Um wirksame Maßnahmen für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität entwickeln zu können, ist ein fundiertes Biodiversitätsmonitoring unerlässlich. Das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (Monitoringzentrum) koordiniert das bundesweite Monitoring ressortübergreifend, erschließt Synergien und verbessert die Integration der Monitoringaktivitäten. Es erarbeitet ein Gesamtkonzept für ein bundesweites lebensraumübergreifendes Biodiversitätsmonitoring basierend auf übergeordneten Zielen, die gemeinsam mit der Monitoringgemeinschaft entwickelt wurden. Angestrebt wird die Verbesserung der Datengrundlage für fundierte Entscheidungen im Naturschutz und in der biodiversitätsbezogenen Umweltpolitik. Zustand und Entwicklung der Biodiversität sollen auf allen Ebenen umfassend erfasst werden, das Verständnis der Ursachen des Biodiversitätswandels soll verbessert und die Zielerreichung biodiversitätsfördernder Strategien sowie die Folgen von Biodiversitätsveränderungen sollen überwacht werden. Zur Erreichung dieser Ziele wird das Monitoringzentrum die Monitoringgemeinschaft bei der Verbesserung des Datenmanagements unterstützen und die Verfügbarkeit von Daten zu Einflussgrößen der Biodiversität verbessern. Es koordiniert die Entwicklung neuer Monitoringprogramme, z. B. eines Monitorings der Bodenbiodiversität, und unterstützt deren Umsetzung, um bestehende Lücken im bundesweiten Monitoring zu schließen. Das Zentrum fördert den Austausch zwischen Praxis und Forschung und entwickelt ein Informations- und Vernetzungsportal, das Informationen zu Biodiversität, Erfassungs- und Auswertungsmethoden und verfügbaren Monitoringdaten bündelt. International engagiert sich das Zentrum in der Harmonisierung europäischer Monitoringansätze. Es kofinanziert Monitoringprogramme der Bundesländer und fördert Leuchtturmprojekte sowie Forschungsvorhaben zu innovativen Technologien und Citizen Science.
Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals (LVIC BREF)', welche unter der Industrieemissions-Richtlinie (IED) erfolgt. Gemäß Art. 13 der IED findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Eine große Relevanz für eine intensive Mitarbeit am Sevilla Prozess besteht darin, dass Deutschland die größte Chemie-Nation in Europa darstellt. Der Beginn der Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals' (LVIC) ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die Revision des BVT-Merkblattes 'LVIC' sollen begleitend technische Papiere und Beispiele für ressourcenschonende und emissionsarme Herstellungsverfahren erstellt werden. Diese Zuarbeiten gilt es effektiv in den Sevilla-Prozess einzubringen. Zudem dient das vorliegende Vorhaben neben fachlichen Unterstützung des Umweltbundesamtes im Sevilla Prozess, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.