Das natürliche Reservoir an aviären Influenzaviren (AIV) sind Wasservögel und die Übertragung von AIV über den Wasserweg könnte vor allem für hochpathogene Populationen dieser Viren mit zoonotischem Potenzial eine wichtige Rolle spielen. Methodisch stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar. In einem REFOPLAN-Projekt wurden daher verschiedene Methoden zur Virusanreicherung und anschließendem AIV-Nachweis mittels RT-PCR getestet und durch die Mitführung eines Referenzstandards (Detektion behüllter RNA Viren in Wasserproben basierend auf dem Bakteriophagen ϕ6) validiert. Insgesamt wurden 61 % der Wasserproben und 50 % der korrespondierenden Gewässersedimentproben, die während einer HPAIV-Epidemie aus flachen Gewässern in avifaunistisch reichen Wasservogelhabitaten entnommen wurden, AIV-positiv getestet. Die in diesen Proben gefundenen AIV-Viruslasten waren jedoch im Allgemeinen zu gering für Virusisolierungen oder weitere Sub- und Pathotypisierungen, die für Risikoabschätzungen von Bedeutung sind. Weitere Experimente zeigten den Einfluss abiotischer Effekte (Wassertemperatur und Wasserqualität) auf die Tenazität unterschiedlicher AIV-Isolate. Experimentelle Untersuchungen zur Bedeutung kleiner flacher Gewässer als mögliche Übertragungsmedien von AIV unter Stockenten zeigten, dass bereits geringste Mengen von im Wasser resuspendierten hochpathogenenen AIV (ca. 100 infektiöse Einheiten /Liter Wasser) zu einer Ausbreitung der AIV Infektionen führen können. Insgesamt machten die Untersuchungen die hohe Bedeutung von Wasser als Transmissionsmedium aviärer Influenzainfektionen bei Vögeln deutlich und zeigen die Notwendigkeit der Entwicklung effizienterer Anreicherungsmethoden als Grundlage für Risikoabschätzungen der Übertragung von Infektionen über die Umwelt. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2024.
Das natürliche Reservoir an aviären Influenzaviren (AIV) sind Wasservögel und die Übertragung von AIV über den Wasserweg könnte vor allem für hochpathogene Populationen dieser Viren mit zoonotischem Potenzial eine wichtige Rolle spielen. Methodisch stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar. In einem REFOPLAN-Projekt wurden daher verschiedene Methoden zur Virusanreicherung und anschließendem AIV-Nachweis mittels RT-PCR getestet und durch die Mitführung eines Referenzstandards (Detektion behüllter RNA Viren in Wasserproben basierend auf dem Bakteriophagen ϕ6) validiert. Insgesamt wurden 61 % der Wasserproben und 50 % der korrespondierenden Gewässersedimentproben, die während einer HPAIV-Epidemie aus flachen Gewässern in avifaunistisch reichen Wasservogelhabitaten entnommen wurden, AIV-positiv getestet. Die in diesen Proben gefundenen AIV-Viruslasten waren jedoch im Allgemeinen zu gering für Virusisolierungen oder weitere Sub- und Pathotypisierungen, die für Risikoabschätzungen von Bedeutung sind. Weitere Experimente zeigten den Einfluss abiotischer Effekte (Wassertemperatur und Wasserqualität) auf die Tenazität unterschiedlicher AIV-Isolate. Experimentelle Untersuchungen zur Bedeutung kleiner flacher Gewässer als mögliche Übertragungsmedien von AIV unter Stockenten zeigten, dass bereits geringste Mengen von im Wasser resuspendierten hochpathogenenen AIV (ca. 100 infektiöse Einheiten /Liter Wasser) zu einer Ausbreitung der AIV Infektionen führen können. Insgesamt machten die Untersuchungen die hohe Bedeutung von Wasser als Transmissionsmedium aviärer Influenzainfektionen bei Vögeln deutlich und zeigen die Notwendigkeit der Entwicklung effizienterer Anreicherungsmethoden als Grundlage für Risikoabschätzungen der Übertragung von Infektionen über die Umwelt.
AMELAG Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von SARS-CoV-2 und anderen Erregern im Abwasser. Das interdisziplinäre Team setzt direkt den One-Health Gedanken um: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah aufgearbeitet, zusammengeführt und öffentlich bereitgestellt. Gemeinsam für die Gesundheit aller Das Umweltbundesamt ( UBA ) und das Robert Koch-Institut ( RKI ) erfassen im Kooperationsvorhaben „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ (AMELAG), ob und in welcher Häufigkeit SARS-CoV-2-Virusgenfragmente an knapp 170 Kläranlagen deutschlandweit im Abwasser vorkommen. So kann die lokale Verbreitung von Viren wie SARS-CoV-2 und möglichen Virusvarianten zeitnah erfasst und beurteilt werden. An diesem durch das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) geförderten Kooperationsprojekt sind auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), der Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie für Gesundheit und Abwasser verantwortliche Behörden der 16 Bundesländer beteiligt, darüber hinaus Kläranlagenbetreibende, Labore, Logistikunternehmen sowie zahlreiche weitere Forschungseinrichtungen und Universitäten. Das AMELAG-Vorhaben setzt beispielhaft den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnten One-Health Gedanken um: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlichster Fachdisziplinen arbeiten hier täglich kollaborativ und intersektoral zusammen. Nur so können die Expertisen aus den Bereichen Umwelt- und Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaften und öffentlicher Gesundheit, Data Science und Statistik das Abwasser als eine verlässliche Datenquelle für die Information der Öffentlichkeit und eine evidenzbasierte Politikberatung erschließen. Ablauf der Abwassersurveillance in AMELAG Verschiedene Krankheitserreger und deren Abbauprodukte reichern sich in menschlichen Ausscheidungen (z.B. Stuhl und Speichel) an und gelangen in das Abwasser. Abwasserproben werden mehrmals pro Woche am Zulauf von Kläranlagen entnommen. In der Regel wird nach der ersten mechanischen Reinigung, dem Rechen und dem Sandfang, automatisiert eine 24h-Mischprobe gewonnen. Diese Proben werden gekühlt in ein Labor transportiert und mit geeigneten Anreicherungsmethoden aufbereitet. Die Erbinformation ( DNA / RNA ) wird anschließend extrahiert und die vorhandenen Virusgenfragmente mittels der Polymerase-Kettenreaktion (engl. polymerase chain reaction, PCR) quantitativ erfasst. Neben den Routinemessungen der SARS-CoV-2-Genfragmente werden am Umweltbundesamt auch verschiedene weitere Methoden zum Nachweis klinisch relevanter Infektionserreger (z. B. Influenzavirus A/B) entwickelt und etabliert. Nach einer Datenprüfung hinsichtlich Qualität und Plausibilität, werden die Monitoringdaten von den datenliefernden Stellen in die eigens dazu eingerichtete Datenbank „Pathogene im Abwasser“ ( PiA-Monitor ) am Umweltbundesamt eingepflegt und verwaltet. Dort werden sie weiterverarbeitet, um witterungsbedingte Schwankungen des Rohabwasserstroms auszugleichen („Normalisierung“). Die normalisierten Datenwerte werden anschließend vom RKI als Verlaufskurve dargestellt, einer Trendberechnung unterzogen und im AMELAG-Wochenbericht sowie im Infektionsradar durch RKI und BMG veröffentlicht. Zusammen mit anderen Surveillance-Systemen wird eine epidemiologische Bewertung vorgenommen, die wiederum das Ableiten von Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Menschen und eine evidenzbasierte Politikberatung unterstützt. Link zum AMELAG-Erklärvideo: Was ist Abwassersurveillance (Youtube-Link) Wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung am UBA Erarbeitung von Verfahren für den Nachweis von Infektionserregern und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) in Abwasserproben – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken Es werden Konzepte für Methoden zum belastbaren Nachweis von relevanten Infektionserregern (einschließlich deren Antibiotikaresistenzen) in Abwasserproben entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf Enterobakterien mit klinisch wichtigen Antibiotikaresistenzen. Um diese in den Abwasserproben zu identifizieren wird ein mehrstufiger Screening-Prozess entwickelt, der sowohl auf den direkten Nachweis der lebendigen Bakterien wie auch auf den Nachweis von Resistenzgenen und weiteren Sequenzinformationen abzielt. Hierbei kommen unter anderem massenspektrometrische Messmethoden, die Bestimmung der minimalen Hemmkonzentrationen gegenüber antibiotischen Wirkstoffen sowie molekularbiologische und sequenzbasierte Verfahren zum Einsatz. Methodenentwicklung und Etablierung von Nachweisverfahren von weiteren Public Health-relevanten viralen Erregern – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken Es werden Influenza A/B-Virusgenfragmente mittels molekularbiologischer Labormethoden nachgewiesen und die Ergebnisse evaluiert. Die Methoden werden für eine mögliche Implementierung in die Routine der Abwassersurveillance vorbereitet. Im Weiteren werden im Rahmen von AMELAG mittels verschiedener Aufbereitungs- und Extraktionsmethoden neue Verfahren zum Nachweis für weitere respiratorische und gastrointestinale Erreger, die sich im Abwasser befinden, entwickelt und erprobt. Je nach Beschaffenheit und Eigenschaften der Erreger sind verschiedene Aufbereitungsmethoden zur Anreicherung und Extraktion der Nukleinsäuren erforderlich. Dazu werden u. a. verschiedene Konzentrationsverfahren verglichen, Versuchsreihen mit Abwasserproben konzipiert, denen inaktivierte Viren oder virale Nukleinsäure zugesetzt wurden und es findet eine Validierung der Verfahren statt. Des Weiteren werden Versuche zur Ermittlung der Bestimmungsgrenzen durchgeführt. Ziel ist es, qualitätsgesicherte und valide Labormethoden zu entwickeln, die schrittweise durch fortlaufende Optimierung und Harmonisierung im Rahmen der Abwassersurveillance angewendet werden können. Laborharmonisierung / Standardisierung / Vergleichsuntersuchungen – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren Die derzeit gemessenen Konzentrationen von SARS-CoV-2 im Abwasser werden im Rahmen von AMELAG von über 20 unterschiedlichen Laboren ermittelt. Dabei kommen unterschiedliche Methoden u. a. hinsichtlich Aufkonzentrierung der Probe, Extraktion der Viren- RNA , in der PCR nachgewiesene Gensequenzen sowie der verwendeten PCR-Analytik zum Einsatz. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wird durch das UBA eine Identifizierung und Clusterung der Labormethoden durchgeführt und anschließend eine Harmonisierung angestrebt. Da davon auszugehen ist, dass verschiedene Methoden zu vergleichbaren Analytikergebnissen führen, soll eine Qualitätsbewertung der Daten mit Bezug zur jeweiligen Analytik durchgeführt werden. Das soll auch der Vorbereitung und Konzipierung eines Vergleichsversuches dienen, der ebenfalls im Rahmen des AMELAG Projekts durchgeführt werden wird. Dieser soll u.a. zur Ermittlung von Bestimmungsgrenzen dienen. In Erweiterung des Nachweisspektrums werden weitere, das öffentliche Gesundheitswesen betreffende Erreger wie Influenza und RSV, für die Laborroutine getestet und etabliert. Spurenstoffanalytik zur Untersuchung der Eignung weiterer Normalisierungsparameter – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren Bei der Ermittlung der Viruslast im Abwasser muss eine „Normalisierung“ der ermittelten Viruslast erfolgen. „Normalisierung“ bedeutet, dass versucht wird die Schwankungen der Abwassermenge und damit auch der Zusammensetzung der Abwasserbestandteile auszugleichen. Je besser man normalisieren kann, umso besser kann die Viruslast in Relation zum Bevölkerungsanteil berechnet werden. Statt der Möglichkeit einer Normalisierung durch die mittlere Durchflussrate, Quantifizierung von Surrogatviren oder üblichen Begleitparametern wie Leitfähigkeit und Ammonium, sollen in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durch Spurenstoffanalytik weitere Möglichkeiten und Parameter für eine Normalisierung an verschiedenen Kläranlagenstandorten ausgetestet werden. Hierbei kommen spezielle, hochdurchsatzfähige Testverfahren (ELISA) zur Anwendung, die zur hochempfindlichen Messung von Arzneimittelrückständen, Inhaltsstoffen und Stoffwechselprodukten modifiziert wurden. Die einzelnen Spurenstoffe werden bezüglich ihrer Eignung als humane Fäkalindikatoren exemplarisch an den jeweiligen Standorten evaluiert. Datenplausibilisierung und Normalisierung – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung Die Konzentration von SARS-CoV-2 im Abwasser kann durch Veränderungen der Abwasserzusammensetzung beispielsweise durch Regenereignisse stark beeinflusst werden. Die Trenderkennung wird dadurch erschwert. Die Durchflussrate ist ein gängiger Parameter um diese Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung abzubilden. Es gibt allerdings auch eine Reihe alternativer Parameter und weiterer Möglichkeiten. Daher entwickelt das UBA Methoden, die eine Beurteilung unterschiedlicher Plausibilisierungs- und Normalisierungsansätze ermöglichen. Das Ziel soll eine objektive, standortspezifische Bewertung der unterschiedlichen Parameter sein und wie durch die Verwendung des entsprechenden Ansatzes die Trenderkennung verbessert werden kann. Zusammenfassend werden am UBA für die Abwassersurveillance notwendige technische Verfahrensabläufe entwickelt, weiter optimiert, harmonisiert und im Rahmen von Technischen Leitfäden dokumentiert. Dies betrifft die Probenahme, Labormethoden, Logistikkonzepte und den Bereich der Datenverarbeitung und -übermittlung an das RKI . Darüber hinaus engagiert sich das UBA im Bereich der Normung.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 137/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 137/09 Magdeburg, den 26. August 2009 Schutz der Tiere vor neuer Influenza Empfehlungen des Ministeriums an Schweine- und Geflügelhalter Magdeburg. Die Schweine- und Geflügelhalter in Sachsen-Anhalt sollen die Vorgaben der Hygiene-Verordnungen und andere Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in einem Schreiben an den Geflügelwirtschaftsverband, dem Landesbauernverband, den Veterinärbehörden, an die Tierärztekammer und an den Landesverband der praktizierenden Tierärzte hingewiesen. Wie das Ministerium mitteilte, wachse mit der sich momentan ausbreitenden, neuen Grippe das Risiko, dass diese auf Betriebe der Schweine- und Geflügelhaltung übergreife. Um das Übertragen der Influenza A/H1N1 vom Menschen auf Tierbestände zu verhindern, empfiehlt das Ministerium, möglichst auf Menschenansammlungen im Betrieb zu verzichten. Vor allem sollten keine unbefugten Personen Zutritt zu den Tierhaltungen erhalten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob sich die Beschäftigten gegen die neue Grippe impfen lassen sollten. In der Tierhaltung tätige Personen, bei denen das neue Virus nachgewiesen wurde, sollen in jedem Fall den Kontakt zu den Tieren meiden. Bei der Influenza A/H1N1, auch oft als ¿Schweinegrippe¿ bezeichnet, handelt es sich um die Ausbreitung einer Virusinfektion des Menschen mit einer neuen Variante von Grippeviren. Der Erreger wird von Mensch zu Mensch übertragen und ist hauptsächlich beim Menschen nachgewiesen worden. Allerdings wurde jetzt aus Chile gemeldet, dass das pandemische Influenza A/H1N1 ¿ Virus auch bei Puten nachgewiesen worden ist. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Aktuelle Informationen zum Deutschland weiten AI -Geschehen: öffentlich zugänglichen Tierseucheninformationssystem: https://tsis.fli.de/cadenza/ Informationen zur Geflügelpest Die Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen, die nach verschiedenen Merkmalen unterschieden werden. Es gibt stark krankmachende (high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI. Die Oberflächen der Viren haben verschiedene Eigenschaften, sie können bestimmte Eiweiße bilden wie Hämagglutinin (H), das Blutkörperchen verklebt, oder Neuraminidase (N), welches Zellwände von Wirtszellen schädigt. Da diese Eigenschaften variieren, werden sie in Zahlen unterteilt (H1–16, N1–9), so entstehen die Namen von Virus-Untertypen, zum Beispiel H5N1 oder H5N8. In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben, das ist ein natürliches Reservoir. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Besonders gefährdet ist daher das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. In Asien gab es in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt. An dem Untertyp H5N8 haben sich bislang nur einige Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Rußland infiziert. Diese zeigten jedoch nur leichte Grippesymptome. Weitere Informationen Seuchenzüge vergangener Jahre Geflügelpest der Wildpopulation in NRW im Jahr 2025 (Stand 21.1.2025) Bis zum 21.01.2025 wurde 1 Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt. 16.01.2025: 2 Schwäne in Essen Geflügelpest des Wirtschaftsgeflügels in NRW im Jahr 2024 Im Jahr 2024 wurde nur ein Fall der Geflügelpest in einem Wirtschaftsgeflügelbestand festgestellt. 20.11.2024: 1 Putenmastbetrieb in Kleve Geflügelpest der Wildpopulation in NRW im Jahr 2024 Folgende Fälle von Geflügelpest wurden im Jahr 2024 bei Wildvögeln festgestellt: 01.02.2024: eine Gans in Wesel 05.02.2024: ein Mäusebussard in Minden-Lübecke eine Graugans in Unna ein Schwan in Unna drei Kanadagänse im Märkischen Kreis 05.04.2024: eine Wildgans in Viersen Juni 2024: zwei Wildgänse in Kleve Februar 2024 Ausbruch Zoologischen Garten Köln Am 12.02.2024 wurde Geflügelpest vom Subtyp H5N1 im Zoologischen Garten Köln bei zwei Wildputen einer Teichanlage festgestellt. Der Eintrag des Virus erfolgte wahrscheinlich über Wildvögel. Der Zoo wurde am gleichen Tag für Besucher und betriebsfremde Personen gesperrt, um effektiv umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und den Schutz der übrigen, vom Zoo gehaltenen Vögel umzusetzen. Letztere wurden unter verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen aufgestallt und werden laufend klinisch untersucht. Die Dauer der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist abhängig von den laufenden Beprobungen. Eine Sperrzone wurde nicht eingerichtet. Derzeit gibt es in NRW keine Aufstallungsgebote . Winter 2023: Nachdem es in NRW über den Sommer und Herbst des Jahres 2023 zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen war, wurden im Dezember 2023 zwei Ausbrüche, beide im Kreis Gütersloh, festgestellt: 13.12.2023 Entenmastbetrieb 14.12.2023 Entenaufzuchtbetrieb in unmittelbarer Nähe zum Entenmastbetrieb Sperrzonen waren eingerichtet worden; außerhalb von Sperrzonen gab es in NRW keine Aufstallungspflicht. Seuchenzug 2022/2023 Der erste Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei gehaltenen Vögeln wurde am 03.10.2022 in Bottrop festgestellt. Seitdem kam es im Herbst/Winter 2022 zu 25 weiteren Ausbrüchen bei Hausgeflügel in Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Die dazu eingerichteten Sperrzonen in NRW wurden mittlerweile alle aufgehoben. Am 19.01.2022 wurde ein Ausbruch in einem Tierpark im Rhein-Erft-Kreis festgestellt. Aufgrund eines Ausnahmetatbestandes konnte nach einer Risikobewertung durch das Veterinäramt von der Einrichtung einer Sperrzone abgesehen werden. Am 18.02.2023 wurde ein weiterer Ausbruch in einem Junghennenaufzuchtsbetrieb im Kreis Paderborn amtlich festgestellt. Die Sperrzonen konnten mittlerweile aufgehoben werden. Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Aufstallungspflicht/-gebiete für Geflügel. Seuchenzug 2021/2022 Der 2. Seuchenzug in diesem Jahr erreichte offiziell am 18. November 2021 Nordrhein-Westfalen in einem Mastputenbetrieb mit etwa 7000 Tieren in Paderborn-Delbrück. Weitere vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte Ausbrüche der Virus-Variante H5N1 folgten, wie der folgenden Aufstellung zu entnehmen ist. 18.11.2021: Mastputenbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn) 18.11.2021: Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 20.11.2021: Mastputenbetrieb in Lippstadt (Kreis Soest) 25.11.2021: Enten- und Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 30.11.2021: Enten- und Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 30.11.2021: Gänse-, Enten- und Hühnerbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn) 30.11.2021: Enten- und Hühnerbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn) 02.12.2021: Enten- und Jungehennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 15.12.2021: Gemischter Gelügelbetrieb in Hamminkeln (Kreis Wesel) 27.01.2022: Hobbyhaltung in Dortmund 01.02.2022: Hühnerhaltung in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) Alle Betriebe wurden vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Es wurden in allen betroffenen Kreisen Aufstallpflichten verhängt, welche aufgrund der zeitlichen Versetztheit des Seuchengeschenes unterschiedlich lange andauern. Geflügelpest unter Hausgeflügel in NRW Folgende Fälle unter Hausgeflügel wurden in NRW amtlich bestätigt: 01.03.2021: Entenhaltung in Versmold (Kreis Gütersloh) 02.03.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Lichtenau (Kreis Paderborn) 02.03.2021: Putenhaltung in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) 20.03.2021: Putenhaltung in Eslohe (Hochsauerlandkreis) 20.03.2021: Hühnerhaltung in Beelen (Kreis Warendorf) 20.03.2021: Hühnerhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 23.03.2021: Putenhaltung in Münster 24.03.2021: Hühnerhaltung in Menden (Märkischer Kreis) 02.04.2021: Masthähnchenhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 03.04.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Menden (Märkischer Kreis) 10.04.2021: Junghennenhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 13.04.2021: Laufvogelhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 14.04.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Drensteinfurt (Kreis Warendorf) 25.06.2021: Hobbyhaltung im Kreis Osnabrück / Niedersachsen, durch den Sperrbezirk ist der Kreis Steinfurt / NRW mitbetroffen. Alle Tiere der betroffenen Betriebe sind aus Tierschutz- und Vorsorge-Gründen umgehend unter behördlicher Aufsicht getötet worden. Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete um die jeweiligen Betriebe angelegt. In diesen Bereichen gelten vorübergehend weitere Maßnahmen wie Verbringungsverbote und bestimmte Hygieneregeln für alle geflügelhaltenden Betriebe. Wildvogel-Geflügelpest in NRW 2020/2021 Seit Beginn des Seuchenzuges 2020 / 2021 sind folgende Fälle von Geflügelpest unter Wildvögeln nachgewiesen worden: 13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve) 13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve) 18.12.2020: Wildgans in Sonsbeck (Kreis Wesel) 18.12.2020: Drossel in Hamminkeln (Kreis Wesel) 13.01.2021: Greifvogel in Xanten (Kreis Wesel) 17.02.2021: Wildgans in Kreis Kleve 03.03.2021: Wildgans Stadt Münster 15.03.2021: Vier Wildgänse in Sendenhorst (Kreis Warendorf) 15.03.2021: Wildgans Stadt Bielefeld 16.03.2021: Graureiher in Enger (Kreis Herford) 17.03.2021: Wildgans in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) 27.03.2021: Sperber in Bad Salzuflen (Kreis Lippe) 27.03.2021: Höckergans in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke) 29.03.2021: Eule in Steinhagen (Kreis Gütersloh) 08.04.2021: Mehrere Wildgänse und Schwäne sowie ein Graureiher in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke) 08.04.2021: Graureiher in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) 09.04.2021: Mehrere Wildgänse in Finnentrop (Kreis Olpe) 20.04.2021: Schwan in Petershagen (Kreis Minden Lübbecke) 20.04.2021: Wildgans in Porta Westfalica (Kreis Minden Lübbecke) 03.05.2021: Greifvogel in Billerbeck (Kreis Coesfeld) 06.05.2021: 2 Schwäne im Kreis Wesel Ähnlich dem Seuchengeschehen 2016/2017 kamen die ersten Fälle von HPAI (besonders H5N8) im Oktober 2020 in Russland und Kasachstan bei Wildgeflügel und gehaltenem Geflügel auf. Es wird vermutet, dass Zugvögel das Virus nach Europa eintragen. Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel gibt es seit Ende Oktober in den Niederlanden, in Großbritannien, und seit Mitte November auch in Frankreich. In Deutschland sind vor allem die Küstenregionen an Nord- und Ostsee mit über 6000 verschiedenen verendet aufgefundenen Wildvögeln betroffen (seit dem 30.10.2020). Besonders viele positive Funde werden bei Nonnengänsen, Pfeifenten und Greifvögeln festgestellt. Es wird vor allem H5N8, aber auch H5N5 und H5N1 Virus gefunden. Menschen und andere Tiere sind nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) derzeit nicht von der Geflügelpest bedroht. Mittlerweile wurde in allen Landkreisen Schleswig-Holsteins die Aufstallung angeordnet. Auch mehrere Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen sind von der Stallpflicht betroffen. Was tun, wenn man einen toten Vogel findet? Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind nichts Unnormales. Sie können zum Beispiel an Altersschwäche gestorben sein oder an Parasiten. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinäramt/die Kreisverwaltung oder das örtliche Ordnungsamt informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden. Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen? Geflügelpest / Vogelgrippe: Merkblatt für Hobby- und Kleingeflügelhalter Zur Vermarktung von Geflügel und Eiern aus Ökolandbau und Freilandhaltung bei Aufstallungspflicht Die Erzeugnisse in Aufstallungsgebieten können weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung bzw. Ökolandbau vermarket werden. Bei Geflügel aus Freilandhaltung ist dies auf 12 Wochen beschränkt, Eier aus Freilandhaltung können trotz Aufstallungsanordnung für maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Bei Fortdauer der Stallpflicht muss die Auslobung nach 12 (Geflügel) bzw. 16 Wochen (Eier) auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es keine zeitliche Beschränkung; bei Aufstallungsanordnung können diese Produkte weiter als „Öko“ vermarktet werden. Für Betriebe außerhalb der Aufstallungsgebiete gilt die Verpflichtung zur Auslaufgewährung im Hinblick auf die Vermarktungsmöglichkeiten "Freiland" und "Öko-Landbau" unverändert. Wenn ein Betriebsleiter sich entschließt, seinen Bestand vorsorglich aufzustallen, können die Erzeugnisse nur als Bodenhaltungserzeugnisse vermarktet werden; denn in diesen Fällen liegt keine zwingende Voraussetzung einer veterinärrechtlichen Beschränkung zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor. Öko-Betriebe müssen diesen Wechsel in die (konventionelle) Bodenhaltung vorher ihrer Öko-Kontrollstelle anzeigen. Legehennenbetriebe, die ihre Haltungsform vorsorglich und freiwillig ändern wollen, müssen dies dem LANUV im Hinblick auf die Verwendung der Printnummer nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz anzeigen. Archiv Pressemitteilungen Zum 2. Seuchenzug 2021/2022: 24.10.2022 Weiterer Fall der Vogelgrippe im Kreis Gütersloh – Ministerin Gorißen appelliert: Konsequent Biomaßnahmen einhalten 04.10.2022 Erster Nachweis der Geflügelpest im Herbst 2022 in einer Hobbyhaltung in Bottrop-Kirchhelen 15.01.2022: Gefügelpest: Freiwillige Selbstverpflichtung der Branche bietet Schutz 03.12.2021: Umweltministerium warnt vor Gefahr durch fliegende Händler 23.11.2021: Höchste Achtsamkeit geboten: Ausbruch von Geflügelpest in den Landkreisen Paderborn und Soest 17.11.2021: Geflügelpest: amtlicher Verdachtsfall in Geflügelhaltung im Kreis Paderborn Zum ersten Seuchenzug 2020/2021: 18.05.2021: Landwirtschaftsministerium hebt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf 29.03.2021: Weiterer Ausbruch im Märkischen Kreis bestätigt/ Acht Fälle werden in NRW derzeit bearbeitet 05.03.2021: Amtliche Bestätigung der Verdachtsfälle 02.03.2021: Erste Verdachtsfälle bei Hausgeflügel 19.11.2020: Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildgans im Kreis Kleve
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung equine influenza-virus strains: A/ equine-2/ South Africa/ 4/ 03, A/ equine-2/ Newmarket/ 2/ 93. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung equine influenza-virus strains: A/ equine-2/ South Africa/ 4/ 03, A/ equine-2/ Newmarket/ 2/ 93, tetanus toxoid. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung A/ eq/ Ohio/ 03 [H3N8] recombinant canarypox virus (vCP2242), influenza A/ eq/ Richmond/ 1/ 07 [H3N8] recombinant canarypox virus (vCP3011) and Clostridium tetani toxoid. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Influenzavirus A oder B. Stoffart: Stoffklasse.
Das Projekt "Entwicklung eines Nachweisverfahrens für (Vogel) Grippeviren in der Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit durchgeführt. Menschliche Grippeviren sind für Menschen sehr ansteckend, werden in der Regel aber nicht über den Darm ausgeschieden und treten daher nicht in der Umwelt auf. Vogelgrippeviren dagegen können über die Umwelt übertragen werden, sind aber für die Menschen gar nicht oder nur bei engem Kontakt infektiös. Durch Austausch von Erbmaterial besteht die Gefahr des Auftretens von Vogelgrippeviren, die über die Umwelt übertragen werden können und infektiös für den Menschen sind. Dies würde ein großes Infektionsrisiko darstellen. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld Nachweisverfahren für Grippeviren in der Umwelt (insbesondere im Wasser) zu entwickeln, damit im Ernstfall schnell überprüft werden kann, ob eine Wasserressource kontaminiert ist. In dem Forschungsvorhaben soll ein solches Nachweisverfahren für Umweltproben entwickelt und validiert werden.
Origin | Count |
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