Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Der Umweltdatenkatalog (UDK) ist ein Programm zum Erfassen, Recherchieren und Pflegen umweltrelevanter Daten der öffentlichen Verwaltungen. Er enthält sogenannte Metadaten ("Daten über Daten"), gibt also Auskunft darüber, "wer" "wo" über "welche" umweltrelevanten Daten verfügt. Der UDK soll für den Bürger und den Fachmann einen möglichst kompletten Überblick über Umweltinformationen geben, die von Behörden und Institutionen erhoben und gespeichert werden. Eine präzise Beschreibung der Daten und der Datenquelle soll den Zugang zu den eigentlichen Daten erleichtern. Der UDK trägt dazu bei, den Bürgern und Fachleuten den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt zu sichern und ist somit ein Informationsinstrument im Sinne der Richtlinie 2003/4/EG bzw. des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes. Der UDK des Freistaates Sachsen ist für die Öffentlichkeit über das Portal MetaVer zugänglich.
Die Landesverwaltung und die Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt sind übereingekommen, einen zentralen Metadatenkatalog einzusetzen. Er steht allen geodatenhaltenden Behörden und Stellen des Landes sowie den Kommunen zur Erfassung ihrer Metadaten kostenfrei zur Verfügung. Für den Metadatenkatalog wird die Software InGrid®Catalog eingesetzt. Die Metadaten können dezentral über das Internet erfasst und darüber auch online aktualisiert werden. Der einheitliche Metadatendienst umfasst neben dem Metadatenkatalog und der Erfassungskomponente verschiedene Funktionen für die Recherche nach Geodaten. Dem Ansatz verteilten Arbeitens und dem Grundsatz der einmaligen Pflege folgend müssen die Metadaten also nur einmal erfasst werden. Durch die Verwendung von sogenannten Metadatenbrokern können die Daten überall gefunden werden, auf Landes-, auf Bundes- und auf der Europaebene. Der Metadatenkatalog wird in einer Länderkooperation weiterentwickelt und auf der Plattform MetaVer veröffentlicht. MetadatenVerbund (MetaVer) ist ein gemeinsames Metadatenportal der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt. Der gemeinsame Betrieb der Metadatenkataloge wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg organisiert, für den Inhalt der Kataloge sind aber die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Der MetadatenVerbund (MetaVer) bietet mehrere Möglichkeiten, behördliche Informationen zu finden. Mit MetaVer können Sie zeitgleich in mehreren Katalogen nach Datensätzen, digitalen Karten, Anwendungen, Metadaten und Dokumenten recherchieren, die gängigen Internet-Suchmaschinen verborgen bleiben.
Der Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt (Der Katalog kann Metadaten mit OpenData-Kennzeichnung bereitstellen.) Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Metadaten werden im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal für die Suche bereitgestellt. Zusätzlich können Geodatensätze, Geodatendienste und Geoanwendungen über die Suche im Landesportal Sachsen-Anhalt recherchiert werden.
Der kommunale Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Daten können im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal recherchiert werden.
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Datenschutzbeauftragter c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz@senmvku.berlin.de Datenschutzbeauftragte für die nachgeordneten Einrichtungen c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Ihre Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages erhoben. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Zu den öffentlichen Aufgaben der SenMVKU gehört insbesondere auch die Öffentlichkeitsarbeit und dabei u.a. die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen des vorliegenden Internetauftritts. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist hier Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. in Verbindung mit § 3 BlnDSG. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sein sollte, dient zudem Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, als Rechtsgrundlage. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Als zivilrechtliche Vertragspartei wird die SenMVKU insbesondere im Bereich der Personalgewinnung und Beschaffung tätig. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. d) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Ihre Daten wurden uns von Ihnen zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages übermittelt. Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet: Name, Kontaktdaten, Bankdaten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, beruflicher Werdegang, Familienstand, wirtschaftliche Verhältnisse, Geschlecht, Schulabschluss-/Ausbildungsnachweise. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Kontaktformulars und Feedbackformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Wird auf Grund der Konversation ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen unserer Aktenführung dessen längere Aufbewahrungsfristen. Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe. Sie haben gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 24 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 25 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Dies ist beispielsweise zulässig, wenn der Betroffene die Daten für die Verfolgung anderer Rechte benötigt. Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten und sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterzuleiten. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO steht dieses Recht aber nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient. Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 DS-GVO Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Art. 77 DS-GVO Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Betroffenen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO. Zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Eingang: Alt-Moabit 60 Tel.: (030) 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Hier finden Sie gesonderte Informationen der Fachbereiche zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung der Personendosismessstelle Berlin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Uran befindet sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen, aus denen sich Radon-222 lösen kann. Radon ist farblos, man kann es nicht riechen und schmecken. Es ist nicht entflammbar und ist nicht giftig, jedoch radioaktiv. Als Gas ist es ausgesprochen mobil, kann sich vom Entstehungsort aus in den Boden- und Gesteinsschichten verteilen und in die freie Atmosphäre austreten. Über undichte Fundamente gelangt es in Gebäude und kann sich dort anreichern. Ist eine Person länger oder häufig einer erhöhten Radon-222-Konzentration ausgesetzt, so steigert dies das Lungenkrebsrisiko. Bürger, die in Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen leben, können sich durch geeignete Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken schützen. In der Erdkruste sind radioaktive Stoffe, wie Uran, Thorium und das Mutternuklid des Radons, das Radium, enthalten. Geologische Prozesse, die in der Folge entstandenen geologischen Lagerungsbedingungen und die Eigenschaften der Radionuklide bestimmen die Konzentration der natürlichen radioaktiven Stoffe in den Gesteinen und im Boden. Im Norden und Osten von Sachsen-Anhalt wurden nur geringe Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen, während die Messwerte vor allem im Südwesten erhöht sind. Dies liegt an den geologischen Gegebenheiten im Bereich des Harzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in seinem Geoportal eine interaktive Karte von Deutschland zur Verfügung. Dort ist es möglich, die Radon-222-Konzentrationen in der Bodenluft einzublenden: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Tritt Radon aus dem Boden aus, wird es entweder im Freien in die Luft oder aber in Gebäuden freigesetzt. Während die Radonkonzentration im Freien durch Vermischen mit der Umgebungsluft nur wenige zehn Becquerel (Bq) pro Kubikmeter (m³) beträgt, ist sie in Wohnräumen in Deutschland im Durchschnitt drei- bis viermal höher, da das Radon unverdünnt aus dem Untergrund in das Gebäude eindringt. Es ist somit bestimmend für die durch das Radon verursachte Strahlenbelastung der Bewohner. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Bodenluft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei circa 0,1 bis 0,5 Prozent, das heißt bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von z. B. 100 kBq/m³ könnten Werte im Bereich von 100 bis 500 Bq/m³ in der Raumluft des Gebäudes auftreten. Das Radon gelangt durch undichte Stellen im Fundament oder in den Kellerräumen in das Haus und breitet sich dort über Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte aus. Die Radonkonzentration in Gebäuden wird durch gebäudespezifische Einflussfaktoren bestimmt: das Radonangebot im Boden und seine Beschaffenheit, den Zustand des Gebäudes, einen möglichen Kamineffekt im Gebäude, das Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer. Eine Prognose der Radon-222-Konzentration in der Raumluft zeigt diese Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html Radon-222 wird beim Atmen aufgenommen und zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte Polonium, Blei oder Wismut werden jedoch in den Atmungsorganen abgelagert. Untersuchungen bei größeren Bevölkerungsgruppen lassen darauf schließen, dass ein Zusammenhang zwischen der Radon-Exposition und dem Lungenkrebsrisiko besteht. Allerdings dürfen für eine Bewertung der Gefährdung andere Faktoren wie Rauchen, Feinstaub und weitere Schadstoffe nicht außer Acht gelassen werden. So zeigen Studien, dass das auf Radon basierende Lungenkrebsrisiko durch gleichzeitiges Rauchen erhöht wird - die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle treten bei Rauchern auf. Somit wird die Frage zur Festlegung der Höhe eines Referenzwerts der Radonkonzentration in Wohnräumen in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter, doch auch darunter ist eine weitere Verringerung sinnvoll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist durch das Strahlenschutzgesetz beauftragt, sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt festzulegen. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete nach § 121 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Für diese Gebiete wird erwartet, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert überschreitet. Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Das damalige Umweltministerium legte zum 30. Dezember 2020 die folgenden Gemeinden als Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) fest: Im Landkreis Mansfeld-Südharz : Allstedt Arnstein Goldene Aue Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Mansfelder Grund – Helbra Sangerhausen Südharz Im Landkreis Harz : Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt basiert auf: der wissenschaftlichen Auswertung geologischer Daten, der Prognosekarte des geogenen Radonpotenzials 2020 des Bundesamtes für Strahlenschutz, Messwerten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Innenräumen und auf der Betrachtung weiterer örtlicher Faktoren. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der aus der Festlegung folgenden Pflichten ist das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Geogenes Radonpotenzia l Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Karte von Deutschland erstellt, welche das sogenannte „geogene Radonpotenzial“ in einem 10 x 10 km²-Raster abbildet. Diese Karte stellt das Ergebnis von Modellrechnungen dar, welche unter anderem geologische Daten, Daten zur Bodenpermeabilität, Messdaten in der Boden- und Raumluft, sowie Gebäudeeigenschaften einbeziehen. Diese Prognose betrachtet alle bis zum 30. Juni 2020 eingegangenen, mittels aktiver Messtechnik gewonnenen Bodenluftmessdaten. Die Methodik dieser Prognose entspricht annähernd einer älteren Modellierung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die in einem Bericht von 2019 erläutert wird. Die aktuelle Prognose des Radonpotenzials nutzt jedoch eine abweichende Interpolationsmethode und die dominierende Geologie von jedem Rasterfeld als Prädiktor. Für die Prognose wurde die Modellierung mit Innenraummessungen verknüpft. Bei Fach-, Berufsverbänden oder ähnlichen Einrichtungen zu Radonfachleuten Ausgebildete können sich in die Liste ausgebildeter Radonfachleute eintragen lassen. Der Antrag ist unter dem Betreff "Radonfachleute" zu richten an: strahlenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Liste geben Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung Ihre Einwilligung, dass Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer (personenbezogene Daten) in der beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) geführten Liste gemeinsam mit weiteren Radonfachleuten aufgenommen und diese Liste im Internet auf der Homepage des MWU veröffentlicht wird. Datenschutzhinweise Sie sind nicht zur oben genannten Einwilligung verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können Ihre personenbezogenen Daten nicht in die Liste aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Zudem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Verarbeitungszwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind, längstens jedoch 30 Jahre. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Weiterhin steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; der behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse Datenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de. Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit der Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt wurden viele Fragen an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) gerichtet. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sind alle Fragen und Antworten zum Thema Festlegung von Radonvorsorgegebieten übersichtlich zusammengestellt. zum FAQ -Festlegung von Radonvorsorgegebieten Durch die Festlegung besteht seit dem 31. Dezember 2020 in den Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche nach § 127 Strahlenschutzgesetz. Innerhalb von 18 Monaten sind an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft durchzuführen. Die Messungen sollen an repräsentativen Messorten über eine Dauer von 12 Monaten erfolgen. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden. Diese Anbieter werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste bekannt gegeben: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html Es ist empfehlenswert, bei mehreren Anbietern ein Angebot für die Messungen einzuholen. Ergibt eine Messung eine Überschreitung des Referenzwertes, sind gemäß § 128 Strahlenschutzgesetz durch den Arbeitsplatzverantwortlichen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu treffen. Der Erfolg der getroffenen Maßnahmen ist durch Messungen zu überprüfen. Zuständig für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Verbraucherschutz . Abhängig von der Überschreitung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft sind organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Konzentration durchzuführen. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Lüftung der betroffenen Räume, die Installation einer automatischen Lüftungsanlage oder die Abdichtung von Türen, Leitungen oder anderen Zugängen zwischen Aufenthaltsräumen und Räumen, in die Radon über das Fundament eindringen kann (z.B. Kellerräume), sein. Sollten sich nach Ergreifen dieser einfacheren Maßnahmen weiterhin erhöhte Messwerte (> 300 Bq/m³) ergeben, sollte zur weiteren Beratung ein fachkundiger Dienstleister hinzugezogen werden. Dieser hilft beim Auffinden versteckter Risse oder undichter Stellen und berät zu weiterführenden Maßnahmen, wie einer Versiegelung oder der Installation von Absaugvorrichtungen. Auch in Gebäuden, welche nicht in Radonvorsorgegebieten liegen, kann zum Beispiel aufgrund von Schäden im Gemäuer oder mangelnder Durchlüftung eine erhöhte Radon-222-Konzentration in der Raumluft auftreten. Obwohl dort keine gesetzlichen Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche bestehen, sollten dennoch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Weiterführende Informationen über die Maßnahmen zum Schutz vor Radon bietet das Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/massnahmen.html Nach § 123 Strahlenschutzgesetz sind bei der Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt für Neu- oder Umbauten von Arbeitsplatzverantwortlichen und privaten Bauherren. Im gesamten Landesgebiet von Sachsen-Anhalt sind zum Schutz vor Radon die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz einzuhalten. In den festgelegten Radonvorsorgegebieten ist gemäß § 154 der Strahlenschutzverordnung darüber hinaus mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Bodenluft Begrenzung von Rissbildungen in Wänden oder Böden und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten Absaugung von Radon Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen. In den Jahren 2001 und 2002 hat das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt 1.670 Langzeitmessungen in bestehenden Wohnungen und Gebäuden in auffälligen Gebieten in Sachsen-Anhalt durchgeführt, wobei eine Weitergabe der bewerteten Ergebnisse an die Betroffenen erfolgte. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat Messungen durchgeführt. In öffentlichen Räumlichkeiten mit Radonkonzentrationen von zum Teil über 400 Bq/m³ konnte bereits durch einfache Maßnahmen eine ausreichende Verringerung der Radonkonzentration erreicht werden.
Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben des Wasserverbands Losse zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Helsa Der Wasserverband Losse, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen beabsichtigt den Hochwasserschutz für die Gemeinden Helsa und Kaufungen im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes im Tal der Losse zu verbessern. Ein Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes sieht u.a. die Errichtung eines Hochwasserrückhalte-beckens (nachfolgend: „HRB“) zwischen Helsa und Eschenstruth, östlich der Leipziger Straße (B7) vor. Das HRB soll das Gewässer Losse im Hochwasserfall entlasten. Im Bereich des geplanten Durchlassbauwerks wird die Losse auf kurzer Strecke aus dem bisherigen Gewässerbett verlegt. Zentrale Maßnahme ist der geplante Damm ausgehend im Bereich der Talflanken entlang der Bundesstraße im Westen sowie entlang der Bahntrasse der Regionalbahn Kassel im Osten mit einer Länge von ca. 200 m. Zur Gewährleistung der terrestrischen sowie aquatischen Durchgängigkeit soll das Grundablassbauwerk als offenes Bauwerk ausgeführt werden. Der Wasserverband Losse beantragt daher die erforderliche Planfeststellung für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens gemäß § 68 des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG) und damit verbunden die gehobene Erlaubnis gemäß § 15 WHG das Wasser der Losse (Gemarkung Helsa, Flur 24, Flst. 64/1) im Hochwasserfall bis auf die Höhe 289,80 m ü. NHN aufzustauen und beim Abstau des Beckens durch das Auslassbauwerk im Bereich der derzeitigen Grundstücke Gemarkung Helsa, Flur 24, Flurstücke 75/52 und 17 wieder in die Losse abzulassen. Für dieses Vorhaben wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Es wird daher festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) wurden dem Antrag alle entscheidungserheblichen Angaben und Unterlagen (Lagepläne, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) beigefügt. Die Planunterlagen beinhalten den UVP-Bericht. Die Vorhaben werden hiermit nach § 70 WHG in Verbindung mit §§ 18 ff. UVPG, § 73 Abs. 3 HVwVfG, die gehobene Erlaubnis auch in Verbindung mit §§ 15, 11 Abs. 2 WHG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die vorgenannten Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 03.08.2023 bis 04.09.2023 in den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht aus: Gemeinde Helsa, Bauverwaltung, Berliner Straße 20, 34298 Helsa, Raum 15 während der Dienststunden Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr und Mittwoch 13.30 – 18.00 Uhr Gemeinde Kaufungen, Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Raum 201 (2.Stock) während der Dienststunden Montag 09:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 12:00 bis 15:00 Uhr Zeitgleich werden die Bekanntmachung und der Antragsinhalt auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen, im zentralen UVP-Portal des Landes Hessen unter www.uvp-verbund.de und im Beteiligungsportal des Landes Hessen unter www.beteiligungsportal.hessen.de (Rubrik „Beteiligungen“) veröffentlicht (§ 27a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)). Innerhalb der Zeit vom 03.08.2023 bis 04.10.2023 kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan oder Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder bei den o.g. Gemeinden erheben (§ 73 Abs. 4 HVwVfG, §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 2 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der v. g. Frist Stellungnahmen beim Regierungspräsidium oder den o.g. Gemeinden zu dem Plan abgeben. Die Einwendungen und Äußerungen sollen begründet werden; dabei ist möglichst genau anzugeben, auf welchen Rechtsgrund sie sich stützen und auf welchen Teil des beantragten Rechts sie sich beziehen. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als fünfzig Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorstehend geforderten Angaben (Name, Beruf und Anschrift) nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, oder in denen als Vertreter nicht eine natürliche Person bestellt worden ist, können unberücksichtigt gelassen werden. Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so können die nicht mehr Vertretenen aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als fünfzig Personen aufzufordern, so kann die Aufforderung öffentlich bekannt gemacht werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen die Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Ein erforderlich werdender Erörterungstermin wird spätestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Anträge gestellt haben, werden benachrichtigt. Wenn mehr als fünfzig Einwendungen erhoben werden, können die Benachrichtigungen über den Erörterungstermin und die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 HVwVfG). Die Erörterung findet ggf. auch bei Ausbleiben von Beteiligten statt (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 HVwVfG). Die Erörterung kann auf bestimmte Einwender und Behörden und auf bestimmte entscheidungserhebliche Einwendungen sowie Stellungnahmen und Gutachten von Behörden beschränkt werden. Der Erörterungstermin findet nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies ebenfalls an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen, die Teilnahme an einem Erörterungstermin, einer Online-Konsultation, Telefon- oder Videokonferenz und durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Personenbezogene Daten von Einwendern werden für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einwendern erfolgt nach den Vorschriften des WHG und ist für die Durchführung des o.g. Verfahrens erforderlich. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Die oder der Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter dsb@rpks.hessen.de. Soweit dies zur Bearbeitung des o.g. Verfahrens erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Träger öffentlicher Belange. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Regelungen des Aktenführungserlasses für die Dienststellen des Landes Hessen. Einwender haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß der Art. 15 ff. DSGVO. Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen der Datenverarbeitung ist die oder der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
This privacy statement is in accordance with Article 13 of the General Data Protection Regulation of the European Union (GDPR) We hereby inform you about the collection and further processing of personal data when downloading and using this app. Personal data are all data that allow conclusions about your person, e.g. name, address, e-mail, user behavior. I. Responsible party The operator of this app and responsible party within the meaning of the General Data Protection Regulation (GDPR) and the Berlin Data Protection Act is the Berlin Forestry Department: Berliner Forsten, Landesforstamt Berlin Dahlwitzer Landstraße 4, 12587 Berlin Tel: +49 (0)30 641937-0 II. Data protection officer You will reach the person in charge of data protection for the Senate of Berlin’s administration at: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin III. Processing of personal data 1. When downloading the app, the information for the download is transferred to the respective app store (Apple or Google Play), i.e. in particular user name, e-mail, customer number of your account, time of download, and the identification number of the downloading device. We have no influence on the collection of this data and are not responsible for it. Here the data protection conditions of the respective app store apply. You can find out more about these here: Apple: https://www.apple.com/de/privacy/ Google Play: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de 2. If you have agreed to the use of your location data, the app will use your location data when the app is active and in the background, when the app is closed. When visiting the forest, the app can use these data to show you where to find the access points for audio exhibits. The signal is broadcast by several BEACONS on site. Your location data will neither be stored nor transferred to third parties and will only be used for running the app. When visiting the forest, the app can be used to show you where to find the access points for audio exhibits. The signal is broadcast by several BEACONS on site. If you want to use this function, you must agree to letting the app use your location data for this purpose. The app will then use your location data both when the app is active and in the background, when the app is closed. Your location data will neither be stored nor transferred to third parties and will only be used for the running the app. Other than this, it is not necessary for you to provide personal data in order to use the app. You will be asked, however, to provide personal data when using the app’s contact form. Here, the following data is processed: Gender, name and surname, e-mail address, and the time of transmission. 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Please ask us for further information regarding these requirements. The same storage period and reasons for deletion apply to the additional personal data collected during the sending process. 3. The app itself does not collect or process any personal data. In addition, the app does not use any analysis tools such as Google Analytics. After installation, it can be used without accessing the Internet. IV. Rights of the person providing the data You have the right to: information about the processing of your personal data (including information about the purpose, recipients, and duration of data storage) in accordance with Art. 15 GDPR, correct incorrect personal data in accordance to Art. 16 GDPR, deletion of your data in accordance to Art. 17 GDPR, restrict the processing and data portability in accordance to Art. 18 and 20 GDPR as well as object to the processing of your data at any time in accordance to Art. 21(1) GDPR. If you object, your personal data will no longer be processed. Exceptions will be made if either compelling legitimate grounds outweigh your interests, rights, and liberties, or the processing serves the assertion, exercise, or defense of legal claims. The lawfulness of the processing carried out up to the objection is not affected by the objection. In order to exercise the rights set forth in this section, any data subject may contact the entity in charge. In addition, if you are of the opinion that the processing of your data does not comply with the provisions of the GDPR, you can file a complaint with a supervising authority (Art. 77 GDPR). This can be the authority of your place of residence, but in principle also any other data protection supervising authority. 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Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) . Hiermit informieren wir Sie über die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Herunterladen und der Nutzung dieser App. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wie zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Nutzerverhalten. I. Verantwortliche Stelle Betreiber dieser App und Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes ist: Berliner Forsten, Landesforstamt Berlin Dahlwitzer Landstraße 4, 12587 Berlin Telefonnummer: +49 (0)30 641937-0 II. Datenschutzbeauftragte Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin III. Verarbeitung personenbezogener Daten 1. Beim Herunterladen der App werden die erforderlichen Informationen an den jeweiligen App-Store (Apple oder Google Play) übertragen, also insbesondere Nutzername, E-Mail-Adresse, Kundennummer Ihres Accounts, Zeitpunkt des Downloads und die individuelle Gerätekennziffer. Auf diese Datenerhebung haben wir keinen Einfluss und sind nicht dafür verantwortlich. Insofern gelten die Datenschutzbedingungen des betreffenden App-Stores. Über diese können Sie sich hier informieren: Apple: https://www.apple.com/de/privacy/ Google Play: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de 2. Wenn Sie der Nutzung ihrer Standortdaten zugestimmt haben, nutzt die App ihre jeweiligen Standortdaten bei aktiver Nutzung der App als auch im Hintergrund, wenn die App geschlossen ist. Die Nutzung der App erfordert die Nutzung Ihrer jeweiligen Standortdaten,. Anhand dieser Daten werden Sie bei dem Waldbesuch an den entsprechenden Orten auf ein Audioangebot hingewiesen werden. 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Das ist der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer oder der Nutzerin beendet ist, der betroffene Sachverhalt also geklärt ist. Wird auf Grund der Konversation ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen unserer Aktenführung dessen längeren Aufbewahrungsfristen. Informationen hierzu können Sie bei uns erfragen. Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe. 3. Diese App selbst erhebt und verarbeitet darüber hinaus keine personenbezogenenten. Die App nutzt außerdem keine Analyse-Tools wie zum Beispiel Google Analytics. Sie kann nach der Installation ohne Zugriff auf das Internet verwendet werden. IV. Rechte der betroffenen Person Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht: auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Art. 16 DSGVO, auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 18 und 20 DSGVO sowie der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit gemäß Art. 21 Absatz 1 DSGVO zu widersprechen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten in der Regel nicht mehr verarbeitet. Ausnahmen bestehen, soweit entweder zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerspruch nicht berührt. Zur Wahrung der in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an die verantwortliche Stelle wenden. Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten Vorschriften der DSGVO nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Das kann die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde sein. Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Stellen des Landes Berlin ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sie wie folgt kontaktieren können: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstraße 219 10969 Berlin Tel.: +49 30 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen die Berliner Forsten keine Gewähr für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
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