This series refers to datasets related to the potential occurrence of a climate-induced physical event or trend that may cause loss of life, injury, or other health impacts, as well as damage and loss to property, infrastructure, livelihoods, service provision, ecosystems and environmental resources. It includes datasets on flooding, drought, urban heat island and heatwaves, extreme temperatures and precipitations, fire danger as well as climate suitability for vectors of infectious diseases. The datasets are part of the European Climate Adaptation Platform (Climate-ADAPT) accessible here: https://climate-adapt.eea.europa.eu/
Auch in diesem Jahr können eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt Unterstützungsmittel für das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von freilebenden herrenlosen Katzen erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kommune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Anerkennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann ein Formular genutzt werden. Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von freilebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitraumes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann gewährt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. ( https://www.tasso.net/ ) oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ( https://www.findefix.com ) registriert wurde. Nähere Auskünfte und Informationen erteilt der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. , Nicolaiplatz 1, 39124 Magdeburg, info(at)landestierschutz-lsa.de , Tel.: 0170 900 1315. Das Merkblatt und das Antragsformular mit der Anlage 1 und Anlage 2 öffnen sich nach Anklicken der Dokumente. Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst. Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden. 1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren? Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.). 2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied? Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung. 3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration? Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen. 4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen? Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt. Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert. 5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration? Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden. 6. Ist eine Kennzeichnung notwendig? Ja, nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können. 7. Ist eine Registrierung zu empfehlen? Unbedingt. Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen: TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V. FINDEFIX-Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Weitere Fragen rund um die Kastration werden in jeder Tierarztpraxis beantwortet. Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im "Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020 veröffentlicht. Für allgemeine Fragen wurden FAQs zur Kastration von Katzen erarbeitet. Weiterhin wurden ein Erfassungssystem , eine Anleitung zur Nutzung des Erfassungssystems , ein Muster für die Einzeltiererfassung und ein Poster erstellt.
Infektionsschutz Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt ( UBA ) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.
Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die aviären Influenzaviren werden in zwei Gruppen unterschieden. Niedrigpathogene Influenzaviren (LPAI) verursachen oft kaum Symptome. Hochpathogene Influenzaviren (HPAI) sind Auslöser der klinischen Geflügelpest, die besonders für Hühner und Puten meist tödlich verläuft. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt. Die Geflügelpest ist eine hochakut verlaufende Erkrankung, die gerade bei Hühnern und Puten nach kurzer Inkubationszeit (wenige Stunden bis 21 Tage) meist zum Tod führt. Die klinischen Symptome der Geflügelpest sind sehr vielfältig. Neben allgemeinen Krankheitssymptomen wie Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung von Futter und Wasser können Atemnot, Niesen, schleimig-grünlicher Durchfall, zentralnervöse Störungen, Ödeme oder Unterhautblutungen mit Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen auftreten. Die Influenzaviren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel. Andere Vögel stecken sich über die Aufnahme von Wasser oder virenbelastetem Staub an. Auch die indirekte Übertragung durch Menschen ist möglich, weshalb im Umgang mit Geflügel auf eine ausreichende Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Gebrauchsgegenständen geachtet werden sollte. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Während Hühner oder Puten meist innerhalb kurzer Zeit verenden, erkrankt Wassergeflügel seltener und im Verlauf milder. Wildlebende Wasservögel dienen daher als Virusreservoir und können die Erreger über große Distanzen verbreiten. Im Fall erhöhter Eintragsgefahr werden nach Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete definiert. Als besonders gefährdet gelten Sammel-, Rast- und Ruheplätze von Wildvögeln, welche häufig in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen zu finden sind. In Risikogebieten kann eine Aufstallung angeordnet werden. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung und Verhinderung ihrer Ausbreitung werden behördlich koordiniert und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Es werden Proben entnommen und in einem staatlichen Referenzlabor untersucht. Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt. Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Die Restriktionszonen werden durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Tierseuchensituation in Europa wird vom Friedrich-Löffler-Institut und den zuständigen Behörden beobachtet und Alarm- und Krisenpläne stets an neue Geschehnisse angepasst. Eine Übertragung von aviären Influenzaviren auf den Menschen ist bei einigen Subtypen möglich, tritt aber nur sehr selten und bei engem Kontakt mit Geflügel auf. Das Virus wird bereits bei Temperaturen von + 70 Grad Celsius abgetötet. Der Verzehr von Fleisch ist daher bei küchenüblicher Zubereitung selbst bei infiziertem Hausgeflügel unbedenklich. Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist nur geeignet, um klinische Symptome zu unterdrücken. Sie verhindert aber weder die Infektion des Vogels noch die Ausscheidung der Viren. Sie birgt die Gefahr einer unbemerkten Ausbreitung der Seuche und ist daher in der EU verboten. Eine Ausnahmegenehmigung wird in Einzelfällen für Zootiere oder seltene Nutzgeflügelrassen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission ist an strenge Auflagen gebunden und geht mit einer kontinuierlichen Überwachung des Bestandes einher. Ansprechpartner sind die örtlichen Veterinärbehörden. Einen Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen in Deutschland geben die Internetseiten des Tierseucheninformationssystems . Dort ist auch eine kartographische Darstellung abrufbar.
Indikator: Badegewässerqualität Die wichtigsten Fakten Seit 2015 sollen alle Badegewässer der EU in einem mindestens ausreichenden Zustand sein. Im Jahr 2023 erfüllten 97,9 % aller Badegewässer in Deutschland die EU-Vorgabe. Damit wurde das Ziel nur knapp verfehlt. Schließt man die nicht beurteilten Badegewässer aus, erfüllten 2023 sogar 99,7 % der Badegewässer die EU-Vorgaben. Rund 91 % der Binnengewässer und fast 88 % der Küstengewässer hatten 2023 eine ausgezeichnete Qualität. Welche Bedeutung hat der Indikator? Baden in natürlichen Gewässern kann mit Risiken für die Gesundheit verbunden sein. Badegewässer werden wie alle Gewässer vielfältig genutzt und sie sind unterschiedlichen Veränderungen ausgesetzt, die das Auftreten von gesundheitsgefährdenden Bakterien beeinflussen können. Der Indikator basiert auf der Feststellung der hygienischen Qualität der Badegewässer: Gemessen wird die Wasserbelastung mit Fäkalbakterien. Wenn diese Bakterien in hoher Konzentration im Badegewässer vorkommen, besteht das Risiko, dass auch Krankheitserreger vorhanden sind. Diese können beispielsweise Infektionskrankheiten mit Fieber, Durchfall und Erbrechen auslösen. Eine solche Gefahr entsteht u.a. nach Starkregen durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Hohe Temperaturen und ein hohes Nährstoffangebot (Stickstoffe, Phosphate) können die hygienische Qualität eines Badegewässers verändern und es kann zu einer Massenentwicklung von Cyanobakterien kommen. Treten diese Bakterien in Massen auf, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Das Vorkommen von Cyanobakterien fließt jedoch nicht in die Qualitätseinstufung ein. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Badegewässer Deutschlands sind in einem guten Zustand. Im Jahr 2023 erfüllten 97,9 % aller Badegewässer die Qualitätsanforderungen der EU (Binnengewässer 97,7 %, Küstengewässer 98,6 %). Berücksichtigt man, dass nicht alle Badegewässer beurteilt werden können (z. B. weil sie neu angemeldet wurden und noch nicht bewertet werden konnten), erfüllten sogar 99,7 % der beurteilten Badegewässer die Vorgaben. Rund 91 % der Binnengewässer und fast 88 % der Küstengewässer erreichten sogar eine ausgezeichnete Badegewässerqualität. Zwischen 1992 und 2001 stieg der Anteil der richt- und grenzwerteeinhaltenden Badegewässer beständig an. Seitdem ist die Qualität der Badegewässer auf konstant hohem Niveau mit nur leichten Schwankungen. In der europäischen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) ist festgelegt, welche Werte Badegewässer für die verschiedenen Stufen der hygienischen Qualität einhalten müssen. Seit 2015 sollten alle Badegewässer mindestens eine ausreichende Qualität haben. Dieses Ziel wurde 2023 knapp verfehlt. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland dennoch weiterhin einen der vorderen Plätze. Wie wird der Indikator berechnet? In allen europäischen Badegewässern müssen vor und während der Badesaison nach einem festgelegten Überwachungszeitplan Wasserproben entnommen werden. Das Vorkommen und die Häufigkeit von Fäkalbakterien der Art „Escherichia coli“ ( E. coli ) sowie der Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“ werden bestimmt. Für die verschiedenen Qualitätsstufen sind bestimmte Kriterien einzuhalten, die im Anhang I der EU-Badegewässerrichtlinie festgehalten sind. Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise findet sich in der EU-Badegewässerrichtlinie sowie im Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Qualität von Badegewässern“ .
Qualität von Badegewässern In deutschen Badegewässern lässt es sich gut baden. Seit dem Jahr 2001 stuft die Europäische Union die Qualität von mehr als 90 % dieser Gewässer durchgehend als gut oder sehr gut ein. Im Jahr 2023 erreichten 90,3 % aller Badegewässer eine ausgezeichnete und weitere 5,9 % eine gute Qualität. Lediglich etwa 0,3 % aller Badegewässer wurden als mangelhaft eingestuft. Qualität der Badegewässer von 1992 bis 2023 Im Jahr 2023 wurden 2.291 Badegewässer in Deutschland nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG überwacht. Von diesen lagen 362 an der Nord- und Ostseeküste, 37 an Flüssen und 1.892 an Seen. Die hygienischen Ergebnisse dieser Badegewässer wurden der Europäischen Union (EU) gemeldet, die für jedes Badegewässer aus den aktuellen und den Daten der vorangegangenen drei Jahre bzw. auf Grundlage von mindestens 16 Proben eine Qualitätseinstufung vornahm. Die Ergebnisse der Qualitätsbewertung zeigen, dass die Qualität der deutschen Badegewässer insgesamt sehr gut ist (siehe Abb. „Badegewässerqualität an den Küsten Deutschlands“ und Abb. „Badegewässerqualität an den Binnengewässern Deutschlands“). Im Jahr 2023 erfüllten rund 98 % der beurteilten Badegewässer die Qualitätsanforderungen der EU. 90,3 % der Badegewässer erreichten sogar eine ausgezeichnete und weitere 5,9 % eine gute Qualität. Mangelhaft war in der Saison 2023 die hygienische Qualität von nur sieben Badegewässern (rund 0,3 % aller Badegewässer). In 155 Fällen wurden Badegewässer temporär für die Badenden geschlossen, 94 Mal davon aufgrund von Cyanobakterien („Blaualgen“). Andere wasserhygienische Mängel wurden insgesamt 37 Mal als Grund angegeben, meist hatten Sturm- und Regenereignisse belastetes Schmutzwasser in die betroffenen Badegewässer gespült. Vorhersagesysteme an Badegewässern haben 24 Mal eine wahrscheinliche hygienische Verschmutzung gemeldeten, was ebenfalls zu einem Badeverbot oder zum Abraten vom Baden führte. In 22 Fällen wurden Badegewässer aus anderen Gründen, wie die Verkehrssicherungspflicht oder Reinigungsarbeiten, temporär geschlossen oder waren für Probenahmen und somit einen Badebetrieb erst gar nicht zugänglich. Aufgrund von (noch) nicht ausreichender Probenanzahl für eine Klassifizierung wurden 42 Badegewässer in der Saison 2023 nicht bewertet. Rückblickend verbesserte sich die Qualität der Badegewässer zwischen 1992 und 2001 stark. Seit 2001 ist die Qualität der Badegewässer insgesamt auf einem konstant hohen Niveau. Im Durchschnitt erfüllten in den letzten vier Jahren 97,3 % der Badegewässer an Seen und Flüssen die mikrobiologischen Anforderungen der EU Richtlinie, in 91,1 % wurde sogar eine ausgezeichnete Wasserqualität ausgewiesen. Bei Küstenbadegewässern waren es 97,7 % beziehungsweise 85,5 %. Informationen zur aktuellen Badegewässerqualität in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie über die Deutschlandkarte auf der UBA -Themenseite "Wasserqualität in Badegewässern" . Erkrankungsrisiko beim Baden Baden kann mit Risiken für die Gesundheit verbunden sein. Badegewässer an der Küste, an Seen und Flüssen sind nicht nur zum Baden da. Wie alle Gewässer sind auch Badegewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit auch Verschmutzungsrisiken ausgesetzt. Wegen des Vorkommens bestimmter Krankheitserreger sind beim Baden in freien Gewässern Erkrankungen, die beispielsweise mit Fieber, Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht auszuschließen. Eine solche Gefahr entsteht meist nach Starkregen durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wasserhygienische Probleme können unterschiedliche Ursachen haben. Die Einleitung von Nährstoffen wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Trockenheit und hohe Temperaturen können die Bedingungen für gesundheitsgefährdende Mikroorganismen in Gewässern beeinflussen und beispielsweise eine Massenentwicklung von Cyanobakterien begünstigen. Diese auch „Blaualgen“ genannten Bakterien bilden teilweise Algentoxine und Allergene, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können. Europäische Union regelt Qualität der Badegewässer Damit Menschen ungetrübt ihre Badefreuden in natürlichen Gewässern genießen können, hat die Europäische Union (EU) mit der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) einzuhaltende Werte für ausgezeichnete, gute und ausreichende hygienische Qualität für Badegewässer festgelegt. Diese Richtlinie gilt in den Mitgliedstaaten seit dem 24. März 2008 und ersetzt die Richtlinie 76/160/EWG aus dem Jahre 1975. Zwei Bakterien zeigen, wie sauber es ist In Deutschland wird die hygienische Qualität von Badegewässern seit 2008 nach den Vorgaben der aktuellen EU-Badegewässerrichtlinie überwacht. Danach werden zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten zwei mikrobiologische Parameter als Indikatoren für Krankheitserreger regelmäßig untersucht: zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“ (E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“. Diese Bakterien gelangen meist mit fäkalbelasteten Abwässern in die Gewässer und zeigen dort an, dass diese hygienisch belastet sind. Badegewässer dürfen für eine ausreichende Qualität einen definierten, statistisch berechneten Perzentilwert dieser Bakterien nicht überschreiten. Badegewässerprofile zeigen, wo die Verschmutzung herkommt Die zuständigen Länderbehörden erstellen für jedes Badegewässer regelmäßig ein Badegewässerprofil. Alle Verschmutzungsquellen, welche die Qualität des Wassers beeinflussen könnten sowie mögliche Probleme mit Cyanobakterien (Blaualgen) werden dabei genannt. So können Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld erkannt und rechtzeitig Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Die Internetseiten der Bundesländer bietet der Öffentlichkeit die aktuellen Informationen zu den Badegewässerprofilen. Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität in Badegewässern seit 2006 Die Überwachung der Qualität der Badegewässer wird in Deutschland durch Verordnungen der Länder geregelt. Die Europäische Union (EU) hat mit der EG-Badegewässerrichtlinie von 2006 viele positive Neuerungen eingeführt: Die Überwachungsparameter wurden auf die hygienisch relevanten Indikatoren begrenzt. Die Nachweisverfahren wurden EU-weit vereinheitlicht. Die zuständigen Länderbehörden müssen Badegewässerprofile, die u.a. alle Verschmutzungsquellen aufzeigen, erstellen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen ergreifen. Eine Verschärfung der Grenzwerte für Küstengewässer erhöht den Schutz der dort Badenden. Außerdem soll nach der aktuellen Richtlinie die Öffentlichkeit umfassend informieren werden. Der Öffentlichkeit wird nun die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden, insbesondere bei der Aktualisierung der „Badegewässerlisten“, vorzubringen. Diese Listen enthalten alle aktuellen Badegewässer, welche die Länder am Anfang jeder Badesaison an die EU melden und auf ihren Internetseiten veröffentlichen.
Magdeburg/Schwerin. Vom 13. bis 14. Juni 2024 kommt ein breites Fachpublikum aus ganz Deutschland im Rahmen der 8. Nationalen Impfkonferenz (NIK) in Rostock Warnemünde zusammen. Mecklenburg-Vorpommern richtet die diesjährige Konferenz zusammen mit Sachsen-Anhalt unter dem Motto „Impfen mit Blick in die Zukunft – Neue Segel setzen“ aus. MV-Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Co-Vorsitzende der NIK: „Auf der NIK soll der Fokus auf das innovative Potenzial von Impfungen heute und in der Zukunft gerichtet werden. Schon jetzt kann vielen Krankheiten dank wirksamer Impfstoffe vorgebeugt werden. Ein passender Impfschutz rettet nicht nur Leben, sondern verhindert auch eine Verbreitung von hochansteckenden Infektionskrankheiten.“ Für die zweitägige Konferenz werden mehr als 200 Teilnehmende erwartet. Es finden zahlreiche Fachvorträge zu aktuellen Herausforderungen zum Stand der Entwicklung von Impfmöglichkeiten und -wirkstoffen statt. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin und Co-Vorsitzende der NIK, Petra Grimm-Benne: „Für die meisten von der STIKO empfohlenen Impfungen für Kinder liegen die Impfquoten in Sachsen-Anhalt bei der Einschuluntersuchung auf hohem Niveau. Dieses wollen wir halten und weiter verbessern. Dabei ist der überregionale Austausch besonders wichtig. Nur gemeinsam können wir die Impfziele auch erreichen, denn Infektionskrankheiten machen nicht an Ländergrenzen halt.“ Ein Schwerpunkt der diesjährigen Konferenz wird unter anderem auf der HPV-Impfung für Jugendliche liegen. HPV steht für Humane Papillomviren. Auswertungen von Versichertendaten hatten im vergangenen Jahr einen teils deutlichen Rückgang der Impfquoten in den Bundesländern nachgewiesen. „HPV-Viren sind der Hauptauslöser von Gebärmutterkrebs und begünstigen auch bei Männern die Entstehung mehrerer Krebsarten. Es ist deshalb wichtig, auf der NIK zu evaluieren, wie junge Menschen besser über die Impfmöglichkeit und den hohen Schutz aufgeklärt werden können“, so Drese. Neben Debatten und Vorträgen zu Impfangeboten und ihrer Inanspruchnahme durch die Bevölkerung geht es bei der NIK darüber hinaus darum, die Vernetzung aller Akteure des Impfwesens weiter voranzubringen. Ministerin Grimm-Benne betont: „Eine gute und koordinierte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten trägt zum Erfolg von Impfangeboten bei. Um Vertrauen und Akzeptanz zu stärken braucht es umfassende Aufklärung.“ Weitere Informationen zur 8. Nationalen Impfkonferenz (NIK) unter: https://nationale-impfkonferenz.de/ Hintergrund: Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt teilen sich derzeit den Vorsitz der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI), einem hochrangingen Expertengremium auf Bundesebene. Als Vorsitzländer richten die Länder die diesjährige Nationale Impfkonferenz aus. Die Konferenz findet i.d.R. alle zwei Jahre statt. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Abwassersurveillance – Abwasser als Informationsquelle Die Abwassersurveillance wird in Deutschland ergänzend zu bestehenden Krankheitsüberwachungssystemen der öffentlichen Gesundheit („Public Health“) genutzt. Das Ziel der Abwassersurveillance ist es, Informationen zum Auftreten sowie zu der Verbreitung von bekannten und neuen Infektionserregern und deren Varianten zu erfassen, um so das regionale Infektionsgeschehen besser einschätzen zu können. Was ist Abwassersurveillance? Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance (auch kurz Abwassersurveillance) bezeichnet. Im Rahmen der Abwassersurveillance werden Abwasserproben aus Kläranlagenzuläufen gewonnen und auf verschiedene gesundheitsrelevante Zielparameter untersucht. Dafür werden die Proben in Laboren mit unterschiedlichen molekularbiologischen Methoden aufbereitet, analysiert und im Anschluss mit statistischen Methoden ausgewertet. Ziele der Abwassersurveillance Die gesundheitsrelevanten Informationen (ausgewertete Datensätze) aus dem Abwasser zu den unterschiedlichen Zielparametern können für verschiedene Zwecke genutzt werden: Besseres Erfassen der regionalen Verbreitung und des Ausmaßes von Infektionskrankheiten Unterstützung für das zeitnahe Ableiten von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Präventive Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zeitnahe Information der Bevölkerung Präventive Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zeitnahe Information der Bevölkerung System zur Unterstützung im Krisenfall - Pandemievorsorge („pandemic preparedness“) Verbreitung der Abwassersurveillance in Deutschland und weltweit Während der COVID19 Pandemie wurde das Abwasser als wichtige zusätzliche Informationsquelle für den Gesundheitsschutz wiederentdeckt. Bereits vor dem 2. Weltkrieg wurden im Abwasser Untersuchungen zum Vorkommen humaner Viren durchgeführt. Aufgrund zu diesem Zeitpunkt fehlender molekularbiologischer Methoden, wurden die ersten Erfolge dieser abwasserbasierten Epidemiologie (wastewater-based epidemiology, WBE) bis zum Jahr 2020 nur selten verwendet. Im März 2021 empfahl die EU-Kommission den europäischen Ländern die Einführung einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser. Inzwischen wird die WBE nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für die zusätzliche Unterstützung des Gesundheitsdienstes im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes genutzt. Inzwischen werden zusätzlich zum SARS-CoV-2- Monitoring Konzepte für weitere Public Health-relevante Infektionserreger und gesundheitsgefährdende Stoffe erarbeitet. Außerdem hat die Europäische Kommission (EU) die Behörde HERA (Health Emergency Preparedness and Response Authority) errichtet, um u.a. Gefahren und potenzielle Notlagen im Gesundheitsbereich rechtzeitig zu erkennen und europaweit zu koordinieren. Vorteile und Grenzen der Abwassersurveillance Ein Vorteil der Erfassung von Erregerlasten im Abwasser wie dem Monitoring von SARS-CoV-2 ist es, dass auch Daten von Menschen erfasst werden, die nicht durch den Personen-gebundenen Nachweis in medizinischen Surveillancesystemen berücksichtigt werden. Personen, die beispielsweise aufgrund ihrer geringen Symptome keinen Arztbesuch oder Test in Erwägung gezogen haben, werden so miterfasst, ohne personen-gebundene Datenerfassung. Weiter bietet das Monitoring von Krankheitserregern im Abwasser die Möglichkeit, Ausbreitungstrends und zirkulierende Varianten verschiedener Erreger nach Regionen aufzuschlüsseln und so gegebenenfalls möglichst früh Maßnahmen für den Schutz der Bevölkerung einleiten zu können. Die abwasserbasierte Surveillance kann demnach auch als Frühwarnsystem für diverse Maßnahmen und Einrichtungen fungieren. Die Abwassersurveillance hat jedoch auch Limitierungen: Das Abwasser bietet keine Information zur Schwere und zum Verlauf von Infektionskrankheiten. Insgesamt wird die abwasserbasierte Surveillance daher als ergänzendes Instrument für die Einschätzung der epidemiologischen Lage verstanden. Ausblick und Links Zentrale Aufgabe des UBA im Rahmen der nationalen Abwassersurveillance ist die Vereinheitlichung und Harmonisierung von qualitätsgesicherten Messungen und Daten aus dem Abwasser. Diese dienen der Abschätzung von Risiken und können durch Gesundheitsbehörden genutzt werden. Für eine umfassende Einschätzung des Potentials der Abwassersurveillance benötigt es valide Daten-, sowie effektive Übermittlungswege. Auch der weitere Ausbau dafür notwendiger Kapazitäten, die Umsetzung von Routineüberwachungen sowie die Fortführung verschiedener Forschungsansätze ist notwendig. Dazu arbeitet das Umweltbundesamt (UBA) eng mit weiteren involvierten Behörden und Gremien zusammen und beteiligt sich mit verschiedenen Facheinheiten an verschiedenen internen, externen sowie nationalen und internationalen Projekten.
Bundesumweltministerium unterstützt bei der gesundheitlichen Vorsorge in der Klimakrise Ausgabejahr 2024 Datum 04.06.2024 Heute und am morgigen Weltumwelttag informiert das Bundesumweltministerium ( BMUV ) zusammen mit dem Umweltbundesamt ( UBA ), dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und dem Bundesamt für Naturschutz ( BfN ) auf der Woche der Umwelt im Park des Amtssitzes des Bundespräsidenten (Schloss Bellevue) in Berlin umfassend über die gesundheitlichen Risiken der Klimakrise und wie man sich davor schützen kann. Gleichzeitig findet auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. am 5. Juni ein bundesweiter Hitzeaktionstag statt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke Quelle: BMUV/Klaus Mellenthin Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise sind bereits überall auf der Welt spürbar. Und auch bei uns in Deutschland und Europa haben langanhaltende Hitzewellen mit Temperatur- und Sonnenscheinrekorden in den letzten Jahren nochmals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich auf die Folgen der Klimakrise einzustellen und diese abzumildern. Neben Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz, mit denen weniger Kohlenstoff in die Umwelt gelangt und außerdem gespeichert wird, ist es daher zunehmend wichtig, sich gegen Gesundheitsrisiken durch die Klimakrise zu wappnen und systematisch vorzusorgen. Das Bundesumweltministerium stärkt hierfür weiter den umweltpolitischen Rahmen, zum Beispiel durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, und informiert darüber hinaus die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den gesundheitlichen Risiken der Klimakrise durch Hitze, UV -Strahlung, Ozon, Pollen und Krankheitserregern aus der Tierwelt schützen kann." "Eine zentrale Anpassungsmaßnahme an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels stellen Hitzeaktionspläne dar," berichtet UBA -Präsident Dirk Messner. Die 2017 publizierten Handlungsempfehlungen für die Erstellung solcher Pläne wurden in einem vom UBA geförderten Projekt evaluiert und hinsichtlich der Wahrnehmung und Wirksamkeit bewertet. "Demnach sind Hitzeaktionspläne bundesweit bekannt, anerkannt und werden von den kommunalen Behörden als hilfreich angesehen" , so Messner. Wichtig sei aber auch, andere gesundheitliche Folgen des Klimawandels in den Fokus zu nehmen: So wirkt sich der Klimawandel nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. "Im Rahmen eines im Juli abzuschließenden Forschungsprojekts werden wir über die psychischen Auswirkungen des Klimawandels auf die deutsche Bevölkerung berichten und auch einen Resilienz-Leitfaden vorlegen." BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini BfS -Präsidentin Inge Paulini: "Aufgrund des Klimawandels sind die Menschen in Deutschland nicht nur höheren Temperaturen, sondern auch einer höheren Belastung durch UV -Strahlung ausgesetzt – der Hauptursache für Hautkrebs. Schutz vor Hitze- und UV -Belastung sind deshalb zentrale Aspekte heutiger und künftiger Maßnahmen der Klimaanpassung. Kommunen, Kitas, Schulen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger finden auf den Internetseiten des BfS umfassende Informationsmaterialen zum Schutz vor UV -Belastung." "Grünflächen und Bäume kühlen unsere Quartiere und bieten Menschen Schutz vor Hitze." erläutert Sabine Riewenherm, Präsidentin des BfN . "Die Natur in unseren Städten hat viele Gesichter und Facetten: Parks, Kleingärten, Gärten, Straßenbäume, Flüsse und Bäche. Eine hohe Durchgrünung wird immer wichtiger für gesunde und lebenswerte Städte und erhöht ganz nebenbei die Artenvielfalt. Das BfN hat daher Orientierungswerte für das öffentliche Grün vorgelegt, die Kommunen dabei unterstützen sollen, bei ihrer städtebaulichen Entwicklung ein ausreichendes Maß an Durchgrünung von Siedlungen zu erreichen." Lemke und Paulini werben beim Demokratiefest der Bundesregierung für besseren UV-Schutz Quelle: BMUV/Peter-Paul Weiler Der Weltumwelttag 2024 steht in Deutschland unter dem Motto "Natürlich vorsorgen: Sicherheit und Schutz in der Klimakrise". Um die negativen Folgen der Klimakrise für die menschliche Gesundheit zu verringern, muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase so weit wie möglich reduziert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, Vorsorge zur Anpassung zu treffen, damit nicht mehr zu verhindernde Auswirkungen möglichst wenig Schaden anrichten. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2008 die deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, setzt einen verbindlichen Rahmen dafür. Derzeit entwickelt die Bundesregierung auf dieser Grundlage die im Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgesehene, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Verabschiedung dieser Strategie ist für Ende 2024 geplant. Ein Handlungsschwerpunkt ist dabei der Gesundheitsschutz. Die vom BMUV herausgegebene Ratgeber-Reihe "Den Klimawandel gesund meistern" klärt darüber auf, wie man sich vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise schützt. Sie umfasst folgende Themen: " Tipps für heiße Tage ", " Schutz vor Infektionskrankheiten durch Zecken, Mücken und Nager ", " Gefahr im Anflug: Pollenallergien ". Alle Ratgeber sind im Internet auf der BMUV -Homepage als Download verfügbar und können auch kostenlos als gedruckte Broschüre im Pixi-Hefte-Format bestellt werden. Mit den Förderrichtlinien "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" und "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" unterstützt das BMUV die vorsorgende Anpassung an die Folgen der Klimakrise zudem finanziell. Ergänzend dazu berät das Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des BMUV insbesondere Kommunen, welche Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen der Klimakrise ergriffen werden sollten. Im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das BMUV über die KfW Kommunen bei Baumpflanzungen, der Anlage naturnaher Parks und der Schaffung von Naturoasen. Stand: 04.06.2024
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