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Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an!

Trinkwasserverordnung geändert -  Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der ⁠ UBA ⁠-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz.Die  effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern: Ergebnisse erster Untersuchungen insgesamt unbedenklich

Ab dem kommenden Jahr plant das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Sonder-Untersuchungen von Gewässern in Nordrhein-Westfalen auf relevante Antibiotika-resistente Bakterien sowie Antibiotika-Rückstände. In den zurückliegenden Wochen erfolgten im Auftrag des Umweltministeriums erste Voruntersuchungen in Badegewässern. Das erfreuliche Zwischenergebnis: Von den in zehn EG-Badegewässern bisher entnommenen 30 Proben wiesen lediglich zwei Proben sehr geringe Mengen antibiotikaresistenter Bakterien auf. In einer Juni-Probe aus dem Elfrather See in Krefeld und einer Probe von Ende Juli aus dem Baldeneysee wurden sehr geringe Mengen eines Darmbakteriums mit Resistenzen gegen drei Antibiotika-Wirkstoffgruppen nachgewiesen. „Die gefundenen Mengen waren aber so niedrig, dass gesunde Menschen keiner Gefahr ausgesetzt waren. Bei den zwei anderen Probezyklen wurden an diesen Seen keinerlei Auffälligkeiten gefunden“, sagte Professor Martin Exner, Leiter des Hygiene-Instituts des Universitätsklinikums Bonn, der die Untersuchungen wissenschaftlich begleitet und im Rahmen eines bundesweiten Verbundprojektes „HyReKA“ die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser erforscht. Alle anderen untersuchten Badegewässer wiesen keine klinisch relevanten Resistenzen auf. Damit bestätigen die ersten Ergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms die gute Wasserqualität ausgewiesener Badestellen in Nordrhein-Westfalen. „Dies sind erfreuliche Zwischenergebnisse. Aber das Thema wird uns in den kommenden Monaten weiter begleiten. Zum einen sind die Probenahmen an den Badegewässern noch nicht abgeschlossen und zum anderen werden wir unsere Untersuchungen im kommenden Jahr auf andere Gewässerbereiche ausweiten. Die Gewässerbelastungen mit antibiotikaresistenten Bakterien und das Thema Antibiotika-Resistenz haben für uns eine hohe Priorität. Wir müssen die potentiellen Ursachen identifizieren und Eintragsquellen reduzieren“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Die Untersuchungen werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt. Die bisherigen Zwischenergebnisse nach drei von vier in diesem Jahr vorgesehenen Probenahmen beziehen sich auf Proben von Anfang Juni sowie Anfang und Ende Juli 2018 in zehn ausgewählten EG-Badegewässern in NRW. In dieser Woche wurden die letzten Probenahmen durchgeführt, die in den kommenden Wochen ausgewertet werden. Darauf aufbauend werden das Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Bonn und das LANUV einen Gesamtbericht zu den Voruntersuchungen erstellen, der eine Grundlage für die Sonder-Untersuchungen des kommenden Jahres bildet. Die EG-Badegewässerrichtlinie verlangt keine Untersuchungen auf Antibiotika-resistente Bakterien. Daher liegen bisher kaum Erkenntnisse über eine mögliche Verunreinigung mit Antibiotika-resistenten Erregern nach EG-Badegewässerrichtlinie vor. Im Rahmen der Sonderuntersuchung werden ausgewählte Badestellen auf klinisch relevante Bakterien mit Resistenzen gegen mehr als zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen untersucht. Derartige multiresistente Bakterien können Infektionen beim Menschen auslösen, die dann auf Grund ihrer Resistenzen schwer zu behandeln sind. „Aber die Gefahr ist bei gesunden Menschen mit einem intakten Immunsystem sehr gering“, sagte Prof. Exner. Neben der Untersuchung auf Antibiotika-resistente Bakterien wurden die Proben in dem laufenden Sonderuntersuchungsprogramm auch auf das Vorkommen von Darmbakterien (Intestinale Enterokokken und E. coli) untersucht. Alle bisher untersuchten Proben zeigten in Anlehnung an die Anforderungen der Badegewässerverordnung NRW keine Auffälligkeiten und eine gute beziehungsweise ausgezeichnete Wasserqualität. LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen verwies auf die angelaufenen Planungen seines Hauses zum Messprogramm, das nach Abschluss des bundesweiten Forschungsprojektes HyReKA in den Jahren 2019 und 2020 fortgeführt werden soll: „Wir haben langjährige Erfahrung in der Ermittlung von Eintragsquellen von vielen verschiedenen Stoffen und Legionellen in die nordrhein-westfälischen Gewässer. Sobald die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsvorhabens vorliegen, stehen uns weitere Kriterien zur Bewertung von möglichen Gefahren und Eintragspfaden zur Verfügung. Darauf können wir dann unsere weiteren Untersuchungen aufbauen“, erläuterte LANUV-Präsident Delschen. ____________________________________________ Im Rahmen des laufenden Sonderuntersuchungsprogramms werden folgende zehn EG-Badegewässer in Nordrhein-Westfalen untersucht: Aasee, Bocholt Baldeneysee, Essen Bettenkamper Meer, Moers Bruchertalsperre, Marienheide Eiserbachsee, Simmerath Elfrather See, Krefeld Fühlinger See, Köln Großer Weserbogen, Porta Westfalica Naturfreibad Heil, Bergkamen Seebad Haltern, Haltern am See Kriterien für die Auswahl der Badegewässer waren (1.) mögliche Belastungsfaktoren im Hinblick auf Einträge Antibiotika-resistenter Bakterien in die Gewässer, wie Krankenhaus-Abwasser, kommunales Abwasser oder Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, (2.) bekannte Belastungen, wie höhere Konzentrationen an Darmbakterien (Escherichia coli = E. coli) oder große Wasservogelaufkommen, sowie (3.) Region und Typ des Badegewässers. Die Probenahmen für die Untersuchungen werden von Mitarbeitern des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben der europäischen Badegewässerrichtlinie bzw. der nordrhein-westfälischen Badegewässerverordnung sowie unter Beachtung normativer Vorgaben für die Probenahme von Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt. Was sind klinisch besonders relevante Bakterien? Klinisch besonders relevante Bakterien sind solche, die Erkrankungen beim Menschen hervorrufen können und Resistenzen gegen mehr als zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen aufweisen, die als primäre Therapeutika bei schweren Infektionen durch Bakterien eingesetzt werden. Die Festlegung der besonderen Relevanz bestimmter Bakterien sowie der betrachteten Antibiotika-Wirkstoffgruppen erfolgte durch Mediziner mit ausgewiesener Expertise im Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit auf Basis von Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Überwachung und Bewertung der Wasserqualität der EG-Badegewässer Zum Schutz der Badenden entnehmen die Überwachungsbehörden (Gesundheitsämter) während der Badesaison alle vier Wochen Wasserproben, die auf mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden, um die bakterielle Belastung eines Badegewässers abzuschätzen. Falls die Ergebnisse einer Probe den Wert größer 700 KBE/100 mL bei Intestinalen Enterokokken beziehungsweise größer 1800 KBE/100 mL bei Escherichia Coli überschreiten, sollen die Gesundheitsämter eine sofortige Nachkontrolle durchführen. Liegen bei der Nachkontrolle die Messergebnisse wieder über diesen Werten, wird empfohlen ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen. Zudem wird die generelle Qualität des Badegewässers bewertet. Dies erfolgt nach den Regeln der europäischen Badegewässerrichtlinie auf Basis der Messwerte der vergangenen vier Jahre. Weitere Informationen unter http://www.badegewaesser.nrw.de/bg1.htm Pressemitteilung vom 17.05.2018: Qualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weiterhin gut – Große Mehrheit der Badegewässer mit "ausgezeichnet" oder "gut" bewertet https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-05-17-qualitaet-der-badegewaesser-in-nordrhein-westfalen-weiterhin-gut/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=15b3e892544eb3cab6339220b06e9cf9 Informationen zum Verbundprojekt HyReKA - http://hyreka.net/ Vorläufige hygienisch-medizinische Bewertung einer Expertengruppe aus dem HyReKA Verbundvorhaben: http://hyreka.net/uploads/PDF/D46_D54_HyReKA_%C3%9Cbersicht_HM_5_18.pdf Pressemitteilung

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz. Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Possible effects of transgenic plants on soil organisms

Das Projekt "Possible effects of transgenic plants on soil organisms" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Landeskultur und Umweltschutz, Institut für Bodenkunde und Pflanzenernährung durchgeführt. Soil is the first component of the environment that can be effected by GM plants, because they do not only consume the nutritive substances from the soil, but also release there different compounds during a growing period, and leave in the soil their remains. If the plants are modified to increase their resistance to plant pathogens, particularly bacteria, they can also affect the other microorganisms important for plant development. Also there are no considerable data about possible effect of GM plants on soil organic matter and chemical processes in soil. For the experiment it is planned to use transgenic potato plants (Solanum tuberosum L. cv. Desiree) expressing a chimerical gene for T4 lysozyme for protection against bacterial infections; - obtaining and short-term growing of GM plants in laboratory conditions; - extraction and collection of root exudates and microbial metabolites from rhizosphere; - analysis of these exudates by Pyrolysis-Field Ionisation Mass Spectrometry (Py-FIMS) in comparison with the exudates of wild-type plants and transgenic controls not harbouring the lysozyme gene, and with dissolved organic matter from non-cropped soil; - creation of 'fingerprints' for each new transgenic line in combination with certain soil on the basis of marker signals. Expected impacts: - New highly cost-effective express testing system for the risk assessment of genetically modified plants at the earliest stages of their introduction; - The conclusion about safety/danger of GM plants for the soil ecosystems; - Model for prediction of possible risk caused by GM plants.

Teilprojekt 6

Das Projekt "Teilprojekt 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Die zunehmenden Isolationsraten von multi-resistenten Bakterien auch aus der ambulanten Bevölkerung legen nahe, dass die resistenten Erreger aus der Umwelt wieder zurück zum Menschen gelangen. Durch die Verbreitung dieser resistenten Bakterien sowie die immer geringer werdende Anzahl an neu zugelassenen Antibiotika, wird die heutige Medizin zunehmend vor das Problem gestellt, dass sie bakterielle Infektionen entweder nur durch einen erheblichen Mehraufwand, sowie gegen höhere Kosten behandeln kann oder, dass eine Therapierbarkeit nicht mehr möglich ist. Ziel des AP 6 ist die Erkennung von Risikopotenzialen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu treffen. Diese Aufgabe ist umso dringlicher, wenn Risiken, wie im Falle der Antibiotika resistenten Krankheitserreger, sich auf nahezu jede Bevölkerungsgruppe auswirken können. Ein effektives Risikomanagement erfordert eindeutige, harmonisierte Verfahrensweisen mit belegter wissenschaftlicher Stringenz und medienübergreifende Konsistenz. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind solche grundlegenden, aber auch weitreichenden Arbeiten für die Risikoregulierung von Antibiotika-resistenten Krankheitserregern nicht verfügbar, sind jedoch unter der Berücksichtigung der zunehmenden Exposition dringend erforderlich. Die Risikokommunikation muss in diesem Prozess ein wesentlicher Bestandteil im Regulierungsprozess sein. Arbeitsplan des AP 6 (UBA): Die Arbeitsschritte entsprechen den wissenschaftlich-technischen Zielen 1 - 8 und sind nachfolgend in Kurzform aufgelistet: 1. Analyse der wissenschaftlich-experimentellen Daten 2. Entwicklung eines harmonisierten Verfahrens 3. Festlegung von Prioritäten 4. Charakterisierung der Schnittstellen von Risikobewertung und Risikomanagement 5. Darstellung der Risikoregulierung 6. Erarbeitung eines Konzeptes zur rechtlich wirksamen Umsetzung 7. Organisation der Kommunikation 8. Erarbeitung und Betreuung von Materialien für die kommunikative Arbeit.

CuliBLE - Abschätzung des Vektorspektrums für die Übertragung/Verbreitung von West-Nil-Virus (WNV) und Rifttal-Fieber-Virus (RVFV) (Stechmücke)

Das Projekt "CuliBLE - Abschätzung des Vektorspektrums für die Übertragung/Verbreitung von West-Nil-Virus (WNV) und Rifttal-Fieber-Virus (RVFV) (Stechmücke)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie durchgeführt. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit, deren Erreger durch Blut saugende Gnitzen übertragen wird, traf 2006 Mitteleuropa völlig unvorbereitet und richtete enorme tiergesundheitliche und ökonomische Schäden an. U.a. existierten kaum aktuelle Daten zur einheimischen Gnitzenfauna und zur Vektorkompetenz der einheimischen Gnitzenarten für das Blauzungenvirus. Damit sich eine ähnliche Situation sich nicht mit einer Stechmücken-assoziierten Tierkrankheit wiederholt, sollen potenzielle Überträger von veterinärmedizinisch wichtigen Viren, wie z.B. des West-Nil- und des Rifttal-Fiebervirus, in der einheimischen Stechmückenfauna identifiziert und charakterisiert werden. Dazu wird die einheimische Stechmückenfauna deutschlandweit mit Hilfe verschiedener Typen von Stechmückenfallen (BG Sentinel, CDC-Lichtfallen, Gravid Traps, Ovitraps) erfasst und auf veterinärmedizinisch relevante Viren untersucht. Arten, die als Überträger von Viren bekannt sind, sollen im Labor für spätere Infektions- und Transmissionsversuche angezüchtet werden. Zur Sammlung der Daten wird eine Datenbank erstellt, die die Grundlage für Risikoanalysen darstellt.

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Universitätsklinikum, Institut für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene durchgeführt. Im Verbundprojekt SAUBER+ wird eine umfassende Risikobewertung für Mensch und Umwelt und darauf aufbauend ein Risikomanagement für den Eintrag von Schadstoffen und Krankheitserregern aus Einrichtungen des Gesundheitswesens in den Wasserkreislauf erfolgen. Zentrale Inhalte des Projekts sind die transdisziplinäre Risikocharakterisierung und Technologieüberprüfung, eine Strategie- und Maßnahmenentwicklung sowie innovative Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen. Ergebnis des Projekts wird ein einrichtungs-, einzugsgebiets- und zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog sein. Das IUK wird in AP1.1 entsprechend den Ergebnissen der stofflichen Bilanzierung von Antibiotika in der Ortenauklinik durch das IUC Abwässer mikrobiologisch kulturell auf Antibiotika-resistente Bakterien untersuchen sowie kulturunabhängig Antibiotika-Resistenzgene molekularbiologisch aus Abwasser-Matrices nachweisen. Die Messungen erfolgen zu unterschiedlichen Jahreszeiten. Das IUK wird mittels der entwickelten Techniken auch in AP2.2 den Effekt verschiedener Technologien zur Abwasseraufbereitung auf eine Reduktion von Resistenzgenen anwenden. Weiterhin werden in AP1.2 und 2.3 gewonnene Kenntnisse zu Antibiotikaresistenzgenen eingebracht. Vorarbeiten zum mikrobiologischen Nachweis Antibiotika-resistenter Bakterien im Abwasser Erarbeitung von (RT) PCR-Nachweismethoden von Resistenzgenen aus der Abwasser-Matrix. Durchführung von Messungen in der Ortenauklinik und unterschiedlich aufbereiteten Abwässern.

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, zur Wasserversorgung durch den Wasserzweckverband Straubing-Land, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing

Mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, wurde dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, aus den Brunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 30 l/s, bis zu maximal 1.512 m3/d und bis zu maximal 275.000 m3/a und insgesamt aus den Tiefbrunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 550.000 m3/a Grundwasser zu entnehmen, zutagezufördern und abzuleiten. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, übergangsweise bis zum 31.12.2023 befristet. Zusätzlich wurde mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 23.02.2001, Az.: 42-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die beschränkte Erlaubnis erteilt, aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, jeweils maximal 15.000 m3/a und insgesamt aus den beiden Brunnen 30.000 m3/a mehr Grundwasser zu entnehmen, als bereits mit dem Bescheid vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, als Jahresentnahmemenge bewilligt ist. Die beschränkte Erlaubnis wurde in der Vergangenheit schon mehrmals, letztmalig mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 42-6421/11, bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.10.1991 in der Gemeinde Steinach ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.10.1991). Der Wasserzweckverband Straubing-Bogen (vormals Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe), Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, beantragte mit dem Schreiben vom 22.09.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung. Das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren wird derzeit durchgeführt und kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, lagen im August 2023 und September 2023 in den Gemeinden Kirchroth und Steinach zur Einsichtnahme aus. Einwendungen Privater wurden vorgebracht. Der Wasserzweckverband Straubing-Land wurde mit der E-Mail vom 16.10.2023 gebeten, die im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen baldmöglichst zu erwidern. Eine Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen noch nicht vor, sodass das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden kann. Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte mit dem Schreiben vom 25.10.2023 für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, die Erteilung einer vorübergehenden beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2025, weil das neue förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren vermutlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Zu dem Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde kein neues wasserrechtliches Gestattungsverfahren durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass wegen dem engen zeitlichen Zusammenhang der öffentlichen Bekanntmachung (August 2023 bis September 2023) und dem Erlass dieses Bescheides keine neuen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwarten sind. Zu dem o. g. Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde nur noch ergänzend die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz sowie des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, eingeholt.

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.

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