API src

Found 60 results.

Related terms

UMID 01/2020

Im Titelbeitrag der Ausgabe 01/2020 der Zeitschrift UMID werden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable development goals, SDG) vorgestellt, die im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Der Beitrag geht vor allem auf die gesundheitsbezogenen Indikatoren der SDGs ein und zeigt, wo Deutschland bei der Umsetzung steht. Außerdem werden die diversen Datenquellen, Berechnungs- und Bewertungsmethoden auf den unterschiedlichen politischen Ebenen erörtert. Weitere Themen in Ausgabe 01/2020 sind unter anderem Berichte von der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie zum Thema Ungleichheiten in der Bevölkerung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“, die neue ⁠ UBA ⁠-App „Luftqualität“, die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und daraus resultierende Veränderungen und der aktuelle Kenntnisstand zu Stickstoffdioxid im Innenraum. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. Veröffentlicht in Broschüren.

Novellierung Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung setzt die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vom 03.11.1998 in nationales Recht um. Sie basiert im Wesentlichen auf den Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Außerdem enthält sie Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkWV bestanden und formuliert einige neu. Die Aufgaben von Gesundheitsämtern und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert.

Trinkwasserverordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser

UBA aktuell - Nr.: 1/2014

Liebe Leserin, lieber Leser, unsere Luft ist in den letzten Jahrzehnten besser geworden. Doch noch immer verursachen Luftschadstoffe in Deutschland Krankheits- und vorzeitige Todesfälle. Strengere Grenzwerte müssen her. Dass Luftschadstoffe weit besser aus Abgasen von Industriebetrieben abgeschieden werden können, als es bisher geschieht, zeigt das Umweltinnovationsprogramm. In unserer Rubrik „Wirtschaft & Umwelt“ stellen wir Ihnen vier erfolgreiche Projekte vor. In einem Betrieb der Metallindustrie etwa sorgte ein neuer Zusatzfilter dafür, dass die Schwermetallparameter nun bis um das 100fache unter den gesetzlichen Anforderungen liegen. Lassen Sie sich überraschen, was mit Umweltinnovationen noch alles möglich ist! Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Luft-Grenzwerte verschärfen Großstädte wie München oder Stuttgart belegen bei der Luft-Belastung einen traurigen Spitzenplatz. Quelle: Oliver Raupach / Fotolia.com So schlimm wie in Peking ist es in Deutschland natürlich nicht. Doch auch hierzulande ist in Sachen Luft noch nicht alles so, wie es sein soll. Nach Berechnungen des UBA verursacht die zu hohe Feinstaubbelastung bei uns rund 47.000 vorzeitige Todesfälle jährlich. Im „EU-Jahr der Luft“ 2013 wurde der gesetzliche Feinstaub (PM10)-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zwar an allen deutschen Messstationen eingehalten. Doch dies zeigt nicht die ganze Wahrheit. Denn die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt einen nur halb so hohen Wert und dieser wurde nur an knapp der Hälfte der deutschen Messstationen eingehalten. Wie die EU-Kommission in ihrem im Dezember 2013 vorgestellten Programm zur Verbesserung der Luftqualität gezeigt hat, ließen sich die WHO-Werte aber durchaus erreichen und das auch zu vertretbaren Kosten. Die EU-Grenzwerte sollten deshalb auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen der WHO verschärft werden, um unsere Gesundheit wirksam zu schützen. 9,1 9,1 Terawattstunden Strom verbrauchen Rechenzentren in Deutschland jedes Jahr. Das sind umgerechnet neun Milliarden Kilowattstunden – so viel, wie etwa 2,5 Millionen Dreipersonenhaushalte im Jahr benötigen. Aktuelle Trends wie Cloud-Computing oder soziale Netzwerke sorgen dafür, dass diese Zahl weiter steigt. Rechenzentren, die energie- und ressourcensparend arbeiten, erkennt man am Umweltzeichen „Blauer Engel“. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, besuchen Sie doch unsere Veranstaltungen auf der IT-Messe CeBIT in Hannover – mehr in der Rubrik „Termine“. ... eine Laus im Umweltbundesamt? Eine Kopflaus, stark vergrößert Quelle: Dr. Birgit Habedank / UBA Im UBA-Gebäude in Berlin-Dahlem gibt es nicht nur Läuse. In dem intern auch als „Schabenbunker“ bezeichneten Betonbau wimmelt es nur so von Tieren, die vielen Menschen Unbehagen bereiten: Schaben, Läuse, Bettwanzen, Mücken, Zecken, aber auch Ratten und Mäuse. Ihre Gemeinsamkeit: Sie können unserer Gesundheit schaden. Mittel und Verfahren, die gegen diese Tiere helfen sollen, werden hier vom UBA auf Wirksamkeit getestet. Denn gemäß Infektionsschutzgesetz dürfen bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nur Produkte eingesetzt werden, die auch sicher wirken und Mensch und Umwelt möglichst wenig belasten. Kein leichter Job. Das Bemühen um den Tierschutz hat dabei Priorität. Die Zahl der Tierversuche wird auf das allernötigste beschränkt. Außerdem müssen für die Flöhe keine Wirtstiere mehr gehalten werden. Sie wurden kürzlich auf „technische Ernährung“ umgestellt und saugen ihr Blut nun durch eine Membran. Im Prüflabor wird auch für die Schädlingsbekämpfung der Zukunft geforscht. Der Klimawandel etwa könnte uns neue Schädlinge und Erreger bescheren, die bis jetzt nur in wärmeren Regionen verbreitet sind. Auch in internationalen Gremien sind die UBA-Fachleute aktiv. Denn in unserer mobilen Welt kennen auch die Schädlinge und Krankheitserreger keine Grenzen.

Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer beschlossen

Der Senat von Berlin informiert: Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten. Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer erhält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden. Ausnahmen gibt es für Restaurants und Gaststätten. Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen verabreicht werden, dürfen öffnen, allerdings nur, wenn die Tische mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander haben. Der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt. Auch der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patientinnen und Patienten dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke. Einmal am Tag dürfen sie für eine Stunde eine Person empfangen, allerdings keine, die eine Atemwegserkrankung vorweisen. Pflegeheimbewohner dürfen ebenfalls nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen. Schulen schließen am Montag 16. März (Oberstufenzentren) bzw. Dienstag 17. März (alle anderen Schulen). Prüfungen dürfen durchgeführt werden, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Kindertagesstätten dürfen ab dem 17. März nur noch eine Notbetreuung von Kindern solcher Personen anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens (Kritische Infrastrukturen) insbesondere für die Krankenpflege unabdingbar sind. Die zuständige Senatsverwaltung entscheidet über die Auswahl der Einrichtungen. Gesetzliche Grundlage für diese Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnung tritt heute in Kraft und wird sofort angewendet. Die Verordnung ist hier zu finden: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/rathaus-aktuell/2020/meldung.906890.php

Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des UBA'

Das Projekt "Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des UBA'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. 1997 wurde von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Siederer im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) des Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des Umweltbundesamtes - Rechtsgutachten und praktischer Leitfaden' (UBA-Text 42/97) erstellt. Der UBA-Text 42/97 besteht aus zwei Teilen: einem rechtlichen Gutachten und einer hierauf aufbauenden Arbeitsanleitung für die praktische Arbeit der Mitarbeiter des Umweltbundesamtes. Inhalt des Rechtsgutachtens ist die Behandlung von vertraulichen Stoffdaten aus den Bereichen des Pflanzenschutzes, der Alt- und Neustoffe, der Entwesungs- und Entseuchungsmittel, der Holzschutzmittel, der Wasch- und Reinigungsmittel, der Farben und Lacke und der Textilhilfsmittel. Auch die Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurden in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die Arbeitsanleitung trifft allgemeine Festlegungen über die Behandlung vertraulicher Stoffdaten in den jeweiligen Vollzügen. Es werden bei der Verarbeitung von Stoffdaten im Hinblick auf die Vertraulichkeit zwei Fragestellungen unterschieden. 1. Handelt es sich bei bestimmten Angaben um vertrauliche Informationen? Woraus ergibt sich die Vertraulichkeit? 2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Einstufung als vertraulich für die weitere Behandlung der Informationen? Dürfen diese insbesondere an andere Behörden oder private Dritte übermittelt werden? Aufgrund neuer bzw. geänderter Gesetze ist eine Überarbeitung des Gutachtens notwendig. Es haben sich im Rahmen der praktischen Vollzugsarbeit viele Fragen ergeben, deren Beantwortung in die Erweiterung des Gutachtens einbezogen werden sollte. Insbesondere wird in dem Gutachten von 1997 die Frage der vollzugsübergreifenden Nutzung von Daten nicht abgedeckt. Folgende Gesetze wurden seit 1997 geändert oder neu erlassen und müssen bei der Überarbeitung des Gutachtens berücksichtigt werden: - Das Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde durch Gesetz vom 22.12.2004 geändert. Außerdem sollten das Informationsfreiheitsgesetz (1 FG) und das Verbraucherinformationsgesetz eingearbeitet werden. - Die Biozide wurden durch Gesetz vom 20.06.2002 in das Chemikaliengesetz aufgenommen. - Das Bundesseuchengesetz wurde am 20.07.2000 durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt. - Das Chemikalienrecht wurde durch die REACH-VO vom 18.12.2006 grundlegend geändert. - Das Arzneimittelrecht wurde im 1997er Gutachten nicht behandelt. Die Verwendung vertraulicher Daten im Arzneimittelbereich müsste daher neu aufgenommen werden. - Die Umsetzung der Regelungen aus der Europäischen Pflanzenschutzrichtlinie 91/414/EWG in das deutsche Pflanzenschutzgesetz erfordert eine Überarbeitung der Teile des Gutachtens, die sich hierauf beziehen. - Im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel ist durch die Europäische Detergenzverordnung 648/2004/EG Überarbeitungsbedarf entstanden. - Fragestellungen aus dem Bereich der wassergefährdeden Stoffe sind bisher nicht erfasst.

Gutachten zur Festlegung von Kriterien der Auswertbarkeit einzelner Wirksamkeitsprüfungen von Mitteln zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen nach Paragraph 18 IfSG

Das Projekt "Gutachten zur Festlegung von Kriterien der Auswertbarkeit einzelner Wirksamkeitsprüfungen von Mitteln zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen nach Paragraph 18 IfSG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von quo data Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH durchgeführt. Im Fachgebiet IV 1.4 werden u. a. Biozide zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet. Zu diesem Zweck werden die Ziel- bzw. Modellorganismen in Tiergruppen definierter Größe im Versuch eingesetzt. Zur internen Kontrolle werden die Wirksamkeitsprüfungen außerdem in Wiederholungen durchgeführt, soweit es die Arbeits- und Tierzuchtkapazitäten zulassen. Vor dem Hintergrund der tierschutzgerechten Durchführung und Vorbereitung können die Versuche nur in begrenztem Umfang erfolgen. Für wenige Wirksamkeitsprüfungen existieren internationale Prüfrichtlinien, so dass hausinterne Methoden in Anlehnung an vorhandene internationale Standards entwickelt wurden. Insbesondere im Hinblick auf die Akkreditierung der Prüflaboratorien des Fachgebietes IV 1.4 nach ISO 17025 müssen Tiergruppengrößen und die Anzahlen der Versuchswiederholungen der verschiedenen Wirksamkeitsprüfungen praktikabel und gleichzeitig wissenschaftlich akzeptabel sein. Gleiches gilt für die Form der Datenauswertung. Das Gutachten beurteilt die a) die Tiergruppengrößen, b) die Anzahl der Versuchswiederholungen und c) Auswertung der Ergebnisse in der Wirksamkeitsprüfung von Mitteln zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen und definiert ggf. Änderungen unter den Gesichtspunkten der Praktikabilität und der wissenschaftlichen Akzeptabilität.

Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung krankheitsübertragender Tiere (zunächst Schildzecken)

Das Projekt "Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung krankheitsübertragender Tiere (zunächst Schildzecken)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Löffler-Institut, Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen durchgeführt. A) Problemstellung: Klimaänderungen beeinflussen direkt und indirekt die Entwicklung und Verbreitung von Krankheiten übertragenden Gliedertieren, deren Entwicklungszyklus sich überwiegend frei in natürlichen Biotopen vollzieht. Um im Rahmen der Klimafolgenforschung zukünftige Verbreitungsmuster bedeutsamer tierischer Überträger (Vektoren) prognostizieren zu können, soll als Modellsystem zunächst die klimaabhängige Verbreitung von Schildzecken untersucht werden. Schildzecken sind als Überträger von sog. Naturherdinfektionen an den Menschen und seine Haustiere von besonderer Bedeutung (z.B. Ixodes ricinus: Überträger der FSME, Lyme Borreliose, Rickettsiose, Babesiose, Ehrlichiose, Anaplasmose; Dermacentor sp.: Überträger u.a. von Q-Fieber, Rickettsiose). Es liegen bereits Ausgangsdaten über ökologische Ansprüche und über die Verbreitung vor, die sich für Modellrechnungen verwenden lassen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Im Rahmen der Klimafolgenforschung muss die zukünftige Gefährdung durch Veränderung der Verbreitungsmuster von vektoriell bedeutsamen Arthropoden (v.a. Zecken, Mücken) eingeschätzt werden können. Das UBA ist Einvernehmensbehörde für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (Paragraph18) und für die Prüfung der Wirksamkeit von Schädlingsbekämpfungsmitteln und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt verantwortlich. Zur Vorsorge gehört, Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen. C) Ziel des Vorhabens: Aufbauend auf das Projekt UFOPLAN-FKZ 20061218 sollen zunächst genauere Daten über Schildzecken, die sich für ein Modellsystem zur Prognose klimaabhängiger Verbreitungsareale von Krankheiten übertragenden Arthropoden eignen, gewonnen werden. Durch die Auswertung von Klimadaten, GIS-basierten Biotopanalysen und Daten zum Vorkommen bedeutsamer Zeckenarten sollen Korrelationen zwischen Klimaereignissen und der Zeckenverbreitung nachgewiesen werden. Unter Einbezug der Ergebnisse regionaler Klimaszenarien (Daten aus UFOPLAN-FKZ 204 41138) soll die zukünftige regionale Zeckenverbreitung prognostizierbar werden. Auf dieser Basis sollen Anpassungsmaßnahmen für einen gezielten Gesundheits- und Umweltschutz vorgeschlagen werden. Das Projekt bildet als Modellsystem die Grundlage zur Entwicklung weiterer Prognosemodelle für die zukünftige Verbreitung anderer medizinisch bedeutsamer Arthropodengruppen (z.B. Stechmücken; Leishmaniose übertragende Schmetterlingsmücken).

Intensivierte Surveillance der Frühsommer-Meningoenzephalitis in Deutschland

Das Projekt "Intensivierte Surveillance der Frühsommer-Meningoenzephalitis in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert Koch-Institut durchgeführt. In Deutschland werden ca. 300 FSME-Erkrankungen /Jahr nach IfSG erfasst, zunehmend auch aus bisher nichtendemischen Regionen. Die FSME verläuft häufig schwerwiegend; Kenntnisse zu akuten und langfristigen Effekten auf die Lebensqualität fehlen. Daten zur langfristigen Impfeffektivität sind notwendig, um Boosterintervalle genauer zu definieren. Schließlich sind Determinanten für die starken zeitlichen Schwankungen der FSME-Inzidenz unzureichend bekannt. In Anknüpfung an Förderphase 1 sind unsere Ziele für Förderphase 2 daher: 1) Abschluss der Rekrutierung von in den Jahren 2018-2020 erkrankten FSME-Meldefälle sowie fortgeführte Wiederbefragung jeweils 18 Monate nach Erkrankungsbeginn 2) Beschreibung der FSME-bedingten akuten und ggf. chronischen Manifestationen, klinischen Befunde und Komplikationen, inklusive Auswirkungen auf die Lebensqualität mittels Befragung von FSME-Patienten und Ärzten 3) Untersuchung des Zusammenhangs zwischen dem Schweregrad der akuten Erkrankung und Krankheitsfolgen 4) Kleinräumige Beschreibung des FSME-Erkrankungsrisikos im Kontext der Ergebnisse aus den TP2-4 zu ökologischen Wildtier- und vektorbiologische Untersuchungen an den identifizierten Infektionsorten. So wird z.B. untersucht, ob die FSME-Virus Prävalenz in Zecken und der Seroprävalenz in Wirtstieren mit der humanen FSME-Inzidenz korreliert. 5) Vergleich der Virulenz der ggf. an den Infektionsorten isolierten Viren mit dem Schweregrad der Krankheit bei Patienten, die sich an den Fundorten der Zecken infiziert hatten, um mögliche regionale Unterschiede in der FSME-Virulenz zu identifizieren. 6) Schätzung der FSME-Impfeffektivität (inkl. Schutzdauer) mittels eines Fall-Kontroll-Ansatzes 7) Identifizierung von Risikoverhalten und Gründen für einen fehlenden Impfschutz 8) Untersuchung des Zusammenhangs zwischen der FSME-Inzidenz mit meteorologischen und ökologischen Daten im zeitlichen Verlauf mittels Time Series Analysis, um Muster für ein erhöhtes FSME-Risiko zu identifizieren.

UVP gemäß Art. 7 UVP-RL zum Standortzwischenlager Isar (KKIBELLA)

Das Projekt "UVP gemäß Art. 7 UVP-RL zum Standortzwischenlager Isar (KKIBELLA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Meteorologie durchgeführt. Beitrag zur UVP für das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente beim Atomkraftwerk Isar (Niederaichbach, Bayern). Durchführung von Ausbreitungsrechungen.

1 2 3 4 5 6