API src

Found 115 results.

Related terms

Implementing GBF Target 16: Addressing biodiversity impacts of food consumption

Target 16 of the Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) urges national governments to reduce the global footprint of consumption. With the food sector driving biodiversity loss globally, sustainable food systems must become a policy priority. This policy brief offers key recommendations to decision-makers: It outlines actions to effectively promote nature-friendly food production practices, improve the availability of sustainable food options and encourage a voluntary shift towards low-meat and plant-based diets. The brief also highlights the need to reduce food waste and overconsumption as well as improve access to information. It emphasizes that while systemic changes are required, they must be implemented in an equitable manner to leave no one behind. This publication is a product of the working group “Biodiversity & Consumption” of the UNEP One Planet network’s Consumer Information Programme, with contributions from the Food Systems Programme. Its development was supported by the German Federal Agency for Nature Conservation (BfN) with funds from the German Environment Ministry (BMUV). The brief is an output of the project “Shaping nature-friendly consumption”, implemented by the Institute for Ecological Economy Research (IÖW) and the Institute for Energy and Environmental Research (ifeu).

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.

Beschaffung von Kunststoffprodukten aus Post-Consumer-Rezyklaten

Mit der verstärkten Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten kann die öffentliche Beschaffung einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufführung von Kunststoffen leisten. Dabei steht sie jedoch vor einigen Herausforderungen: Der Zugang zu Informationen über Kunststoffrezyklate in Produkten ist nicht immer einfach, es gibt Fragen zu möglichen Nachweisen für den Rezyklatgehalt und durchaus auch Zielkonflikte mit weiteren Ansprüchen an die umweltfreundliche Beschaffung. Diese Handreichung unterstützt die Beschaffenden mit Informationen sowie Empfehlungen und enthält konkrete Formulierungsvorschläge für die Ausschreibung von acht rezyklathaltigen Kunststoffprodukten. Veröffentlicht in Texte | 130/2021.

UN-Ausschuss wirft EU Rechtsbruch vor

Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor. Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Januar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt. Die Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher nach Auffassung des Ausschusses nicht erkennbar. Der Ausschuss stellte nun offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention fest und forderte eine Gesetzesänderung ein.

Unterzeichnung der Aarhus Konvention

Die Aarhus-Konvention ist das UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Sie wird in puncto Transparenz von Verwaltungsentscheidungen und Bürgerbeteiligung neue Maßstäbe setzen. Das heißt: Vorgänge und Entscheidungen im Bereich der Umwelt werden künftig nachvollziehbarer, die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbreitert und vertieft. Die Aarhus-Konvention ist am 30.10.2001 in Kraft getreten.

Neues europäisches Register gibt der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über Emissionen europäischer Industrieanlagen

Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur haben ein umfassendes neues Europäisches Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister gestartet: das Europäische PRTR. Es enthält Informationen über Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen in die Luft, in Gewässer und in den Boden in ganz Europa. Es beinhaltet die Jahresdaten für 91 Stoffe und erfasst mehr als 24 000 Anlagen in 65 Wirtschaftszweigen. Darüber hinaus liefert es zusätzliche Informationen, z. B. zu Menge und Art der Abfälle, die sowohl innerhalb jedes Landes als auch grenzüberschreitend von Industriebetrieben zu Abfallentsorgern verbracht werden.

Fünftes Mortalitäts-Follow-up der Wismut-Kohortenstudie - Vorhaben 3618S12222

Ziel des Vorhabens Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt eine Kohortenstudie mit ca. 64 000 ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut durch. Ziel ist die Abschätzung des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung, Staub und andere Noxen. Im Abstand von fünf Jahren werden die Daten der Kohortenmitglieder (Vitalstatus und ggf. Todesursache) aktualisiert. Das fünfte Mortalitäts-Follow-up verlängert den durchschnittlichen Beobachtungszeitraum der Kohortenstudie auf nun mehr als 40 Jahre. Damit erhöht sich die Aussagekraft der Risikoanalysen. Aufgabenstellung Das fünfte Follow-up der Wismut-Kohorte wurde, nach Beauftragung durch das BfS, von der Diamond (KH) Germany HoldCo GmbH (ehemals Kantar GmbH) durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte gemäß der Vor-gehensweise in den vier vorausgegangenen Follow-up ohne Personenkontakte und wurde mit dem Bundes-beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. Alle benötigten Informationen wurden über die jeweiligen offiziellen Stellen (Einwohnermeldeämter (EMA), Gesundheitsämter (GA) und Standesämter (StA)) erhoben und in eine bereits bestehende Access-Studiendatenbank eingearbeitet. Methodik und Durchführung Der Vitalstatus wurde in diesem Follow-up für 28 638 Personen zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt. Diese werden als „untersuchte Kohortenmitglieder“ bezeichnet. Zur Erhebung des Vitalstatus wurden Melde-registerauskünfte bei den EMA der letzten bekannten Adresse eingeholt. Die postalisch und elektronisch ein-gehenden Rückmeldungen wurden erfasst und in die Studiendatenbank eingespielt. Wurde die angefragte Person als in der Gemeinde lebend ermittelt, ist die Recherche abgeschlossen. War eine Person verstorben, wurden die Sterbedaten dokumentiert. War die Person verzogen, erfolgte eine weitere Anfrage an das für den neuen Wohnsitz zuständige EMA. Dieser Vorgang wurde wiederholt, bis die Person als lebend, verstorben oder als ‚lost‘ ermittelt wurde. Für die als ‚lost‘ codierten Personen, bei denen ein Geburtsort vorlag, wurde die Recherche über das StA des Geburtsortes weitergeführt. Auf Basis der von den EMA erhaltenen Sterbedaten wurden die GA ersucht, Kopien der Todesbescheini-gungen zuzusenden. Alle beim BfS eingegangenen Todesbescheinigungen wurden in der Studiendatenbank erfasst (registriert) und verifiziert, d. h. daraufhin geprüft, ob die Todesbescheinigung eindeutig der ange-fragten Person zuzuordnen ist. Die Todesursachen wurden anhand der Todesbescheinigungen nach ICD-10 verschlüsselt. Ergebnisse Von allen untersuchten Kohortenmitgliedern lagen finale Rückmeldungen vor. Davon wurde mit 83,7 % (23 978) der Großteil als lebend ermittelt, 16,0 % (4 583) waren verstorben. Rund 0,3 % (77) der Kohorten-mitglieder wurden als lost codiert (unbekannt verzogen (20), ins Ausland verzogen (40) oder im Melderegister nicht zu ermitteln (17)). Zu den 4 583 verstorbenen Kohortenmitgliedern sind 4 543 Todesbescheinigungen eingegangen (99,1 % der im fünften Follow-up als verstorben ermittelten Personen); diese wurden registriert und verifiziert. Zu 40 Verstorbenen war keine Todesbescheinigung erhältlich (0,9 %). Zum Zeitpunkt der Berichtslegung (07.10.2021) wurden alle 4 543 Todesursachen nach ICD-10 codiert.

NRW Umweltdaten vor Ort

"NRW Umweltdaten vor Ort" ist ein fachübergreifendes, kartenbasiertes Informationssystem. Es bietet einen einfachen Zugang zu Informationen über Natur und Landschaft, über die Qualität der Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, Verbraucherschutz sowie über Abfall und Abwasser. Für jeden beliebigen Ort in Nordrhein-Westfalen können die vorhandenen Umweltinformationen abgerufen werden. Dazu verwendet "NRW Umweltdaten vor Ort" die bereits aufbereiteten Informationen aus den verschiedenen Fachinformationssystemen. Zur Beantwortung weiterführender Fragen verlinkt "NRW Umweltdaten vor Ort" mit ausführlichen Informationen im Internetangebot der Landesverwaltung sowie mit den jeweiligen Fachinformationssystemen im Internet.

Ökologische Typisierung der aquatischen Makrofauna und Flora Deutschlands

Freshwaterecology.info ist eine Datenbank autökologischer Merkmale - ökologischer Präferenzen und biologischer Charakteristika - von mehr als 20.000 europäischen Süßwasserorganismen (Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten, Kieselalgen, Nicht-Kieselalgen und Phytoplankton). Die online verfügbare Datenbank ist für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie insofern unumgänglich, als sie die biologischen/ökologischen Merkmale in Maßzahlen "übersetzt", die dann wiederum in die Bewertungssysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten (z.B. Perlodes) einfließen können. Der Abschlussbericht zum Projekt "Ökologische Typisierung der aquatischen Makrofauna und Flora Deutschlands" beinhaltet prinzipiell zwei Teile: - eine Beschreibung der Benutzung der freshwaterecology.info Webseite und - eine Beschreibung der im Rahmen des Projektes vorgenommenen Verbesserungen, Ergänzungen und Änderungen der freshwaterecology.info Datenbank Da die freshwaterecology.info Webseite nur in englischer Sprache verfügbar ist, versteht sich vorliegender Abschlussbericht auch als "Handbuch für deutschsprachige Anwender*innen". Der Bericht beschreibt alle Inhalte, mögliche Abfragen und Ergebnisse der Webseite erstmals in deutscher Sprache. Er stellt damit eine wesentliche Erleichterung für Anwender*innen aus dem deutschsprachigen Raum dar, die Inhalte der Datenbank oftmals zur Einschätzung und Bewertung von Süßwasserökosystemen heranziehen. Die im Rahmen des Projektes getätigten Arbeiten zielten darauf ab, den Kenntnisstand der ökologischen Charakterisierung der deutschen, aquatischen Fauna und Flora zu vergrößern. Alle Teilbereiche dieser Arbeiten und ihre finale Implementierung in die freshwaterecology.info Datenbank werden in vorliegendem Bericht erläutert. Die freie, online Verfügbarkeit dieser Daten trägt dabei in hohem Maße zu einem offenen Zugang zu Informationen entsprechend der Digitalisierungs- oder Open-Access Strategien bei. Quelle: Forschungsbericht

1 2 3 4 510 11 12