Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 65 für den Geltungsbereich Reiherstieg-Hauptdeich - über die Flurstücke 6250, 6719, 6718, 6719, 6717, 1074, 1075, 5840, 1409, 1078 (Reiherstieger Wettern) und 1420 der Gemarkung Wilhelmsburg - Industriestraße - Ostgrenzen der Flurstücke 1429 und 1434 der Gemarkung Wilhelmsburg - Alte Schleuse - über das Flurstück 1418, Westgrenze des Flurstücks 1078, über die Flurstücke 1410, 1409, 1407, 6088, 1400 und 1401, Südgrenze des Flurstücks 5843 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Horn 1 für das Plangebiet Güterumgehungsbahn - Horner Weg - Rhiemsweg - Kernbek - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Billstedt 14 für das Plangebiet Steinbeker Marktstraße - Landjägerstieg - Amrumer Knick - Möllner Landstraße - Steinfurther Allee - Oststeinbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Der Bebauungsplan Horn 24 für das Plangebiet Kernbek - Rhiemsweg - Horner Weg - O'Swaldstraße - Dunckersweg - Hennigsweg - Beim Rauhen Hause - Hertogestraße - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt die Daten zu Quartierssanierungsprojekten in Hamburg bereit. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt.
Der Bebauungsplan Horn 42 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Gojenboom und O'Swaldstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Gojenboom - Südgrenzen der Flurstücke 1550, 1532, 1551, 1532, 244, 1546 und 1543, über das Flurstück 1543 der Gemarkung Horn-Geest.
Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.
Der Bebauungsplan Billstedt 100 für das Gebiet südlich der Glinder Straße, westlich Rodeweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Glinder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1036 (Rodeweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1657 (alt: 612), Westgrenze des Flurstücks 2236 (alt: 574) der Gemarkung Öjendorf.