Das Projekt "Possible effects of transgenic plants on soil organisms" wird/wurde gefördert durch: Deutscher Akademischer Austausch Dienst / North Atlantic Treaty Organization (NATO). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Landeskultur und Umweltschutz, Institut für Bodenkunde und Pflanzenernährung.Soil is the first component of the environment that can be effected by GM plants, because they do not only consume the nutritive substances from the soil, but also release there different compounds during a growing period, and leave in the soil their remains. If the plants are modified to increase their resistance to plant pathogens, particularly bacteria, they can also affect the other microorganisms important for plant development. Also there are no considerable data about possible effect of GM plants on soil organic matter and chemical processes in soil. For the experiment it is planned to use transgenic potato plants (Solanum tuberosum L. cv. Desiree) expressing a chimerical gene for T4 lysozyme for protection against bacterial infections; - obtaining and short-term growing of GM plants in laboratory conditions; - extraction and collection of root exudates and microbial metabolites from rhizosphere; - analysis of these exudates by Pyrolysis-Field Ionisation Mass Spectrometry (Py-FIMS) in comparison with the exudates of wild-type plants and transgenic controls not harbouring the lysozyme gene, and with dissolved organic matter from non-cropped soil; - creation of 'fingerprints' for each new transgenic line in combination with certain soil on the basis of marker signals. Expected impacts: - New highly cost-effective express testing system for the risk assessment of genetically modified plants at the earliest stages of their introduction; - The conclusion about safety/danger of GM plants for the soil ecosystems; - Model for prediction of possible risk caused by GM plants.
Das Projekt "Energieeffiziente Krankenhausräumlichkeiten: Mit minimalem Energieeinsatz ein gesundes Raumklima und hygienische Raumluftqualität schaffen, Teilvorhaben: Gesundheit und Infektionsprävention" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Charité Campus Benjamin Franklin, Universitätsmedizin Berlin, Institut für Hygiene und Umweltmedizin.
Im Landesuntersuchungsamt (LUA) machen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Viele Institute des LUA haben aber Notdienste eingerichtet. Ein Überblick. Abteilung Fachaufsicht und Veterinärwesen Institut für Tierseuchendiagnostik (ITSD) An regulären Diensttagen ist die Probenannahme in der Blücherstraße 34 in Koblenz in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr besetzt. An regulären Diensttagen sind die Labore des ITSD in der Zeit von 09:00 bis 15:30 Uhr besetzt. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Probenannahme in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr besetzt. An Samstagen nehmen außerdem ein/e Tierärztin/Tierarzt, ein/e technische/r Mitarbeiter/in und ein Sektionshelfer des ITSD in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr Dienst vor Ort wahr. An Sonn- und Feiertagen ist eine tierärztliche Rufbereitschaft des ITSD eingerichtet, die in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr über die Probenannahme telefonisch kontaktiert werden kann. Die genannten Regelungen für Samstage gelten auch an Heiligabend und Silvester. Am Montag, den 23.12, am Freitag, den 27.12 und am Montag, den 30.12 und ab dem 02.01.2025 findet in der Probenannahme am Standort Blücherstraße und im Institut für Tierseuchendiagnostik regulärer Dienst statt. Abteilung Humanmedizin Die drei Institute für Hygiene und Infektionsschutz in Koblenz, Landau und Trier arbeiten am Montag, den 23.12., am Freitag, den 27.12. und am Montag den 30.12. mit einer Notbesetzung. Die Institute sind an diesen Tagen zu den regulären Dienstzeiten (montags von 08:00 bis 15:30 Uhr; freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr) geöffnet und telefonisch wie folgt erreichbar: IHIS Koblenz unter 0261 / 391-280), IHIS Landau unter 06341 / 43310-0, IHIS Trier unter 0651 / 1446-0. Während der Feiertage sind die drei Institute geschlossen. Abteilung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft (ILTH) Das LTH ist am Montag, den 23.12., am Freitag, den 27.12., am Montag, den 30.12. sowie am 2. und 3.1.2025 von 9.00 bis 16.00 besetzt. An Heiligabend, Silvester und an den Feiertagen gibt es grundsätzlich eine telefonische Rufbereitschaft von 09.00 bis 11.00 Uhr. Institut für Lebensmittelchemie Koblenz (ILC) Das ILC Koblenz ist am Montag, den 23.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 09.00 bis 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen. Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz (ILCA) Das ILCA Mainz ist am Montag, den 23.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 09.00 – 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen. Institut für Lebensmittelchemie Speyer (ILC) Das ILC Speyer am Montag, den 23.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 09.00 bis 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 09.00 bis 15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen. Institut für Lebensmittelchemie Trier (ILC) Im ILC Trier ist die Probenannahme am Montag, den 23.12. von 08.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag, den 27.12. von 08.00 bis 13.00 Uhr und am Montag, den 30.12. von 08.00 -15.30 Uhr besetzt. Während der Feiertage ist das Institut geschlossen.
Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt ( UBA ) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © candy1812 / AdobeStock SURE: Surveillance nimmt Atemwegserreger in den Fokus Ein eigenes Wächtersystem für Rheinland-Pfalz: Im Januar 2023 startete im LUA das landeseigene Praxis-Sentinel SURE, ein Akronym für „Surveil- lance respiratorischer Erreger“. Ziel des epidemio- logischen Projektes ist es, die aktuelle Verbrei- tung von Erregern akuter Atemwegsinfektionen in Rheinland-Pfalz zu analysieren, um damit die Be- völkerung und die Politik zu informieren. Mithil- fe der Daten können gefährdete Personengruppen gezielt sensibilisiert oder Impfempfehlungen an- gepasst werden. Und so funktioniert SURE: Die teilnehmenden 24 Haus- und 21 Kinderarztpraxen verteilen sich über ganz Rheinland-Pfalz, so dass die Verbreitung der Infektionserreger repräsentativ für die gesam- te rheinland-pfälzische Bevölkerung ist. Jede Pra- xis versendet pro Woche maximal sieben Ab- strichproben von Patientinnen und Patienten mit akuten Atemwegssymptomen an das Landesun- tersuchungsamt (LUA), wobei die Arztpraxen im nordöstlichen Teil von Rheinland-Pfalz ihre Proben an das Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) Koblenz versenden, die Arztpraxen im süd- westlichen Teil an das IHIS Landau. In den Labo- ren werden die Proben mittels PCR untersucht, ei- ner Diagnosetechnik auf Basis der Vervielfältigung des Virusgenoms, die Befunde werden an die Arzt- praxen versandt, so dass die Ärztinnen und Ärzte die Ergebnisse zeitnah mit ihren Patientinnen und Patienten besprechen und bei Bedarf die Behand- lung anpassen können. Die Ergebnisse aus den La- boren des LUA werden in anonymisierter Form außerdem dem Arbeitsbereich Epidemiologie am IHIS Landau für die Auswertung zur Verfügung ge- stellt. Die eingesandten Proben stammen von Patien- tinnen und Patienten aller Al- tersgruppen, so dass SURE auch Aussagen darüber er- möglicht, welche Gruppen aktuell durch bestimmte Erre- ger besonders betroffen sind. Die kontinuierliche strukturierte Sammlung der aus SURE gewonne- nen Informationen ist ein besonderer Vorteil, da dadurch die Verläufe von Infektionswellen über die Zeit verglichen und vorhergesagt werden kön- nen. Derzeit werden die Abstrichproben an den Laboren des LUA auf Influenza A und Influenza B, SARS-CoV-2 sowie Respiratorisches Synzytial-Vi- rus (A/B) untersucht. Influenza A und Influenza B Infektionen mit Influenza A- und B-Viren sind beim Menschen für die saisonale Grippe verant- wortlich, die gewöhnlich zwischen der 40. Kalen- derwoche und der 20. Kalenderwoche des Folge- jahres auftritt, mit einem Höhepunkt zwischen Mitte Februar und Anfang März. Besonders bei äl- teren und immungeschwächten Menschen kön- nen Infektionen mit Influenza schwer verlaufen und zu Krankenhauseinweisungen und vereinzelt auch zu Todesfällen führen - besonders wenn es aufgrund der Schwächung durch die Influenzain- fektion zu einer sogenannten Superinfektion mit Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae), Sta- phylokokken (Staphylococcus spp.), Haemophi- lus influenzae oder anderen bakteriellen Erregern kommt. Der potenziell schwere Verlauf von Influ- enza ist die Basis für die Impfempfehlung für Per- sonen über 60 Jahren und andere vulnerable Per- sonengruppen. Der Impfschutz sollte jedes Jahr erneuert werden, um gegen die jeweils vorherr- schenden Virustypen wirksam zu sein. SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndro- me-Corona Virus-2) ist der Erreger von COVID-19, welches im Jahr 2019 erstmals in China aufgetre- ten ist und sich seitdem weltweit zu einer ende- misch vorkommenden Krankheit entwickelt hat. COVID-19 hat seit der Pandemie seinen Schre- cken verloren, da beinahe fast jede in Deutschland lebende Person mindestens einmal mit SARS- CoV-2 infiziert war und/oder gegen SARS-CoV-2 geimpft wurde. Das Virus ist durch Mutationen Gesamtzahl der durch die teilnehmenden Arztpraxen eingesandten Proben, aufgeteilt nach Erregernachweisen. zwar infektiöser geworden, hat dafür aber an Viru- lenz eingebüßt. Trotzdem ist COVID-19 weiterhin diejenige Infektionskrankheit, die in Deutschland zu den mit Abstand meisten Krankenhauseinwei- sungen und Todesfällen führt. Es ist also weiterhin unentbehrlich, die Verbreitung zu überwachen. RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus (A/B) Respiratorische Synzytial-Viren verursachen bei immunkompetenten Erwachsenen zumeist Sym- ptome, die mit einer gewöhnlichen Erkältung ver- gleichbar sind. Bei Säuglingen, Kleinkindern und immungeschwächten Personen kann RSV aber auch eine schwere Lungenentzündung verursa- chen, so dass eine Krankenhauseinweisung mit Sauerstoffgabe oder sogar mit Beatmung not- wendig werden kann. RSV ist wie die Grippe eine Infektion, die saisonal in den kühleren Monaten auftritt. In Phasen mit hohen Infektionszahlen kann RSV daher zu einer sehr starken Belastung der Kinderstationen in den Krankenhäusern füh- ren, da dann der Großteil der Betten mit RSV-Pa- tientinnen und -Patienten belegt ist. Ergebnisse aus SURE Seit dem Start des Projekts haben die teilnehmen- den Arztpraxen bis zu 185 Proben pro Woche an das LUA eingesandt. In Spätsommer und Herbst war das Infektionsgeschehen hauptsächlich durch SARS-CoV-2 sowie durch andere weniger gefähr- liche Erkältungserreger bestimmt, ab Kalenderwo- che 44 nahmen die Nachweise von RSV zu. In den Ergebnissen ist auch die Grippewelle der Saison 2023/24 deutlich zu erkennen. Beginnend mit ei- nigen Nachweisen ab Kalenderwoche 49 nahmen die Nachweise von Influenza A ab Kalenderwoche 2 deutlich Fahrt auf. Ab Kalenderwoche 7 war ein abnehmender Trend zu beobachten. Während der Untersuchungen ihrer Patientin- nen und Patienten schätzen die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auch die Schwere der Krank- heitssymptome ein und vermerken dies auf den Probenbegleitscheinen, die zusammen mit den Abstrichproben an die Labore des LUA versandt werden. Es zeigt sich dabei, dass die Symptoma- tik im Durchschnitt schwerer ist, wenn es anteilig © ohenze / AdobeStock 2 3 Kampf gegen die Tuberkulose: Frühe Diagnostik entscheidend Die Tuberkulose zählt weltweit zu den Infektions- krankheiten, die die meisten Todesopfer fordern. Im Jahr 2022 erkrankten nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO weltweit 10,6 Millionen Menschen an Tuberkulose, 1,3 Millionen starben daran. Der öffentliche Gesundheitsdienst spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrol- le dieser Erkrankung. Durch Umgebungs- und Screeninguntersuchungen tragen das LUA und die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter dazu bei, Tuberkulose frühzeitig zu erkennen und die Ver- breitung zu stoppen. Positivitätsrate: Anteil der für die jeweiligen Erreger positiv getesteten Proben an allen eingesandten Proben aus den jeweils zurückliegenden 4 Kalenderwochen; Grauer Bereich: offizielle Grippesaison zwischen Kalenderwoche 40 und Kalenderwoche 20. viele Nachweise von Influenza und RSV gibt, wäh- rend Patientinnen und Patienten, bei denen kei- ner der untersuchten Erreger nachgewiesen wur- de, leichtere Symptome zeigen. Die Positivitätsrate eines bestimmten Erregers be- schreibt jeweils den Anteil der untersuchten Pro- ben, in denen dieser Erreger nachgewiesen wurde. Die Positivitätsraten erlauben den Vergleich zwi- schen den untersuchten Erregern, also welche Er- reger zu einem bestimmten Zeitpunkt den größ- ten Einfluss auf das Infektionsgeschehen durch respiratorische Infektionskrankheiten haben. Da die Positivitätsraten unabhängig von der Anzahl der eingesandten Proben sind, können verschiede- ne Saisons verglichen werden, auch wenn die An- zahl der teilnehmenden Arztpraxen über die Zeit zugenommen hat. Je länger SURE besteht, desto besser wird auch die Vergleichbarkeit des Infekti- onsgeschehens mit vorausgegangenen Saisons. In SURE werden Proben aus allen Altersgruppen ausgewertet, da sowohl Haus- als auch Kinder- 4 arztpraxen teilnehmen. Dabei zeigt sich beispiels- weise in den Kalenderwochen 5 bis 8 des Jah- res 2024, dass alle Altersgruppen von Infektionen durch Influenza betroffen sind, wobei die Positivi- tätsrate mit 70 Prozent aller eingesandten Proben im Kindergartenalter, also bei Kindern zwischen zwei und fünf Jahren am höchsten ist. Die Positivi- tätsraten für RSV sind mit weniger als 10 Prozent in den meisten Altersgruppen vergleichsweise ge- ring. Gleichzeitig ist aber deutlich erkennbar, dass RSV bei Säuglingen und Kleinkindern unter zwei Jahren mit einer Positivitätsrate von 35 Prozent der bedeutendste Atemwegserreger war. Aktuelle Ergebnisse aus SURE werden wöchentlich im SURE-Wochenbericht veröffentlicht und kön- nen auf der Homepage des LUA heruntergeladen werden. Dazu untersucht das LUA Proben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Tuberkulosebakterien. Dabei wird das sogenannte Sputum, ein Sekret der tieferen Atemwege, auf Tuberkulosebakterien un- tersucht. Bei den untersuchten Patienten handelt es sich größtenteils um Menschen aus den Auf- nahmeeinrichtungen für Asylbegehrende oder um Vertriebene aus Kriegsgebieten. Pro Jahr werden so im Labor des LUA Proben von etwa 1.200 bis 1.500 Patientinnen und Patienten untersucht. Diese Untersuchung stellt eine recht- zeitige Isolation der Infizierten sicher, wodurch eine Verbreitung der Tuberkulose effektiv verhin- dert wird. Zudem können die Infizierten zeitnah eine geeignete Therapie durch die kombinierte Gabe mehrerer Antibiotika erhalten - wodurch die Heilungschancen als sehr gut eingeschätzt wer- den können. Die Erreger der Tuberkulose sind sehr langsam wachsende, stäbchenförmige Bakterien. Sie verfü- gen zudem über eine besonders widerstandfähi- ge Zellmembran, die ihnen den Begriff „säurefes- te Stäbchen“ eigebracht hat. Diese Besonderheit wird im Labor zur mikroskopischen Diagnostik ge- nutzt. Neben der Mikroskopie werden die Bakte- rien auch kulturell nachgewiesen. Es kann jedoch bis zu acht Wochen dauern, bis ein Ergebnis vor- liegt. Weitere sinnvolle Hinweise zum Nachweis der Bakterien kann die molekularbiologische Dia- Tuberkulose führt zu Husten, Brustschmerzen und Atemnot. © Pormezz / AdobeStock gnostik geben. Der Vorteil ist, dass diese Diagnos- tik nur wenige Stunden dauert, der Nachteil ist allerdings, dass sie zwar die Ergebnisse der Mikro- skopie und der kulturellen Ansätze untermauert, sie kann aber alleine nicht für eine sichere Diag- nose verwendet werden. Zu den Mykobakterien die beim Menschen eine Tuberkulose verursachen können, zählen insge- samt zehn Arten, welche zusammenfassend als „Mycobacterium-Komplex“ bezeichnet werden. Der häufigste Erreger ist Mycobacterium tuber culosis. Wie ist die Situation in RLP? Im LUA wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.434 Pa- tientenproben auf Tuberkulosebakterien unter- sucht. In 18 Proben konnte durch die kulturelle Anzucht der Nachweis von Mycobacterium tuber- culosis erbracht werden. Mit 62% (2022: 55%) war der größte Anteil der Proben von männlichen Patienten, 27% (2022: 33,0%) waren von weibli- chen Patientinnen, und bei 11% (2022: 11%) fehl- te die Angabe des Geschlechts auf dem Einsender- schein. Mit 14,2% stammten die meisten Proben von Personen aus Syrien (2022: 17,8%), gefolgt mit 9,2% aus Afghanistan (2022: 16,2%) und mit 5 PTA und MTA: Ausbildungsberufe für Apotheke und Labor verändern sich Die Erste Hälfte des Jahres 2023 stand für die Ge- sundheitsfachschulen des LUA ganz im Zeichen der neuen Ausbildungsgesetze sowohl im Schul- zweig für Medizinische-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) als auch im Schulzweig für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA). Nach den Sommerferien star- teten die Lehrgänge erstmals unter neuen gesetz- lichen Gegebenheiten. Anzahl der im LUA untersuchten Proben nach Herkunftsland im Jahr 2023 (ab mindestens 10 Proben und ohne Pro- ben unbekannter Herkunft. 8,3% aus Pakistan (2022: 6,1%). Im Vergleich zum Vorjahr hat mit 7,2% in 2023 die Anzahl der untersuchten Proben von Vertriebenen aus der Ukraine (2022: 19,2%) deutlich abgenommen. Der relative Anteil der Proben von Personen aus Deutschland hat sich mit 4,0% in 2023 dahinge- gen nur wenig erhöht (2022: 3,5%). Erfreulich: Bei den 18 Proben mit kulturellem Nachweis von Mycobacterium tuberculosis wa- ren in allen Fällen die Bakterien sensibel gegen- über den klassischen Antibiotika wie Isoniazid, Ri- fampizin, Ethambutol oder Pyrazinamid und die Erkrankung somit gut therapierbar. Dies ist ein er- freuliches Ergebnis und zeigt, dass die derzeitige Strategie bei der Diagnostik aber auch der Thera- pie in Rheinland-Pfalz erfolgreich ist. Quo vadis? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Tuber- kulose entwickelt. Diese Strategie basiert unter anderem auf zwei Säulen: ■ Der integrierte Patientenversorgung ein- schließlich der Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Tuberkulosediagnostiken, die Verschreibung wirksamer Medikamente, die 6 ■ Überwachung der Patienten während der Be- handlung und die Unterstützung von Maß- nahmen zur Verhinderung der Weiterverbrei- tung der Krankheit. Der Intensivierung von Forschung und Inno- vation Die WHO-Strategie zur Bekämpfung der Tuberku- lose zielt darauf ab, die Tuberkuloseinzidenz wei- ter zu reduzieren und die Infektionskrankheit zu „eliminieren“. Letzteres wird laut WHO erreicht, wenn weniger als ein Erkrankungsfall pro eine Mil- lion Einwohner pro Jahr nachgewiesen wird. Ge- mäß dem kürzlich veröffentlichten Bericht des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) und der WHO zeigt sich, dass, ob- wohl es einen generellen Rückgang der Tuberku- loseinzidenz in der Europäischen Region gibt, die- ser aktuelle Rückgang nicht ausreicht, um die angestrebten Ziele zur Beendigung der Tuberkulo- seepidemie bis 2030 zu erreichen. Weitere Maß- nahmen wie das frühzeitige Erkennen und Behan- deln von Tuberkuloseinfektionen, die Förderung von Screening-Programmen für gefährdete Bevöl- kerungsgruppen und die Stärkung der öffentlichen Gesundheitssysteme sollten zur effektiven Kont- rolle und Prävention von Tuberkulose intensiviert werden. Im MTA-Bereich gab es tatsächlich grundlegen- de Änderungen. Zunächst wäre da die Umbe- nennung des Berufs in Medizinische Technologin beziehungsweise Medizinischer Technologe für La- boratoriumsanalytik (MT-L) zu nennen. Neu ist auch, dass die Auszubildenden bei einem Träger der praktischen Ausbildung angestellt sind und eine Ausbildungsvergütung erhalten. Diesen Trä- ger zu finden, gestaltete sich für die Schulen des LUA schwierig. Einerseits mussten neue Auszubil- dende gewonnen werden, andererseits konnten noch keine klaren Aussagen zu den notwendigen Verträgen und Ausbildungsvergütungen gemacht werden. Inzwischen ist ein Träger gefunden. Große Veränderungen gibt es aber auch im kon- kreten Ablauf: In der praktischen Ausbildung in den externen Laboren müssen nun doppelt so vie- le Stunden (2.000 an der Zahl) in unterschiedli- chen Zeiträumen abgeleistet werden. Diese neu- en Gegebenheiten stellen die Labore bis heute vor eine große Herausforderung. Für die Schulen aber nicht minder, denn erst die Bereitschaft der Labo- re, Auszubildende während der Schulzeit praktisch auszubilden, ermöglicht die theoretische Ausbil- dung im Schulbetrieb. Alle Beteiligten haben mit Hochdruck an den Lö- sungen der Aufgaben gearbeitet. Am Ende konnte erfreulicherweise die Rhein-Mosel-Fachklinik als Träger der Ausbildung sowie ausreichend viele La- borplätze für 18 Auszubildende an der MT-L-Schu- le Koblenz gefunden werden. An der MT-L-Schule des LUA in Trier beginnt der erste Lehrgang nach den neuen Ausbildungsregeln im Sommer 2024. Natürlich tun sich bei diesen grundlegenden Ver- änderungen immer noch Fragen auf, und es gibt Bedarf zur Anpassung. Auch in den kommen- den Jahren werden sich die Gesundheitsfachschu- len deshalb immer wieder mit dem neuen Ge- setz über Berufe in der medizinischen Technologie (MTB-G) beschäftigen. Mit moderner Technik: Eine MTA-Schülerin betrachtet eine Gewebeprobe unter dem Mikroskop. © LUA 7 Neue Ausbildungsinhalte für PTA Die PTA-Schule hat im September 2023 ebenfalls mit dem ersten Lehrgang nach dem neuen Be- rufsgesetz gestartet. Die Änderungen im Ablauf der Ausbildung sind hier aber nicht so grundle- gend wie bei den MT-L. Allerdings gibt es das neue Unterrichtsfach „Übungen zur Abgabe und Bera- tung“. Darin werden die Grundlagen für eine gute und richtige Beratung in der Apotheke gelegt, und es wird auch praktisch in Rollenspielen geübt. Zu diesem Zweck wurde in der PTA-Schule ein un- genutzter Laborraum in einen Unterrichtsraum umgewandelt, in dem noch eine Übungsapothe- ke entstehen soll. Nicht zuletzt ist nun die Ver- wendung digitaler Medien in einigen Unterrichts- fächern ausdrücklich verankert worden. Zu diesem Zweck wurden ausreichend Laptops angeschafft, damit nun in mehreren Klassen parallel mit Hilfe diverser Datenbanken recherchiert werden kann. Um neue Schüler zu gewinnen, wurde an der PTA- Schule im Januar 2023 der alljährliche Tag der offenen Tür veranstaltet. Zusätzlich gab es im 8 Herbst erstmalig einen Schnuppertag. Dieser Tag konnte Interessierten einen Einblick in den Un- terricht gewähren. Im Gegensatz zum Tag der of- fenen Tür, bei dem die Besucher in den Laboren mitmachen können, war hier die Möglichkeit ge- geben, ganz konkret zu erfahren, wie zum Beispiel die Fächer Arzneimittelkunde, Galenik, Fachrech- nen oder Gefahrstoffkunde unterrichtet werden. Während der Tag der offenen Tür gerne von ehe- maligen Schülern genutzt wird, um an die alte Wirkungsstätte zurückzukehren, ist der Schnup- pertag nur für neue Auszubildende gedacht. Das Angebot wurde so gut genutzt, dass im Februar 2024 ein weiterer Schnuppertag stattfand. Absolventen verabschiedet Dass die Anstrengungen der Gesundheitsfach- schulen auch Früchte tragen, wurde bei zwei Ab- schiedsfeiern im Jahr 2023 deutlich: In Trier konn- ten 20 frischgebacken PTA sowie 11 MTA ins Berufsleben entlassen werden. Auf dem Arbeits- markt wurden sie schon sehnsüchtig erwartet, denn in beiden Berufszweigen ist die Nachfrage nach Fachpersonal sehr groß.
Das Projekt "BiodivGesundheit: Diversität von Proteus Spezies in Mensch und Umwelt und ihre Rolle bei der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen (BIOPAR)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Universitätsinstitut für Mikrobiologie und Virologie.
Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz.Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Corona ist aus den Schlagzeilen verschwunden, aber SARS-CoV-2 gehört nach wie vor zu den Krankheitserregern, die weiter im Fokus des öffentlichen Gesundheitsdienstes bleiben müssen. Zu diesem Schluss kommt das Landesuntersuchungsamt (LUA) auch in seiner Bilanz zur Infektionsprävention für 2023. Im Januar 2023 startete das LUA ein eigenes Wächtersystem zur Verbreitung von Erregern akuter und schwerer Atemwegsinfektionen wie Corona oder die saisonale Grippe. Die teilnehmenden 24 Haus- und 21 Kinderarztpraxen verteilen sich über ganz Rheinland-Pfalz, so dass die Verbreitung der Infektionserreger repräsentativ für die gesamte Bevölkerung des Landes ist. Jede Praxis versendet Abstrichproben von Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen mit akuten Atemwegssymptomen an das LUA, und sie werden dort gezielt auf Influenza A und Influenza B, SARS-CoV-2 sowie Respiratorisches Synzytial-Virus (A/B) untersucht. Mithilfe der dadurch gewonnenen Daten vergleichen die Epidemiologen die Verläufe von Infektionswellen über die Zeit und sagen auf dieser Grundlage das künftige Infektionsgeschehen so gut wie möglich voraus. So können besonders gefährdete Personengruppen gezielt sensibilisiert und die Impfempfehlungen angepasst werden. Seit dem Start des Projekts haben die teilnehmenden Arztpraxen bis zu 185 Proben pro Woche an das LUA eingesandt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 3.127 Proben untersucht. Aktuelle Ergebnisse aus diesem eigenen Wächtersystem und die regelmäßigen Meldungen der rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter über das Auftreten dieser drei meldepflichtigen Atemwegsinfektionen werden wöchentlich in einem Bericht veröffentlicht und können auf der Homepage des LUA heruntergeladen werden. Eine weitere Krankheit, deren Verbreitung in Rheinland-Pfalz sorgfältig überwacht werden muss, ist die Tuberkulose. Sie zählt weltweit zu den Infektionskrankheiten, die die meisten Todesopfer fordern. Der öffentliche Gesundheitsdienst spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle dieser Erkrankung. Durch Umgebungs- und Screeninguntersuchungen tragen das LUA und die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter dazu bei, Tuberkulose frühzeitig zu erkennen, die Infizierten mit Antibiotika zu behandeln und durch deren Isolation die Verbreitung zu stoppen. Das LUA untersucht dafür die Proben des rheinland-pfälzischen öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Tuberkulosebakterien. Bei den dort untersuchten Patienten handelt es sich größtenteils um Menschen aus den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende oder um Vertriebene aus Kriegsgebieten. Der relative Anteil der Proben von Personen aus Deutschland lag 2023 bei 4,0 Prozent. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.434 Patientenproben auf Tuberkulsoe am LUA untersucht, davon waren in 18 Mycobacterium tuberculosis nachgewiesen. Die gute Nachricht: Alle 18 damit Infizierten konnten erfolgreich therapiert werden. Untersuchungen wie die Diagnostik von Influenza-Viren oder Tuberkulose-Bakterien wären im LUA ohne MTAs niemals zu schaffen. Die Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten sind die Alleskönner im Labor, und sie werden auch in den Gesundheitsfachschulen des LUA ausgebildet. Die Erste Hälfte des Jahres 2023 stand für diese Schulen allerdings ganz im Zeichen neuer Ausbildungsgesetze. Nach den Sommerferien starteten die Lehrgänge sowohl im Schulzweig für Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (MTA) als auch im Schulzweig für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) erstmals unter neuen gesetzlichen Gegebenheiten. Im MTA-Bereich wäre da die Umbenennung des Berufs in Medizinische Technologin beziehungsweise Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MT-L) zu nennen. Veränderungen gibt es aber auch im konkreten Ablauf: In der praktischen Ausbildung in den externen Laboren müssen nun doppelt so viele Stunden (2.000 an der Zahl) in unterschiedlichen Zeiträumen abgeleistet werden. Diese neuen Gegebenheiten stellen die Labore bis heute vor eine große Herausforderung. Die PTA-Schule hat im September 2023 ebenfalls mit dem ersten Lehrgang nach dem neuen Berufsgesetz gestartet. Ihr Name hat sich nicht geändert, aber es gibt das neue Unterrichtsfach „Übungen zur Abgabe und Beratung“. Darin werden die Grundlagen für eine gute und richtige Beratung in der Apotheke gelegt, und es wird auch praktisch in Rollenspielen geübt. Eine wichtiger Zwischenschritt, denn die meisten Absolventen der PTA-Schule arbeiten nach der Ausbildung tatsächlich in einer Apotheke und sind dort wichtige Beraterinnen und Berater der Kunden. Die vollständige LUA-Bilanz Infektionsprävention 2023 finden Sie hier auf der Homepage .
Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz. Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, wurde dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, aus den Brunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 30 l/s, bis zu maximal 1.512 m3/d und bis zu maximal 275.000 m3/a und insgesamt aus den Tiefbrunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 550.000 m3/a Grundwasser zu entnehmen, zutagezufördern und abzuleiten. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, übergangsweise bis zum 31.12.2023 befristet. Zusätzlich wurde mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 23.02.2001, Az.: 42-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die beschränkte Erlaubnis erteilt, aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, jeweils maximal 15.000 m3/a und insgesamt aus den beiden Brunnen 30.000 m3/a mehr Grundwasser zu entnehmen, als bereits mit dem Bescheid vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, als Jahresentnahmemenge bewilligt ist. Die beschränkte Erlaubnis wurde in der Vergangenheit schon mehrmals, letztmalig mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 42-6421/11, bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.10.1991 in der Gemeinde Steinach ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.10.1991). Der Wasserzweckverband Straubing-Bogen (vormals Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe), Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, beantragte mit dem Schreiben vom 22.09.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung. Das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren wird derzeit durchgeführt und kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, lagen im August 2023 und September 2023 in den Gemeinden Kirchroth und Steinach zur Einsichtnahme aus. Einwendungen Privater wurden vorgebracht. Der Wasserzweckverband Straubing-Land wurde mit der E-Mail vom 16.10.2023 gebeten, die im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen baldmöglichst zu erwidern. Eine Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen noch nicht vor, sodass das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden kann. Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte mit dem Schreiben vom 25.10.2023 für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, die Erteilung einer vorübergehenden beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2025, weil das neue förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren vermutlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Zu dem Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde kein neues wasserrechtliches Gestattungsverfahren durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass wegen dem engen zeitlichen Zusammenhang der öffentlichen Bekanntmachung (August 2023 bis September 2023) und dem Erlass dieses Bescheides keine neuen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwarten sind. Zu dem o. g. Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde nur noch ergänzend die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz sowie des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, eingeholt.
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