Der Umweltdatenkatalog (UDK) ist ein Programm zum Erfassen, Recherchieren und Pflegen umweltrelevanter Daten der öffentlichen Verwaltungen. Er enthält sogenannte Metadaten ("Daten über Daten"), gibt also Auskunft darüber, "wer" "wo" über "welche" umweltrelevanten Daten verfügt. Der UDK soll für den Bürger und den Fachmann einen möglichst kompletten Überblick über Umweltinformationen geben, die von Behörden und Institutionen erhoben und gespeichert werden. Eine präzise Beschreibung der Daten und der Datenquelle soll den Zugang zu den eigentlichen Daten erleichtern. Der UDK trägt dazu bei, den Bürgern und Fachleuten den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt zu sichern und ist somit ein Informationsinstrument im Sinne der Richtlinie 2003/4/EG bzw. des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes. Der UDK des Freistaates Sachsen ist für die Öffentlichkeit über das Portal MetaVer zugänglich.
Die Landesverwaltung und die Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt sind übereingekommen, einen zentralen Metadatenkatalog einzusetzen. Er steht allen geodatenhaltenden Behörden und Stellen des Landes sowie den Kommunen zur Erfassung ihrer Metadaten kostenfrei zur Verfügung. Für den Metadatenkatalog wird die Software InGrid®Catalog eingesetzt. Die Metadaten können dezentral über das Internet erfasst und darüber auch online aktualisiert werden. Der einheitliche Metadatendienst umfasst neben dem Metadatenkatalog und der Erfassungskomponente verschiedene Funktionen für die Recherche nach Geodaten. Dem Ansatz verteilten Arbeitens und dem Grundsatz der einmaligen Pflege folgend müssen die Metadaten also nur einmal erfasst werden. Durch die Verwendung von sogenannten Metadatenbrokern können die Daten überall gefunden werden, auf Landes-, auf Bundes- und auf der Europaebene. Der Metadatenkatalog wird in einer Länderkooperation weiterentwickelt und auf der Plattform MetaVer veröffentlicht. MetadatenVerbund (MetaVer) ist ein gemeinsames Metadatenportal der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt. Der gemeinsame Betrieb der Metadatenkataloge wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg organisiert, für den Inhalt der Kataloge sind aber die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Der MetadatenVerbund (MetaVer) bietet mehrere Möglichkeiten, behördliche Informationen zu finden. Mit MetaVer können Sie zeitgleich in mehreren Katalogen nach Datensätzen, digitalen Karten, Anwendungen, Metadaten und Dokumenten recherchieren, die gängigen Internet-Suchmaschinen verborgen bleiben.
Der kommunale Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Daten können im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal recherchiert werden.
Der Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt (Der Katalog kann Metadaten mit OpenData-Kennzeichnung bereitstellen.) Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Metadaten werden im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal für die Suche bereitgestellt. Zusätzlich können Geodatensätze, Geodatendienste und Geoanwendungen über die Suche im Landesportal Sachsen-Anhalt recherchiert werden.
<p>In der EU haben Menschen den weltweit besten, gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zu Informationen über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten. Wenn Kunden*Kundinnen nachfragen, müssen Hersteller mitteilen, ob in ihrem Produkt ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.</p><p>Anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen am 28. September möchte das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> darauf aufmerksam machen, dass wir alle unseren Alltag mit dem uns gewährten Informationsrecht gesünder und umweltfreundlicher gestalten können. Das UBA empfiehlt Smartphonenutzer*innen die <a href="https://www.youtube.com/watch?v=lvTb4fnafqU">Scan4Chem-App</a>. Mithilfe dieser App lässt sich vor einer Kaufentscheidung herausfinden, ob ein Produkt als besonders besorgniserregend gelistete Stoffe enthält, also beispielsweise solche mit krebserzeugenden, hormonstörenden oder besonders umweltschädlichen Eigenschaften. Für Menschen ohne Smartphone ist Scan4Chem als Web-App verfügbar.</p><p>Aus Sicht der potenziellen Käufer*innen ist die gesetzlich gewährte Antwortfrist der Hersteller von 45 Tagen allerdings recht lang.</p><p>Mit dem Aufruf zur Aktion anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen will das UBA die schnelle Verfügbarkeit von Informationen zu Chemikalien verbessern. Wenn Scan4Chem viel genutzt wird, ist das ein Anreiz für Firmen, ihre Informationen in die europäische Datenbank einzustellen, die mit der Scan4Chem-App verbunden ist. Chemikalieninformationen aus der Datenbank stehen uns allen über die Scan4Chem-App sofort zur Verfügung.</p><p>Heute ruft das UBA dazu auf, Scan4Chem insbesondere für Bauprodukte zu verwenden. Denn Bauprodukte verbleiben über einen langen Zeitraum in der Wohnumwelt. Insbesondere in der Wohnumwelt von Kindern und Jugendlichen gilt es aus Vorsorgegründen, besonders besorgniserregende Stoffe zu vermeiden. Wir bitten alle Baumarktbesucher*innen, bei ihrem nächsten Besuch drei Produkte mit Scan4Chem zu scannen und Anfragen an die zugehörigen Firmen zu stellen (Hersteller, Händler). Dazu eignen sich beispielsweise Bodenbeläge, Tapeten und Dämmstoffe oder andere feste Bauprodukte. Flüssige oder pulverförmige Produkte wie Wandfarben oder Trockenmörtel haben ihre eigenen Kennzeichnungsregeln und werden in Scan4Chem nicht erfasst.</p><p>Alle EU-Länder rund um die Ostsee nehmen an dieser Aktion teil. Initiiert wird die Aktion durch das Interreg-Projekt NonHazCity-3, an dem das UBA als Projektpartner beteiligt ist. Ziel des Projekts ist es, den Einsatz gefährlicher Stoffe beim Bauen zu minimieren.</p>
<p>Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig.</p><p>Umwelt- und Naturschutzvereinigungen stehen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Mit der Verbandsklage können sie bestimmte Verwaltungsentscheidungen darauf gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig ergangen sind.</p><p>Die Wahrnehmung des Verbandsklagerechts setzt voraus, dass die Vereinigungen zuvor nach § 3 UmwRG anerkannt wurden.</p><p>Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind.</p><p>Das UBA pflegt eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0">Liste</a> mit allen vom Bund (Umweltbundesamt und zuvor Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Anerkennungen, die von den Bundesländern ausgesprochen werden, können bei den zuständigen Stellen der Bundesländer erfragt oder den jeweiligen Internetseiten entnommen werden. Informationen bzw. Links hierzu finden Sie am Schluss der Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.</p><p>Für Fragen bezüglich der Anerkennung steht Ihnen die „Anerkennungsstelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ des UBA gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen finden Sie auf den Unterseiten in der rechten Navigationsleiste. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage/faqs-rechtsschutzverbandsklage">Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Rechtsschutz für anerkannte Umweltvereinigungen </a>haben wir für Sie auf unserer Internetseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage">„Rechtsschutz und Verbandsklage“</a> beantwortet.</p><p>Das UBA führte verschiedene Veranstaltungen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch. Informationen und Unterlagen zum Workshop <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/rechtsschutz-zur-staerkung-des-umweltschutzes">"Rechtsschutz zur Stärkung des Umweltschutzes"</a>, zum Workshop <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/transboundary-access-to-justice-for-environmental">"Transboundary Access to Justice for Environmental NGOs"</a>, zur Tagung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/der-rechtsschutz-im-umweltrecht-in-der-praxis">"Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis"</a>, zur Tagung "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/forum-umweltrechtsschutz-2019">Forum Umweltrechtsschutz 2019</a>" sowie dem parlamentarischen Abend "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/parlamentarischer-abend-umweltverbandsklage-im">Umweltverbandsklage im Gespräch</a>" können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes abgerufen werden.</p><p>Forschungsergebnisse zum Umweltrechtsschutz</p><p>In dem Forschungsprojekt im Auftrag des UBA wurde das Instrument der umweltrechtlichen Verbandsklage nach § 2 UmwRG einer Evaluation unterzogen. Das Ziel der empirischen Studie war, die Auswirkungen der Verbandsklage auf den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften und die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Verwaltungsentscheidungen zu ermitteln.</p><p>Die Studie identifizierte für die Zeit seit Inkrafttreten des UmwRG bis Anfang 2012 insgesamt 37 abgeschlossene Klageverfahren, die von anerkannten Umweltvereinigungen initiiert wurden. In fast der Hälfte der Fälle erhielten die Verbände zumindest teilweise Recht. Von der Möglichkeit, Rechtsbehelfe nach dem UmwRG einzulegen, machen die Verbände somit nur in wenigen ausgewählten Fällen Gebrauch. Zu der vor der Einführung des UmwRG teilweise befürchteten Klageflut kam es nicht. Besonders interessant ist, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage dafür sorgt, dass Umweltbelange in Verwaltungsentscheidungen besser berücksichtigt werden.</p><p>Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-von-gebrauch-wirkung-der">hier</a> und rechts neben dem Text unter „Publikationen“.</p><p>Ziel des Forschungsprojekts war es, anhand konkreter Fragestellungen Umfang und Inhalt der internationalen Verpflichtungen Deutschlands wissenschaftlich zu erörtern und dadurch die teils schwierige Integration der Vorgaben der Aarhus-Konvention zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in das deutsche Verwaltungsprozessrecht zu unterstützen. Dafür haben die Auftragnehmer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) e. V. in Kooperation mit Prof. Dr. Alexander Schmidt (Fachhochschule Anhalt-Bernburg) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) mit Stand Oktober 2016 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Spruchpraxis des Compliance Committee der Aarhus Konvention (ACCC) sowie die Argumente und Positionen des rechtswissenschaftlichen Schrifttums in Deutschland ausgewertet. Zudem führten die Forschungsnehmer in Kooperation mit einer Reihe ausländischer Fachleute zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen der in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen und zur Rezeption der Vorgaben der Aarhus Konvention in diesen Rechtssystemen durch. <br>Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-von-gebrauch-wirkung-der">hier</a> und rechts neben dem Text unter „Publikationen“.</p><p> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/umwrg/"><i></i> Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz </a> <a href="http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar%3A4a80a6c9-cdb3-4e27-a721-d5df1a0535bc.0002.02/DOC_1&format=PDF"><i></i> Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/dokumente/aarhus-konvention_0.pdf">Aarhus-Konvention: Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten</a> </p>
a.) Umweltinformationen gewinnen im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. Der effektive Schutz der Umwelt erfordert einen umfassenden Zugang zu Umwelt- bzw. Geoinformationen. Informationen sind gleichzeitig ein wichtiger Rohstoff in einer Wissensgesellschaft. Der freien Zugang zu Informationen ermöglicht die Weiterverwendung von Umweltinformationen: - Umweltinformationen werden auf allen Ebenen der Verwaltung zur Vorbereitung politischer Entscheidungen verwendet; - sie werden von der Wirtschaft vielfältig eingesetzt, um Waren und Dienstleistungen zu erzeugen; - sie werden von der Öffentlichkeit für die demokratische Kontrolle von Politik und Verwaltung genutzt. Im Vorhaben sollen Umweltinformationen ausgehend von der Definition des Umweltinformationsgesetzes weiter systematisiert, ihre Bedeutung im Kontext der Digitalisierung beleuchtet und ihr (umweltpolitisches, wirtschaftliches etc.) Potenzial abgeschätzt werden. Zudem soll best practice den umweltpolitischen Nutzen von Umweltinformationen und des freien Zugangs zu ihnen (open data) illustrieren. Forschungsfragen sollen u. a. sein: - Welche Rolle spielen Umweltinformationen im Rahmen der Digitalisierung und welche Auswirkungen hat die Digitalisierung umgekehrt auf Umweltinformationen? - Welche neuen Nutzungspotenziale ergeben sich durch die wachsende Anwendung neuer Methoden der Generierung (z. B. Fernerkundung), Aufbereitung (mobile Applikationen, 3D-Visualisierung, u.a.) und Verschneidung von Daten? - Welchen Mehrwert generiert ein besserer Zugang zu Umweltdaten und -informationen im Sinne einer Open Data Strategie? - Welche konkreten Handlungsempfehlungen ergeben sich daraus und wie können sie vom Ressort aufgegriffen werden? U. a. folgende Ergebnisse und Produkte sind geplant: i) Konzept zur Systematik, zum Mehrwert und zu den Nutzungspotenzialen von Umweltinformationen ii) Entwicklung von Kriterien und Zusammenstellung von best practice iii) Policy paper zu den konkreten Handlungsempfehlungen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 74 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 1 |
| Land | 39 |
| Weitere | 39 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 38 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 74 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 61 |
| Offen | 79 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 139 |
| Englisch | 19 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 29 |
| Keine | 75 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 54 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 53 |
| Lebewesen und Lebensräume | 124 |
| Luft | 43 |
| Mensch und Umwelt | 144 |
| Wasser | 44 |
| Weitere | 149 |