Daten vorhersagen. Das Ausbruchsrisiko ist eine neu definierte binäre Größe, welche die jährlichen lokalen Ausbrüche vorhersagt. Die vorhergesagten Inzidenzwerte (Anzahl Infektionen / 100.000 Einwohnern) und Risikoklassen leiten sich aus dem Ausbruchsrisiko und historischen Inzidenzwerten ab.
The coronavirus pandemic and the increased use of digital formats that it has triggered is resulting in changes in public transport. Fear of infection and changed work conditions caused demand to drop in 2020/2021 in Germany. Measures such as the 9-euro ticket have proven that it takes innovative approaches to make public transport more attractive. This study investigates the changes in demand for public transport services during the coronavirus pandemic and shows that occupancy control measures can also help to prevent overcrowding on the public transport system. In conclusion, the study also analyses and evaluates alternative fare schemes. Veröffentlicht in Texte | 120/2022.
Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)
Umweltbundesamt empfiehlt: fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel! Für eine fachgerechte Sanierung bei Schimmelpilzbefall in Wohnungen, Büros und anderen regelmäßig genutzten Räumen sind keine Desinfektionsmittel nötig - sie stellen oft sogar ein Gesundheitsrisiko dar. Bei Schimmelsanierungen in der Praxis kommen chemische Desinfektionsmittel immer häufiger zum Einsatz, um das Problem - vermeintlich „rasch” -aus der Welt zu schaffen. Die verwendeten Desinfektionsmittel lösen aber nicht das Problem und können darüber hinaus zu gesundheitlichen Beschwerden bei den Bewohnern führen oder unerwünschte Folgen wie monatelange Geruchsbelästigung haben. Feuchtschäden mit Schimmelpilzwachstum können nachweislich zu Gesundheitsproblemen führen. Daher empfiehlt das Umweltbundesamt ( UBA ) eine fachgerechte Sanierung: Das umfasst die Beseitigung der Ursachen, die zum Feuchtschaden und damit zum Schimmelpilzwachstum führten, die Reinigung von mit Schimmelpilzen befallenen Materialien, wo dies nicht möglich ist, deren Entfernung sowie eine abschließende Feinreinigung der ganzen Wohnung, um noch vorhandene Schimmelpilzsporen zu beseitigen. Während der Arbeiten sind Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und der Arbeiter durch Abschotten der befallenen Bereiche und durch Tragen eines Mundschutzes und von Handschuhen zu ergreifen (genaue Empfehlungen gibt der „Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen” des Umweltbundesamtes aus 2005). „Bei einer fachgerechten Sanierung, die die Schimmelbelastung an der Wurzel packt, ist eine Desinfektion nicht notwendig - sie kann sogar der Gesundheit schaden” sagt Dr. Thomas Holzmann, UBA-Vizepräsident. Aus Kostengründen entscheiden sich viele Betroffene dennoch immer häufiger gegen die Ursachenbeseitigung mit abschließender Feinreinigung. Stattdessen finden oberflächliche Desinfektionsmaßnahmen Anwendung. Dies ist aus zwei Gründen nicht zielführend, im Einzelfall sogar schädlich: Zum einen sind viele Desinfektionsverfahren in der Praxis nicht wirksam, auch wenn ihre Wirksamkeit in Laborversuchen nachgewiesen ist. Insbesondere ist oft die Dauerhaftigkeit der Maßnahme nicht gegeben. Zum anderen reicht eine Desinfektion - selbst wenn sie wirksam wäre - nicht aus, um die gesundheitlichen Auswirkungen der Schimmelpilzsporen zu beseitigen. Auch von abgetöteten Sporen können allergische und toxische Wirkungen ausgehen. Für eine vollständige Sanierung sind lebende und tote Sporen vollständig zu entfernen. Desinfektionsmittel sind nicht nur als sachgerechte Sanierungsmaßnahme falsch, sie können auch zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen. Nach der Desinfektion besteht die Gefahr, dass Bewohner Desinfektionsmittelreste oder Reaktionsprodukte einatmen, was zu toxischen oder allergischen Reaktionen führen kann. Ein weiteres Problem können unerwünschte Nebenreaktionen sein, wie eine lang andauernde Geruchsbelästigung. Nur in speziellen Situationen, in denen eine Infektion empfindlicher Personen mit Schimmelpilzen zu verhindern ist - beispielsweise bei abwehrgeschwächten Patienten im Krankenhaus - kann eine Desinfektion zusätzliche Sicherheit bieten. Diese muss aber mit Desinfektionsmitteln erfolgen, deren Wirksamkeit unter Praxisbedingungen belegt ist. Auch bei der Entfernung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs durch die Bewohner selbst, bei der oft die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum nicht bekannt sind, kann eine Desinfektion mit Ethanol (Brennspiritus) als zusätzlicher Schritt zur Verhinderung weiteren Schimmelpilzwachstums sinnvoll sein. Das Umweltbundesamt rät daher davon ab, Desinfektionsmittel zur umfassenden und sachgerechten Schimmelpilzsanierung einzusetzen und ruft Gutachter, Sanierungsfirmen, Ausbilder oder Versicherungen dazu auf, den Einsatz der Desinfektionsmittel bei der Sanierung von Schimmelbefall zu reduzieren.
Das natürliche Reservoir an aviären Influenzaviren (AIV) sind Wasservögel und die Übertragung von AIV über den Wasserweg könnte vor allem für hochpathogene Populationen dieser Viren mit zoonotischem Potenzial eine wichtige Rolle spielen. Methodisch stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar. In einem REFOPLAN-Projekt wurden daher verschiedene Methoden zur Virusanreicherung und anschließendem AIV-Nachweis mittels RT-PCR getestet und durch die Mitführung eines Referenzstandards (Detektion behüllter RNA Viren in Wasserproben basierend auf dem Bakteriophagen ϕ6) validiert. Insgesamt wurden 61 % der Wasserproben und 50 % der korrespondierenden Gewässersedimentproben, die während einer HPAIV-Epidemie aus flachen Gewässern in avifaunistisch reichen Wasservogelhabitaten entnommen wurden, AIV-positiv getestet. Die in diesen Proben gefundenen AIV-Viruslasten waren jedoch im Allgemeinen zu gering für Virusisolierungen oder weitere Sub- und Pathotypisierungen, die für Risikoabschätzungen von Bedeutung sind. Weitere Experimente zeigten den Einfluss abiotischer Effekte (Wassertemperatur und Wasserqualität) auf die Tenazität unterschiedlicher AIV-Isolate. Experimentelle Untersuchungen zur Bedeutung kleiner flacher Gewässer als mögliche Übertragungsmedien von AIV unter Stockenten zeigten, dass bereits geringste Mengen von im Wasser resuspendierten hochpathogenenen AIV (ca. 100 infektiöse Einheiten /Liter Wasser) zu einer Ausbreitung der AIV Infektionen führen können. Insgesamt machten die Untersuchungen die hohe Bedeutung von Wasser als Transmissionsmedium aviärer Influenzainfektionen bei Vögeln deutlich und zeigen die Notwendigkeit der Entwicklung effizienterer Anreicherungsmethoden als Grundlage für Risikoabschätzungen der Übertragung von Infektionen über die Umwelt. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2024.
Das Puumala-Hantavirus wird in Deutschland vor allem von der Rötelmaus auf den Menschen übertragen. In manchen Jahren kommt es zu einem vermehrten Auftreten von Infektionen (Ausbruch). In diesem Vorhaben wurde ein Modell entwickelt, welches anhand von Wetter - und Phänologiedaten sowie gemeldeter Infektionen das Risiko für das Auftreten eines solchen Ausbruchs in einem Landkreis vorhersagt. Die Prognose kann jährlich im Herbst für das Folgejahr gerechnet werden und wird dann in Form von Risikokarten veröffentlicht. Die generierten Risikokarten dienen der Gesellschaft sowie den Gesundheitsämtern und der Ärzteschaft um Aufklärungsarbeit leisten und rechtzeitig ggf. weitere Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Veröffentlicht in Climate Change | 40/2023.
Die meisten deutschen Badegewässer erhielten 2020 wieder Bestnoten – Einschränkungen gab es beim Baden jedoch durch die Covid-19-Pandemie In der Saison 2020 wurden 90 Prozent aller deutschen Badegewässer von der EU-Kommission mit der Bestnote „ausgezeichnet“ bewertet. Die Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie erfüllten 96 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten in Deutschland. Dies zeigen die am 1. Juni von der EU-Kommission veröffentlichten Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2020. Somit bleibt die Qualität der deutschen Badegewässer wie auch in den Vorjahren auf einem hohen Niveau. Elf der insgesamt 2.304 deutsche Badegewässer wurden nach den Kriterien der EU-Richtlinie im Jahr 2020 als mangelhaft bewertet. Zum Schutz der Badenden wurden 95 Mal Badegewässer während der Badesaison zeitweise aufgrund schlechter Wasserqualität (vorsorglich) geschlossen, darunter 66 Mal wegen Cyanobakterien (sogenannte „Blaualgen“) und 29 Mal aus anderen wasserhygienischen Gründen. In den meisten Fällen hatten dabei Starkregenereignisse Schmutzwasser in die Badegewässer gespült. Die Covid-19-Pandemie führte zu einem durchwachsenen Betrieb der Badegewässer. Aufgrund der Einschränkungen im Badebetrieb durch die Covid-19-Pandemie waren 69 Badegewässer für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich. Weitere 15 Badegewässer waren geschlossenen, da u.a. BetreiberInnen fehlten oder Sanierungen durchgeführt wurden. An 27 Badegewässern konnten Pandemie-bedingt (teilweise) keine Proben genommen werden und diese Badegewässer erhielten somit keine Einstufung. Aufgrund noch nicht ausreichender Probenanzahl wurden weitere 38 Badegewässer nicht bewertet. In der Badesaison 2020 wurden 2.304 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 11.156 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 363 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1.941 an Binnengewässern. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter Wasserqualität in Badegewässern . Auch in der Badesaison 2021 mit Einschränkungen rechnen: Informationen zu Coronaviren und Badegewässern. Das Risiko einer Infektion mit dem SARS-Coronavirus-2 steigt bei geringem Abstand zwischen Menschen und wenn sich viele Menschen gleichzeitig an einem Ort aufhalten. Daher müssen auch für den Aufenthalt am und im Badegewässer Regeln zum Abstandshalten und zur Kontaktminimierung eingehalten werden. Da das Tragen von Mund/Nasenschutz beim Baden nicht praktikabel ist, kommt der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wasser und an Land eine maßgebliche Bedeutung für den Schutz von Infektionen zu. Für den Strandbereich und ggf. die Nutzung von spezieller Infrastruktur am Badegewässer gelten die länderspezifischen Abstands- und Hygieneregeln. Eine Übertragung des SARS-Coronavirus-2 über das Wasser beim Baden gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher gibt es nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) keine Hinweise darauf, dass dieses Virus über den Wasserweg übertragen wird. Grundsätzlich sollten aber Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt.
Origin | Count |
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Bund | 692 |
Land | 86 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 624 |
Taxon | 1 |
Text | 102 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 48 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Webdienst | 3 |
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Topic | Count |
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