Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 23 Bodenschutz, Altlasten Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Dezernatsleiter Bodenschutz, Altlasten Dr. Uwe Langer Tel.: +49 345 5704 - 106 E-Mail an Herrn Dr. Langer Altlastenbearbeitung, Informationssysteme Dr. Ronny Surey Tel.: +49 345 5704 - 443 E-Mail an Herrn Dr. Surey ST-BIS, Informationsaufbereitung Stephan Rothe Tel.: +49 345 5704 - 467 E-Mail an Herrn Rothe Bodenfunktionsbewertung, Bodenschutz in der räumlichen Planung Margret Bischoff Tel.: +49 345 5704 - 462 E-Mail an Frau Bischoff Bodenfunktionsbewertung, Bodenschutz in der räumlichen Planung Lisa Krieg Tel.: +49 345 5704 - 416 E-Mail an Frau Krieg Bodenbeobachtung, Moorbodenschutz Lisa Eichhorn Tel.: +49 345 5704 - 170 E-Mail an Frau Eichhorn Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
Entsprechend § 20 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt ist der Landtag über die Ergebnisse der Raumbeobachtung, insbesondere über den Stand der Verwirklichung des Landesentwicklungsplanes mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zu unterrichten. Der Bericht steht erstmals als interaktive Website in Form einer sogenannten Story Map zur Verfügung. Diese Entscheidung ist nicht nur eine technologische Weiterentwicklung, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunft des Berichtswesens. Die erweiterten digitalen Infrastrukturen des Zentralen Geodatenknoten des Landes werden aktiv genutzt, um Ihnen eine einzigartige und interaktive Erfahrung zu bieten. Die Story Map ermöglicht nicht nur das einfache Navigieren durch den Bericht, sondern erlaubt auch eine zielgerichtete Informationsgewinnung, sowohl räumlich als auch zeitlich. Über die Einbindung von Diensten aus den bekannten Anwendungen des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems gelingt eine direkte Verbindung des Berichts mit der zugrundeliegenden Datenbank. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur auf historische Daten zugreifen können, sondern auch eine aktuelle Perspektive erhalten, die unser Verständnis für die raumbezogenen Herausforderungen vertieft. Als Story Map setzt der Bericht neue Maßstäbe in der Berichterstattung. Durch die Anwendung fortschrittlicher Visualisierungen, wie interaktive Dashboards und Karten-Sliders , werden komplexe Informationen in anschauliche und leicht verständliche Formate gebracht. Dies ermöglicht komplexen Zusammenhänge und Entwicklungen besser zu verstehen. Bisher schwer zugängliche Daten und kann somit besser nachvollziehen, wie raumbezogene Entwicklungen im Land voranschreiten. Themen Berichts: 1. Flächennutzung in Sachsen-Anhalt anhand der Bauleitplanung: Die Flächennutzung in Sachsen-Anhalt anhand der Bauleitplanung gibt Aufschluss über die Entwicklung des im Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) ausgewiesenen Ordnungsraumes als Raumkategorie und zeigt die Entwicklung und Nutzung von Flächen in Sachsen-Anhalt. Greifbar wird dies an anhand ausgewählter Beispiele. 2. Darstellung der Zentralen Orte in Sachsen-Anhalt in Anlehnung an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans 2010: Hier erfolgt nicht nur eine detaillierte Darstellung der Zentralen Orte in Sachsen-Anhalt gemäß den Festlegungen des Landesentwicklungsplans von 2010, sondern auch eine detaillierte und erstmalig durchgeführte Berechnung von Erreichbarkeiten in Verbindung mit kleinräumiger Bevölkerungsanalyse in Bezug auf MIV und ÖPNV. 3. Entwicklung ausgewählter erneuerbarer Energien - Windenergie und Photovoltaik: Tiefgreifende Darstellung der Ausbausituation und des zukünftigen Flächenbedarfs von PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen, auch mit einem Blick auf das Repowering. 4. Entwicklung der Landwirtschaft in Anlehnung an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans 2010: Räumliche und zeitliche Auswertungen zu Landwirtschaftsfläche, Beschäftigung und Wirtschaftsleistung. Darstellung der zukünftigen Änderung der Nutzung von Landwirtschaftsflächen hin zu PV-Flächen. Erstmals Visualisierung der benachteiligten Gebiete laut Freiflächenanlagenverordnung und somit räumliches Aufzeigen der Förderkulisse.
Die städtebauliche Entwicklung Berlins mit ihren Auswirkungen sowohl auf die Siedlungsstruktur als auch auf die Verteilung und Nutzung der unbebauten Flächen wird im Umweltatlas in verschiedenen Karten differenziert beschrieben: • „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) , • „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) , • „Stadtstruktur“ (06.07) . Die Karten zur „Städtebauliche Dichte“ (06.09) ergänzen diese Informationen mit Bewertungen zum Maß der baulichen Nutzung. Aus all diesen Einzelinformationen lassen sich jedoch nur indirekt Aussagen zur vertikalen Erstreckung der natürlichen Strukturen in der Stadt ableiten. Daher bildet der Umweltatlas in zwei Kartenthemen die Höhenentwicklung der Gebäude (Karte „Gebäudehöhen“ (06.10.1) ) und diejenige der Vegetation (Karte „Vegetationshöhen“ (06.10.2)) ab. Während 2010 die erste Erarbeitung der zu diesem Zeitpunkt noch gemeinsamen Karte „Gebäude- und Vegetationshöhen“ (06.10) in einem Projekt mit dem Institut für Optische Sensorsysteme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) realisiert wurde, liegt für den Gebäudebestand Berlins nunmehr ein amtliches, regelmäßig aktualisiertes 3D-Gebäudemodell vor, das die Grundlage für die Karte „Gebäudehöhen“ (06.10.1) bildet. Die ergänzende Karte „Vegetationshöhen“ (06.10.2) basiert dagegen weiterhin auf einer umweltatlas-eigenen Auswertung von Luftbilddaten der jeweils aktuellen Sommerbefliegungen. Für den Bereich des Baumbestandes Berlin steht ein auf dem Baumkataster des Berliner Grünflächeninformations- und -managementsystems (GRIS) beruhender Datensatz zur Verfügung, der die Straßen- und Anlagenbäume in den öffentlichen Grün- und Erholungsanalagen umfasst (vgl. Abbildung 1). Nicht enthalten sind in diesem Datensatz jedoch die Bäume auf forstlichen und privaten Flächen (inklusive der von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften verwalteten Grünflächen), wodurch ein Großteil des ‚urbanen Grüns‘ nicht abgebildet ist. Erst durch die stadtweite Analyse von Fernerkundungsdaten kann die Gesamtheit des ‘urbanen Grüns‘ in der Draufsicht erfasst werden. Genaue und kleinräumige Aussagen zur Höhe und Struktur von Vegetationsflächen können für verschiedene Anwendungszwecke von großer Bedeutung sein. Der Nutzen eines solchen Datenbestandes besteht z. B. in der Bereitstellung von Informationen für genauere stadtklimatische Modellierungen, die weitere Differenzierung der Nutzungskartierung im Biotop- und Grünbereich sowie als Grundlage für die Ableitung von Indikatoren wie die Grünvolumen-Zahl oder Kennziffern für das Kohlenstoffbildungsvermögen der Vegetation. Die Aussagegenauigkeit jeder Modellierung hängt stark von der Qualität der Eingangsdaten ab. Um beispielsweise eine detaillierte Berechnung des Verlaufs von Luftleitbahnen und Durchlüftungsbedingungen zu ermöglichen, muss die aerodynamische Oberflächenrauigkeit der Erdoberfläche mit ihren geometrischen Abmessungen möglichst genau bekannt sein. Erhöhte Objekte, wie Gebäude oder ganze Gebäudeblöcke, aber auch hohe und dichte Baumstrukturen, stellen Hindernisse dar, die sich bremsend bis hin zur Windstille oder aber kanalisierend und damit beschleunigend auf die Windströme auswirken können. Zur kleinräumigen Erfassung der Vegetation in einem Gebiet der Größe Berlins stellt die Informationsgewinnung mittels flugzeuggestützter Datengrundlagen zurzeit die einzige realistische Möglichkeit dar, die auch eine Entwicklungsbeobachtung und Bilanzierung des urbanen Grüns erlaubt. Anders als im Bereich der Gebäudeobjekte mit der kontinuierlich fortgeschriebenen Datengrundlage des Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) ist die Auswertung der Vegetationshöhen in Berlin auf die 5-Jahres-Zeitschnitte der hochauflösenden Sommerbefliegungen der Geotopographie und ihre Produkte angewiesen (vgl. Methode ). Für die Ableitung von Trends und das Erkennen von Entwicklungen ist dieser Rhythmus jedoch als ausreichend zu bewerten. Die Karte schreibt die Kartierung der Vegetationshöhen aus den Befliegungen 2009/2010 fort. Dabei wurden sowohl der Objektbezug auf Rasterbasis umgestellt, u. a. um eine zukünftige Fortschreibung zu erleichtern, als auch eine Veränderungsanalyse durchgeführt.
Der Antragsteller wandte sich dagegen, unter der Bezeichnung „Verein für Staatspolitik e.V. firmiert unter Institut für Staatspolitik (IfS)“ und in der Rubrik „Rechtsextremismus“ im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2020 genannt zu werden. Das Gericht hat den Antrag in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Die Aufnahme des Antragstellers in den Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2020 unter dem Abschnitt „Rechtsextremismus“ sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der Antragsteller und das „Institut für Staatspolitik“ würden verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Aus der Satzung und den Publikationen des „Instituts für Staatspolitik“, insbesondere der Zeitschrift „Sezession“ und der „Wissenschaftlichen Reihe“, ergäben sich tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und insbesondere gegen die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte und gegen die Garantie der Menschenwürde gerichtet seien. Der sich daraus ergebende Achtungsanspruch des einzelnen Menschen sei nur abhängig von seiner bloßen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung und dürfe nicht von anderen Merkmalen abhängig gemacht werden. Der Antragsteller hingegen verfolge einen Erhalt des deutschen Volkes in seiner ethnokulturellen Identität (Ethnopluralismus) und vertrete einen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßenden völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Es gehe ihm um die Bewahrung der unveränderlichen Identität des deutschen Volkes, sodass Fremde ausgeschlossen seien und nicht – auch nicht durch Integration – Teil des deutschen Volkes werden könnten. Der Antragsteller müsse sich insoweit auch die in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Sezession“ und in der „Wissenschaftlichen Reihe“ hierzu veröffentlichten Beiträge zurechnen lassen, denn es handele sich bei diesen Publikationen nicht um die Eröffnung eines offenen Marktes der Meinungen. Dies ergebe sich gerade auch aus der unter „Konzept“ auf der Online-Präsenz der „Sezession“ dargestellten Grundausrichtung dieser Publikation. Da die Informationsbeschaffung aus öffentlich zugänglichen Quellen erfolgt sei, sei der mit der Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2020 verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht unangemessen oder unzumutbar. Gleiches gelte hinsichtlich etwaiger faktischer Auswirkungen der Einstufung auf die Meinungsfreiheit des Antragstellers. Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung wiege schwerer als der Eingriff in die Rechte des Antragstellers, zumal dieser mit seinen zahlreichen Äußerungen, Aktionen und Positionierungen den Anlass für die Veröffentlichung in dem Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2020 gesetzt habe. Aktenzeichen 1 B 220/21 Beschluss vom 23. Februar 2023 Die Entscheidung ist rechtskräftig. Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7041 oder -7020 Fax: 0391 606-7032 Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.vg-md.sachsen-anhalt.de
This chapter focuses on how sustainable soil management provisions could be implemented and enforced. It discusses first how institutional arrangements have to be built up in order to establish effective implementation and enforcement processes. One basic question is which management tasks for soil governance have to be dealt with by governmental entities. Secondly, the chapter outlines how science could contribute to effective legal implementation and enforcement. Thirdly, the involvement of the general public, stakeholders and experts is elucidated. These aspects need to be stressed as being essential and important as reasonable substantive provisions are only "ink on paper" as long as they are not fully implemented and enforced. © 2022 The Author
Informationssystem Chemikalien d. Bundes und d. Länder (ChemInfo) Verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen über umweltrelevante Eigenschaften von chemischen Stoffen und ihren Gemischen sind für alle Bereiche des Umweltschutzes und zur Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Diese gebündelten Informationen werden von zahlreichen Behörden, Pressestellen sowie Privatleuten genutzt. Was bietet ChemInfo? ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. Neben Daten, die unmittelbar für ChemInfo erarbeitet wurden, sind Informationen zahlreicher anderer Spezialdatenbanken aufgenommen. ChemInfo beinhaltet zum Beispiel aktuelle Gefahrgutinformationen aus der Datenbank GEFAHRTGUT der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Wassergefährdungsklassen aus der Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes sowie Einsatzinformationen aus dem Rufbereitschafts- und Ersteinsatzinformationssystem RESY (Hamburg). Ein besonderer Service von ChemInfo ist die Bereitstellung von rechtlichen Einstufungen und Regelungen im Bereich der Chemikalien. Die über 200 Verordnungen, Gesetze und Regelungen, in denen der Umgang mit Chemikalien reglementiert ist, sind in ChemInfo enthalten. Hier findet man die wesentlichen Aussagen aus den Rechtswerken. Außerdem werden die Regelungen den betroffenen chemischen Stoffen direkt zugeordnet. Wer nutzt ChemInfo und wofür? ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft, einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen. Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können. ChemInfo wird vor allem von folgenden Anwendergruppen genutzt: Umweltbehörden auf allen Verwaltungsebenen, u. a. Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz, Entsorgung, Politikberatung Polizeibehörden, u. a. Wasserschutz- oder Autobahnpolizei zur Risikobewertung von Gefahrguttransporten und Kontrolle der korrekten Kennzeichnung von Gefahrgut Feuerwehreinsatzkräfte bei Brand oder Freisetzung von Gefahrstoffen Rettungsdienstkräfte zur Informationsgewinnung zu Symptomen, Toxikologie oder Erste Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen mit Chemikalien Die interessierte Bevölkerung als Informationsquelle zu potenziellen Gefahrstoffen im täglichen Leben Gefahrstoffschnellauskunft Ein zentrales Produkt von ChemInfo ist die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Sie bietet allen Einsatzkräften speziell für ihre Bedürfnisse zugeschnittene, schnelle und übersichtliche Informationen im Notfall. Für die GSA ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich und sie darf aus lizenzrechtlichen Gründen aktuell nur von Behördenmitarbeitenden, Forschungseinrichtungen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („Blaulichtorganisationen“) im Rahmen ihrer Aufgaben verwendet werden. Die Nutzung ist kostenlos. Die GSA gibt es aktuell als Online-Rechercheanwendung, Offline-Desktopanwendung sowie als mobile App für Smartphones und Tablets. Ein Zugang kann über die Registrierungsseite von ChemInfo beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Unterseite zur Gefahrstoffschnellauskunft . „Chemie im Alltag“ Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine App, die sich vorrangig an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet. Sie ist seit Oktober 2021 im Play Store von Google und im Apple- App Store verfügbar. In der App können allgemeine Informationen z. B. zu physikalisch-chemischen Daten und Verwendungen von Chemikalien recherchiert werden. Dies ist insbesondere für klassische Verbraucherprodukte wie Lebensmittel und Kosmetika interessant. Diese enthalten häufig Chemikalien, die im oder am Körper zum Einsatz kommen und daher für chemisch Interessierte besonders relevant sind. Um die Eingabe sehr langer Chemikaliennamen zu vereinfachen, bietet die Chemie im Alltag-App einen EAN-Code-Scanner an, mit dem die Inhaltsstoffe von Produkten direkt in der App angezeigt werden können. Aus dieser Liste können dann einzelne Chemikalien angetippt werden und man erhält weiterführende Informationen zur gewählten Chemikalie aus der ChemInfo-Datenbank. Des Weiteren sind in der App z.B. Informationen zu Gefahrtafeln im Transportwesen, E-Nummern in Lebensmitteln und Erklärungen zu Gefahrenpiktogrammen, die häufig auf Reinigungsmitteln abgebildet sind, enthalten. Die „Chemie im Alltag“ ist kostenlos und öffentlich für alle verfügbar. Die Geschichte von ChemInfo Seit mehr als 25 Jahren arbeiten Bundes- und Länderbehörden auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen des Umwelt-, Bevölkerungs- und Arbeitsschutzes zusammen, um verlässliche und gut strukturierte Daten zu Chemikalien zu erarbeiten und den Anwendern bereitzustellen. Grundlage dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit war die Verwaltungsvereinbarung zum „Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpool von Bund und Ländern (GBSL)“. Nachdem zwei Jahrzehnte der primäre Fokus auf Behördenarbeit gelegt wurde, verständigten sich die beteiligten Partner auf die Verbreiterung des Nutzerspektrums und eine technische Erneuerung des Systems. Die GSBL-Verwaltungsvereinbarung wurde daraufhin zum 31. Dezember 2015 beendet und eine Kooperation zur Etablierung des Informationssystems Chemikalien von Bund und Ländern: ChemInfo (VKoopUIS Projekt Nr. 53) beschlossen. Am 1. Januar 2016 startete dieses Kooperationsprojekt mit 14 Partnern. Mit Fertigstellung der Online-Rechercheanwendung im Dezember 2021 ist die Neuentwicklung des Systems abgeschlossen. Zukünftig werden nun wieder mehr Datenprojekte im Mittelpunkt der Kooperationsarbeit stehen. Partnerländer und -behörden ChemInfo wird durch folgende Länder und den Bund weiterentwickelt: Beteiligte Bundesländer Baden-Württemberg Bayern Berlin Hamburg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Beteiligte Bundesbehörden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Umweltbundesamt Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Aus Anlass des Tages der Pressefreiheit am 3. Mai erklärt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Der Tag der Pressefreiheit setzt ein wichtiges Zeichen, dass dieses grundlegende Recht in einer Demokratie verteidigt werden muss. Ein Angriff auf die Freiheit der Presse ist immer auch ein Angriff auf uns alle und auf unser Gemeinwesen. Ich danke allen Journalisten für ihre oft auch sehr kritische Begleitung der Landespolitik.“ Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärt: „Die Presse trägt entscheidend zu dem die freiheitlich-demokratische Staatsordnung konstituierenden Prozess der freien Meinungsbildung bei. Geschützt ist nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen, sondern auch die der Beschaffung von Informationen. Träger des Grundrechts der Pressefreiheit sind alle juristischen und natürlichen Personen, die Pressetätigkeit ausüben. Daraus erwächst eine hohe Verantwortung für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der durch die Träger der Pressefreiheit verbreiteten Informationen. Die Pressefreiheit muss deshalb national und international um so energischer geschützt werden, je unbequemer sie ist.“ Hintergrund: Der Aktionstag wurde von der UNESCO initiiert. Die Verfassung der UNESCO enthält einen Artikel, welcher die Förderung der Presse- und Meinungsfreiheit als ein Leitziel der Organisation definiert. Auf Vorschlag der UNESCO erklärte die UN-Generalversammlung am 20. Dezember 1993 den 3. Mai zum Welttag der Pressefreiheit. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Energiemanagementsysteme: Energieverbrauch in Unternehmen senken Mit Hilfe von Energiemanagementsystemen (EMS) können Unternehmen ihre Energieeffizienz steigern. Das schont das Klima und senkt Betriebskosten. Wie viele Unternehmen diese Chance bereits nutzen, was andere davon abhält, wie man die Quote steigern könnte und welche Energieeinsparungen sich damit erreichen ließen, zeigen die Ergebnisse eines Forschungsprojekts des Umweltbundesamtes. Über ein Energiemanagementsystem (EMS) verfügen 18 bis 23 Prozent aller Unternehmen. Bei Industrieunternehmen sind es 24 bis 28 Prozent, bei Unternehmen im Gewerbe, Handel, Dienstleistungs (GHD)-Sektor 6 bis 10 Prozent. Der Anteil der Unternehmen mit EMS steigt mit der Unternehmensgröße. Ein Energieaudit haben 40 bis 50 Prozent aller Unternehmen durchgeführt: 54 bis 61 Prozent der Industrieunternehmen und 26 bis 37 Prozent der Unternehmen im GHD-Sektor. Der Anteil der Unternehmen mit dem europäischen Umweltmanagement EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) liegt in Deutschland zwischen 6 und 12 Prozent. Dabei verfügen 5 bis 10 Prozent der Industrieunternehmen und 8 bis 13 Prozent der Unternehmen im GHD-Sektor über ein EMAS. 6 bis 11 Prozent aller Unternehmen verfügen über ein anderes Umweltmanagementsysteme (UMS) als EMAS : 9 bis 13 Prozent der Industrieunternehmen und 3 bis 8 Prozent der Unternehmen im GHD-Sektor. Auch im Falle der UMS steigt der Anteil der Unternehmen mit UMS mit der Zahl der Beschäftigten. Finanzielle Hemmnisse (Zugang zu Kapital), Aspekte der Informationsbeschaffung und Auswertung sowie mangelndes Bewusstsein und / oder Priorisierung seitens des Unternehmensmanagements sind die größten Barrieren für die Umsetzung von Energieeffizienz in Unternehmen. Die meisten Hürden werden in den frühen Phasen auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz identifiziert, wo Bewusstseinsbildung, Durchführung eines Audits und Einführung von EMS verortet werden können. Dabei spielen verhaltensbasierte Barrieren, die in der Regel unternehmensintern sind, eine große Rolle. Ökonomische Hemmnisse sind dagegen vor allem relevant, wenn es um die konkrete Planung und Umsetzung einer Maßnahme geht. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden auch Vorschläge für zielgruppenspezifische Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und große Unternehmen ausgearbeitet, mit denen sich die Verbreitung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen sowie deren Wirksamkeit steigern ließen. So wäre zum Beispiel eine Ausweitung von Informations- und Förderangeboten für die Zielgruppe der KMU eine erfolgversprechende Strategie, die Verbreitung von Energieaudits zu steigern. Durch eine stärkere Nutzung webbasierter Plattformen für eine schrittweise Implementierung von Energiemanagementsystemen könnte ein niederschwelligerer Zugang zum Energiemanagement ermöglicht werden. Zur Steigerung der Wirksamkeit von Energieaudits und Energiemanagement- systemen können zwei Punkte wesentlich beitragen: Zum einen ist eine hohe Qualität der Audits sicherzustellen, sodass diese umfassend die wirtschaftlichen Einsparpotenziale in den Unternehmen identifizieren. Zum anderen ist die Umsetzungsrate der empfohlenen wirtschaftlichen Maßnahmen möglichst weitgehend zu steigern. Die im Rahmen der Förderstrategie für Energieeffizienz angedachte Vereinheitlichung der Förderlandschaft kann hier für KMU wirkungsvolle Anreize setzen, die Umsetzung von Maßnahmen zu steigern. Im Rahmen der Energiemanagementsysteme im Kontext der Besonderen Ausgleichsregelung und des Energie- Stromsteuergesetzes könnte aufgrund der vom Staat gewährten Vergünstigungen eine weitergehendere Gegenleistung der Unternehmen eingefordert werden: Identifizierung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen und Abschluss einer unternehmensindividuellen Vereinbarung über die Umsetzung von Maßnahmen. Berichterstattung über Energieeffizienzmaßnahmen, die infolge des Energiemanagementsystems umgesetzt wurden. Bei einer Steigerung der Wirkung von Energiemanagementsystemen um 50 Prozent und deren Verbreitung um 10 Prozent wurde für Industrie und Gewerbe zusammen eine Energieeinsparung von 10,5 Petajoule abgeschätzt. Dies entspricht 0,26 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs der Industrie oder 2,9 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Bei einer Steigerung der Wirkung von Energieaudits um 50 Prozent und deren Verbreitung um 10 Prozent wurde für Industrie und Gewerbe zusammen eine Energieeinsparung von 8,5 Petajoule abgeschätzt.
Mit der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“ wird das BMBF Vorhaben fördern, die den Transfer von innovativen Forschungsergebnissen aus dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) in die Praxis zum Ziel haben. Mit der Förderung von Verbundprojekten sollen insbesondere die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt und so zum Vorteil beider Seiten intensiviert werden um die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu sichern und weiter auszubauen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025. Als „Gegenstand der Förderung“ wird die prototypische, softwaregetriebene Umsetzung von aktuellen Forschungsergebnissen aus dem Bereich der KI in der Praxis genannt. Die Lösungen sollen primär bezogen sein auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen, nicht dagegen auf rein innerbetriebliche Optimierungsaspekte. Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein. Sie sollen auch derart gestaltet werden, dass sie die am Prozess beteiligten Personen unterstützen und deren Entscheidungskompetenz fördern bzw. erhöhen. Prioritäre Zielgruppe der Bekanntmachung sind KMU, die bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Methoden und -Werkzeugen durch Partner aus der Wissenschaft unterstützt werden sollen. Hierbei sind interdisziplinäre Kooperationen in der Wissenschaft zwischen der Informatik und anderen Disziplinen ausdrücklich erwünscht, um ganzheitliche Lösungsansätze zu ermöglichen und umzusetzen. In der Fördermaßnahme werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) gefördert, die aktuelle Forschungsergebnisse in die Praxis transferieren und die Bezüge zu einem oder mehreren der folgenden Themen aufweisen: Computer Vision/Bildverstehen; digitale Assistenten, Computerlinguistik und automatisierte kontextbezogene Informationsaufbereitung; effiziente und robuste Algorithmen zum Problemlösen bzw. zur Entscheidungsfindung und die in einer oder mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden sollen: Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz; Logistik & Mobilität; Produktionstechnologien & Prozesssteuerung; Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen. Vorhaben mit Fokus auf andere Themen oder Anwendungsdomänen sind in begründeten Ausnahmen möglich. Weitere Details zur Bekanntmachung finden Sie im Bundesanzeiger vom 4.4.2019 hier . Das Thema KI spielt in der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus keine explizite Rolle. Tangentialpunkte gibt es jedoch vielfältig – nicht zuletzt im Querschnittsthema Digitalisierung . Mit seinem Themenspektrum ermöglicht die aktuelle Bekanntmachung auch Innovationen für die nachhaltige Ausgestaltung von Stadt-Umland- und Stadt-Land-Beziehungen zu adressieren, etwa in den Bereichen regionaler Produktion und Prozesssteuerung, regional verknüpfter Mobilität und der Integration von regional nachhaltigen Energie-, Ökologie- und Umweltschutzansätzen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 3. Juni 2019 zunächst Projektskizzen im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Detaillierte Informationen zur Bekanntmachung finden Sie auch auf den Seiten des BMBF : sowie Hintergrundinformationen zum Querschnittsthema Digitalisierung in der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus hier .
Origin | Count |
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Bund | 3442 |
Land | 22 |
Type | Count |
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