Wassergefährdende Stoffe und Gemische müssen seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) bzw. als "allgemein wassergefährdend" (awg) oder "nicht wassergefährdend" (nwg) eingestuft werden. Dadurch soll die Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der wassergefährdenden Stoffe ausgeschlossen und den Anlagenbetreibern und Vollzugsbehörden gleichzeitig ein transparentes und einheitliches Bewertungssystem zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bietet die AwSV Anreize, um besonders gefährliche und schlecht untersuchte Stoffe durch weniger wassergefährdende zu ersetzen. Im Sinne eines transparenten Verfahrens informiert das Umweltbundesamt seit Inkrafttreten der AwSV regelmäßig auf Fachinformationsveranstaltungen über die daraus resultierenden Neuerungen. Dabei wurde den Fragen der Teilnehmenden viel Raum gegeben und beispielsweise über die neu berufene Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS), das Vorsorgeprinzip und die Einstufung von Gemischen informiert. Alle Veranstaltungen wurden im Auftrag des UBA von DIALOG BASIS, einer unabhängigen Dialog-Organisation, organisiert, moderiert und dokumentiert. Dieser Abschlussbericht stellt nun einen aktualisierten und zusammengefassten Fragenkatalog zur Verfügung, verweist auf aktuelle Entwicklungen und Änderungen und gibt einen Ausblick auf die nächsten anstehenden Schritte. Quelle: Forschungsbericht