Infektionsschutz Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt ( UBA ) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.
Sachsen-Anhalt wird bis 2026 rund 91 Millionen Euro in den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) investieren. Mit den Mitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (PÖGD) wird der personelle Ausbau und insbesondere die Digitalisierung der Gesundheitsämter vorangetrieben. Auch soll die Attraktivität weiter gesteigert werden. „Als tragende Säule unseres Gesundheitswesens verstärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst mit 133 neuen Beschäftigten. Gleichzeitig sorgen wir mit einer einzigartigen Digitalisierungsoffensive dafür, dass wir bei künftigen Krisen besser aufgestellt sind. Dank der guten Kooperation mit den Gesundheitsämtern konnten wir bereits jetzt eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zukunftsfest aufzustellen“, sagt Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Katja Erxleben, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Dessau-Roßlau betont: „Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sorgt für einen Modernisierungsschub, von dem die Beschäftigten und die Bürger profitieren werden. Durch die strategische Herangehensweise und die Koordinierung auf Landesebene konnte eine bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsämter des Landes erreicht werden. Dadurch wird es ermöglicht, von den Erfahrungen anderer Gesundheitsämter zu profitieren und Netzwerke auszubauen.“ Die Digitalisierungsoffensive zielt darauf ab, die Abläufe in den Gesundheitsämtern effizienter zu gestalten, die Informationen zur Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und die Resilienz des ÖGD zu stärken. Dafür sind bereits 7,8 Millionen Euro für Maßnahmen gebunden. Im Mittelpunkt stehen dabei aktuell vier Schwerpunkte: Der Service für Bürgerinnen und Bürger soll beispielsweise durch die Online-Buchung von Terminen für Schuleingangsuntersuchungen oder digitale Infektionsschutzbelehrungen verbessert werden. Es wird zudem getestet, wie Künstliche Intelligenz die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern, den Zugang zu Informationen zum Infektionsschutz erleichtern und den ÖGD bei Verwaltungsaufgaben entlasten kann. Mit digitalen Tools wird der Daten- und Wissensaustausch im ÖGD sowie die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert. Ab 2025 soll zudem eine interaktive Lernplattform für ÖGD-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen orts- und zeitunabhängige Fort- und Weiterbildungen ermöglichen. Eine sogenannte Business-Intelligence-Software soll die Sammlung und Analyse von Daten zur Bevölkerungsgesundheit automatisieren. Die umfangreichen regionalisierten Daten des Landesamtes für Verbraucherschutz sollen automatisiert ausgewertet und bürgerfreundlich dargestellt werden. Als Grundlage für datenbasierte Entscheidungen dienen diese als ein Frühwarnsystem beispielsweise beim Ausbruch von Epidemien bzw. Pandemien. Zugleich können anhand der Auswertungen u.a. Präventionsmaßnahmen zielgerichteter entwickelt werden. Der ÖGD soll besser gegen digitale Bedrohungslagen aufgestellt werden. Das betrifft den Schutz vor Cyberangriffen und die Erhöhung der Datensicherheit. Gesundheitsämter werden beispielsweise dabei unterstützt, Notfallpläne zu erstellen, Krisenübungen durchzuführen und Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen. Hintergrund Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben Bund und Länder am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. Für die Umsetzung stellt der Bund den beteiligten Bundesländern für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit. 800 Millionen davon sollen in die Digitalisierung fließen. Der Pakt für den ÖGD ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, der durch ein Programm der Europäischen Kommission finanziert wird (NextGeneration EU). Der ÖGD hat bundesweit die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dazu gehören die Gesundheitsförderung und -vorsorge, der Gesundheitsschutz und die Gesundheitshilfe sowie weitere Aufgaben in den Bereichen Überwachung, Katastrophen- und Zivilschutz. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz.Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz. Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, wurde dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, aus den Brunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 30 l/s, bis zu maximal 1.512 m3/d und bis zu maximal 275.000 m3/a und insgesamt aus den Tiefbrunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 550.000 m3/a Grundwasser zu entnehmen, zutagezufördern und abzuleiten. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, übergangsweise bis zum 31.12.2023 befristet. Zusätzlich wurde mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 23.02.2001, Az.: 42-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die beschränkte Erlaubnis erteilt, aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, jeweils maximal 15.000 m3/a und insgesamt aus den beiden Brunnen 30.000 m3/a mehr Grundwasser zu entnehmen, als bereits mit dem Bescheid vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, als Jahresentnahmemenge bewilligt ist. Die beschränkte Erlaubnis wurde in der Vergangenheit schon mehrmals, letztmalig mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 42-6421/11, bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.10.1991 in der Gemeinde Steinach ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.10.1991). Der Wasserzweckverband Straubing-Bogen (vormals Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe), Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, beantragte mit dem Schreiben vom 22.09.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung. Das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren wird derzeit durchgeführt und kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, lagen im August 2023 und September 2023 in den Gemeinden Kirchroth und Steinach zur Einsichtnahme aus. Einwendungen Privater wurden vorgebracht. Der Wasserzweckverband Straubing-Land wurde mit der E-Mail vom 16.10.2023 gebeten, die im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen baldmöglichst zu erwidern. Eine Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen noch nicht vor, sodass das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden kann. Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte mit dem Schreiben vom 25.10.2023 für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, die Erteilung einer vorübergehenden beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2025, weil das neue förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren vermutlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Zu dem Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde kein neues wasserrechtliches Gestattungsverfahren durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass wegen dem engen zeitlichen Zusammenhang der öffentlichen Bekanntmachung (August 2023 bis September 2023) und dem Erlass dieses Bescheides keine neuen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwarten sind. Zu dem o. g. Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde nur noch ergänzend die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz sowie des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, eingeholt.
Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, wurde dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, die Bewilligung zur Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, aus insgesamt 3 Tiefbrunnen erteilt. Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, übergangsweise als beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2023 befristet. Gemäß dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, Nr. 2, waren die prüffähigen Antragsunterlagen für die mit dem Bescheid vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, rechtlich abgesicherten Gewässerbenutzungen und ggf. für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes dem Landratsamt Straubing-Bogen zur Durchführung des wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens bis spätestens 31. Dezember 2021 vorzulegen. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993 ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Straubing-Bogen vom 03.03.1993). Mit dem Schreiben vom 31.10.2023 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe eine nochmalige vorübergehende Befristung der Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II a und III a) auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, bis zum 31.12.2026, weil die für das wasserrechtliche Gestattungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen immer noch nicht vorliegen. Das Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum kann mit der Vorlage der Antragsunterlagen bis Ende des Jahres 2023 gerechnet werden. Zu dem o. g. Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe vom 31.10.2023 wurden die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger), Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz und Sachgruppe 22/1, fachlicher Naturschutz, eingeholt.
Anlage 8 - Fortbildungsrahmenplan (zu § 21) Modul Eigenschutz im Seelotsdienst Handhabung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung wie Rettungsweste, Personal Locator Beacon , Notlicht, Kälteschutz, Anforderungen und Funktionalität von Arbeitskleidung Sicherheitsvorkehrungen beim Versetzvorgang, Besonderheiten bei Versetzprozessen in den Revieren Verfahren für das Überleben im Seenotfall Erste Hilfe Maßnahmen, Unterkühlung, Infektionsschutz an Bord Zeitrichtwert: 5 Tage/5 Jahre Modul Schifffahrtskunde und Manövrieren Nautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung, insbesondere Radar, ECDIS , GNSS , AIS und UKW , automatische Steueranlagen, deren Handhabung, Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen Technische Wetterentwicklung in der maritimen Automation sowie der nautischen Brückenausrüstung Fehler und Grenzen von Nautischer Brückenausrüstung unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Revier Nutzen aller zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel in unterschiedlichen Situationen im Revier Einsatz und Gebrauch der revierspezifischen PPU Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen im Revier unter Berücksichtigung von Wind und Strom mit und ohne Schlepperassistenz Berücksichtigen und Beurteilen von hydrodynamischen Effekten sowie Einflüsse durch Wind und Strom mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen Beurteilen der Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten des Einsatzes von unterschiedlichen Antriebskonzepten sowie Ruderarten Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit neuen zu erwartenden Wasserfahrzeugen Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen in neu gestalteten Fahrwasserabschnitten bzw. Hafenanlagen Zeitrichtwert: 8 Tage/5 Jahre Modul Notfallmanagement Planung, Durchführung und Auswertung von Not- und Störfällen sowie Grenzsituationen Notfallpläne von Seiten der Behörden, Lotsenbrüderschaften sowie schiffsseitige Notfallpläne Strategien zur Bewältigung von Not- und Störfällen Interne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen Analyse und Auswertung möglicher Gefahrenlagen, Fallstudien, Fehlerkettenanalyse Tätigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere des Havariekommandos und der Verkehrszentralen in Not- und Störfällen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Lotsen im Bereich Notfallmanagement nach SeeLG , VV-WSV 2408, Seeunfalluntersuchungsgesetz Elemente aus der Notfallpsychologie, physische und psychische Belastbarkeit Verhalten von Kapitän/in und Besatzung in Not- und Störfällen Methoden der persönlichen psychischen Aufarbeitung eines Not- oder Störfalles Methoden und Strategien zur Selbsteinschätzung und Entscheidungsfindung in Notfallsituationen Veränderung der Wahrnehmung in Notfallsituationen Zusammenstellen von relevanten Daten bei Eintritt eines Not- oder Störfalles und Verfassen von Berichten Sicherer Umgang mit Presse und sozialen Medien Zeitrichtwert: 3 Tage/5 Jahre Modul Soziale Kompetenzen und Arbeitspsychologie Führungskompetenz und Führungsstile Rollenverteilung im Arbeitsumfeld Methoden und Strategien aus dem Bereich Konfliktmanagement Kommunikationsmodelle Konzepte zu Selbstbild/Fremdbild, Relevanz des persönlichen Erscheinungsbildes Umgangsformen, Umgang mit Anderen, interkulturelles Bewusstsein Konzepte zur sozialen und kooperativen Gruppenarbeit Fatigue Management Strategien Lifestyle Management Strategien Aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung Konzepte und Strategien zu Resilienzerhöhung Methoden zur Selbsteinschätzung, " Information overload " (" frozen Pilot "), Informationsmanagement Konzepte und Strategien zu Zeit-/Stressmanagement Konzepte und Strategien zu Fehlermanagement Strategien zur Entscheidungsfindung Zeitrichtwert: 4 Tage/5 Jahre Modul Recht Analyse und Auswertung von Gesetzen und Rechtsvorschriften das Seelotswesen betreffend Aktuelle Informationen zum Revier von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere der Verkehrszentralen Systemkonzept maritime Verkehrssicherheit deutsche Küste, Hintergrund und Module Aufgaben und Dienste der Maritimen Verkehrssicherung Kommunikation mit Verkehrszentralen, Zusammenwirken der beteiligten Parteien an Land und an Bord im Revier Zeitrichtwert: 2 Tage/5 Jahre Modul Lotsdienst und Selbstverwaltung Durchführung der Landradarberatung nach standardisierter Syntax ( ISSUS "Hamburger Modell") Aufgaben bei der Radarberatung von Land Verwaltungsanordnung über die Benutzung der Radaranlagen der jeweiligen Verkehrszentrale Zuständigkeiten der Bediensteten der Verkehrszentralen im Rahmen der Radarberatung Kommunikation mit Verkehrszentralen und Verkehrsteilnehmern Datensicherung durch die Verkehrszentrale Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen Bestimmungen des inneren Dienstbetriebs Zeitrichtwert: 2 Tage/5 Jahre Modul Train the Trainer nach Anlage 4 Abschnitt 1 und Anlage 4 Abschnitt 2 Zeitrichtwert: je 4 Tage/5 Jahre Stand: 25. Februar 2023
An diesem Donnerstag, 25. August 2022, beginnt das neue Schuljahr 2022/2023 für rund 209.000 Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb, unter ihnen sind rund 19.500 Kinder, die eingeschult werden. Derzeit befinden sich an den allgemeinbildenden Schulen rund 14.300 Lehrkräfte im aktiven Landesdienst (plus rund 1.800 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen), knapp 1.300 von ihnen sind Seiteneinsteigende. In diesem Jahr wurden bisher 758 Lehrkräfte eingestellt, zudem konnten 349 Seiteneinsteigende gewonnen werden. Bildungsministerin Eva Feußner: „Zuerst wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrkräften und Schulleitungen und allen an Schule Beteiligten einen guten Start ins neue Schuljahr! Auch dieses Schuljahr wird geprägt sein von vielen Herausforderungen, die es gilt, gemeinsam zu meistern. Dank der Erfahrungen der zurückliegenden zwei Schuljahre können wir mittlerweile sehr routiniert auf Infektionslagen reagieren. Zudem können wir die Integration der vor dem Ukraine-Krieg geflüchteten Kinder und Jugendlichen in unser Schulsystem durch großes Engagement in den Schulen und eine gute Lehrkräfte-Akquise weiter ausbauen. Auch viele weitere Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung sind auf einem guten Weg und tragen zum Teil bereits Früchte. Daher blicke ich mit Zuversicht nach vorn.“ Die Themen im Einzelnen: Infektionsschutz Oberstes Ziel ist – gemäß KMK-Konsens – der Schulbetrieb in Präsenz. Dabei soll größtmögliche Normalität gewahrt bleiben. Das Infektionsschutzgesetz sieht derzeit die sogenannten Basisschutzmaßnahmen vor. Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage können die Maßnahmen jederzeit angepasst werden. Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude besteht ebenso wenig wie eine Testpflicht. Vielmehr werden in einer wissenschaftlichen Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg so genannte Sentinel-Testungen mittels PoC-PCR-Tests pilothaft für zunächst zehn Wochen an landesweit 30 Schulen aller Schulformen mit insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie aus dem Schuljahr 2021/2022 (Rahmenplan-HIA-Schule) hat sich bewährt. Soweit sich aus den Auswertungen der Sentinel-Tests oder einer allgemeinen Verschärfung der pandemischen Lage der Bedarf ergibt, wird dieser im Schuljahr 2022/2023 situationsbedingt fortgeschrieben. Energiekrise Aus Sicht des Ministeriums für Bildung sind Schulen zentrale Lebens- und Lernorte. Die Sicherstellung der Wärmeversorgung für Schulen genießt daher auch bei Gasmangellagen einen hohen Stellenwert. Folglich sollten Schulen unter Schutz-Priorität als besonders geschützte Kunden bewertet werden. Vor diesem Hintergrund ist Präsenzbetrieb auch in Phasen einer kritischen Energieversorgung weiter zu gewährleisten. Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt orientiert sich hierbei am „Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (im Gebäudebereich)“. Dort wird der Ort Schule unter § 6.3 als eine der Einrichtungen bezeichnet, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten ist. Der Umgang mit der Energiekrise wird derzeit auf Länderebene diskutiert. Ukraine Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Schulbetrieb Sachsen-Anhalts konnten dank großer Solidarität und Einsatzbereitschaft aller Beteiligten im Laufe der vergangenen Monate gut aufgefangen werden. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt 6.718 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im schulpflichtigen Alter gemeldet. Viele davon werden bereits in Ankunftsklassen beschult oder wurden erfolgreich in Regelklassen integriert. In enger Abstimmung mit den Schulträgern, dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Landesschulamt arbeitet das Bildungsministerium hier weiterhin an förderlichen Rahmenbedingungen. Bisher konnten bereits 167 ukrainische Lehrkräfte sowie 43 Lehrkräfte für den Bereich Deutsch als Zielsprache gewonnen werden. Die Zahl wächst stetig an, weitere Interessensbekundungen liegen vor. Ziel ist es weiterhin, den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bedingungen zu schaffen und die Integration weiter voranzutreiben. Auch für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine gilt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Daten zum Thema Ukraine (u.a. Anzahl Schülerinnen und Schüler, Ankunftsklassen) melden die Schulen in Sachsen-Anhalt wieder ab Donnerstag, 25. August 2022. Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ Positiv lässt sich vermelden, dass das Unterstützungsprogramm „Aufholen nach Corona“ weiterentwickelt wurde. Neben den sehr erfolgreich durchgeführten Lerncamps in den Sommerferien sind auch die Schulzeit begleitenden Angebote erweitert worden. Mit Beginn des neuen Schuljahres bestehen nun zusätzliche Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die pandemiebedingte Lernrückstände und Kompetenzdefizite aufweisen. Genannt seien an dieser Stelle die Kooperationsvereinbarung mit dem Volkshochschulverband und dem Verband für Erwachsenenbildung: Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterstützen beim Abbau von Lerndefiziten nach Corona. In der Regel kommen die Dozentinnen und Dozenten der Einrichtungen an die Schulen und unterbreiten dort Angebote in den Kernfächern. Die Kooperationsvereinbarung ist bis 2027 ausgelegt. Zudem können Schwimmgutscheine und Sportcamps angeboten werden. Durch die Corona-Pandemie hat es an vielen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt Schwierigkeiten gegeben, den Schwimmunterricht an Grund- und Förderschulen planmäßig durchzuführen. Durch die seit dem Schuljahr 2019/2020 durchgeführte Erhebung zur Schwimmstatistik ist ersichtlich, dass nur gut drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler die Basisstufe Schwimmen erreichten. Deshalb ist es wichtig, die Ausfälle im Schwimmunterricht nachzuholen, damit Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen haben, sich sicher im Wasser zu bewegen. Schülerinnen und Schüler, welche nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit erreicht haben, sollen das Angebot für einen Schwimmgutschein erhalten. Die Kurse finden in Verantwortung des jeweiligen Anbieters, außerhalb des Unterrichts (Verbände, Vereine, ggf. Bäderbetriebe) vor Ort statt. Den Eltern entstehen keine Kosten. Für die Anbieter ist eine Pauschale von 120 Euro pro teilnehmendem Kind geplant. Die Maßnahme wird mit Beginn des Schuljahres 2022/ 23 umgesetzt. Um Defizite der Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht abzubauen, sollen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund außerdem „Sportcamps“ umgesetzt werden. Ziel ist es, durch Angebote im Rahmen von Sportcamps die pandemiebedingten motorischen Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und sie für langfristige sportliche Aktivitäten zu gewinnen. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Ausschreibungen Ebenfalls erfreulich ist die Ausschreibung für die unbefristete Einstellung von Schulverwaltungsassistenten. Ausgeschrieben wurden 35 Stellen. Damit stehen nun insgesamt 50 Stellen in diesem Bereich zur Verfügung. Perspektivisch sollen es deutlich mehr werden. Schulverwaltungsassistenten sollen vor allem Lehrkräfte von unterrichtsfremden Aufgaben entlasten. Auch die erste Ausschreibung für Digitalassistenten ist auf den Weg gebracht worden. IT-Infrastruktur und –Administration, Bildungsserver Durch die engagierte Mitarbeit von Schulen, Schulbehörden und Dienstleistern konnten alle Lehrkräfte und auch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im zurückliegenden Schuljahr mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Im Schuljahr 2022/2023 wird für diese Geräte eine landesweite IT-Administration eingeführt. Ein an den Landesschulen und für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durchgeführtes Pilotprojekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Herbst sollen nunmehr die technischen Voraussetzungen vorliegen, um sukzessive die digitalen Endgeräte der Lehrkräfte in dieses zentrale Geräte-Management einzubinden. Hierzu werden das Ministerium für Bildung bzw. die beauftragten Dienstleister Gespräche mit jedem Schulträger führen sowie jede Schule zum Zeitpunkt, genauen Ablauf sowie den technischen Rahmenbedingungen der Integration informieren. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der digitalen Endgeräte in das zentrale Geräte-Management wird auch weitere Software auf den Geräten installiert. Der Landesbildungsserver wurde technologisch und inhaltlich ertüchtigt und erfüllt zuverlässig seine Funktion als das pädagogische, schulische Bildungsportal in Sachsen-Anhalt. Eine offizielle Vorstellung des überarbeiteten Bildungsservers ist für den 5. September 2022 geplant, eine Einladung für PressevertreterInnen erfolgt gesondert. Lehrkräftebedarf, Unterrichtsversorgung Der Lehrkräftebedarf ist und bleibt eine der größten Herausforderungen, denen sich nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern alle Bundesländer stellen müssen. Vor diesem Hintergrund und der weiter angespannten Unterrichtsversorgung, die letzten Berechnungen zufolge in Sachsen-Anhalt bei 92 % liegen wird, hat das Ministerium für Bildung bereits umfassend Gegenmaßnahmen ergriffen. Im Hinblick auf die Bedarfe und höchste Priorität der Lehrkräfteausbildung im Land steht die Landesregierung im intensiven Austausch mit den Universitäten Halle und Magdeburg. Jeder Absolvent und jede Absolventin erhält rechtzeitig vor Beendigung des Lehramtsstudiums ein Einstellungsangebot in den Vorbereitungsdienst und während der zweiten Phase der Lehramtsausbildung soll jeder Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schnellstmöglich ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Das Wintersemester an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird mit 200 zusätzlichen Studienplätzen für das Lehramt beginnen, auch die Ausgestaltung des Lehramtsstudiums an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg soll – vor allem vor dem Hintergrund der INTEL-Ansiedlung – mehr in den Fokus rücken. Daneben sollen bestehende Anreizsysteme für schwer besetzbare Stellen fortgeführt und neue entwickelt werden. Im Hinblick auf den Seiteneinstieg ins Lehramt werden die Rahmenbedingungen weiter bedarfsgerecht flexibilisiert. Seiteneinsteigende werden durch Fort- und Weiterbildungsangebote weiter qualifiziert. Spezielle Informations- und PR-Kampagnen zur Gewinnung hochqualifizierter Seiteneinsteigender werden weiterentwickelt (siehe Weltenretter-Kampagne: www.lehrer.sachsen-anhalt.de ) und auch die Personalrekrutierung mit externen Partnern (über Headhunter-Agenturen) wird weiter ausgebaut. Bereits seit längerem ist es Seiteneinsteigenden mit einem Bachelor-Abschluss möglich, als Lehrkraft zu arbeiten – ohne Fachableitung, mit Befristung. Für die Zukunft soll geprüft werden, ob Seiteneinsteigenden mit Bachelor-Abschluss bereits nach einem Beschäftigungsjahr und einer positiven Bewährungsfeststellung entfristet werden können, wenn sie sich zu einer aufbauenden Qualifizierung für ein Unterrichtsfach der Sekundarschule verpflichten und erfolgreich abschließen. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de
An diesem Donnerstag, 25. August 2022, beginnt das neue Schuljahr 2022/2023 für rund 209.000 Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb, unter ihnen sind rund 19.500 Kinder, die eingeschult werden. Derzeit befinden sich an den allgemeinbildenden Schulen rund 14.300 Lehrkräfte im aktiven Landesdienst (plus rund 1.800 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen), knapp 1.300 von ihnen sind Seiteneinsteiger. In diesem Jahr wurden bisher 758 Lehrkräfte eingestellt, zudem konnten 349 Seiteneinsteiger gewonnen werden. Bildungsministerin Eva Feußner: „Zuerst wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrkräften und Schulleitungen und allen an Schule Beteiligten einen guten Start ins neue Schuljahr! Auch dieses Schuljahr wird geprägt sein von vielen Herausforderungen, die es gilt, gemeinsam zu meistern. Dank der Erfahrungen der zurückliegenden zwei Schuljahre können wir mittlerweile sehr routiniert auf Infektionslagen reagieren. Zudem können wir die Integration der vor dem Ukraine-Krieg geflüchteten Kinder und Jugendlichen in unser Schulsystem durch großes Engagement in den Schulen und eine gute Lehrkräfte-Akquise weiter ausbauen. Auch viele weitere Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung sind auf einem guten Weg und tragen zum Teil bereits Früchte. Daher blicke ich mit Zuversicht nach vorn.“ Die Themen im Einzelnen: Infektionsschutz Oberstes Ziel ist – gemäß KMK-Konsens – der Schulbetrieb in Präsenz. Dabei soll größtmögliche Normalität gewahrt bleiben. Das Infektionsschutzgesetz sieht derzeit die sogenannten Basisschutzmaßnahmen vor. Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage können die Maßnahmen jederzeit angepasst werden. Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude besteht ebenso wenig wie eine Testpflicht. Vielmehr werden in einer wissenschaftlichen Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg so genannte Sentinel-Testungen mittels PoC-PCR-Tests pilothaft für zunächst zehn Wochen an landesweit 30 Schulen aller Schulformen mit insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie aus dem Schuljahr 2021/2022 (Rahmenplan-HIA-Schule) hat sich bewährt. Soweit sich aus den Auswertungen der Sentinel-Tests oder einer allgemeinen Verschärfung der pandemischen Lage der Bedarf ergibt, wird dieser im Schuljahr 2022/2023 situationsbedingt fortgeschrieben. Energiekrise Aus Sicht des Ministeriums für Bildung sind Schulen zentrale Lebens- und Lernorte. Die Sicherstellung der Wärmeversorgung für Schulen genießt daher auch bei Gasmangellagen einen hohen Stellenwert. Folglich sollten Schulen unter Schutz-Priorität als besonders geschützte Kunden bewertet werden. Vor diesem Hintergrund ist Präsenzbetrieb auch in Phasen einer kritischen Energieversorgung weiter zu gewährleisten. Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt orientiert sich hierbei am „Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (im Gebäudebereich)“. Dort wird der Ort Schule unter § 6.3 als eine der Einrichtungen bezeichnet, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind. Der Umgang mit der Energiekrise wird derzeit auf Länderebene diskutiert. Ukraine Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Schulbetrieb Sachsen-Anhalts konnten dank großer Solidarität und Einsatzbereitschaft aller Beteiligten im Laufe der vergangenen Monate gut aufgefangen werden. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt 6.718 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im schulpflichtigen Alter gemeldet. Viele davon werden bereits in Ankunftsklassen beschult oder wurden erfolgreich in Regelklassen integriert. In enger Abstimmung mit den Schulträgern, dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Landesschulamt arbeitet das Bildungsministerium hier weiterhin an förderlichen Rahmenbedingungen. Bisher konnten bereits 167 ukrainische Lehrkräfte sowie 43 Lehrkräfte für den Bereich Deutsch als Zielsprache gewonnen werden. Die Zahl wächst stetig an, weitere Interessensbekundungen liegen vor. Ziel ist es weiterhin, den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bedingungen zu schaffen und die Integration weiter voranzutreiben. Auch für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine gilt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Daten zum Thema Ukraine (u.a. Anzahl Schülerinnen und Schüler, Ankunftsklassen) melden die Schulen in Sachsen-Anhalt wieder ab Donnerstag, 25. August 2022. Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ Positiv lässt sich vermelden, dass das Unterstützungsprogramm „Aufholen nach Corona“ weiterentwickelt wurde. Neben den sehr erfolgreich durchgeführten Lerncamps in den Sommerferien sind auch die Schulzeit begleitenden Angebote erweitert worden. Mit Beginn des neuen Schuljahres bestehen nun zusätzliche Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die pandemiebedingte Lernrückstände und Kompetenzdefizite aufweisen. Genannt seien an dieser Stelle die Kooperationsvereinbarung mit dem Volkshochschulverband und dem Verband für Erwachsenenbildung: Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterstützen beim Abbau von Lerndefiziten nach Corona. In der Regel kommen die Dozentinnen und Dozenten der Einrichtungen an die Schulen und unterbreiten dort Angebote in den Kernfächern. Die Kooperationsvereinbarung ist bis 2027 ausgelegt. Zudem können Schwimmgutscheine und Sportcamps angeboten werden. Durch die Corona-Pandemie hat es an vielen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt Schwierigkeiten gegeben, den Schwimmunterricht an Grund- und Förderschulen planmäßig durchzuführen. Durch die seit dem Schuljahr 2019/2020 durchgeführte Erhebung zur Schwimmstatistik ist ersichtlich, dass nur gut drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler die Basisstufe Schwimmen erreichten. Deshalb ist es wichtig, die Ausfälle im Schwimmunterricht nachzuholen, damit Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen haben, sich sicher im Wasser zu bewegen. Schülerinnen und Schüler, welche nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit erreicht haben, sollen das Angebot für einen Schwimmgutschein erhalten. Die Kurse finden in Verantwortung des jeweiligen Anbieters, außerhalb des Unterrichts (Verbände, Vereine, ggf. Bäderbetriebe) vor Ort statt. Den Eltern entstehen keine Kosten. Für die Anbieter ist eine Pauschale von 120 Euro pro teilnehmendem Kind geplant. Die Maßnahme wird mit Beginn des Schuljahres 2022/ 23 umgesetzt. Um Defizite der Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht abzubauen, sollen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund außerdem „Sportcamps“ umgesetzt werden. Ziel ist es, durch Angebote im Rahmen von Sportcamps die pandemiebedingten motorischen Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und sie für langfristige sportliche Aktivitäten zu gewinnen. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Ausschreibungen Ebenfalls erfreulich ist die Ausschreibung für die unbefristete Einstellung von Schulverwaltungsassistenten. Ausgeschrieben wurden 35 Stellen. Damit stehen nun insgesamt 50 Stellen in diesem Bereich zur Verfügung. Perspektivisch sollen es deutlich mehr werden. Schulverwaltungsassistenten sollen vor allem Lehrkräfte von unterrichtsfremden Aufgaben entlasten. Auch die erste Ausschreibung für Digitalassistenten ist auf den Weg gebracht worden. IT-Infrastruktur und –Administration, Bildungsserver Durch die engagierte Mitarbeit von Schulen, Schulbehörden und Dienstleistern konnten alle Lehrkräfte und auch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im zurückliegenden Schuljahr mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Im Schuljahr 2022/2023 wird für diese Geräte eine landesweite IT-Administration eingeführt. Ein an den Landesschulen und für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durchgeführtes Pilotprojekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Herbst sollen nunmehr die technischen Voraussetzungen vorliegen, um sukzessive die digitalen Endgeräte der Lehrkräfte in dieses zentrale Geräte-Management einzubinden. Hierzu werden das Ministerium für Bildung bzw. die beauftragten Dienstleister Gespräche mit jedem Schulträger führen sowie jede Schule zum Zeitpunkt, genauen Ablauf sowie den technischen Rahmenbedingungen der Integration informieren. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der digitalen Endgeräte in das zentrale Geräte-Management wird auch weitere Software auf den Geräten installiert. Der Landesbildungsserver wurde technologisch und inhaltlich ertüchtigt und erfüllt zuverlässig seine Funktion als das pädagogische, schulische Bildungsportal in Sachsen-Anhalt. Eine offizielle Vorstellung des überarbeiteten Bildungsservers ist für den 5. September 2022 geplant, eine Einladung für die Medien erfolgt gesondert. Lehrkräftebedarf, Unterrichtsversorgung Der Lehrkräftebedarf ist und bleibt eine der größten Herausforderungen, denen sich nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern alle Bundesländer stellen müssen. Vor diesem Hintergrund und der weiter angespannten Unterrichtsversorgung, die letzten Berechnungen zufolge in Sachsen-Anhalt bei 92 % liegen wird, hat das Ministerium für Bildung bereits umfassend Gegenmaßnahmen ergriffen. Im Hinblick auf die Bedarfe und höchste Priorität der Lehrkräfteausbildung im Land steht die Landesregierung im intensiven Austausch mit den Universitäten Halle und Magdeburg. Jeder Absolvent und jede Absolventin erhält rechtzeitig vor Beendigung des Lehramtsstudiums ein Einstellungsangebot in den Vorbereitungsdienst und während der zweiten Phase der Lehramtsausbildung soll jeder Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schnellstmöglich ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Das Wintersemester an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird mit 200 zusätzlichen Studienplätzen für das Lehramt beginnen, auch die Ausgestaltung des Lehramtsstudiums an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg soll – vor allem vor dem Hintergrund der INTEL-Ansiedlung – mehr in den Fokus rücken. Daneben sollen bestehende Anreizsysteme für schwer besetzbare Stellen fortgeführt und neue entwickelt werden. Im Hinblick auf den Seiteneinstieg ins Lehramt werden die Rahmenbedingungen weiter bedarfsgerecht flexibilisiert. Seiteneinsteiger werden durch Fort- und Weiterbildungsangebote weiter qualifiziert. Spezielle Informations- und PR-Kampagnen zur Gewinnung hochqualifizierter Seiteneinsteiger werden weiterentwickelt (siehe Weltenretter-Kampagne: www.lehrer.sachsen-anhalt.de ) und auch die Personalrekrutierung mit externen Partnern (über Headhunter-Agenturen) wird weiter ausgebaut. Bereits seit längerem ist es Seiteneinsteiger mit einem Bachelor-Abschluss möglich, als Lehrkraft zu arbeiten – ohne Fachableitung, mit Befristung. Für die Zukunft soll geprüft werden, ob Seiteneinsteiger mit Bachelor-Abschluss bereits nach einem Beschäftigungsjahr und einer positiven Bewährungsfeststellung entfristet werden können, wenn sie sich zu einer aufbauenden Qualifizierung für ein Unterrichtsfach der Sekundarschule verpflichten und erfolgreich abschließen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – unter diesem Motto stand für den Bereich der Heimaufsicht im Landesverwaltungsamt auch das Jahr 2021. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie herrschte in den Alten- und Pflegeheimen des Landes der Ausnahmezustand. Das dominierende Thema war damit auch für die Heimaufsicht seit März 2020 die pandemische Lage. Unter normalen Bedingungen kontrolliert die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig und zumeist unangemeldet. Doch auch im Jahr 2021 mussten die Prioritäten zugunsten der Sicherheit und des Infektionsschutzes der Bewohnerinnen und Bewohner neu definiert werden. Diese besondere Situation schlägt sich auch in der Statistik der Heimaufsicht nieder, die seit 2004 alle zwei Jahre und seit 2011 jedes Jahr in den genannten Berichten veröffentlicht wird. Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit des vergangenen Jahres in ihrem 14. Tätigkeitsbericht zusammengefasst. So erhöhte sich die Zahl der Kontrollen und Beratungen erheblich, ebenso die Anzahl der Beschwerden und Mängelfeststellungen (siehe Tabelle). „Diese Zahlen sind natürlich auf die außergewöhnliche Situation in den letzten zwei Jahren zurückzuführen – aber nicht nur.“, erläutert der der Präsident des Landesverwaltungsamtes heute bei der Präsentation des Zahlenwerkes. „Ein verändertes Bewusstsein und Sensibilität für Dinge, die im Pflegealltag nicht hingenommen werden müssen, führt unter anderem dazu, dass von Angehörigen öfter und mit mehr Nachdruck Missstände gemeldet werden.“, so Pleye weiter. Auch werden immer öfter von Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen selbst Mängel bei der Heimaufsicht angezeigt. Zu einem großen Teil sind diese jedoch nicht auf den Mangel an Willen, Kompetenz oder Engagement zurückzuführen, sondern auf den Personalnotstand. „Der Personalnotstand wird uns auch in diesem Jahr viel Kopfzerbrechen bereiten, zwar wird es für die Pflegerinnen und Pfleger ab September eine tarifgerechte Entlohnung geben und hoffentlich zu einer besseren Personalausstattung führen, dennoch wird die Fachkräftegewinnung in diesem Bereich ein großes Thema für die Träger und Einrichtungen bleiben.“ Das Corona-Virus wird davon unabhängig weiterhin im Fokus der Heimaufsicht stehen, doch in diesem Bereich lässt sich ein positiver Ausblick wagen. Die Heime sind inzwischen zu routinierten Krisenmanagern geworden. Bei erneuten eventuellen Ausbrüchen wissen alle Beteiligten, was zu tun ist, notwendige Abläufe sind inzwischen bei allen aus der Not heraus zur Routine geworden. Eine große Herausforderung bestand vor allem darin, den Spagat zwischen dem Schutz der Bewohner und dem Verhindern von Einsamkeit zu schaffen. Hier haben die Heime viele kreative Lösungen entwickelt. „Unser Fazit: die Heime in Sachsen-Anhalt sind an der Pandemie gewachsen. Die größte Herausforderung ist und bleibt die Fachkräftegewinnung.“, so Pleye abschließend. Rückblick auf das Jahr 2021 Mitte Januar 2021 begann die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes mit ihren zielgerichteten Kontrollen in den Alten- und Pflegeheime im Land, um die Einhaltung der Test- und Hygienekonzepte zu überprüfen und gleichzeitig zu beraten. Innerhalb von knapp drei Monaten wurden alle 470 stationären Pflegeeinrichtungen auf die Einhaltung der Testpflichten kontrolliert. Dabei wurden die Beratungs-und Kontrolltätigkeit der Heimaufsicht vielerorts positiv aufgenommen. Zudem zeigte es sich, dass seitens der Einrichtungen ein erheblicher Beratungsbedarf nicht nur zu den Testpflichten bestand.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Insgesamt wurden in 35 Einrichtungen Verstöße gegen § 9 Abs. 2 oder 3 der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung festgestellt. Zu den erfassten Mängeln zählten dabei die Unterschreitung der vorgegebenen Testintervalle, die Nichttestung bestimmter Personengruppen (Ärzte, Therapeuten etc.) und Dokumentationsmängel. Wer in Sachsen-Anhalt seine Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim besuchen wollte, musste sich seit dem 14.12.2020 vor Betreten des Heimes einem Corona-Test unterziehen. Nur bei einem negativen Ergebnis durfte die Einrichtung dann betreten werden. Zudem musste sich das Pflegepersonal mindestens zweimal pro Woche per Schnelltest vor Dienstantritt auf eine eventuelle Corona-Infektion testen lassen. Mit dieser Teststrategie sollte eine Verbreitung des Virus in den Einrichtungen verhindert werden. Landesweit leben derzeit rund 40.000 Menschen in den rund 470 stationären Pflegeeinrichtungen. Zum Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner überprüft die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig unangekündigt die Einhaltung der Qualitätsanforderungen in den Pflegeeinrichtungen des Landes. Vergleichsdaten 2021 2020 2019 Zahl der Einrichtungen 704 723 704 Plätze in Stationären Einrichtungen 39.093 39.282 39.742 Plätze in Sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen 2.166 2.030 1.321 Beratungen 884 777 527 Prüfungen insgesamt 864 225 568 davon Regelprüfungen angemeldet unangemeldet 241 79 162 92 80 12 313 78 235 davon Anlassprüfungen angemeldet unangemeldet 605 48 524 114 38 76 190 42 148 bei den Prüfungen vorgefundene Mängel: Personelle Anforderungen wie Fachkraftpräsenz, Leitungs- und Mitarbeiterqualifikation und Personalausstattung 235 93 202 Pflege und Betreuung, Pflegequalität, freiheitsentziehende Maßnahmen, Pflegedurchführung 222 46 17 33 68 13 5 12 150 21 4 21 Hauswirtschaft und Hygiene 126 16 52 ordnungsrechtliche Maßnahmen: Mängelberatungen gesamt 461 140 363 Anordnungen bei erheblichen Mängeln 0 0 1 Aufnahmestopps 0 1 0 Untersagungen 0 0 0 Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheide) 0 5 2. Hintergrund: Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht). Mehr Daten aus dem Jahr 2021 finden Sie in unserem Tätigkeitsbericht . Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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